Lärmschutz

Die Stadt Güglingen bezieht die Bevölkerung in Sachen Lärmschutzmaßnahmen mit ein. Der Entwurf zum aktuellen Lärmaktionsplan lag Ende 2020 im Rathaus aus und konnte eingesehen werden. Ca. 20 Stellungnahmen gingen daraufhin ein, die im aktuellen Plan berücksichtigt wurden, wo es möglich war. 

 

EU-Umgebungslärmrichtlinie

 

Das Europäische Parlament hat 2002 mit der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm ein Konzept vorgelegt, um die Lärmbelastung der Bürger zu mindern. Auf der Grundlage der Ergebnisse von Lärmkarten werden Lärmaktionspläne erstellt „...mit dem Ziel, den Umgebungslärm soweit erforderlich und insbesondere in Fällen, in denen das Ausmaß der Belastung gesundheitsschädliche Auswirkungen haben kann, zu verhindern und zu mindern und die Umweltqualität in den Fällen zu erhalten, in denen sie zufriedenstellend ist.“

 

„Unter Umgebungslärm versteht man unerwünschte oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien, die durch Aktivitäten von Menschen verursacht werden, einschließlich des Lärms, der von Verkehrsmitteln, Straßenverkehr, Eisenbahnverkehr, Flugverkehr, sowie Geländen für industrielle Tätigkeiten ... ausgeht. Nachbarschaftslärm oder Lärm innerhalb von Gebäuden wird nicht berücksichtigt.“

 

Lärmkartierung und Lärmaktionspläne der ersten und zweiten Stufe (Hauptverkehrsstraßen > 8.200 Kfz/24h) wurden in den vergangenen Jahren bereits erstellt.

Lärmaktionsplan 2016

Der letzte Lärmaktionsplan erfolgte als Teil des Lärmaktionsplans des Gemeindeverwaltungsverbandes Oberes Zabergäu. Die Offenlage erfolgte im April und Mai 2015. Am 14. Juni 2016 wurde die vorgelegte Maßnahmenkonzeption durch einen Beschluss des Gemeinderates der Stadt Güglingen und am 12. Juli 2016 in der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes verabschiedet.

 

Bestehende Lärmaktionspläne sind bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten alle fünf Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Aufstellung zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten (§ 47d Abs. 5 BImSchG). Dies gibt der Intention des Gesetzgebers Ausdruck, die Lärmaktionsplanung als kontinuierliches Planungsinstrument zu implementieren. Zu diesem Zwecke erfolgte 2020/21 dir Fortschreibung des Lärmaktionsplan von 2016.

Lärmaktionsplan 2020/21 - Stufe III

Für die dritte Stufe der Lärmaktionsplanung wurden von der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) aktualisierte Lärmkarten für die L 1103 auf der Basis des Verkehrsmonitorings Baden-Württemberg 2015 am Jahresende 2018 veröffentlicht.

 

Den gesamten Lärmaktionsplan finden Sie hier zum Download.

 

Die Analyse des Verkehrslärms anhand von Pegelwerten zeigen sich in den folgenden Lärmkarten:

Stadt Güglingen - Gesamtgebiet

Stadt Güglingen - Gesamtgebiet bei Nacht

Stadtteil Güglingen

Stadtteil Güglingen - bei Nacht

Stadtteil Frauenzimmern

Stadtteil Frauenzimmern - bei Nacht