Stadt Güglingen
Ein starkes Stück Zabergäu
Die familienfreundliche Stadt Güglingen gehört zur Region Heilbronn-Franken und liegt im Einzugsbereich der europäischen Metropolregion Stuttgart. Klimaschutz und Nachhaltigkeit werden hier mit Leben gefüllt. Mit starkem Gewerbe und traditioneller Landwirtschaft prägt Güglingen die hiesige Weinregion. Herzlich willkommen in unserer erlebnis- und
veranstaltungsreichen Kleinstadt!
Wasserablesung 2025
Auch in diesem Jahr erfolgt die Ablesung der Wasserzähler durch Selbstablesung. Das bedeutet: Alle Eigentümerinnen und Eigentümer bekommen in den nächsten Tagen einen Ablesebrief zugeschickt. Die Ablesekampagne läuft wie bisher über einen Dienstleistungsanbieter aus Saarbrücken. Die Jahresendabrechnung erfolgt ausschließlich durch die Stadtwerke Güglingen bzw. die Stadt Güglingen.
Wichtiger Hinweis:
Aufgrund der Umstellung auf eine neue Veranlagungssoftware beginnt die Ablesephase der Wasserzähler für 2025 früher. Die von Ihnen gemeldeten Zählerstände werden zum Jahresende (31.12.2025) hochgerechnet. Eine Ablesung zum Jahresende ist diesmal nicht möglich.
Frist zur Meldung:
Bitte teilen Sie uns Ihren Zählerstand bis spätestens 30.09.2025 mit. Sollten wir bis zum genannten Termin keine Mitteilung von Ihnen erhalten, werden Ihre Zählerstände anhand Ihres Vorjahresverbrauchs geschätzt.
So können Sie Ihren Zählerstand übermitteln:
Internet: Anmeldung (einfach mit Buchungszeichen und Passwort einloggen)
QR-Code: Mit dem Smartphone den QR-Code auf dem Schreiben einscannen und Zählerstand eintragen
Fax/Post: Zählerstand in den Ablesebrief eintragen und per Fax an 0681/587-5011 oder per Post an unser Dienstleistungsunternehmen senden.
Wichtig:
Achten Sie bitte auf vollständige Übermittlung der Daten, da uns eine Zuordnung ansonsten nicht möglich ist. Sollte die Zählernummer nicht übereinstimmen, ergänzen Sie diese bitte auf Ihrer Antwort.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Rathaus Güglingen | Frau Jessica Adelhelm | Telefon 07135/108 41-oder per E-Mail an jessica.adelhelm@gueglingen.de.
Bitte vereinbaren Sie für den Rathausbesuch einen Termin.
Termine können in den Ämtern vereinbart werden. Die Rathaustüren sind am Vormittag von 8 Uhr bis 12 Uhr sowie am Dienstagnachmittag von 14 Uhr bis 18 Uhr geöffnet. Es gilt allerdings, dass gebuchte Termine gegenüber dem "Spontanbesuch" Vorrang haben. Um Beachtung wird gebeten.
Bei Rentenangelegenheiten vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin unter 07135/10839
Bei allen anderen Angelegenheiten wenden Sie sich bitte direkt an den Ansprechpartner oder rufen unter 07135/1080 an.
Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg (ViBa) im Landratsamt Heilbronn:
Digitale Anträge über ViBa einreichen: