Bodenrichtwerte & Mietspiegel

Die geltenden Bodenrichtwerte geben eine Einschätzung über die Grundstückspreise in Güglingen

Bodenrichtwerte


Am 01.07.2019 wurde im westlichen Landkreis Heilbronn ein gemeinsamer Gutachterausschuss gegründet.

 

Mitglieder dieses Ausschusses sind insgesamt 13 Städte und Gemeinden. Dazu zählen auch Güglingen mit seinen Teilorten.

Zentraler Ansprechpartner für Angelegenheiten rund um den Gutachterausschuss ist die Geschäftsstelle, welche den Sitz bei der Stadt Eppingen hat.

Der Gutachterausschuss ist ein unabhängiges Gremium, welches neutrale Grundstücks- und Gebäudebewertungen erstellt. Die gesetzliche Grundlage der Tätigkeit des gemeinsamen Gutachterausschusses sind die §§ 192 ff BauGB sowie die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV).

 

Die Bodenrichtwerte werden alle zwei Jahre durch den gemeinsamen Gutachterausschuss neu ausgewertet und beschlossen.

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrzahl von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er bezieht sich auf unbebautes, baureifes, erschließungsbeitragsfreies Bauland.

Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung.

 

Abweichungen eines einzelnen Grundstücks vom typischen Richtwertgrundstück hinsichtlich des Grundstückszustandes wie Erschließungszustand, spezielle Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit usw. bewirken in der Regel auch entsprechende Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert.

 

Sie können die aktuellen Bodenrichtwerte HIER kostenlos über die Homepage vom Gutachterausschuss abrufen.

 

Zudem sind die Bodenrichtwerte noch einfacher über das normale Boris BW ( Bodenrichtwertinformationssystem
der Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg) unter folgenden Links abrufbar:

 

Boris BW

Boris BW – Grundsteuer B

 

Für Fragen rund um die Bodenrichtwerte zur Grundsteuerreform steht Ihnen der Gutachterausschuss ab 01.07.2022 gerne zur Verfügung.

 

Telefon: 07262 920-1254

E-Mail: grundsteuerreform@eppingen.de

 

Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Feststellungserklärung an das zuständige Finanzamt.

 

Mietspiegel

Aktueller Mietspiegel

 

 

Ihr Ansprechpartner in Eppingen:

Manuel Hecker 
Abteilungsleiter

m.hecker@eppingen.de

Tel.: 07262/920-1213 
Fax: 07262/920-8-1213