Ratsinformationssystem

Gemeinderatssitzung

Sitzung am 13.09.2016 um 19:00 Uhr im im Rathaus Güglingen, Sitzungssaal

Anwesenheit & Sitzungsdauer

Vorsitzender: Bürgermeister Dieterich

Normalzahl der Gemeinderatsmitglieder: 21

Anwesend waren: 20

Abwesend waren: 1 (STRin Stengel), bei TOP 7 STR. Scheerle

 

Den Verhandlungen wohnte noch bei: Herr Gohm, Herr Kenngott, Herr Behringer, Frau Stöhr-Klein, bei TOP 2 und 3 Herr Martin (Ing. Büro Ippich), bei TOP 4 Herr Bähr, bei TOP 13 Herr De Gennaro, Schriftführerin: Frau Koch

 

Beginn der Sitzung: 19.00 Uhr      Ende der Sitzung: 21.40 Uhr

Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Rathaus - Anschluss an Nahwärmeversorgung

    - Vergabe Heizungstechnik

    - Vorlage Nr. 126/2016 -

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 126/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    Bürgermeister Dieterich führt aus, dass im Rahmen der energetischen Sanierung bereits einige Maßnahmen am Rathaus durchgeführt wurden. Im nächsten Schritt soll nun der Anschluss des Gebäudes an die Nahwärmeversorgung erfolgen.

     

    STR. Scheerle fragt nach, weshalb die Nebenkosten mit 21.000,- € so hoch angegeben sind.

    Bauamtsleiter Gohm erläutert, dass die Honorarkosten und Ingenieurleistungen auf diese Höhe geschätzt wurden. Diese Zahl ist jedoch die Obergrenze, es ist zu erwarten, dass es weniger Nebenkosten anfallen werden.

     

    STR. Esenwein hat sich dieselbe Frage gestellt, wie STR. Scheerle. Die Nebenkosten wären 1/3 der gesamten Kosten der Maßnahme.

    Bauamtsleiter Gohm antwortet, dass die hohen Zahlen dem geschuldet sind, dass bei der Berechnung von anderen, höheren Gesamtkosten der Maßnahmen ausgegangen wurde.

     

    STR. Scheerle teilt mit, dass in der Vorlage auf eine andere Vorlage älteren Datums verwiesen werde. Diese ist nicht im Ratsinformationssystem eingestellt gewesen. Er bittet darum, solche Vorlagen künftig immer mit einzustellen.

     

    BM Dieterich stellt den Beschlussantrag zur Abstimmung:

    Die Vergabe der Heizungstechnik zum Anschluss des Rathausgebäudes an die Nahwärmeversorgung erfolgt an die Firma Roland Jesser GmbH, Oskar-Volk-Straße 19, 74363 Güglingen zum Angebotspreis von 43.340,91 €.

    Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

     

  • Tagesordnungspunkt 2

    Rathausumfeld - Platzgestaltung Ostseite Rathaus

    - Vergabe Straßenbauarbeiten

    - Vorlage Nr. 127/2016 -

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 127/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    Bürgermeister Dieterich informiert, dass die Arbeiten vom Ingenieur Büro Ippich ausgeschrieben wurden. Es gingen trotz Aufforderung an mehrere Firmen nur drei Angebote ein.

    Für detailliertere Fragen steht auch noch der Planer, Herr Martin vom Ingenieurenüro Ippich zur Verfügung.

     

    STR. Xander teilt mit, dass er gegen die Vergabe stimmen wird. Dies habe nichts mit dem Bieter an sich zu tun. Es hat etwas mit der Ausführung der Maßnahme zu tun. Er habe sich bereits bei der Vorstellung der Planung gegen die Ausführung in dieser Art und Weise ausgesprochen. Vor allem fallen zu viele Parkmöglichkeiten weg. Aus diesem Grund kann er jetzt in Konsequenz auch der Vergabe nicht zustimmen.

     

    STR. Esenwein fragt nach, ob die Verwaltung Referenzen habe, wo die Firma schon gearbeitet hat. Er regt an, dass sich das Gremium überlegen sollte, wie die Parksituation in den Bauphasen geregelt werde. Hier sollten auf jeden Fall Zwischenlösungen geschaffen werden.

    Herr Gohm antwortet, dass die Firma im Landkreis Heilbronn unter anderem in der Gemeinde Kirchhardt sowie in private Unternehmen tätig gewesen ist.

     

    STR. Xander ist aufgefallen, dass die Vorlage einer Korrektur bedarf. Die Bereitstellung der Mittel erfolgte nicht wie in der Vorlage aufgeführt im Jahr 2016 sondern bereits im Jahr 2015.

     

    STR. Bosler möchte wissen, ob eine Beschänkung der Parkzeiten vorgesehen ist.

    Darauf antwortet Bürgermeister Dieterich, dass eine Beschränkung mit Sicherheit umgesetzt werden wird.

     

    STR. Burrer äußert sich, dass er ebenso nicht für die Vergabe stimmen kann. Seiner Ansicht nach sollte die Maßnahme erst zeitlich später umgestezt werden.

     

    BM Dieterich stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    Die Vergabe der Straßenbauarbeiten erfolgt an die Fa. AZ Straßen- und Pflasterbau aus Bad Rappenau zum Angebotspreis von 332.116,74 € brutto.

     

    Der Antrag wird mit einer Enthaltung (STRin. Muth) und drei Gegenstimmen (STR. Xander, STR. Bruder und STR. Burrer) angenommen.

     

    STR. Esenwein hat noch eine Nachfrage. Er bittet darum, dass dem Gremium ein Bauzeitenplan ausgehändigt wird, aus welchem auch der Abschluss der Maßnahme ersichtlich wird.

    Herr Martin teilt mit, dass der Baubeginn im Oktober geplant ist und mit einem Abschluss der Maßnahme bis März 2017 zu rechnen ist.

  • Tagesordnungspunkt 3

    Weinsteige, Sanierung

    - Vorstellung Planung Busbahnhof

    - Vorlage Nr. 123/2016 -

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 123/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    BM Dieterich begrüßt den Planer Herr Martin vom Ingenieur Büro Ippich recht herzlich zu der Sitzung. Er wird dem Gremium die Planung detailliert vorstellen. Herr Martin stellt dem Gremium die Planungen anhand einer Präsentation vor. Diese ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.

     

    Herr Martin erläutert zunächst die derzeitge Situation der Weinsteige mit Übergang in den landwirtschaftlichen Weg. Näher betrachtet wird im Folgenden der Bereich zwischen Kleingartacher Straße und Ende der Kleingartacher Straße durch Übergang in den landwirtschaftlichen Weg.

    Im Untergrund sind Kanalsanierungen erforderlich, teilweise müssen diese durch Aufgrabungen erfolgen. Zudem werden zusätzliche Ablaufpunkte geschaffen, welche das Oberflächenwasser aufnehmen. Diese Maßnahme wäre nicht zwingend erforderlich, aber in den letzten Monaten hat sich gezeigt, dass bei Starkregen Überschwemmungen vorkommen. Diese sollen mit zusätzlichen Einläufen verhindert werden. Die Dimensionierung des Kanals muss nicht geändert werden, dieser ist bereits ausreichend dimensioniert. Es ist eine Erneuerung der Wasserleitungen, Hauptleitung einschließlich der Hausanschlussleitungen vorgesehen. Der Straßenbau ist aus seiner Sicht der wichtigste Aspekt. Im oberen Bereich vor der Zufahrt zur Schule sind derzeit Parkplätze diagonal zur Fahrbahn angeordnet. Dies ist jedoch so gestaltet, dass eine Aufstellung von Fahrzeugen nicht über die gesamte Fläche möglich ist. Im Rahmen des Umbaus sollen die Parkplätze so gestaltet werden, dass ein Aufstellen der Fahrzeuge über die gesamte Länge des Parkplatzes ermöglicht wird. Aufgrund der vorhandenen Straßen- und Gehwegbereite ist diese Maßnahme ohne Probelme möglich. Die vorhandenen Straßenschäden werden in diesem Zuge ebenfalls saniert. Das Niveau der Fahrbahn und des Gewehges beim Festplatz soll auf einem Niveau ausgestaltet werden. Dies würde die Nutzung für Feste künftig vereinfachen, da Stolperfallen über Bordsteine wegfallen. Derzeit kann man mit Fahrzeugen nicht über den Gehweg fahren. Dies wäre dann möglich und müsste unterbunden werden. Hier wird vorgeschlagen, dass Poller angebracht werden, welche dann bei Bedarf entfernt werden können.

     

    STR. Xander hat eine kurze Zwischenfrage. Er möchte wissen, ob die höhengleiche Ausführung des Gehweges und der Fahrbahn aus versicherungstechnischen Gründen möglich sind. Er hat in Erinnerung, dass bisher häufig angemerkt wurde, dass eine genaue Abgrenzung zwischen Fahrbahn und Gehweg erfolgen muss.

    Herr Martin erläutert, dass dies nicht zwingend erforderlich ist. Es muss lediglich optisch zu erkennen sein, was Gehweg und was Fahrban ist. Dies kann durch einen Höhenunterschied erfolgen oder durch optische Gestaltung.

     

    Herr Martin fährt weiter fort, dass auf dem Festplatz derzeit Parktaschen ausgebildet sind. Beim Festbetrieb werden diese Flächen durch Fahrgeschäfte und Buden genutzt. In den Parktaschen werden hauptsächlich kleinere Stände aufgebaut. Diese Flächen sollen weiterhin auch so zur Verfügung gestellt werden. Der Festbetrieb soll weiterhin so funktionieren wie bisher. Die Stellplätze entlang der Straße Weinsteige werden nicht erhalten, im Innenbereich sollten diese aber erhalten werden. In Absprache mit der RBS wäre es ideal, wenn die beiden derzeit vorhandenen Haltestellen an der KKS und Oskar-Volk-Straße entfallen würden und lediglich noch die neue Haltestelle genutzt werden würde. An der neuen Haltestelle müssen vier Haltemöglichkeiten geschaffen werden. Diese werden zwar nur in Spitzenzeiten benötigt. Da gerade morgens 3 bis 4 Busse gleichzeitig erwartet werden. Es it geplant, jeweils zwei Haltestellen in derselben Fahrtrichtung zu bauen. Der vorhandene Weg durch das Festgelände bleibt unverändert. Auf dem Bussteig können künftig die Stände wie bisher in den Parktaschen aufgestellt werden.

     

    STR. Sigmund merkt an, dass die Stände dann aber künftig auf dem Bussteig stehen werden und ein Absatz vorhanden sein wird.

    Herr Martin bejaht dies. Die Stände stehen dann ca. 16 cm höher, da der Bussteig einen Absatz in dieser Höhe zur Fahrbahn haben wird.

     

    Bei der Anordnung der Bushaltestelle gibt es jedoch noch einen Nachteil. Die Zufahrt zu den innenliegenden Haltestellen ist aufgrund des Wendekreises der Busse nicht möglich. Würde die Straßenführung so beibehalten werden, müssten die Busse weiterhin bei KKS in der Buswendeschleife wenden und dann zurückfahren. Dadurch entstehen Leerfahrten und zusätzliche Fahrzeiten. Daher hat das Büro eine Variante B entwickelt mit einer größerer Fläche, ähnlich einer Wendeplatte, über welche zugefahren werden kann. Hierfür müsste lediglich ein Baum weggenommen werden um eine Ausfahrt aus dem Parkplatz zu schaffen.

    Weiter wurde noch eine Variante C geplant, welche aber nicht weiter ausgearbeitet wurde.

    Herr Martin geht noch auf die notwendig Änderung der Lichtsignalanlage an der Kleingartacher Straße ein. Er rege an, die Ampel vom derzeitigen Standort auf die Nordseite der Einmündung zur Weinsteige zu versetzen. Dies hat den Vorteil, dass die Schüler von der Bushaltestelle den Gehweg entlang gehen können und dann mit der Ampel die Straße queren um den neuen Eingang der Realschule zu nutzen.

    Wird die Ampel wie bisher belassen, hat dies mehrere Nachteile. Zum einen blockieren die Schüler mit der roten Ampel die Ausfahrt des Busses, zum anderen wird eine zusätzliche Querungshilfe in der Weinsteige im Bereich der Bushaltestelle notwendig.

     

    STR. Jesser teilt mit, dass die Wasserversorgung an der KKS derzeit unzureichend für die Feuerwehr ist. Dies sieht er sehr kritische, insbesondere darum, da es sich bei dem Gebäude um eine Schule handelt.

    Herr Kenngott antwortet, dass noch eine Verbindung der Wasserleitungen in der Trollingerstraße hergestellt werden muss. Es ist bekannt, dass hier noch eine Anbindung fehlt. Darüber wurde die Feuerwehr auch informiert. Diese Anbindung wird nun mit dem zweiten Bauabschnitt hergestellt, dann wird die Wasserversorgung besser werden.

     

    STR. Esenwein spricht nochmals die Überschwemmungsproblematik bei Starktregenereignissen an. Herr Sigmund hat dies in der Vergangenheit schon mehrfach angesprochen. Die Gullis wurden durch Geschwemmsel verstopft, das Wasser konnte nicht abfließen. Für ihn stellt sich daher die Frage, ob sogar eine Gefährdung der Realschule vorliegt. Hierüber sollte zwingend nochmals nachgedacht werden, ob das Wasser tatsächlich wie geplant abgeführt werden kann. Für die Planungen mit dem Oberflächenwasser sollte eine fundierte Grundlage vorliegen. Seiten des Landes gebe es das Starkregenrisikomanagement. Unter diesem Gesichtspunkt sollte das jetzt überplante Gebiet analysiert werden. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass die derzeitigen Niederschläge auch künftig so kommen werden. Voraussichtlich werden künftig mehr Niederschläge kommen. Untersuchungen im Rahmen des Starkregenrisikomanagements werden mit 70% gefördert. Dies Maßnahme sollte daher durchgeführt werden um künftig Schäden abwenden zu können.

    Die Planung der Bushaltestelle überzeugt ihn tatsächlich. An ihn wurde auch die Überlegung herangetragen, die Busse durchfahren zu lassen und beim Friedhof wieder ausfahren zu lassen. Dies ist aber auch aufgrund der Höhenunterschiede nicht machbar. Er regt an, eine Wegbeschreibung für die Schüler zu erstellen, sodass diese wissen, welche Wege genutzt werden sollen. Dies würde auch dem Thema sicherer Schulweg dienen.

    BM Dieterich antwortet, dass ein Schulwegeplan vorhanden ist. Dieser wird dann nach Fertigstellung der Baumaßnahme entsprechend angepasst.

    Weiter fragt STR. Esenwein nach, wie die Poller dann entfernt werden, wenn der Gehweg und die Fläche gemeinsam genutzt werden.

    Herr Martin verweist auf die Erfahrung, welche gezeigt hat, dass Poller notwendig sind im Alltag. Diese müssen dann so gestaltet werden, dass diese herausnehmbar sind.

    STR. Esenwein regt an, die Ampel so zu gestalten, dass eine zweite Ampelanlage parallel zur jetzigen erstellt wird. Die Schüler kommen morgens teilweise parallel mit zwei Bussen an. Es ist dann eine große Anzahl von Schülern auf den Gehwegen unterwegs. Mit einer zweiten Ampelanlage wäre eine größere Querung der Kleingartacher Straße möglich und so könnten mehrere Schüler schneller die Straße passieren. Er geht davon aus, dass auch Schüler ohne die Querungshilfe und Entgegen des Schulwegeplans die Weinsteige queren werden.

    Herr Martin antwortet, dass der Schulweg dann auf der Seite des Gehweges bei der die Ampel ausgewiesen wird. Dass die Schüler nicht in Griff zu bekommen sind, wird immer so sein. Wichtig ist, dass genügend Fahrbahnbreite vorhanden ist um einen Gehweg herzustellen, welcher breiter als 1,5 Meter ist und daher dann auch von vielen Schülern genutzt werden können. Es wird dennoch immer Schüler geben, welche den Gehweg nicht nutzen. Das Ziel ist die Schüler auf einem sicheren Weg zur Schule zu führen. Wenn sich Schüler nicht an den empfohlenen Weg halten, ist dies schade, aber die von ihm vorgegebene Empfehlung sei eine ideale Lösung.

    STR. Esenwein kann die Aussagen von Herr Martin nachvollziehen. Für ihn ist es jedoch wichtig zu wissen, ob die Planungen genügen bei den vorhandenen Schülerströmen einen sicheren Schulweg zu garantieren.

    Herr Martin erläutert, dass jeweils eine Mindestgehwegbereite im Regelwerk vorgeschrieben ist für eine gewisse Schüleranzahl. Die erforderliche Mindestbreite wird auf jeden Fall erstellt und die Planung auch nochmals mit der Verkehrsschaukommission abgestimmt.

    BM Dieterich ergänzt, dass die Situation von heute um ein mehrfaches verbessert wird.

    STR. Esenwein bittet Herrn Martin noch nähere Ausführungen zur geplanten Überdachung zu machen.

    Herr Martin erläutert, dass eine Überdachung in der Mitte als Dach mit Seitenwänden vorgesehen ist. Die Überdachung dient auch als Wetterschutz und wird zwischen den Bäumen angeordnet.

     

    STR. Bosler hält den Standort für optimal. Wenn er jedoch vom derzeitigen Stand ausgeht, ist es für ihn nicht vorstellbar, dass die Situation mit der Ampel funktioniert. Hier muss Situation so verbessert werden, dass möglichst viele Schüler auf dem Gehweg Platz finden.

    Herr Martin teilt mit, dass die Gehwegbreite wie geplant ausreichend ist, diese wird breiter ausgebildet als derzeit vorhanden.

    Er fragt weiter nach, ob die Ausstiegsituation am Rathaus dann reduziert wird und ob die Schüler die Möglichkeit haben, zu entscheiden, wo sie aussteigen.

    BM Dieterich bejaht die Wahlmöglichkeit. Er erhoffe sich jedoch, dass die Schüler an der Weinsteige aussteigen, da dies komfortabler für sie ist.

     

    STR. Gutbrod ist aufgefallen, dass viele Schüler beim Verlassen der Schule direkt die Straße queren. Er fragt nach, ob es möglich ist mit Hilfe einer Abschrankung die Kinder so zu leiten, dass diese die Ampel nutzen und von der Schule nicht direkt auf die Fahrbahn kommen sondern davon abgehalten werden.

    Herr Martin antwortet, dass ein Geländer direkt vor dem Ausgang an der Schule am Gehweg vorgesehen werden kann.

     

    STR. Xander ist der Ansicht, dass die Ampel so bleiben kann wie bisher. Er geht davon aus, dass die Schüler immmer den kürzesten Weg suchen, egal, wo sich Ampel befindet.

    Herr Martin entgenet, dass gerade aus diesem Grund der Vorschlag sei die Ampel zu versetzen. Aber die eigentliche Genehmigung für das Versetzen der Ampel muss vom Landratsamt erteilt werden. Dieses wiegt dann die Vor- und Nachteile ab. Es ist daher immer noch möglich, dass die Ampel wie bisher bleibt.

     

    STR. Burrer fragt nach, wie die Kanäle verlaufen.

    Herr Kennott erläutert die Lage der Kanäle und deren Verlauf. Schmutzwasser und Oberflächenwasser werden separat abgeleitet. Künftig ist wichtig, dass die Einläufe unterhalten werden. Dies ist einer der Hauptpunkte um künftig Überflutungen zu verhindern. Allerdings darf dabei nicht vergessen werden, dass beim zweiten Bauabschnitt noch weitere Einläufe geplant sind und gebaut werden sollen, welche derzeit noch nicht vorhanden sind.

    BM Dieterich teilt mit, dass die Verwaltung derzeit dabei ist die allgemeinen Kanalpläne fortzuschreiben, in diesem Rahmen werde auch das Thema Starkregen mit berücksichtigt.

     

    STR. Burrer fragt nach, in welchen Kanal die Schachtabläufe in der Straße das Wassser führen.

    Ihm wird mitgeteilt, dass die Entwässerung der Straßenfläche in Regenwasserkanal erfolgt.

    Weiter bittet er um Mitteilung, ob sich durch die neue Haltestelle in der Weinsteige die Sitaution mit dem Linienbeginn vor dem Rathaus und den dort mehrere Minuten wartenden Busse verändern wird.

    BM Dieterich teilt mit, dass der Planer keinen Einfluss darauf hat, wie das künftige Fahrverhalten der Busse sei. Die Verwaltung werde aber nochmals den dringenden Wunsch an die RBS formulieren dann die Fahrpläne entsprechend zu überdenken und zu überarbeiten.

     

    STR. Xander fragt sich, wie die Grundschüler, vor allem die in der ersten Klasse künftig vom zentralen Bushalt bis zur Schule gehen. Die Eltern haben hier sicherlich Sorge, dass die Schüler alleine den Weg nicht zurücklegen können.

    BM Dieterich erläutert, dass sich die Schulleitung hierfür bereits ein Konzept überlegt hat.

     

    STR. Naffin gibt zu Bedenken, dass bei allen Anmerkungen bisher lediglich der Schulweg zur Realschule berücksichtigt wurde. Es sollte aber auch der Schulweg in die andere Richtung betrachtet werden. Er fragt nach, ob eine Querungshilfe oder ein Zebrastreifen für die Schüler der KKS vorgesehen ist.

    Herr Martin antwortet, dass hier für einen Zebarstreifen nicht die erforderlich Anzahl an Personen und Fahrzeugen vorhanden ist. Das Einrichten eines solchen Überweges wäre ein Entgegenkommen des Landratsamtes. Er wird dies aber bei der Absprache der Planungen mit dem Landratsamt anmerken.

     

    STRin Giebler bittet um Auskunft, ob an dieser Haltestelle lediglich die Schulbusse halten werden oder auch die Linienbusse.

    BM Dieterich teilt mit, dass dort alle Busse halten werden.

     

    STR. Scheerle fragt nach, ob die Maßnahme bis zum nächsten Maienfest umsetzbar ist.

    BM Dieterich teilt mit, dass die ganze Maßnahme mit Sicherheit nicht bis zu diesem Zeitpunkt umgesetzt werden kann.

    Herr Martin ergänzt, dass Baustellen normalerweise von hinten nach vorne abgearbeitet werden. Eine komplette Umsetzung ist nicht möglich. Es wird daher noch zu planen sein, welche Arbeiten zunächst ausgeführt werden und welche erst nach dem Maienfest. Die Inbetriebnahme der Haltestelle wird generell erst mit dem Fahrplanwechsel möglich sein.

     

    STR. Otterbach stellt die Frage, ob die Parkbuchten in der nördlichen Seite erhalten bleiben.

    Herr Martin verneint dies.

     

    BM Dieterich stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

    Die Planung des Ingenieurbüros Ippich, Variante B, wird umgesetzt. Es ergeht der Auftrag an den Planer diese Variante auszuarbeiten und die Ausschreibung der Arbeiten zu veranlassen.

     

    Der Antrag wird einstimmig angenommen.

     

    STR. Esenwein bittet darum, das Thema Starkregen bei der Ausarbeitung mit zu berücksichtigen.

    BM Dieterich sagt dies zu.

  • Tagesordnungspunkt 4

    Medientechnik Sitzungssaal

    - Neubeschaffung

    - Vorlage Nr. 128/2016 -

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 128/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    Herr Bähr erläutert dem Gremium den Istzustand. Der derzeit vorhandene Beamer ist nicht für Tageslichtprojektionen geeignet. Die Leinwand ist veraltet. Aufgrund der Anfrage des Gremiums den Beamer zu erneuern wurden zwei Varianten geprüft, welche näher vorgestellt werden. Möglichkeit eins ist ein Hochleistungsbeamer mit neuer Leinwand. Der Abstand zur Leinwand sollte mindestens 4 Meter betragen. Vorteil dieser Lösung ist eine sehr gute Bildqualität, auch bei Tageslicht. Wenn der Lichteinfall direkt über die verglaste Seitenwand erfolgt ist jedoch auch mit diesem Beamer nichts mehr zu sehen. Daher soll außen an der Verglasung eine Folie angebracht werden, welche den Lichteinfall vermindert. Der Nachteil dieser Maßnahme ist, dass das Gerät etwa 30 kg wiegt. Eine Befestigung wie beim jetzigen Beamer an der Traferse ist daher nicht möglich. Ebenso gibt es optische Nachteile durch die Größe des Gerätes. Das Angebot dieser Maßnahme beläuft sich auf gesamt 12.200,- €. Die zweite Variante ist die modernere Variante. Ein Ultrakurzdistanzbeamer mit Whiteboard auf Pylonensystem. Dieses Board kann hoch und herunter geschoben werden, der Beamer wird direkt an der Wand angebracht. Der Vorteil dieser Variante ist eine hohe Bildqualität und dass Interaktivität gegeben ist. Die Inhalte können direkt auf die Tafel gezeichnet werden und das neue Bild dann versandt werden. Der Nachteil ist die geringe Lumenuzahl des Beamers und dass im interaktiven Modus lediglich ein Bild von höchstens 200 cm Breite angezeigt werden kann. Ansonsten ist die Bildbreit bei dieser Variante auf 240 cm beschränkt. Das Angebot für diese Maßnahme beläuft sich auf 9.600,- €. Beide Preise sind Nettopreise. Der Visualizer ist bei beiden Varianten möglich.

     

    STR. Bosler stellt sich beim Visualizer die Frage, wie der Bedarf ist und wie häufig dieser benötigt werden würde. Die Frage ist, ob dieser überhaupt notwendig ist.

    Herr Bähr teilt mit, dass das Angebot auf Grund des Wunsches vom Gemeinderat eingeholt wurde.

    BM Dieterich ergänzt, dass die Pläne heute zudem meist digital zugesandt werden und dann in das Ratsinfosystem eingestellt werden. Wenn er vor einigen Jahren gefragt worden wäre, hätte er die Notwendigkeit eines Visualizers bejaht. Heute sehe dies allerdings anders aus. Außerdem könne dieser auch immer noch nachbeschafft werden, wenn ein Bedarf vorhanden sein sollte.

     

    STR. Esenwein ist der Auffassung, dass der Beamer ein größeres und prägnanteres Bild biete. Beim Board bestehe jedoch die Möglichkeit der Interaktivität. Diese sei jedoch auch beim Beamer gegeben, sofern eine entsprechend Software auf dem Laptop aufgespielt werde.

     

    STR. Xander fragt nach, wie weit das Whiteboard nach unten gefahren werden kann, nicht dass hier die gesamte magnetische Fläche in der Wand dann verdeckt wird.

    BM Dieterich teilt mit, dass auch noch links und rechts des Whiteboards magnetische Fläche vorhanden ist.

    STR. Xander würde den Visualizer auch weglassen. In den letzten Sitzungen wurde der Tageslichtprojektor nicht mehr verwendet. Daher könne auch auf den Visualizer verzichtet werden. Er spricht sich für das Whiteboard aus, da dieses zukunftsfähiger ist.

     

    BM Dieterich stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    Der Sitzungssaal wird mit  einem Ultrakurzdistanzbeamer an Whiteboard auf Pylonensystem ausgestattet. Die Kosten für diese Maßnahme belaufen sich auf rund 10.700,- € zzgl. 500,- bis 600,- € für die Installation. Der Visualizier wird zunächst nicht mit beschafft.

     

    Der Antrag wird mit 7 Gegenstimmen (STR. Naffin, STRin Muth, STR. Sigmund, STR. Esenwein, STR. Knecht, STR. Stark und STR. Ernst) und zwei Enthaltungen (STR. Ottenbacher und STR. Burrer) angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 5

    Benutzungsordnung Rathaus

    - Vorlage Nr. 129/2016 -

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 129/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    STR. Naffin fragt nach, ob die Trauungen generell im Sitzungssaal stattfinden.

    BM Dieterich teilt mit, dass bisher die Trauungen häufig im Sitzungssaal stattfanden, da das seitherige Trauzimmer häufig zu klein war. Im neuen Trauzimmer - Schwemme - haben jedoch 25 Personen Platz und auch optisch ist das Zimmer sehr ansprechend. Daher geht er davon aus, dass die Trauungen künftig nicht mehr im Sitzungssaal stattfinden werden.

     

    STR. Xander fragt nach, ob auch Trauungen im Ratshöfle durchgeführt werden.

    BM Dieterich antwortet drauf, dass lediglich einmal eine Trauung im Ratshöfle stattfand. Dies war aber eine Ausnahme. Anonsten finden die Trauungen ausschließlich im Sitzungssaal und Trauzimmer statt.

    STR. Xander regt an den Zuschlag für Hausmeister und Reinigungskraft von 50% an Samstagen, Sonn- und Feiertagen zu ändern. Die 50% Zuschlag sollten lediglich für Samstage erhoben werden, für Sonn- und Feiertage sollte ein Zuschlag von 100% erhoben werden. Schließlich wird den Mitarbeitern für Arbeit an diesen Tagen auch ein Zuschlag von 100% gezahlt. Hier sollten die kompletten Kosten an die Nutzer weitergegeben werden.

     

    BM Dieterich stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    Die Neufassung der Benutzungsordnung für das Rathaus wird wie im folgenden abgedruckt beschlossen.

     

    Der Antrag wird einstimmig angenommen.

     

     

     

     

     

     

     

    Stadt Güglingen                                                                 Landkreis Heilbronn

     

    Benutzungsordnung Rathaus 2016

    vom 13.09.2016

    (661.3:0002)

     

    Auf der Basis von § 4 GemO hat der Gemeinderat der Stadt Güglingen in seiner öffentlichen Sitzung am 13.09.2016 folgende Benutzungsordnung für die Räume im Rathaus beschlossen:

     

    § 1  -  Zulassung von Veranstaltungen

     

    1.   Sitzungssaal und Ratshöfle sind Bestandteil des Rathauses und damit eine Öffentliche Einrichtung der Stadt Güglingen. Auf Antrag können Veranstaltungen Dritter im kulturellen, gesellschaftlichen und politischen Bereich zugelassen werden.

     

    2.   Die Entscheidung, ob eine Veranstaltung zugelassen wird, trifft die Stadt Güglingen/Stadtpflege.

     

    3.   Begründung des Vertragsverhältnisses

    a)       Die mietweise Überlassung von Sitzungssaal und/oder Ratshöfle bedarf eines schriftlichen Vertrages, dessen Bestandteil die Benutzungsordnung mit ihren Anlagen ist.

    b)       Der Antrag auf Überlassung der Räume sollte mindestens zwei Wochen vor der Veranstaltung bei der Stadt Güglingen/Stadtpflege unter Angabe des Veranstalters, des verantwortlichen Leiters der Veranstaltung, des Veranstaltungstermins, Art und Dauer der Veranstaltung eingereicht werden.

    c)       Die Stadt Güglingen behält sich vor, je nach Art und Dauer einer Veranstaltung besondere Bestimmungen für die Bewirtschaftung festzusetzen (z.B. Verkaufsverbot für alkoholische Getränke, Tabakwaren, kein Getränkezwang für einzelne Besucher u.ä.).

    d)       Veranstalter ist, wer die Überlassung der Räume zur Durchführung einer Veranstaltung beantragt, bewirtschaftet bzw. die Veranstaltung selbst durchführt.

    e)       Eine Terminvormerkung ohne schriftliche Bestätigung ist für die Stadt Güglingen unverbindlich.

     

     

    § 2  -  Benutzungsentgelt

     

    1.   Die Veranstalter haben für die Überlassung und für die Benutzung von Sitzungssaal bzw. Ratshöfle eine Raummiete und Entgelte für Dienstleistungen bzw. sonstige Neben­leistungen der Stadt zu erbringen.

     

    Die Entgelte werden mit der Bekanntgabe der Rechnung zur Zahlung fällig. In Einzelfällen kann die Zahlung im Voraus gefordert werden. Ein Restbetrag, der sich aus der Gemeinde vorbehaltenen Endabrechnung ergibt, wird mit Bekanntgabe der Rechnung zur Zahlung fällig.

     

    2.   Mehrere Veranstalter haften als Gesamtschuldner.

     

    3.   Es werden folgende Entgelte festgesetzt:

     

     

     

    23.11.2004

    13.09.2016

    a)

    Raummiete

    Sitzungssaal

    Ratshöfle

    Trauzimmer

     

    50,00 Euro

    50,00 Euro

    20,00 Euro

     

    50,00 Euro

    50,00 Euro

    20,00 Euro

    b)

    Lautsprechanlage

    5,00 Euro

    10,00 Euro

    c)

    Küchenbenützung

    10,00 Euro

    10,00 Euro

    d)

    Strom und Wasser pauschal

    Veranstaltung bis zu 4 Stunden                       5,00 Euro

    Veranstaltung bis zu 8 Stunden

     

    5,00 Euro

    10,00 Euro

     

    5,00 Euro

    10,00 Euro

    e)

    Hausmeister nach Bedarf pro Stunde

    16,00 Euro

    32,00 Euro

    f)

    Reinigungskraft nach Bedarf pro Stunde

    9,00 Euro

    25,00 Euro

     

    Bei Hausmeister und Reinigungskraft wird bei Einsatz am Samstag ein Zuschlag von 50 %, am Sonntag und Feiertag ein Zuschlag von 100 % erhoben.

     

     

    g)

    Aushilfen pro Stunde

    7,50 Euro

    14,00 Euro

    h)

    Ersatz Geschirr

    Teller flach

    Kaffeetasse

    Unterteller

    Gläser

    Sektgläser

    Weinbrunnengläser

     

    3,80 Euro

    3,80 Euro

    2,30 Euro

    1,30 Euro

    1,80 Euro

    0,50 Euro

     

    3,80 Euro

    3,80 Euro

    2,30 Euro

    1,30 Euro

    1,80 Euro

    0,50 Euro

    i)

    Trauungen im Sitzungssaal (pauschal Hausmeister + Miete)

    bis 50 Personen

    ab 50 Personen

    ab 100 Personen

     

     

    -

    -

    -

     

     

    100,00 Euro

    200,00 Euro

    500,00 Euro

    j)

    Sektempfang bei Trauungen

    (im Sitzungssaal und im Trauzimmer)

    bis 20 Personen

    bis 50 Personen

    bis 80 Personen

    ab 80 Personen

     

     

    -

    -

    -

    -

     

     

    10,00 Euro

    25,00 Euro

    50,00 Euro

    75,00 Euro

     

     

     

    § 3  -  Zustand und Benutzung des Vertragsgegenstandes

     

    a)       Die Räume werden in dem bestehenden, dem Veranstalter bekannten Zustand überlassen. Die Räume sind ordnungsgemäß zurück zu geben. Eventuell auftretende Mängel sind unverzüglich der Stadt Güglingen mitzuteilen.

    b)       Die Räume dürfen vom Veranstalter nur zu der im Überlassungsantrag genannten Veranstaltung benutzt werden. Überlassung an Dritte ist nicht zulässig.

    c)       Während einer Veranstaltung oder Benutzung eingetretene Beschädigungen im oder an dem Vertragsgegenstand sind der Stadtpflege unverzüglich mitzuteilen.

    d)       Beginn und Ende der Veranstaltung richten sich nach den genehmigten Zeiten. Der Veranstalter hat dafür zu sorgen, dass als Schluss der Veranstaltung der vereinbarte Zeitpunkt eingehalten wird und die überlassenen Räume innerhalb einer Stunde geräumt werden.

    e)       Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass nach Beendigung der Veranstaltung alle Außentüren ordnungsgemäß verschlossen sind.

     

     

     

    § 4  -   Übergabe und Rückgabe

     

    Die Räume werden durch einen Mitarbeiter der Stadt Güglingen, in der Regel dem Hausmeister, dem verantwortlichen Veranstaltungsleiter übergeben. Die Rückgabe der Räumlichkeiten hat unmittelbar, spätestens am 1. Werktag nach der Veranstaltung, durch den verantwortlichen Leiter und den Hausmeister zu erfolgen, wobei festgestellt wird, ob durch die Benutzung irgendwelche Schäden verursacht worden sind und ob das Inventar noch vollständig ist.

     

     

    § 5  -   Terminabsprache mit dem Hausmeister

     

    Der Veranstalter ist verpflichtet wegen der Bestuhlung und den Einzelheiten der Bewirtschaftung mindestens 3 Tage vor der Veranstaltung mit dem Hausmeister Verbindung aufzunehmen und die Zeiten des Auf- und Abbaus abzusprechen.

     

     

    § 6  -   Auf- und Abbau

     

    Auf- und Abbau der Tische und Stühle sowie einer eventuellen Bühne ist Sache des Veranstalters unter Anleitung des Hausmeisters.

    Nach der Veranstaltung sind die Räume einschließlich der benutzten Nebenräume dem Hausmeister in besenreinem Zustand zu übergeben.

    Bei Bewirtschaftung der Veranstaltungsräume ist die Küche in einem tadellosen Zustand zu verlassen. Der Boden ist aufzuwischen, die Schränke und gegebenenfalls die Wände sind zu säubern. Das benützte Inventar ist einwandfrei und hygienisch zu reinigen. Werden diese Auflagen nicht oder nur teilweise beachtet, werden die daraus entstehenden Kosten in Rechnung gestellt.

     

     

    § 7  -   Brandwache

     

    Die Stadt behält sich vor, die Gestellung einer Brandwache auf Kosten des Veranstalters zu verlangen.

     

     

    § 8  -   Garderobe

     

    Der Betrieb der Garderobe ist grundsätzlich Sache des Veranstalters. Anderweitige Regelungen bedürfen der Absprache mit der Stadtverwaltung.

     

     


    § 9  -   Lautstärke

     

    Ab 22.00 Uhr sind Türen und Fenster der Veranstaltungsräume verschlossen zu halten. Besonders ist darauf zu achten, dass die Lautstärke so eingestellt wird, dass eine Beeinträchtigung der Nachbarschaft weitestgehend vermieden wird.

     

     

    § 10  -   Zuschüsse der Stadt Güglingen

     

    Die Gewährung von Zuschüssen der Stadt Güglingen richtet sich nach den jeweils vom Gemeinderat beschlossenen Förderrichtlinien.

     

     

    § 11  -  Haftung

     

    Die Stadt Güglingen haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung der Stadt für die aufbewahrte Garderobe einschließlich der anderen Vertragsgegenstände ist ausgeschlossen.

     

    Für vom Veranstalter, Bewirtschafter oder sonstige bei der Veranstaltung mitwirkende Person eingebrachte Gegenstände übernimmt die Stadt keine Haftung. Die Lagerung erfolgt ausschließlich auf Gefahr des Veranstalters in den ihm zugewiesenen Räumen.

     

    Der Veranstalter haftet der Stadt gegenüber für alle über die übliche Abnutzung hinausgehenden Beschädigungen und Verluste am Vertragsgegenstand ohne Rücksicht darauf, ob die Beschädigungen durch ihn, seine Beauftragten, Teilnehmer an der Veranstaltung oder durch sonstige Dritte verursacht werden.

     

    Die vom Veranstalter oder Vertragsgegenstand zu vertretenden Schäden werden von der Stadt auf Kosten des Veranstalters behoben.

     

    Der Veranstalter hat für alle Schadensersatzansprüche einzustehen, die anlässlich einer Veranstaltung gegen ihn oder gegen die Stadt geltend gemacht werden. Wird die Stadt wegen eines Schadens unmittelbar in Anspruch genommen, so ist der Veranstalter verpflichtet, diese von dem geltend gemachten Anspruch einschließlich der anstehenden Prozess- und Nebenkosten in voller Höhe freizuhalten. Er hat der Stadt im Rechtsstreit durch gewissenhafte Information beizustehen.

    Auf Verlangen der Stadt hat der Veranstalter eine ausreichende Haftpflichtversicherung nachzuweisen oder Sicherheitsleistungen zu erbringen.

     

    § 12  -  Inkrafttreten

     

    Diese Benutzungsordnung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

     

    Güglingen, den 13.09.2016

     

     

    Dieterich

    Bürgermeister

     

  • Tagesordnungspunkt 6

    Satzung über den Anschluss an die „Nahwärmeversorgung Herrenäcker

    - 1. Änderung

    - Vorlage Nr. 130/2016 -

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 130/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    Herr Behringer teilt mit, dass die erneute Beschlussfassung notwendig ist, da sich ein Schreibfehler eingeschlichen hat. Bei § 7, Nr. 1c wurde versehentlich auf einen falschen § verwiesen. Aufgrund der Empfehlung des Kommunalamtes soll daher nochmals die Änderung beschlossen werden.

     

    STR. Bosler hält es für hilfreich künftig in die Vorlage aufzunehmen wo die Änderung zu finden ist. Dann entfällt das Suchen.

     

    BM Dieterich stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    Die 1. Änderung der Satzung über den Anschluss an die „Nahwärmeversorgung Herrenäcker“ wird mit folgendem Wortlaut mit einer Enthaltung (STR. Bruder) beschlossen.

     

     

    Satzung

    der Stadt Güglingen

    über den Anschluss an die Nahwärmeversorgung „Herrenäcker“

     

    1. Änderung

     

    Aufgrund der §§ 16 und 17 des Gesetzes zur Förderung Erneuerbaren Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz – EEWärmeG) in Verbindung mit den  §§ 4, 11 und 142 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, hat der Gemeinderat der Stadt Güglingen am 13. September 2016 folgende Änderung der Satzung beschlossen:

     

     

    § 1

    Öffentliche Nahwärmeversorgung

     

    1.    Die Stadt Güglingen betreibt im Gebiet Herrenäcker auf Flst. 5292 seit dem Jahr 2001 eine Nahwärmeversorgung. Im 1. Abschnitt wurden 36 Grundstücke an das Nahwärmenetz angeschlossen. Das Wärmenetz wird über eine 300 kW-Hackschnitzel-Feuerung und 600 kW-Gaskessel bedient.
    In der 2. Stufe sollen 50 Grundstücke des Baugebietes „Herrenäcker-Baumpfad; Erweiterung“ an die Nahwärmeversorgung angeschlossen werden.

     

    2.    Die Stadt Güglingen betreibt durch die „Stadtwerke Güglingen“ die Nahwärmeversorgung als öffentliche Einrichtung.
    Bei den „Stadtwerken Güglingen“ handelt es sich um einen Eigenbetrieb der Stadt Güglingen nach dem Eigenbetriebsgesetz.
    Zum öffentlichen Nahwärmenetz gehören das zentrale Heizwerk, die Haupt­versorgungsleitungen, die Haus­anschlüsse und die Hausübergabestationen.

     

    3.    Die Nahwärmeversorgung „Herrenäcker“ wird aus Gründen des Umweltschutzes als öffentliches Bedürfnis zur Benutzung bereitgestellt. Im öffentlichen Interesse werden alle Grundstücke, die sich in dem als Anlage beigefügten Lageplan gekennzeichneten Bereiches (Geltungsbereich der Satzung) befinden an die Nahwärmeversorgung „Herrenäcker“ angeschlossen.

     

     

    §  2

    Anschluss- und Benutzungsrecht

     

    1.      Jeder Eigentümer eines im Geltungsbereich der Satzung liegenden Grundstücks ist berechtigt, den Anschluss seines Grundstücks an die Nahwärmeversorgung und die Belieferung mit Nahwärme nach Maßgabe dieser Satzung zu verlangen.

     

    2.      Das Anschluss- und Benutzungsrecht erstreckt sich nur auf solche Grundstücke, die durch eine Versorgungsleitung erschlossen werden. Die Grundstückseigentümer können nicht verlangen, dass eine neue Versorgungsleitung hergestellt oder eine bestehende Versorgungsleitung geändert wird.

     

    3.      Der Anschluss des Grundstücks an eine bestehende Versorgungsleitung kann versagt werden, wenn die Nahwärmeversorgung wegen der Lage des Grundstücks, aus technischen oder sonstigen Gründen erhebliche Schwierigkeiten bereitet oder besondere Maßnahmen erfordert.

     

    4.      Das Anschluss- und Benutzungsrecht besteht auch in den Fällen der Absätze 2 und 3, sofern der Grundstückseigentümer sich verpflichtet, die mit dem Bau und Betrieb zusammenhängenden Mehrkosten zu übernehmen und auf Verlangen eine Sicherheit zu leisten.

     

     

    §  3

    Geltungsbereich

     

    1. Die Bestimmungen dieser Satzung gelten für die Grundstücke im Gebiet Herrenäcker, die im als Anlage beigefügten Lageplan gekennzeichnet sind. Der Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung.

     

    2. Die in dieser Satzung für die Grundstückseigentümer gegebenen Vorschriften gelten entsprechend für die Erbbauberechtigten und Nießbraucher, sowie für die in ähnlicher Weise zur Nutzung eines Grundstücks Berechtigten.

     

     

    §  4

    Anschluss- und Benutzungszwang

     

    1. Die Grundstückseigentümer sind verpflichtet, ihre Grundstücke auf denen Wärme verbraucht wird, an die Nahwärmeversorgung „Herrenäcker“ anzuschließen. Ist ein Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so tritt der Erbbauberechtigte an die Stelle des Grundstückseigentümers.

     

         Als Grundstück im Sinne dieser Satzung ist ohne Rücksicht auf die Grundbuchbezeichnung jeder zusammenhängende Grundbesitz anzusehen, der eine selbständige wirtschaftliche Einheit bildet, ins­besondere dann, wenn ihm eine besondere Hausnummer zugeteilt ist. Befinden sich auf einem Grundstück mehrere Gebäude, in denen Wärme benötigt wird so ist jedes dieser Gebäude anzuschließen.

     

    2. Auf Grundstücken, die an die Nahwärmeversorgung „Herrenäcker“ angeschlossen sind, ist der gesamte Normalbedarf an Wärme - soweit er durch die Nahwärmeversorgung gedeckt werden kann - ausschließlich aus dem Nahwärmeversorgungsnetz zu decken. Diese Verpflichtung obliegt den Grundstücks­eigentümern, sämtlichen Bewohnern, sonstigen Nutzungsberechtigten und Wärmeverbrauchern. Auf Verlangen der Stadtwerke Güglingen haben die Verpflichteten die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die Einhaltung der Vorschriften zu sichern.

     


    § 5

    Einzelfeuerstätten; Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang

     

    1.  Ausnahmsweise zulässig ist der Einbau und Betrieb von

    a)  offenen Kaminen oder Kachelkaminen mit Holzfeuerung

    b) Solarthermischen Anlagen zur Deckung des Trinkwasserwärmebedarfes.

         Der Einbau und Betrieb dieser Anlagen ist nur zusätzlich zur Nutzung der Nahwärmeversorgung zulässig. Eines Antrages auf Befreiung bedarf es in diesen Fällen nicht.

        

    2.  Eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang kann auf Antrag erteilt werden, wenn

         auf dem anschlusspflichtigen Grundstück ein Gebäude errichtet wird, das mindestens den Anforderungen eines „KfW-Effizienzhauses 40 plus“ entspricht. D.h. der max. Jahres-Primärenergiebedarf unter 30 kWh/m² und Jahr, der Jahres-Heizwärmebedarf unter 15 kWh/m² und Jahr  liegt und zusätzlich

    ·       eine stromerzeugende Anlage auf Basis erneuerbarer Energien

    ·       ein stationäres Batteriespeichersystem (Stromspeicher)

    ·       eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung

    ·       eine Visualisierung über ein Benutzerinterface für den Stromverbrauch und die Stromerzeugung

    realisiert wird.

    Der Nachweis kann durch die Bestätigung eines Sachverständigen oder durch die Vorlage der Bewilligung von Fördermitteln nach den Förderprogrammen der KfW; KfW-Effizienzhaus 40 plus erfolgen.

     

    Der Antrag auf Befreiung muss schriftlich bei den Stadtwerken Güglingen – Kämmerei – gestellt werden. Der Antrag ist spätestens bei Einreichung des Baugesuches bzw. der Umstellung oder Erweiterung einer vorhandenen Wärmeversorgung zu stellen.

    Die Befreiung kann widerruflich oder befristet erfolgen. Sie kann mit Bedingungen oder Auflagen versehen werden.

     

     

     § 6

    Art der Benutzung

     

    1.      Die Nahwärmeversorgung wird von der Stadt Güglingen als öffentliche Einrichtung betrieben. Es gilt die Verordnung über die Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) vom 20.06.1980 mit den ergänzenden Bestimmungen und die allgemeinen Tarifpreise für die Versorgung mit Nahwärme in der jeweils gültigen Fassung bzw. sondervertragliche Bestimmungen.

     

    2.      Die Lieferung der Wärme erfolgt an den Abnehmer, Grundstückseigentümer oder an den Erbbauberechtigten aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages, durch den das Entgelt für den Anschluss an die Nahwärme­versorgung und für die Benutzung geregelt wird.

     

    3.      Die Herstellung oder Änderung eines Anschlusses an das Wärmeversorgungsnetz ist vom Grund­stücks­eigentümer zu beantragen. Der Antrag ist spätestens bei der Einreichung des Baugesuches bzw. vor der Umstellung oder Erweiterung einer vorhandenen Wärmeversorgung zu stellen.

     

    4.      Ist der Abnehmer zugleich Grundstückseigentümer, so ist er verpflichtet, für die Versorgung anderer Abnehmer die Zu- und Fortleitung von Wärme sowie die Verlegung, Unterhaltung, Erneuerung und Entfernung von Wärmeleitungen, Leitungsträgern und Zubehör, den Einbau von Verteilungs- und Meßanlagen sowie die Benutzung eines geeigneten von ihm hierfür bereitzustellenden Raumes auf seinem Grundstück einschließlich der darauf befindlichen Gebäude ohne besonderes Entgelt zu gestatten.

     

     

    §  7

    Ordnungswidrigkeiten

     

    1. Ordnungswidrig im Sinne von § 17 EEWärmeG und § 142 Abs. 1 Ziffer 3 der GemO für Baden-Württemberg handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

     

    a) entgegen §  4 Abs. 1, sein Grundstück nicht oder nicht fristgemäß an die öffentliche Nahwärmeversorgung anschließt,

    b)  entgegen §  4 Abs. 2, nicht den gesamten Normalbedarf an Wärme aus der Nahwärmeversorgung bezieht,

    c)  entgegen § 4 Abs. 2 nicht die erforderlichen Maßnahmen trifft, um die Einhaltung der Vorschriften zu sichern

    d) entgegen von §  6 Abs. 3 es unterlässt, die Herstellung oder Änderung eines Anschlusses an das Nahwärmeversorgungsnetz zu beantragen,

    e) entgegen §  6 Abs. 4, nicht seiner Verpflichtung nachkommt, für die Versorgung anderer Abnehmer die Zu- und Fortleitung von Wärme sowie die Verlegung, Unterhaltung, Erneuerung und Entfernung von Nahwärmeleitungen, Leitungsträgern und Zubehör, den Einbau von Verteilungs- und Messanlagen sowie die Benutzung eines geeigneten Raumes auf seinem Grundstück zu gestatten.

     

    2. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von mind. 5,00 € und höchstens 500,00 €  geahndet werden.

     

     

    §  8

    Inkrafttreten

     

    Diese Änderung der Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

     

     

    Güglingen, den 14.09.2016

     

     

     

    Dieterich

    Bürgermeister

     



  • Tagesordnungspunkt 7

    Neckar-Netze GmbH & CoKG

    - Änderung des Gesellschaftervertrages

    - Vorlage Nr. 131/2016 -

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 131/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    STR. Esenwein führt aus, dass es sich bei Strom und Gas um zwei unterschiedliche Bereiche handelt. Diese werden jedoch unter einem Dach geführt. Er fragt nach, ob im Zuge der Zustimmung der Aufnahme der weiteren Sparte auch noch geklärt werden muss, ob die Stadt A oder T Gemeinde sein möchten.

    BM Dieterich teilt mit, dass diese Entscheidung erst ein weiterer Schritt ist. Heute soll zunächst lediglich zugestimmt werden, dass die weitere Sparte hinzugenommen wird.

    STR. Esenwein fragt weiter nach, ob die Gemeinde bei einer Ausschreibung verpflichtet ist, dass sie daran teilnimmt.

    Der Stadt steht es frei an den Ausschreibungen teilzunehmen. Hier besteht keine Verpflichtung den Strom oder das Gas von den Neckar Netzen abzunehmen, erklärt BM Dieterich.

     

    BM Dieterich stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    1.               Die Stadt Güglingen stimmt der Änderung des § 2 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Neckar Netze GmbH & Co. KG in der folgenden Fassung zu und ermächtigt den Bürgermeister, in der Gesellschafterversammlung der Neckar Netze Bündelgesellschaft [A/T] GmbH & Co. KG entsprechend abzustimmen:

     

    „Gegenstand des Unternehmens sind im Rahmen der kommunalen Aufgabenerfüllung der Betrieb, die Instandhaltung und der Ausbau von Infrastrukturnetzbetrieben und -anlagen für elektrische Energie und Gas sowie die damit in Zusammenhang stehenden Werk- und Dienstleistungen, vor allem, aber nicht abschließend, in baden-württembergischen Kommunen.“

    [neu ist lediglich der unterstrichene Passus]

     

     

    2.               Die Stadt Güglingen stimmt der Änderung des § 2 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Neckar Netze Bündelgesellschaft [A/T] GmbH & Co. KG in der folgenden Fassung zu und ermächtigt den Bürgermeister, in der Gesellschafterversammlung der Neckar Netze Bündelgesellschaft [A/T] GmbH & Co. KG entsprechend abzustimmen:

     

    Gegenstand des Unternehmens ist im Rahmen der kommunalen Aufgabenerfüllung die Beteiligung an der Neckar Netze GmbH & Co. KG, Esslingen, bzw. an sonstigen Gesellschaften, die sich mit dem Betrieb, der Instandhaltung und dem Ausbau von Infrastrukturnetzbetrieben und -anlagen für elektrische Energie und Gas sowie der Erbringung damit in Zusammenhang stehender Werk- und Dienstleistungen befassen. Gegenstand des Unternehmens ist ferner der Betrieb von Anlagen im Bereich der erneuerbaren Energien.“

    [neu ist lediglich der unterstrichene Passus]

     

    Die Stadt Güglingen stimmt überdies der Vornahme der weiteren im Zuge der Erweiterung der Geschäftstätigkeit der Neckar Netze GmbH & Co. KG erforderlichen Änderungen der Verträge betreffend das Neckar-Netze-Modell nach Maßgabe der im Folgenden aufgeführten Eckpunkte zu und ermächtigt den Bürgermeister, in der Gesellschafterversammlung der Neckar Netze Bündelgesellschaft [A/T] GmbH & Co. KG einen entsprechenden Grundsatzbeschluss zu fassen.

     

    Dieser wird einstimmig angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 8

    Antrag der Gemeinderatsfraktion Bürger-Union

    - Erweiterung des Betriebes Renner-Kompressoren

    - Vorlage Nr. 132/2016 -

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 132/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    STR. Esenwein erläutert die Gründe für den Antrag der BU. Bei nochmaligem Nachdenken hat die Fraktion die damalige Argumentationen für die Ablehnung überprüft und kam zu dem Ergebnis, dass diese bei genaurere Prüfung nicht haltbar ist. Wenn diese Produktion verlagert wird, werden auch Arbeitsplätze außerhalb von Güglingen verlagert. Diese Arbeitsplätze könnten auch vor Ort sein. Für sie ist zudem die Umgehungsstraße nichts anderes als eine Ortsdurchfahrt. Die Situation vor Ort lässt daher nur den Schluss zu, dass dieses Vorhaben möglich ist. Es wird kein neues Gewerbegebiet benötigt, ein vorhabenbezogener Bebauungsplan ist ausreichend. Herr Renner ist mit diesem Vorgehen auch einverstanden.

     

    STR. Gutbrod kann sich den Ausführungen von Herr Esenwein anschließen. Auch wenn die Meinung des Landratsamtes diesen Planungen entgegensteht, sollte ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden.

     

    BM Dieterich bittet um Beachteung, dass auch wenn heute die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans beschlossen wird keine Garantie gegeben ist, dass dieser auch genehmigt wird. Es können im Verfahren noch Probleme auftreten, welche derzeit nicht bekannt sind.

     

    STR. Xander findet es um jeden Arbeitsplatz schade, welcher aus Güglingen weg verlagert wird. Aber er sieht keine wesentliche Änderung zur derzeitigen Situation. Daher kann er sich die Zustimmung zu diesem Vorgehen weiterhin nicht vorstellen.

     

    STR. Esenwein merkt noch an, dass derzeit auch die Umleitung durch das Industriegebiet in Frauenzimmern führt. Hier stehen die Gebäude ebenfalls nahe an der Straße und es gibt keine Probleme.

     

     

    BM Dieterich stellt den Beschlussantrag zur Abstimmung:

     

    Es wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan für die Erweiterung der Fa. Renner Kompressoren unter der Voraussetzung aufgestellt, dass vorab eine schrifltiche Einigung mit der Firma über die volle Kostentragung des Verfahrens vereinbart werden kann.

     

    Der Antrag wird mit 10 Gegenstimmen (BM Dieterich, STR. Xander, STR. Barth, STR. Bruder, STR. Burrer, STR. Jesser, STR. Scheerle, STRin Bäzner-Daubenthaler, STR. Bosler und STRin Xander) und 3 Enthaltungen (STR. Naffin, STR. Muth, STRin Suchanek-Henrich) abgelehnt.

  • Tagesordnungspunkt 9

    Mobile Straßenkehrung Güglingen

    - Weitere Vorgehensweise und Umsetzung

    - Vorlage Nr. 133/2016 -

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 133/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    Für STR. Gutbrod stellt sich bei der Anschaffung einer Kehrmaschine die grundsätzliche Frage, ob dann am Tag des Einsatzes der Kehrmaschine auch ein Parkverbot ausgesprochen wird. Sollte bei einem Einsatz der Kehrmaschine auf der Straße geparkt werden, macht der Einsatz keinen Sinn. Auf Nachfrage teilt er mit, dass in anderen Kommunen durchaus ein Parkverbot aufgestellt wird.

     

    STR. Sigmund ist es ein Rätsel, wie es dem Anbieter gelingen will mit einer großen Kehrmaschine den Marktplatz und Deutschen Hof zu kehren. Er ist der Auffassung, dass mit einem Fahrzeug dieser Größe der Platz nicht sauber gekehrt werden kann.

    Bauamtsleiter Gohm antwortet, dass Herr Dotterer vor Ort war und sich die Situation angeschaut hat.

     

    STR. Burrer fragt nach, ob die Pflasterung im Deutschen Hof darauf ausgelegt ist, mit einem solch schweren Fahrzeug befahren zu werden.

    BM Dieterich teilt mit, dass dies auf jeden Fall nicht gut für diesen Bereich ist, wenn das schwere Fahrzeug dort fährt.

     

    STR. Esenwein bittet darum, dass mit beiden Anbietern nochmals verhandelt wird. Ihm wäre auch daran gelegen eine kleinere Kehrmaschine im Deutschen Hof einzusetzen. Es sollte der Anbieter genommen werden, welcher felxibel auf die Anforderungen der Stadt reagiert.

    BM Dieterich fragt nach, ob Einverständnis darüber herrscht, dass im Bereich des finanziellen Spektrums der Stadt mit den Anbietern nochmals verhandelt wird und die Verwaltung dann den Anbieter wählt, der hierauf felxibel reagiert.

     

    STR. Sigmund bittet darum, die Schulhöfe nicht vergessen. Hier kommt dann für ihn allerdings wieder die Frage auf, ob sich eine kleine Kehrmaschine für Güglingen nicht tragen würde.

    Bauamtsleiter Gohm fragt nach, welches Personal die Maschine dann fahren soll.

    STR. Sigmund antwortet, dass dies die Schulhausmeister übernehmen könnten.

     

    STR. Gutbrod stellt nochmals die Frage nach dem Sinn einer Straßenkehrung, wenn Fahrzeuge am Straßenrand parken. Aus seiner Sicht ist der Einsatz dann sinnlos. Es muss zwingend geregelt werden, dass dort nicht geparkt wird.

     

    STR. Xander gibt zu Bedenken, dass es auch noch andere Ortsteile und Straßen gibt. Diese sind bisher gar nicht berücksichtigt. Für ihn ist es auch denkbar, dass das Kehren der Straße den Anliegern auferlegt wird. Hier sind jetzt noch stundenlange Diskussionen möglich, welche aber nicht zielführend sind. Daher bittet er darum, über den Beschlussantrag abzustimmen.

     

    STR. Esenwein spricht nochmals den Grund für die Behandlung dieses Punktes an. Es war eine  Anregung von Bürgern und wurde auch im Rahmen der Mitteilung über den Schmutz in der Kläranlage angesprochen. Außerdem werde häufig angesprochen, dass es etwas sauberer sein könnte in Güglingen.

     

    Bürgermeister Dieterich stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung:

     

    Der Auftrag zur Durchführung einer mobile Straßenkehrung in Güglingen mit geeigneten Maschinen wird vorerst befristet vom 01.10.2016 – 30.06.2017 beauftragt.

    Der Auftrag wird der Firma erteilt, welche im finanziellen Spektrum der Stadt ein flexibles Angebot unterbreitet.

     

    Der Beschlussvorschlag wird mit 9 Gegenstimmen (STRin Giebler, STR. Xander, STR. Barth, STR. Bruder, STR. Burrer, STR. Gutbrod, STR. Jesser, STR. Bosler und STRin Xander) und 2 Enthaltungen (STRin Muth und STRin Bäzner-Daubenthaler) angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 10

    Bauhof

    - Bildung eines Fachausschusses für Geräte und Maschinen

    - Vorlage Nr. 134/2016 -

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 134/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    STR. Xander spricht sich gegen die Bildung eines Ausschusses aus. Diese Angelegenheiten sollten im Gremium behandelt werden. Er bittet darum, dass generell einmal über die Ausschüsse gesprochen wird. Es handelt sich immer um beratende, nicht um beschließende Ausschüsse. Die beschließenden wurden nach der letzten Wahlperiode abgeschafft. Seither werden allerdings immer mehr neue Ausschüsse gebildet. Dies ergibt für ihn keinen Sinn. Er beantragt daher, den Ausschuss nicht zu bilden.

     

    STR. Esenwein hält den Ausschuss für eine gute Idee. Die Alternative ist, dass immer der gesamte Rat vor Ort gehen muss um sich dies anzuschauen.

     

    Da der Antrag von STR. Xander weitergehend ist, stelle BM Dieterich diesen Antrag zur Abstimmung:

     

    Es wird kein Fachausschuss für Arbeitsgeräte- und Arbeitsmaschinenbeschaffung gebildet.

     

    Der Antrag wird mit vier Gegenstimmen (STR. Sigmund, STR. Esenwein, STR. Stark und STR. Ottenbacher) und zwei Enthaltungen (STRin Giebler und STR. Barth) angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 11

    Erweiterung Realschule

    a)     Vergabe Schreinerarbeiten 3. Bauabschnitt

    b)     Vergabe Gestaltung Eingangsbereich Stadtgraben

    - Vorlage Nr. 135/2016 -

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 135/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    BM Dieterich stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    Die Vergabe der drei Gewerke Stützen und Wandverkleidungen, Zargen und Türen und Gestaltung Eingangsbereich Stadtgraben wird laut dem Vergabevorschlag des Büro K+K Ingenieurgesellschaft vom 30.08.16 bzw. 01.09.2016 wie folgt zugestimmt.

    a.) Schreinerarbeiten                            

    - Stützen- und Wandverkleidung an die Fa. Dreher, Güglingen für 21.389,00 € brutto

    - Zargen und Türen an die Fa. Westermann, Denkendorf für 23.763,99 € brutto

    b.) Gestaltung Eingangsbereich Stadtgraben an die Fa.Wörz,Güglingen für 37.543,31 € brutto

     

    Der Antrag wird mit einer Enthaltung (STR. Bruder) angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 12

    Vorhabensbezogener Bebauungsplan, Sondergebiet zur Naherholung

    „Am Flügelausee“

    - Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung § 3 (1) BauGB- und Behördenbeteiligung

    § 4 (1) Bau GB

    - Vorlage Nr. 136/2016 -

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 136/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    BM Dieterich teilt mit, dass im Textteil auch die Zulässigkeit einer Betriebswohnung aufgeführt ist. Dies soll auf jeden Fall gestrichen werden.

     

    STR. Dr. Stark ergänzt, dass aus seiner Sicht einiges fehlt. Folgende Ergänzungen bittet er noch mit aufzunehmen:

    Bei 5.1.2. Private Grünfläche muss im letzten Satz folgende Ergänzung aufgenommen werden: "Der Naturteich auf Flst. 1553 ist nicht für den öffentlichen Angelbetrieb bestimmt und ist fischfrei zu halten."

    BM Dieterich teilt mit, dass dies bereits in der Baugenehmigung enthalten ist aber dennoch nochmals mit aufgenommen wird.

    Bei 1.7.2. Wasserflächen muss Ergänzung aufgenommen werden: "Die Wasserfläche auf dem Flst. 1553 ist fischfrei zu halten und dient ausschließlich für die Fortpflanzung/Reproduktion von ans Gewässer gebundenen Tierarten (so z.B. Amphibien, Insekten, Wasservögel,...). Eine Ausbildung von Flachwasserzonen und artgerechten Uferabschnitten ist durchzuführen. Ein Planeintrag ins entsprechende Gewässer erfolgt."

     

    STRin Bäzner-Daubenthaler bittet darum, dass die Betreiberwohnung und der Speisesaal gestrichen werden. Es soll darauf abgezielt werden, dass nur das bisherige erhalten bleibt, aber nichts neues geschaffen wird. 

     

    STR. Esenwein hat noch eine Anmerkung zu Ziffer 5.1.1. Hier ist das Wort "möglichst" aufgeführt. Seiner Ansicht nach hat dieses keine Wirkung. Daher soll dieser Passus entweder ganz gestrichen werden oder das Wort "möglichst" gestrichen werden.

    BM Dieterich teilt mit, dass dann dieser Passus ganz entfallen wird.

     

    BM Dieterich stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    Der Entwurf des Bebauungsplanes, mit Datum vom 26.08.2016, gefertigt durch das Vermessungsbüro Ulrich Schmid, Brackenheim, wird gebilligt und entsprechend § 3  BauGB öffentlich ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB von der Auslegung zu benachrichtigen und zur Stellungnahme aufzufordern.

    Mit den Ergänzungen der oben aufgeführten naturschutzrechtlichen Anmerkungen von STR. Dr. Stark, dem Wegfall des Passuses wie von STR. Esenwein ausgeführt und der grundsätzlichen Prämisse, dass das Vorhandene erhalten aber nichts Neues geschaffen wird.

     

    Der Antrag wird einstimmig angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 13

    Panoramawand Carport Bauhof

    - Vergabe der Ausführung

    - Vorlage Nr. 142/2016 -

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 142/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    Herr De Gennaro stellt dem Gremium die fertiggestellte Illustration vor. Es wurden rund 71 Menschen und 14 Tiere verwirklicht. Zu sehen sind daneben unterscheidliche handwerkliche Tätigkeiten. Die Zeichnungen sind alle hochdetailiert und in Aquarelltechnik ausgeführt. Wie bereits bei der letzten Vorstellung im Gremium angesprochen erfolgte eine beschränkte Ausschreibung. Auf diese sind insgesamt vier Angebote eingegangen. Ein Anbieter musste ausgeschlossen werden, da eine Anfrage nicht beantwortet wurde. Die jeweiligen Bruttoangebotssummen sind in der Vorlage genannt. Um diese vergleichbar zu machen wurden immer dieselben Voraussetzungen wie, Größe, Art etc. abgefragt. Dennoch sind die Preise recht starkt auseinander gegangen, bis zu einer Differenz von 100%. Die Preisunterschiede kommen vor allem durch unterschiedliche Kosten für Transport, Montage und Unterkonstruktion zustande.

     

    STR. Bruder fragt nach, wie lange die Anbieter den Datenbestand archivieren. Dies ist vor allem für evtl. Nachdrucke interessant.

    Herr De Gennaro erläutert, dass die Scans von ihm bearbeitet werden und er selbst die Druckdaten genneriert. Die Daten bleiben also in unseren Händen.

     

    STR. Xander stellt die Frage nach dem Unterhalt der Wand. Bisher ist immer nur die Rede von den Kosten für die Beschaffung. Laut der Angaben in der Vorlage halte dieser Druck etwa 7 Jahre. Mit welchen Kosten ist dann zu rechnen.

    Herr De Gennaro antwortet, dass das Projekt derzeit rund 20.000,- € unter den vorhergesehene Kosten liegt. Zwei dieser Anbieter beziehen sich bei der Haltbarkeit auf die Herstellerangaben. Der andere Hersteller bezieht sich auf seine eigene Erfahrung. Wenn er es mit den bereits auf der Anlage vorhandenen Tafeln vergleicht, welche im Jahr 2008 aufgestellt wurden, ist dort alles noch gut lesbar. Daher geht er davon aus, dass die Haltbarkeit mindestens so lange wie angegeben ist, eher länger.

    STR. Xander fragt weiter nach, ob bereits Erfahrungswerte bei einem Austausch vorhanden sind.

    Herr De Gennaro teilt mit, dass sofern keine Beschädigung stattfindet, die gesamte Wand gleichmäßig altert. Bei einem Austausch nach einigen Jahren gibt es sicherlich ein Problem mit der farblichen Angleichung. Allerdings kann man hier bisher nicht auf Erfahrungswerte zurückgreifen, da alle vorhandenen Wände noch nicht so alt sind.

     

    STR. Esenwein ist verblüfft über die Preisunterschiede. Er geht davon aus, dass bei einer schönen Installation mit wenig Beschädigung zu rechnen ist. Lediglich, wenn die Dinge heruntergekommen sind kann man Beschädigungen feststellen. Wenn nach 7 Jahren ein kompletter Austausch notwendig ist, wäre insgesamt das Angebot des günstigsten Anbieters immer noch günstiger als der teuerste Anbieter. Er ist sich sicher, dass dies eine schöne Sache wird und eine Aufwertung für Güglingen und das Thema Römer und das Museum.

     

    STR. Bruder fragt nach, ob die Farben wie auf der Präsentation sichtbar gedruckt werden. Die Farben kommen ihm sehr schwach vor.

    Herr De Gennaro teilt mit, dass es sich bei der Variante hier nur um eine niedrigauflösende Vorlage handelt. Aber die Farben sind sehr zurückhaltend. Die Installation soll vor Ort nicht unnatürlich aussehen und soll sich harmonisch einschmiegen in die Natur.

     

    STR. Sigmund ergänzt, dass die Installation an der dem Wetter abgewandten Seite angebracht wird. Dies komme der Haltbarkeit sicher entgegen.

    Herr De Gennaro bestätigt dies, es handelt sich um eine Ostseite. Die Wand ist ab Mittag vollständig im Schatten.

     

    BM Dieterich stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    Die Vergabe zur Umsetzung der Panoramawand erfolgt an die Firma zab media aus Heidenheim zum Angebotspreis von 51.246,04 € brutto.

     

    Der Antrag wird einstimmig angenommen.

     

    Herr De Gennaro teilt noch mit, dass der 21. Oktober als Fertigstellungstermin vorgesehen ist.

  • Tagesordnungspunkt 14

    Bausachen

     

    a)  Neubau 6 und 7 Familienwohnhaus mit Tiefgaragen und Außenstellplätze

         Sophienstraße 69 - 71 Flst. Nr. 5248 und 5251

         - Vorlage Nr. 137/2016 -

     

    b)  Aufstellung eines Schuppens zur Lagerung von Imkerei Gerätschaften,

         Gewann Aischbach, Flst. Nr. 628 und 629

         - Vorlage Nr. 138/2016

     

    c)  Weitere Bausachen zur Kenntnis

         - ohne Vorlage -

     

    Eine Veröffentlichung der Vorlagen auf der homepage der Stadt Güglingen ist aus datenschutzrechtlichen Gründen leider nicht möglich.

    Protokoll

    a) Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 137/2016 , übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    STR. Xander hält so eine Beschlussfassung nicht für möglich. Es liegt derselbe Beschlussantrag wie beim letzten Mal vor. Die Vorlage der Höhenabwicklung ist für ihn in diesem Fall Voraussetzung, wenn der Bauherr die Befreiung haben möchte.

    BM Dieterich teilt mit, dass diese noch nachgereicht werden kann. Die Höhenabwicklung ist keine Voraussetzung für den Bauantrag und damit auch keine Grundlage, das Verfahren weiter zu blockieren.

     

    STR. Esenwein bittet darum die Anregung an den Bauherrn weiterzugeben, dass das Flachdach begrünt wird.

     

    BM Dieterich stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

    1. Die Stadt Güglingen stimmt dem geplanten Neubau eines Bürogebäudes mit Errichtung eines Solar-Carports, Stellplätzen und einer Photovoltaikanlage in Güglingen, zu.

    2. Das Einvernehmen der Stadt Güglingen wird entsprechend § 30 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 31 BauGB erteilt.

    3. Der Überschreitung der Geschossflächenzahl um 25% wird zugestimmt.

    4. Grundlage bilden die Planunterlagen des Architektur & Immobilien services BWUG, Heilbronn, vom 23.08.2016 sowie der Lageplan des Dipl.-Ing. (FH) Andreas Gläßer, Heilbronn vom 25.08.2016.

     

    Der Beschlussantrag wird einstimmig angenommen.

     

    b) Zu dieser Bausache wird keine Aussprache gewünscht.

     

    BM Dieterich stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    1. Die Stadt Güglingen stimmt dem geplanten Bauvorhaben Aufstellung eines Schuppens zur Lagerung von Imkerei-Gerätschaften auf dem Flst. Nr. 628 und 629 zu.

    2. Das Einvernehmen der Stadt Güglingen wird in Bezug auf § 36 BauGB in Verbindung mit §35 Abs. 2 BauGB erteilt.

    3. Grundlage bilden der Lageplan und die Planzeichnungen der Bauzeichnerin Elke Nollenberger, 74366 Kirchheim.

     

    Der Beschlussantrag wird einstimmig angenommen.

     

    c)Es gibt keine weiteren Bausachen.

  • Tagesordnungspunkt 15

    Bekanntgaben

    a)    Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen

           - Vorlage Nr. 139/2016 -

    b)    Weitere

           - ohne Vorlage -

     

    Protokoll

    a) Die Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung ist mit Vorlage Nr. 139/2016 erfolgt.

     

    b)

    1. BM Dieterich gibt bekannt, dass die Jugendinitiative Güglingen mit der Suche nach einem neuen Vorstand erfolgreich war. Dieser wurde gefunden und gewählt. Nun ist noch die Eintragung ins Vereinsregister abzuwarten. Danach kann die JIG wieder aktiv werden.

     

    2. BM Dieterich gibt bekannt, dass in der nächsten Sitzung das Thema Bürgermeisterwahl im kommenden Jahr auf der Tagesordnung steht. Er möchte heute darüber informieren, dass er für eine 4. Amtszeit nicht zur Verfügung steht.

  • Tagesordnungspunkt 16

    Verschiedenes

    - ohne Vorlage -

     

    Anschließend wird die Sitzung mit der Behandlung von nichtöffentlichen Tagesordnungspunkten fortgesetzt.

    Protokoll

     

    a) Dr. Stark teilt mit, dass Herr Kieser alle Gemeinderäte wegen der Situation des Krankenhauses Brackenheim angeschrieben hat. Er ist der Auffassung, dass sich das Gremium hierzu positionieren sollte.

    BM Dieterich teilt mit, dass dies vorgesehen ist.

    STR Esenwein bittet darum, dass dies zeitnah vor der entsprechenden Kreistagssitzung erfolgt.

     

    b) STR. Bosler informiert über eine Ausstellung des Internationalen Bürgerforums zum Thema "Islam und muslimisches Leben". Es handelt sich dabei um eine Ausstellung der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg. Diese wird am 03.10.2016 bei der türkisch-islamischen Gemeinde im Burgweg eröffnet. Danach zieht die Ausstellung in den Veranstaltungsraum der Mediothek um und wird dort ab 07.10.2016 zu sehen sein. Nähere Informationen dazu folgen noch. Es ist wünschenswert, wenn möglichst viele die Ausstellung besuchen.

     

    c) STR. Scheerle hat eine Nachfrage zum Sachstand bei der Bausache Marktstraße 29. Das Gremium hat mit der Prämisse zugestimmt, dass noch drei Stellplätze nachgewiesen werden.

    Frau Stöhr-Klein teilt mit, dass es sich laut Landratsamt um einen Bestand handelt. Daher müssen keine zusätzlichen Stellplätze nachgewiesen werden.

     

    d) STR. Esenwein hat in der Zeitung vom Fund des Skelettes gelesen. Es ist Wunsch des Gremiums, dass dieses Skelett sofern möglich mit allen Grabbeigaben nach Güglingen kommt.

     

    e) STR. Jesser hat im Baugebiet Lüssen festgestellt, dass die Abgrabung durch die Firma Layher bis an die Straße und sehr tief sind. Er bezweifelt, dass der Gehweg dies hält.

    BM Dieterich teilt mit, dass entsprechend der Baugenehmigung gebaut wird.

     

    f) STR. Bruder erkundigt sich nach dem Zeitplan für die Skateranlage.

    Bauamtsleiter Gohm teilt mit, dass der Baubeginn auf 14. Oktober festgelegt ist.

     

    g) STR. Sigmund erkundigt sich nach dem Stand des Bürgernbusses.

    Hauptamtsleiterin Koch teilt mit, dass die Bemusterung stattgefunden hat. Für die Auslieferung kann der Hersteller jedoch derzeit noch keinen Termin nennen. Sie wird das Gremium informieren, sobald der Liefertermin feststeht.

     

    h) STR. Esenwein hat eine Anmerkung zur Umgehung und den Ausgleichsmaßnahmen. Hier ist auch zu überlegen, ob künftig nicht Flächen bspw. mit blühenden Blumen statt mit Mais für Biogasanlagen bepflanzt werden. Diese Maßnahmen werden dann auch als Ausgleich angerechnet. Die Landwirte erhalten dann einen Ausgleich für den geringeren Ertrag. Auch im Zusammenhang mit den geforderten Lerchenfenster würde bei solchen großflächigeren Maßnahmen etwas für die Lerchen und Insekten getan. Er bittet zu bedenken, dass diese Möglichkeiten gegeben sind.

    BM Dieterich ist der Ansicht, dass diese Maßnahmen bereits von den Landwirtschaftsverbände in der Erörterung mit eingebracht werden müssten. Diese Maßnahmen wären zudem sehr viel schneller wirksam und es würde sehr viel damit erreicht werden. Die Verwaltung wird dieses Thema aber im Auge behalten und diese Maßnahmen dann ggf. anregen.