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Gemeinderatssitzung

Sitzung am 04.04.2017 um 19:00 Uhr im im Rathaus Güglingen, Sitzungssaal

Anwesenheit & Sitzungsdauer

Vorsitzender: BM Dieterich

Normalzahl der Gemeinderatsmitglieder: 21

Anwesend waren: 19

Abwesend waren: STR. Xander und STRin Bäzner-Daubenthaler entschuldigt

 

Den Verhandlungen wohnte noch bei: Frau Koch, Herr Behringer, Herr Gohm, Frau Stöhr-Klein, Herr Kenngott, Schriftführerin: Frau Kuhnle

 

Beginn der Sitzung: 19.00 Uhr     Ende der Sitzung: 19.05 Uhr

                                 19.15 Uhr                                  21.45 Uhr

Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2017

    - Einbringung des Entwurfs

    - Tischvorlage Nr. 54/2017 -

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 54/2017, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    BM Dieterich erklärt, es sei zwar ungewöhnlich, dass der Haushaltsplan erst im April eingebracht werde. Jedoch sei der diesjährige Haushaltsplan auch ein besonderer - der erste Haushaltsplan in der vom Land verordneten doppischen Buchführung. Diese Umstellung habe nicht nur die Stadt Güglingen vor große Herausforderungen gestellt, sondern auch die anderen, am Umstellungsprozess beteiligten Kommunen. Die Umstellung habe unheimlich viel Vorbereitungszeit in Anspruch genommen. Das gesamte Vermögen habe bewertet werden müssen und hinzu sei auch die neue Software gekommen. BM Dieterich betont, die Mitarbeiter der Finanzverwaltung hätten für diese Umstellung ein enorm großes Pensum leisten müssen, worüber das Gremium durch die Verwaltung auch informiert wurde. BM Dieterich ist sicher, dass es sich um einen einmaligen Vorgang handle, dass der Haushalt erst jetzt eingebracht werden kann. Seither, fasst BM Dieterich zusammen, sei es immer eine schöne Sache gewesen zu sagen, die Stadt hat ein großes Haushaltsvolumen. Dies sei jetzt alles sehr viel komplizierter geworden.

     

     

    Herr Behringer werde im Folgenden einen ersten Überblick geben. Hierzu wird im Wesentlichen auf die als Anlage beigefügte Präsentation verwiesen.

     

    Herr Behringer informiert, der Haushaltsplan sei künftig nicht mehr - wie bisher - in 10 Einzelpläne aufgegliedert. Seit diesem Jahr werde der Haushalt in die folgenden 3 Teilhaushalte gegliedert:

    Teilhaushalt 1 Innere Verwaltung

    Teilhaushalt 2 Dienstleistungen und Infrastruktur (mit Abstand der größte Teilhaushalt)

    Teilhaushalt 3 Allgemeine Finanzwirtschaft, Steuern und Umlagen

     

    Einen großen Posten stellen in Güglingen die Gewerbesteuereinnahmen dar mit rund 17 Mio. Euro. Die Steuereinnahmen insgesamt sind für 2017 mit rund 22,3 Mio. Euro veranschlagt.

     

    Herr Behringer erklärt, wer hohe Steuereinnahmen habe müsse jedoch auch entsprechend hohe Umlagen bezahlen. Die Umlagen seien im Haushaltsteil der Transferaufwendungen wiederzufinden. Die Gesamtsumme der Transferaufwendungen belaufen sich auf 16,7 Mio. Euro. Die Differenz zu der Höhe der Umlagen von 13,8 Mio. Euro stelle sich beispielsweise dar in Zuschüssen zum Betrieb des Kindergarten Gottlieb-Luz oder der Mitarbeiter der Schulsozialarbeit, die über die DJHN beschäftigt sind.

     

    Neu veranschlagt werden die Abschreibungen in Höhe von 1,62 Mio. Euro, die im Vergleich zum alten Haushaltsrecht auch erwirtschaftet werden müssen. Dies stelle gleichzeitig auch die größte Veränderung zum neuen Haushaltsrecht dar.

     

     

    Der Finanzhaushalt aus laufender Verwaltungstätigkeit entspreche im Wesentichen den Erträgen und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes. Bei den Auszahlungen werden jedoch keine Abschreibungen berücksichtigt. Bei den Einnahmen wiederum werden keine Auflösungen der Zuschüsse dargestellt. Im Ergebnis ergebe sich ein Zahlungsmittelüberschuss in Höhe von 402.000 Euro. Dies sei vergleichbar mit der alten Zuführungsrate vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt.

     

     

    Herr Behringer schildert weiter, der Finanzhaushalt aus Investitionstätigkeit entspreche im Wesentlichen dem vorherigen Vermögenshaushalt. Den Einzahlungen stehen in diesem Bereich große Auszahlungen gegenüber. Im Ergebnis ergebe sich ein Finanzierungsbedarf in Höhe von rund 7,7 Mio. Euro, der in irgendeiner Weise finanziert werden müsse.

     

    Dieser Finanzierungsbedarf werde durch die ehemalige Zuführungsrate verringert. Aus Vorjahren bestehen zudem noch Rücklagen, die ebenfalls zur Deckung des Finanzierungsbedarfs der Investitionen übernommen werden können. Trotz der Rücklagenentnahme werde eine Kreditaufnahme von 2,8 Mio Euro notwendig.

     

    Exemplarisch seien im Überblick in der Präsentation auch die drei Folgejahre dargestellt.

     

    Durch diese Kreditaufnahme erhöhe sich die Verschuldung des Kämmereihaushaltes auf 553 Euro / Einwohner.

     

     

    Nachfolgend gibt BM Dieterich entsprechend der beigefügten Präsentation einen groben Überblick über die geplanten Investitionen im Finanzhaushalt.

     

    Dies, so BM Dieterich, sei das einzige an Kontinuität - ein Paket an Aufgaben, das geschnürt und zum Teil in der Vergangenheit bereits mit dem Gemeinderat angegangen wurde. Egal wie es angegangen werde, die Stadt werde Geld benötigen, um diese Aufgaben zu erfüllen. Ob die Mittel hierfür erwirtschaftet werden können oder hierfür Kreditaufnahmen notwendig werden, hänge auch davon ab, inwieweit und wann diese gesamten großen Aufgaben umgesetzt werden. Dies wiederum werde jedoch Thema der Beratungen sein.

     

     

    BM Dieterich teilt mit, wie in der Vergangenheit bestehe das Angebot, dass die Vertreter des Gremiums für weitere Erläuterungen gerne auf die Kämmerei zukommen können.

     

    Vor Beendigung dieses Tagesordnungspunktes möchte BM Dieterich den Mitarbeitern der Kämmerei und Herrn Sailer als externe Unterstützung nochmals ausdrücklich danken. Für Herrn Behringer war dies eine besondere Aufgabe, da er nicht nur das erste Mal einen Haushaltsplan selbst aufstellen musste sondern die Systemaufstellung noch hinzukam. Hierfür möchte BM Dieterich an dieser Stelle herzlich danken. 

  • Tagesordnungspunkt 2

    GÜGLINGEN 2030 – „Stadt zusammen denken“

    - Vorstellung der Stadtentwicklungskonzeption und weitere Vorgehensweise

    - Vorlage Nr. 55/2017 -

    - Vorlage Nr. 74/2017 -

     

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlagen Nr. 55/2017 und 74/2017, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    BM Dieterich begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn König und Frau Müller vom Büro Reschl.

     

    Im letzten Jahr, schildert BM Dieterich, habe sich die Stadt vielfältig mit diesem Thema beschäftigt - jedoch nicht nur im Gemeinderat. Auch die Bürger seien in die Entwicklung des Konzeptes mitgenommen worden. Nachdem erst in einer nichtöffentlichen Sondersitzung das sogenannte Feintouning erfolgte, solle heute das Werk nochmals in groben Zügen vorgestellt und dann auf den Weg gebracht werden.

     

    Herr König berichtet, es liege ein aufwändiger Prozess hinter der Stadt. Dieser Prozess sei jedoch an dieser Stelle nicht zu Ende, sondern beginne letztendlich jetzt erst in Güglingen.

     

    In einem ersten Schritt sei eine Bestandsanalyse durch das Büro Reschl gemeinsam mit der Verwaltung erstellt worden, um erste Einschätzungen zu gewinnen und genauere Daten zu erheben. Die Bürgerschaft sei dann in einem zweiten Schritt hinzugeholt worden.

     

    Am gesamten Prozess seien die drei Akteure Verwaltung, Gremium und Bürger beteiligt gewesen.

     

    Die Bürgerbefragung habe mit einer Rücklaufquote von ca. 35 % guten Zuspruch erfahren. Darüber hinaus habe es noch eine Bürgerbeteiligung und eine Jugendbeteiligung an der Schule gegeben.

     

    Das Gremium habe sich in einer Kommunalen Klausurtagung ausführlich mit dem Thema beschäftigt.

     

    Inzwischen sei die Stadt in Phase 5 angekommen - der Fertigstellung des Stadtentwicklungskonzeptes. Danach werde es in Güglingen im Wesentlichen weitergehen.

     

    In der heutigen Sitzung, teilt Herr König mit, werde er die Ergebnisse der einzelnen Schritte beispielhaft vorstellen zur Erläuterung, wie die Leitziele und Leitprojekte entwickelt wurden. Hierfür haben nicht nur die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung eine Rolle gespielt, sondern auch die Einschätzung der Politik und Verwaltung, aber auch die des Fachbüros.

     

    Im Folgenden wird im Wesentlichen auf die als Anlage beigefügte Präsentation verwiesen, anhand der Herr König die Ergebnisse präsentiert.

     

    Die große Übereinstimmung in der Einschätzung der Bürger und des Gemeinderates war im Bereich Demografische Entwicklung, ein Wachstum erreichen zu wollen.

     

    Im Bereich Wohnen und Siedlungsentwicklung gehe es darum, dieses Ziel der weiteren Bevölkerungsentwicklung zu erreichen bzw. um die Frage, wo und wie dies stattfinden solle. Großes Thema sei hierbei die Innenentwicklung gewesen. Dies sei auch von Seiten der Bürgerschaft überwiegend genannt worden, um die Stadtteile zu stärken aber auch den Flächenverbrauch zu minimieren. Klar sei jedoch auch gewesen, dass das Ziel nicht ohne Außenentwicklung erreicht werden kann.

     

    Die Gewerbesteuer, beschreibt Herr König unter dem Titel Gewerbe, Wirtschaft und Einzelhandel als Rückrad der Kommune. Irgendwo müsse das Geld schließlich herkommen. Dies sei ein erhaltenswerter Stand, dem in einem solchen Konzept Rechnung getragen werden müsse.

     

    Im Themenbereich Städtebauliche Gestaltung und Identität erfolge die Einschätzung der Bürgerschaft, wie es weitergehen kann. Dabei sei es nicht nur um die städtebauliche Aufwertung gegangen, sondern auch um die Absicherung der Infrastruktur, der Einzelhandelsversorgung und der Nutzungen. Wenn es in Zukunft gelänge, Güglingen nicht nur für die Bürger, sondern auch für Besucher attraktiv zu machen, wäre dies ein enormer Mehrwert.

     

    Der Bereich Infrastruktur und Soziales, berichtet Herr König, sei gut bewertetet. Hier machen sich die enormen Investitionen der Vergangenheit bezahlt. Güglingen habe damit einen guten Standortfaktor. Allerdings werde dieser Bereich Güglingen auch in Zukunft beschäftigen. Herr König mahnt, es gebe kein Stehenbleiben, das Erreichte müsse auch erhalten bleiben. 

     

    Die Barrierefreiheit werde unter dem Themenbereich Mobilität in Zukunft ein großes Thema sein. Aber auch alternative Mobilitätsformen werden vor dem Hintergrund der Ökologie eine Rolle spielen.

     

    Zum Bereich Freizeit, Naherholung und Tourismus bestand kein weiterer Erläuterungsbedarf.

     

     

    Nach der Vorstellung der Ergebnisse der Bürgerbeteiligung stellt Herr König im Folgenden die erarbeiteten Leitziele und Leitprojekte vor. Auch diesbezüglich wird im Wesentlichen auf die Präsentation verwiesen.

     

    Ziele, schildert Herr König, seien wichtig, um zu wissen, in welche Richtung es gehen soll. Wichtig sei, sich jetzt auf den Weg zu machen. Es werden nicht alle Bereiche abgedeckt sein, es gelte jedoch, Prioritäten zu setzen im einen oder anderen Bereich.

     

    Im Vordergrund sollen dabei Themen stehen, die viele Übereinstimmungen in der Bürgerschaft und der Politik ergeben haben.

     

    Diese gesetzten Ziele seien dann verwertbar, wenn Projekte dahinterstehen. Herr König führt an, im entwickelten Konzept seien eine Reihe von Güglingen spezifischen Projekten enthalten, die Güglingen einen Schritt weiterbringen werden. Die Projekte seien zum Großteil bereits mit Zahlen versehen, teilweise seien diese auch bereits anfinanziert. Es werde jedoch auch Projekte geben, die Folgekosten haben werden oder die eine entsprechende Planung erfordern.

     

    Das Ziel im Bereich Demografische Entwicklung zeige, dass sowohl bei der Klausur als auch bei der Bürgerbeteiligung nicht in die Vollen gegangen werden sollte. Mit dem Ziel 6.500 Einwohner wolle man eine vernünftige Basis in den drei Bereichen Bevölkerungs-, Wohnungs- und Arbeitsplatzentwicklung schaffen.

     

    Mit der Zielbeschreibung unter dem Titel Wohnen und Siedlungsentwicklung werde ausdrücklich dem Stellenwert der Innenentwicklung Rechnung getragen. Dies sei daher an erster Stelle genannt.

     

    Im Vordergrund im Bereich Gewerbe, Wirtschaft und Einzelhandel stehe der Erhalt, die Pflege und die Erweiterung der vorhandenen Struktur.

     

    Im Bereich Städtebauliche Gestalt und Identität betont Herr König, ein funktionierender Stadtkern stabilisiere die gesamte Stadt. Das Stadtentwicklungskonzept werde für die Gesamtstadt entwickelt, die Ergebnisse sollten jedoch auch auf die einzelnen Stadtteile abgeleitet werden.

     

    Der Bereich Infrastruktur und Soziales sei ein Bereich der weichen Standortfaktoren, in dem die Stadt Güglingen gut dastehe. Die Stadt profitiere auch von einer guten Vereinsstruktur, daher gelte es dies zu erhalten.

    Hinsichtlich der medizinischen Versorgung ist der Handlungsspielraum der Kommunen sicherlich eingeschränkt, aber auch in der Bürgerbeteiligung habe dies eine große Rolle gespielt.

     

    Im Bereich Mobilität sehe Herr König durchaus einzelne Maßnahmen, für die in Vorleistung gegangen werden könne, unabhängig von der Realisierung der Umgehungsstraße. Der Weg zur Barrierefreiheit sei zwar ein langer Weg, müsse jedoch trotz allem angegangen werden.

     

    Zum Bereich Freizeit, Naherholung und Tourismus bestand kein weiterer Erläuterungsbedarf.

     

     

    Herr König fasst zusammen, durch das Stadtentwicklungskonzept sei ein umfangreiches Programm für die Verwaltung und den Gemeinderat entstanden. Bewusst seien Projekte aufgenommen worden, die für die Stadt in dieser Größenordnung machbar sind. Jedoch müsse auch klar sein, dass nicht alle Projekte gleichzeitig angegangen oder umgesetzt werden können. Heute stehe im Vordergrund die Verabschiedung des Konzeptes. Dann beginne die Umsetzung. In der heutigen Verabschiedung des Konzeptes, so Herr König, spiegle sich auch eine Art Selbstverpflichtung der Stadt wider. Die Ziele seien jedoch jedenfalls geeignet, Güglingen in Zukunft positiv weiterzuentwickeln. Bei alledem sei wichtig, die Gemeinsamkeiten herauszustellen.

     

    Die Mitarbeiter des Büro Reschl hatten auch in der Klausurtagung des Gemeinderates das Gefühl, es werde um die beste Lösung für Güglingen gerungen. Dementsprechend sei versucht worden, die besten Ziele hier auch im Konzept mit aufzunehmen. Wünschenswert, so Herr König, wäre es natürlich einzelne Projekte baldmöglichst zu realisieren, um auch einen Fortschritt spürbar zu machen. Herr König dankte im Namen des Teams für das Engagement während des Prozesses. Jetzt sei es an Güglingen, das Konzept entsprechend umzusetzen. 

     

    BM Dieterich dankt Herrn König und Frau Müller, die heute stellvertretend für das Team Reschl das Konzept vorgestellt haben. Die künftigen Dinge, die die Stadt in Zukunft beschäftigen sollen, seien formuliert. Jetzt liege es an der Stadt, die richtigen Dinge an der richtigen Stelle zu tun. Dann werden die realistischen Ziele auch erreicht werden können. BM Dieterich würde sich freuen, wenn das entwickelte Konzept heute so verabschiedet werden könnte.

     

    STR. Esenwein erklärt, das heute vorgestellte Konzept trage in wesentlichen Teilen genau das Erwartete. Bei allen positiv gesehenen Dingen, möchte er an dieser Stelle jedoch auch nochmals die Kritik der BU - Fraktion äußern, die zum Teil auch bereits in der letzten Sitzung angeklungen sei. Zu Beginn des Prozesses habe Prof. Dr. Reschl die tolle Landschaft betont, in der wir leben. Für STR. Esenwein stelle sich jedoch die Frage, ob diese Landschaft intakt ist. Bei dem Thema Strategien werde ausgeführt, "eine zukunftsfähige und nachhaltige Weiterentwicklung der Wohn-, Arbeits- und Lebensräume". Für Wohn-, Arbeits- und Lebensräume sei in dem Konzept viel enthalten. Der Begriff "Landschaft" oder der Lebensraum "Landschaft" tauche jedoch nirgends auf. Auch die Landschaft präge uns jedoch. Genau an diesem Punkt setze die BU-Fraktion nochmals mit ihrer Kritik an. Unter dem Begriff Ökologischer Strukturwandel werde zwar unter anderem "intensive Bodennutzung durch industrielle Bewirtschaftung" aufgegriffen. Unklar bleibe jedoch, wer damit gemeint ist, die Adressaten seien damit nicht angesprochen.

     

    Aus Sicht der BU-Fraktion wäre es wichtig gewesen, deutlich zu machen, welche Veränderung die Landschaft durchgemacht hat und wie hierauf reagiert werden muss bzw. wie sich auch die Biodiversität verändert hat. Beispielsweise sei in der Stadtidee Güglingen die klare Aussage getroffen worden, das Gebiet entlang dem Riedfurtbach in Frauenzimmern als Naherholungsgebiet zu erhalten. Auf Seite 65 des Berichtes sei nun genau an dieser Stelle eine Baugebiet mit 1,5 Hekatr Fläche enthalten. Bereits vor langer Zeit sei im Rat geäußert worden, nicht daran gehen zu wollen. BM Dieterich, erinnert STR. Esenwein, habe geschildert, der Flächennutzungsplan müsse fortgeschrieben werden. Wenn diese Fläche so in den Flächennutzungsplan aufgenommen würde, würde dies seines Erachtens einiges an der Qualität der Landschaft verändern.

     

    STR. Esenwein verweist außerdem auf die Darstellungen zum Thema Flächenverbrauch. Prof. Dr. Reschl habe formuliert, das Land strebe eine Senkung des Flächenverbrauchs auf 3 Hektar pro Tag an. In Güglingen seien von 2017 bis 2030 allerdings 22,5 Hektar Gewerbefläche (inkl. Lüssen) und 34,5 Hektar Wohnbauflächen geplant. Bei den Gewerbeflächen seien in dieser Rechnung auch zusätzliche Flächen für die Fimra Layher eingeplant. In 14 Jahren würde dies einen Flächenverbrauch von etwa 56 Hekatr - nur für Güglingen und seine Stadtteile - bedeuten. Unter Berücksichtigung des Landesziels wäre Güglingen in 56 Jahren soweit. Dies decke sich nicht mit der Annahme, vorsichtig mit Grund und Boden umzugehen. Insofern sei es doch Thema, sich mit der Landschaft beschäftigen zu müssen. Dies sei der Kritikpunkt der BU-Fraktion, nicht an den einzelnen genannten Punkten was Innenentwicklung, Tourismus, etc. betreffe.

     

    Die Landschaft, betont STR. Esenwein, sei auch unter dem Gesichtspunkt Wirtschaftlichkeit, Erholung und Tourismus wichtig. STR. Esenwein fasst zusammen, dies bleibe die Gesamtkritik am Gesamtkonzept, nicht an den einzelnen genannten Dingen.

     

    BM Dieterich stellt klar, im Konzept sei das gemeinsam Erarbeitete enthalten. Es müsse klar sein, dass nicht alles bis ins letzte Detail ausformuliert sein könne. Jetzt liege es am Gemeinderat, wie die Ziele und Projekte angegangen und umgesetzt werden. Ein Schritt sei beispielsweise die Fortschreibung des Flächennutzungsplans. Das Gremium entscheide dann, was darin steht und setze die Prioritäten. Alles andere ginge an dieser Stelle zu weit.

     

    STR. Gutbrod dankt den Mitarbeitern des Büro Reschl für ihre Arbeit und die gute Zusammenarbeit. Gemeinsam habe man "die Stadt gedacht". Jetzt gehe es darum, die gewonnen Erkenntnisse gemeinsam umzusetzen. Die Vorgaben seien zunächst bis 2030 gemacht. Er betrachte es als Geländer, an dem sich das Gremium für künftige Beschlüsse entlang hangeln könne, und als guten Wegweiser - auch wenn natürlich nicht alle Einzelheiten abgedeckt werden können.

     

    BM Dieterich betont, es handle sich - ohne die Arbeit der Mitarbeiter schmälern zu wollen - nicht um ein Konzept des Büro Reschl, sondern um ein Konzept der Stadt, das der Gemeinderat gemeinsam mit den Bürgern erarbeitet hat. Die Mitarbeiter des Büros hätten den Prozess sehr gut begleitet. Die Umsetzung liege jetzt am Gremium.

     

    BM Dieterich bittet um Zustimmung zu diesem Konzept, das in Zukunft in vielen einzelnen Schritten hoffentlich erfolgreich umgesetzt werde.

     

     

    Das Gremium stimmt dem Stadtentwicklungskonzept "Güglingen 2030 - Stadt zusammen denken" mit fünf Enthaltungen (STR. Sigmund, STR. Esenwein, STR. Dr. Stark, STR. Knecht, STR. Ernst) mehrheitlich zu.

  • Tagesordnungspunkt 3

    Bebauungsplan „Löcher, 2. Änderung“

    - Aufstellungsbeschluss

    - Vorlage Nr. 56/2017 -

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 56/2017, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    BM Dieterich begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Schelling vom Büro Käser, um die Anwesenden kurz in diese Innenentwicklungsmaßnahme einzuführen.

     

    Herr Schelling erläutert, im Grunde gehe es hier um eine Pferdehaltung, die modernisiert werden soll. Im aktuellen Gebiet genieße diese Bestandsschutz, der jedoch durch die Modernisierung erlösche. Aus diesem Grund sei durch das Landratsamt der Hinweis erfolgt, dass eine Änderung des Gebietscharakters erforderlich werde. Es müsse künftig ein Dorfgebiet ausgewiesen werden.

     

    Des Weiteren solle die bisherige Grünfläche ebenfalls als Dorfgebiet ausgewiesen werden. Die Grünfläche sei bereits mit einem Wirtschaftsgebäude für die Pferdehaltung bebaut. Hierfür werde nun planungsrechtliche Sicherheit für die Wirtschaftsgebäude geschaffen. Letztendlich erfolge also nur die Änderung vom Mischgebiet zum Dorfgebiet und die Anpassung des Baufensters. Ansonsten habe man sich an den baurechtlichen Festsetzungen des Betandes orientiert. 

     

    STR. Esenwein stellt fest, bei der Einfriedung sei hier ein lichtes Maß von 20cm angegeben. Bei dem anderen Vorhaben, das heute noch behandelt werde, seien 10 cm angegeben. Er bittet um Information zum Hintergrund dieses Unterschiedes. Herr Schelling teilt mit, bei ihren Planungen sei ein lichtes Maß von 20cm Standard. Die andere von STR. Esenwein angesprochene Planung sei nicht vom Büro Käser erstellt worden.

     

    Auf Nachfrage von STR. Scheerle bestätigt BM Dieterich, die notwendigen Verträge bzgl. der Kosten für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan seien abgeschlossen.

     

     

    BM Dieterich stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    1. Für den im Entwurfsplan vom 04.04.2017 dargestellten Geltungsbereich wird nach § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan „Löcher, 2. Änderung“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen.
    2. Der Entwurf des Bebauungsplans mit Datum 04.04.2017, erstellt durch das Vermessungsbüro Käser, Untergruppenbach, wird gebilligt.
    3. Der Entwurf des Bebauungsplanes wird entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind von der Auslegung zu benachrichtigen und zur Äußerung aufzufordern.

     

    Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

     

  • Tagesordnungspunkt 4

    Bebauungsplan „Sondergebiet Naherholung Am Flügelausee“

    - Abwägung der eingegangenen Anregungen / Bedenken

    - Vorlage Nr. 57/2017 -

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 57/2017, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt BM Dieterich Herrn Schmid vom Vermessungsbüro Ulrich Schmid in Brackenheim.

     

    STR. Dr. Stark verweist auf die Sitzung vom 13.9.2016. Damals sei im Gremium der Konsens getroffen worden, dass bei Punkt 1.72 im Textteil zum Bebauungsplan unter Wasserflächen die Wasserfläche aus Flurstück Nr. 1573 fischfrei zu halten, sodass diese ausschließlich zur Fortpflanzung und Reproduktion von an das Gewässer gebundenen Tierarten diene.

     

    Unter Punkt 5.1. bei der Begründung der planungsrechtlichen Festsetzung sei der Konsens getroffen worden, dass der Naturteich unter Flurstück 1553 nicht für den öffentlichen Angelbetrieb bestimmt ist und fischfrei zu halten ist.

     

    In dem jetzt vorliegenden Entwurf, stellt STR. Dr. Stark fest, werde unter Punkt 1.72 auf die wasserrechtliche Genehmigung des Fischteichs auf dem Flurstück 1573 vom 20.05.1998 verwiesen. Unter Punkt 3.5.1 werde darüber hinaus werde mögliches Laichgewässer ins Gespräch gebracht, jedoch nur möglich und nicht festgeschrieben. Im Umweltbericht von Dr. Münzing sei zum Flurstück 1573 ausgeführt "kein Angelbetrieb". STR. Dr. Stark frage sich dann, warum dann ein Fischbesatz bestehen solle.

     

    Des Weiteren seien Ausführungen enthalten zu einem möglichen Laichgewässer, das durch die Entwässerung der dortigen Ackerflächen gespeist werden solle. Für besonders geschützte Arten sei dies aufgrund der Belastungen, die in dem von Ackerflächen abfließenden Wasser enthalten seien, wohl nicht förderlich und artstabilisierend.

     

    Bezüglich des Umweltberichtes übt STR. Dr. Stark Kritik, dass eine Begehung nur am 20. März stattgefunden habe. Eine Erfassung des Spätlaichs sei daher nicht erfolgt. Aus diesem Grund bewerte STR. Dr. Stark den Umweltbericht als sehr dürftig.

     

    STR. Dr. Stark bittet um Stellungnahme, warum von dem im September getroffenen Konsens abgewichen wurde.

     

     

    Herr Schmid erklärt die wasserrechtliche Genehmigung habe Bestandsschutz und könne nicht einfach übergangen werden. Der Teich sei entsprechend der Vorgabe des Regierungspräsidiums angelegt worden.

     

    STR. Knecht entgegnet, wenn Herr Layher sich einverstanden erklärt mit dem hier getroffenen Konsens, dann wäre es seiner Einschätzung nach unproblematisch und unkompliziert gewesen, von ihm einen schriftlichen Verzicht von dieser Nebenbestimmung Fischbesatz zu erwirken. Dies sei der Punkt, an dem er sich ebenfalls störe, dass diese Möglichkeit an dieser Stelle leichtfertig aus der Hand gegeben werde.

     

    STR. Esenwein verweist auf die Sitzung vom 19.07.2016, in der mitgeteilt worden sei, die Anmerkungen von STR. Dr. Stark aus nichtöffentlicher Sitzung seien an den Planer weitergegeben worden. Seit dieser Aussage sei keine Rückmeldung mehr an das Gremium erfolgt. Die von STR. Dr. Stark zitierten Ausführungen seien zudem nicht nur Konsens, sondern ein Beschluss gewesen. Wenn nun gesagt werde, diese Nutzungsmöglichkeit bestehe, hätte die Verwaltung seines Erachtens das Gremium darüber informieren müssen, dass der gefasste Beschluss so nicht umsetzbar sei. Dann hätte man sich im Gremium darüber unterhalten können. Im persönlichen Gespräch habe Herr Layher tatsächlich geäußert, er wäre bereit, diesen Teich fischfrei zu machen. Wenn das Gremium informiert worden wäre, hätte im Vorfeld über das Vorgehen diskutiert werden können. So hätte aus Sicht von STR. Esenwein beispielsweise ein öffentlich-rechtlicher Vertrag mit dem Eigentümer abgeschlossen werden können, dass der Teich fischfrei gehalten werde, dann wäre dieser auch gültig. Dies hätte seines Erachtens getan werden können. Man habe sich darauf verständigt, das Gebiet im Bereich Naherholung weiter erhalten zu wollen, dies sei auch geschehen. Ziel sei jedoch auch gewesen, etwas für die Ökologie zu tun.

     

    Des Weiteren, mahnt STR. Esenwein an, sei beschlossen worden, unter Punkt 5.1.1. "möglichst" herauszunehmen oder dieses ganz zu streichen. Auch dies sei nicht erfolgt.

     

    Die von STR. Dr. Stark getroffenen Ausführungen habe STR. Esenwein als Einspruch formuliert und der Verwaltung übersandt. Seines Erachtens wäre es ein leichtes gewesen, nochmals auf das Gremium zuzugehen. Er halte das Verfahren daher so für nicht in Ordnung. BM Dieterich stellt klar, es handle sich auch hierbei um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan, bei der die Stadt nicht Träger des Verfahrens sei. Die Stadt lege vor, was sie geliefert bekomme. STR. Esenwein halte diese Begründung für zu einfach, wenn der Eigentümer im persönlichen Gespräch bereits auf die Stadt zugehe. Die Problematik habe darin bestanden, dass die gesamte Nutzung gefährdet war. Aus diesem Grund habe das Gremium beschlossen, diesen Weg mitzugehen. Wenn es dann ein Angebot gebe, sei ihm unklar, warum die gemachten Angebote, die der Natur nützen, nicht in gegenseitigem Gespräch verhandelt werden um einen gangbaren Weg zu finden.

     

    BM Dieterich fragt nach, ob also Ziel sei, den nördlichen See, der nicht Bestandteil des Bebauungsplans ist, fischfrei zu machen.

     

    STR. Scheerle bestätigt, es sei diesbezüglich damals ein einstimmiger Beschluss gefasst worden. Der Eigentümer habe geäußert, er sei bereit dazu. Seines Erachtens hätte die Verwaltung dies herausverhandeln sollen. Er beantragt daher, den Tagesordnungspunkt für die heutige Sitzung abzusetzen und von Seiten der Verwaltung nochmals in Nachverhandlungen zu treten.

     

     

    Nachdem keine weiteren Wortmeldungen sind, stellt BM Dieterich den Antrag von STR. Scheerle zur Abstimmung:

     

    Die Entscheidung über diesen Tagesordnungspunkt wird vertagt.

    Die Verwaltung soll mit dem Antragssteller in Nachverhandlungen treten, um die in der vorherigen Diskussion ausgeführten Punkte umzusetzen.

     

    Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

  • Tagesordnungspunkt 5

    Architektenwettbewerb Erweiterung Kindergarten Gottlieb-Luz und Familienzentrum

    - Ergebnis der Preisgerichtssitzung und weitere Vorgehensweise

    - Vorlage Nr. 58/2017 -

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 58/2017, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    STRin Suchanek-Henrich erklärt sich für befangen.

     

     

    BM Dieterich stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    Die Verwaltung stellt den Antrag der Empfehlung der Jury zu folgen und den Entwurf, Tarnzahl 1003, des Architekturbüro Rüdiger Kürschner, im Rahmen der Planungskonkurrenz bis zur Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) zu beauftragen und die Kritik aus der schriftlichen Beurteilung aus dem Protokoll des Preisgerichts vom 22.03.2017 zu beachten und einzuarbeiten.

     

    Der Antrag wird mit einer Enthaltung (STRin Muth) mehrheitlich beschlossen.

     

  • Tagesordnungspunkt 6

    Sanierung Weinsteige

    - Vorstellung Sanierung und Busbahnhof

    - Vorlage Nr. 59/2017 -

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 59/2017, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    BM Dieterich begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Martin vom Ingenieurbüro Ippich, der die Planung im Folgenden nochmals kurz vorstellen wird. Hierfür wird im Wesentlichen auf die als Anlage beigefügte Präsentation verwiesen. Der betroffene Bereich mit einer Fläche von rund 5.700 qm wurde in der Präsentation in grün dargestellt, der in gelb eingefärbte Bereich wurde bereits realisiert.

     

    Zu den Straßenbau-Details erläutert Herr Martin, die im oberen Abschnitt der Weinsteige eingerichteten Senkrechtstellplätze, die bisher unterschiedliche Längen aufweisen und zum Teil zu kurz sind, werden auf die Soll-Länge von 5m angeglichen. Der Straßenraum lasse dies zu.

     

    Gleichzeitig werde vorgeschlagen, ab diesem Bereich eine Gehwegbreite von 2 m zu realisieren bis etwa zur Einmündung in den Trollingerweg. Dort befinde sich der Hauptausgang des Fußwegs vom Schulgebäude und von dort aus weiter in Richtung Bushaltestelle und Innenstadt. Aus diesem Grund werde empfohlen den Gehweg ab dieser Stelle auf 3 m zu verbreitern und gleichzeitig einen Übergang auf die andere Fahrbahnseite einzurichten. Dies stelle die kürzeste Verbindung für die Schüler zur anderen Seite dar unter Berücksichtigung, dass im weiteren Verlauf das Festplatzgelände beginnt.

     

    Die Straße verjünge sich an dieser Stelle auf 5,10 m. Für PKWs im Begegnungsverkehr sei dies unproblematisch, zumal dort ohnehin Tempo 30 sei. Künftig seien dort zudem keine Busse mehr vorhanden, sodass hier keine Behinderungen gesehen werden. Die Situation werde jedoch insoweit verbessert, dass die Geschwindigkeiten reduziert werden.

     

    Im Folgenden stellt Herr Martin nochmals den neu zu gestaltenden Bereich der Bushaltestelle vor. Variante A sei vom Gremium so beschlossen worden. Die Schüler können auf dem Bussteig und dann in Richtung Weinsteige weitergehen. Auf jeder Seite kommen zwei Busse hintereinander zum Stehen, was so prinzipiell auch funktioniere. Das Augenmerk müsse jedoch auf dem Einmündungsbereich liegen. Der erste Bus müsse bei der Einfahrt den Einmündungsbereich relativ stark nutzen, um gerade an den Bordstein heranfahren zu können. Aus diesem Grund müsse der Bus beim Schwenken leicht in den Übergangsbereich für den Fußgängerverkehr eingreifen. Ansonsten stehe der Bus leicht vom Bordstein weg. Die Planer hätten sich daher überlegt, wie die Situation möglichst verbessert werden kann und sei zu der in der Präsentation dargestellten Variante B gekommen.

     

    Diese "Sägezahnvariante" sei für die Busanbindung besser geeignet. Die Einmündung könne von der Optik besser gestaltet werden, es gebe weniger überbaute Fläche und die Busse könnten die Haltepunkte besser anfahren.

     

    Die Verwaltung habe sich im Vorfeld mit den Schulen abgestimmt. Die Schulleiter seien mit beiden Lösungen einverstanden, wobei Variante B optisch besser sei. Auch die RBS begrüße dies, in anderen Fällen beispielsweise in Bad Rappenau gebe es gute Erfahrungen.

     

    Die RBS hätte sich die Sägezahnvariante im Grunde sogar auch auf der Gegenseite gewünscht. Unter Berücksichtigung des Festbetriebs am Maienfest sei dies jedoch nicht möglich, da ansonsten ca. 1 - 1,5 Meter mehr Platz benötigt würde. Während des Festbetriebes seien dort oftmals Stände aufgestellt. Bei einer geraden Haltelinie auf der Nordseite könne diese Fläche weiter genutzt werden, da diese Linie dem bisherigen Bordstein entspreche.

     

    Ein weiterer Vorteil bei Realisierung der Variante B sei, dass vor der Wohnanlage Gartacher Hof ein weiterer Stellplatz entstehe.

     

    Die Realschüler, berichtet Herr Martin, würden auf dem Gehweg entlang der Weinsteige in Richtung Schule geführt. Die Gehwegbreite betrage auch hier 3 m. Praxistests mit den Schülern hätten gezeigt, dass eine Gehwegbreite von 2 m für die Schülermengen zu gering wären.

     

    An der Einmündung der Kleingartacher Straße befinde sich bislang auf der Südseite der Kreuzung eine Fußgängerampel. Dies würde allerdings bedeuten, dass die Schüler die Weinsteige nochmals queren müssen. Aufgrund der Platzverhältnisse könne auf der Südseite der Weinsteige jedoch kein so breiter Gehweg realisiert werden. Die Verwaltung schlage daher die Verlegung der Ampel auf die Nordseite vor. Dort sei es möglich, den Gehweg zu verbreitern und die Schüler müssten die Weinsteige nicht queren.

     

    Entlang der Kleingartacher Straße werde im Kreuzungsbereich auf Realschulseite ein Geländer vorgeschlagen, um die Schüler entsprechend zu leiten und zu verhindern, dass die Schüler aus der Schule heraus auf die Straße laufen. Für die Ampelanlage auf der Nordseite der Kreuzung spreche zudem, dass die Busse dann ohne Behinderung durch eine Rotphase in Richtung Innenstadt fahren können.

     

    Letztendlich, fasst Herr Martin zusammen, seien beide Schulen durch die Bushaltestelle miteinander ohne gefährliche Übergänge verbunden.

     

     

    BM Dieterich dankt Herrn Martin für seine Ausführungen. Sofern sich das Gremium damit einverstanden zeigt, werde die Ausschreibung so durchgeführt.

     

     

    STRin Stengel regt an, an der Querung auf Höhe des Trollingerwegs einen Zebrastreifen einzurichten. Herr Martin informiert, ein Zebrastreifen werde durch die Straßenverkehrsbehörde an dieser Stelle nicht genehmigt, da es sich hier um eine 30er-Zone handle und das Schüleraufkommen und das Verkehrsaufkommen über die gesamte Zeit gesehen zu gering sei.

     

    STR. Esenwein dankt Herrn Martin für die Präsentation. Es werde deutlich, dass sehr viele Überlegungen in der Planung stecken. Besonders gefalle der BU-Fraktion wie das Wasser im oberen Teil abgefangen werde. Dies habe auch die BU-Fraktion immer so formuliert. Innerhalb der Fraktion sei auch die Anbringung eines Zebrastreifens diskutiert worden. Er fragt, ob dies auch auf kommunalen Straßen genehmigt werden müsse. BM Dieterich bestätigt dies.

     

    Die Verbreiterung der Gehwege sowie die Wegeführung erscheine der BU-Fraktion sinnvoll.

     

    STR. Esenwein interessiere, ob bereits Erfahrungen hinsichtlich des Bitumens bestehe und regt an, ob es nicht möglich wäre, einen hellen Belag aufzubringen, um die Reflexion zu erhöhen und so positive Auswirkungen für den Klimaschutz zu erzielen.

     

    Das Gelände erachte er ebenfalls für richtig, fraglich sei jedoch, wie dies aussehe. Er regt an, dies so zu gestalten, dass es zu der Umgebung passend ist.

     

    Herr Martin teilt mit, das Geländer sei noch nicht ausgesucht. Es gebe jedoch verschiedene Arten und Formen von Geländer. Er schlage vor, ein paar Dinge auszusuchen und dann im Gremium vorzustellen. Dies sei jedoch unabhängig von der Ausschreibung.

     

    Bezüglich des Belags erklärt Herr Martin, die Technik sei mittlerweile so weit fortgeschritten, dass im Grunde jede Farbe realisiert werden könne. Es gebe jedoch noch keine Farbe, die so bleibt. Heller Asphalt werde dunkler und dunkler Asphalt werde heller. Bereits nach wenigen Wochen seien jedoch beim hellen Asphalt Streifen sichtbar. Im unteren Bereich, in dem Busse fahren, werde dies sehr deutlich sein. Daher rate Herr Martin hiervon ab. Zudem würden die Fugen, die sich ergeben werden in jedem Fall schwarz sein.

     

    STR. Knecht merkt an, für die Realschüler und Schüler der KKS werde ein zusammenhängender Schulweg erreicht, nicht jedoch für die fußläufigen Schüler, die aus dem Trollingerweg kommen. Aus diesem Grund sei ein Zebrastreifen diskutiert worden. Er gibt zu bedenken, wie sichergestellt werden könne, dass die Schüler tatsächlich dort die Straße wechseln und nicht an der breiteren, gefährlicheren Strecke. Zudem gebe es viele Eltern, die ihre Kinder nach wie vor mit dem PKW zur Schule bringen werden.

     

    Herr Martin berichtet, auch diesbezüglich sei mit der Schulleitung gesprochen worden. Letztendlich gebe es keine Lösung für diese Problematik. Die Kinder, die aus dem Trollingerweg herauskommen, werden vermutlich die Straße geradeaus überqueren. Wenige Kinder werden den kleinen Umweg zur Überquerung machen. An der genannten Stelle könne jedoch kein Überweg realisiert werden. Die Problematik sei erkannt, egal was getan werden kann, sei es jedoch immer ein Umweg. Beide Schulen werden ihren Schulwegeplan entsprechend anpassen, dass dies berücksichtigt ist.

     

    Die sogenannten "Helikoptereltern", versichert Herr Martin, seien in allen Schulen problematisch. Letztendlich müsse an das Verhalten der Eltern appelliert werden.

     

    STR. Knecht regt an, in dem Bereich des Überwegs die Geschwindigkeit auf Schrittgeschwindigkeit zu reduzieren. BM Dieterich teilt mit, auch dies müsse über eine nächste Verkehrsschau überprüft werden.

     

    STR. Jesser schlägt vor, unabhängig von einem Zebrastreifen den Überweg farblich abzuheben. Herr Martin erklärt, ein anderer Belag dürfe auch ohne Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde verwendet werden. Farbe dürfe jedoch nicht auf der Straße angebracht werden. Wenn eine verkehrsberuhigte Zone in diesem kurzen Abschnitt realisiert würde, müsse dies auch baulich erkennbar sein. Er halte es jedoch für schwierig, hierfür überhaupt eine Genehmigung zu erhalten. Die Verwaltung werde dies jedoch nochmals mit dem Landratsamt abklären.

     

    STR. Sigmund merkt an, das Verkehrsaufkommen an dieser Stelle sei natürlich nicht hoch wie auf einer Hauptverkehrsstraße. Zu bedenken sei jedoch, dass dieses Vekehrsaufkommen genau zur selben Zeit wie das Schüleraufkommen stattfinde. Irgendeine erkennbare Querungshilfe müsse seines Erachtens an dieser Stelle realisiert werden. Ohnehin fahren viele dort zu schnell. BM Dieterich versichert, die Situation sei erkannt worden und werde im Rahmen der nächsten Verkehrsschau mit der Straßenverkehrsbehörde begutachtet.

     

    STR. Bosler erachtet es als sinnvoll, über zusätzliche Maßnahmen nachzudenken bzw. diese prüfen zu lassen. Er mache sich jedoch Gedanken über die Ampelsituation, für ihn sei dies eher die neuralgische Stelle. Alles in allem halt er dies jedoch für einen positiven Entwurf. Letztendlich müsse dann nach der Umsetzung beobachtet werden, ob in irgendeiner Weise noch nachgesteuert werden könne.

     

    Der Vollständigkeit halber teilt BM Dieterich mit, das Versetzen der Ampelanlage sei im Rahmen der Verkehrsschau in der vergangenen Woche geprüft und für gut befunden worden.

     

    STRin Muth fragt, ob das Geländer an der Ampelanlage an der Weinsteige gegebenenfalls noch verlängert werden könne, um die Schülerströme entsprechend leiten zu können. Herr Martin erklärt, im Bereich der Realschule sei das Geländer bereits relativ lang vorgesehen. Auf Seite der Weinsteige sei eine Verlängerung jedoch nicht möglich, da dort bereits Grundstücksfahrten anschließen.

     

    Einen anderen Asphalt im Bereich des Überwegs zu verwenden erachtet STR. Burrer für gut. Er bittet jedoch darum, kein Betonpflaster zu verwenden aus der Erfahrung heraus, dass dies nicht funktioniere. Herr Martin bestätigt, es sei Asphalt geplant.

     

     

    Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr sind, nimmt der Gemeinderat von der modifizierten Planung Sanierung Weinsteige und Busbahnhof zustimmend Kenntnis.

     

     

    Herr Martin ergänzt, die Verwaltung empfehle Variante B der Bushaltestelle (Sägezahnvariante).

     

    Auch dies wird von Seiten des Gremiums positiv zur Kenntnis genommen.

  • Tagesordnungspunkt 7

    Bürgermeisterwahl

    - Wahl des Gemeinderatsmitglieds zur Verpflichtung des Bürgermeisters

      gemäß § 42 Abs. 6 GemO

    - Vorlage Nr. 60/2017 -

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 60/2017, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    Nachdem aus der Mitte des Gremiums keine weiteren Vorschläge unterbreitet werden, stellt BM Dieterich den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    Markus Xander wird als Gemeinderatsmitglied zur Verpflichtung und Vereidigung des Bürgermeisters gem. § 42 Abs. 6 GemO gewählt.

     

    Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

  • Tagesordnungspunkt 8

    Feuerwehrentschädigungssatzung

    - Beratung über die Entschädigungssätze

    - Vorlage Nr. 61/2017

     

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 61/2017, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    STR. Jesser erklärt sich für befangen.

     

    BM Dieterich informiert, die Umfrageergebnisse ergaben, dass die Stadt Güglingen sich mit einer Entschädigung von 8,50 Euro / Stunde im Einsatzfall am unteren Ende der Skala befindet. Aus diesem Grund schlage die Verwaltung eine Erhöhung der Entschädigung auf 11,00 Euro / Stunde vor.

     

    STR. Bosler teilt mit, die FUW-Fraktion sei grundsätzlich der Meinung, dass die Erhöhung der Entschädigungssätze im Einsatzfall an der Zeit und nach solch langer Zeit auch durchaus sinnvoll sei. Ihres Erachtens sei unter diesen Voraussetzungen allerdings eine Erhöhung auf 12,00 Euro / Stunde angemessen. Die Erhöhung sei bereits lange überfällig und auch nochmals ein Signal der Wertschätzung der ehrenamtlichen Tätigkeit der Feuerwehrangehörigen.

     

    Aus diesem Grund stelle STR. Bosler den Antrag auf Erhöhung der Entschädigungssätze auf 12 Euro / Stunde. Die nächste Überprüfung der Sätze solle jedoch möglichst nicht erst wieder nach solch langer Zeit erfolgen. BM Dieterich versichert, die Verwaltung könne diesen Vorschlag vollumfänglich unterstützen.

     

     

    BM Dieterich stellt den von STR. Bosler formulierten Antrag zur Beschlussfassung:

     

    Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Güglingen erhalten als Aufwandsentschädigung für Einsätze einen einheitlichen Durchschnittssatz von 12,00 Euro / voller Stunde.

     

    Die Änderung der Feuerwehrentschädigungssatzung wird entsprechend der heutigen Beschlussfassung in einer der nächsten Sitzungen verabschiedet.

     

    Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

  • Tagesordnungspunkt 9

    Bausachen

    a)     Reisenbergstr. 9, Güglingen

            - Abriss und Wiederaufbau des Dachgeschosses, Anbau Doppelgarage

            - Vorlage Nr. 62/2017 -

    b)     Oskar-Volk-Str. 9, Güglingen

            - Neubau Mehrfamilienwohnhaus

            - Vorlage Nr. 63/2017 -

    c)     Lavendelweg 3, Güglingen
           
    - Neubau Einfamilienwohnhaus mit Garage

            - Vorlage Nr. 64/2017 -

    d)     Herrenäckerstr. 41, Güglingen
           
    - Neubau Einfamilienwohnhaus mit Garage

            - Vorlage Nr. 65/2017 -

    e)     Herrenäckerstraße 23, Güglingen

            - Neubau Einfamilienwohnhaus mit Garage

            - Vorlage Nr. 66/2017 -

    f)      Herrenäckerstaße 47, Güglingen

            - Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage

            - Vorlage Nr. 67/2017 -

    g)     Maulbronner Straße 50, Güglingen

            - Teilung von 2 Doppelhaushälften in 6 Wohneinheiten

            - Vorlage Nr. 73/2017 -

    h)     Weitere

            - ohne Vorlage -

     

    Eine Veröffentlichung der Vorlagen auf der homepage der Stadt Güglingen ist aus datenschutzrechtlichen Gründen leider nicht möglich.

     

    Protokoll

    Bausachen

    a) Reisenbergstr. 9, Güglingen

         - Abriss und Wiederaufbau des Dachgeschosses, Anbau Doppelgarage

          

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 62/2017, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    STR. Gutbrod erklärt sich für befangen.

     

    BM Dieterich informiert, in ähnlicher Weise sei dieses Bauvorhaben bereits einmal beantragt worden. Damals habe das Gremium entschieden, dass das Vorhaben zu groß und zu massiv sei. Heute werde die geänderte, gefälligere Version zur Entscheidung vorgelegt.

     

    STR. Scheerle stellt fest, auch hier bestehe wieder die Problematik der Übeschreitung des Baufensters. Aufgrund der gesamten Grundstücksgröße hätte hier seines Erachtens durchaus eine andere Lösung gefunden werden können. Herr Gohm entgegnet, die direkt gegenüberliegende Garage liege ebenfalls außerhalb des Baufensters. Daher könne in dem hier vorliegenden Fall kaum dagegen entschieden werden. STR. Scheerle stellt klar, er könne dem Bauvorhaben trotz allem so nicht zustimmen.

     

    STRin Suchanek-Henrich merkt an, es werde immer daran appelliert, wenn möglich nachzuverdichten. Dann sollte man sich auch öffnen und in Zukunft solche Dinge möglich machen, um überhaupt Raum zu schaffen, dies nutzen zu können. Auf der einen Seite solle nachverdichtet werden, andererseits werden jedoch auch Reglementierungen vorgenommen.

     

    STR. Esenwein sehe die Problematik in diesem Fall auch in der Zufahrt zum Grundstück. Seines Erachtens sei daher eine andere Lösung schwierig zu finden. Letztendlich habe der Bauherr auf den urpsrünglichen Antrag des Gremiums reagiert und die Planung überarbeitet. Er könne der jetzt vorgelegten Planung so zustimmen.

     

    STR. Sigmund bemerkt positiv, dass dem Antrag eine saubere Straßenentwicklung beigelegt wurde, anhand der auch die Verhältnismäßigkeit ersichtlich sei. So sollte es eigentlich immer sein.

     

     

    BM Dieterich stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    1. Die Stadt Güglingen stimmt dem geplanten Teilabbruch und Wiederaufbau des Dachgeschosses sowie dem Anbau einer Doppelgarage mit Wohnnutzung im Dachgeschoss auf dem Flurstück Nr. 3886, Reisenbergstraße 9 in 74363 Güglingen, zu.
    2. Die Stadt Güglingen stimmt der Überschreitung der Dachneigung um 5°  von 25°-30° auf 35° zu.
    3. Die Stadt Güglingen stimmt der Abweichung der Traufhöhe berg- und talseits zu.
    4. Der Überschreitung der Baugrenze mit dem neu geplanten Anbau wird zugestimmt.
    5. Die Befreiung von der Festsetzung I+U auf II wird erteilt.
    6. Das Einvernehmen der Stadt Güglingen wird entsprechend § 30 BauGB i.V. mit § 31 Abs. 1 und 2 BauGB erteilt.
    7. Grundlage bilden der vorgelegte Lageplan vom Vermessungsbüro Bernd Rudi, Sinsheim, vom 16.03.2017 sowie die vorgelegten Planunterlagen der Fa. Kirstätter und Partner Massivhaus GmbH, Mosbach-Neckarelz, vom 16.03.2017.

     

    Der Antrag wird in Abwesenheit von STR. Gutbrod (wegen Befangenheit) mit einer Gegenstimme (STR. Scheerle) mehrheitlich beschlossen.

     

     

     

    b) Oskar-Volk-Str. 9, Güglingen - Neubau Mehrfamilienwohnhaus

       

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 63/2017, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    STR. Bosler erklärt sich für befangen.

     

    BM Dieterich stellt fest, die Baulinie sei in südlicher Richtung zwar überschritten, jedoch wurde auch beim Nachbargebäude einer Überschreitung zugestimmt. Die Verwaltung könne sich das Vorhaben, v.a. vor dem Hintergrund der viel zitierten Innenentwicklung vorstellen.

     

    STRin Suchanek-Henrich erachtet die Nachverdichtung an dieser Stelle auch für positiv. Sie ihn interessiere, ob auch die Grundflächenzahl (GRZ) und die Geschossflächenzahl (GFZ) überprüft worden sei. Frau Stöhr-Klein teilt mit, an dieser Stelle gebe es lediglich einen Baulinienplan, nachgerechnet worden sei nicht.

     

    Für STR. Esenwein erscheint bei Betrachtung der Planung der Eindruck, die Bäume stünden auf der Tiefgarage, dies könne so nicht funktionieren. Die Grundflächenzahl liege seines Erachtens zwischen 0,8 und 0,9. Bei einer Grundflächenzahl von 0,6 wäre das Vorhaben für ihn vorstellbar, in dem Maß sei es jedoch zu massiv. Auch in der Otto-Linck-Straße sei solch eine Überbauung nicht zu finden. Selbst wenn das daneben liegende Gebäude mit einer Überschreitung der Baulinie herangezogen werde, seien Art und Maß anders. Darüberhinaus würde dies auch dem Gedanken "Grün in der Innenstadt" widersprechen. Die Reduzierung der Masse würde dem Bauvorhaben seiner Ansicht nach gut tun.

     

    STR. Burrer erscheint das Gebäude ebenfalls zu groß. Das Gebäude 7/1 sei damals mit einem Straßenabstand von 6 m genehmigt worden, auch dies würde hier unterschritten. Zudem seien die Bäume sogar in der Garagenzufahrt geplant.

      

    Die Straßenabwicklung gebe aus Sicht von STR. Knecht die Verhältnisse so nicht wider. Die Höhe scheine so nicht zu stimmen.

     

    Das Thema Baulinie, stellt STR. Esenwein klar, sei rechtlich geregelt. Dann werde dort sicherlich auch etwas zur Überschreitung gesagt. Letztendlich bedeute eine Genehmigung auf der einen Seite doch nicht gleichzeitig auch eine Zustimmung beim nächsten Vorhaben. Damals habe vermutlich niemand widersprochen. BM Dieterich erklärt, die Baugrenze müsse eingehalten werden, auf der Baulinie müsse eigentlich gebaut werden. Dann, so STR. Esenwein, dürfte diese doch nur untergeordnet überschritten werden. BM Dieterich entgegnet, diese dürfe eigentlich gar nicht überschritten werden, sei jedoch in der ganzen Oskar-Volk-Straße nicht eingehalten. Herr Gohm ergänzt, entlang der Oskar-Volk-Straße gebe es auch andere Grundstücke mit extremer Wohnnutzung.

     

    Unter Berücksichtigung des Maß der umliegenden Bebauung erscheint das beantragte Vorhaben für STRin Suchanek-Henrich ebenfalls zu massig. Das Gebäude 7/1 sei zwar auch vor der Baulinie errichtet, sei jedoch vom Baukörper her völlig anders und von der Kubatur her überschaubar.

     

     

    BM Dieterich stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    1. Die Stadt Güglingen stimmt dem Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit Tiefgarage auf dem Flst. Nr. 3339 zu.
    2. Das Einvernehmen der Stadt Güglingen wird in Bezug auf § 36 Absatz 1 i.V. mit § 34 Absatz 1 BauGB erteilt.
    3. Grundlage bilden der Lageplan und die Planunterlagen des Architekturbüros Kuon + Reinhardt, Nordheim vom 07.03.2017 sowie der Lageplan des Vermessungsbüros Müller, Bretzfeld vom 01.03.2017.

     

    Der Antrag wird in Abwesenheit von STR. Bosler (wegen Befangenheit) mit einer Ja-Stimme (STR. Naffin) und zwei Enthaltungen (STR. Scheerle, STR. Barth) mehrheitlich abgelehnt.

     

     

    BM Dieterich bittet um Rückmeldung seitens des Gremiums, ob die Bauherrschaft dann dahingehend informiert werden könne, dass die überbaute Fläche und die Kubatur auf das verträgliche Maß reduziert werden sollen, ansonsten jedoch nicht generell etwas gegen das Vorhaben spreche.

     

    Dieser Vorgehensweise stimmt das Gremium einhellig zu.

     

     

     

    c) Lavendelweg 3, Güglingen - Neubau Einfamilienwohnhaus mit Garage

      

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 64/2017, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

     

    BM Dieterich stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    1. Die Stadt Güglingen stimmt dem Bauvorhaben zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Geräteschuppen auf dem Flst. Nr. 5655, Lavendelweg 33 in Güglingen zu.
    2. Der Überschreitung des Baufensters in südlicher Richtung durch die Garage bzw. den Geräteschuppen und die Terrasse wird in Bezug auf § 30 Absatz 1 i.V. mit § 31 Absatz 2 BauGB zugestimmt.
    3. Das Einvernehmen der Stadt Güglingen wird gem. § 30 i.V,m. § 36 BauGB erteilt.
    4. Grundlage bilden der Lageplan des Ingenieurbüros Austen und Eggensperger, Ilsfeld vom 18.03.2017 und die Planunterlagen der Dipl. Ing. Nelly Springer, Eppingen vom 16.03.2017.

     

    Der Antrag wird mit einer Enthaltung (STR. Scheerle) mehrheitlich beschlossen.

     

     

     

    d) Herrenäckerstr. 41, Güglingen - Neubau Einfamilienwohnhaus mit Garage

     

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 65/2017, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

     

    BM Dieterich stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    Die Stadt Güglingen stimmt dem Bauvorhaben zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Flst. Nr. 5644, Herrenäckerstr. 41 in Güglingen zu.Der Überschreitung des Baufensters in südwestlicher Richtung durch die Garage wird in Bezug auf § 30 Absatz 1 i.V. mit § 31 Absatz 2 BauGB zugestimmt. Der Überschreitung der max. Höhe der grenzständigen Garage wird zugestimmt.Das Einvernehmen der Stadt Güglingen wird gem. § 30 i.V,m. § 36 BauGB erteilt.Grundlage bilden der Lageplan des Ingenieurbüros imiba, Brackenheim vom 20.03.2017 und die Planunterlagen der Architektin Seiz-Weber, Brackenheim vom 20.03.2017.

     

    Der Antrag wird mit einer Enthaltung (STR. Scheerle) mehrheitlich beschlossen.

     

     

     

    e) Herrenäckerstraße 23, Güglingen - Neubau Einfamilienwohnhaus mit Garage

          

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 66/2017, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

     

    BM Dieterich stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    1. Die Stadt Güglingen stimmt dem Bauvorhaben zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage und Fahrradabstellplätzen auf dem Flst. Nr. 5635, Herrenäckerstr. 23 in Güglingen zu.
    2. Der Überschreitung des Baufensters in südlicher Richtung durch die Garage wird in Bezug auf § 30 Absatz 1 i.V. mit § 31 Absatz 2 BauGB zugestimmt.
    3. Das Einvernehmen der Stadt Güglingen wird gem. § 30 i.V,m. § 36 BauGB erteilt.
    4. Grundlage bilden der Lageplan des Ingenieurbüros Deschner, Kuchen vom 20.02.2017 und die Planunterlagen des Dipl. Ing. Sebastian Bartels, Isernhagen vom 20.02.2017.

     

    Der Antrag wird mit einer Enthaltung (STR. Scheerle) mehrheitlich beschlossen.

     

     

     

    f) Herrenäckerstaße 47, Güglingen - Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage

        

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 67/2017, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

     

    BM Dieterich stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    1. Die Stadt Güglingen stimmt dem Bauvorhaben zum Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf dem Flst. Nr. 5647, Herrenäckerstr. 47 in Güglingen zu.
    2. Der Überschreitung des Baufensters in westlicher Richtung durch die Garage wird in Bezug auf § 30 Absatz 1 i.V. mit § 31 Absatz 2 BauGB zugestimmt. Der Überschreitung der max. Höhe der grenzständigen Garage um ca. 20 cm wird zugestimmt.
    3. Das Einvernehmen der Stadt Güglingen wird gem. § 30 i.V,m. § 36 BauGB erteilt.
    4. Grundlage bilden der Lageplan des Ingenieurbüros Talmon, Nagold vom 17.03.2017 und die Planunterlagen der Dipl. Ing. Andrea Bächle, Durbach vom 16.03.2017.

     

    Der Antrag wird mit einer Enthaltung (STR. Scheerle) mehrheitlich beschlossen.

     

     

     

    g) Maulbronner Straße 50, Güglingen- Teilung von 2 Doppelhaushälften in 6 Wohneinheiten

           

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 73/2017, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

     

    BM Dieterich stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    1.  Die Stadt Güglingen stimmt dem Bauantrag zur Teilung zweier Doppelhaushälften in 6 Wohneinheiten auf dem Flst. Nr. 3383/1 zu.
    2. Das Einvernehmen der Stadt Güglingen wird in Bezug auf § 36 Absatz 1 i.V. mit § 34 Absatz 1 BauGB erteilt.
    3. Grundlage bilden die Planunterlagen des Architekturbüros Manuela Kaplan, Ludwigsburg vom 24.03.2017 sowie der Lageplan des Vermessungsbüros Gläßer, Heilbronn vom 23.03.2017.

     

    Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

     

     

     

    h)     Weitere

     

    1. Lavendelweg 7, Güglingen

     

    Ursprünglich sei für dieses Vorhaben das Kenntnisgabeverfahren vorgesehen worden, was jedoch aufgrund der geringen Überschreitung des Baufensters nicht möglich gewesen sei. Die Überschreitung des Baufensters liege hier allerdings nur in einem Erker. Da es sich dabei um einen untergeordneten Bauteil handelt, sei das Einvernehmen bereits

     

     

    2. Obergasse 28, Frauenzimmern

     

    Dort gehe es um den Abbruch eines Gebäudes. Abbruch sei mittlerweile ebenfalls im Kenntnisgabeverfahren abgedeckt, es sei denn es sei angebaut. Da das Gebäudeteil angebaut sei, könne das Vorhaben jedoch nicht im Kenntnisgabeverfahren durchgeführt werden.

     

     

    3. Kindergarten Herrenäcker, Güglingen

     

    Der Vollständigkeit halber informiert Frau Stöhr-Klein das Gremium über die vorübergehende Aufstellung von Containern für den Kindergarten Herrenäcker.

  • Tagesordnungspunkt 10

    Bekanntgaben

    a)       Umgestaltung Rathausumfeld

              - Anregung der Bürger-Union

              - weitere Sandsteinverblendung der Tiefgaragen-Wand

              - ohne Vorlage -

    b)       Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen

              - Vorlage Nr. 68/2017 -

    c)       Weitere

              - ohne Vorlage -

     

    Protokoll

    Bekanntgaben

    a) Umgestaltung Rathausumfeld

         - Anregung der Bürger-Union

         - weitere Sandsteinverblendung der Tiefgaragen-Wand

     

    BM Dieterich gibt dem Gremium ein Schreiben der BU-Fraktion zur weiteren Sandsteinverblendung der Tiefgaragenwand zur Kenntnis.

     

     

     

    b)  Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen

     

    Es wird verwiesen auf Vorlage Nr. 68/2017, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    Hierzu merkt STR. Scheerle an, unter § 4 a zur Gemeinderatssitzung vom 7. Februar 2017 sei dies entsprechend des Wortlautes so zu verstehen, dass nur die Aussiedlerhöfe Ob den Weingärten betroffen sind. STR. Xander habe in seiner Anregung jedoch alle Aussiedlerhöfe eingeschlossen.

     

    BM Dieterich stimmt zu, dies müsse umformuliert werden.

     

     

     

    c) Weitere

     

    Weite Bekanntgaben lagen nicht vor. 

  • Tagesordnungspunkt 11

    Verschiedenes

    - ohne Vorlage -

     

    Protokoll

    1. Bebauung ehemaliges Burrer-Areal

     

    STR. Esenwein möchte wissen, wann das Thema Bebauung ehemaliges Burrer-Areal nochmals aufgegriffen werde. Es müsse nun im Detail besprochen werden, was dort realisiert werden soll. Er habe dies auch bereits per Email gegenüber der Verwaltung mitgeteilt.

     

    BM Dieterich entgegnet, letztendlich müsse das Gremium über die Nutzung entscheiden. Beschlossen sei, dass die Stadt das Gebäude in Eigenregie bauen solle, was BM Dieterich nach wie vor für nicht richtig halte. Die Frage, wie das Gebäude genutzt werden soll, sei jedoch noch immer nicht geklärt.

     

    Die momentane Beschlussfassung, so BM Dieterich, laute, die zugrundeliegende Planung  umzusetzen und das Erdgeschoss gewerblich zu nutzen. Dieser Beschluss werde durch die Verwaltung umgesetzt, die Absprachen mit dem Phsyiotherapeuten und der Bäckerei seien erfolgt. Noch immer gebe es jedoch Flächen, deren Nutzung unklar sind.

     

    Das Gremium habe der Verwaltung außerdem den Gedanken mitgegeben, Teile der Räume eventuell für die Verwaltung zu nutzen, dies könnten Räume im EG aber auch im OG sein. STR. Esenwein stellt klar, diese Entscheidungen könnten nicht außerhalb einer Sitzung getroffen werden. BM Dieterich entgegnet, es sei jedoch auch fraglich, ob diese wesentlichen Fragen zwischen mehreren Tagesordnungspunkten besprochen werden können.

     

    Die Verwaltung erarbeite derzeit ein Konzept über weitere Nutzungsmöglichkeiten, dies könnte die Grundlage sein, die Entscheidung müsse jedoch möglichst bald erfolgen. Der Vertrag mit der Bäckerei sei unterschriftsreif, in den Vertrag müsse jedoch auch ein Eröffnungsdatum eingetragen werden. Bereits jetzt sei man gedanklich schätzungsweise im Frühjahr 2019, bis tatsächlich alles fertig ist.

     

    STR. Esenwein verweist auf die letzte Sitzung mit der Stadtsiedlung Heilbronn. Die Stadtsiedlung habe damals eindeutig darauf hingewiesen, dass klar sein müsse, was gewollt ist und wie das Gebäude genutzt werden soll. Diese Entscheidung müsse jedoch in einer Sitzung getroffen werden. Gegebenenfalls könne dies auch eine kurzfristige Sitzung sein.

     

    BM Dieterich stellt klar, dies müsse im Mai bzw. spätestens im Juni erfolgen.

     

     

     

    2. Einweihung Panoramawand

     

    STR. Esenwein regt an, die Panoramawand durch BM Heckmann einweihen zu lassen. Dies wäre aus Sicht des Gremiums nach der formalen Einsetzung eine gute Möglichkeit, sich zu präsentieren und ein guter Start mit dem Gremium.

     

    Vom Ablauf her könne man es sich vorstellen wie die Einweihung der Stauferstele mit Sponsoren etc. BM Dieterich stellt fest, dann müsse Herr Heckmann einen Termin festgelegt werden.

     

     

     

    3. Tag der offenen Tür - September

     

    STR. Knecht bittet um Informationen zum Sachstand der Durchführung des Tags der offenen Tür.

     

    BM Dieterich und Frau Hirschmann informieren, die eigentlich geplante Zabergäumesse finde nicht statt. Von einigen Besuchern bestehe nun der Wunsch, trotz allem einen Tag der offenen Tür zu veranstalten. Die Verwaltung sei nun in der Absprache zwischen Landratsamt und HGV, wie dies realisiert werden kann.

     

     

     

    4. Eibensbach, Güglinger Straße 4 - Bauschutt

     

    STR. Knecht bittet darum, dass die Mitarbeiter des Vollzugsdienstes sich um den Bauschutt in der Güglinger Straße kümmern bzw. den Bauherrn um Entfernung dieses Schutts aufzufordern.

     

     

     

    5. Burrer-Areal

     

    Auf Nachfrage von STRin Suchanek-Henrich, erläutert BM Dieterich, der ursprüngliche Plan sei gewesen, dass die Gewo das Gebäude errichtet. Die Gewo hätte im Februar mit dem Bau begonnen. Das Gremium habe nun beschlossen, dass die Stadt das Gebäude selbst baut. Das Gremium habe den Architekten, den Statiker und nun auch einen Projektentwickler beauftragt. Diesen allen müsse jedoch zunächst gesagt werden, was überhaupt gebaut werden soll bzw. wie das Gebäude genutzt werden soll. Vorher könne nicht gebaut werden.

     

     

     

    6. Dank des Gemeinderates an BM Dieterich

     

    Da es sich bei der heutigen Sitzung nach 24 Jahren um die letzte öffentliche Sitzung unter Vorsitz von BM Dieterich handelt, möchte STR. Gutbrod diesen wahrlich historischen Augenblick an dieser Stelle würdigen. Auch wenn die offizielle Verabschiedung erst am 5. Mai stattfinde, möchte er in Eigenschaft des ältesten Gemeinderatsmitgliedes seinen herzlichen Dank für die konstruktive Zusammenarbeit aussprechen - auch wenn das Gremium dies nicht immer einfach gemacht habe.