Ratsinformationssystem

Gemeinderatssitzung

Sitzung am 07.03.2017 um 19:00 Uhr im im Rathaus Güglingen, Sitzungssaal

Anwesenheit & Sitzungsdauer

Vorsitzender: stv. BM Xander

Normalzahl der Gemeinderatsmitglieder: 21

Anwesend waren: 17 (STR. Bosler ab 20.15 Uhr - TOP 3 ö)

Abwesend waren: STR. Ottenbacher, STR Gutbrod, STR. Bruder, STRin Giebler entschuldigt

 

Den Verhandlungen wohnte noch bei: Frau Koch, Herr Gohm, Herr Behringer, Frau Stöhr-Klein, Herr Kenngott, Schriftführerin: Frau Kuhnle

 

Beginn der Sitzung: 19.05 Uhr    Ende der Sitzung: 21.10 Uhr

Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Bebauungsplan „Ob der großen Hohle“ in Güglingen-Frauenzimmern

    - Entwurf

    - Vorlage Nr. 38/2017 -

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 38/2017, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    Stv. BM Xander begrüßt Herrn Käser und Herrn Schelling zu diesem Tagesordnungspunkt. Im Grunde gehe es nun um die Fortsetzung der gefassten Beschlüsse, in Frauenzimmern ein kleines Baugebiet auszuweisen, um vor allem den örtlichen Bedarf decken zu können.

     

    STR. Dr. Stark fragt, ob es zu der vorgelegten Planung noch Alternativen gäbe. Des Weiteren möchte er wissen, durch wen der Umweltbericht gefertigt werde. Herr Käser teilt mit, die Erstellung des Umweltschutzberichtes sei von Seiten der Stadt noch nicht vergeben worden. Alternative Planungentwürfe seien angedacht worden. Grundsätzlich sollen in diesem Gebiet Einfamilien- und Doppelhäuser ermöglicht werden - es sei denn das Gremium wünsche dies anders. Da der Feldweg erhalten bleiben solle, habe sich dieses Konzept als bestmögliches Konzept ergeben.

     

    Bezüglich des angedachten Grünbereichs im Nordwesten regt STR. Esenwein an, diesen anderweitig zu gestalten, um eine Aufenthaltsqualität für die Anwohner zu schaffen. Momentan wirke es seines Erachtens wie ein "Anhängsel" des Bebauungsplans.

     

    Zur Topografie habe sich die BU-Fraktion gefragt, wie sich dies mit dem dortigen Grüngürtel verhalte - ob bei der Erschließung des Baugebietes in diesen Bereich eingegriffen werde oder ob dieser nicht im Bereich des Bebauungsplans liege. Wenn der Grüngürtel im Plangebiet liege, regt STR. Esenwein an, die Linie des Pflanzzwangs in Nordsüd-Richtung weiterzuführen.

     

    Herr Käser erläutert, mit dem Abstand der Baufenster habe man sich an der Kreisstraße orientiert. Die Anregungen zur Grünfläche werden gerne aufgenommen, dies sei grundsätzlich eine gute Idee. Der Zuschnitt der Fläche, stellt Herr Käser fest, sei nicht unbedingt optimal. Zunächst habe man bei dieser Fläche an eine Ausgleichsfläche gedacht, die für das Gebiet notwendig wird. Die Anregung werde aber gerne aufgenommen. Der Planentwurf sei zunächst ein erster Vorschlag.

     

    Bezüglich der Frage zum Begleitgrün teilt Herr Käser mit, bislang habe es noch keine Bestandsaufnahme gegeben. Es sei vorgesehen gewesen, auf dieser Basis die Behörden zu beteiligen und die Planungen dann in der nächsten Runde zu vertiefen.

     

    Auf Nachfrage von STR. Esenwein, ob es dann vorstellbar wäre, diesen Pflanzzwang auch in Richtung Süden nochmals zu formulieren, entgegnet Herr Käser, dies müsse dann überprüft werden. Herr Schelling ergänzt, der gesetzliche Abstand zur Straße müsse eingehalten werden.

     

    STRin Suchanek-Henrich spricht sich dafür aus, in diesem Gebiet ein großes Spektrum zuzulassen.

     

    Herr Käser stellt klar, hinsichtlich der Erdgeschossfußbodenhöhe und der First- und Traufhöhe sei noch keine abschließende Festlegung getroffen worden. Auch hierfür wäre zunächst eine Bestandsaufnahme notwendig. Die Dachform könne im Gremium diskutiert werden.

     

    STR. Burrer möchte wissen, ob die im Plan aufgezeigte Topografie erhalten bleiben solle oder ob diese dahingehend geändert werde, dass die Plätze komplett in Richtung Süden geneigt sind. Herr Käser informiert, die Topografie werde nicht wesentlich verändert.

     

    STR. Esenwein regt an, den Fahrweg zur Erschließung des Gebietes mit einem hellen Belag zu versehen. Dies habe aufgrund der höheren Reflektion einen positiven Effekt für den Klimawandel. Dies, so Herr Käser, sei dann Thema bei der Erschließungsplanung, dies könne nicht im Bebauungsplan geregelt werden.

     

    STR. Knecht verweist auf den Textteil des Entwurfs, wonach die Nutzung von Solarenergie im Sinne einer nachhaltigen und ressourcenschonenden Bebauung empfohlen werde und durch die Südorientierung des Baugebietes begünstigt werde. Im Baufenster seien jedoch Grundstücke ausgewiesen mit wahlweiser anderer Ausrichtung. Herr Schelling erklärt, dies habe mit dem gedachten Grundstückszuschnitt zu tun, um eine gewisse Flexibilität zu erhalten. Wenn sich das Gremium dafür entscheide, für alle Grundstücke konsequent die Südausrichtung vorzuschreiben, könne dies jedoch umgesetzt werden.

     

    STR. Knecht möchte wissen, ob im Trenn- oder Mischsystem entwässert werde. Herr Käser stellt klar, es sei noch keine Erschließungsplanung erfolgt. Erste Gespräche mit Herrn Martin hätten jedoch stattgefunden. Grundsätzlich lege das Gesetz jedoch Trennsystem fest. Die Detailabstimmung müsse jedoch noch erfolgen. Auf Nachfrage von STR. Knecht bestätigt Herr Käser, die Flächen könnten sich noch geringfügig verändern.

     

    STRin Bäzner-Daubenthaler spricht sich ebenfalls dafür aus, nur 1- und 2- Familienhäuser in diesem Gebiet zuzulassen und keine Mehrfamilienhäuser. Da die Stadt doch interessiert sei, das Gebiet in ihr Eigentum zu bekommen, interessiere sie, was die Eigentümer dafür bekommen. Diesbezüglich, teilt stv. BM Xander mit, sei noch nichts gesprochen worden.

     

    Entsprechend des Textteils des Entwurfs, so STR. Scheerle, seien im Bereich des Pflanzzwangs heimische Bäume vorgeschrieben. Er möchte wissen, durch wen dies kontrolliert werde und ob diese Regelung überhaupt aufgenommen werden müsse. Herr Käser erklärt, dies sei eine Empfehlung ihrerseits, die meist auf Grundlage des Umweltberichtes erfolgt. Die Kontrolle müsste durch das Baurechtsamt erfolgen. Für STR. Scheerle stelle sich die Frage, wie viele Personen sich tatsächlich daran halten.

     

    Die Anregung, die Grünfläche entsprechend des Vorschlags von STR. Esenwein zur Fläche mit Aufenthaltsqualität umzugestalten halte STR. Scheerle für bedenklich, nachdem die Fläche bereits jetzt als Hundetoilette zweckentfremdet werde. Dies werde dann sicherlich auch weiterhin so sein. STR. Esenwein entgegnet, dann könne im Prinzip nirgendwo etwas entwickelt werden, was dem Menschen dient, weil die Gefahr besteht, dass die jeweilige Fläche als Hundetoilette zweckentfremdet werden könnte. Letztendlich, meint er, könnten doch zu einem gewissen Zeitpunkt auch die dortigen Anwohner befragt und dann die entsprechende Aufenthaltsqualität geschaffen werden. Es müsste allerdings jetzt bereits so geplant werden, um dort flexibel handeln zu können.

     

    Zum Thema Bepflanzung berichtet STR. Esenwein, er kenne Kommunen, in denen dies tatsächlich kontrolliert werde und die Kommune bei Nichtbefolgen entsprechend reagiere. Letztendlich liege es in der Verantwortung der Kommune, ob die vorgeschriebene Bepflanzung umgesetzt werde.

     

     

    Stv. BM Xander stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung - die Anregungen aus der Mitte des Gremiums werden aufgenommen und die Planung entsprechend weiter entwickelt:

     

    a) Der Entwurf des Bebauungsplans mit Datum 07.03.2017, erstellt durch das Vermessungsbüro Käser, Untergruppenbach, wird gebilligt und ortsüblich bekannt gemacht.

     

    b) Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung entsprechend § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt.

     

    Der Antrag wird mit zwei Enthaltungen (STR. Knecht, STR. Dr. Stark) mehrheitlich beschlossen.

  • Tagesordnungspunkt 2

    Bebauung Deutscher Hof 19/21

    - Projektsteuerung

    - Vorlage Nr. 39/2017 -

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 39/2017, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    Stv. BM Xander begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt die Architektin Frau Schüle sowie Herrn Sprenger und Herrn Durst von der Stadtsiedlung.

     

    Nach inzwischen mehrmaligen Diskussionen im Gremium und ersten Planungen von Frau Schüle, so der stv. BM Xander, gehe es jetzt an die Umsetzung des Projektes. Aufgrund der enormen Auslastung des Bauamtes durch zahlreiche andere Projekte in diesem Jahr, werde vorgeschlagen, die Projektsteuerung an die Stadtsiedlung Heilbronn zu vergeben.

     

    Frau Achitektin Schüle erläutert, nachdem das Projekt nun bereits fortgeschritten sei, habe sich herausgestellt, dass nun von der planerischen Seite her mehr in Richtung der Umsetzung gearbeitet werden müsse. Der Gemeinderat habe beschlossen, den Bau als Projekt zu realisieren, das an einen Generalunternehmer vergeben werde. Sie selbst arbeite in Heilbronn derzeit an einem Projekt, für das sie die Stadtsiedlung ebenfalls als Projektleitung vorgeschlagen habe. Frau Schüle habe die Stadtsiedlung Heilbronn als sehr professionell erlebt. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt stelle sich Fragen, die auch bereits jetzt schon mit Fachingenieuren geklärt werden sollten.

     

    Im Zusammenhang mit dem Projekt in Heilbronn habe Frau Schüle sehr gute Erfahrungen mit der Stadtsiedlung gemacht. Auch dort sollte ein Generalunternehmer beauftragt und nicht alle Gewerke in Einzelausschreibungen vergeben werden. Letztendlich werde so dem Interesse der Bauherren entsprochen, vor Baubeginn die Höhe der Kosten zu kennen. Mit Projekten, bei denen die Projektsteuerung vergeben wurde, habe dies sehr gut funktioniert. Die Fachingenieure seien zuvor bereits involviert worden und jeder konnte seinen Beitrag leisten. Die Kosten konnten so bisher eingehalten werden.

     

    Frau Schüle habe daher vorgeschlagen, darüber nachzudenken, die Projektsteuerung und damit die Organisation und Leitung des Projektes zu vergeben, um das Projekt mit einer guten Kostensicherheit im Hintergrund zu haben. Im Dezember habe sie BM Dieterich diesbezüglich angesprochen. Im Januar sei ein Gespräch mit der Stadtsiedlung und BM Dieterich gefolgt. Die Stadtsiedlung, versichert Frau Schüle, habe sehr viel Know How und Erfahrung. BM Dieterich habe sein Einverständnis gegeben, dass die Stadtsiedlung sich und den vorgesehenen Ablauf im Gremium vorstellt.

     

    Herr Sprenger berichtet, er arbeite bereits seit 1999 bei der Stadtsiedlung und sei dort als Abteilungsleiter Projektmanagement und -entwicklung tätig. Gemeinsam mit seinem Kollegen Herrn Durst habe er in dieser Funktion in den vergangenen Jahren einige Projekte entwickelt und umgesetzt. 

     

    Das Projekt in Güglingen, stellt Herr Sprenger klar, sei kein kleines Projekt mitten im Zentrum. Dies bedürfe einer ordentlichen Qualität von Anfang an.

     

    Anhand der als Anlage beigefügten Präsentation stellt Herr Sprenger zunächst die Stadtsiedlung Heilbronn GmbH an sich vor. Bei der Wohnraumversorgung als eine ihrer strategischen Aufgaben gehe es vor allem auch darum, preisgünstigen Wohnraum zu schaffen. Anhand der Eigenkapitalquote von rund 24 % beschreibt Herr Sprenger die Stadtsiedlung als "gesundes" Unternehmen.

     

    Im weiteren Verlauf der Präsentation stellt Herr Sprenger einige derzeit laufende und bereits realisierte Projekte vor, an denen die Stadtsiedlung maßgebend mitgewirkt hat.

     

     

    Zusammenfassend erklärt Herr Sprenger Ziel sei es, ein Gebäude zu entwickeln, in das Statik, Brandschutz etc. integriert wird und dann einen Unternehmer zu suchen, der dieses Gebäude schlüsselfertig erstellt. Entscheidender Vorteil für den Bauherrn sei, die Kosten vor Baubeginn zu kennen. Der Bauherr habe letztendlich nur einen und nicht mehrere Vertragspartner und über den Vertrag darüber hinaus die Gewissheit der Fertigstellung und der Kosten.

     

    Bedingung, stellt Herr Sprenger klar, sei jedoch, dass vorher klar ist, was realisiert werden soll.

     

     

    Der stv. BM Xander dankt Herrn Sprenger und Frau Schüle für die Präsentation. Anhand der Vorstellung sei die Leistungsfähigkeit der Stadtsiedlung seines Erachtens sehr gut rübergebracht worden.

     

    Nach Einschätzung von STR. Sigmund sehe dies alles recht gut aus. Ihn interessiere jedoch, welche Kosten für die Leistung der Stadtsiedlung anfallen und wenn ausgeschrieben werde, wie die Ausschreibung erfolge. Er möchte wissen, ob gewährleistet sei, dass regionale bzw. heimische Handwerker zum Zuge kommen können oder ob es Vertragspartner der Firma gebe. Herr Sprenger erläutert, es habe ein Wandel bei den Generalunternehmern stattgefunden. Vor 20 Jahren sei das Ziel der Generalunternehmer "billig und gut" gewesen. Auch als Generalunternehmer sei jedoch das Thema Gewährleistung erkannt worden. Da die Gewährleistung über 5 Jahre laufe, sei es sinnvoller, regionale Handwerker zu beauftragen. Die Generalunternehmer hätten auch gelernt, verlässliche Partner zu haben. Bei Schlüsselgewerken könne beispielsweise in die Ausschreibung mit aufgenommen werden, dass gewisse regionale Aspekte erfüllt werden müssen. Für einen Heizungsausfall beispielsweise sei es schließlich wichtig, jemanden für Notfälle zu haben.

     

    Zu der Ausschreibung an sich teilt Herr Sprenger mit, die Stadtsiedlung habe eine große Liste, in der viele Generalunternehmer aufgeführt sind. Deren Interesse werde vor Ausschreibungsversand abgefragt und dürfen dann am Ausschreibungswettbewerb teilnehmen.

     

    STR. Sigmund fragt, wie sich die Kosten der Stadtsiedlung berechnen. Herr Sprenger informiert, es gebe klare Sätze für die Projektsteuerung - ähnlich der HOAI - an die sich die Stadtsiedlung halte.

     

    STRin Suchanek-Henrich stellt klar, allzu großen Einfluss werde man auf die Handwerker nicht haben, da dies im Paket des Generalunternehmers ein Teil davon ist. Sie möchte in diesem Zusammenhang auch nochmals verdeutlichen, dass die Funktion der Stadtsiedlung letztendlich dann der Vertreter der Bauherrschaft vor den Ausführenden und dem Generalunternehmer sei. STRin Suchanek-Henrich bittet um Information zum derzeitigen Planungsstand.

     

    Frau Schüle teilt mit, die Planung sei so gut wie fertig. Aktuell seien nun Fragen entstanden, die mit Fachingenieuren geklärt werden sollten, nachdem sie es in Zusammenhang mit der Stadtsiedlung bereits so gewohnt war, dass die Fachunternehmen bereits zur Seite stehen. Erste Gespräche mit Herrn Ernst als Statiker hätten stattgefunden, dann sei die Planung fertig.

     

    Heute Nachmittag, berichtet Frau Schüle, habe noch ein Telefonat mit stv. BM Xander stattgefunden, da die restlichen Flächen der EG-Nutzung noch nicht klar sind. Dort werden nun "Platzhalter" eingefügt und im Nachgang erfolge eine Nutzungsänderung. Bereits jetzt entstünden allerdings Fragen beispielsweise in Sachen Brandschutz, die im Vorfeld bereits geregelt werden sollten, anstelle im Nachhinein nacharbeiten zu müssen.

     

    Frau Schüle könne nachvollziehen, dass möglichst örtliche Handwerker einbezogen werden sollen. Bei ihren bisherigen Projekten habe sie die Erfahrungen gemacht, dass die Generalunternehmer von sich aus bei den Architekten nachgefragt hatten, ob es regionale oder örtliche Handwerker gebe.

     

    STRin Suchanek-Henrich möchte wissen, durch wen die Bauausschreibung gefertigt werden - von der Stadtsiedlung oder durch die Architektin. Frau Schüle teilt mit, dies werde gemeinsam gemacht. Sie möchte das gesamte Projekt gerne entsprechend des Entwurfs umsetzen. Hierfür komme eine anspruchsvolle Fassade zum Tragen, die dann jedoch auch beschrieben werden müsse. Dies werde Frau Schüle in Zusammenarbeit mit der Projektsteuerung machen.

     

    Auf Nachfrage von STRin Suchanek-Henrich informiert Frau Schüle, gewisse Materialien werden festgelegt, so beispielsweise der Wandaufbau im Rohbau. Wenn es um Böden und Holzarten gehe, werde dies zwar beschrieben, um einen Preis zu erhalten, jedoch immer mit dem Zusatz "Bemusterung folgt". Es können dann gewisse Materialien im jeweiligen Kostenrahmen ausgewählt werden.

     

    Herr Sprenger ergänzt, es gebe verschiedene Baubeschreibungen - beispielsweise für den Nutzer und für die Verträge - die aufeinander abgestimmt werden müssen. Die Generalunternehmer-Ausschreibung sei eine sehr viel detailliertere Ausschreibung. STRin Suchanek-Henrich betont, es sei wichtig, dies zu spezifizieren. Bezüglich der Honorierung merkt sie an, dies müsse der Stadt überlassen werden, wie dies geregelt wird.

     

    Für STR. Esenwein sei die Herangehensweise an die Aufgabe sehr beeindruckend. Er gehe bei Beauftragung der Stadtsiedlung von einer sehr professionellen Begletiung der Maßnahme aus, nachdem in diesem Bereich bereits Erfahrungen in der Zusammenarbeit bestehen.

     

    STR. Esenwein merkt allerdings an, das Gebäude müsse nachher auch "gefüllt" werden. Die Wohnungen müssten verkauft werden und man müsse sich bezüglich der Nutzer Gedanken machen. Wenn Wohnungen angeboten werden können sollte dies auch im Interesse der Einwohnerschaft liegen. Er denke beispielsweise an eine Nutzung durch ältere Menschen unter Anstrebung eines Tausches deren bisherigen Wohngebäudes. STR. Esenwein fragt, ob von Seiten der Stadtsiedlung denkbar wäre, die Stadt hierbei zu unterstützen. Herr Sprenger stellt klar, untersütztend könne die Stadtsiedlung tätig werden. Es sei allerdings wichtig, vorab darüber nachzudenken, wer Nutzer werden und für wen gebaut werden soll. Ziel sei es immer, zum Wohle der Nutzer zu bauen. Wenn die Überlegung ergebe, etwas für Senioren zu bauen, habe dies andere Anforderungen als beispielsweise ein Studentenwohnheim. Dies müsse in jedem Fall vorher definiert werden.

     

    STR. Esenwein möchte außerdem wissen, wie die Projektentwicklung wiederum in das Gremium projiziert werde. Herr Sprenger erklärt, es müsse im Vorfeld besprochen werden, in welchem Rhythmus sinnvollerweise eine Information erfolge oder ein Jour Fix stattfindet, ob es einen kleineren Bau-Ausschuss gebe etc. Die Stadtsiedlung könne den Prozess lediglich begleiten, keine Entscheidungen treffen.

     

    Klar ist, so der stv. BM Xander, dass das Projekt nochmals im Gremium behandelt werde, wenn die Planung soweit stehe. Dann habe man einen Rahmen, an den man sich halten müsse. Jede Änderung im Nachhinein verursache Zusatzkosten. Dass Bemusterungen etc. im kleineren Gremium stattfinden könne sei für den stv. BM Xander ebenfalls klar. Natürlich sehe es der stv. BM Xander auch gerner, örtliche Handwerker zu beschäftigen. Bei Beauftragung eines Generalunternehmers sei die Stadt allerdings nicht schlechter gestellt als bei einer normalen Ausschreibung.

     

    STR. Esenwein verweist auf die Präsentation der Stadtsiedlung, in der Herr Sprenger  kostengünstige Mietwohnungen als eines ihrer Ziele beschrieben habe. Ihn interessiere, was kostengünstig in diesem Zusammenhang bedeute. Herr Sprenger berichtet, ca. 30% in dem in der Präsentation vorgestellten Projekt seien mit günstigen Darlehen gefördert worden. Die Mietwohnungen liegen unter 10 Euro, im Bereich der geförderten Wohnungen könne nochmals ein Abschlag von 30% erfolgen. Die Baukosten liegen bei 2.700 Euro / m².

     

    Stv. BM Xander bestätigt die Nachfrage von STR. Scheerle, ob das Projekt vor Abgabe des Bauantrags nochmals im Gremium behandelt werde.

     

    STR. Scheerle gehe davon aus, dass dann doch auch noch einige Änderungen gewünscht werden. Er sei verwundert, dass Architektin Schüle bereits jetzt in die Detailplanung eingestiegen sei. Frau Schüle erklärt, im Arbeitsprozess stellen sich bereits entsprechende Fragen. Nach der Vorstellung im Gremium wurde die Planung weiterentwickelt, das Familienzentrum wurde herausgenommen und dafür Wohnungen eingeplant. Im Erdgeschoss sei die Physiotherapie-Praxis und das Ladengeschäft der Bäckerei Härdtner geplant, die restliche Fläche sei noch zu überplanen. Ihr stelle sich die Frage, wie das Projekt nun weiterbehandelt werde. Daher sei es Frau Schüle wichtig gewesen, die Stadtsiedlung als Projektsteuerung vorzuschlagen, da sie gewohnt sei, so zu arbeiten. Ihr Ziel sei es, ein ordentliches Projekt abzugeben, auf dem aufgebaut werden kann.

     

    STR. Scheerle möchte wissen, ob das Projekt vor Abgabe des Bauantrages nochmals im Gremium vorgestellt und diskutiert werde. Stv. BM Xander bestätigt, es müsse nochmals im Gremium behandelt werden, da die endgültige Planung noch nicht beschlossen worden sei. Wenn Frau Schüle nun jedoch bereits in die weitere Planung mit dem Statiker einsteige und von Seiten des Gremiums noch Änderungswünsche bestehen, entgegnet STR. Scheerle, seien doch die bisherigen Gespräche nicht notwendig gewesen. Frau Schüle stellt klar, ein gewisses Gerüst müsse stehen. Darauf werde das Haus jetzt aufgebaut.

     

    STR. Scheerle interessiert, ob zur Frage des Honorars auch konkrete Zahlen seitens der Stadtsiedlung genannt werden können. Herr Sprenger informiert, es könne zwischen 2 und 5% der Baukosten gerechnet werden.

     

    Herr Gohm erläutert, Frau Schüle habe an der Planung weitergearbeitet. Es solle keinesfalls am Gemeinderat vorbei gearbeitet werden. Es stelle sich jetzt allerdings die Frage, ob die Stadt mit der Stadtsiedlung als Projektsteuerung arbeiten wolle. Dann verfeinere Frau Schüle ihre Planung nochmals und die Planung werde dann nochmals in das Gremium eingebracht. Es werde nichts geplant, das das Gremium nicht zu Gesicht bekomme.

     

    Für STR. Scheerle sei das Thema Rathauserweiterung noch immer nicht abgeschlossen. Er wisse nicht, ob dies gegenüber Frau Schüle deutlich gemacht wurde. Frau Schüle entgegnet, ihr sei dies nicht bekannt gewesen. Letztendlich sei es immer wieder ein wenig hin und her gegangen. Ihre letzte Information sei gewesen, dass das Ladengeschäft des Bäckers und die Physiotherapie-Praxis in jedem Fall eingerichtet werden sollen. Mehr wisse sie bislang nicht. Die Wohnungen seien - mit Ausnahme der Wohnungen im Dachgeschoss - alle barrierefrei geplant. Damit entstehen 12 barrierefreie Wohnungen.

     

    STR. Burrer fragt, ob die Fachplaner alle von der Stadtsiedlung seien oder ob es sich um externe Fachplaner handle. Herr Sprenger antwortet, die Stadtsiedlung habe Architekten und Ingenieure nur zur Übernahme von Bauherrenaufgaben beschäftigt. Für alle planenden Ingenieurleistungen werden externe Fachleute beauftragt. STR. Burrer möchte wissen, ob die Stadtsiedlung dann letztendlich trotz allem verantwortlich sei für deren Tätigkeit. Herr Sprenger teilt mit, die Stadtsiedlung habe entsprechende Fachingenieure im Haus, die dies mit kontrollieren und genehmigen.

     

    Herr Sprenger stellt klar, die Überlegung was realisiert werden soll, dürfe nicht heute oder morgen erfolgen sondern hätte im Prinzip bereits vor einem halben Jahr erfolgen müssen. Letztendlich sei es ein großer Unterschied, ob ein Kindergarten, eine Rathauserweiterung oder ein kleines Zentrum mit Bäcker und Physiotherapiepraxis gebaut werden solle und für wen beispielsweise die Wohnungen sein sollen.

     

       

    Stv. BM Xander stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung - mit dem Zusatz "zu einem akzeptablen Angebot". Sollte es wider Erwarten Schwierigkeiten geben, wird das Gremium nochmals einbezogen:

     

    Die Verwaltung stellt den Beschlussantrag, die Stadtsiedlung Heilbronn GmbH - zu einem akzeptablen Angeobt - mit der Projektsteuerung zur Bebauung Deutscher Hof 19/21 zu beauftragen und die entsprechenden Verträge abzuschließen. Sollte es wider Erwarten Schwierigkeiten geben, wird das Gremium einbezogen.

     

    Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

     

  • Tagesordnungspunkt 3

    Kindertagesstätten in Güglingen

    - Zwischenbericht zur Bedarfsplanung

    - Vorlage Nr. 40/2017 -

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 40/2017, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    STR. Esenwein erinnert, im März 2016 sei der erste Bericht zur Bestandsaufnahme 2016-2018 erfolgt. Erst ein Jahr später nun sei diese Statistik bereits ausgehebelt. Was hätte erwartet werden können, sei deutlich übertroffen worden und man habe 27 Kinder mehr in den Kindergärten als geplant. STR. Esenwein prognostiziere, dass man nicht weniger Kinder in den Kindergärten haben werde. Seines Erachtens sei bislang nicht ausreichend berücksichtigt worden, dass das Baugebiet viele Kinder mit sich bringen werde. Im Augenblick werde mit 20% bei U3-Kindern gerechnet, dies sei die Frage ob dies so bleibe. Letztendlich gebe es jedoch einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz. Nach den momentanen Planungen entstehen de facto 2 weitere Gruppen. STR. Esenwein prognostiziere allerdings, das diese mittelfristige Planungen schnell nicht mehr ausreichen werde.

     

    2015 habe die BU formuliert, dass ein 3-gruppiger Kindergarten im Herrenäcker erforderlich wäre. 2014 habe die BU bereits gesagt, es müsse eine Veränderung angestrebt werden. STR. Esenwein ist der Ansicht, die Kindergarten-Planung der Stadt werde in der Frage der Anzahl der Gruppen nicht nachhaltig sein.

     

    Im Kindergarten Herrenäcker werde man eine Gruppe zusätzlich haben. Im Ganztagesbereich können 20 Kinder aufgenommen werden. Da es sich um einen Inklusionskindergarten handelt sei die Gruppe voll besetzt, wenn 10 Kinder dort sind. Im Augenblick sei also letztendlich noch eine Gruppe übrig. STR. Esenwein gehe davon aus, dass der Kindergarten mit Inklusionskindern relativ schnell belegt werden kann. Dann fehle weiterhin ein Raum. Seines Erachtens gehe es daher nicht nur um die Frage des Aufstellen eines Containers, sondern um die Frage, was in Bezug auf den Zuzug passieren werde. Des Weiteren sei zu berücksichtigen, dass Betrieben zugesagt wurde, Kinder ihrer MitarbeiterInnen aufzunehmen. Aus dieser Verantwortung könne die Stadt auch nicht von heute auf morgen aussteigen.

     

    STR. Esenwein fasst zusammen, mit dieser Vorlage müsse nochmals ein Gedankenprozess entstehen. Er gehe davon aus, dass die jetzigen Maßnahmen mittelfristig nicht ausreichend sein werden.

     

     

    Nachdem keine weiteren Fragen bestehen, stellt stv. BM Xander den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    Vom Zwischenbericht der Bedarfsplanung 2016-2018 wird Kenntnis genommen.

     

    1. Das Aufstellen eine Containers zur vorübergehenden Nutzung als Kindergartengruppe bis zur Fertigstellung des Anbaus wird beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die hierfür notwendigen Schritte in die Wege zu leiten.
    2. Die Einrichtung einer Gruppe im Gemeindehaus der evang. Kirchengemeinde Güglingen wird ebenfalls befürwortet. Auch hierfür sollen die notwendigen weiteren Schritte von Seiten der Kirche in die Wege geleitet werden.

     

    Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

  • Tagesordnungspunkt 4

    Amtsblatt „Rundschau Mittleres Zabergäu“

    - Redaktionsstatus

    - Vorlage Nr. 41/2017 -

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 41/2017, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    Zur Information teilt stv. BM Xander mit, der Gemeinderat Pfaffenhofen habe das Redaktionsstatut wie vorgelegt beschlossen.

     

    Für STR. Sigmund seien ein paar Fragen entstanden. Es stelle sich beispielsweise die Frage, wer die unter Punkt 2.4 zitierten "Interessen der Gemeinde" definiert. Seines Erachtens könne man daraus lesen, wenn jemandem ein Leserbrief nicht "passe" könne dessen Veröffentlichung verweigert werden. Stv. BM Xander erklärt, in letzter Instanz entscheide der Bürgermeister. Für STR. Sigmund sei es unbefriedigend, wenn diese Entscheidung von einer Person getroffen werde. Er regt an, unter Punkt 2  einen Punkt 2.9. zur Klarstellung einzufügen. Letztendlich hieße dies doch ansonsten, dass die Bürgermeister der beiden Kommunen entscheiden, was gegen die Interessen der Gemeinde verstößt. Der stv. BM Xander entgegnet, auch im Tagesgeschäft vertrete der Bürgermeister die Interessen der Kommune. Für Fälle, in denen Beleidigungen ausgesprochen werden sei dies für STR. Sigmund nachvollziehbar. Dies sei jedoch bereits durch die guten Sitten abgedeckt und verstoße nicht auch gegen die Interessen. Stv. BM Xander merkt an, dies sei eine übliche Formulierung.

     

    STR. Sigmund verweist des Weiteren auf Punkt 2.8.1., nachdem in den 2 Ausgaben der Rundschau vor der jeweiligen Wahl keine Anzeigen und Beilagen mehr aufgegeben werden dürfen. Dies, stellt STR. Sigmund fest, seien jedoch gerade die interessanten Zeiten vor einer Wahl. Der stv. BM Xander erklärt, es sei bereits seit Jahren so, dass in der letzten Woche vor der Wahl keine Veröffentlichung mehr erfolgen darf. Nach dem neuen Redaktionsstatut wären es jetzt zwei Wochen vor der Wahl. Im Grunde sei es Ansichtssache, letztendlich aber für alle gleich, es wäre also für keinen Bewerber ein Vor- oder Nachteil.


    STR. Sigmund beantragt die Reduzierung der Sperrfrist auf 1 Woche vor der Wahl.

     

    Aus Sicht von STR. Knecht könne aus der Formulierung der Einschränkung der Veröffentlichung von Leserbriefen geschlossen werden, dass Leserbriefe mit Bezug zur Kommune veröffentlicht werden dürfen. Auf der "Positivseite" unter Punkt 2 sei dies allerdings nicht aufgenommen. Alle anderen berichtswürdigen Aspekte seien allerdings enthalten.

     

    Er beantrage daher die Aufnahme unter einem neuen Punkt 2.9.

     

    Dies, so der stv. BM Xander habe man schon einmal herausgenommen. Es könne so unter Umständen das Problem eines wochenlangen Schriftverkehrs von Leserbriefen zu einem bestimmten Thema entstehen. STR. Knecht entgegnet, das könne doch durch den Bürgermeister unterbunden werden.

     

    STR. Esenwein halte die Aufnahme der gegenüberstehenden Positivaussage unter Punkt 2.9 ebenfalls für sinnvoll.

     

    Unter Punkt 3.3. sei aus Sicht von STR. Esenwein alles aufgenommen, was in einer Verlautbarung zu recht nicht erscheinen soll und was erwartet werden kann. Bezüglich der Ausführung "gegen die Interessen der Stadt" frage er sich, ob hierunter auch falle, wenn jemand anderer Meinung als der Stadt bzw. das Gremium sei. Im weitesten Sinne könne dies darunter verstanden werden. Den Fraktionen werde das Recht eingeräumt, sich zu äußern. Die Formulierung hierzu sei auch gut. Im Leserbereich sei dies dagegen nicht so. Hierbei handle es sich jedoch auch um Bürger, die sich äußern möchten. Wenn genügend zu einem Thema geschrieben wurde, könne dies durch den Bürgermeister beendet werden. Der stv. BM Xander entgegnet, wenn derjenige sich dann jedoch auf das Redaktionsstatut beziehe, sei die Frage, mit welcher Handhabung der Bürgermeister dies beenden könne.

     

    STR. Knecht möchte wissen, wie die Veröffentlichung von Leserbriefen bisher geregelt wurde. Der stv. BM Xander teilt mit, bisher seien Leserbriefe nicht explizit geregelt worden. Bisher falle dies unter "sonstige Mitteilungen". Dann schlage STR. Knecht vor, die Leserbriefe auch jetzt außen vor zu lassen, nachdem die bisherige Nichtregelung nicht zum "Wildwuchs" geführt habe.

     

    Der stv. BM Xander fasst zusammen, dies würde bedeuten, Punkt 3.1. zu streichen und dafür die bisherige Regelung unter 2.4. zu belassen und Leserbriefe weiter unter "sonstige Mitteilungen" zu fassen.

     

    STR. Knecht stellt fest, bislang habe die Stadt damit keine schlechten Erfahrungen gemacht.

     

    Frau Koch fragt, ob Punkt 3.1. dann nach Meinung des Gremiums komplett gestrichen werden solle. STR. Knecht stimmt zu, dies würde seinem Antrag entsprechen.

     

    STR. Naffin ist der Ansicht, Punkt 3.1 müsse nicht gestrichen werden. Leserbriefe ohne Bezug zur Kommunalpolitik sollten tatsächlich nicht veröffentlicht werden. Allerdings sollte unter Punkt 3.1. das Wort "und" durch "oder" ersetzt werden. Ansonsten könnten im Prinzip nur Leserbriefe ausgeschlossen werden, die keinen Bezug zu kommunalpolitischen Themen haben und Angriffe auf Personen enthalten, nicht aber Leserbriefe, die nur eines der beiden Kriterien erfüllen.

     

    Frau Koch informiert, von Seiten des Innenministeriums werde sogar eine Sperrzeit von 3 Monaten vor der Wahl noch als angemessen gesehen. Hintergrund sei die Pflicht des Verantwortlichen, die Neutralität zu wahren. Dies werde immer schwieriger, je näher es an die Wahl gehe. Daher werde eine Sperrzeit empfohlen. STR. Sigmund stellt klar, er habe nichts gegen die Sperrzeit an sich, lediglich gegen die Verlängerung dieses Zeitraums.

     

    STR. Esenwein merkt an, vor Wahlen würden Meinungsumfragen erhoben. Dies werde auch eine Woche vor der Wahl beendet, nicht zwei Wochen. Nachdem die seitherigen Regelungen funktioniert hatten, frage er sich, warum eine Verlängerung erforderlich werden sollte.

     

    STR. Sigmund stellt fest, bei einer Sperrzeit von 2 Ausgaben vor der Wahl seien es im Prinzip 3 Wochen vorher. Genau dies sei jedoch die interessante Zeit.

     

    Der stv. BM Xander stellt den Antrag von STR. Sigmund, die unter Punkt 2.8.1 geregelte Frist auf 1 Ausgabe vor der jeweiligen Wahl zu verkürzen, zur Abstimmung:

     

    Der Antrag wird mit einer Gegenstimme (STR. Barth) mehrheitlich beschlossen.

     

    Der stv. BM Xander stellt den Beschlussantrag der Verwaltung - unter Berücksichtigung der zuvor beschlossenen Änderung - zur Abstimmung:

     

    Das Redaktionsstatut für die Rundschau Mittleres Zabergäu wird - mit der auf Antrag von STR. Sigmund beschlossenen Änderung - beschlossen.

     

    STR. Knecht möchte wissen, ob es beim Ausschluss der Leserbriefe bleibe. Der stv. BM Xander erklärt, das "und" werde unter Punkt 3.1 wie von STR. Naffin angesprochen durch "oder" ersetzt bzw. angepasst.

     

    Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

     

     

    Redaktionsstatut für die Rundschau Mittleres Zabergäu (Rundschau)

     

    Der Gemeinderat der Stadt Güglingen hat am 07.03.2017 und der Gemeinderat der Gemeinde Pfaffenhofen hat am 24.02.2017 die folgenden Richtlinien für die Rundschau beschlossen.

     

     

    Die Stadt Güglingen und die Gemeinde Pfaffenhofen geben zur Veröffentlichung öffentlicher Bekanntmachungen, sonstiger amtlicher Mitteilungen und zur Information der Bevölkerung über Gemeindeangelegenheiten ein gemeinsames Amtsblatt heraus. Es führt die Bezeichnung „Rundschau Mittleres Zabergäu – Amtsblatt für die Stadt Güglingen mit den Stadtteilen Frauenzimmern und Eibensbach und die Gemeinde Pfaffenhofen mit dem Ortsteil Weiler a.d.Z.“.

     

    1.      Allgemeine Grundsätze

     

    1.1      Die Rundschau ist das amtliche Veröffentlichungsorgan der Stadt Güglingen und der Gemeinde Pfaffenhofen und dient zudem der Unterrichtung der Einwohner über allgemein bedeutsame Angelegenheiten innerhalb von Güglingen und Pfaffenhofen.

    Diesem besonderen Charakter des Amtsblattes ist bei allen Veröffentlichungen Rechnung zu tragen, auch bei den Anzeigen. Die Grenzen des zulässigen Inhalts der Rundschau dürfen nicht über den Anzeigenteil umgangen werden.

     

    1.2      Veröffentlichungen in der Rundschau haben sich an das Gebot der Toleranz, Sachlichkeit und Fairness zu halten. Die Mitteilungen müssen knapp, sachlich formuliert und von allgemeinem Interesse sein. Über die Aufnahme und den Textumfang entscheiden die Stadt Güglingen und die Gemeinde Pfaffenhofen. Nicht aufgenommen werden Beiträge, die gegen die Interessen der Kommunen verstoßen oder Angriffe auf Dritte enthalten.

     

    1.3      Verantwortlich für den amtlichen Teil der Rundschau ist der Bürgermeister der Stadt Güglingen bzw. der Gemeinde Pfaffenhofen. Verantwortlich für den Anzeigenteil ist der Verlag.

    Die Veröffentlichungen unter der Rubrik „Parteien, Fraktionen“ spiegeln nicht die Meinung der Verwaltungen oder des Verlages wieder. Hierfür verantwortlich sind allein die Autoren.

     

    1.4      Die Rundschau erscheint in der Regel wöchentlich und in der Regel am Freitag, an Feiertagen am vorhergehenden Werktag. Abweichungen sind nur mit Zustimmung der Stadt Güglingen und der Gemeinde Pfaffenhofen zulässig.

    Redaktionsschluss für Beiträge ist in der Regel dienstags um 15.00 Uhr. Beiträge, welche verspätet eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.

     

    1.5      Die Rundschau erscheint für das Gebiet der Stadt Güglingen und Gemeinde Pfaffenhofen. Für die Verteilung und Zustellung der Rundschau ist der Verlag zuständig.

     

    1.6      Alle Beiträge müssen in das vom Verlag zur Verfügung gestellte Redaktionssystem „Virtuelle Rundschau Mittleres Zabergäu“ eingestellt werden. Die Freigabe der Beiträge erfolgt durch die Stadt Güglingen bzw. Gemeinde Pfaffenhofen.

     

    1.7      Alle Beiträge müssen einen örtlichen Bezug haben. Sie müssen knapp und sachlich abgefasst sein.

     

    1.8      Falls Fotos veröffentlicht werden sollen, hat der Einreicher sicherzustellen, dass Urheberrechte oder das Recht am eigenen Bild etc. nicht verletzt werden. Die Stadt Güglingen und die Gemeinde Pfaffenhofen bzw. der Verlag behalten sich die Veröffentlichung der Fotos vor.

     

    1.9      Es besteht kein Rechtsanspruch auf Veröffentlichung oder auf Veröffentlichung an einer bestimmten Stelle der Rundschau.

     

    1.10    Anzeigen sind direkt beim Verlag einzureichen.

     

     

    2.      In die Rundschau werden aufgenommen:

     

    2.1.     Öffentliche Bekanntmachungen und sonstige amtliche Mitteilungen der Stadt Güglingen, Gemeinde Pfaffenhofen und anderer öffentlicher Behörden und Stellen.

     

    2.2.     Sitzungsberichte und andere Veröffentlichungen der Stadt-/Gemeindeverwaltung.

     

    2.3.     Veranstaltungshinweise, Veranstaltungsberichte und sonstige Beiträge der Stadt Güglingen und Gemeinde Pfaffenhofen sowie kurze Nachrichten der Kirchen und Religionsgemeinschaften, Schulen, Kindertageseinrichtungen und der örtlichen Vereine und Organisationen.

     

    2.4.     Sonstige Mitteilungen von allgemeinem Interesse. Über die Aufnahme entscheiden die Stadt Güglingen bzw. Gemeinde Pfaffenhofen. Ausgeschlossen sind tages- und parteipolitische Beiträge sowie Beiträge, die gegen gesetzliche Vorschriften, die guten Sitten oder die Interessen der Gemeinde verstoßen.

     

    2.5.     Meinungen der Fraktionen auf folgender Grundlage:

     

    2.5.1.    Gemäß § 20 Abs. 3 GemO wird den im Gemeinderat vertretenen Fraktionen das Recht eingeräumt, ihre Auffassung zu Angelegenheiten der Gemeinde unter der Rubrik „Fraktionen/Parteien“ darzulegen.

    2.5.2.    Den Fraktionen stehen für Ihre Textbeiträge jeweils maximal 2.000 Zeichen zur Verfügung. Außerdem ist pro Beitrag zusätzlich die Veröffentlichung eines Fotos möglich.

    2.5.3.    Für den Inhalt der Beiträge sind die jeweiligen Fraktionen selbst verantwortlich. Am Schluss des jeweiligen Beitrags sind der Name und die Fraktion des Verfassers anzugeben.

    2.5.4.    Zulässig sind nur Beiträge mit kommunalem Bezug zur Stadt Güglingen und Gemeinde Pfaffenhofen. Ein Äußerungsrecht zu bundes-, landes- oder kreispolitischen Themen besteht nicht.

    2.5.5.    Um die Chancengleichheit bei Wahlen und die Neutralität der Stadt Güglingen und der Gemeinde Pfaffenhofen während der Zeit vor Wahlen zu gewährleisten, sind Veröffentlichungen unter der Rubrik „Fraktionen/Parteien“ in einem Zeitraum von zwei Ausgaben vor Wahlen ausgeschlossen (Karenzzeit).

     

    2.6.     Hinweise von Parteien und Wählervereinigungen auf Veranstaltungen.

    Veröffentlicht werden dabei nur die reinen Veranstaltungshinweise mit Angabe von Ort, Zeit, eventuellen Rednern oder Themen.

     

    2.7.     Werbeanzeigen, Privatanzeigen und Anzeigen örtlicher Personenvereinigungen.

    Zur Entgegennahme von Anzeigen ist das Bürgermeisteramt berechtigt, aber nicht verpflichtet. Ausschließlich zuständig ist der Verlag: Für die Anzeigen gelten die jeweiligen Anzeigenpreislisten des Verlags.

     

    2.8.     Anzeigen von Ortsvereinigungen von Parteien, Wählervereinigungen oder Bewerbern auf folgender Grundlage:

     

    2.8.1.    In der letzten Ausgabe der Rundschau vor der jeweiligen Wahl dürfen keine Anzeigen und Beilagen mehr aufgegeben werden.

    2.8.2.    Für die Anzeigen gelten die jeweiligen Anzeigenpreislisten des Verlags.

     

     

    3.    Nicht in die Rundschau aufgenommen werden:

     

    3.1   Leserbriefe die keinen Bezug auf die kommunalpolitischen Themen der Stadt Güglingen und der Gemeinde Pfaffenhofen haben oder Angriffe auf Personen enthalten.

     

    3.2   Beiträge, Beilagen und Anzeigen von politischen Parteien, Wählervereinigungen, politischen Vereinigungen, Interessensgemeinschaften und gleichgestellter Gruppen, Vereinen, Organisationen und von Privatpersonen oder Bewerbern aus der Kommunal-, Landes- oder Bundespolitik (Ausnahme vgl. 2.6 und 2.8)

     

    3.3   Tages- und parteipolitische Beiträge (Ausnahme: Beiträge der Fraktionen gem. Zif. 2.5) sowie Beiträge, die gegen gesetzliche Vorschriften, die guten Sitten oder die Interessen der Stadt Güglingen und der Gemeinde Pfaffenhofen verstoßen oder die die Ehre einzelner Personen angreifen.

     

    3.4   Anonyme Beiträge.

     

     

    Inkrafttreten

     

    Dieses Redaktionsstatut tritt am 01.04.2017 in Kraft.

     

     

     

    Güglingen,                                                   Pfaffenhofen,

     

     

    Klaus Dieterich                                            Dieter Böhringer

    Bürgermeister Stadt Güglingen                   Bürgermeister Gemeinde Pfaffenhofen

  • Tagesordnungspunkt 5

    Vergnügungssteuersatzung

    - 2. Änderung

    - Vorlage Nr. 42/2017 -

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 42/2017, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    STR. Sigmund bittet um kurze Erläuterung des Hintergrundes. Stv. BM Xander erklärt, die beschlossene Rückwirkung sei zulässig. Laut Vorlage gehe es hier nun lediglich um die Begrenzung der Höhe.

     

    Auf Nachfrage von STR. Sigmund bestätigt Herr Behringer, die Rückwirkung zum 1.1.2004 sei zulässig. Dies sei mit der 1. Änderung 2013 beschlossen worden. Stv. BM Xander ergänzt, die Vorlage sei anwaltlich überprüft worden.

     

    STR. Knecht merkt an, die zweite Änderung der Satzung sei mit "Güglingen, den 8.3.2017 - Dieterich, Bürgermeister" unterzeichnet. Er zweifelt, ob dies formal richtig sei. Dies, so der stv. BM Xander könne nochmals überprüft werden, er sehe darin allerdings kein Problem.

     

     

    Der stv. BM Xander stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    Der Gemeinderat beschließt die nachfolgende 2. Änderung der Vergnügungs­steuersatzung.

     

    Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

     

     

    2. Änderung

    der

    Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer  (Vergnügungssteuersatzung - nur Geldspielgeräte)

     

     

    Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie der §§ 2, 8 Abs. 2 und 9 Abs. 4 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Stadt Güglingen am 07.03.2017 die 2. Änderung der Vergnügungs­steuer­satzung beschlossen:

     

    § 12 Inkrafttreten und Übergangsvorschriften

     

    (1) Die am 19.02.2013 beschlossene Vergnügungssteuersatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2004 in Kraft und ersetzt ab diesem Zeitpunkt die Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer vom 01.01.1992 mit sämtlichen Änderungen.

    (2) Soweit Festsetzungen aus dem Rückwirkungszeitraum noch nicht bestandskräftig geworden sind und nun gemäß dieser Satzung nach der elektronisch gezählten Bruttokasse bemessen  werden, wird die danach zu berechnende Steuer der Höhe nach auf die Steuer beschränkt, die sich aus der Anwendung der Satzung vom 01.01.1992, incl. aller Änderungen, für Geräte mit Gewinnmöglichkeit, differenziert nach den Aufstellungsorten, ergeben würde.

    (3) Für nicht bestandskräftige Steuerbescheide aus dem Rückwirkungszeitraum muss der Steuerschuldner auf Anforderung innerhalb von 4 Wochen alle zur Berechnung der Steuer nach dem Maßstab der Bruttokasse nach § 6 Abs. 2 dieser Satzung erforderlichen Angaben je Gerät einreichen und durch einen entsprechenden Zählwerksausdruck belegen. Für die Form und Vollständigkeit der Angaben gelten die Bestimmungen des  § 10 Abs. 1 dieser Satzung. Erfolgt keine, keine vollständige oder keine fristgerechte Erklärung, so wird nach § 10 Abs. 1 das Einspielergebnis geschätzt.

     

     

    Güglingen, den 08.03.2017

     

     

     

    Dieterich

    Bürgermeister

     

  • Tagesordnungspunkt 6

    Zweckverband Wirtschaftsförderung Zabergäu

    - Neufassung der Verbandssatzung

    - Vorlage Nr. 43/2017 -

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 43/2017, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    Zur Information weist der stv. BM Xander daraufhin, Brackenheim habe die Verbandssatzung in dieser Form bereits beschlossen.

     

    STR. Sigmund merkt an, die Gegenüberstellung alt - neu sei in diesem Fall nicht hilfreich gewesen, da die Paragrafen nicht übereinstimmen. Dem stimmt der stv. BM Xander zu.

     

     

    Der stv. BM Xander stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    1. Der als Anlage 1 beigefügten Neufassung der Verbandssatzung des  Zweckverbands Wirtschaftsförderung Zabergäu wird zugestimmt.
    2. Der Bürgermeister wird beauftragt, in der nächsten Verbandsversammlung für die vorgeschlagene Neufassung der Verbandssatzung zu stimmen.

     

    Der Antrag wird mit zwei Enthaltungen (STR. Scheerle, STR. Dr. Stark) mehrheitlich beschlossen.

  • Tagesordnungspunkt 7

    Kreisumlage

    - Vorlage Nr. 44/2017

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 44/2017, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    Der Umlagebescheid, berichtet der stv. BM Xander, sei inzwischen bei der Verwaltung eingegangen. Die Verwaltung habe wie beschlossen Widerspruch eingelegt. Nun gehe es um die Frage, ob der Widerspruch aufrecht erhalten werden soll, wie dieser begründet werde und darum das weitere Vorgehen abzustimmen.

     

    STR. Scheerle verweist auf die Sitzung vom 6.12.2016, in der die Verwaltung beauftragt wurde, die generellen Aspekte rechtlich überprüfen zu lassen. Er fragt, ob dies bereits umgesetzt worden sei. Der stv. BM Xander verneint dies. Genaueres könne er hierzu nicht sagen, diese Frage müsse zurückgestellt werden, bis BM Dieterich wieder hier ist.

     

    Der stv. BM Xander bittet zunächst um Rückmeldung seitens des Gremiums, ob der Widerspruch aufrecht erhalten bleiben soll. Das Gremium stimmt zu, der Widerspruch solle aufrecht erhalten bleiben.

     

    Dieser Widerspruch, so der stv. BM Xander, müsse nun begründet werden. Er schlage allerdings vor, dies nicht in der Sitzung zu machen sondern möglichst in einer kleinen Abordnung der Fraktionen. Die Resolution hätten STR. Gutbrod und STR. Esenwein formuliert. Er spricht sich dafür aus, dass eine kleine Gruppe - beispielsweise von jeder Fraktion 1 Vertreter - die Begründungen erheben. Diese Begründungen sollten dann mit einem Verwaltungsjuristen abgeklärt werden, wie dieser die Chancen einschätze. Danach sollte das Thema - unter Beachtung der Fristen - nochmals im Gremium eingebracht werden. Herr Behringer habe ihm gegenüber mitgeteilt, für gewöhnlich sollte die Begründung des Widerspruchs innerhalb von 4-6 Wochen eingereicht werden.

     

    STR. Esenwein hält fest, die Verwaltung habe Widerspruch eingelegt. Voraussetzung hierfür sei jedoch auch die Begründung des Widerspruchs. Zur Frage der Frist müsste doch aber eigentlich klar sein, ob die Frist 4 oder 6 Wochen betrage. Die Widerspruchsfrist, so der stv. BM Xander, betrage 4 Wochen. Die Begründung könne nachgereicht werden. Eine gesetztlich geregelte Frist für die Nachreichung der Begründung gebe es allerdings nicht. In aller Regel komme dann zunächst nochmals eine Aufforderung. 

     

    STR. Esenwein teilt mit, die BU könne dem Vorschlag, für die Begründung einen kleinen Ausschuss mit je einem oder ggf. auch zwei Vertretern jeder Fraktion zu bilden, zustimmen. Er halte es jedoch in jedem Fall für wichtig, dass in den Fraktionen bereits im Vorfeld über die möglichen Argumente gesprochen werde. Möglicherweise, meint er, wäre es jedoch sinnvoll, bereits zu diesem Treffen einen Verwaltungsjuristen dazu zu nehmen. Dies sollte möglichst ein Verwaltungsjurist sein, der in diesem Bereich bereits tätig war und noch besser bereits erfolgreich Klage erhoben hat.

     

    Der stv. BM Xander entgegnet, dessen Beteiligung müsse gegebenenfalls mit dem Verwaltungsjuristen direkt besprochen werden, wie dieser es für sinnvoll erachte, wann er beteiligt werde.

     

     

    Der stv. BM Xander stellt die einzelnen weiteren Schritte getrennt zur Beschlussfassung:

     

    1. Der Widerspruch gegen den Kreisumlagebescheid wird aufrecht erhalten.

     

    Die Aufrecherhaltung des Widerspruches wird einstimmig beschlossen.

     

     

    2. Ein kleines Gremium, bestehend aus Vertretern der Fraktionen, stellt die Begründungen zusammen.

     

    Dies wird einstimmig beschlossen.

     

    Der stv. BM Xander erbittet um Vorschläge zur Besetzung dieses Gremiums aus der Mitte des Gemeinderates. Pro Fraktion wird ein Vertreter entsandt.

     

    FUW: STR. Gutbrod

    BU: STR. Esenwein

     

    Die Neue Liste wird zunächst intern absprechen, wer seitens ihrer Fraktion teilnimmt. Der stv. BM Xander bittet die Vertreter der Neuen Liste, ihre Entscheidung Herrn Behringer mitzuteilen.

     

     

    Der stv. BM Xander ergänzt, des Weiteren werde ein Verwaltungsjurist zur rechtlichen Abstimmung und Klärung der Vorgehensweise beauftragt.

     

    STR. Esenwein merkt an, bezüglich der Auswahl des Verwaltungsjuristen sollte möglichst nicht noch Zeit verloren werden. Der stv. BM Xander fragt, ob es zwingend erforderlich sei, dass derjenige Jurist bereits eine Klage gegen einen Umlagebescheid durchgefochten hat. STR. Esenwein meint, es wäre günstig, jemanden mit Erfahrung in diesem Bereich an der Seite zu haben.

     

    STR. Burrer schlägt vor, den zuvor bestimmten Ausschuss in die Auswahl des Juristen mit einzubeziehen.

     

    Unabhängig von diesem Ausschuss bittet der stv. BM Xander darum, Vorschläge hinsichtlich eines entsprechenden Verwaltungsjuristen an Herrn Behringer weiterzuleiten.

  • Tagesordnungspunkt 8

    Bausachen

    a)       Lindenstraße 42, Güglingen

              - Nachtragsbaugesuch Neubau Wohnhaus und Lagerhalle mit Büro und Sozialräumen

              - Vorlage Nr. 45/2017 -

    b)       Weitere Bausachen

               ba)    Kappelrain 3, Flst. 2898, Güglingen-Frauenzimmern

                        - Neubau eines Büro- und Wohngebäudes mit Tiefgarage

                        - Vorlage Nr. 46/2017 -

               bb)    Weitere

                        - ohne Vorlage -

     

    Eine Veröffentlichung der Vorlagen auf der homepage der Stadt Güglingen ist aus datenschutzrechtlichen Gründen leider nicht möglich.

     

    Protokoll

    Bausachen

     

    a) Lindenstraße 42, Güglingen

         - Nachtragsbaugesuch Neubau Wohnhaus und Lagerhalle mit Büro und Sozialräumen

           

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 45/2017, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    Der stv. BM Xander stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    1. Die Stadt Güglingen stimmt dem Nachtragsbaugesuch zum Neubau eines Wohnhauses und Lagerhalle mit Büro und Sozialräumen auf dem Flst. Nr. 5545 zu.
    2. Das Einvernehmen der Stadt Güglingen wird in Bezug auf § 30 Absatz 1 i.V. mit § 36 Absatz 2 BauGB erteilt.
    3. Grundlage bilden der Lageplan des Ingenieurbüros für Vermessung und Planung Geoteam, Offenau vom 09.02.2017 und die Planunterlagen des Architekturbüros Schwarz, Eppingen vom 07.02.2017.

     

    Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

     

     

     

    b) Weitere Bausachen

              

    ba) Kappelrain 3, Flst. 2898, Güglingen-Frauenzimmern

           - Neubau eines Büro- und Wohngebäudes mit Tiefgarage

                      

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 46/2017, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    Der stv. BM Xander erläutert, hierzu sei keine Beschlussfassung erforderlich, da es sich letztendlich nur um eine Bekanntgabe handle.

     

     

    bb)    Weitere

                     

    Herr Gohm gibt dem Gremium die folgenden weiteren Bauvorhaben zur Kenntnis bekannt:

     

    1.

    Salbeiweg 1, Baugebiet Herrenäcker-Baumpfad

    Errichtung eines Einfamilienwohnhauses, die baulichen Vorgaben wurden eingehalten

     

     

    2.

    Salbeiweg 2, Baugebiet Herrenäcker-Baumpfad

    Errichtung eines Einfamilienwohnhauses. Die Terrasse überschreite leicht das Baufenster, ansonsten seien alle Vorgaben eingehalten.

     

     

    3.

    Salbeiweg 6, Baugebiet Herrenäcker-Baumpfad

    Errichtung eines Zweifamilienwohnhauses. Die Garage überschreite geringfügig das Baufenster, aufgrund der Geringfügigkeit der Überschreitung habe die Stadt das Einvernehmen erteilt. Ansonsten seien alle Vorgaben eingehalten.

     

     

    4.

    Tannenstraße 40, Eibensbach

    Errichtung einer Doppelhaushälfte. Der Stellplatz überschreite leicht das Baufenster, auch hier habe die Stadt das Einvernehmen erteilt.

  • Tagesordnungspunkt 9

    Bekanntgaben

    a)       Ortsumfahrung Pfaffenhofen - Güglingen

              - Schreiben des Ministeriums für Verkehr vom 15.02.2017

              - Vorlage Nr. 47/2017 -

    b)       Haushalt 2017

              - Investitionsprogramm

              - Umbau des bestehenden Rasensprotplatzes „Weinsteige“ in ein

                Kunstrasen-Spielfeld

              - Vorlage Nr. 48/2017 -

    c)       Ortsdurchfahrt Frauenzimmern

              - Fortsetzung der Bauarbeiten (2. Bauabschnitt)

              - ohne Vorlage -

    d)       Freibad Güglingen

              - Eintrittspreise 2017

              - Tischvorlage Nr. 51/2017 -

    e)       Weitere

               - ohne Vorlage -

     

    Protokoll

    Bekanntgaben

     

    a) Ortsumfahrung Pfaffenhofen - Güglingen

         - Schreiben des Ministeriums für Verkehr vom 15.02.2017

         

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 47/2017, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    Das Schreiben des Ministerium wird dem Gremium zur Kenntnisnahme bekanntgegeben.

     

     

     

    b) Haushalt 2017 - Investitionsprogramm

        - Umbau des bestehenden Rasensprotplatzes „Weinsteige“ in ein Kunstrasen-Spielfeld

           

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 48/2017, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    Der stv. BM Xander merkt hierzu an, dass der Haushaltsplan bislang noch nicht beschlossen wurde.

     

    Das Schreiben des TSV Güglingen wird dem Gremium zur Kenntnisnahme bekanntgegeben.

     

     

     

    c) Ortsdurchfahrt Frauenzimmern - Fortsetzung der Bauarbeiten (2. Bauabschnitt)

     

    Herr Kenngott informiert, Beginn des 2. Bauabschnittes sei für 20.3.2017 geplant.

     

    Die Umleitung erfolge wie folgt:

     

    Von Pfaffenhofen werde - hauptsächlich der Schwerlastverkehr - am Adlereck beginnend über Eibensbach und in Frauenzimmern über das Gebiet Langwiesen umgeleitet. Der PKW-Verkehr werde über Stockheim umgeleitet. Der Orstverkehr werde wie im ersten Bauabschnitt über die Riedfurt- und Karl-Heim-Straße umgeleitet.

     

    Herr Kenngott teilt weiter mit, es sei beim Landratsamt beantragt worden, die Vorfahrtsregelung am Adlereck von Pfaffenhofen in Richtung Eibensbacher Straße zu ändern. Dies, so Herr Kenngott, habe gleichzeitig den Effekt, dass die Auswirkung auf die Innenstadt festgestellt werden könne, wenn tatsächlich eine Entlastung der Innenstadt stattfinde.

     

    Der stv. BM Xander möchte wissen, wie die Ampelregelung erfolge. Herr Kenngott berichtet, es sei ein Antrag auf Steuerungsänderung gestellt worden, dass die Verkehrsrichtung von Pfaffenhofen in Richtung Eibensbacher Straße bevorrechtigt sei.

     

    Auf Nachfrage von STR. Esenwein teilt Herr Kenngott mit, lediglich der interne Verkehr Frauenzimmern verlaufe über die Karl-Heim-Straße. Des Weiteren interessiert STR. Esenwein, wie jemand von Güglingen in Richtung Frauenzimmern die Ladengeschäfte in Frauenzimmern anfahren könne. Herr Kenngott informiert, die Verwaltung habe vorab Gespräche mit den Ladenbetreibern geführt. Die Ladengeschäfte werden separat ausgeschildert. Die Parkplätze an der Ecke Wettegasse / Brackenheimer Straße werden für Kunden der Ladengeschäfte freigehalten und zeitlich beschränkt. Über die Erntezeit während der Herr Yigit seinen größten Anteil an Verkauf hat, werde ihm eine Verkaufsmöglichkeit an der Karl-Heim-Straße angeboten in der Nähe der Ersatzbushaltestelle. Dies werde auch nochmals mit der RBS abgestimmt. STR. Esenwein möchte wissen, ob dann an einen mobilen Verkaufsstand gedacht sei. Herr Kenngott bestätigt, dies sei zuvor auch mit dem Ladenbetreiber so abgesprochen worden. STR. Esenwein hält dies für eine gute Regelung.

     

    Auf Nachfrage von STR. Dr. Stark teilt Herr Kenngott mit, Beginn sei ab 20.3.2017. STR. Dr. Stark merkt an, es sei zu hoffen, dass die Krötenwanderung bis dahin abgeschlossen sei, nachdem die Umleitung dann über die betroffene Kreisstraße zwischen Eibensbach und Cleebronn verlaufe.

     

    STRin Bäzner-Daubenthaler fragt, ob die Autofahrer aus Richtung Brackenheim dann ebenfalls über die Riedfurtstraße fahren. Herr Kenngott berichtigt, die Umleitung aus Richtung Brackenheim verlaufe ebenfalls über die Cleebronner Straße und Eibensbach.

     

    STRin Bäzner-Daubenthaler interessiert, wie dies dann im Bereich der Abbiegespur in Richtung Sportplatz funktioniere. Herr Kenngott teilt mit, es werde versucht, dies soweit als möglich über Teilsperrungen abzudecken, um die innerörtliche Umleitung aufrecht erhalten zu können. In der Phase, in der die Fahrbahndecke aufgebracht wird, müsse der Abschnitt jedoch vermutlich über 2 Tage - wenn möglich allerdings am Wochenende - komplett gesperrt werden.

     

    Auf Nachfrage von STRin Muth informiert Herr Kenngott die Sperrung wird vermutlich bis Mitte / Ende Oktober andauern. Der Belag werde ganz am Ende der Bauphase aufgebracht.

     

    Der stv. BM Xander merkt an, das Backhausfest in Frauenzimmern könne trotz Bauarbeiten stattfinden.

     

    STR. Bosler merkt an, auch im ersten Abschnitt seien noch Anpassungsarbeiten notwendig. Er möchte wissen, ob dies dann auch in diesem Zug erledigt werde. Herr Kenngott erklärt, nach dem jetzigen Stand könne die letzte Schicht auf den bestehenden Belag aufgebracht werden. Dies werde dann am Ende der Arbeiten erfolgen - jedoch ebenfalls in zwei Abschnitten.     

     

    STRin Xander regt an, am Friedhof in Eibensbach und an den Engstellen Parkverbote einzurichten für die Dauer der Umleitung. Herr Kenngott informiert, die Umleitungsgenehmigung werde durch das Landratsamt erlassen, dann werde entsprechend reagiert. STR. Esenwein bekräftigt, ein Parkverbot an Engstellen der Umleitungsstrecke wäre wichtig. Darüber hinaus erachte er es für erforderlich, auf die Geschwindigkeitsbeschränkungen entlang der Umleitungsstrecke zu drängen, nachdem die Kreisstraße zwischen Eibensbach und Cleebronn ohnehin zu schmal ausgebaut sei. Herr Kenngott versichert, die Hinweise werden an das Landratsamt weitergegeben.

     

     

     

    d) Freibad Güglingen - Eintrittspreise 2017

          

    Es wird verwiesen auf die Tischvorlage Nr. 51/2017, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    Der stv. BM Xander teilt mit, die Freibadpreise werden in diesem Jahr nicht verändert. Hintergrund der kurzfristigen Bekanntgabe im Gremium sei, dass die Veröffentlichung der Preise erfolgen kann und der Kartenvorverkauf noch vor Ostern beginnen könne.

     

    Die Freibadpreise werden dem Gremium zur Kenntnis bekanntgegeben.

     

     

     

    e) Weitere

            

    Busbahnhof Weinsteige

     

    Herr Kenngott informiert das Gremium, der endgültige Planungsstand zum Busbahnhof in der Weinsteige werde am 4.4.17 nochmals im Gremium vorgestellt. Da der Busbahnhof allerdings in den Sommerferien gebaut werden solle, werde die Beschlussfassung unter Berücksichtigung aller Fristen für die Sitzung am 23.5. vorgesehen. Bei Vorstellung der endgültigen Planung in der Sitzung am 4.4. seien die Arbeiten daher eigentlich bereits augeschrieben.

     

    Der stv. BM Xander ergänzt, ausgeschrieben bedeute jedoch veröffentlicht. Die Ausgabe der Pakete erfolge erst nach der Sitzung am 4.4.

  • Tagesordnungspunkt 10

    Verschiedenes

    - ohne Vorlage

     

    Protokoll

     

    1. Kreisumlage, Resolution

     

    STR. Dr. Stark erinnert an den Beschluss, Herrn Landrat Piepenburg bezüglich der Resolution nach Güglingen einzuladen. Der stv. BM Xander teilt mit, Herr Piepenburg werde nicht nach Güglingen kommen. Auf Nachfrage von STR. Dr. Stark entgegnet stv. BM Xander auch zur Amtseinsetzung werde Herr Piepenburg nicht kommen.

     

     

    2. zeitlich beschränktes Halteverbot in der Heilbronner Straße

     

    STR. Jesser bittet um Information zu dem kürzlich eingerichteten zeitlich beschränkten Halteverbot in der Heilbronner Straße bzw. insbesondere zu dem ungewöhnlichen Zeitraum der Geltungsdauer von 6.30 Uhr bis 9.00 Uhr.

     

    Frau Koch und Frau Kuhnle teilen mit, das Halteverbot sei entsprechend des Beschlusses einer Verkehrsschau eingerichtet worden. Die Dauer der zeitlichen Beschränkung sei nach Rücksprache mit der RBS erfolgt. Die Begründung des Halteverbotes an sich habe nach Aussage des Landratsamtes nur mit Verzögerungen im Linienverkehr erfolgen können. Daraufhin habe das Landratsamt die RBS diesbezüglich um Stellungnahme gebeten. Die RBS habe mitgeteilt, dass lediglich im Zeitraum von 6.30 Uhr bis 9.00 Uhr Verzögerungen für den Linienverkehr festgestellt werden konnten. Auf nochmalige Nachfrage bei der RBS wurde von deren Seite bestätigt, dass es Nachmittags zu keinen Verzögerungen komme. Herr Gohm ergänzt, ohne den dortigen Linienverkehr hätte das Halteverbot durch das Landratsamt gar nicht erst angeordnet werden können.