Digitaler Bauantrag inkl. bereits eingestelltem Dokument
Vorgaben für das Einreichen von baurechtlichen Anträgen in digitaler Form
(§ 3 Abs. 3 Satz 2 LBOVVO)
Das Bauamt informiert
Die Landesbauordnung wurde geändert: Ab sofort sind baurechtliche Anträge und Anzeigen im Kenntnisgabeverfahren nicht mehr über das Bürgermeisteramt Güglingen, sondern direkt beim Landratsamt Heilbronn einzureichen. Außerdem erfolgt künftig eine Begrenzung der Nachbarbenachrichtigung auf die Fälle, in denen Nachbarn tatsächlich unmittelbar betroffen sind, also bei Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen von nachbarschützenden Vorschriften. Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen müssen künftig vom Bauherrn ausdrücklich beantragt werden.
Aktuelle Vordrucke
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