Neubauten
Wird ein Grundstück neu an die öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossen, hat der Grundstückseigentümer dies innerhalb eines Monats der Stadt Güglingen mitzuteilen.
Die Mitteilung erfolgt über einen Lageplan im Maßstab 1 : 500 oder 1 : 1.000 mit Eintrag des Flurstücks, das an die Abwasserbeseitigung angeschlossen wurde. Daneben sind Angaben über Art und Umfang der versiegelten Flächen zu machen. Entsprechende Vordrucke erhalten Sie bei der Stadtverwaltung.
Brauchwasserzisternen
Zisternen, deren Wasser im Haushalt oder Betrieb verwendet wird, sind bei der Stadt Güglingen anzumelden.
Für die Niederschlagswassermenge, die über diese Nutzung in den öffentlichen Kanal eingeleitet wird, werden seit 1.1.2013 Schmutzwassergebühren in Höhe von 2,11 Euro/m² (Stand 2021) erhoben.
Dafür hat der Gebührenschuldner geeignete Messeinrichtungen auf seine Kosten anzubringen und zu unterhalten.
Solange keine geeigneten Zähler angebracht sind, wird die Brauchwassermenge pauschal erhoben. Sie beträgt 8 m³ pro im Haushalt gemeldeter Person und Jahr (zum Stichtag 30.06. eines Jahres).
Diese Pauschalregelung gilt nicht für Verwendung des Niederschlagswassers in Betrieben, dort ist die verwendete Wassermenge immer über Zähler zu ermitteln.
Änderungen beim Grundstück
Ändert sich die Größe oder der Versiegelungsgrad des angeschlossenen Grundstücks um mehr als 15 qm, ist die Änderung innerhalb eines Monats bei der Stadt Güglingen anzuzeigen.
Die Änderungen werden mit Beginn des nächsten Jahres bei der Gebührenveranlagung berücksichtigt.
Absetzungen
Wie seither können Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet werden, bei der Bemessung der Schmutzwassergebührenabgesetzt werden.
Der Nachweis der nicht eingeleiteten Frischwassermenge soll durch Messung eines besonderen Wasserzählers erbracht werden, der den eichrechtlichen Vorschriften entspricht und von der Gemeinde plombiert ist.
Wird der Nachweis über die abzusetzende Wassermenge nicht durch einen Zwischenzähler erbracht, bleibt von der Absetzung eine Wassermenge von 20 cbm/Jahr ausgenommen.
Wasserverluste
Es ist eine für alle Beteiligten unangenehme Tatsache, dass es immer wieder innerhalb der privaten Wasserversorgunganlage nach dem Hauptwasserzähler zu Defekten kommt, deren Folgekosten die Haushaltskasse ganz enorm belasten können.
Komplett lassen sich solche Wasserverluste vermutlich nie ganz vermeiden, aber durch regelmäßige Kontrollen der privaten Wasserversorgungsanlage lässt sich der finanzielle Schaden sicherlich auf ein Minimum beschränken.
Eine entsprechende Kontroll-Liste (siehe Formulare) können Sie hier für den privaten Gebrauch herunterladen.
Es lohnt sich, wenn Sie in regelmäßigen Abständen alle Verbrauchsstellen (Spülmaschine, Waschmaschine, Wasserhähne etc.) abstellen und nachprüfen, ob sich die Wasseruhr bewegt bzw. ob Fließgeräusche zu hören sind.
Wenn Sie feststellen, dass sich die Wasseruhr auch nach dem Abstellen aller Entnahmestellen bewegt oder gar Fließgeräusche auftreten, sollten Sie sich sofort mit Ihrem Installateur in Verbindung setzen.
Vordrucke für Wasserzähler-Ablesung
Wir haben für Sie Vordrucke bereitgestellt, die Ihnen der Meldung von Verbrauchsdaten helfen sollen. Jene finden Sie unter Formulare.
Wassergebührensätze
Alle Informationen rund um die Gebührensätze finden Sie im Ortsrecht in der Abwasser-/ Wassersatzung.
Für Rückfragen steht Ihnen die Stadtverwaltung Güglingen, Katrin Stöhr-Klein (Tel. 07135/108-53) oder Edwin Gohm (Tel. 07135/108-50) gerne zur Verfügung.