Rathaus geschlossen

 

Am Mittwoch, den 04.02.26 bleibt das Rathaus wegen einer internen Veranstaltung geschlossen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis

 

 

Sperrung im Bereich Eibensbacher Straße 12

 

Aufgrund von Tiefbauarbeiten kommt es im Bereich  Eibensbacherstr. 12 ab dem 26.01.2026 zu einer halbseitigen Gehwegsperrung. Der Straßenverkehr wird in diesem Bereich bis voraussichtlich zum 04.02.2026 gestört sein. 

 

 

 

 

Artenschutz

Artenschutz bei Abbruch von Gebäuden und Sanierungsmaßnahmen

Das Stadtbauamt möchte darauf hinweisen, dass nicht nur beim Abbruch alter, leerstehender Gebäude der Artenschutz beachtet werden muss, sondern auch bei Sanierungsmaßnahmen. An und in vielen unsanierten Gebäuden leben Fledermäuse und Vögel in Spalten und Öffnungen. Doch genau diese sollen bei einer energetischen Sanierung geschlossen werden. Dadurch geht Lebensraum für Vögel und Fledermäuse verloren. Doch das ist gesetzlich sogar verboten! In § 44 Bundesnaturschutzgesetz ist geregelt, dass alle wildlebenden europäischen Vogelarten – mit Ausnahme der verwilderten Haustaube – geschützt sind. Fledermäuse sind sogar besonders geschützt! Diese Tiere dürfen weder getötet noch erheblich gestört werden, ihr Lebensraum darf weder zerstört noch verschlossen werden.
Damit es nicht zu Komplikationen während der Bau- oder Abbruchphase kommt, ist daher frühzeitig zu klären, ob das betroffene Gebäude denn überhaupt Lebensraum ist. Hierbei hilft ein artenschutzrechtliches Gutachten. Der Sachverständige kann dabei auch Hilfestellung geben, mit welchen – einfachen – Mitteln eine Beeinträchtigung vermieden werden kann.
Hilfreiche Handreichung sind hier zu finden: 

Artenschutz bei Gebäudesanierung - Eine Broschüre für Architekten, Energieberater, Bauherren

Artenschutz bei Gebäudesanierung  - Ein Praxishandbuch für das ausführende Handwerk, für Planer und Bauherren

 

Flyer Natur- und Artenschutz beim Bauen

Flyer Vorgärten satt Steinwüsten

 

Bei Fragen steht das Stadtbauamt Güglingen gerne zur Verfügung.