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Gemeinderatssitzung

Sitzung am 26.09.2017 um 19:00 Uhr

Anwesenheit & Sitzungsdauer

Vorsitzender: BM Heckmann

Normalzahl der Gemeinderatsmitglieder: 21

Anwesend waren: 17

Abwesend waren: STR. Ernst, STR. Ottenbacher, STRin Stengel, STRin Muth

 

Den Verhandlungen wohnte noch bei: Frau Koch, Herr Behringer, Herr Gohm, Frau Stöhr-Klein, Schriftführerin: Frau Kuhnle

 

Beginn der Sitzung: 19.00 Uhr      Ende der Sitzung: 21.32 Uhr

 

BM Heckmann stellt fest, dass zur heutigen Sitzung form- und fristgerecht eingeladen wurde.

Entschuldigt sind die Stadträtinnen und Stadträte Muth, Ottenbacher, Ernst und Stengel (siehe oben).

Die Beschlussfähigkeit des Gremiums ist dementsprechend gegeben.

Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Erweiterung Kindergarten Herrenäcker

    a.)      Vergaben

              - Vorlage Nr. 137/2017 -

    b)       Vergabe Gebäudeautomation

              - Vorlage Nr. 138/2017 -

     

    Protokoll
    a.) Vergaben

        

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 137/2017, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    BM Heckmann begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Architektin Becker-Huschka und Herrn Pfähler, Fachingenieur für Heizung, Lüftung, Sanitär.

     

    Frau Becker-Huschka betont, es sei eine insgesamt sehr erfreuliche Vergabe. Bis auf ein Gewerk seien zu allen anderen Gewerken mehrere Angebote eingegangen und alle eingegangenen Angebote liegen im zuvor gerechneten Kostenrahmen.

     

    STR. Esenwein erinnert, das Gremium sei im Vorfeld darauf hingewiesen worden, dass sich verschiedene Ansätze der Kostenrechnung u.a. aufgrund des BHKW-Anbaus, der Dachverstärkung aufgrund der Solareinrichtung und aufgrund verschiedener Brandschutzvorgaben erhöht hätten und die Gesamtkosten von 2,4 Mio. Euro auf etwa 2,7 Mio. steigen. Gleichzeitig lasse sich jedoch auch festhalten, dass mit der heutigen Sitzung fast 47% der Arbeiten vergeben wurden und eine Einsparung von knapp 290.000 Euro zu verzeichnen ist. Damit, stellt STR. Esenwein für die BU-Fraktion fest, liege man ganz knapp unter der Kostenschätzung. Die BU-Fraktion sei daher ebenfalls sehr zufrieden mit dem bisherigen Verlauf.


    Frau Becker-Huschka ergänzt, seit gestern wisse sie auch, dass eine der Auflagen, die innerhalb des Brandschutzgutachtens auferlegt wurde und ebenfalls zu Mehrkosten geführt hätte, nun doch nicht erforderlich werde. Aufgrund der weiteren Planungen sei die Stadt von dieser Auflage befreit.

     

    Von der Differenz von etwa 250.000 Euro, die zwischen Kostenschätzung und Berechnung liegen, entfallen etwa 120.000 Euro auf den BHKW-Anbau. Der größte Teil der restlichen Summe entfalle mit 40.000 Euro auf die Brandschutzsanierung. Darüberhinaus seien darin eingeschlossen noch Schallschutzmaßnahmen in Höhe von etwa 30.000 Euro. Bei Betrachtung der Vergaben an sich, betont Frau Becker-Huschka, liege man trotz allem weit unter der Berechnung.

     

     

    Nachdem keine weiteren Fragen bestanden, stellt BM Heckmann den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    Die Verwaltung stellt den Antrag, die Vergabe der folgenden 11 Gewerke lt. Vergabevorschlag der einzelnen Fachbüros zuzustimmen.

     

     

    Gewerk                                                    Firma                                           Vergabesumme

    Gewerk 1     Abbrucharbeiten                Fa. Reutlinger GmbH                 10.245,90 €

                                                                     72766 Reutlingen

    Gewerk 2     Rohbau                               Fa. Karl Wildermuth GmbH&Co KG,

                                                                     74321 Bietigheim-Bissingen     359.282,55 €

    Gewerk 3     Abdichtungsarbeiten        Fa. Bihler GmbH

                                                                     75177 Pforzheim                         12.945,31 €

    Gewerk 4     Fensterarbeiten                  Fa. Lang GmbH & Co.KG

                                                                     75031 Eppingen                        135.196,50 €

    Gewerk 5     Sanitärarbeiten                  Fa. Steiner

                                                                     74373 Zaberfeld                          66.527,39 €

    Gewerk 6     Heizungsarbeiten              Fa. Steiner

                                                                     74373 Zaberfeld                          56.327,96 €

    Gewerk 7     Elektroarbeiten                  Fa. Weiß GmbH

                                                                     74373 Zaberfeld                          78.643,52 €

    Gewerk 8     Blitzschutzarbeiten           Fa. Walter GmH

                                                                     77866 Rheinau-Freistett                8.605,19 €

    Gewerk 9     Zimmer- u. Holzbau           Fa. Strommer

                                                                     74336 Brackenheim                   298.711,75 €

    Gewerk 10   Wärmedämmung/              Fa. HollGmbH& Co.KG

                        Abdichtung/Begrünung    74385 Pleideslheim                      69.693,48 €

    Gewerk 11   Klemptnerarbeiten             Fa. Steinmetz GmbH & Co. KG

                                                                     74336 Brackenheim                     22.165,63 €

     

     

    Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

     

     

     

    b) Vergabe Gebäudeautomation

     

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 138/2017, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    BM Heckmann stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    Die Verwaltung stellt den Antrag den Auftrag zur Gebäudeautomation an die Firma MRS Haustechnik-Service-GmbH aus 73271 Holzminden zum Angebotspreis von 28.433,62 € brutto zu erteilen.

     

    Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

     

  • Tagesordnungspunkt 2

    Gewässerentwicklung Zaber

    - Bereich Freibad

    - Überarbeiteter Entwurf zur Genehmigungsplanung

    - Vorlage Nr. 139/2017 -

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 139/2017, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    BM Heckmann begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Arnold vom Büro am Fluss. Anhand der als Anlage beigefügten Präsentation auf die im wesentlichen verwiesen wird stellt Frau Arnold die Ergebnisse der Prüfung einer Verlegung des Zauns ins Freibadegelände und die von ihr entworfene Alternativplanung vor.

     

    Durch die in der Präsentation dargestellten Lichtbilder wird deutlich, dass durch die ursprüngliche Planung ab der bestehenden Freibadhecke effektiv 1,20m Breite der Liegefläche verloren ginge. Da von Seiten des Gemeinderates gewünschte Überprüfung der Zaunverlegung in das Freibadgelände hinein nicht umsetzbar ist, wurde durch Frau Arnold eine Alternativplanung entwickelt, die in der Vorlage bereits beschrieben und von Frau Arnold in der Sitzung vorgestellt wird.

     

    Die BU-Fraktion, berichtet STR. Esenwein, könne dieser Alternativlösung zustimmen. Es sei jedoch die Frage aufgekommen, ob durch die Aufweitungen im Gewässerverlauf nicht die Wirkung eines kleinen Prallhangs und damit einer höheren Fließgeschwindigkeit und stärkerer Erosionen an dieser Stelle entstehe. Durch die Aufweitung, entgegnet Frau Arnold, verlangsame sich die Fließgeschwindigkeit jedoch insgesamt. An dieser Stelle, meint STR. Esenwein, werde trotz allem eine Prallhangwirkung entstehen.

     

    STR. Esenwein möchte wissen, warum die zusätzliche Absicherung notwendig werde, wenn der Zaun direkt an die Hecke gesetzt würde. Die Hecke bliebe doch in beiden Alternativen bestehen. Frau Arnold erläutert, bei der ursprünglichen Planung hätte eine Erosion von Zeit zu Zeit an dieser Stelle aufgrund der ausreichend vorhandenen Fläche keine solch gravierenden Auswirkungen gehabt. Aus diesem Grund werde jetzt die Sicherungsmaßnahme erforderlich, um die Erosion zu verhindern.

     

    Zur Untersuchung habe ein hydraulisches Gutachten vorgelegen, um zu prüfen, mit welcher Kraft der Fluss auf den Hang wirkt. Dieses Gutachten besage, dass ein normaler Bewuchs ausreiche. Allerdings sei damals von 3m ausgegangen worden. Daher schlage das Büro am Fluss nun vor, die Sicherungsmaßnahmen durchzuführen, um wirklich sicher zu gehen.

     

    STR. Xander berichtet, innerhalb der FUW-Fraktion sei dieses Thema in der gestrigen Fraktionssitzung ebenfalls diskutiert worden. Die Fraktion spreche sich dafür aus, die Freibadfläche durch die Maßnahme nicht zu reduzieren. Im Sommer habe es sich wieder gezeigt, dass dies der beliebteste Bereich im Freibad ist. Wenn die Hecke in den Zaun hineinwachse, verliere man wiederum 3m Fläche. Die dortige Bank werde durch die Nutzer explizit an diese Stelle verschoben, um Schatten zu haben. STR. Xander stellt klar, die FUW könne einer Planung, aufgrund der Freibadfläche verloren ginge, nicht zustimmen. Es müsse daher nach einer Alternative gesucht werden.

     

    Auf Folie 7 sei der derzeitige Standort des Zauns aufgezeigt. Der Zaun könne beispielsweise belassen werden wie er ist und lediglich nachbearbeitet. Gegebenenfalls - je nachdem ob ein neues Fundament erforderlich werde - müsse dieser vielleicht auch erneuert werden, es sei aus Sicht von STR. Xander jedoch durchaus möglich an einer Kante einen Zaun aufzubauen, dann könne das ganze belassen werden wie es ist und es von der Freibadfläche nichts verloren. Frau Arnold äußert ausdrückliche Bedenken, an dieser Stelle ein Fundament einzubringen, direkt an einer solch steilen Böschung.   

     

    Dies, so STR. Xander, wäre seines Erachtens ein möglicher Kompromiss. Ansonsten müsse nach einer anderen Lösung gesucht werden ohne Verlust von Freibadfläche. Frau Arnold betont, es entfalle nicht viel Fläche, wenn der Zaun direkt vor die Hecke gesetzt werde. Aus Sicht von STR. Xander wäre dies jedoch trotz allem zu viel. Des Weiteren habe STR. Xander Bedenken, dass aufgrund der Maßnahme Bäume gefällt werden müssen. Hier sei die Stadt aktuell ohnehin gebrandmarkt.

     

    Frau Arnold betont nochmals, in der vorherigen Planung wären 1,20m der Freibadfläche entfallen. Die Alternativplanung sehe vor, den Zaun direkt an die Hecke zu setzen. BM Heckmann ergänzt, es gehe dadurch nichts verloren.

     

    STRin Suchanek-Henrich erachtet es für gut, dass die Planung nun nochmals überarbeitet wurde und die Thematik der zusätzlichen Sicherung aufgenommen wurde. Sie könne gut mit dieser Alternativlösung umgehen.

     

    STR. Dr. Stark erinnert sich, die nun geplanten Inseln im Bereich des Freibades seien im ersten Planentwurf nicht enthalten gewesen. Er frage sich, ob die Zaber im Hauptstrom bei Niedrigwasser noch genügend Tiefe habe, dass dort Fische leben können. Ansonsten könne sich dort Faulschlamm bilden. Frau Arnold erläutert, die Aufweitungen seien im ersten Plan auch enthalten gewesen. Der Querschnitt bleibe gleich, lediglich die Sicherung komme hinzu. Bezüglich der Sorge der Faulschlammbildung geht Frau Arnold davon aus, dass dies aufgrund der Beschattung nicht so stark stattfinden werde. Das ganze müsse sich einfügen. Ausgeschlossen werden könne es nicht, aber auch in den Zaberwiesen habe es sich gut entwickelt.

     

    STR. Bosler kann der Argumentation von STR. Xander folgen, auch wenn sich dies inhaltlich nicht mit dem ökologischen Inhalt der Maßnahme decke. An heißen Sommertagen werde die Fläche an der Hecke jedoch von der Mehrheit der Freibadbesucher aufgesucht. Der Schattenstreifen sei relativ schmal, daher sei seines Erachtens die Frage, wie viel Fläche tatsächlich verloren gehe, wesentlich. Des Weiteren möchte STR. Bosler wissen, ob garantiert werden könne, dass durch die Maßnahme keine Bäume gefällt werden müssen. Nur unter diesen Voraussetzungen könne er der Maßnahme zustimmen, ansonsten plädiere er dafür, den Freibadbereich auszusparen. Ansonsten würde deutlich an Freibadqualität verloren gehen, ein Meter sei in diesem Bereich sehr wertvoll. Frau Arnold erklärt, in den im Plan in hellgrün dargestellten Bereichen der Aufweitungen werden Bäume gefällt werden müssen. Letztendlich werde es nicht ein Meter Freibadfläche sein, der verloren gehe, sie gehe von einer Reduzierung um ca. 20cm aus. Bezüglich der Bäume erläutert Frau Arnold, die großen Bäume, vor allem auch die innerhalb des Freibadgeländes, bleiben erhalten. In den in hellgrün dargestellten Bereichen werden Bäume gefällt mit einem Durchmesser von weniger als 30cm. Auch diese Fläche werde sich jedoch relativ schnell wieder begrünen. Alternativ, so Frau Arnold, könne doch auch darüber nachgedacht werden, innerhalb des Freibadgeländes Bäume nachzupflanzen.

     

    Letztendlich, hält STR. Sigmund fest, verliere man doch nur dort Fläche, wo - wie auf Folie 9 dargestellt - der Zaun derzeit sichtbar ist.

     

    Aus Sicht von STR. Jesser müsste die Hecke zurückgeschnitten werden, dann habe man den erforderlichen Platz.

     

    STR. Sigmund ist ebenfalls der Auffassung, es könnten noch Bäume im Freibadgelände gepflanzt werden. Im Sommer sei eben nur direkt unter den Bäumen Schatten.

     

    Bezüglich des Heckenrückschnitts merkt STR. Knecht an, hin und wieder wäre eine natürliche Verjüngung sinnvoll. Wenn der eine oder andere kleine Baum entfalle, habe dies nicht so viele Auswirkungen auf die Schattenbildung. Seines Erachtens sollte es doch einen Weg geben. Der Rückschnitt der Hecke und die von Frau Arnold vorgeschlagene Zaunversetzung wäre für ihn eine alternative Lösung.

     

    STR. Esenwein spricht sich ebenfalls für den von Frau Arnold vorgestellten Alternativvorschlag aus. Auf Folie 6 sei zudem sichtbar, dass die Aufweitungen nicht an den Stellen sein sollen, an denen große Bäume stehen. Wenn von den Besuchern der Bedarf nach mehr Schattenflächen geäußert werde, sollte es dies der Stadt wert sein, noch 3 oder 4 Bäume zu pflanzen, die jedoch bereits eine gewisse Größe haben, um überhaupt schon Schatten zu werfen. STR. Esenwein ist der Auffassung, Frau Arnold habe die Sache gut gelöst. Praktisch reduziere sich die Fläche nicht, wenn der Zaun - wie in Folie 7 dargestellt - direkt an die Hecke gesetzt werde und die Hecke zurückgeschnitten werde.

     

    Auf Nachfrage von STR. Burrer teilt Frau Arnold mit, das hydraulische Abgleich sei mit hundertjährigem Hochwasser erfolgt. STR. Burrer fragt, ob die Schutzmatte ausreiche, um die Fläche dauerhaft zu schützen. Frau Arnold erläutert, Aussage des Hydraulikers sei gewesen, dass ein normaler Grasbewuchs ausreiche. Die Geländeschnitte seien für diese Untersuchung vorgelegen. STR. Burrer interessiert außerdem, wie die Baumaßnahme ausgeführt werde. Frau Arnold informiert, die Maßnahme werde von innen ausgeführt, der Bagger könne über eine Zufahrt einfahren.

     

    STR. Scheerle verweist auf den in Folie 8 dargestellten Lageplan. Durch die beiden Aufweitungen auf der Westseite seien seines Erachtens die dort bestehenden großen Bäume massiv im Wurzelbereich betroffen, sodass diese wahrscheinlich gefällt werden müssten. Frau Arnold entgegnet, die Wurzelbereiche der Bäume müssten überprüft und dann beobachtet werden. STR. Scheerle könne diesem Vorschlag so nicht zustimmen.

     

    Die Hecke dort, stellt STR. Scheerle fest, bestehe aus Gehölzen, die sehr gut zurückgeschnitten werden könnten. Daher könnte die Hecke seines Erachtens von der Zaberseite her stark zurückgeschnitten werden. Dann könnte der Zaun von der Zaberseite aus um etwa einen Meter in Richtung Hecke versetzt werden und die Hecke könnte weiterwachsen. Aus dem Stehgreif könne Frau Arnold nicht genau festmachen, wo sich der Wurzelbereich der Hecke befindet. STR. Scheerle meint, dies wäre möglich. Auf diese Weise würde keine Freibadfläche verloren gehen. Er sehe darin eine durchaus praktikable Lösung. Wenn auf der anderen Seite jedoch kleinere Bäume und Sträucher gefällt werden, dann sei auch ein wesentlich höherer Lichteinfall als bisher gewährleistet, sodass sich die Hecke wieder erholen könne. Aus diesem Grund schlage STR. Scheerle vor, die Hecke auf der Zaberseite stark zurückzuschneiden und den Zaun von der Zaberseite her ca. 1m hinein zu versetzen. So könnte beibehalten werden, dass der Zaun außerhalb der Freibadfläche bestehen bleibt und sich die Freibadfläche nicht verringere. Des Weiteren bittet er darum, nochmals zu überprüfen, ob die großen markanten Bäume diese massiven Baggerarbeiten - insbesondere im Wurzelbereich - unbeschadet überstehen können.

     

    Diesem Vorschlag könne sich BM Heckmann grundsätzlich anschließen. Ein Meter von der Böschungsoberkante, betont Frau Arnold, sei wirklich wenig. STR. Scheerle entgegnet, der Zaun müsse lediglich tiefer gegründet werden, technisch wäre dies machbar.

     

    STR. Xander erachtet diesen Vorschlag für sehr gut. STR. Scheerle kenne sich fachlich aus und wisse was machbar ist, um dies richtig abschätzen zu können. Bei dem damaligen Wettbewerb zur Umgestaltung seien Liegefläche und Bäume von jedem gelobt worden. Damals seien Bäume gepflanzt worden, die jetzt erst langsam beginnen, Schattenwirkung zu zeigen. Vor diesem Hintergrund sei nun die Forderung entstanden, die Freibadfläche nicht zu reduzieren. Der Vorschlag von STR. Scheerle sei ein guter Kompromissvorschlag.

     

    Auch STR. Gutbrod könne den Antrag von STR. Scheerle unterstützen.

     

    STR. Esenwein könne ebenfalls zustimmen und bittet um Überprüfung, ob dies so umsetzbar ist und entsprechende Rückmeldung im Gremium. Ansonsten halte er es durchaus für möglich, dass die großen Bäume in Mitleidenschaft gezogen werden. Unabhängig davon bittet STR. Esenwein darum, die Bepflanzung im Freibadgelände zu überdenken.

     

    Auf Nachfrage von BM Heckmann teilt Frau Arnold mit, eine Überprüfung bis zur nächsten Sitzung am 17. Oktober wäre machbar. 

     

    Bezüglich der möglicherweise betroffenen Bäume fragt STRin Bäzner-Daubenthaler, ob nicht gegebenenfalls auch weniger Aufweitungen ausreichend wären, um die Bäume zu erhalten. Frau Arnold entgegnet, dies sei natürlich alles eine Ermessenssache. Ziel sei eine ökologische Aufwertung der Zaber. Die Aufweitungen seien so gewählt, um die Bäume erhalten zu können. STRin Bäzner-Daubenthaler meint, alternativ könnten eventuell auch die Aufweitungen reduziert werden. Ansonsten könne sie sich für den Vorschlag von STR. Scheerle aussprechen.

     

    BM Heckmann schlägt vor, den Vorschlag von STR. Scheerle zu überprüfen und das Gremium in der nächsten Sitzung darüber zu informieren.


    STR. Xander stellt klar, dies habe jedoch nicht zur Folge, dass wenn die von STR. Scheerle vorgeschlagene Alternativlösung nicht machbar ist, automatisch die heute von Frau Arnold vorgstellte Lösung umgesetzt werde. BM Heckmann entgegnet, das Gremium werde über das Ergebnis der Prüfung informiert.

     

    Auf Nachfrage von STR. Burrer wiederholt BM Heckmann, der Vorschlag werde geprüft. Wenn dieser Vorschlag umsetzbar ist, werde dies realisiert und sollte sich herausstellen, dass dies nicht möglich ist, werde das Gremium hierüber nochmals informiert.

     

     

    Nachdem keine weiteren Nachfragen bestanden, stellt BM Heckmann den von STR. Scheerle formulierten Antrag zur Abstimmung:

     

    Die Hecke wird auf der Zaberseite deutlich gekürzt und der Zaun um einen Meter in Richtung Hecke verschoben.

    Es wird geprüft, ob durch die Maßnahme Bäume im Bereich der Aufweitungen gefällt werden müssen.

     

     

    Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

     

  • Tagesordnungspunkt 3

    Bebauungsplan Sondergebiet zur Naherholung „Am Flügelausee“

    - Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

    - Satzungsbeschluss

    - Vorlage Nr. 140/2017 -

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 140/2017, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    BM Heckmann begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Ulrich Schmid vom Vermessungsbüro Ulrich Schmid.

     

    STR. Dr. Stark stellt fest, im Bebauungsplan und im Umweltbericht seien Ausgleichsmaßnahmen festgelegt. Ihn interessiere, wie die geplante Ausgleichsmaßnahme abgesichert werden, dass diese überhaupt umgesetzt werde. In der Bauleitplanung seien die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen immer durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Landratsamt festgesetzt worden. Bislang sei dieser Vertrag immer Bestandteil des Satzungsbeschlusses gewesen, ebenso bei CEV-Maßnahmen.

     

    Frau Stöhr-Klein erklärt, bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan schließe nicht die Stadt diesen öffentlich-rechtlichen Vertrag ab. In diesen Fällen werde eine Vereinbarung zwischen dem Landratsamt und dem Vorhabensträger geschlossen. Der Vorhabensträger müsse dann auch die Kosten hierfür tragen, diese Vereinbarung könne daher nicht die Stadt unterzeichnen. Bei einem gewöhnlichen Bebauungsplanverfahren trage die Stadt die Kosten.

     

    Auf Nachfrage von STR. Dr. Stark teilt BM Heckmann mit, die Vereinbarung zwischen dem Vorhabensträger und dem Landratsamt werde der Stadt nicht vorgelegt. Die Überwachung der Einhaltung der Ausgleichsmaßnahme obliege dem Landratsamt.

     

    STR. Knecht merkt an, im Umweltbericht stoße man immer wieder auf Formulierungen in Konjunktivform. Er bitte daher eindringlich darum, die Vorschläge von Dr. Münzing in bindende Formulierungen umzuformulieren. Der Umweltbericht müsse seiner Auffassung nach jedenfalls nachgearbeitet werden. STR. Esenwein bekräftigt dies, wo im Bebauungsplan "soll" steht, müsse auch im Umweltbericht "soll" und nicht "sollte" stehen. Diese Aussagen müssten übereinstimmen. Herr Schmid teilt mit, in der Stellungnahme sei aufgenommen, dass dies zusammen mit dem Umweltamt umgesetzt werde.

     

     

    BM Heckmann stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    a) Abwägung der eingegangen Stellungnahmen

     

    Die Abwägung der eingegangenen Anregungen erfolgt entsprechend der Stellungnahme der Verwaltung und entsprechendem Beschlussvorschlag.

     

    b) Satzungsbeschluss

     

    Die Satzung wie unter Punkt b) abgedruckt wird beschlossen.

     

     

    Der Antrag wird mit 3 Gegenstimmen (STR. Knecht, STR. Dr. Stark, STR. Sigmund) und einer Enthaltung (STR. Esenwein) mehrheitlich beschlossen.

     

     

    STR. Esenwein betont, er spreche sich damit nicht generell gegen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan aus, sondern gegen die Formulierung der Darstellung von Dr. Münzing und der nicht korrekten Übernahme der Ansätze, die im Bebauungsplan enthalten sind.

  • Tagesordnungspunkt 4

    Bürgerbus Güglingen

    - aktuelle Situation und geplante Änderungen

    - Information

    - Vorlage Nr. 141/2017 -

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 141/2017, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    Es gebe Kommunen in Baden-Württemberg, schildert BM Heckmann, die sehr erfolgreich Bürgerbusse betreiben, so beispielsweise Bad Wimpfen, Titisee-Neustadt oder Immenstadt am Bodensee. Dies seien jedoch natürlich auch alles Kommunen, in denen die Bürgerbusse auch vom Tourismus leben.

     

    In Güglingen stelle auch er mitunter fest, dass die Bürgerbusse mitunter ohne Fahrgäste unterwegs sind. Gleichzeitig sei die Kommune im Einsatz des Bürgerbusses durch Vorgaben sehr beschränkt. Dies bedauere BM Heckmann sehr, ihm würden einige Punkte einfallen, in denen der Bürgerbus eingesetzt werden könnte, was jedoch nicht zulässig sei. An dieser Stelle möchte BM Heckmann allerdings vor allem den Fahrern für ihren Einsatz und ihr Engagement danken.

     

    Die Verwaltung habe nun eine Umfrage unter den Nutzern gemacht. Hier sei vor allem auch der Wunsch geäußert worden, Freitags anstelle Donnerstags Fahrten anzubieten. Des Weiteren sei darum gebeten worden, die Runden zu Ende zu fahren und wenn möglich zu verkürzen. Um die Attraktivität zu erhöhen, schlage die Verwaltung vor, künftig nicht Einzeltickets sondern Tagestickets anzubieten.

     

    Künftig, erläutert BM Heckmann, solle der Bürgerbus auch zu Events eingesetzt werden, so werden in Zukunft beispielsweise auch Stadtrundfahrten möglich sein. Ihm sei beispielsweise bekannt, dass die Diakonie in Brackenheim zwei mal wöchentlich Essen anbiete, das auch von Güglinger Bürgern angenommen werde, es jedoch ab und an Probleme gebe, nach Brackenheim zu kommen. Den Bürgerbus hierfür einzusetzen sei allerdings nicht zulässig, da die Stadt keine Konkurrenz zum ÖPNV sein dürfe.

     

    STR. Gutbrod berichtet, er sei auch häufig in Güglingen unterwegs und beboachte den Bürgerbus bzw. spreche regelmäßig auch mit den Fahrern. Ihm dränge sich der Eindruck auf, dass der Bürgerbus in der Stadt nicht anerkannt werde. Der Bürgerbus sei meist leer. Den Bürgerbus nur zu Einkaufsfahrten zu nutzen bringe aus Sicht von STR. Gutbrod nichts. Seines Erachtens bringe auch die Änderung der Fahrtroute und des Fahrpreises nicht den gewünschten Erfolg. Das einzig hilfreiche wäre seiner Meinung nach, beispielsweise Krankenfahrten nach Heilbronn oder zur Diakonie anzubieten. So lange dies nicht möglich sei, müsse man sich irgendwann die Frage stellen, ob das Projekt nicht schlichtweg zu teuer ist und tatsächlich weiterverfolgt werden solle. Der Bus habe schließlich auch sehr viel Geld gekostet.

     

    Wenn man sich hierzu Gedanken mache, regt STR. Gutbrod an, die Situation noch ein halbes Jahr zu beobachten und sich dann nochmals Gedanken mache, ob das Projekt tatsächlich weiterverfolgt werden solle. Die Stadt habe zwar nun einen neuen Bus, jedoch sei in der damaligen Diskussion auch geäußert worden, der Bus ließe sich gegebenenfalls auch gut wieder verkaufen.

     

    Bei allem Verständnis für die Ausführungen stellt BM Heckmann klar, dass das Projekt erst im Januar begonnen wurde und es hierfür sicherlich noch Kraft und Zeit benötige.

     

    STR. Scheerle erinnert, sowohl in der Arbeitsgruppe als auch im Gremium sei darüber gesprochen worden, dass dem Projekt mindestens ein Jahr Zeit gegeben werden müsse. Ilsfeld habe das Projekt zwar eingestellt, dort werde jedoch geprüft, das ganze eventuell ehrenamtlich weiterzuführen. Wenn das Projekt nur an den Kosten festgemacht werde, müssten beispielsweise auch Einrichtungen wie das Römermuseum überprüft werden.

     

    STR. Scheerle bewertet es positiv, den Fahrtag von Donnerstag auf Freitag zu verlegen. Freitagnachmittags sei in den Supermärkten sehr viel Betrieb. Er plädiert dafür, die von der Verwaltung formulierten Vorschläge so umzusetzen. Im März nächsten Jahres solle dann nochmals überprüft werden, was die heutigen Veränderungen gebracht haben.

     

    Auch für STR. Xander sei die einjährige Testphase klar gewesen und er halte es heute nicht für den richtigen Zeitpunkt eine Grundsatzdiskussion hierüber zu führen. STR. Xander betont, für Kinderbetreuung, Freibad etc. werde deutlich mehr Geld ausgegeben. Sein Dank gelte vielmehr den Fahrern und es sei wichtig, deren Motivation zu erhalten. Er halte es daher für wichtig, alle Anregungen von deren Seite möglichst aufzunehmen. Die Fahrer seien letztendlich am nächsten dran. Bezüglich des Fahrpreises von 1 Euro / Tag merkt STR. Xander an, die Mehrheit sei ohnehin davon ausgegangen, dass dies so ist.

     

    Zu den Vorgaben, dass der Bürgerbus nicht für alles eingesetzt werden dürfe, möchte STR. Xander wissen, ob dies damit zusammenhänge, dass die Stadt einen Fahrpreis verlange. Letzte Woche sei in der Heilbronner Stimme berichtet worden, dass die Stadt Leingarten explizit auf Fahrpreise verzichte, weil dann andere Bestimmungen gelten. Frau Koch erklärt, dies liege daran, dass die Stadt nicht in Konkurrenz zum ÖPNV treten dürfe. Wenn durch den Bürgerbus Fahrten nach Brackenheim angeboten werden, sei dies jedoch der Fall. Dies, so STR. Xander, gelte doch dann aber auch für Leingarten. Frau Koch teilt mit, auch in Leingarten fahre der Bürgerbus nur innerhalb Leingartens und bediene nicht die umliegenden Kommunen. Auf Nachfrage von STR. Xander erklärt Frau Koch, die Fahrten in die Teilorte seien zulässig.

     

    Wenn es am Fahrpreis liege, dass der Bus nicht wie gewünscht eingesetzt werden könne, so STR. Xander, könne seines Erachtens auch auf den Fahrpreis verzichtet werden. Dies, stellt Frau Koch fest, könne durchaus beschlossen werden.

     

    BM Heckmann stellt fest, die Problematik bestehe darin, dass die Stadt mit dem Bürgerbus an Güglingen gebunden sei. 

     

    STR. Naffin spricht sich ebenfalls dafür aus, den Zeitraum der Testphase noch vollends auszureizen. Die Optimierungsvorschläge der Fahrgäste sollten möglichst umgesetzt werden. Letztendlich müsse man eigentlich soweit kommen, noch mehr Tage bedienen zu können, um eine gewisse Konstanz zu erreichen. Frau Koch bekräftigt, es könne gerne jeden Tag gefahren werden, dann bräuchte man jedoch mehr Fahrer. STR. Naffin regt an, diesbezüglich nochmals einen Aufruf in der RMZ zu starten. BM Heckmann sagt zu, dies zu machen.

     

    STR. Bruder schlägt vor, im Abstand von 2 Wochen Anzeigen über den Einsatz vom Bürgerbus mit dem Bürgerbus-Logo in der RMZ zu schalten, um den Bürgern den Bürgerbus überhaupt in das Gedächtnis zu rufen. Die Anzeigen seien für die Stadt sicherlich bezahlbar.

     

    Auf Nachfrage von STRin Suchanek-Henrich teilt Frau Koch mit, der Bus könne nicht verliehen werden.

     

    STR. Xander halte auch Sonderfahrten beispielsweise zum Mobilen Kino bzw. zu Veranstaltungen in der Herzogskelter oder ins Ratshöfle für denkbar. Auf Nachfrage von STR. Xander an Herrn Conz teilt dieser mit, am Markttag sei der Bürgerbus nicht genutzt worden. BM Heckmann sagt zu, abzuklären, inwieweit dies möglich wäre. Er könne sich vorstellen, auch Fahrten beispielsweise zu Konzerten von Vereinen anzubieten, dies müsse jedoch einfach getestet werden.

     

    STR. Scheerle interessiert, wie hoch die laufenden Kosten für den Bürgerbus bisher waren, hat jedoch Verständnis, wenn dies nicht aus dem Stehgreif gesagt werden könne. BM Heckmann sagt zu, die Gesamtkosten nachzuliefern.

     

    STR. Esenwein betont, das Projekt Bürgerbus sei als Bürgerprojekt gestartet nicht als Projekt aus der Mitte des Gemeinderates. Er plädiert dafür, das Projekt wenn möglich an jeder Stelle zu fördern, wo es nur gehe, und alles dafür zu tun, was dem Projekt diene.

     

     

    BM Heckmann stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    Von der aktuellen Situation und den geplanten Änderungen wird Kenntnis genommen.

     

    Die Tarifbestimmungen (Anlage 1 zu den Beförderungsbedingungen) werden mit Wirkung zum 01.10.2017 wie nachfolgend aufgeführt beschlossen.

     

     

    Anlage 1 zu den Beförderungsbedingungen

     

    Tarifbestimmungen

     

    Folgende Fahrpreise werden festgesetzt:

     

    1. Tageskarte für beliebig viele Fahrten einer Person

    a. Erwachsener                      1,00 €

    b. Kind (unter 14 Jahren)       0,50 €

    c. Schwerbehinderte Personen und Kinder unter 6 J. werden im Rahmen der Ziff. 7 unentgeltlich befördert.

     

    2. 10-er Karte (entspricht 10 Tageskarten)

    a. Erwachsener                      9,00 €

    b. Kind (unter 14 Jahren)         4,50 €

     

    3. Handgepäck, Rollatoren, Kinderwagen oder Rollstühle werden unentgeltlich befördert.

     

    4. Für die Beförderung von Hunden wird ein Entgelt von 0,50 € erhoben. Blindenführhunde in Begleitung eines blinden Fahrgastes fahren unentgeltlich.

     

    5. Fahrgäste des HNV mit gültigem Fahrausweis werden unentgeltlich befördert. Fahrausweise des HNV werden nicht ausgegeben oder entwertet.

     

     

    Der Antrag wird einstimmig beschlossen. 

  • Tagesordnungspunkt 5

    Betreute Seniorenwohnungen Gartacher Hof

    - Vergabe Sonnenschutz

    - Vorlage Nr. 142/2017 -

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 142/2017, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    STR. Xander möchte wissen, ob im Zuge der Arbeiten am Gartacher Hof und der Gerüstaufstellung auch noch weitere Arbeiten vorgesehen sind, bsp. Streicharbeiten o.ä. Herr Gohm teilt mit, da das Gerüst nur in einem Teilbereich steht, um auf das Dach zu gelangen, seien keine weiteren Arbeiten vorgesehen.

     

    STRin Xander bekräftigt, die Maßnahme sei sehr wichtig, die Bewohner klagen durchaus darüber.

     

     

     BM Heckmann stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    Der Auftrag zur Lieferung und Montage einer Sonnenschutzmarkise an der Ober-

    lichtpyramide beim Pavillon Gartacher Hof erfolgt an die Fa. Knecht aus

    Brackenheim zum Angebotspreis von 24.558,03 € brutto.

     

    Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

  • Tagesordnungspunkt 6

    Sanierung Feldweg

    - Vergabe

    - Vorlage Nr. 143/2017 -

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 143/2017, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    Auf Nachfrage von STR. Scheerle teilt Herr Behringer mit, im Haushalt seien 80.000 Euro eingeplant.

     

    Herr Gohm erklärt, der Feldweg Kreuzung Fischteich Richtung Balzhöfe sei in der Vorlage versehentlich als "erledigt" vermerkt. Tatsächlich sei dies jedoch noch offen. Die Kosten hierfür seien jedoch bereits enthalten.

     

    STR. Sigmund stellt fest, das letzte Mal als die Firma in Güglingen tätig gewesen sei, seien Nachbesserungsarbeiten erforderlich worden. Er fragt, wer dieses Mal vorher die Ränder reinige, dass sauber bis an die Ränder hin betoniert werden könne. Darüber hinaus wäre es sinnvoll, die Landwirte wieder darauf aufmerksam zu machen, ihre Ränder an den Weinbergen zu säubern. Dort habe es mitunter sehr viel Grasbewuchs.

     

    Herr Gohm erläutert, für die Randbereiche seien die jeweiligen Landwirte zuständig. Hin und wieder werde auch in der RMZ darauf hingewiesen. Wenn in einem speziellen Fall im Zuge der Reparaturarbeiten in einen solchen Bereich gelangt werde, werde der Bauhof oder eine ortsansässige Firma beauftragt. Nichtsdestotrotz werde die Verwaltung mit den Landwirten Kontakt aufnehmen. Die Firma sei bereits des öfteren in Güglingen im Einsatz gewesen. Die Nachbesserung sei eine einmalige Sache gewesen und sei anstandslos erledigt worden, dies habe auch der Bauleiter selbst bestätigt.

     

    STR. Dr. Stark bittet um Information zum aktuellen Stand zum Feldweg von Frauenzimmern entlang des Wurmbachs in Richtung Gewann Hirn in Brackenheim. Herr Gohm teilt mit, diese Maßnahme sei insgesamt nochmals zurückgestellt worden, da in diesem Bereich derzeit noch keine so große Notwendigkeit gesehen werde. Dies, meint STR. Dr. Stark, sollte nochmals überdacht werden, da sich dort bereits recht große Löcher gebildet haben. Herr Gohm sagt zu, dies im Zuge der Haushaltsplanungen für 2018 nochmals zu überprüfen.

     

    Auf Nachfrage von STR. Burrer, teilt Herr Gohm mit, bei dem unter Nr. 15 genannten Weg, der zurückgestellt werde, handle es sich um den von STR. Dr. Stark erwähnten Weg.

     

    STR. Burrer bittet des Weiteren um Information zum Feldweg am Hummelberg Richtung Schützenhaus, oberhalb von den Weinbergen. Dieser, so Herr Gohm, wurde geschottert. STR. Barth bittet darum, hier nochmals nachzuarbeiten.

     

    STR. Xander möchte wissen, ob es sich bei der unter Nr. 2 genannten Maßnahme um den Weg von der Umgehungsstraße in Richtung Layher handle. Herr Gohm bestätigt dies.

     

     

    BM Heckmann stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    Die Verwaltung stellt den Beschlussantrag den Auftrag zur Sanierung der benannten Feldwege an die Fa. VSI GmbH aus Kaiserslautern zum Angebotspreis von 41.134,73 € brutto zu erteilen.

     

    Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

  • Tagesordnungspunkt 7

    Bausachen

    a)       Emil-Weber-Str. 19-25, Güglingen

              - Einhausung und Leergutüberwachung

              - Vorlage Nr. 144/2017 -

    b)       Gewann Kalbskopf, Flst. 3160/1, Güglingen

              - Errichtung eines Gartenhauses

              - Vorlage Nr. 145/2017 -

    c)       Heilbronner Str. 45, Güglingen

              - Errichtung von 3 Garagen, Terrasse und Pergola

              - Vorlage Nr. 146/2017 -

    d)       Herrenäckerstr. 56, Güglingen

              - Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage und

                Fahrradstellplätzen

              - Vorlage Nr. 147/2017 -

    e)       Herrenäckerstr. 62, Güglingen

              - Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage

              - Vorlage Nr. 148/2017 -

    f)        Maulbronner Str. 13, Güglingen

              - Nutzungsänderung im Erdgeschoss von Gewerbe in Wohnen

              - Vorlage Nr. 149/2017 -

    g)       Maulbronner Str. 14, Güglingen

              - Anbau einer Zugangstreppe zum Ober- und Dachgeschoss,

                Teilüberbauung Balkon

              - Vorlage Nr. 150/2017 -

    h)       Rosmarinweg 5, Güglingen

              - Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage

              - Vorlage Nr. 151/2017 -

    i)        Schlehenweg 10, Güglingen-Eibensbach

              - Bauvoranfrage Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage

              - Vorlage Nr. 152/2017 -

    j)        Weitere

              - ohne Vorlage -

     

    Eine Veröffentlichung der Vorlagen auf der homepage der Stadt Güglingen ist aus datenschutzrechtlichen Gründen leider nicht möglich.

     

    Protokoll

    a) Emil-Weber-Str. 19-25, Güglingen - Einhausung und Leergutüberwachung

     

    STR. Scheerle erklärt sich für befangen. 

     

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 144/2017, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    Aus Sicht von STR. Xander ist die Vorlage etwas missverständlich. Auf Seite 2 werde geschrieben, dass die Auflage, die Maßnahme umzuplanen, sei durch das Landratsamt erteilt worden. Die Maßnahme sei jedoch ohnehin bereits ausgeführt. Aus diesem Grund, betont STR. Xander, werde er den Antrag ablehnen. Er fragt, ob es sich bei dem beigefügten Plan um den bereits umgeplanten Plan handle. Frau Stöhr-Klein bestätigt, dies sei der Plan nach der Umplanung. Der ursprüngliche Plan liege im Original im Landratsamt.

     

    STR. Xander möchte wissen, ob der Nachbareigentümer eine Baulast übernehmen musste. Frau Stöhr-Klein bejaht dies. Jedoch dürfe dies bei der Abwägung und Entscheidung im Gremium keine Rolle spielen. Nachbareinwendungen werden dem Landratsamt vorgelegt und dort entschieden. Letztendlich, ergänzt BM Heckmann, entscheide das Landratsamt darüber.

     

     

    BM Heckmann stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    1. Die Stadt Güglingen stimmt dem Bauantrag zur Einhausung der Leergutüberdachung auf dem Flst. Nr. 1703/1, Emil-Weber-Str. 19-25 in Güglingen zu.

     

    2. Das Einvernehmen der Stadt Güglingen wird in Bezug auf § 36 Absatz 1 i.V. mit § 30 BauGB erteilt.

     

    3. Grundlage bilden der Lageplan und die Planunterlagen des Planungsbüros Engelhardt vom 11.08.2017 sowie der Lageplan des Vermessungsbüros GeoConcept, Oberderdingen vom 08.08.2017.

     

    Der Antrag wird in Abwesenheit von STR. Scheerle (wegen Befangenheit) mit drei Enthaltungen (BM Heckmann, STR. Bruder, STR. Dr. Stark) und 14 Gegenstimmen (STR. Xander, STR. Barth, STR. Burrer, STR. Gutbrod, STR. Jesser, STRin Bäzner-Daubenthaler, STR. Bosler, STRin Xander, STR. Knecht, STR. Esenwein, STR. Sigmund, STRin Giebler, STRin Suchanek-Henrich, STR. Naffin) mehrheitlich abgelehnt.

     

     

     

    b) Gewann Kalbskopf, Flst. 3160/1, Güglingen - Errichtung eines Gartenhauses

     

    STR. Burrer erklärt sich für befangen.

     

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 145/2017, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    STR. Esenwein interessiert, wie in der Vergangenheit bei Überschreitungen in diesem Gebiet verfahren wurde. Frau Stöhr-Klein erläutert, die übrigen Häuschen seien bereits so alt, dass dies nicht bekannt ist.

     

    STR. Knecht äußert Bedenken hinsichtlich der Größe des Gartenhäuschens. Der Landkreis Heilbronn habe mit viel Aufwand ein Kleinbautenkonzept auf die Wege gebracht. Wenn hier nun ein Gartenhaus dieser Größe freigegeben werde, unterlaufe die Stadt dieses Konzept. Er rate daher davon ab.

     

    STR. Xander stimmt dem zwar zu. In unmittelbarer Nachbarschaft bestehe jedoch auch ein Gartenhaus, das schätzungsweise eine ähnliche Größe aufweise. Er könne der Ausführung in dieser Art und Weise daher zustimmen. Herr Gohm ergänzt, letztendlich gehörten auch die Dachüberstände zum überbauten Raum, dies müsse auch bedacht werden.

     

     

    BM Heckmann stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    1. Die Stadt Güglingen stimmt dem Bauantrag zur Errichtung eines Gartenhauses auf dem Flst. Nr. 3160/1, Gewann Kalbskopf in Güglingen zu.

     

    2. Der Überschreitung des nach Bebauungsplan zulässigem umbauten Raum um 5 m³ (30 m³ anstatt 25 m³ umbauter Raum) wird zugestimmt.

     

    3. Das Einvernehmen der Stadt Güglingen wird in Bezug auf § 36 Absatz 1 i.V. mit § 30 BauGB erteilt.

     

    4. Grundlage bilden die Planunterlagen des von Garten- und Landschaftsbautechniker Andreas Burrer, Güglingen vom 30.08.2017

     

    Der Antrag wird in Abwesenheit von STR. Burrer (wegen Befangenheit) mit 2 Gegenstimmen (STR. Knecht, STR. Dr. Stark) mehrheitlich beschlossen. 

     

     

           

    c) Heilbronner Str. 45, Güglingen - Errichtung von 3 Garagen, Terrasse und Pergola

             

    STRin Suchanek-Henrich erklärt sich für befangen.

     

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 146/2017, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    Auf Nachfrage von STR. Xander, ob hierüber nicht bereits einmal entschieden worden sei, teilt Frau Stöhr-Klein mit, damals sei es um das Nachbarhaus gegangen.

     

     

    BM Heckmann stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    1. Die Stadt Güglingen stimmt dem Bauantrag zur Errichtung von 3 Garagen, Terrasse und Pergola auf dem Flst. Nr. 82/4, Heilbronner Str. 45 in Güglingen zu.

     

    2. Das Einvernehmen der Stadt Güglingen wird in Bezug auf § 36 Absatz 1 i.V. mit § 34 BauGB erteilt.

     

    3. Grundlage bilden die Planunterlagen von Dipl.Ing. Petra Suchanek-Henrich, Güglingen vom 12.07.2017 sowie der Lageplan des Vermessungsbüros Ulrich Schmid, Brackenheim vom 07.06.2017

     

    Der Antrag wird in Abwesenheit von STRin Suchanek-Henrich (wegen Befangenheit) einstimmig beschlossen.

     

     

     

    d) Herrenäckerstr. 56, Güglingen

        - Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage und Fahrradstellplätzen

            

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 147/2017, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

     

    BM Heckmann stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    1. Die Stadt Güglingen stimmt dem Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage und Fahrradstellplätzen auf dem Flst. Nr. 5607, Herrenäckerstr. 56 in Güglingen zu.

     

    2. Der Abweichung der Firstrichtung zur Anpassung an den Kurvenverlauf wird zugestimmt.

     

    3. Der Überschreitung des Baufensters durch den Dachüberstand in nordöstlicher Richtung im Kurvenverlauf um 0,5 Meter wird zugestimmt.

     

    4. Das Einvernehmen der Stadt Güglingen wird in Bezug auf § 36 Absatz 1 i.V. mit § 31 BauGB erteilt.

     

    5. Grundlage bilden die Planunterlagen von Dipl.Ing. Cordula Schwenke, Isernhagen vom 18.08.2017 sowie der Lageplan des Vermessungsbüros Ulrich Schmid, Brackenheim vom 17.08.2017

     

     

    Der Antrag wird mit einer Enthaltung (STR. Scheerle) mehrheitlich beschlossen.

     

     

     

    e) Herrenäckerstr. 62, Güglingen - Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage

        

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 148/2017, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

     

    BM Heckmann stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    1. Die Stadt Güglingen stimmt dem Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Flst. Nr. 5610, Herrenäckerstr. 62 in Güglingen zu.

     

    2. Der Abweichung der festgesetzten Traufhöhe auf 37% der Hauslänge wird zugestimmt.

     

    3. Der Überschreitung des Baufensters durch den Vorbau in südlicher Richtung und durch die Garage in östlicher Richtung wird zugestimmt.

     

    4. Das Einvernehmen der Stadt Güglingen wird in Bezug auf § 36 Absatz 1 i.V. mit § 31 BauGB erteilt.

     

    5. Grundlage bilden die Planunterlagen Architekten- und Planungsgemeinschaft Pursche-Janker, Regensburg vom 17.07.2017 sowie der Lageplan des Vermessungsbüros Hölzel, Bensheim vom 13.07.2017

     

     

    Der Antrag wird mit einer Enthaltung (STR. Scheerle) mehrheitlich beschlossen.

     

     

     

    f) Maulbronner Str. 13, Güglingen - Nutzungsänderung im Erdgeschoss von Gewerbe in Wohnen

          

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 149/2017, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    STRin Suchanek-Henrich weist daraufhin, auch dieses Vorhaben sei bereits vollzogen und die EG-Wohnung bereits bezogen. Schlecht sei an dem eingereichten Bauantrag, dass kein amtlicher Lageplan beigefügt ist und nicht ersichtlich ist, ob die Parkplätze überhaupt erschließbar sind. Darüber hinaus entspreche die lichte Bauhöhe der Räume nicht den Vorgaben der LBO. STRin Suchanek-Henrich möchte wissen, wie viele Einheiten das Haus hat und wie viele Stellplätze vorhanden sein müssten. Im übrigen seien die Stellplätze ohnehin nicht anfahrbar.

     

    STR. Sigmund fragt sich, wie ein Bauantrag eingereicht werden könne, in dem Stellplätze auf einem fremden Grundstück ausgewiesen werden. Wenn dann bereits ein Widerspruch des Nachbars vorliege, brauche dies doch gar nicht weiterverfolgt werden.

     

    Frau Stöhr-Klein stellt klar, die Nachbareinwendungen werden selbstverständlich an das Landratsamt weitergeleitet. Die Entscheidung des Gremiums müsse jedoch unabhängig von diesen Einwendungen getroffen werden. Das Landratsamt werde hierzu Stellung nehmen und entsprechend Rückmeldung erteilen. BM Heckmann ergänzt, die Verwaltung habe in ihrem Beschlussantrag im Übrigen aufgenommen, dass der Errichtung des Stellplatzes etc. nicht zugestimmt werde.

     

    Aus Sicht von STR. Bosler könne bereits nicht mehr objektiv und neutral abgestimmt werden, wenn die Information über die Nachbareinwendungen vorliege. Dies werde vermutlich jeder unwillkürlich in seine Entscheidung einfließen lassen. BM Heckmann merkt an, wenn der Errichtung des Abstellraums und Stellplatzes in dieser Form zugestimmt würde, würde dies den städtischen Interessen entgegenstehen.

     

    Auf Nachfrage von STR. Gutbrod bestätigt Frau Stöhr-Klein, die Umnutzung des Gebäudes sei bereits erfolgt.

     

    STR. Burrer ist der Auffassung, auch der Umnutzung der Räumlichkeiten könne nur dann zugestimmt werden, wenn die erforderlichen Stellplätze nachgewiesen werden. Dieser Nachweis könne so jedoch nicht erbracht werden.

     

    Diesbezüglich sei in der Vorlage folgender Hinweis aufgenommen worden:

    Gemäß § 37 Abs. 3 LBO kann bei Entstehung zusätzlichen Wohnraumes in einem Bestandsgebäude (Baugenehmigung älter als 5 Jahre) die Baugenehmigung auch ohne Nachweis eines neuen Stellplatzes erteilt werden.

     

    Auch dies sei jedoch Prüfsache des Landratsamtes.

     

    STR. Burrer möchte wissen, ob dies nur bei neu geschaffenem Wohnraum gelte oder bei neugeschaffener Wohnung. Frau Stöhr-Klein erläutert, dies gelte für zusätzlichen Wohnraum. Hintergrund dieser Regelung sei, insbesondere beispielsweise in Altstädten die Nachverdichtung zu ermöglichen. Dies sei auch in der Marktstraße bereits bei einer Maßnahme der Fall gewesen. BM Heckmann bekräftigt, damit solle die Nachverdichtung gestärkt werden.

     

    STR. Xander stellt klar, dies möge durch die LBO zulässig sein. Letztendlich gehe es hier jedoch darum, was die Stadt wolle. In diesem Zusammenhang interessiere ihn auch, wie weit die Stellplatzverordnung gediehen sei. Wenn als Maßstab 2 Stellplätze pro Wohnung angelegt würden, müsse der Antrag abgelehnt werden. Er schlägt daher vor, über den Antrag der Verwaltung hinauszugehen und die Umnutzung abzulehnen aufgrund mangelnden Stellplatznachweises.

     

    Frau Stöhr-Klein gibt zu bedenken, dann müsse über Punkt 1 und 2 gesondert Beschluss gefasst werden, ansonsten werde bei einer kompletten Ablehnung Punkt 2 zugestimmt.

     

     

    BM Heckmann stellt die Beschlussanträge der Verwaltung wie folgt zur Abstimmung:

     

    1. Die Stadt Güglingen stimmt dem Bauantrag zur Nutzungsänderung Gewerbe in Wohnen im Erdgeschoss auf dem Flst. Nr. 174/9, Maulbronner Str. 13 in Güglingen zu.

     

    Der Antrag wird einstimmig abgelehnt.

     

     

    2. Der Errichtung eines Abstellraumes für Fahrräder und Müll sowie eines Stellplatzes auf dem Flst. Nr. 174/8 stimmt die Stadt Güglingen nicht zu.

     

    Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

     

     

    Die im Beschlussantrag der Verwaltung außerdem nachfolgenden aufgeführten Punkte 3 und 4 ergeben sich aus den Beschlussfassungen der Punkte 1 und 2.

     

    3. Das Einvernehmen der Stadt Güglingen lediglich für die Nutzungsänderung wird in Bezug auf § 36 Absatz 1 i.V. mit § 34 BauGB erteilt.

     

     

    4. Grundlage bilden die Planunterlagen der Dipl.Ing. Christian Grünhagen, Heilbronn vom 22.07.2017 sowie dem Auszug aus dem Liegenschaftskataster vom 11.07.2017.

     

     

     

    g) Maulbronner Str. 14, Güglingen

        - Anbau einer Zugangstreppe zum Ober- und Dachgeschoss, Teilüberbauung Balkon

       

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 150/2017, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    STR. Scheerle weist daraufhin, dass es in der Darstellung auf Seite 3 der Vorlage erscheine, als rage die Kronenprojektion der Linde (Naturdenkmal) zum Teil über den Anbau hinaus. Er bittet darum, hier besonders acht zu geben, dass dort nichts passiert. BM Heckmann sagt zu, dies mit aufzunehmen.

     

    STR. Knecht merkt an, für solche Fälle wird - allerdings meist in größeren Fällen - ein sogenannter ökologischer Baubeobachter bestellt, dies wäre gegebenenfalls auch hier ratsam.

     

     

    BM Heckmann stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung, ergänzt um den Hinweis, dass bei der Ausführung ganz besonders darauf zu achten ist, dass die Linde nicht beschädigt wird:

     

    1. Die Stadt Güglingen stimmt dem Bauantrag zum Anbau einer Zugangstreppe zum OG und DG sowie der Teilüberbauung des Balkones auf dem Flst. Nr. 46/1, Maulbronner Str. 14 in Güglingen zu.

     

    2. Das Einvernehmen der Stadt Güglingen lediglich für die Nutzungsänderung wird in Bezug auf § 36 Absatz 1 i.V. mit § 34 BauGB erteilt.

     

    3. Grundlage bilden die Planunterlagen des Dipl. Ing. Rüdiger Kürschner, Güglingen vom 14.07.2017 sowie dem Lageplan des Vermessungsbüros Ulrich Schmid, Brackenheim vom 10.07.2017.

     

    Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

     

     

     

    h) Rosmarinweg 5, Güglingen - Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage

             

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 151/2017, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

     

    BM Heckmann stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    1. Die Stadt Güglingen stimmt dem Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Flst. Nr. 5621, Rosmarinweg 5 in Güglingen zu.

     

    2. Der Überschreitung des Baufensters durch die Garage in westlicher Richtung wird zugestimmt.

     

    3. Das Einvernehmen der Stadt Güglingen wird in Bezug auf § 36 Absatz 1 i.V. mit § 31 BauGB erteilt.

     

    4. Grundlage bilden die Planunterlagen des Architekten Detlev Finkeldey, Hamelm vom 21.08.2017 sowie der Lageplan des Vermessungsbüros Cornehl, Neckarsulm vom 16.08.2017

     

    Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

     

     

     

    i) Schlehenweg 10, Güglingen-Eibensbach

        - Bauvoranfrage Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage

      

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 152/2017, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    STR. Xander könne dem Vorhaben so nicht zustimmen. Davon abgesehen, dass die Pläne ohnehin schlecht sind, passe dies seines Erachtens nicht, auf diese Weise nach einer Lösung zu suchen, um den 2-geschossigen Charakter zu wahren.

     

    STR. Esenwein hält fest, um die 2-Geschossigkeit zu erfüllen, müssten 66% des Geschosses realisiert sein. Er habe den Eindruck, dass dies nicht erfüllt ist.

     

    BM Heckmann merkt an, es werde hier nicht von einem Bauantrag sondern lediglich von einer Bauvoranfrage gesprochen. Hintergrund einer Bauvoranfrage sei, die Kosten einer Baugenehmigung zu sparen und grundsätzlich in Erfahrung zu bringen, ob ein Vorhaben so machbar wäre oder nicht. Letztendlich sei dies immer auch eine Geschmacksache.

     

    STR. Esenwein entgegnet, wenn dort zwingend 2-Geschossigkeit vorgeschrieben werde und die 66% des Geschosses nicht realisiert werden, müsse der Antrag in der Konsequenz eigentlich abgelehnt werden.

     

    Frau Stöhr-Klein erläutert, die Frage des potenziellen Bauherrn sei gewesen, ob eine Befreiung unter Voraussetzung der vorgestellten Architektur als Kompromiss erteilt werden könnte.

     

    Grundsätzlich sei die Einhaltung der Vorgaben der Maßstab, so STR. Bosler. In einer Bauvoranfrage könne jedoch durchaus anderes benannt werden, dass das Gremium mit dieser Planung nicht glücklich ist und aus ästhetischen Gründen eine andere Gestaltung wünsche. BM Heckmann stellt klar, Ästhetik sei jedoch rein subjektives Empfinden, hier gebe es jedoch einen Bebauungsplan. Frau Stöhr-Klein ergänzt, dieser schreibe zwingend 2-Geschossigkeit vor.

     

    STR. Xander betont, ihm gehe es nicht einmal unbedingt um die rigorose Einhaltung der 2-Geschossigkeit, sondern eher um die Architektur an sich. Er schlägt vor, die Planung zurückzugeben mit der Bitte, diese nochmals zu überdenken.

     

    STRin Suchanek-Henrich informiert, die 2-Geschossigkeit könne auf diese Weise dargestellt werden, sofern 66% des Geschosses realisiert sind. Wenn diese Vorgabe eingehalten werden, könne die Verwaltung nichts anderes als zustimmen. Ästhetische Gründe spielen dann keine Rolle.

     

    Die Erfüllung der Voraussetzungen für eine 2-Geschossigkeit wären aus Sicht von STR. Sigmund zu prüfen. Wenn diese eingehalten werden, könne das Vorhaben nicht abgelehnt werden.

     

    BM Heckmann stellt klar, die Voraussetzungen werden bei dieser Planung nicht erfüllt. Die Verwaltung werde dies an den Architekten weitergeben, mit dem Hinweis, die Planung nochmals zu überarbeiten. Frau Stöhr-Klein ergänzt, entsprechend des Anschreibens des Hausherstellers werden die Voraussetzungen eines Vollgeschosses im Sinne der LBO nicht erfüllt. Von Seiten des Landratsamtes liege noch keine Stellungnahme vor. Aufgrund der bestehenden Fristen könne die Entscheidung jedoch nicht auf die nächste Sitzung vertagt werden.

        

     

    BM Heckmann stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    1. Die Stadt Güglingen stimmt der Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Flst. Nr. 565/2, Schlehenweg 10 in Eibensbach zu.

     

    2. Der Abweichung in der Vorgabe der Geschossigkeit durch Errichtung eines 3-seitig zurück gesetzten Staffelgeschosses wird zugestimmt.

     

    3. Das Einvernehmen der Stadt Güglingen wird in Bezug auf § 36 Absatz 1 i.V. mit § 31 BauGB erteilt.

     

    4. Grundlage bilden die Planunterlagen sowie die Lageplanskizze der Architektin Cerstin Arnold, Burgwald vom 27.08.2017.

     

    Der Antrag wird mit einer Enthaltung (STR. Dr. Stark) und 16 Gegenstimmen (STR. Xander, STR. Barth, STR. Bruder, STR. Burrer, STR. Gutbrod, STR. Jesser, STR. Scheerle, STRin Bäzner-Daubenthaler, STR. Bosler, STRin Xander, STR. Knecht, STR. Esenwein, STR. Sigmund, STRin Giebler, STRin Suchanek-Henrich, STR. Naffin) mehrheitlich abgelehnt.

     

     

     

    j) Weitere

     

    Die nachfolgenden Bauvorhaben gibt Frau Stöhr-Klein dem Gremium zur Kenntnisnahme bekannt. Die Vorgaben des Bebauungsplans wurden eingehalten.

     

    1. Afrisoweg 5, Güglingen

    Verlängerung der Baugenehmigung mit Dachaufstockung und Dachgauben

     

    Auf Nachfrage von STR. Xander teilt Frau Stöhr-Klein mit, sie habe noch keine Stellungnahme des Landratsamtes auf die gestellte Anfrage erhalten.

     

     

    2. Am Baumpfad 5, Güglingen

    Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Fahrradstellplatz

     

     

    3. Herrenäckerstraße 52, Güglingen

    Errichtung eines Wohnhauses mit Büro

     

     

    4. Salbeiweg 5, Güglingen

    Errichtung eines Wohnhauses mit Stellplätzen

     

     

    5. Tälestraße 15, Güglingen

    Abbruch einer ehemaligen landwirtschaftlichen Scheune und anschließende Errichtung eines Pferdestalls

     

     

    6. Tannenstraße 30, Güglingen

    Errichtung eines Wohnhaus mit Garage

  • Tagesordnungspunkt 8

    Bekanntgaben

    a)       Haushaltserlass des Landratsamtes Heilbronn für die

              Wirtschaftspläne 2017 der Eigenbetriebe Stadtwerke und "Herzogskelter"

              - Vorlage Nr. 153/2017 -

    b)       Bauhof

              - Fahrzeugkonzeption Stand 2017

              - Vorlage Nr. 154/2017 -

    c)       Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen

              - Vorlage Nr. 155/2017 -

    d)       Weitere

              - ohne Vorlage -

     

    Protokoll

    a) Haushaltserlass des Landratsamtes Heilbronn für die Wirtschaftspläne 2017 der Eigenbetriebe Stadtwerke und "Herzogskelter"

         

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 153/2017, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

     

    Der Haushaltserlass des Landratsamtes Heilbronn für die Wirtschftspläne 2017 der Eigenbetriebe Stadtwerke und "Herzogskelter" vom 16.08.2017 wird dem Gremium zur positiven Kennisnahme bekanntgegeben.

     

     

     

    b) Bauhof - Fahrzeugkonzeption Stand 2017

             

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 154/2017, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    Diesbezüglich, so BM Heckmann, habe es nochmals Diskussionen bzgl. der Besetzung des Ausschusses gegeben und es sei die Frage entstanden, ob dieser dauerhaft bestehen solle. Über die Frage, wie künftig mit Ausschüssen umgegangen werden solle, wolle BM Heckmann bei anderer Gelegenheit noch in diesem Jahr mit dem Gremium sprechen.

     

    Der Hinweis von STR. Esenwein, einen Vertreter je Fraktion in den Ausschuss aufzunehmen, sei aufgenommen. Dies habe BM Heckmann so auch mit STR. Xander besprochen.

     

    Die Fahrzeugkonzeption Bauhof 2017 wird dem Gremium zur positiven Kennisnahme bekanntgegeben.

     

     

     

    c) Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen

          

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 155/2017, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    STR. Xander verweist auf Seite 4 der Vorlage. Unter § 2b wurde die Vereinsförderung des TSV Güglingen bekannt gegeben. STR. Xander bittet darum, hier noch den genauen Förderbetrag aufzunehmen.

     

    Die Beschlüsse aus nichtöffentlichen Sitzungen werden dem Gremium zur positiven Kennisnahme bekanntgegeben.

     

     

     

    d) Weitere

     

    Weitere Bekanntgaben lagen nicht vor.

  • Tagesordnungspunkt 9

    Verschiedenes

    - ohne Vorlage -

     

    Protokoll

    1.  Jugendzentrum

     

    STR. Naffin bittet um aktuelle Informationen zum Jugendzentrum, nach die Wiedereröffnung zu Beginn des neuen Schuljahres geplant war. Gleichzeitig seien massive Verschmutzungen im Außenbereich des Jugendzentrums feststellbar.

     

    BM Heckmann erklärt, die Reinigung der Außenflächen werde veranlasst. Die Eröffnung sei für 10. November 2017 geplant. Frau Koch ergänzt, die Gestaltung im Innenbereich soll von den Jugendlichen selbst übernommen werden.

     

     

    2.  Baustelle Michaelsbergstraße, Eibensbach

     

    STR. Esenwein erbittet Informationen zur Baustelle an der Ortsdurchfahrt in Eibensbach - zum einen aus baurechtlicher Sicht zum anderen bzgl. des Mülls.

     

    Frau Stöhr-Klein informiert, die baurechtliche Seite werde von Seiten des Landratsamtes geprüft.

     

    Bezüglich des Mülls, teilt Frau Kuhnle mit, habe die Verwaltung Kontakt mit dem Landratsamt aufgenommen. Das Landratsamt habe mitgeteilt, solange es sich lediglich um Bauschutt handle und sich dieser auf Privatfläche befinde, bestehe keine Handlungsmöglichkeit.

     

    Auf Nachfrage von STR. Jesser, informiert Frau Kuhnle, der Bauherr sei durch die Mitarbeiter des städtischen Vollzugsdienstes auch persönlich auf die Situation angesprochen worden. Er habe geschildert, er warte bis eine entsprechende Menge zusammenkomme und bestelle dann in regelmäßigen Abständen einen Container zur Abfuhr.

     

    BM Heckmann ergänzt, er habe erst vor kurzem den Bauherrn auf die Situation angesprochen. Ihm gegenüber habe der Bauherr erklärt, dies gehe die Kommune nichts an und er nehme sich die Zeit, die er benötige.

     

     

    3. Umgehungsstraße

     

    STR. Scheerle möchte wissen, ob es bezüglich der Ortsumfahrung bereits Neuigkeiten gebe.

     

    BM Heckmann teilt mit, letztendlich gehe es momentan um den Grunderwerb. Wenn dies erreicht werde, dann werde auch die Umgehung gebaut.

     

     

    4. Sonderausstellung Römermuseum

     

    Im März 2015, so STR. Scheerle, sei berichtet worden, es werde derzeit eine Sonderausstellung für das Römermuseum vorbereitet.

     

    BM Heckmann bestätigt, es habe Überlegungen gegeben, eine Sonderausstellung zu Fritz Wunderlich zu organisieren, da dieser relativ oft im Zabergäu gewesen sei. Es habe sich jedoch herausgestellt, dass es sich als sehr schwierig darstellt, Exponate für Güglingen zu bekommen, da auch die Erben sich nicht einig sind, ob sie eine Ausstellung möchten oder nicht.

     

    Letzte Woche habe BM Heckmann nochmals mit Herrn De Gennaro gesprochen und zu ihm gesagt, er solle sich nun wieder auf das Thema "Römer" konzentrieren - gleichwohl BM Heckmann selbst ein Fan von Fritz Wunderlich sei.

     

     

    5. Konzeption Jugendzentrum

     

    Im Juli, erinnert STR. Scheerle, sei davon gesprochen worden, dass Frau Heinzmann eine Konzeption für das Jugendzentrum erarbeite und diese im September vorgestellt werden solle.

     

    Frau Koch teilt mit, die Konzeption sei fertig gestellt. Die Verwaltung habe mit Frau Heinzmann jedoch vereinbart, dass diese im November in der Sitzung - zusammen mit dem Jahresbericht - vorgestellt wird.

     

     

    6. Stellplatzsatzung

     

    STR. Xander erbittet Informationen zur Stellplatzsatzung.

     

    Frau Stöhr-Klein berichtet, die Verwaltung sei dabei, diese zu erarbeiten. Nachdem die heutige Sitzung jedoch ohnehin bereits so voll war, habe man sich darauf verständigt, diese im Oktober in die Sitzung einzubringen.

     

     

    7. Liste Ratsinformationssystem

     

    STR. Xander verweist auf die Liste, die er bereits vor längerem eingereicht habe, mit der Bitte diese Dokumente in das Ratsinformationssystem einzustellen.

     

    Frau Koch teilt mit, dies sei in Arbeit, jedoch müssten alle Satzungen überarbeitet werden, da viele Satzungen vor vielen Jahren schon beschlossen und dann nach und nach nur durch Änderungen einzelner Paragraphen ergänzt oder geändert wurden. Diese Änderungen einzelner Paragraphen müssen nun in den ursprünglichen Satzungstext eingearbeitet und zusammengefügt werden. Dies nehme enorm viel Zeit in Anspruch.

     

    STR. Xander entgegnet, dabei gehe es jedoch nicht nur um Satzungen, sondern auch beispielsweise um die Radwegkonzeption, die Stadtidee, das Qualitätshandbuch des Familienzentrums, Luftbilder etc.

     

    Bezüglich des QM-Handbuch des Familienzentrums müsse nochmals gesondert gesprochen werden, stellt BM Heckmann klar. Die Luftbilder, die Stadtidee und die Radwegkonzeption müssten jedoch vorliegen, meint STR. Xander. Seines Erachtens ist es bisher am "wollen" gescheitert, weil BM Dieterich diesbezüglich sein Veto eingelegt hatte. Frau Koch betont, es scheitere derzeit an der Zeit, nicht am Wollen. Herr Gohm ergänzt, es müsse zunächst alles herausgesucht und zusammengestellt werden. Aus Sicht von STRin Giebler gehen die gestellten Forderungen zu weit.

     

    BM Heckmann schildert, die Verwaltung habe in den letzten Monaten auch darum geworben, Auszubildende und Studenten im gehobenen Verwaltungsdienst nach Güglingen zu holen. Die Fachhochschulen haben nun eingeführt, dass Studenten verpflichtend auch in einer Kommune unter 10.000 Einwohnern ein Praktikum ableisten müssen. Die Überarbeitung von Satzungen könne ein Thema sein, das auch von Studenten bearbeitet werden könne. BM Heckmann betont nochmals, es gehe dabei nicht nur darum, ein Satzzeichen auszutauschen, es stecke einiges mehr dahinter.

     

    Dies, stellt STR. Xander klar, habe er bezüglich der Satzungen so auch akzeptiert. Es gebe jedoch durchaus noch einige andere Dinge.

     

    BM Heckmann berichtet, die Verwaltung habe 2 Zusagen von Studenten, die ihr Praktikum in 2018 ableisten. Ziel solle sein, verstärkt Azubis und Studenten nach Güglingen zu holen.

     

     

    8. zu Jugendzentrum

     

    STR. Gutbrod regt an, die Außenanlagen im Jugendzentrum nicht nur durch den Bauhof reinigen zu lassen, sondern auch die Jugendlichen selbst mit einzubinden.


    BM Heckmann wird diese Idee an die Leiterin des Jugendzentrums weitergeben.

     

     

    9. Burrer-Areal

     

    STRin Suchanek-Henrich bittet um aktuelle Informationen zur Neubebauung des Burrer-Areals.

     

    BM Heckmann teilt mit, dies werde in der Sitzung im Oktober thematisiert. Herr Gohm ergänzt, die Gespräche mit Fachplanern, der Architektin und der Projektentwicklung laufen derzeit. Es müssten gewisse Dinge abgestimmt und geklärt werden, um diese dann gleich in das Baugesuch mit aufzunehmen, dass die Genehmigung schneller erteilt werden kann.

     

     

    10. Marktstraße 29

     

    STR. Bruder möchte wissen, ob es neue Erkenntnisse zur Baustelle an der Marktstraße 29 und der dadurch bedingten Verkehrsbeeinträchtigung gebe.

     

    Frau Kuhnle informiert, die verkehrsrechtliche Anordnung des Landratsamtes bestehe bis Ende November 2017.

     

    STR. Bruder interessiert, was mit der Baustelle passiere und wie es dort weitergehe. BM Heckmann erklärt, man befinde sich hier im Bereich der Unverletzlichkeit des Eigentums. Frau Koch ergänzt, ob der Bauherr etwas an der Baustelle arbeite bzw. was gearbeitet werde, das müsse der Bauherr gegenüber der Verwaltung nicht erklären.

     

    STR. Xander stimmt zu, die Stadt könne dem Bauherrn nicht sagen, wann er zu bauen habe. Die Genehmigung laufe bis Ende November. Er bitte jedoch darum, von Seiten der Stadt einer weiteren Verlängerung nicht zuzustimmen. Dies sollte gegenüber dem Bauherrn so auch formuliert werden. Frau Koch informiert, der Bauherr müsse gegebenenfalls eine weitere Verlängerung beantragen und die Stadt werde hierzu dann durch das Landratsamt um eine Stellungnahme hierzu gebeten.

     

    STR. Esenwein gibt zu bedenken, die Stadt könne sich zwar gegen eine Verlängerung aussprechen, aber Fakt sei, dass der Bauherr an der Baustelle arbeite, auch wenn man momentan nichts wahrnehme davon. Wenn das Gerüst entfernt werden müsse, könne die Baustelle nicht weitergehen, da der Bauherr ohne Gerüst nicht an der Baustelle arbeiten könne. STR. Esenwein mahnt, wann man sich zuletzt gefragt oder beschwert habe, dass das Stanelle-Haus in Frauenzimmern nach wie vor im Rohbau besteht und nichts passiert.

     

     

    11. Ratsinformationssystem

     

    STR. Esenwein berichtet, die Stichwortsuche gestalte sich im RIS als schwierig. Er habe diesbezüglich Herrn Bähr bereits angesprochen. Sinnvoll wäre es, dass sich dies nach und nach verbessere.