Formulare auf einen Blick
Wir haben für Sie eine Reihe von Formularen als PDF-Datei hinterlegt.
Einfach auf das gewünschte Formular klicken, ausdrucken, ausfüllen und ins Rathaus zurückbringen.
Hinweis - Vorübergehendes Gaststättengewerbe gemäß § 2 Abs. 2 Gaststättengesetz (LGastG)