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Gemeinderatssitzung

Sitzung am 23.01.2018 um 19:00 Uhr im Rathaus Güglingen, Sitzungssaal

Anwesenheit & Sitzungsdauer

Vorsitzender: 2. Stv. BM Knecht

Normalzahl der Gemeinderatsmitglieder: 21

Anwesend waren: 17

Abwesend waren: BM Heckmann, STR. Xander, STR. Bruder, STR. Jesser, STRin Stengel entschuldigt

STRin Suchanek-Henrich bei TOP 8a (Befangenheit), STR. Ernst bei TOP 8c (Befangenheit)

 

Den Verhandlungen wohnte noch bei: Frau Koch, Herr Behringer, Herr Gohm, Frau Stöhr-Klein, Herr Kenngott, Schriftführerin: Frau Kuhnle

 

Beginn der Sitzung: 19.05 Uhr      Ende der Sitzung: 21.05 Uhr

 

Der 2. Stv. BM Knecht stellt fest, dass zur heutigen Sitzung form- und fristgerecht eingeladen wurde.

Entschuldigt sind die Stadträte (siehe oben). Die Beschlussfähigkeit des Gremiums ist dementsprechend gegeben.

Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Bürgerfragestunde

    - ohne Vorlage -

     

    Protokoll

    Der 2. Stv. BM Knecht erläutert zunächst die Regularien der Bürgerfragestunde.

     

    Jeder Frageberechtigte hat die Möglichkeit zu zwei Angelegenheiten Stellung zu nehmen und Fragen zu stellen. Fragen, Anregungen und Vorschläge müssen kurz gefasst sein und sollen die Dauer von drei Minuten nicht überschreiten.

     

    Herr Norbert Guter möchte wissen, ob der Festplatz an der Weinsteige in dieser Form bereits fertig gestellt ist oder ob dieser noch mit Feinasphalt überzogen werde. Herr Gohm teilt mit, nach aktueller Planung sei dies der Endzustand.

     

    Herr Guter äußert Bedenken, dass der geschotterte Randstreifen beschädigt werden könne, wenn LKWs am Maienfest zur Abholung der Container darüber fahren. Herr Gohm erklärt, dies werde geprüft. Der 2. Stv. BM Knecht stellt fest, es sei gut, dass diese Anregung frühzeitig vor dem Maienfest geäußert wird, um dies rechtzeitig vor dem Fest prüfen zu können.

  • Tagesordnungspunkt 2

    Kindertagesstätten in Güglingen

    - Neufestsetzung der Beiträge für das Jahr 2018/2019

    - Vorlage Nr. 3/2018 -

     

    Protokoll

    Dieser Tagesordnungspunkt wird abgesetzt und in einer der folgenden Sitzungen neu behandelt.

  • Tagesordnungspunkt 3

    Hauptsatzung

    - Ausschüsse des Gemeinderats

    - Vorlage Nr. 4/2018 -

     

    Protokoll

    Dieser Tagesordnungspunkt wird abgesetzt und auf die nächste Sitzung vertagt.

  • Tagesordnungspunkt 4

    Sanierung „Stadtkern Güglingen V“

    - Erweiterung des Sanierungsgebietes

    - Vorlage Nr. 5/2018 -

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 5/2018, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    Herr Behringer erläutert, wie in der Sitzungsvorlage bereits ausgeführt, werde seitens der Verwaltung die Erweiterung des Sanierungsgebietes vorgeschlagen, um die formalen Voraussetzungen für eine eventuelle Förderung des Neubaus des Familienzentrums und des Kindergartens zu schaffen.

     

    STR. Esenwein halte es für sehr gut, dass bei dieser Maßnahme auch eine mögliche Förderung mit bedacht werde. Die BU-Fraktion plädiere jedoch dafür, auch den Alten Sportplatz mit in dieses Gebiet einzuschließen. 2017 habe es Bundesmittel aus dem Projekt "Stadtgrün" gegeben. Für 2018 gebe es für diesen Aspekt der Aufwertung des öffentlichen Raums ebenfalls Fördermittel. Insofern halte es die BU für wichtig, das Gebiet auszuweiten, da letztendlich keine Garantie bestehe, schon beim ersten Antrag zum Zuge zu kommen.

     

    Der 2. Stv. BM Knecht interessieren die Bewegggründe der Verwaltung für die vorgeschlagene Abgrenzung.

     

    Herr Behringer erläutert, das Sanierungsgebiet "Stadtkern Güglingen V" bestehe seit 2006. Die Laufzeit eines Sanierungsgebietes solle sich in der Regel auf 10 Jahre beschränken. Im Falle einer Förderung des Familienzentrums und des Kindergartens läge die Laufzeit bereits bei 12 Jahren. Bis die Maßnahme vollständig abgerechnet sei bewege man sich dann in einem Zeitraum von 14 Jahren, in dem das Sanierunsgebiet laufe. Die Vertreter des Regierungspräsidiums hätten in den Vorgesprächen bereits geäußert, dass eine Erweiterung des Sanierungsgebietes nur für diese Maßnahme bis Ende 2019 erfolgen könne, da die Laufzeit bereits jetzt als relativ lang betrachtet werde.

     

    Darüber hinaus, schildert Herr Behringer, bestünden seitens des Gemeinderates noch weitere Planungen bzw. Anregungen für Veränderungen im Stadtgebiet. Der Schafhausplatz sei beispielsweise ebenso nicht im jetzigen Sanierungsgebiet eingeschlossen. In diesem Fall müsse ohnehin nochmals ein neuer Rahmen gezogen werden.

     

    Auch STR. Gutbrod sehe es positiv, das Sanierungsgebiet vor dem Hintergrund einer möglichen Förderung zu erweitern. Allerdings äußert er Bedenken, ob es für die Förderung schädlich sein könne, dass die Ausführung des Bauvorhabens bereits beschlossen ist. Herr Behringer entgegnet, im Förderantrag sei ausdrücklich ausgeführt, dass die Aufnahme des betroffenen Grundstücks in das Sanierungsgebiet auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen kann, jedoch zwingend vor einer Entscheidung über den Förderantrag erfolgen müsse.

     

    STR. Esenwein bittet darum, im Gespräch mit dem Regierungspräsidium auch die Frage der Fördermittel in Bezug auf den innerstädtischen Grünraum anzusprechen. Möglicherweise könne dies dann tatsächlich in Zusammenhang mit den Quartier Schafhausplatz geprüft werden.

     

     

    Der 2. Stv. BM Knecht stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    1. Die als Anlage 1 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Stadtkern V" wird beschlossen.
    2. Aufgrund von § 142 Abs. 3 BauGB wird für die Durchführung der Sanierungsmaßnahme eine Frist bis 31.12.2019 festgelegt.

     

    Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

  • Tagesordnungspunkt 5

    Gewässerentwicklung Zaber, Bereich Freibad

    - Beauftragung Monitoring

    - Vorlage Nr. 6/2018 -

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 6/2018, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    Herr Gohm schildert zu Beginn die bisherige Historie zu dieser Thematik entsprechend der Sitzungsvorlage zur heutigen Sitzung. Über den letzten Stand informierte Herr Gohm das Gremium in der Sitzung am 24.10.2017 mündlich. Letztendlich wurde entschieden, aufgrund des enormen Aufwands im Vergleich zum erwarteten Nutzen auf die Aufweitungen auf Höhe des Freibades zu verzichten und den Verlauf der Zaunanlage im Freibad nicht zu verändern. Als Minimalziel werden zur Verbesserun der Gewässersohle die Rasengittersteine entfernt. Auf dieser Basis solle die wasserrechtliche Genehmigung nach Fertigstellung der Unterlagen beantragt werden.

     

    Herr Gohm erinnert, seitens des Gemeinderates sei auch der Hinweis auf Durchführung eines Monitorings erfolgt. Inzwischen liege hierfür ein Angebot vor. Sofern sich das Gremium für die Vergabe des Angebotes entscheide, werde dies noch in den Antrag mit aufgenommen. Aus diesem Grund sei die Antragsstellung bislang noch nicht erfolgt, da das Monitoring ansonsten nicht mehr zuschussfähig wäre.

     

    Auf Nachfrage von STR. Dr. Stark bestätigt Herr Gohm, das Angebot des Büro am Fluss sei das einzige Angebot, das eingeholt wurde. STR. Dr. Stark halte den Preis für relativ hoch.

     

    Des Weiteren zweifelt STR. Dr. Stark, ob es sinnvoll sei, dass dasselbe Büro, das die Maßnahme plane auch das begleitende Monitoring durchführe.

     

    Darüber hinaus merkt STR. Dr. Stark an, im Angebot sei aufgeführt, "die erste Untersuchung "sollte" vor Baubeginn, die nächste Untersuchung 3 Jahre nach Fertigstellung stattfinden". Richtigerweise müsse es seines Erachtens jedoch heißen, die erste Untersuchung "muss" vor Baubeginn stattfinden. Das erste Untersuchungsintervall sollte seiner Meinung nach nicht erst nach 3, sondern bereits nach 2 Jahren erfolgen, um auszuschließen, dass die Maßnahme zu einer vorübergehenden Verschlechterung führt, was letztendlich verboten wäre.

     

    STR. Dr. Stark fragt weiter, ob das Büro am Fluss das Monitoring selbst durchführe oder externe Fachleute beauftragt werden. Herr Gohm teilt mit, das Büro habe entsprechende Fachleute, die die Beurteilung vornehmen können.

     

    STR. Dr. Stark bittet darum, noch ein Alternativangebot einzuholen. Dies sei durchaus möglich, teilt Herr Gohm mit. Jedoch verzögere sich dadurch dann die Antragsstellung der wasserrechtlichen Genehmigung. Die von STR. Dr. Stark angesprochene Reduzierung des Untersuchungsintervalls auf 2 Jahre sei aus Sicht von Herrn Gohm möglich. Sollte kein weiteres Angebot eingeholt werden, bittet STR. Dr. Stark in jedem Fall darum, die erste Untersuchung zwingend vor Baubeginn durchzuführen. Die Reduzierung des Untersuchungsintervalls auf 2 Jahre halte er für sinnvoll, da die Renaturierung seines Erachtens zu einer Verschlechterung geführt habe.

     

    Für den 2. Stv. BM Knecht ist klar, dass die erste Untersuchung vor Baubeginn stattfinden müsse und er halte das Büro am Fluss für die Durchführung des Monitorings für versiert genug. Sollte ein weiteres Angebot eingeholt werden, gehe er jedoch nicht davon aus, dass es zu einem Zeitverzug komme, da der Baubeginn ohnehin erst für September geplant sei. Herr Gohm gibt zu bedenken, unabhängig von der Entscheidung des Landratsamtes müsse auch der Förderbescheid des Regierunspräsidiums abgewartet werden. Darüber hinaus müsse auch genügend Zeit zur Ausschreibung eingeplant werden.

     

    STR. Dr. Stark schlägt vor, ein weiteres Büro anzufragen und dann in der Sitzung im Februar nochmals darüber zu berichten und zu entscheiden.

     

    Auf Nachfrage von STR. Scheerle bestätigt Herr Gohm, das Monitoring werde freiwillig durchgeführt und sei nicht zwingend für die Maßnahme. Unter diesen Voraussetzungen könne STR. Scheerle einem Monitoring nicht zustimmen und stelle den Antrag darauf zu verzichten. STR. Gutbrod schließt sich dieser Sichtweise an. In Anbetracht der Haushaltslage stelle sich die Frage der Notwendigkeit eines Monitorings auf Kosten der Stadt. Als die Planerin das Projekt im Gremium vorgestellt hat, habe er zudem den Eindruck gehabt, dass sie selbst nicht unbedingt von einem Monitoring überzeugt sei. Letztendlich sei es für STR. Gutbrod eine Sache, die außer Kosten nichts Neues hervorbringe. Er unterstütze daher den Antrag von STR. Scheerle, darauf zu verzichten. Herr Gohm entgegnet, die Planerin habe das Monitoring nicht abgelehnt. Das Thema "Monitoring" komme in diesen Bereichen momentan erst relativ neu auf, daher habe sie sich damals selbst noch nicht in der Tiefe damit beschäftigt gehabt und sei zunächst vorsichtigt an die Sache heran gegangen. Letztendlich stehe jedoch auch Frau Arnold hinter der Durchführung eines Monitorings.

     

    STRin Muth regt an, das Monitoring eventuell auf 2019 zu vertagen, anstelle dies vollständig abzulehnen. Herr Gohm entgegnet, die erste Untersuchung im Rahmen des Monitorings müsse jedoch vor Beginn der Maßnahme durchgeführt werden. Der angebotene Preis sei ein Komplettpreis des gesamten Monitorings. STRin Muth meint, möglicherweise könne mit dem Büro eine Vereinbarung getroffen werden, nur den Ist-Zustand aufzunehmen, um den Weg für das Monitoring nicht vollständig zu verbauen. Ihres Erachtens spreche nichts dagegen, zunächst den Ist-Zustand aufzunehmen und dann eventuell im Jahr 2019 eine Erfolgskontrolle durchzuführen.

     

    STR. Sigmund sei überrascht gewesen über die neue Summe der Gesamt-Baukosten. Nachdem die Maßnahme doch deutlich reduziert worden sei, sei ihm die Preisreduzierung um rund 18.600 Euro doch etwas gering erschienen.

     

    Bezüglich des Monitorings stellt er klar, wenn die Stadt ein solch teures Projekt durchführe, halte er eine Erfolgskontrolle durchaus für wichtig, um die Auswirkungen messbar zu überprüfen. Seines Erachtens könne dies nicht getrennt werden. Die Eingangsuntersuchung müsse von dem selben Büro durchgeführt werden wie die anschließende Untersuchung. STR. Sigmund spreche sich daher klar dagegen aus, die einzelnen Phasen des Monitorings zu trennen oder dies gar vollständig zu unterlassen.

     

    STR. Esenwein nimmt Bezug auf die Anmerkung von STR. Dr. Stark, es habe sich bei den Zaberwiesen eine Verschlechterung ergeben. Da bei diesem Projekt jedoch kein Monitoring durchgeführt wurde, könne dies nicht definitiv festgestellt werden. Aus dem Augenschein habe sich jedoch zumindest im Bereich der Wasserrückhaltung einen durchaus positiven Effekt gezeigt. Auch hinsichtlich der Blühpflanzen sei eine positive Veränderung feststellbar. Alles in allem habe sich der ökologische Zustand aus Sicht von STR. Esenwein eindeutig verbessert. Auch von den Bürgern werde das Projekt sehr positiv angenommen und die Hundeproblematik falle deutlich geringer aus als zunächst angenommen. Ohne über die Gewässersituation und die darin lebenden Individuen zu sprechen, sei die Maßnahme aus Sicht von STR. Esenwein also erfolgreich verlaufen.

     

    Die Durchführung eines Monitorings halte STR. Esenwein für wichtig, um die Auswirkungen auch tatsächlich messen zu können. Wer eine Renaturierung nur unter den Voraussetzungen angehen wolle, dass sich nichts verschlechtert, der dürfe eine Renaturierung aus Sicht von STR. Esenwein gar nicht erst angehen. Möglicherweise wäre es auch sinnvoll, die vom Büro am Fluss vorgeschlagenen 3 Jahre bis zur Folgeuntersuchung abzuwarten, da sich bis dahin auch das Ökosystem wieder verändert habe. Alles in allem halte STR. Esenwein das Monitoring für sinnvoll, um die Maßnahme auch für die Bürger transparent machen zu können. Die Kosten seien zwar mit rund 15.000 Euro nicht unerheblich, jedoch stehe demgegenüber auch eine hohe Förderung von 70%, sodass bei der Stadt letztendlich noch Kosten in Höhe von rund 4.500 Euro blieben.

     

    STR. Esenwein nimmt im Folgenden Bezug auf die Ausführungen auf Seite 2 der Vorlage, das Büro am Fluss sei nach Rücksprache mit der Naturschutzbehörde zu dem Ergebnis gekommen, dass die Variante den Zaun mittig der vorhandenen Hecke zu führen für die geplanten Aufweitungen auf Höhe des Freibads keine Erfolgsgarantie und Nachhaltigkeit bringen werde und dem Kosten-/Nutzenfaktor hinsichtlich der Ökologie sich dieser Aufwand nicht lohne. Auf die Aufweitungen auf Höhe des Freibads werde verzichtet, der Verlauf der Zaunanlage im Freibad werde nicht verändert. Als Minimalziel werden zur Verbesserung der Gewässersohle die Rasengittersteine entfernt. Die Zaber verläuft auf Höhe Freibad im vorhandenen Gewässerprofil.

     

    Aus Sicht der BU-Fraktion entspreche dies nicht dem Beschluss des Gemeinderates.

     

    In der Sitzung vom 18.7.2017 habe das Gremium wie folgt beschlossen:

     

    1. Die Verwaltung stellt den Beschlussantrag die heute vorgestellte Genehmigungsplanung beim Landratsamt einzureichen sowie den Förderantrag beim Regierunspräsidium zu stellen.
    2. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden im Haushaltsjahr 2018 eingeplant.
    3. Die Verwaltung wird ermächtigt, die erforderlichen Arbeiten auszuschreiben.
    4. Die Verwaltung prüft die Zuslässigkeit und Machbarkeit der Verlegung des Zauns südlich der Zaber.

     

     

    Nach Prüfung verschiedener Punkte durch die Verwaltung wurde in der Sitzung vom 26.9.2017 ein überarbeiteter Entwurf zur Genehmigungsplanung vorgelegt. Letztendlich wurde folgender Antrag von STR. Scheerle beschlossen:

     

    Die Hecke wird auf der Zaberseite deutlich gekürzt und der Zaun um einen Meter in Richtung Hecke verschoben. Es wird geprüft, ob durch die Maßnahme Bäume im Bereich der Aufweitungen gefällt werden müssen.

     

    Die Prüfung der Zaunverlegung habe inzwischen ergeben, dass dies nicht möglich sei. Zu der Frage, ob Bäume gefällt werden müssen, stellt STR. Esenwein fest, sei das Gremium jedoch bislang noch nicht informiert worden.

     

    Einen Antrag, von der ursprünglichen Planung abzurücken, sei darüberhinaus nicht gestellt oder beschlossen worden. STR. Esenwein bittet daher darum, die Einschätzung der BU zu überprüfen, ob aufgrund dieser Situation nicht der Beschluss aus der Sitzung vom Juli bislang noch Bestand habe.

     

    Herr Gohm entgegnet, die Verwaltung habe das Gremium in der Sitzung vom 24.10.2017 über das Ergebnis der Prüfung informiert. Zwar habe es keinen Beschlussantrag hierzu gegeben, jedoch sei von Seiten des Gremiums auch kein Widerspruch geäußert worden. Der 2. Stv. BM Knecht meint, eine zusätzliche Prüfung, ob dieser Beschluss noch Gültigkeit habe, schade nicht.

     

    Wenn sich nach einer solchen Maßnahme zeige, dass die Wirkung nicht erzielt werden konnte, sei dies für STR. Gutbrod auch eine juristische Gewährleistungsfrage, seines Erachtens sei dann der Durchführende dafür verantwortlich. Ein zusätzliches Gutachten müsse dann nicht vorab in Auftrag gegeben werden. Der 2. Stv. BM Knecht erläutert, ein Monitoring diene nicht zur Überprüfung des bautechnischen Standes, sondern dazu, den Gewässerzustand hinsichtlich der Flora und Fauna festzustellen. Die europäische Wasserrechtsrahmenrichtlinie schreibe eine Verbesserung vor. Er könne sich daher vorstellen, dass von Seiten er Unteren Wasserbehörde oder der Unteren Naturschutzbehörde gefordert werde. STR. Gutbrod entgegnet, entsprechend der Ausführungen der Planerin könne sich jedoch die Wasserqualität doch auch verschlechtern. Herr Gohm erläutert hierzu, nach einem Eingriff in das Gewässerbecken habe man zu Beginn relativ viel tote Erde. Letztendlich müsse man der Natur Zeit geben, sich wieder zu entwickeln. Die Pflanzen müssten zunächst wachsen, sodass auch eine gewisse Beschattung des Gewässers bestehe. Dies sei der Hintergrund der Ausführungen von Frau Arnold, dass sich zunächst eine Verschlechterung einstellen könne.

     

    Bezüglich der vorherigen Ausführungen von STR. Esenwein zitiert Herr Gohm aus der Sitzung vom 24.10.2017 wie folgt:

     

    Das Gremium erklärt sich einstimmig damit einverstanden, auf dieser Grundlage nun die wasserrechtliche Genehmigung entsprechend zu beantragen und die Thematik in der Sitzung am 21.11.2017 nicht erneut zu behandeln.

     

    Nach diesem Beschluss habe die Verwaltung keine Veranlassung gesehen, einen nochmaligen Antrag im Gremium zu stellen. STR. Esenwein dankt für diese Information.

     

    Aus Sicht von STR. Bosler stelle sich an dieser Stelle nicht die Frage der Sinnhaftigkeit eines Monitorings. Grundsätzlich halte er ein Monitoring durchaus für sinnvoll. Er zeigt sich jedoch verwundert über die Aussage, das Landratsamt fordere möglicherweise ein Monitoring. Sollte dies so kommen, könne immer noch reagiert werden. Zudem stelle sich für ihn dann die Frage, wer die Kosten hierfür tragen müsse, wenn dies von anderer Stelle gefordert werde. Für STR. Bosler stelle sich derzeit ausschließlich die Frage, ob sich die Stadt dies leisten wolle und ob es notwendig werde. Aufgrund der Haushaltslage sei die FUW-Fraktion der Ansicht, dass auf das Monitoring verzichtet werden solle. Eine Staffelung des Monitorings halte er nicht für sinnvoll und zielführend. Der 2. Stv. BM Knecht merkt an, eine Forderung der unteren Naturschutzbehörde könne schlimmstenfalls zu einem Zeitverlust führen.

     

     

    Der 2. Stv. BM Knecht stellt den von STR. Scheerle vorgebrachten Antrag zur Abstimmung:

     

    Auf ein begleitendes Monitoring für die Gewässerentwicklung Zaber im Bereich Freibad wird verzichtet.

     

    Der Antrag wird mit 7 Ja-Stimmen (STR. Barth, STR. Burrer, STR. Gutbrod, STR. Scheerle, STRin Bäzner-Daubenthaler, STR. Bosler, STRin Xander) und 10 Gegenstimmen (STR. Ernst, STR. Ottenbacher, STR. Dr. Stark, STR. Esenwein, STR. Sigmund, STRin Giebler, STRin Suchanek-Henrich, STRin Muth, STR. Naffin, 2. Stv. BM Knecht) mehrheitlich abgelehnt.

     

     

    Als weitergehender Antrag wird im Folgenden zunächst der von STR. Dr. Stark formulierte Antrag zur Diskussion gestellt, ein zweites Angebot einzuholen.

     

    STR. Esenwein gibt zu bedenken, ob dies in der Zeit überhaupt möglich sei. Herr Gohm könne hierüber in der Februar - Sitzung berichten. Es komme jedoch in jedem Fall zu einer Zeitverzögerung. Ursprünglich sei geplant geworden, en Antrag im Dezember einzureichen. Wenn nun im Februar nochmals Beschluss im Gremium gefasst werden und im September mit der Maßnahme begonnen werden solle, müsse dann alles optimal verlaufen, sodass im Juli möglicherweise die Vergabe erfolgen könne.

     

    STR. Esenwein fragt, ob es für das Gewässer irgendwelche Auswirkungen habe, wenn anstelle im September erst im Oktober oder November mit der Maßnahme begonnen werde. Der 2. Stv. BM Knecht informiert, aufgrund der Fauna sei die übliche Bauzeit im Zeitraum August/September bis Oktober.

     

    STR. Sigmund möchte wissen, wie lange es ungefähr dauere, bis ein weiteres Angebot vorliege. Wenn dies beispielsweise innerhalb von 14 Tagen gelänge, könne doch in der heutigen Sitzung der Beschluss gefasst werden, dass die Verwaltung ein zweites Angebot einholen werde und gleichzeitig durch das Gremium ermächtigt wird, den Auftrag an den günstigeren Bieter zu vergeben. Dann würde zumindest nicht allzu viel Zeit verloren gehen. Herr Gohm erläutert, dies wäre durchaus möglich. Jedoch müsse dann bei dem zweiten Anbieter das Untersuchungsintervall entweder auch 3 Jahre betragen oder aber es müsse dem Büro am Fluss auch nochmals eine Korrektur des Untersuchungsintervalls angefragt werden.

     

    STR. Barth schlägt vor, den Antrag bereits jetzt zu stellen. Letztendlich müsse doch darin nicht angegeben werden, welches Büro das Monitoring durchführe. Herr Gohm korrigiert, die Kosten für das Monitoring müssten angegeben werden. Er rate daher von dieser Vorgehensweise ab.

     

    STR. Dr. Stark merkt an, gegebenenfalls könne er sich auch mit einem Untersuchungsintervall von 3 Jahren einverstanden erklären.

     

    STR. Sigmund beantragt, ein zweites Angebot einzuholen und die Verwaltung dazu zu ermächtigen, den Auftrag an den günstigeren der beiden Bieter ohne zusätzlichen Beschluss des Gemeinderates zu vergeben.

     

    STRin Giebler äußert Zweifel, ob dies rechtlich zulässig sei, nachdem der Angebotspreis des ersten Bieters bereits öffentlich genannt worden war.   

     

    STR. Scheerle interessiert, wie hoch die Förderung des Monitorings sei. Herr Gohm teilt mit, das Monitoring werde mit 70% gefördert.

     

    STRin Muth hegt ebenfalls Zweifel an der Zulässigkeit, nachdem der Angebotspreis des ersten Bieters veröffentlicht wurde. Auch STR. Gutbrod halte eine solche Vorgehensweise für angreifbar.

     

    STR. Naffin schlägt vor, dann auch das Büro am Fluss nochmals ein Angebot abgeben zu lassen. Der 2. Stv. BM Knecht und Herr Gohm stimmen zu, es würde dann auch dem Büro am Fluss die Möglichkeit gegeben, ein neues Angebot abzugeben. Dann, so Herr Gohm, könne auch der Vorschlag von STR. Dr Stark auf ein kürzeres Untersuchungsintervall berücksichtigt werden. Das Ergebnis der erneuten Ausschreibung würde dann in der Sitzung am 20.2. bekanntgegeben.

     

     

    Der 2. Stv. BM Knecht stellt den von STR. Sigmund und STR. Dr. Stark formulierten Antrag zur Abstimmung:

     

    Die Verwaltung wird zwei Angebote für die Durchführung eines begleitenden Monitorings einholen und wird ermächtigt, den Auftrag an den günstigsten Bieter zu vergeben. Über das Ergebnis wird das Gremium in der Sitzung am 20. Februar 2018 informiert.

     

    Der Antrag wird mit 10 Ja-Stimmen (STR. Naffin, STRin Muth, STRin Suchanek-Henrich, STRin Giebler, STR. Sigmund, STR. Esenwein, STR. Dr. Stark, STR. Ottenbacher, STR. Ernst, 2. Stv. BM Knecht) und 7 Gegenstimmen (STR. Barth, STR. Burrer, STR. Gutbrod, STR. Scheerle, STRin Bäzner-Daubenthaler, STR. Bosler, STRin Xander) mehrheitlich beschlossen.

  • Tagesordnungspunkt 6

    Baugebiet „Herrenäcker-Baumpfad, Erweiterung“

    - Vergabe Spielplatzgeräte

    - Vorlage Nr. 7/2018 -

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 7/2018, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    Herr Gohm berichtet, die ersten Häuser im Baugebiet "Herrenäcker-Baumpfad-Erweiterung" seien inzwischen bezogen worden. Bereits in der Grobplanung sei vorgesehen gewesen, im Frühjahr 2018 die Planungen für einen Spielplatz anzugehen. Die Angebote hierfür liegen inzwischen vor.

     

    Die Verwaltung habe mit allen Firmen einzeln Termine vereinbart, um diesen die Situation vor Ort zu zeigen und die Randbedingungen zu erläutern. Für deren Planungen habe man den Firmen Planauszüge der Grundstücke mit Höhenabwicklung zukommen lassen. Alle Angebote seien fristgerecht eingegangen. Letztendlich, merkt Herr Gohm an, erfolge die Bewertung der Angebote durchaus in gewisser Weise auch etwas subjektiv. Als Kostenrahmen seien 45.000 Euro genannt worden mit der Option bis max. 5.000 Euro über dem genannten Kostenrahmen. Die Verwaltung ist der Auffassung es sollte letzendlich die Spielkonzeption entscheidend sein.

     

    Die Firma Maier habe den Kostenrahmen mit ihrem Angebot in Höhe von rund 63.000 Euro deutlich überschritten, jedoch beispielsweise auch ein Sonnendach mit angeboten, das so nicht vorgesehen gewesen sei. Selbst wenn dies herausgerechnet würde, läge das Angebot mit rund 53.000 Euro jedoch noch deutlich über dem gesetzten Rahmen.

     

    Letztendlich füge sich die Verwaltung jedoch natürlich der Entscheidung des Gremiums. Von dem Entwurf der Firma Eibe habe die Verwaltung Abstand genommen, da von dem hohen Spielgerät mit Turmanlagen aus im Falle einer späteren Erweiterung des Baugebietes das angrenzende Grundstück möglicherweise gut eingesehen weden könnte. Darüber hinaus wirke die Fläche mit nur einem hohen Spielgerät aus Sicht der Verwaltung recht kahl.

     

    Das Angebot der Firma Proludic, Variante 2, sei für die Verwaltung recht ansprechend. Die Planung der Firma Maier habe zwar am besten überzeugt, jedoch liege der Angebotspreis auch ohne Berücksichtigung des Sonnendachs doch weit über dem Budget. Aus diesem Grund liege das Angebot der Firma Maier nach Bewertung der Verwaltung auf Rang 2, vor dem Angebot der Firma Hags und auf Platz 4 das Angebot der Firma Eibe.

     

    Für STR. Scheerle gibt es keine Alternative als so zu handeln, da der Spielplatz letztlich auch durch den Verkauf der Bauplätze mit finanziert worden sei. Den Vorschlag der Verwaltung halte er für richtig.

     

    STR. Burrer möchte wissen, ob auch die Zusatzkosten für Bepflanzung, Sand, etc. durch den Bauhof bereits berücksichtigt seien. Herr Gohm informiert, im Haushalt seien Haushaltsmittel in Höhe von 80.000 Euro eingeplant, um das Grundstück als Spielplatz herzustellen. Aufgrund der noch zu erwartenden Zusatzkosten habe man für die Spielgeräte einen Rahmen von 45.000 Euro gesteckt. Die restlichen rund 30.000 Euro werden erfahrungsgemäß für die erforderlichen Restarbeiten benötigt. Auf Nachfrage von STR. Burrer erläutert Herr Gohm, die zu erwartenden Restarbeiten seien bei allen Konzeptionen vergleichbar.

     

    STR. Esenwein berichtet, die BU-Fraktion habe den Vorschlag der Firma Hags favorisiert. Die Spielgeräte selbst bringen aus Sicht der BU eine größere Variabilität für die Kinder mit sich und der Spielumgang werde dadurch kreativer. Zudem sei die Darstellung des Elterntreffs in diesem Vorschlag ansprechender und es gebe in diesem Bereich mehr Sitzgelegenheiten für Eltern. Auch STRin Stengel, die für die heutige Sitzung entschuldigt ist, habe in diesem Konzept den kreativeren Ansatz gesehen.

     

    Darüber hinaus habe STRin Stengel im Vorfeld zu bedenken gegeben, dass in direkter Umgebung zum Spielplatz auch der Inklusionskindergarten sei und es darüber hinaus durchaus weitere Menschen in Güglingen gebe, die an den Rollstuhl gebunden sind. Sie schlug daher vor, auch über die Installation eines Rollstuhl-Karussells nachzudenken. Dies wäre dann auch für Erwachsene geeignet. STR. Esenwein halte dies sozial gesehen für einen Schritt in die richtige Richtung, auch wenn die Kosten für ein solches Rollstuhl-Karussell mit rund 10.000 Euro natürlich nicht gering wären.

     

    Herr Gohm erklärt, Rollstuhl-Karussells seien bodeneben eingebaut und es müsse ein entsprechender Fallschutzbelag aufgebracht werden. Die Kosten für das Spielgerät an sich lägen bei rund 6.000 Euro, mit Montage müssten mit Kosten in Höhe von etwa 10.000 Euro gerechnet werden. Wenn sich die Stadt für diesen Weg entscheide, habe dies zur Folge, dass auch innerhalb der Spielplatzfläche andere befestigte Wege gemacht werden müssten. STR. Esenwein gibt zu bedenken, dass dies die einzige Spielmöglichkeit für Rollstuhlfahrer wäre.

     

    Auf Nachfrage des 2. Stv. BM Knecht erklärt STR. Esenwein, die BU möchte dies zum Antrag erheben.

     

    STR. Naffin berichtet, auch die NL habe die Vorschläge innerhalb der Fraktion diskutiert. In Variante 2 der Firma Proludic werde ihres Erachtens der Platz sehr gut genutzt und die Spielgeräte seien sehr ansprechend. Die Kletternetzpyramide werde beispielsweise auf anderen Spielplätzen sehr gut frequentiert. Aus diesem Grund könne die NL dem Verwaltungsvorschlag folgen.

     

    Auch STR. Gutbrod halte den Vorschlag der Verwaltung grundsätzlich für schlüssig. Bezüglich des Rollstuhl-Karussells meint STR. Gutbrod müsse es doch sicherlich Erfahrungswerte anderer Kommunen geben ob dies genutzt werde bzw. ob überhaupt Bedarf bestehe. Dann könne durchaus darüber nachgedacht werden. Frau Koch berichtet, ihr sei außer dem Kaywaldkindergarten in Lauffen kein weiterer Kindergarten bekannt, in dem es ein solches Spielgerät gibt. Der Kaywaldkindergarten sei jedoch nicht unbedingt mit der Einrichtung in Güglingen vergleichbar.

     

    Auf Nachfrage von STR. Bosler teilt Frau Koch mit, derzeit besuche kein Kind, das an den Rollstuhl gebunden ist, den Kindergarten.

     

    Wenn dies realisiert werden könne, sei dies aus Sicht von STR. Bosler sicherlich eine schöne Sache. Jedoch beziehe sich der inklusive Gedanke nicht unbedingt nur auf Personen, die an den Rollstuhl gebunden sind. Abgesehen davon, könne der inklusive Gedanke auch an anderer Stelle mit berücksichtigt werden. Möglicherweise könne dies auch dem Planer als Gedanke mit auf den Weg gegeben werden, dass möglichst auf eine behindertengerechte Erschließung geachtet werden solle.

     

    Bezüglich der vorgeschlagenen Konzepte erachte STR. Bosler die Bewertung für schwierig. Ihn sprechen verschiedene Entwürfe an. Letztendlich ändere sich bei Spielplätzen auch der Schwerpunkt von Spielgeräten mit der Zeit, er könne sich daher der Verwaltung anschließen.

     

    Den 2. Stv. BM Knecht interessiert, ob die Vorschläge an sich geeignet wären, gegebenenfalls auch nachträglich noch ein Rollstuhl-Karussell zu integieren. Herr Gohm erläutert, es wäre bei jedem der Konzepte möglich, ein Rollstuhl-Karussell zu integrieren, jedoch nur wenn auf eines der anderen Spielgeräte oder Elemente verzichtet würde. Eine nachträgliche Einbindung sei nicht möglich.

     

    Die Ausführungen von STR. Bosler könne STR. Esenwein unterstützen, auch vor dem Hintergrund, dass lt. Auskunft von Frau Koch derzeit kein Kind den Kindergarten besucht, das an den Rollstuhl gebunden ist. Er plädiert daher dafür, sich auf dieser Ebene nach Möglichkeiten zu erkundigen, wie eventuell eine generelle behindertengerechte Gestaltung und nicht nur auf Rollstuhlfahrer bezogen erreicht werden könne.

     

    STR. Bosler halte dies grundsätzlich nicht für falsch, dies in die Planung von Spielplätzen einzubeziehen und den Planern das Signal zu geben, dass der Stadt dieser Aspekt wichtig ist. Es sei jedoch auch zu bedenken, dass sich neben an ein Kindergarten mit Inklusionsgruppe befindet, der auch eine Außenspielfläche hat. Möglicherweise sollte auch diese Spielfläche nochmals dahingehend überprüft werden, inwieweit diese für Kinder der Inklusionsgruppe geeignet ist. Der neue Spielplatz sei letztendlich ja eigentlich für Kinder, die nicht unbedingt den Inklusionskindergarten besuchen. Kinder der Inklusionsgruppe können diesen neuen Spielplatz während der Kindergartenzeit ja gar nicht besuchen.

     

    STR. Bosler plädiert daher dafür, den Inklusionsaspekt auch hinsichtlich der Wegeanlage grundsätzlich bei der Neuanlage von Spielplätzen zu berücksichtigen, aber sich für diesen Spielplatz nun Gedanken zu machen, welchen Schwerpunkt die Stadt setzen wolle. Seines Erachtens wäre in diesem Fall nun die Attraktivität auch für ältere Kinder wichtig, weshalb er sich dem Verwaltungsantrag anschließen könne.

     

    Der 2. Stv. BM Knecht sieht es positiv, dass die heutige Diskussion zumindest zu einem Anstoß geführt habe, möglicherweise generell eine entsprechende Richtung einschlagen zu wollen und er sei überzeugt, dass sich die Stadt auf einem guten Weg befinde.

     

    In Konsequenz der Diskussion zieht STR. Esenwein seinen Antrag zurück. Trotz allem halte es STR. Esenwein für richtig, wenn sich die Verwaltung nach Möglichkeiten erkundigt, wie der Inklusionsgedanke eventuell eingearbeitet werden könnte.

     

     

    Der 2. Stv. BM Knecht stellt den Antrag der Verwaltung zur Beschlussfassung:

     

    Die Verwaltung stellt den Beschlussantrag den Auftrag zur Lieferung und Montage der Spielgeräte an die Fa. Proludic aus Gingen an der Fils entsprechend der Variante 2 zum Angebotspreis von 49.338,23 € brutto zu erteilen.

     

    Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

  • Tagesordnungspunkt 7

    Restaurant/Hotel "Herzogskelter"

    - Sanierung Trinkwasserleitung für das 2. Obergeschoss

    - Vergabe

    - Vorlage Nr. 8/2018 -

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 8/2017, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    Herr Kenngott berichtet, im vergangenen Jahr sei immer wieder festgestellt worden, dass in einzelnen Hotelzimmern im 2. OG trübes/braunes Wasser aus den Leitungen kommt. Dieser Aspekt sei auch bereits in der letzten Betriebsausschuss-Sitzung angesprochen worden und es habe Einigkeit bestanden, dass die Sanierung in diesem Jahr in Angriff genommen werden solle.

     

    Zum Ende des Jahres, schildert Herr Kenngott, seien die Belegungszeiten der Hotelzimmer saisonbedingt etwas geringer. Dies habe auch zu einer geringeren Auslastung der Zimmer im 2. OG geführt. Nachdem diese Zimmer jedoch ein paar Tage nicht belegt waren, habe das Problem des braunen Wassers in fast jedem Zimmer bestanden. Aus diesem Grund schlage die Verwaltung vor, die Sanierung im Vorgriff auf die Haushaltssitzung bereits zum nächstmöglichen Zeitpunkt durchzuführen.

     

    Für die Sanierung der Leitungen gibt es zum Einen die Möglichkeit der Innensanierung oder aber die Möglichkeit des Austausches. Für beide Methoden wurden Angebote eingeholt. Bei der Innensanierung sei jedoch zu berücksichtigen, dass diese Maßnahme nur am Stück durchgeführt werden könne. DIes habe zur Folge, dass die betroffenen Zimmer über einen Zeitraum von ca. 3-4 Wochen nicht belegt werden können.

     

    Alternativ dazu bestünde die Möglichkeit des Austausches. Diesbezüglich habe die Verwaltung die Firma Naranjo angefragt. Vor dem Hintergrund, dass die Firma Naranjo die einzige Firma ist, die sich was die Leitungsverläufe in der Herzogskelter angeht, gut auskennt, habe sich die Verwaltung auf die Firma Naranjo beschränkt. Im Falle der Beauftragung der Firma Naranjo würde die Abrechnung nur nach tatsächlichem Aufwand erfolgen. In dem in der Vorlage aufgeführten Angebotspreis von ca. 45.000 Euro netto wären sowohl die notwendigen Fliesenarbeiten in den Duschen der Hotelzimmer als auch der Warmwasserspeicher für das 2. OG bereits enthalten. Auf diese Weise, fasst Herr Kenngott zusammen, würde ein Status Quo erreicht, der für eine gewisse Zeit Bestand hätte.

     

    STR. Scheerle fragt, wie verlässlich der Ansatz von 45.000 Euro ist. Verlässlich, hält Herr Kenngott fest, ist der Ansatz des Boilers. Für die Arbeiten an sich sei eine Stundenzahl von 180 Stunden angesetzt. Gefühlsmäßig erachte er diese Schätzung für passend.

     

    STR. Scheerle interessiert die Ursache, warum in den Hotelzimmern bereits nach 2 Tagen braunes Wasser komme. Er habe zu Hause zwar auch alte Leitungen, dieses Problem habe er jedoch selbst nach einem zweiwöchigen Urlaub nicht. Herr Kenngott erklärt, im oberen Bereich seien sehr dicke Leitungen (zum Teil 2 Zoll-Leitungen) verlegt, von dort aus gehen relativ kleine Leitungen zu 3/4 - Zoll weg. Durch die Armaturen und die Reduktion im Bereich der kleinen Leitungen werde eine hohe Fließgeschwindigkeit erreicht. Durch die hohe Fließgeschwindigkeit werden dann die Ablagerungen losgerissen. Aus diesem Grund, bestehe in der Herzogskelter - vor allem im letzten Zimmer - die Problematik bereits nach recht kurzer Zeit.

     

    Für STR. Sigmund ist die Entscheidung klar. Unter Berücksichtigung, wie alt die Leitungen inzwischen sind, werden die Ausführungen von Herrn Kenngott für ihn ganz klar. Die Stadt könne es sich nicht leisten, dass möglicherweise von einem Gast im Internet zu lesen ist, dass in der Herzogskelter braunes Wasser aus den Leitungen kommt.

     

    STR. Scheerle interessiert, wie lange die Maßnahme andauere. Herr Kenngott erläutert, die Arbeiten werden in Intervallen, Zimmer für Zimmer, vorgenommen. In Absprache mit dem Ehepaar Hoffmann laufe dies über einen Zeitraum von 3-4 Wochen. Sofern das Gremium heute seine Zustimmung erteile, werden die Arbeiten schnellstmöglich durchgeführt.

     

    Auf Nachfrage des 2. Stv. BM Knecht teilt Herr Kenngott mit, es seien nun Leitungsführungstrassen gewählt worden, die einsichtig und strukturiert sind. Des Weiteren seien mit der Sanierung Pläne erstellt worden, wo die Leitungen verlaufen.

     

     

    Der 2. Stv. BM Knecht stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    Die Firma Naranjo aus Güglingen wird beauftragt die Arbeiten auf Nachweis durchzuführen. Grundlage ist das Angebot vom 12.10.2017 Nr. ANG201722

     

    Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

  • Tagesordnungspunkt 8

    Bausachen

    a)     Karl-Heim-Straße 3 Güglingen-Frauenzimmern

            - Neubau Carport, Überdachung bestehende Garage

            - Vorlage Nr. 9/2018 -

            - siehe auch Vorlage Nr. 202/2017, übergeben zur Gemeinderatssitzung am 12.12.2017

    b)     Heuchelbergstraße 7, Güglingen-Eibensbach

             - Errichtung einer Terrassenüberdachung mit Solaranlage

              - Vorlage Nr. 10/2018 -

    c)      Mittelrain 7, Güglingen

             - Wohnhausumbau und Erweiterung, Neubau von 3 Garagen

             - Vorlage Nr. 11/2018 -

    d)      Weitere

             - ohne Vorlage -

     

    Eine Veröffentlichung der Vorlagen auf der homepage der Stadt Güglingen ist aus datenschutzrechtlichen Gründen leider nicht möglich.

     

    Protokoll

     

    Bausachen

     

    a) Karl-Heim-Straße 3 Güglingen-Frauenzimmern

         - Neubau Carport, Überdachung bestehende Garage

     

    STRin Suchanek-Henrich erklärt sich für befangen.

        

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 9/2018, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates und Vorlage Nr. 202/2017, übergeben zur Gemeinderatssitzung am 12.12.2017.

     

    Frau Stöhr-Klein informiert, die Behandlung dieser Bausache sei bereits für die Dezember-Sitzung vorgesehen gewesen, habe jedoch aufgrund fehlender Unterlagen vertagt werden müssen.

     

    Bezüglich der Ablehnung des Trapezbleches schlägt STR. Esenwein vor, dem Bauherrn als Alternative die Verwendung von Pfannenblech zu genehmigen. Dies hätte dieselbe Anmutung wie Ziegel. Frau Stöhr-Klein erläutert, die Stadt könne lediglich über den Antrag entscheiden, darin sei Trapezblech beantragt worden. Diese Vorgabe sei in den örtlichen Bauvorschriften enthalten und in Bebauungsplänen ab 1996 könne die Stadt keine Befreiungen mehr erteilen. Sie gehe davon aus, dass der Bauherr durch das Landratsamt darauf hingewiesen wird, dass es hier einer anderen Möglichkeit bedarf. Die Stadt könne hier keine Befreiung erteilen.

     

    STR. Esenwein fragt, ob auch das Landratsamt strikt an diese Vorgaben gebunden sei oder ob dort ein gewisser Spielraum bestehe. Frau Stöhr-Klein erklärt, von örtlichen Bauvorschriften nach 1996 könne keine Befreiung mehr erteilt werden.

     

     

    Der 2. Stv. BM Knecht stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung - über die einzelnen Punkte wird separat Beschluss gefasst:

     

    1.

    Die Stadt Güglingen stimmt dem Bauantrag zur Erstellung eines Carports sowie der Errichtung eines Satteldaches auf bestehender Doppelgarage auf dem Flst. Nr. 2446, Karl-Heim-Str. 3 in Frauenzimmern zu.

     

    Der Antrag wird mit einer Enthaltung (STRin Xander) mehrheitlich beschlossen.

     

     

    2.

    Der Überschreitung der überbaubaren Grundstücksfläche durch den Carport auf der Ostseite und der teilweisen Überschreitung der Baugrenze durch die Verlängerung des Garagendaches auf der Westseite wird zugestimmt.

     

    Der Antrag wird mit 3 Enthaltungen (STRin Xander, STR. Scheerle, STR. Dr. Stark) mehrheitlich beschlossen.

     

     

    3.

    Der Überschreitung der zulässigen Wandhöhe um 0,5 m wird zugestimmt.

     

    Der Antrag wird mit einer Enthaltung (STRin Xander) mehrheitlich beschlossen.

     

     

    4.

    Die Eindeckung des Satteldaches mit Trapezblech wird abgelehnt.

     

    Der Antrag wird mit einer Enthaltung (STR. Ottenbacher) und einer Gegenstimme (STR. Esenwein) mehrheitlich beschlossen.

     

     

    5.

    Das Einvernehmen der Stadt Güglingen wird in Bezug auf § 36 Absatz 1 i.V. mit § 30 BauGB erteilt.

     

    Der Antrag wird mit einer Enthaltung (STRin Xander) mehrheitlich beschlossen.

     

     

    6.

    Grundlage bilden die Planunterlagen der Dipl. Ing. Petra Suchanek-Henrich vom 20.10.2017 sowie der Lageplan des Dipl.Ing. Ulrich Schmid, Brackenheim vom 08.01.2018.

     

    Der Antrag wird mit einer Enthaltung (STRin Xander) mehrheitlich beschlossen.

     

     

     

    b) Heuchelbergstraße 7, Güglingen-Eibensbach

        - Errichtung einer Terrassenüberdachung mit Solaranlage

         

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 10/2018, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

     

    Der 2. Stv. BM Knecht stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

     

    1. Die Stadt Güglingen stimmt dem Bauantrag zur Errichtung einer Terrassenüberdachung mit Solaranlage auf dem Flst. Nr. 436/9, Heuchelbergstraße 7 in Eibensbach zu.
    2. Der Ausnahme zur Überschreitung der Abstandsfläche zur nördlichen Grundstücksgrenze wird zugestimmt.
    3. Das Einvernehmen der Stadt Güglingen wird in Bezug auf § 36 Absatz 1 i.V. mit § 31 BauGB erteilt.
    4. Grundlage bilden die Planunterlagen des Dipl. Ing. Arno Schmieden, Berlin vom 08.12.2017

     

    Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

     

     

     

    c) Mittelrain 7, Güglingen

         - Wohnhausumbau und Erweiterung, Neubau von 3 Garagen

           

    STR. Ernst erklärt sich für befangen.

     

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 11/2018, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

     

    Der 2. Stv. BM Knecht stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    1. Die Stadt Güglingen stimmt dem Bauantrag zu Umbau und Erweiterung des bestehenden Wohnhauses sowie der Errichtung von  Garagen auf dem Flst. Nr. 258/6, Mittelrain 7 in Güglingen zu.
    2. Der Befreiung zur Überschreitung des Baufensters in südlicher Richtung durch den Anbau und die Garagen wird zugestimmt.
    3. Das Einvernehmen der Stadt Güglingen wird in Bezug auf § 36 Absatz 1 i.V. mit § 31 BauGB erteilt.
    4. Grundlage bilden die Planunterlagen des Dipl. Ing. Stefan Ernst, Güglingen vom 27.11.2017 sowie der Lageplan des Dipl. Ing. Ulrich Schmid, Brackenheim vom 25.11.2017.

     

    Der Antrag wird mit einer Enthaltung (STR. Scheerle) mehrheitlich erteilt.

     

     

     

    d) Weitere

         

    Frau Stöhr-Klein gibt dem Gremium folgende weiteren Bausachen zur Kenntnis:

     

    1. Herrenäcker Straße 60, Güglingen

     

    Bau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage im Kenntnisgabeverfahren

     

     

    2. Rieslingstraße 6, Güglingen - Terrassenüberdachung

     

    Dies, erläutert Frau Stöhr-Klein wäre eigentlich ein verfahrensfreies Bauvorhaben. Da das Haus jedoch noch aus dem Altbestand des Wohngebietes stammt, führt die neue Baulinie nun im Grunde durch das Haus durch und die Terrassenüberdachung liege daher außerhalb des Baufensters. Aus diesem Grund werde ein Bauantrag notwendig.

  • Tagesordnungspunkt 9

    Bekanntgaben

    a)      Jugendzentrum

             - Öffnungszeiten

             - Vorlage Nr. 12/2018 -

    b)      Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen

             - Vorlage Nr. 13/2018 -

    c)      Römermuseum

             - aktuelle Situation

             - geplante Ausstellung

             - Vorlage Nr. 14/2018 -

    d)      Weitere

             - ohne Vorlage -

     

    Protokoll

    Bekanntgaben

     

    a) Jugendzentrum - Öffnungszeiten

            

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 12/2018, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    STR. Scheerle möchte wissen, ob das Jugendzentrum inzwischen wieder geöffnet habe. Frau Koch verneint dies, die Arbeiten seien noch nicht vollständig abgeschlossen und die Ausstattung noch nicht fertig gestellt. Herr Gohm ergänzt, die Türen werden voraussichtlich kommende Woche geliefert.

     

    Das Gremium nimmt von den in der Vorlage dargestellten vorgesehenen Öffnungszeiten des Jugendzentrums Kenntnis.

     

     

     

    b) Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen

            

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 13/2018, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    Die Beschlüsse aus nichtöffentlichen Sitzungen werden dem Gremium zur positiven Kenntnisnahme bekanntgegeben.

     

     

     

    c) Römermuseum - aktuelle Situation / geplante Ausstellung

           

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 14/2018, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    Von den mit der Vorlage übergebenen Ausführungen zum Römermuseum wird Kenntnis genommen.

     

     

     

    d) Weitere

     

    1. Förderung Elektroladesäule

     

    Herr Gohm berichtet, die Verwaltung habe im vergangenen Jahr einen Antrag zur Förderung einer Elektroladesäule gestellt. Ende letzten Jahres habe die Stadt die Förderzusage erhalten. Die Lieferung der Ladesäule werde in 3-4 Monaten erwartet.

     

    In einer zweiten Antragsrunde habe die Stadt darüber hinaus einen Förderantrag für mögliche weitere Standorte gestellt, um auch die Ortsteile mit Elektroladesäulen auszustatten. In Eibensbach habe man hierfür an den Parkplatz der Blankenhornhalle gedacht, in Frauenzimmern sei zunächst vorgesehen, die Ladesäule bei der Riedfurthalle aufzustellen. Sollte die Stadt eine Förderzusage für die weiteren Standorte erhalten, werde die Verwaltung das Gremium nochmals darüber informieren.

     

    STR. Esenwein hält diesen Schritt für richtig. Allerdings sollte der Standort an der Riedfurthalle seines Erachtens nochmals überdacht werden. Einen der Parkplätze am Backhaus direkt an der Ortsdurchfahrt in Frauenzimmern halte er dagegen für sinnvoller. Die Standortfrage, so Herr Gohm, müsse dann im Falle einer Förderzusage ohnehin nochmals besprochen werden.

     

    Auf Nachfrage von STR. Scheerle teilt Herr Gohm mit, abzüglich der Förderung blieben für die Stadt noch Kosten in Höhe von etwa 14.000 Euro. STR. Scheerle bittet um Übermittlung der Kosten.

  • Tagesordnungspunkt 10

    Verschiedenes

    - ohne Vorlage -

     

    Protokoll

     

    1. Zentrale Bushaltestelle "Schulzentrum" , Weinsteige:

     

    STRin Xander fragt, ob die Zentrale Bushaltestelle an der Weinsteige nur für Schulkinder oder für alle Fahrgäste sei. Ihr sei berichtet worden, dass eine Dame abgewiesen worden sei. Herr Gohm teilt mit, die Bushaltestelle sei für alle Fahrgäste.

     

     

    2. Einsatz der Kehrmaschine in Güglingen:

     

    STR. Scheerle verweist auf einen Beschluss des Gemeinderates, dass einmal vierteljährlich die Kehrmaschine in Güglingen - auch im Deutschen Hof - unterwegs ist. Herr Gohm versichert, dieser Beschluss werde auch umgesetzt. In der Regel werden die Termine mit Veranstaltungen in der Stadt zusammengelegt - Palmmarkt, Maienfest, Kunst und Kultur und Weihnachtsmarkt.

     

    Auf Nachfrage von STR. Scheerle teilt Herr Gohm mit, es sei nicht geplant, dass die Kehrmaschine nach dem Umzug der Zabergäunarren kehre.

     

    STR. Burrer möchte wissen, mit welchem Fahrzeug der Deutsche Hof gereinigt werde. Herr Gohm informiert, hierfür werde eine kleinere Kehrmaschine verwendet.

     

     

    3. Sonnenschutz Gartacher Hof:

     

    Auf Nachfrage von STR. Scheerle teilt Herr Gohm mit, der Sonnenschutz im Gartacher Hof sei vor Weihnachten montiert worden. Die elektrischen Zuleitungen hätten jedoch aufgrund der Witterung noch nicht montiert werden können. Aus diesem Grund sei die Maßnahme auch noch nicht abgerechnet.

     

     

    4. Sanierung Feldwege:

     

    STR. Scheerle möchte wissen, ob die Sanierung der Feldwege wie 2017 beschlossen abgeschlossen sei. Herr Gohm informiert, es habe nicht alles wie geplant ausgeführt werden können. Herr Kenngott ergänzt aufgrund der Witterung habe der Dünnschichtasphalt noch nicht aufgebracht werden können. Dies werde 2018 jedoch nachgeholt, sobald die Witterung passend ist.

     

    STR. Burrer fragt, ob nun ein anderes Verfahren als im vergangenen Jahr angewandt werde. Damals sei mitunter auf die nasse Straße asphaltiert worden und auf Nachfrage habe die Firma ihm gegenüber erklärt, dass dies möglich sei. Herr Kenngott vermutet, möglicherweise sei es dabei um das Ausbessern einzelner Stellen gegangen, dabei sei dies möglich. Der Dünnschichtasphalt habe jedoch aufgrund der Witterung nicht mehr aufgebracht werden können. Herr Gohm und Herr Kenngott bitten darum, sie bei einer solchen Feststellung zu informieren.

     

     

    5. Überdachung Bushaltestelle Schulzentrum:

     

    STR. Sigmund bittet um Informationen zum aktuellen Stand bezüglich der Überdachungen an der Bushaltestelle. Herr Gohm erläutert, es werden Angebote eingeholt. Sobald diese vorliegen, werde das Gremium darüber informiert.

     

    STR. Sigmund fragt, ob dem Gremium hierzu auch Skizzen oder Pläne vorgelegt werden. Seines Erachtens dürfe es nicht so konstruiert sein wie an der Realschule. Herr Gohm entgegnet, eine Haltestellenüberdachung in Satteldachform passe jedoch optisch nicht. Städtebaulich wäre dies keine gute Situation. STR. Sigmund halte dies für machbar und zieht den ZOB Brackenheim als Vergleich heran.

     

    STR. Burrer interessiert, warum die Überdachungen erst so spät angebracht werden. Herr Gohm teilt mit, zeitlich sei dies im vergangenen Jahr nicht mehr möglich gewesen. Auf Nachfrage von STR. Burrer erklärt Herr Gohm, die Fundamente hätten vorher nicht eingebaut werden können, da es hierfür zunächst einer Ausführungsplanung der Überdachungen bedürfe.

     

    STR. Scheerle geht davon aus, dass hierfür mehrere Angebote eingeholt werden. Für ihn stelle sich jedoch die Frage, ob hierfür nicht die Bushaltestellenhäuschen der KKS und der Realschule verwendet werden könnten. Herr Kenngott erläutert, in der Realschule bestehen Überlegungen, die neu gewonnene Fläche eventuell anders zu gestalten. Herr Pfeil habe gegenüber der Verwaltung auch bereits berichtet, dass dies auch ein Aufenthaltsort für die Schüler ist, der auch in den Pausen genutzt werde. Der Unterstand in der KKS könne aufgrund der Größe nicht verwendet werden und wäre auch optisch nicht passend. Zudem sei auch dort das Haltestellenhäuschen in den Schulhof integriert und könne auch in den Pausen genutzt werden.

     

    STR. Esenwein könne sich nicht erinnern, dass die Überdachung bei den primären Überlegungen zum Busbahnhof diskutiert wurde. Vermutlich sei man einfach davon ausgegangen, dass dort Überdachungen angebracht werden. Aufgrund der guten Südausrichtung könne möglicherweise darüber nachgedacht werden, Solar anzubringen. Er fragt, ob dies technisch machbar wäre oder ob hierzu nun die Stromanschlüsse fehlen. Herr Kenngott teilt mit, dies sei entsprechend des Brackenheimer Beispiels mit angefragt worden.