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Gemeinderatssitzung

Sitzung am 07.02.2017 um 19:00 Uhr

Anwesenheit & Sitzungsdauer

Vorsitzender: BM Dieterich (bei TOP 4: STR. Xander wegen Befangenheit von BM Dieterich)

Normalzahl der Gemeinderatsmitglieder: 21

Anwesend waren: 18

Abwesend waren: STR. Bruder, STRin Bäzner-Daubenthaler, STR. Knecht entschuldigt

 

Den Verhandlungen wohnte noch bei: Frau Koch, Herr Behringer, Herr Gohm, Frau Stöhr-Klein, Schriftführerin: Frau Kuhnle

 

Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr    Ende der Sitzung: 20.40

 

Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Bürgermeisterwahl 2017

    - Besetzung des Gemeindewahlausschusses

    - Vorlage Nr. 22/2017

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 22/2017, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    BM Dieterich erläutert, nachdem STR. Knecht als Wahlbewerber kraft Gesetzes aus dem Gemeindewahlausschuss ausscheidet, solle diese Stelle in der heutigen Sitzung neu besetzt werden.

     

     

    Nachdem von Seiten des Gremiums keine Fragen bestehen, stellt BM Dieterich den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    Die Besetzung des Gemeindewahlausschusses für die Bürgermeisterwahl am 19.02.2017 und eine evtl. Neuwahl am 12.03.2017 wird wie folgt beschlossen:

     

    Vorsitzender (kraft Gesetz): BM Dieterich

    stv. Vorsitzender (kraft Gesetz): STR. Xander

    Beisitzer: STR. Gutbrod

    stv. Beisitzerin: STRin Giebler

    Beisitzer: STR. Esenwein

    stv. Beisitzer: STR. Sigmund

    Schriftführerin: Frau Koch

    stv. Schriftführerin: Frau Kuhnle

     

    Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

     

  • Tagesordnungspunkt 2

    Amtsblatt „Rundschau Mittleres Zabergäu“

    - Redaktionsstatus

    - Vorlage Nr. 23/2017 -

    - Tagesordnungspunkt entfällt -

     

    Protokoll

    Dieser Tagesordnungspunkt wird abgesetzt und auf die nächste Sitzung vertagt.

     

  • Tagesordnungspunkt 3

    Haushaltsplanung

    - Investitionsprogramm

    - Vorlage Nr. 24/2017 -

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 24/2017, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    BM Dieterich weist daraufhin, dass die Einbringung in diesem Jahr durch die Personalsituation aber in erster Linie auch durch die Umstellung auf das Neue Haushaltsrecht erst später verfolge. Aus diesem Grund möchte die Verwaltung in der heutigen Sitzung das Investitionsprogramm vorab besprechen um Klarheit darüber herbeizuführen, ob sich das Gremium damit einverstanden erklären kann.

     

    Herr Behringer stellt klar, es handle sich dabei nicht um eine abschließende Liste. Es seien lediglich die größeren Maßnahmen aufgelistet, um einen ersten Überblick zu erhalten. Herr Behringer erläutert weiter, im Investitionsprogramm müssen auch Teile aus 2016 noch restfinanziert werden, so beispielsweise die Realschule, da keine Haushaltsrechte mehr gebildet werden können. Dies habe zur Konsequenz, dass das Jahr 2016 relativ gut, das Jahr 2017 dagegen relativ schlecht erscheinen werde. Nichtverbrauchte Mittel aus 2016 fließen jedoch in die Rücklagen ein. Die Allgemeine Rücklage wie bisher, so Herr Behringer, gebe es nach dem neuen Haushaltsrecht jedoch nicht mehr. Stattdessen gebe es die Ergebnisrücklage.

     

    In der Anlage zur Vorlage wurde dem Gremium eine Hochrechnung zum Stand 27.1.2017 übergeben. Das Zwischenergebnis, erläutert Herr Behringer, entspreche der bisherigen kameralen  Zuführungsrate. Im Unterschied zum bisherigen Haushaltsrecht seien künftig die Abschreibungen zu erwirtschaften. Die meisten Abschreibungen fielen dabei bei Gebäuden und Straßen an. Der Fehlbetrag im Ergebnishaushalt werde dadurch größer.

     

    Der im Finanzhaushalt der Hochrechnung genannte Zahlungsmittelüberschuss aus Ergebnishaushalt von rund 46.000 Euro entspreche der früheren Zuführungsrate.

     

    Nach den heutigen Prognosen, berichtet Herr Behringer, werden Umlagen und Steuern in den nächsten Jahren recht stabil bleiben. Für den Einkommenssteueranteil werde prognostiziert, dass dieser steige.

     

    Der Zahlungsmittelüberschuss von rund 46.000 Euro stehe im Finanzhaushalt zur Finanzierung zur Verfügung. Aus den Investitionstätigkeiten ergebe sich jedoch auch ein Bedarf von 7,36 Mio. Euro. Diese können im Jahr 2017 mit den Beständen aus der "alten Rücklage" verrechnet werden, wobei mit dieser Hochrechnung ein Kreditbedarf in Höhe von 729.000 Euro entstehen werde.

     

    In den Folgejahren werde ein Großteil der Investitionen - wenn nicht irgendwelche Einnahmen wie Zuschüsse o.ä. entgegenstehen - nur noch über Kredite finanzierbar sein.   

     

    Kann der Ergebnishaushalt nicht ausgeglichen werden, dann fließe auch nichts mehr in die Rücklagen ein. Im Ergebnishaushalt sollen Abschreibungen erwirtschaftet werden. Mit jeder Investition, die getätigt wird, führe dies daher auch zu höheren Abschreibungen und ggf. beispielsweise am Beispiel Kindergarten auch zu einem höheren Personalaufwand, was wiederum den Ergebnishaushalt belaste.

     

    Letztendlich solle durch das neue Kommunale Haushaltsrecht der Ressourcenverbrauch dargestellt werden.

     

     

    Herr Behringer stellt klar, es solle von Seiten der Verwaltung nun keine Angst verbreitet werden, sondern vielmehr ein Überblick gewährt werden. Es werden weiterhin Investitionen möglich sein. Des Weiteren werde die Stadt nach Abschluss der Bewertungen mit ihren ganzen Einrichtungen auch ein entsprechend hohes Vermögen haben.

     

    BM Dieterich erklärt, er halte die Systematik nach wie vor für nicht gut. Die Stadt sei nach wie vor gut aufgestellt, die Situation werde jedoch durch das neue System schlechter dargestellt. Letztendlich sei die wichtigste Nachricht, dass die Stadt weiterhin Investitionen tätigen könne.

     

     

    STR. Xander fasst zusammen, die Abschreibungen werden sich nach den Ausführungen von Herrn Behringer noch erhöhen. Ihn interessiere, ob bereits eine Größenordnung vorliege, um wie viel sich die Abschreibung durch Gebäude u.ä. noch erhöhen werde. BM Dieterich erklärt, dies komme darauf an, wie die Gebäude bewertet werden. Herr Behringer teilt mit, es sei schwierig dies in absoluten Zahlen zu nennen.

     

    Auf den ersten Blick, so STR. Xander, sehe der Haushalt mit einem Minus von 920.000 Euro im Ergebnishaushalt schlecht aus. Allerdings bestünden auch 1,4 Mio. Euro Haushaltsreste. Letztendlich sei die momentane Annahme für STR. Xander ein Haushalt mit dem die Stadt in der Übergangsphase zufrieden sein könne.

     

    STR. Esenwein stellt klar, man bekomme eine andere Rechnungsweise, mit der man nun leben müsse. Trotz allem sei es wichtig, festzuhalten, wo man hinwolle mit der Gemeinde. Letztendlich stehe dem gegenüber auch ein Wert. Auf die Frage, ob das Gremium mit dem vorgelegten Investitionsprogramm einverstanden ist, müsse er aus seiner Sicht sagen, im Prinzip ja, im Detail jedoch nicht. Das Thema Schule sei aus seiner Sicht bei weitem noch nicht abgeschlossen. Die Realschule selbst habe seines Erachtens sehr viel Handlungsbedarf, die Klassenzimmer müssten anders aussehen. Die Stadt müsse sich seiner Ansicht nach auch Gedanken machen zum Schulstandort generell. Der Außenbereich der Katharina-Kepler-Schule sei beispielsweise für ihn nicht ausreichend für eine Ganztagesschule.

     

    Auch im Bereich Kindergarten sei die Stadt aus Sicht von STR. Esenwein auf einem guten Weg. Es fehle jedoch an Investitionen im Bereich der Heigelinsmühle. Die Heigelinsmühle entspreche in dem ganzen Bereich, in dem es um Leitung, Außenflächen etc. gehe nicht den anderen Einrichtungen. Auch hier seien Investitionen notwendig.

     

    Diesen Ausführungen, so BM Dieterich, sei zunächst nichts hinzuzufügen. Allerdings werde momentan über das Investitionsprogramm 2017 gesprochen. Alles hier genannte werde nochmals durch Beschlussfassung im Gremium entschieden werden müssen. Für die Verwaltung sei zunächst wichtig, festzuhalten, welche Schwerpunkte in 2017 stehen sollen. Dann zeichne sich ab, welche Investitionen in den Folgejahren noch nötig sein werden.

     

     

     

    BM Dieterich stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    Der Gemeinderat nimmt das Investitionsprogramm für die Jahre 2017 – 2020 zur Kenntnis. Ein Beschluss über die tatsächlichen Maßnahmen für das Jahr 2017 ff. wird erst im Rahmen der Haushaltsverabschiedung gefasst.

     

    Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

  • Tagesordnungspunkt 4

    Erweiterung Kindergarten Herrenäcker

    - Vergabe der Dachfläche für eine Photovoltaikanlage an die BürgerEnergie Zabergäu

    - Vorlage Nr. 25/2017 -

     

    Protokoll

    BM Dieterich erklärt sich für befangen und nimmt im Zuschauerraum Platz. STR. Xander übernimmt die Sitzungsleitung.

     

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 25/2017, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    Entsprechend der Ausführungen in der Vorlage, stellt STR. Gutbrod fest, komme nur ein Anbieter in Betracht. Er habe sich gefragt, ob es nicht möglich sei, zunächst weitere Angebote einzuholen bevor eine Entscheidung getroffen wird.

     

    Herr Gohm erklärt, die Verwaltung habe sich auf die BEZ konzentriert, da in der Bürgerenergie Zabergäu auch viele Güglinger und Zabergäuer Bürger vertreten sind. Man habe daher keine Notwendigkeit gesehen, weitere Angebote einzuholen. STR. Gutbrod merkt an, denkbar wäre doch vielleicht auch, dass die Stadt selbst dies übernehme. Herr Gohm stimmt zu, die Stadt selbst könne eine Variante sein. Letztendlich habe die Bürgerenergie Zabergäu jedoch die Intension gehabt, im Zabergäu insgesamt etwas zu machen. Auch in anderen Kommunen werde dies so gehandhabt, dass die Dachflächen der BEZ angeboten werden. Daher sei noch nicht darüber nachgedacht worden, dies als Stadt selbst zu machen.

     

    STR. Esenwein hält die Idee, die Stadt selbst könne hier aktiv werden für nicht abwegig. Die Stadt müsse seines Erachtens darüber nachdenken, dieses Thema nach und nach für sich selbst zu generieren und daraus Gewinne zu erzielen.

     

    Für STR. Dr. Stark ist fraglich, warum bei einer Südaufständerung von einer höheren Amortisationszeit ausgegangen werde. Dies, so Herr Gohm, sei von der Architektin vorgelegt worden. Er könne diese Frage daher so nicht beantworten. Es sei jedoch oftmals so, dass Anlagen, die nach Süden ausgerichtet sind, nicht unbedingt die besseren Werte erzielen. Vielmehr gebe es auch Nachweise, dass Ostanlagen bessere Werte ergeben. Irgendwo müsse man sich dann auch für eine Linie entscheiden. Auf Nachfrage von STR. Dr. Stark teilt Herr Gohm mit, die Zahlen seien von der Architektin geliefert.

     

    STR. Esenwein möchte den Gedanken, dass die Stadt selbst aktiv wird, nochmals aufgreifen. Die Amortisationszeit von 10 Jahren könne eigentlich kein Thema sein.

     

     

    STR. Esenwein stellt den Antrag, die Dachfläche des Erweiterungsgebäudes des Kindergartens Herrenäcker durch die Stadt selbst  für die Installation und den Betrieb einer Photovoltaikanlage zu nutzen.

     

    STR. Xander stellt den Antrag von STR. Esenwein zur Abstimmung.

     

    Der Antrag wird in Abwesenheit von BM Dieterich (wegen Befangenheit) einstimmig beschlossen.

  • Tagesordnungspunkt 5

    Erweiterung Kindergarten Herrenäcker

    - Ergänzung Nebenkosten/Honorare

    - Vorlage Nr. 26/2017 -

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 26/2017, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    STR. Esenwein gehe von Investitionskosten in der Größenordnung von 2,6 Mio. Euro aus. STR. Esenwein habe sich den momentanen Kindergarten nochmals angeschaut. Es gehe nun um 115.000 Euro für den 2. Rettungsweg, die eingespart werden sollen. Dagegen könne jedoch auch mit den damaligen Kosten für die Galerie argumentiert werden. STR. Esenwein halte den Nutzen jedoch für höher. Die Kinder könnten dort selbstständig und losgelöst von der Gruppe arbeiten. Der Nutzwert sei seines Erachtens daher höher. Letztendlich seien die für den 2. Rettungsweg angenommenen Kosten lediglich 4,5 % der Gesamtkosten. Die Nutzung würde durch die Schließung der Galerie definitiv verschlechtert. Für die Zukunft seien aus Sicht von STR. Esenwein deutlich mehr Möglichkeiten gegeben, er würde darauf nicht verzichten. Aus Sicht von STR. Esenwein könne vielleicht auch im Gesamtprojekt nach Einsparmöglichkeiten geschaut werden, die nicht so sehr zu Lasten der Nutzungen gingen. Möglicherweise könnte beispielsweise im Bereich der Nebenkosten, die inzwischen bei 19,9 % liegen, verhandelt werden. Insgesamt könne man sich trotz allem an den Gesamtkosten von 2,6 Mio. Euro orientieren bzw. diese als Richtwert heranziehen.

     

    STR. Esenwein plädiert dafür, nicht auf den 2. Rettungsweg zu verzichten. Die Nutzung als Lagerfläche halte er nicht für optimal. Es gebe schließlich sicherlich auch einen Kellerraum. Darüberhinaus sei bei Lagerungen doch auch die Frage nach Brandlasten. Der Keller, informiert Herr Gohm, sei weitgehend durch Geräte des Hausmeisters belegt. Außerdem befinde sich dort noch der Heizungsraum und ein weiterer Lagerraum, zu dem allerdings nur eine schmale Treppe hinunterführe. Letztendlich, schildert Herr Gohm, habe man diesen Gesichtspunkt unter der Kosten-Nutzen-Rechnung gesehen. Die Flächen werden nicht täglich genutzt, daher stellte sich die Frage, ob der enorme finanzielle Einsatz hierfür gerechtfertigt sei. Gleichzeitig entstehe ein enormer baulicher Aufwand und die Struktur werde durch die dann erforderliche Stahltreppe im Außenbereich verändert. Dies wäre aus Sicht von STR. Esenwein nicht so entscheidend. Mit kleinen Kindern, entgegnet Herr Gohm, wäre dies - auch im Evakuierungsfall - nicht optimal. BM Dieterich ergänzt, es komme hinzu, dass eine solche Treppe auch immer wieder ungebetene Besucher anlocke, wie dies beispielsweise in der Katharina-Kepler-Schule regelmäßig festgestellt werde.

     

    STR. Dr. Stark möchte wissen, was hinter dem Begriff "HLS-Planung" stecke bzw. ob bei der Freianlagenplanung auch bereits Spielgeräte eingeschlossen sind. Herr Gohm erklärt HLS stehe für Heizung - Lüftung - Sanitär und darunter seien Honorarkosten einer der Fachplaner gefasst. Bei der Freianlagenplanung gehe es um die Außenfläche mit Spielgeräten.

     

    Für STRin Suchanek-Henrich gehört die Galerie zum Kindergarten dazu. Die Kinder könnten dort auch Räume erleben, dies sei auch im Sinne des Architekten gewesen, dieses Erlebnis dort zu gewährleisten. Das Thema Brandlast wenn diese Fläche zur Lagerfläche gemacht würde, sei darüber hinaus nicht zu unterschätzen. Dort gebe es sicherlich noch Einschränkungen. Herr Gohm teilt mit, hierfür gebe es keine Auflagen in dem Sinne. Auf dieser Fläche sollten keine hoch brennbaren Materialien gelagert werden. Für ihn stelle sich auch die Frage, wie die Kinder im Alarmfall schnell zusammengerufen werden können, wenn diese auf mehrere Räume verteilt sind. STR. Esenwein stellt klar, dies sei eine reine Übungssache und müsse ohnehin regelmäßig trainiert werden.

     

    Momentan, merkt STR. Xander an, befinde man sich noch in der Phase der Kostenschätzung. Er sehe den 2. Fluchtweg als separates Bauteil. Seines Erachtens könnte die Planung soweit vorangetrieben und die Treppe in die Planung einbezogen werden - auch wenn sie vielleicht nicht zur Ausführung kommt - um den Bauantrag stellen zu können. Wenn klarer wird wie sich die Kosten entwickeln, könne immer noch entschieden werden, ob der zweite Fluchtweg gebaut werde oder nicht. Herr Gohm erklärt, für die Baugenehmigung habe dies durchaus etwas zu sagen. Das Landratsamt fordere letztendlich ein Brandschutzkonzept. Insofern sei es von Bedeutung, was mit der Galerie gemacht werde.

     

    STR. Xander interessiert, was die Nutzer dazu sagen bzw. wie stark die Galerie genutzt werde. Frau Koch informiert, momentan werde eines der Galeriegeschosse von der Krippengruppe als Schlafraum genutzt, was sich dann jedoch erledigen werde. In den beiden anderen Gruppen werde die Fläche hauptsächlich von den älteren Kindern - den Vorschulkindern - genutzt, die sich dort alleine aufhalten dürfen oder gegebenenfalls spezielle Übungen für die Vorschulkinder machen.

     

    Zum Thema Nutzung merkt STR. Esenwein an, es könne auch eine Binnendifferenzierung vorgenommen werden. Wenn sich nachher alle Kinder unten aufhalten, habe man die Ruhe, die die Kinder dort oben haben, nicht mehr. Es werde schließlich auch über Kosten gesprochen, die die Stadt hatte. Wenn etwas mehr Möglichkeiten bestehen, sollten diese auch genutzt werden. Letztendlich ginge es lediglich um 4,5 % der Gesamtbaukosten.     

     

    Für STR. Gutbrod stellt sich die Frage, ob die Galerie aus pädagogischen Gründen unbedingt erforderlich wird oder ob es nur schön wäre, diese zu haben. Vor dem Hintergrund der Kostenfrage ist dies entscheidend, ob der Kindergarten dadurch eine erhebliche Fehlfunktion habe. Herr Gohm informiert, die Verwaltung habe mit den Nutzern Gespräche geführt. Nach Vorlage der ermittelten Kosten hätten die Nutzer mit Erstaunen reagiert und gleich Abstand davon genommen, an den 3 Räumen festzuhalten. Die Verwaltung habe nicht auf die Nutzer eingewirkt und versucht, sie davon abzubringen. Dies sei deren erste Reaktion gewesen. Frau Koch ergänzt, zwingend pädagogisch erforderlich sei die Galerie nicht. Es sei natürlich immer gut, Räume zur Verfügung zu haben und die Kinder, die die Räume momentan bereits nutzen, nutzen diese auch gerne. Pädagogisch sei dies allerdings nicht zwingend erforderlich.

     

    STR. Sigmund erinnert, vor nicht allzu langer Zeit seien aus pädagogischen Gründen in Gruppe 4 und 5 zweite Ebenen eingebaut worden, dass sich die älteren Kinder zurückziehen und sich beschäftigen können. Diese zweite Ebene sei heute noch in Gruppe 4 vorhanden.

     

    STRin Suchanek-Henrich würde es für sehr schade erachten, in dem Kindergarten nun für viel Geld Räume zu schaffen und gleichzeitig die Galerie, die die Fläche und das Erlebnis bereichern, zu schließen.

     

    STR. Xander hält fest, das erforderliche Raumprogramm - über dem Mindeststandard - wurde umgesetzt. Daher gehe es hierbei durchaus um ein "Luxusproblem". Wenn begründet werde, die Galerie werde aus pädagogischen Gründen erforderlich, müsste die Restfläche in der Konsequenz eigentlich kleiner werden.

     

    STR, Bosler tue sich schwer, eine Entscheidung zu treffen. Ihm fehle momentan die Nutzerperspektive, letztendlich könne man so oder so einen Schluss daraus ziehen. Es dürfe nicht missachtet werden, dass - auch ohne diese Fläche - ein neugeplanter Kindergarten entstehe. Die Frage sei nun, ob dieses Extra, das bisher bereits bestand, erhalten werden solle oder nicht bzw. ob dieses als zu teuer erachtet werde. Er könne sich bei dieser Frage derzeit nur enthalten.

     

     

    Momentan, so BM Dieterich, gehe es darum, einen Bauantrag zu stellen.

     

     

    STR. Esenwein erhebt den Antrag, den 2. Fluchtweg zu bauen. BM Dieterich stellt diesen Antrag zur Abstimmung:

     

    Der Antrag von STR. Esenwein, den 2. Fluchtweg zu bauen, wird mit 6 Ja-Stimmen (STRin Suchanek-Henrich, STR. Sigmund, STR. Esenwein, STR. Dr. Stark, STRin Stengel, STR. Ottenbacher), 2 Enthaltungen (STR. Bosler, STR. Ernst) und 11 Gegenstimmen (STR. Naffin, STRin Muth, STRin Giebler, STRin Xander, STR. Scheerle, STR. Jesser, STR. Gutbrod, STR. Burrer, STR. Barth, STR. Xander, BM Dieterich) mehrheitlich abgelehnt.

     

     

    BM Dieterich stellt den Beschlussantrag der Verwaltung entsprechend der Vorlage 26/2017 zur Abstimmung:

     

    Nach dem die Präzisierung der Baunebenkosten dem Gemeinderat nun vorgelegt worden sind stellt die Verwaltung den Beschlussantrag den endgültigen Baubeschluss herbeizuführen.

     

    Der Antrag wird mit einer Enthaltung (STR. Bosler) mehrheitlich beschlossen.

  • Tagesordnungspunkt 6

    Nahwärmeversorgung Herrenäcker-Baumpfad

    - Erweiterung der Heizzentrale

    - Vorlage Nr. 27/2017 -

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 27/2017, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    BM Dieterich begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Schuler und Herrn Maier von Ingenieurbüro Schuler (IBS).

     

    Die vorhandene Heizzentrale, erläutert BM Dieterich, ist inzwischen in die Jahre gekommen. Darüber hinaus werde man auch aufgrund von gesetzlichen Änderungen immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Aus diesem Grund sei es geboten, sich in diesem Zusammenhang fachlichen Rat einzuholen. Die Verwaltung habe sich daher an das Ingenieurbüro Schuler aus Bietigheim-Bissingen gewandt, das die Stadt Güglingen bereits seit vielen Jahren betreut.

     

    Im Folgenden wird auf die in der Anlage beigefügte Präsentation verwiesen, anhand der Herr Schuler und Herr Maier die Erweiterungsmöglichkeiten aufzeigen.

     

    Die Erweiterung, informiert Herr Schuler, habe in etwa den selben Verbrauch wie der Bestand. Um den Bestand zu decken, wären die Kesselleistungen ausreichend. Heutzutage, so Herr Schuler, bestünden allerdings auch hohe Anforderungen bei Neubauten für den Primärenergiefaktor. Aus diesem Grund müssten optimale Werte angestrebt werden. Es werde daher empfohlen, die Heizzentrale zu ergänzen.

     

    Anhand eines Schaubildes stellt Herr Schuler die Energiebilanz nach einer Ergänzung dar. Insbesondere die Sommermonate von April bis September, letztendlich also rund die Hälfte, würde durch das BHKW gedeckt werden.

     

    Herr Schuler berichtet, er sei ein Befürworter der 3 Standbeine mit BHKW, Holzheizung für den Winter und Gaskessel als Reserve. Mit dieser Konstellation könne der weitere Bauabschnitt versorgt werden. Den Primärfaktor von 0,52 beschreibt Herr Schuler als gut.

     

    STR. Xander interessiert, woher die Differenz der Präsentation zur Vorlage herrührt. Herr Schuler erklärt, die Simulation ergebe beim Gaskessel 2%, in der Präsentation sei von 5-10% die Rede, da der Holzkessel auch still stehe. Der Primärenergiefaktor von 0,52 komme daher, dass das BHKW hier etwas größer gewählt worden sei, es sei also noch optimiert worden.

     

    Anhand der Präsentation erläutert Herr Schuler, seitens des Ingenieurbüros werde ein unteriridischer Pufferspeicher in Zusammenhang mit der Erweiterung des Kindergartens empfohlen. Das BHKW könnte ebenerdig in den Anbau des Gebäudes integriert werden. Es sei auch hier über eine unteriridische Lösung nachgedacht worden, allerdings sei dies mit hohen Kosten verbunden.

     

    Ebenfalls in der Präsentation aufgeführt wurden die geschätzten Investitionskosten sowie die Fördermöglichkeiten. Zusammenfassend stellt Herr Schuler klar, das Ingenieurbüro erachte es für sinnvoll, die Erweiterung der Heizzentrale mit den Baumaßnahmen im Kindergarten gleich mit zu realisieren.

     

     

    Auf Nachfrage von STR. Dr. Stark teilt Herr Schuler mit, der Pufferspeicher werde von beidem gefüllt - im Sommer durch das BHKW und im Winter durch die Holzheizung. Über Solarthermie sei ebenfalls nachgedacht worden. Letztendlich stehe dies allerdings in Konkurrenz zum BHKW. Der Vorteil des BHKW sei jedoch, dass auch im Winter Wärme generiert werden könne. Eine Solaranlage könne etwa von Mai bis August Wärme liefern. Das Ingenieurbüro halte daher das BHKW in diesem Fall für effektiver.

     

    STR. Burrer interessiert, ob eine Umhüllung aus Beton benötigt werde, wenn der Pufferspeicher unterirdisch installiert werde. Herr Schuler erklärt, es werde kein separater Raum benötigt, da der Stahlbehälter bereits seine Isolierung habe.

     

    STR. Burrer möchte wissen, was die Realisierung des BHKW unterirdisch kosten würde. Herr Schuler teilt mit, hierfür müssten 50.000 Euro und mehr gerechnet werden. Daher sei es die Idee der Stadt und des Architekten gewesen, dies oberirdisch zu machen.

     

    STR. Esenwein fasst zusammen, im Prinzip werde die Grundlast mit dem BHKW, die Mittellast mit der Holzheizung und die Spitzenlast mit dem Gaskessel abgedeckt. Er fragt, in welcher Größe das BHKW ausgelegt wurde um einen optimierten Lastgang zu erhalten.

     

    Zum Primärenergiefaktor zeigt sich STR. Esenwein verwundert, dass der Faktor bei Holzhackschnitzel schlechter als bei Gas ist. Er fragt, ob dabei von Biogas ausgegangen werde bzw. mit welchen Holzhackschnitzeln gerechnet werde. Herr Schuler teilt mit, der Faktor von Holz sei besser als der des BHKW. Wenn das BHKW jedoch nicht ergänzt würde, wäre die Bedarfsdeckung des Gaskessels höher. Letztendlich müsste der Holzkessel vergrößert werden, um auf den gleichen Primärenergiefaktor zu kommen. Es gehe also um die größere Bedarfsdeckung durch BHKW und Holz zusammen, die letztendlich den günstigeren Faktor ergebe.

     

    Bezüglich der Auslegung des BHKWs erklärt Herr Schuler, zunächst sei an ein kleineres BHKW gedacht worden. Jedoch bekommen Anlagen bis 50kw elektrisch die bessere Förderung.

     

    STRin Suchanek-Henrich erachtet es für interessant, wie sich der Zeitgeist verändert habe und jetzt das Holzmedium wieder mit dem BHKW ergänzt werde. Sie interessiere, wohin der durch das BHKW erzeugte Strom gehe, ob dieser verkauft werde oder in das Netz eingespeist werde. Herr Schuler teilt mit, dieser werde im Kindergarten benötigt bzw. in den Bilanzkreis eingespeist.

     

    STRin Suchanek-Henrich möchte außerdem wissen, wie das BHKW betrieben werde. Herr Schuler informiert, als Betriebsstoff werde Erdgas verwendet. Seines Erachtens ist die Kombination aus BHKW und Holz gut. STRin Suchanek-Henrich stimmt dem zu. Die Lösung mit den 3 Standbeinen und der Tatsache, dass der Strom dann auch noch selbst verwendet werden könne, sei sehr gut.

     

    Zum Thema Wirtschaftlichkeit stellt STR. Esenwein fest, bei Betrachtung der gesamten Heizanlage habe man über die letzten Jahre eine relativ schlechte Bilanz erzielt. Jetzt habe man die Situation, dass das jetzige Gebiet versorgt werden könne und über das BHKW eigener Storm erzeugt werden könne. Ihn interessiere, ob abgesehen werden könne, dass mit dieser Entwicklung irgendwann eine schwarze 0 oder sogar ein Gewinn erzielt werden könne. Des Weiteren bittet er um Information über die Förderhöhe beim Ausbau des Wärmenetzes. Herr Schuler teilt mit, es ginge hier um 100 € pro Meter, bei ansonsten Kosten von 400 Euro pro Meter. Bezüglich der Wirtschaftlichkeit erläutert Herr Schuler, die bisherigen 620.000 kWh/a seien recht wenig gewesen. Das BHKW werde zu einer besseren Wirtschaftlichkeit beitragen.

     

    STR. Burrer möchte wissen, in welcher Größenordnung die in der Präsentation erwähnten Baukosten bei Neubauten im Baugebiet liegen, die unter Umständen entstehen können. Herr Schuler schätzt, die Kosten einer Lüftungsanlage lägen bei rund 10.000 Euro pro Wohnhaus.

     

    STR. Burrer gibt zu bedenken, ob durch das BHKW möglicherweise Geräusche und Immissionen auf das Kindergartengebäude einwirken könnten. Herr Schuler versichert, es werde auch ein Schadschutzgutachten erstellt, auf den Kindergarten werden daher keine Auswirkungen entstehen. BM Dieterich ergänzt, dies müsse ohnehin noch mit der Architektin abgestimmt werden. Die Außenansicht, erläutert Herr Gohm, solle zudem dem geplanten Kindergartengebäude entsprechen. Die unterirdische Verbauung würde deutlich mehr Kosten verursachen.

     

    Auf Nachfrage von STR. Burrer, von wie viel Dezibel Lärm gesprochen werde, berichtet Herr Schuler, es seien auch keine Schlafräume tangiert. Herr Gohm ergänzt, in der Realschule seien auch 2 BHKWs installiert und es seien keine Beschwerden der darüber liegenden Klassenräume eingegangen.

     

    STRin Suchanek-Henrich möchte wissen, ob im Gebiet der geplanten Erweiterung dann ein neues Wärmenetz erforderlich wäre. Herr Schuler informiert, die Heizzentrale wäre mit dem nächsten Bauabschnitt passend. Der Holzkessel müsse nach einer gewissen Zeit ersetzt werden.

     

    Der Holzkessel, vergleicht STR. Xander, wäre immerhin 170.000 Euro günstiger. Das Ingenieurbüro habe nun eine Unterscheidung zwischen Simulation und Schätzung gemacht. Ihn interessiere, wie die Simulation bei der weiteren Präsentation von der Schätzung abweiche. Die Simulation, erklärt Herr Schuler, gelte für alles und die Abweichung sei auch gleich. Die Abweichung komme in erster Linie auch daher, wie kalt und warm der Winter ist. STR. Xander verweist auf die Vorlage in der die Holzheizung mit 51% angenommen werde, was Herr Schuler jedoch als nicht realistisch angesehen habe. Der Anteil sei in der Präsentation verändert worden. Herr Schuler erklärt, es sei beides zutreffend. Dies hänge hauptsächlich mit dem festen Brennstoff Holz zusammen, dass der Kessel nicht immer ideal laufe.

     

     

    BM Dieterich stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    Die Verwaltung stellt den Beschlussantrag, die Heizzentrale Herrenäcker-Baumpfad zum bestehenden Holzkessel mit einem BHKW-Modul 50 kW und einem Pufferspeicher aufzurüsten und die erforderliche Planung zu beauftragen und am Erweiterungsgebäude Kindergarten den erforderlichen Anbau auf der Nordseite im Zuge des Erweiterungsbaus gleich mit auszuführen.

     

    Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

  • Tagesordnungspunkt 7

    Antrag der Gemeinderatsfraktion Bürger-Union

    - Ladestationen für Elektrofahrzeuge

    - Vorlage Nr. 28/2017 -

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 28/2017, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    STR. Xander berichtet, die FUW-Fraktion spreche sich in der Mehrheit für Standort 2 auf der Nordseite des Rathauses aus.

     

    STR. Esenwein stimmt dem zu. Die Leerrohre sollten in jedem Fall entsprechend verlegt werden. Herr Gohm teilt mit, diese seien bereits verlegt. STR. Esenwein spricht sich dafür aus, eine Schnellladestation einzurichten, hierfür erhalte man auch die beste Förderung. Er könne dem Vorschlag der Verwaltung folgen.

     

     

    BM Dieterich stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    An dem von der Verwaltung vorgeschlagenen Standort 2 nördlich des Rathauses wird eine Schnellladestation für Elektrofahrzeuge eingerichtet.

     

    Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

     

     

    STR. Esenwein interessiert, ob die Verwaltung auch mit der MVV verhandelt habe. BM Dieterich teilt mit, bislang noch nicht.

  • Tagesordnungspunkt 8

    Vergnügungssteuersatzung

    - 2. Änderung

    - Vorlage Nr. 29/2017 -

     

    Protokoll

    Dieser Tagesordnungspunkt wird abgesetzt und auf die nächste Sitzung vertagt.

  • Tagesordnungspunkt 9

    Bausachen

    a)     Herrenäckerstraße 48, Güglingen

            - Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Laden

            - Vorlage Nr. 30/2017 -

    b)     Kirchgasse 1,Güglingen

            - Einbau einer Wohnung in bestehendes Dachgeschoss und einer Wohnung

              in bestehenden Schuppen sowie Garage im Erdgeschoss

            - Vorlage Nr. 31/2017 -

    c)     Kappelrain 3, Güglingen-Frauenzimmern

            - Neubau eines Büro- und Wohngebäudes mit Tiefgarage

            - Vorlage Nr. 32/2017 -

    d)     Kurze Str. 5, Güglingen-Eibensbach

            - Nutzungsänderung, Dachgeschoss in Einliegerwohnung

            - Vorlage Nr. 33/2017

    e)     Weitere

            - ohne Vorlage -

     

    Eine Veröffentlichung der Vorlagen auf der homepage der Stadt Güglingen ist aus datenschutzrechtlichen Gründen leider nicht möglich.

     

    Protokoll

    Bausachen

     

    a) Herrenäckerstraße 48, Güglingen

        - Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Laden

     

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 30/2017, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    STR. Xander interessiert, ob Einschränkungen bestehen, was in dem Ladengeschäft nicht zulässig ist. Zulässig, so BM Dieterich, sind alle nichtstörenden Gewerbe. STR. Xander schließt daraus, dass dann theoretisch auch ein Kebap-Laden eröffnet werden könne. Dabei handle es sich dann jedoch wiederum um Gastronomie, entgegnet BM Dieterich. STR. Xander erinnert, in der Marktstraße habe man nach der früheren Metzgerei auch einen Kebap-Laden zulassen müssen. Frau Stöhr-Klein erläutert, im allgemeinen Wohngebiet greifen die Vorgaben der Baunutzungsverordnung. Nichtstörendes Gewerbe könne dort zugelassen werden. In diesem Fall der Ernährungsberatung sehe sie kein Problem. Für STR. Xander stellt sich jedoch die Frage, wer das Gewerbe in vielen Jahren betreibt. Dann, so Frau Stöhr-Klein, werde wiederum eine bauliche Nutzungsänderung notwendig.

     

    STR. Scheerle meint, ob eine ähnliche Anfrage eines Pizza-Service nicht vor kurzem in der Sophienstraße bestanden habe. BM Dieterich erläutert, dort habe ein anderer Bebauungsplan gegolten. Typisches nichtstörendes Gewerbe sei beispielsweise ein Friseurladen oder ähnliches. STR. Scheerle meint sich zu erinnern, dass diese Anfrage hat genehmigen werden müssen, da es zur Grundversorgung gehört. BM Dieterich entgegnet, dies sei gar nicht genehmigt worden. 

     

    BM Dieterich stellt klar, dies sei in diesem Fall nicht die Frage. Wäre die Überschreitung des Baufensters nicht, wäre dies sogar ein Vorhaben im Kenntnisgabeverfahren.

     

    Auf Nachfrage von STR. Burrer, informiert BM Dieterich, die Stellplätze seien nachzuweisen.

     

     

    BM Dieterich stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    1. Die Stadt Güglingen stimmt dem Bauvorhaben zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage, Stellplätzen und Laden auf dem Flst. Nr. 5623, Herrenäckerstr. 48 in Güglingen zu.
    2. Der Überschreitung des Baufensters in östlicher Richtung um 50 cm wird in Bezug auf § 30 Absatz 1 i.V. mit § 31 Absatz 2 BauGB zugestimmt.
    3. Das Einvernehmen der Stadt Güglingen wird gem. § 30 i.V,m. § 36 BauGB erteilt.
    4. Grundlage bilden der Lageplan und die Planunterlagen von Holzbau Schieber, Bad Rappenau vom 22.12.2016.

     

    Der Antrag wird mit einer Enthaltung (STR. Scheerle) mehrheitlich beschlossen.

     

     

     

    b) Kirchgasse 1, Güglingen

         - Einbau einer Wohnung in bestehendes Dachgeschoss und einer Wohnung

           in bestehenden Schuppen sowie Garage im Erdgeschoss

     

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 31/2017, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    STR. Ernst bittet um Überprüfung, ob für das Dachfenster, das auf Seite 7 (Westansicht) ersichtliche Dachfenster die Brandschutzvorschriften eingehalten sind, ebenso bei dem rechten Dachfenster. BM Dieterich entgegnet, diese Frage sei durch die Genehmigungsbehörde zu klären. Die Stadt habe nur die Frage des Einfügens in die Umgebungsbebauung zu klären.

     

    STR. Ernst möchte außerdem wissen, ob die Stellplätze nachgewiesen werden können. Ihn interessiere, wo der neue Stellplatz eingerichtet werden solle. Frau Stöhr-Klein antwortet, dieser komme in die Garage, die auf der Südansicht, Seite 8, dargestellt sei. Eine Garage, so STR. Ernst, sei doch bereits vorhanden für die bestehende Wohnung. Frau Stöhr-Klein erläutert, dies sei in der Vorlage entsprechend festgehalten, dass dies teilweise bereits umgesetzt wurde und im Nachgang genehmigt werde.

     

    Auf Nachfrage von STR. Ernst informiert Frau Stöhr-Klein, es handle sich um eine Familie, die inzwischen mehr Wohnbedarf habe. Letztendlich sei es jedoch vergleichbar mit einem Vorhaben in der Marktstraße.Bei Altbestandshäusern bei denen zusätzlicher Wohnraum entsteht und dafür keine andere Versiegelung erfolgt, sei die Baurechtsbehörde sogar daran gehalten auf diese zusätzlichen Stellplätze zu verzichten, sofern die Nutzung von Art und Maß her weiterhin passe.

      

    STR. Ernst bittet um Überprüfung der weiteren genannten Dinge. BM Dieterich merkt an, Hintergrund sei hier auch die häufig zitierte Innenentwicklung. Wenn dies verfolgt werden solle, müssten diese Dinge möglich gemacht werden.

     

    STR. Sigmund interessiert, ob bei solchen An- und Umbauten auch die Energiesparverordnung eingehalten werde. BM Dieterich stellt klar, auch dies sei nicht Sache der Kommune, sondern der Baurechtsbehörde.

     

     

    BM Dieterich stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    1. Die Stadt Güglingen stimmt dem geplanten Einbau einer Wohnung in das bestehende Dachgeschoss mit 3 Dachgauben, sowie dem Einbau einer Wohnung im bestehenden Schuppen und dem Einbau einer Garage im Erdgeschoss auf dem Flurstück 21/4, Kirchgasse 1 in Güglingen, zu.
    2. Das Einvernehmen der Stadt Güglingen wird entsprechend § 34 BauGB erteilt.
    3. Grundlage bilden die Planunterlagen des Dipl. Ing. Willy Kraft, Besigheim vom 10.01.2017.

           

    Der Antrag wird mit 2 Gegenstimmen (STR. Ernst, STR. Xander) mehrheitlich beschlossen.

     

     

     

    c) Kappelrain 3, Güglingen-Frauenzimmern

         - Neubau eines Büro- und Wohngebäudes mit Tiefgarage

     

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 32/2017, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    STR. Xander zeigt sich verwundert über die Vorlage. Wenn der Nachweis, dass die Wohnung in Baumasse und Grundfläche dem Gewerbebetrieb untergeordnet ist, nicht erbracht werden könne, hieße dies für STR. Xander, dass es eigentlich keinen Tagesordnungspunkt hätte geben müssen. BM Dieterich erläutert, die Verwaltung habe für die Zustimmung und Ablehnung von Vorhaben Fristen einzuhalten. Wäre das Vorhaben in der heutigen Sitzung nicht behandelt worden, wäre das Einvernehmen durch das Landratsamt ersetzt worden.

     

    Auf Nachfrage von STR. Dr. Stark teilt BM Dieterich mit, es handle sich dabei nicht um ein gemeindeeigenes Grundstück.

     

     

    BM Dieterich stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    1. Die Stadt Güglingen stimmt dem Bauvorhaben zum Neubau eines Büro- und Wohngebäudes mit Tiefgarage und Stellplätzen auf dem Flst. Nr. 2898, Kappelrain 3 in Frauenzimmern derzeit nicht zu.
    2. Das Einvernehmen der Stadt Güglingen wird gem. § 30 i.V,m. § 36 BauGB vorerst nicht erteilt.
    3. Grundlage bilden der Lageplan des Dipl. Ing. Ulrich Schmid, Brackenheim vom 08.12.2016 sowie die Planunterlagen des Dipl. Ing. Peter G. Hermann, Heilbronn vom 12.12.2016.

     

    Der Antrag wird mit 2 Enthaltungen (STR. Xander, STR. Naffin) mehrheitlich beschlossen.

     

     

     

    d) Kurze Str. 5, Güglingen-Eibensbach

        - Nutzungsänderung, Dachgeschoss in Einliegerwohnung

           

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 33/2017, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

     

    BM Dieterich stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    1. Die Stadt Güglingen stimmt der geplanten Nutzungsänderung bestehendes Dachgeschoss in Einliegerwohnung auf dem Flurstück 420/2, Kurze Straße 5 in Eibensbach, zu.
    2. Das Einvernehmen der Stadt Güglingen wird entsprechend § 30 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 31 BauGB erteilt.
    3. Grundlage bilden die Planunterlagen des Bauherren vom 07.01.2017.

     

    Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

     

     

     

    e) Weitere

     

    Weitere Bausachen lagen nicht vor.

  • Tagesordnungspunkt 10

    Bekanntgaben

    a)     Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen

            - Vorlage Nr. 34/2017 -

    d)     Weitere

            - ohne Vorlage -

     

    Protokoll

     

    Bekanntgaben

     

    a) Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen

     

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 34/2017, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    Die Beschlüsse aus nichtöffentlichen Sitzungen werden dem Gremium zur positiven Kenntnisnahme bekannt gegeben.

     

     

     

    b) Weitere

     

    Weitere Bekanntgaben lagen nicht vor.

  • Tagesordnungspunkt 11

    Verschiedenes

    - ohne Vorlage -

     

    Protokoll

    1. Kreisumlage

     

    STR. Esenwein bittet um Information zum aktuellen Stand der Kreisumlage.

     

    Er sei auch von einem Industriellen angefragt worden, ob der Landrat inzwischen Güglingen besucht und das Gespräch gesucht habe. Es sei zwar eine Antwort auf die Resolution eingegangen, diese gehe jedoch an der Fragestellung vorbei.

     

    Herr Landrat Piepenburg habe den Ausbauzustand der Kreisstraßen als gut bis sehr gut beschrieben. Tatsache, so STR. Esenwein, sei jedoch, dass auf sehr vielen Kreisstraßen die Kennzeichnung fehle und die Ränder mitunter wegbrechen. DIe Kreisstraße zwischen Cleebronn und Eibensbach sei sogar zu schmal ausgebaut worden.

     

    STR. Esenwein macht deutlich, der Wunsch sei ganz klar, dass der Landrat die Kommunen auch in der Frage der Verbesserung der Verkehrsbeziehungen unterstütze. Zum Thema Nahverkehr und Krankenhaus habe er sich nicht geäußert. Er bitte darum, dass der Landrat doch noch einmal darüber nachdenke, sich vor Ort ein Bild zu machen und das Gespräch zu suchen. Für STR. Esenwein wäre es wichtig, den Weg weiterzugehen und er halte es für gut, wenn hier Einigkeit im Gremium herrsche. Über das Wie müsse man weiter sprechen.

     

     

     

    2. Unterbringung von Obdachlosen

     

    STR. Esenwein verweist auf die Berichterstattung in der Heilbronner Stimme, wonach ein Herr, der sich in Nordheim als Obdachloser gemeldet habe, dort nicht untergebracht werden konnte. Ihn interessiere, ob dies auch in Güglingen problematisch werden könne.

     

    BM Dieterich erklärt, dies müsse differenziert betrachtet werden. Bürgermeisterkollege Schiek in Nordheim hätte jederzeit einen Obdachlosen unterbringen können. Die Problematik in diesem Fall habe darin gelegen, dass dieser Obdachlose an einer Behinderung litt und er daher nicht in Nordheim hatte untergebracht werden können. Aus diesem Grund habe Lauffen ausgeholfen und den Mann untergebracht. Grundsätzlich habe man in Güglingen bisher alle Obdachlosen untergebracht, wenngleich BM Dieterich nicht sagen wolle, dass dies nicht zum Problem werden könne, insbesondere Menschen mit Behinderung unterzubringen könne durchaus problematisch sein. Ebenso stoßen Kommunen zumindest kurzfristig an ihre Grenzen, wenn bei einem Brandfall oder ähnliches größere Anzahlen von Personen unterzubringen sind.

     

     

     

    3. Parken

     

    STR. Esenwein bittet um regelmäßige Überprüfung der Parksituationen bei dem Kebap-Laden und der ehemaligen Gaststätte Blankenhorn - insbesondere auch in den Abendstunden. Frau Koch teilt mit, die Mitarbeiter des Vollzugsdienstes machen regelmäßig Abend- und Wochenenddienste, bei denen alle neuralgischen Stellen überprüft werden. Sie werde dies jedoch nochmals an Frau Künne und Herrn Kühner weitergeben. 

     

     

     

    4. Typisierungsaktion 19. März 2017

     

    In Kürze, so STR. Xander, werde in Güglingen eine Typisierungsaktion der DKMS stattfinden. Die Stadt habe bereits ihre Zusage erteilt, die Schirmherrschaft zu übernehmen. Er bittet darum, gegebenenfalls auch die ABC-Halle als größte Halle zur Verfügung zu stellen.

     

    Die Kosten, so STR. Xander werden auf 40.000 Euro geschätzt. Er regt an, eventuell einen Obulus aus dem Sozialfonds der Stadt dazuzugeben. BM Dieterich erklärt, er habe heute signalisiert, die Schirmherrschaft zu übernehmen und die Halle zur Verfügung zu stellen. Zunächst müsse man schauen, was zusammenkommt und dann gegebenenfalls weitersehen.

     

     

     

    5. Umgehungsstraße

     

    STR. Scheerle verweist auf die letzte Sitzung, in der BM Dieterich geäußert habe, er wolle einen Brief an den Verkehrsminister verfassen. BM Dieterich erklärt, dies sei auch geschehen, eine Antwort habe er jedoch bislang nicht erhalten.

     

     

     

    6. zu Kreisumlage bzw. Resolution

     

    STR. Gutbrod ist ebenfalls der Auffassung, bezüglich der Resolution solle nachgehakt werden. Der Landrat solle nach Güglingen zur Aussprache nach Güglingen eingeladen werden. BM Dieterich entgegnet, er könne gegenüber dem Landrat gerne diese Einladung aussprechen. STR. Gutbrod bittet darum.