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Gemeinderatssitzung

Sitzung am 14.06.2016 um 19:00 Uhr im im Rathaus Güglingen, Sitzungssaal

Anwesenheit & Sitzungsdauer

Vorsitzender: BM Dieterich

Normalzahl der Gemeinderatsmitglieder: 21

Anwesend waren: 18

Abwesend waren: STR. Scheerle, STRin Bäzner-Daubenthaler, STR. Bruder entschuldigt

 

Den Verhandlungen wohnte noch bei: Frau Koch, Frau Wolfinger, Herr Gohm, Frau Stöhr-Klein, Schriftführerin: Frau Kuhnle

 

Beginn der Sitzung: 19.00 Uhr    Ende der Sitzung: 21.00

Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Sanierung Ortsdurchfahrt Frauenzimmern

    a)        Vergabe Tief- und Straßenbauarbeiten

    b)        Vergabe Wasserversorgung / Rohrleitungsbauarbeiten

    - Vorlage Nr. 90/2016 -

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 90/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    BM Dieterich begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Volker Martin vom Ingenieurbüro Ippich, der die Ausschreibung vorbereitet und durchgeführt habe. Zu den Zahlen, so BM Dieterich, sei nicht viel zu sagen. Etwas bedauerlich sei seiner Ansicht nach, dass nur wenige Angebote eingegangen sind.

     

    Herr Martin berichtet, er habe bei verschiedenen Firmen nachgefragt, warum sie kein Angebot abgegeben haben. Der Grund hierfür sei mitunter die hohe Auslastung schon in diesem Jahr gewesen, sodass das nötige Personal nicht zur Verfügung stehe. Kleinere Firmen hätten ihre Entscheidung von einer Angebotsabgabe abzusehen damit begründet, dass sie aufgrund der Leistungen im kommenden Jahr so ausgelastet wären, dass sie dadurch unflexibel für andere kommende Ausschreibungen würden.

     

    STR. Esenwein erinnert, es sei unter anderem besprochen worden, die Kanaldeckel in einen anderen Abstand zu versetzen und an bestimmten Stellen die Deckel in Richtung Gehweg zu rücken. Er möchte wissen, ob dies berücksichtigt sei. Herr Martin erläutert, Schächte könnten nicht verschoben werden, da diese beim Kanal von der Trasse abhängig sei. Es seien zudem auch keine Kanalerneuerungen sondern nur punktuelle Arbeiten vorgesehen. Die Überlegung, bei der Kanalisation wo möglich auf komplette Schächte zu verzichten, sei berücksichtigt. Ebenso sei die Verschiebung entweder außerhalb der Fahrspur oder zwischen die Fahrspuren bei der Wasserversorgung mit eingeplant.

    STR. Esenwein fragt weiter an, ob mit der Ausführung der Bushaltestelle wie beschlossen ein Nachteil im Zuschussbereich verbunden sei. Des Weiteren interessiere ihn, ob bei einer Ausführung in der vorgesehenen Form möglicherweise ein Umbau bis 2022 auf unsere Kosten notwendig werden könne. BM Dieterich teilt mit, zuschussschädlich sei dies nicht. Er stellt jedoch klar, alle Bushaltestellen müssten bis 2022 entsprechend der Vorgaben des § 8 Personenbeförderungsgesetz umgebaut werden, um eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. Dies sei auch von Seiten des Landratsamtes so bestätigt worden.

     

    STR. Esenwein entgegnet, dann würde jetzt eine Maßnahme durchgeführt mit der Konsequenz, dass in etwa 5 Jahren wieder eingegriffen werden müsse.

     

    BM Dieterich könne bestätigen, dass die Kosten in diesem Falle dann von der Stadt zu tragen seien. In diesem Fall müsste aus Sicht von STR. Esenwein nochmals darüber nachgedacht werden, ob die Realisierung tatsächlich in dieser Form erfolgen solle, da dadurch die Stadt selbst die Kosten erhöhen würde. BM Dieterich stellt klar, die Verwaltung habe diese Frage nochmals mit dem Landratsamt abgeklärt, sich aber mit der Ausschreibung nun an einen Mehrheitsbeschluss des Gremiums gehalten.

     

    STR. Xander zeigt sich irritiert, dass der Anteil der vom Land zu tragenden Kosten entsprechend den Ausführungen in der Vorlage nicht genau bestimmt werden könne. Im Protokoll von März heiße es dagegen, dass die Ausschreibung in Losen erfolge und die Aufteilung Land / Kommune möglich ist. Herr Martin erläutert, die Aufteilung welcher Vertragspartner welchen Abschnitt zu finanzieren hat, sei vom Grundsatz her geregelt. Die Bereiche der Ortseinfahrt fallen auf beiden Seiten zu 100% dem Land zu. In einem Übergangsbereich sei dies in Teilen geregelt, d.h. Kosten aufgrund von Erneuerungen von Wasser- und Versorgungsleitungen werden von der Stadt Güglingen übernommen, der Oberbau durch das Regierungspräsidium. Im inneren Bereich zwischen der Riedfurtstraße und der Cleebronner Straße seien die Kosten voll von der Stadt zu tragen. Der Anteil, teilt Herr Martin mit, könne nicht genau beziffert werden, da der exakte Baubeginn und das exakte Bauende vor Ort durch das Regierungspräsidium festgelegt werde. Dies habe jedoch im Endeffekt auf die Kosten der Stadt keine Auswirkungen. Darüber hinaus müsse derzeit noch geklärt werden, dass sich das Regierungspräsidium auch mit an den Kosten für die Umleitungsstrecke und die Sperrungen beteiligt.

     

    STR. Xander komme die genannte Bauzeit sehr lange vor. Er sehe darin große Bedenken für die Ladengeschäfte, da diese während dieser Zeit grundsätzlich nur einseitig anzufahren seien.

     

    Herr Martin erläutert, der erste Abschnitt beginne an der Kreuzung Cleebronner Straße in Richtung Brackenheim. Die übrige Strecke sei während dieser Zeit komplett frei. Die Arbeiten in diesem Abschnitt werden Ende Juli beginnen und voraussichtlich bis Ende November / Anfang Dezember andauern. Dann sei die Ortsdurchfahrt vorübergehend wieder vollständig frei für den Verkehr, da dann zunächst pausiert werden müsse, bis eine Wassernotversorgung für den zweiten Abschnitt aufgebaut werden können. Die Arbeiten am zweiten Abschnitt sind für Ende Februar / Anfang März bis ca. Oktober vorgesehen. Je nach Witterung werde die Fertigstellung aber möglicherweise auch früher möglich. In jedem Fall sei eine Pause zwischen dem ersten und zweiten Abschnitt.

    Die vorgesehene Pause sei aus Sicht von STR. Xander jedoch nicht lange und die Bauzeit insgesamt sehr langwierig. Herr Martin erklärt, die Arbeiten seien sehr umfangreich und es könne nicht an allen Stellen gleichzeitig begonnen werden. Schließlich müssten auch immer noch Zugänglichkeiten für die Feuerwehr und Notarzt gewährt bleiben. Auch für die Anlieger müsse die Zufahrt so gut wie möglich noch ermöglicht werden. Innerörtliche Baustellen seien immer umfangreicher.

     

    STR. Xander möchte wissen, ob mit den Eigentümern Gespräche geführt worden seien bzgl. möglicher Optimierungen in Bereichen, in denen der Gehweg schmal ist. Herr Martin führt an, der Gehweg im Bereich der Metzgerei Gerstle werde etwas breiter. In Richtung Brackenheim ändere sich ein klein wenig, im Kurvenbereich bestehe allerdings wenig Spielraum, der Gehweg könne dort nicht wesentlich verbreitert werden. BM Dieterich ergänzt, Gespräche mit Eigentümern seien nicht geführt worden. Wie bei anderen Baumaßnahmen sei auch hier vorgesehen, Ortstermine mit Betroffenen zu vereinbaren.

     

    STR. Sigmund zeigt sich irritiert von der Höhe der Kosten für Sperrungen und Umleitungen. Herr Martin informiert, es bestehe eine Verpflichtung, sämtliche Beschilderungen der Umleitungsstrecke täglich zu überprüfen. Aus der Erfahrung der letzten Jahre belaufen sich diese Kosten auf täglich 200-220 Euro. Hinzu kommen noch Kosten für die Schilder selbst. Die Kosten für die Umleitung und Sperrung in Brackenheim beim Bau der Kreisverkehre hätten bei rund 175.000 Euro gelegen.

    BM Dieterich ergänzt, in Kürze finde nochmals ein Gespräch mit Vertretern des Regierungspräsidiums statt, in dem es auch nochmals um die Beteiligung des Landes an den Kosten der Umleitung gehen werde.

     

    STR. Esenwein stellt klar, die BU sehe eine Vergabe vor dem Hintergrund der Situation an der Bushaltestelle in dieser Form sehr kritisch, da dies die Stadt in der Konsequenz zu Mehrkosten in den nächsten 5-6 Jahren verurteile. Zudem bestehe die Befürchtung, der erneute Eingriff in die relativ neue Straße werde der Straße schaden.

    BM Dieterich entgegnet, er habe hierfür auch keine Lösung parat. Dann müsse man sich gegebenenfalls nochmals Gedanken machen, das Gremium habe dieser Planung jedoch mehrheitlich so beschlossen. Eine mögliche Widerspruchspflicht seinerseits gegen diesen Beschluss sei geprüft worden. Nach Auskunft des Landratsamts befinde man sich hier allerdings in einem Grenzbereich, es gebe kein richtig und kein falsch.

     

    Herr Martin erläutert, eine exakte Antwort sei in diesem Bereich schwierig. Beide Bushaltestellen werden durch die hohen Bordsteine auch nach den jetzigen Planungen barrierefrei gebaut. Die Schwierigkeit bestehe lediglich darin, dass die Busbuchten aufgrund der Radien und Flächen nicht richtig angefahren werden können bzw. beim Einsatz von Gelenkbussen nur der vordere Einstiegsbereich barrierefrei wäre. Gebaut würden die Bushaltestellen jedoch barrierefrei. BM Dieterich führt an, damit sei die vom Landratsamt vorgeschriebene „vollständige“ Barrierefreiheit genannt.

     

    STR. Burrer möchte wissen, ob die Kanaldeckel für Frischwasser weiterhin im Fahrbahnbereich liegen oder diese unter dem Bordstein verschwinden könnten. Herr Martin erklärt, die Verlegung unter den Bordstein sei nur bei Hochbordstein möglich, daher werden die Kanaldeckel weiterhin im Fahrbahnbereich sein.

     

    Da die Bushaltestellen im zweiten Bauabschnitt liegen und dort erst in ca. einem ¾ Jahre gebaut werde, regt STR. Sigmund an, die Situation der Bushaltestelle nochmals zu überdenken bzw. anders zu beschließen. Der erste Abschnitt könne trotz allem so beschlossen und begonnen werden. In der Zwischenzeit könne die Thematik Bushaltestelle eroiert und die Kosten und Folgen zusammengestellt werden. BM Dieterich meint, die Verwaltung könne diese Zahlen nachliefern.

     

    Nachdem es zu diesem Thema keine neuen Erkenntnisse gibt, spricht sich STR. Naffin dafür aus, dies dabei zu belassen. Alternativ müsse der Bus auf der Straße halten, dies sei definitiv nicht gewollt. Daher sei das geringere Übel, dass der Bus ggf. ein Stück weit auf die Straße hinausragt. Er möchte dies daher zum Antrag erheben, die Situation an der Bushaltestelle so zu belassen.

     

    Der Beschluss des Gremiums, informiert BM Dieterich, sei auch Grundlage für die Ausschreibung gewesen. Trotz allem sehe er es nicht als Fehler an, die voraussichtlich in 5-6 Jahren anfallenden Kosten zusammenzustellen. Die Ausschreibung sei entsprechend des Gemeinderatsbeschlusses erfolgt.
    Auf Nachfrage von STR. Xander  wird mitgeteilt, Herr Gohm werde die Bauleitung seitens der Stadt übernehmen.

     

    BM Dieterich stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    • Die Vergabe Tiefbau und Straßenbau erfolgt an die Fa. Amos GmbH & Co. KG aus Brackenheim-Meimsheim zum Angebotspreis von 1.519.121,63 € brutto

     

    Der Antrag wird mit 4 Gegenstimmen (STR. Sigmund, STR. Esenwein, STRin Stengel, STR. Knecht) und einer Enthaltung (STR. Dr. Stark) mehrheitlich beschlossen.

     

    STR. Esenwein betont zur Vervollständigung, seine Entscheidung sei ausschließlich in der Thematik der Bushaltestelle begründet.

     

     

    • Die Vergabe Wasserversorgung- und Rohrleitungsbauarbeiten erfolgt an die Wasserversorgungstechnik Kenngott aus Zaberfeld zum Angebotspreis von 131.208,81 € brutto

     

    Der Antrag wird mit einer Gegenstimme (STR. Esenwein) mehrheitlich beschlossen.

  • Tagesordnungspunkt 2

    Kindertagesstätten in Güglingen

    Einrichtung einer zweiten zusätzlichen Gruppe

    - Vorlage Nr. 92/2016 -

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 92/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    BM Dieterich merkt an, der Beschlussantrag der Verwaltung lese sich auf den ersten Blick zwar etwas massiv, unter Berücksichtigung der ausführlichen Argumentation in der Vorlage komme man seines Erachtens allerdings zu keinem anderen Ergebnis.

     

    STR. Gutbrod zeigt sich überrascht von dem Vorhaben des Abrisses. Er habe sich den städtischen Teil des Kindergartens nochmals angeschaut. Optisch mache das Gebäude einen guten Eindruck und das Dach beispielsweise sie isoliert. Er bezweifle, dass ein Abriss eines eigentlich intakten Gebäudes ohne Gedanken an eine Umnutzung oder einen Umbau auf Verständnis in der Bevölkerung stoße. Seines Erachtens müssten Alternativen dargestellt werden, ob eine Umnutzung bzw. ein Umbau wirklich völlig ausgeschlossen und unwirtschaftlich wäre. Der Grundsatz, dass etwas getan werden müsse, sei für ihn allerdings klar.

     

    BM Dieterich erläutert, es gebe natürlich Alternativen. Dann müsse das Bestandsgebäude allerdings umfangreich umgebaut und saniert werden. Für ihn stelle sich dann die Frage, ob tatsächlich eine Lösung herauskomme, die auch 200.000 Euro besser ist als ein Neubau. Der Gemeinderat habe sich entschieden, die fehlende Gruppe an diesem Standort zu realisieren. Frau Koch und Herr Gohm hätten nun in der Vorlage die Alternativen und Kosten dargestellt. Es müsse jedoch in diesem Zusammenhang nochmals ganz klar festgehalten werden, dass man mit dem Bestandsgebäude alleine nicht klar kommen werde.

     

    Bezüglich des Anbaus führt Herr Gohm an, es müsse auch berücksichtigt werden, dass der Anbau eigentlich nur in Richtung Süden erfolgen könne. Dies sei allerdings der Bereich, in dem die bestehenden Gruppenräume momentan optimal mit Sonnenlicht versorgt seien. Frau ergänzt, entsprechend der Ausführungen in der Vorlage gehe es dabei auch nicht nur um die Belichtung der Räume, sondern auch um Wegebeziehungen zwischen den Räumen. Dies werde immer schwieriger. Bei einem Neubau könne dies gleich so konzipiert werden, dass die Räume gut liegen.

     

    STR. Xander erklärt, er könne sich mit einem Abriss des Gebäudes nicht anfreunden. Moralisch sei dies bei einem 1987 gebauten Gebäude für ihn nicht vertretbar. Er selbst habe momentan auch keine Lösung, wie es dann weiter gehe. Möglicherweise müsse man sich dann aber auch fraegn, ob es wirklich an allen Stellen alle Betreuungsformen geben müsse. Ein Abriss sei für ihn allerdings moralisch nicht vertretbar.

     

    Die Einschätzung, an welcher Stelle was angebaut werden könne, sehe STR. Xander etwas vorsichtig. Beim Anbau des Kindergartens Herrenäcker sei im vergangenen Jahr eine Fläche ausgeschlossen worden, die dieses Jahr vom Architekt als eine der Varianten aufgezeigt wurde. Seines Erachtens müssten für diese Einschätzung zunächst Fachleute befragt werden. Frau Koch erklärt, ein Anbau sei an keiner anderen Stelle möglich, da auf der anderen Seite die Grundstücksgrenze sei. Der Kindergarten Herrenäcker liege dagegen in der Grundstücksmitte.

     

    STR. Esenwein informiert, die BU-Fraktion könne der Planung zustimmen. Die BU sehe den Vorteil, den gesamten logistischen Ablauf optimieren zu können. Durch einen Abriss könne das Gebäude deutlich in Richtung Stadtgraben rücken und es würden Flächen frei, die jetzt nicht frei sind. Aus logistischen Gründen, den momentanen Anforderungen der Kita-Einrichtungen und vor dem Hintergrund was andere Städte im Umkreis derzeit im Bereich Kindergartenplanung tun halte es die BU für richtig, dort eine neue Planung zu entwickeln. Ursprünglich habe die BU ohnehin vorgeschlagen, einen komplett neuen Kindergarten zu bauen, dann hätte man sich keine Gedanken über mögliche Stellen für Anbauten machen müssen. STR. Esenwein dankt für die ausführliche Vorlage, die sich an die vergangenen Diskussionen anschließe.

     

    Als Mitglied des Kindergarten-Ausschusses teilt STR. Bosler mit, im Grunde erachte er einen Abriss eines Bestandsgebäudes, das von außen her gut dazustehen scheint, für problematisch. Bei genauerer Betrachtung und unter Beachtung der Erfahrungen des kirchlichen Teils der letzten Jahr, könne man den Vorschlag jedoch vielleicht verstehen. Räumlich bestehe im Bestandsgebäude sehr wenig Flexibilität. Wenn der Bedarf an Plätzen bestehe, müsse etwas getan werden. Wenn man bedenke, dass immer mehr Plätze für Ganztagesbetreuung notwendig werden und sich die Betreuungsformen verändern, sei dieser Schritt nachvollziehbar. Auch wenn es schmerzhaft sei, ein Gebäude diesen Alters abzureißen, könne er dem Antrag daher trotz allem zustimmen. STR. Bosler sehe in diesem Schritt eine zukunftsfähige Entscheidung, auch wenn es grundsätzlich eine schwierige Entscheidung sei.

     

    STR. Gutbrod gibt zu bedenken, ob es statisch überhaupt machbar sei, das Bestandsgebäude zu erhalten und das Familienzentrum im ersten Stock einzurichten. Diese Variante, informiert Herr Gohm, sei im Detail noch nicht geprüft. Er vermute jedoch, dass dies aufgrund der Baustruktur nicht möglich sei. STR. Ernst bestätigt diese Einschätzung. Ein Aufbau scheide seines Erachtens aus.

     

    STR. Naffin interessiert, ob eine Neuplanung für eine Erweiterung im 2. Stock ausgelegt wäre. Herr Gohm verneint dies, dies sei zunächst nur für den jetzigen Bedarf ausgerichtet. Gegen einen geringen Mehrpreis könne dies jedoch auch bei der Statik gleich mitberücksichtigt werden. STR. Naffin regt an, eine Erweiterung dann statisch gleich zu berücksichtigen. BM Dieterich stellt klar, zunächst müsse Klarheit darüber bestehen, welchen Weg die Stadt weiter gehen wolle.

     

    STR. Xander mahnt, die Finanzen bei all den Planungen nicht aus dem Blick zu verlieren und möchte wissen, ob die Planungen überhaupt finanzierbar wären. Frau Wolfinger informiert, sie habe dies noch nicht durchgerechnet. Die Entwicklung der Finanzen in den kommenden Jahren sei momentan noch nicht absehbar. Die Tendenzen seien in den Unterabschnitten 2 und 4 jedoch schnell nach oben gegangen. In der mittelfristigen Finanzplanung habe Frau Wolfinger dies noch nicht dargestellt. BM Dieterich ergänzt, die Themen Bildung und Betreuung seien in den vergangenen Jahren auch die Schwerpunkte der Stadt gewesen. STR. Xander bittet um Darstellung in der mittelfristigen Finanzplanung.


    Bezüglich der mittelfristigen Finanzplanung erinnert STR. Esenwein, es habe auch in der Vergangenheit immer wieder Phasen gegeben, in denen zunächst höhere Investitionen getätigt und eine höhere Verschuldung in Kauf genommen worden sei. Dies habe jedoch nicht bedeutet, dass in den nächsten Jahren in ähnlich hohe Projekte investiert wurde. In der Finanzierung der Investition sehe Frau Wolfinger nicht die Problematik. Die Problematik bestehe ihrer Einschätzung nach eher im Bereich der laufenden Kosten.

     

     

     

     

    BM Dieterich stellt Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung

     

    Das städtische Gebäude des Kindergartens Gottlieb Luz wird abgerissen. An dieser Stelle soll ein Neubau mit 3 Kindergartengruppen entstehen. Ein Gruppenraum im kirchlichen Gebäude soll umgebaut werden und als Schlaf- und Essensraum für die Ü3 Kinder genutzt werden.

     

    Die Verwaltung wird beauftragt ein konkretes Raumprogramm zu erarbeiten.

    Weiter wird die Verwaltung ermächtigt für die konkreten Planungen einen Architekten zu beauftragen.

     

    Der Antrag wird mit 4 Gegenstimmen (STR. Xander, STR. Burrer, STR. Gutbrod, STR. Jesser) mehrheitlich beschlossen.

     

     

    STR. Sigmund bittet um Aufnahme eines Raumes für den Hausmeister - für Reparaturen und Geräte - im Raumprogramm. 

  • Tagesordnungspunkt 3

    Familienzentrum

    - Standortoptionen

    - Vorlage Nr. 93/2016 -

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 93/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    In der Vorlage, so BM Dieterich, seien einige Möglichkeiten mit Vor- und Nachteilen aufgezeigt. Die Frage sei nun, wie weiterverfahren werden solle.

     

     

    Bei Betrachtung der verschiedenen Varianten und der dargestellten Kosten bleibe aus Sicht von STR. Gutbrod nur noch die Ansiedlung des Familienzentrums im ersten Obergeschoss für Kosten von rund 582.000 Euro als einzig vernünftige Alternative.

     

    Aus aktuellen Gesprächen mit dem Geschäftsführer der Gewo bezüglich der Erdgeschoss-Fläche berichtet BM Dieterich, der Geschäftsführer favorisiere ganz klar, die Fläche zu vermieten. Bei Annahme einer ortsüblichen Gewerbemiete von 8 Euro und einer Fläche von 320m² komme man in etwa auf eine Jahresmiete von 30.000 Euro. Wenn die Entscheidung an monetären Gesichtspunkten festgemacht werden solle, müsse dies als Hintergrund noch bekannt sein.

    BM Dieterich informiert weiter, wenn sich die Stadt für die Option auf dem Burrer-Gelände entscheiden würde, könnte auch dieses Gebäude auf den Weg gebracht werden, da inzwischen die Zusage für eine Physiotherapie-Praxis im Erdgeschoss bestehe und auch die Einrichtung eines richtigen Cafés dort realisierbar zu sein scheine.

    Die kostengünstigste Variante, versichert sich STR. Gutbrod nochmals, sei jedoch die Lösung im 1. OG. Auch für diese Variante könne die Fläche im Burrer-Areal jedoch lange Jahre gemietet werden.

     

    STR. Xander fragt sich, ob unter diesen Voraussetzungen die Entscheidung zurückgestellt werden müsse, bis über das Burrer-Areal endgültig entschieden wurde, nachdem dies gerade verknüpft wurde. Seines Erachtens sei die Realisierung noch nicht auf der Zielgeraden. Es sei beispielsweise von Frequenzbringern gesprochen worden, diesbezüglich sehe STR. Xander mehr Möglichkeiten. Auch der Investor sei für STR. Xander noch nicht klar, da noch andere Punkte zu verhandeln seien. Aus Sicht von BM Dieterich müsse dies durchaus besprochen werden. Wenn sich das Gremium nun entscheide, es komme irgendwo hin, müsse das Burrer-Areal nochmals neu überplant werden. BM Dieterich sehe hier keinen Konflikt.

     

    STR. Esenwein berichtet, in der Diskussion innerhalb der BU-Fraktion sei dieses Thema auch etwas in der Schwebe gewesen. Die Entscheidung zum Familienzentrum hänge ein wenig davon ab, wie sich die Frage der Belegung im Burrer-Areal entwickle. STR. Xander habe von einem Frequenzbringer gesprochen. Dies sei bereits ein Punkt, von dem man wisse, dass es funktioniert. Für STR. Esenwein stelle sich auch die Frage des Ablaufs (Südseite / Nordseite) und ob es sich dabei um ein Café alleine handelt oder ob es um etwas darüber hinaus gehe, bsp. eine Art Bistro / Diner. Dies könne für STR. Esenwein ein entscheidender Frequenzbringer sein und für Schüler und Erwachsene interessant sein. Innerhalb der Fraktion habe man für das Familienzentrum Variante 2 (Neubau nördlich des Jugendzentrums).

     

    STR. Bosler ist der Auffassung, je mehr der Rahmen des Nachbargebäudes klar werde, desto eher könne hier eine Entscheidung getroffen werden. Er könne sich grundsätzlich eine Kombination aus Kindergarten und Familienzentrum im 1. OG vorstellen, vor allem für die längerfristige Nutzung des Gebäudes. Jedoch bestehe auch die Überlegung, das Familienzentrum mittelfristig auch für Senioren zu öffnen. Hier wäre die Ressonanz vermutlich bei einer Lösung im Erdgeschoss besser, dies würde wiederum eher für eine Ansiedlung im Deutschen Hof sprechen. Die Rahmenbedingungen für den Deutschen Hof seien jedoch durch die Stadt noch nicht definiert. Aus Sicht von STR. Bosler hängen diese Entscheidungen doch stark voneinander ab.

     

    STR. Xander erinnert an die Ausführungen der Klausurtagung bzw. daran, was als Frequenzbringer genannt wurde. Bezüglich der Ausführungen in der Vorlage bittet STR. Xander um Information, warum die Einrichtung eines Neubaus am Standort Kindergarten 150.000 Euro, bei einem Neubau am Alten Sportplatz aber nur 50.000 Euro koste. Es sei doch beides ein Neubau und beides eine Neueinrichtung. Des Weiteren interessiere ihn, warum bei einem Neubau am Standort Kindergarten mit dem Familienzentrum im ersten Obergeschoss mit deutlich geringeren Kosten gerechnet würde. Dies sei für ihn kaum vorstellbar. Nachdem dies von Seiten der Verwaltung an dieser Stelle nicht nachvollziehbar bzw. erklärbar ist, stellt STR. Xander fest, er könne unter diesen Voraussetzungen keine Entscheidung treffen.

     

    STRin Suchanek-Henrich spricht sich für eine Einrichtung des Familienzentrums im Erdgeschoss des Burrer-Areals aus. Die Stadt gehe dadurch keine Kapitalbindung ein und könne die Fläche etwa 30 Jahre mieten bis die Kosten für einen Neubau erreicht würden. Des Weiteren bringe diese Lösung viele Synergien für den Ortskern und die Umgebung. Wenn dann noch das Café und die Physiotherapiepraxis realisiert werden könne, müsse die Stadt schauen, das Projekt möglichst schnell auf den Weg zu bringen.

     

    Aus Sicht von STR. Esenwein seien die Kosten erklärbar, wenn man bedenke, dass bei einer Lösung mit dem Familienzentrum im 1. OG oberhalb des Kindergartens noch der Kindergarten dabei ist. Bei einem kompletten Neubau ausschließlich für das Familienzentrum sei die Einrichtung ausschließlich für das Familienzentrum. Für STR. Esenwein seien sowohl die Argumente von STRin Suchanek-Henrich als auch die Argumente der Stadträte Xander und Bosler nachvollziehbar. Aus Sicht von STR. Esenwein hätte eine Einrichtung des Familienzentrums im Burrer-Areal - wenn dies so entwickelt werden könne - allerdings Priorität. Man müsse sich lediglich entscheiden, worin die Prioritäten liegen. STR. Esenwein erachtet eine Anmietung als sinnvolle Lösung unter dem Gesichtspunkt der sonstigen momentanen Gesamtinvestitionen. Zudem fielen auch sonst noch weitere Kosten an, wenn die Stadt über 30 Jahre eine eigene Immobilie betreibe. Für eine endgültige Entscheidung sollte allerdings genaueres vorliegen.

     

    STR. Bosler möchte wissen, ob derzeit Handlungsdruck bestehe. Ansonsten schlage er vor, die Entscheidung auf die nächste Sitzung zu vertagen und bis dahin nochmals die Zahlen zu überarbeiten, um für eine endgültige Entscheidung eine entsprechende Grundlage zu haben. Bis dahin habe man dann vielleicht auch etwas mehr Klarheit hinsichtlich des Deutschen Hofs. Momentan fühle sich auch STR. Bosler nicht in der Lage, dies entsprechend zu bewerten.

     

    STR. Sigmund könne dies grundsätzlich unterstützen, bitte jedoch darum, die vielen Varianten zumindest zu halbieren. Einige kommen seines Erachtens gar nicht zum Tragen. BM Dieterich stimmt zu, es spreche vieles dafür. Die Verwaltung habe jedoch alle Varianten mit Pro und Contra aufgeführt, nachdem diese Optionen von Seiten des Gremiums angesprochen wurden.

     

    Sofern aus Sicht der Verwaltung zeitlich notwendig schlägt STR. Esenwein vor, gegebenenfalls eine Sondersitzung zum Burrer-Areal einzuberufen. BM Dieterich entgegnet, nicht die Verwaltung sondern die Gewo benötige die Planung. Derzeit laufen bei der Gewo verschiedene Planungen parallel, daher sei eine Entscheidung bis zur Sommerpause erforderlich. Für eine Realisierung durch die Gewo müsse die EG-Nutzung feststehen. 

     

    STR. Xander beantragt, die Entscheidung auf die nächste Sitzung bzw. gegebenenfalls eine eingeschobene Sitzung zu vertagen, um Klarheit bezüglich des Burrer-Areals zu bekommen.

     

    Bezüglich der Differenzen hinsichtlich der Kosten erläutert Herr Gohm, das Familienzentrum werde mit einer Fläche von rund 330 m² gerechnet. Ein 3-gruppiger Kindergarten im Erdgeschoss sei mit rund 600 m² dagegen viel größer. Das 1. OG werde dann nur mit der geringeren Fläche des Familienzentrums gerechnet. Die Kosten für das Dach seien ohnehin bereits in den Kosten für den Kindergarten enthalten.

     

    STRin Suchanek-Henrich plädiert dafür, die Umsetzung des Burrer-Areals in Gang zu bringen, um in Grundstücksverhandlungen gehen zu können.

     

    Aus den Wortmeldungen hört BM Dieterich Einigkeit heraus, dass die Gespräche mit der GEWO weitergeführt werden sollen und eine weitere Diskussion, ob das Familienzentrum dort angesiedelt oder eine der anderen Alternativen geprüft werden soll, entweder in der kommenden Sitzung im Juli oder gegebenenfalls in einer vorgezogenen Sitzung erfolgen soll.

     

    Das Gremium erklärt sich einstimmig mit dieser Vorgehensweise einverstanden.

     

    Auf Nachfrage von BM Dieterich spricht sich das Gremium dagegen aus, die Varianten einzukürzen.

  • Tagesordnungspunkt 4

    Fairtrade-Town

    - Antrag Gemeinderatsfraktion Bürger-Union

    - Vorlage Nr. 94/2016 -

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 94/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    BM Dieterich berichtet, die Stadt kaufe bereits heute in großem Stil fair gehandelte Produkte beispielsweise für Geschenkkörbe der Stadt ein. Dies solle auch weiterhin so gehandhabt werden. Die offizielle Bewerbung als "Fair-Trade-Town" gehe BM Dieterich jedoch zu weit. Neben dem bürokratischen Aufwand widerspreche dies darüber hinaus vor allem auch dem bestehenden Grundsatz, dass die Stadt alle örtliche Händler unterstützen möchte.

     

    STR. Gutbrod unterstütze den Eine-Welt-Laden persönlich sehr und es ihm auch klar, dass diese Unterstützung für den Laden notwendig sei. Eine Bewerbung zur Fair-Trade-Town sehe er allerdings als kritisch. Besonders sei ihm Punkt 3 der Voraussetzungen aufgefallen, in dem es laute "in den lokalen Einzelhandelsgeschäften und bei Floristen sowie in Cafés und Restaurants werden mindestens 2 Produkte aus Fairem Handel angeboten." Aus Sicht von STR. Esenwein könnten Einzelhändler kaum dazu gezwungen werden, bestimmte Produkte anzubieten. BM Dieterich stimmt dem zu. Außerdem haben auch Edeka und Lidl fair gehandelte Produkte im Sortiment.

     

    STR. Esenwein stellt klar, Güglingen wäre nicht die erste Stadt, die sich diesem Siegel anschließe. BM Dieterich entgegnet, allerdings einige der ganz wenigen.

     

    STR. Esenwein stellt klar, "zur Unterstützung" heiße nicht, dass alle Produkte ausschließlich gekauft werden müssen. Es könne natürlich jeder selbst entscheiden, was wo eingekauft werde. Für Punkt 2 "Lokale Steuerungsgruppe" könne sich STR. Esenwein nicht vorstellen, dass es schwierig würde, Menschen zu finden, die sich daran beteiligen würden. In Lidl- und Edeka-Märkten könnten auch bereits Fair trade Produkte erworben werden, hier sei man bereits auf dieser Schiene angekommen. STR. Esenwein macht deutlich, es basiere grundsätzlich alles auf Freiwilligkeit und es stecke nicht viel Bürokratie dahinter. Vor dem Bildungsaspekt könne er sich vorstellen, dass auch Schulen daran Interesse haben könnten. Zu Punkt 5 "örtliche Medien berichten" sei für ihn denkbar, dass das lokale Steuerungsgremium hierzu Informationen liefere bzw. entsprechende Veröffentlichungen verfasse. Die Stadt selbst, meint STR. Esenwein, sei eigentlich weitgehen außen vor und mit Personal nicht unbedingt gebunden. In diesem Zusammenhang sei ihm auch wichtig, deutlich zu machen, dass wenn wir Menschen in der Dritten Welt die Chance geben, von ihren Produkten leben zu können, auch etwas dafür getan werde, dass die Migration sinke.

     

    STRin Muth stellt eine derzeit überaus große Vielfalt an verschiedenen Siegeln fest. Momentan werde das Augenmerk allerdings mehr auf Regionaltät als auf Fair Trade gelegt. Ihres Erachtens nach habe die Stadt Güglingen mehr davon, deutlich zu machen, auf Regionalität zu achten und die örtlichen Händler zu unterstützen. Bei Fairtrade wisse man letztendlich nicht, was für Maßstäbe angelegt werden. Natürlich seien Fair Trade-Produkte wichtig, jedoch müsse man nicht unbedingt ein Siegel haben, um die Sache an sich unterstützen zu können.

     

    STR. Esenwein entgegnet, die Maßstäbe, die für dieses Siegel angesetzt werden, seien durchaus bekannt. Bananen, Tee, Kaffee, Erdnüsse, etc. könnten nunmal nicht von regionalen Händlern bezogen werden. Es gehe beispielsweise nicht darum, Wurst aus Afrika einzukaufen, sondern darum, Fair trade-Produkte zu erwerben im Bereich von Produkten, die regional nicht angebaut werden können. Es gehe dabei keineswegs um Greenwashing.

     

    Auf Nachfrage von Frau Wolfinger erklärt STR. Esenwein, als Greenwashing werde bezeichnet, wenn Produkte, die mit Ökologie eigentlich nichts zu tun haben, als ökologische Produkte ausgewiesen werden.

     

    STRin Muth stellt nochmals klar, sie wolle das Fair-Trade-Siegel oder derartige Produkte keineswegs angreifen. Sie wolle jedoch zum Ausdruck bringen, dass ein solches Siegel als Siegel bezeichnet werden dürfe, wenn es beispielsweise garantiere, dass die Stadt dafür sorgt, dass 5 Fairtrade-Produkte im Handel oder pro Laden 2 Fairtrade-Produkte gehandelt werden. Die Kriterien bzw. Grenzen schwimmen ihres Erachtens zwischen sehr niedrig und sehr hoch, man könne Fair Trade sehr hoch behandeln wie STR. Esenwein dies berichtete. Sie persönlich finde dies gut und würde dies auch unterstützen, man müsse sich dies allerdings nicht auf die Fahne schreiben. STRin Muth gehe es mit ihrer Aussage nicht darum, die Wichtigkeit von Fair Trade in Frage zu stellen. Es gehe ihr vielmehr darum, dass sich die Stadt Güglingen dieses Label nicht auf die Fahne schreiben müsse, sondern dass die Stadt mit dem Ausspruch "wir kaufen regional, wir fördern regionale Produkte" momentan genauso viel erreichen könne wie mit einem Fairtrade-Siegel.

     

    Für STR. Esenwein ist dies durchaus nachvollziehbar. Dann wäre jedoch auch interessant, über das Thema Regionalität nachzudenken. Er sei absolut der Meinung, dass die Stadt in diese Richtung gehen müsse, dies würde jedoch für jeden von uns bedeuten, beispielsweise auch Milch vom regionalen Bauern zu kaufen. Dies wäre seines Erachtens nach auch ein wichtiger Auftrag, den er allerdings genauso in der kommunalen Diskussion sehe.

     

    STR. Bosler störe an derartigen Diskussion regelmäßig der Eindruck, es gebe nur ein richtig oder ein falsch. Er mahnt, "regional kaufen" nicht gegen fair trade auszuspielen. Wichtig sei seines Erachtens, das eigene Tun zu reflektieren und dazu beizutragen, dass möglichst viele Bürger dies tun. Die Stadt könne froh sein, einen Eine Welt Laden am Ort zu haben und es sei wichtig, diesen auch im privaten Umfeld zu unterstützen und dies weiterzutragen. Er spreche sich allerdings dagegen aus, dies fest- und vorzuschreiben. Der erzieherische Effekt entstehe seiner Meinung nach auf einer anderen Basis. Die Formulierung in der Vorlage unter Punkt 3 "werden mindestens 2 Produkte aus Fairem Handel angeboten." klinge für ihn eher nach Vorgabe und nicht nach Freiwilligkeit. BM Dieterich entgegnet, dies sei die offizielle Formulierung. STR. Bosler erläutert, er könne sich dem Antrag der Bürger Union nicht anschließen. Vielmehr solle nochmals darüber nachgedacht werden, wie eine Unterstützung des Eine Welt Ladens möglich ist und wie diese Unterstützung in der Öffentlichkeit publiziert werden könne. BM Dieterich stellt klar, dies sage der Beschlussantrag der Verwaltung aus. 

     

          

    BM Dieterich stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    Die Stadtverwaltung unterstützt weiterhin den „eine Welt – der Laden“, indem dort verschiedene Produkte für Geschenke etc. erworben werden.

     

    Von einer offiziellen Bewerbung als „Fair-Trade-Town“ wird vorerst abgesehen.

     

    Der Antrag wird mit 7 Gegenstimmen (STR. Sigmund, STR. Esenwein, STR. Dr. Stark, STRin Stengel, STR. Ottenbacher, STR. Knecht, STR. Ernst) und einer Enthaltung (STR. Gutbrod) mehrheitlich beschlossen.

  • Tagesordnungspunkt 5

    Lärmaktionsplan

    - Vorlage Nr. 95/2016 -

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 95/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    BM Dieterich erinnert, die Grundsätze des Lärmaktionsplans wurden bereits im vergangenen Jahr von Herrn Roth von der Firma Soundplan vorgestellt. Die damalige Präsentation sei dieser Vorlage beigefügt worden. Interessant seien die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange. Insgesamt, so BM Dieterich, könne jedoch zusammengefasst werden, dass a) die Umgehung dringend eingefordert werden müsse, b) in der Ortsmitte lärmarmer Asphalt eingefordert werde und damit die Probleme weitestgehend in Griff zu bekommen seien. Des Weiteren erfolge an den Ortseingängen die Prüfung auf Aufnahme in ein Lärmschutzfensterprogramm. Als mittel- bis langfristiges Ziel werde darüber hinaus natürlich noch die Reaktivierung der Zabergäubahn angestrebt.

     

    STR. Esenwein merkt an, bei Diskussionen bezüglich der Nutzung der Umfahrung werde immer auch davon gesprochen, dass auch Maßnahmen in der Ortsdurchfahrt - u.a. Geschwindigkeitsreduzierungen - vorgenommen werden müssten. Er regt an, dies auch in den Lärmaktionsplan mit aufzunehmen, da dies schließlich auch im Sinne der Lärmminderung sei. BM Dieterich meint, es könne mit aufgenommen werden, dass mit der Realisierung der Umgehung und der Umgestaltung der Ortsdurchfahrt eine Temporeduzierung im Bereich der Ortsmitte erfolgen soll.

     

     

    BM Dieterich erläutert, ergänzt werden müsse der Beschlussantrag noch darum, dass die Vertreter des Gremium mit der Beschlussfassung in der Verbandsversammlung beauftragt bzw. hierzu ermächtigt werden.

     

     

     BM Dieterich stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    1. Der vorgelegten Maßnahmenkonzeption Lärmaktionsplan für die Ortsdurchfahrten Güglingen und Frauenzimmern als Teil des Lärmaktionsplans des Gemeinderverwaltungsverbandes „Oberes Zabergäu“ wird zugestimmt.
    2. Der zügige Ausbau der Umgehungsstraße L 1103, Güglingen – Pfaffenhofen, wird weiterhin forciert.
    3. Im Bereich der Ortsmitte (L1103 Heilbronner Straße, Marktstraße, Maulbronner Straße) wird der Einsatz eines lärmarmen Asphalts nach dem Stand der Technik mit niveaugleicher Anpassung der Schachtdeckel und der Regeneinläufe beim Land Baden-Württemberg eingefordert.
    4. Im Bereich der Heilbronner Straße von Frauenzimmern her kommend und der Maulbronner Straße am Ortsausgang Richtung Pfaffenhofen erfolgt die Prüfung auf Aufnahme in ein Lärmschutzfensterprogramm.
    5. Als mittel- bis langfristiges Ziel wird die Reaktivierung der Zabergäubahn angestrebt.
    6. Die Vertreter der Verbandsversammlung werden ermächtigt, den Lärmaktionsplan "Oberes Zabergäu" in der nächsten Verbandsversammlung wie vorgelegt zu verabschieden.

     

    Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

  • Tagesordnungspunkt 6

    Neufassung der Kostenerstattungsordnung für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr Güglingen

    - Vorlage Nr. 96/2016 -

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 96/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    BM Dieterich informiert, dieser Tagesordnungspunkt müsse in der heutigen Sitzung abgesetzt und auf eine der nächsten Sitzungen vertagt werden. Frau Kuhnle habe in der vergangenen Woche an einem Seminar teilngenommen. Hierbei sei berichtet worden, dass derzeit noch einige Fragen zur Kostenkalkulation durch das Innenministerium geklärt werden müssen. Daher mache es keinen Sinn, heute einen Beschluss zu fassen, der dann in absehbarer Zeit gegebenenfalls nochmals geändert werden müsste.

  • Tagesordnungspunkt 7

    Grundwasserentnahmestelle „Seewiesen“

    - Benutzungsrichtlinien

    - 2. Änderung

    - Vorlage Nr. 97/2016 -

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 97/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    Frau Wolfinger ergänzt, im Wesentlichen gehe es darum, dass der Nutzerkreis ohne die erforderliche wasserrechtliche Erlaubnis nicht hatte erweitert werden können. Nachdem diese Erlaubnis des Landratsamtes nun vorliege, sei der Nutzerkreis erweitert und die Satzung entsprechend geändert worden.

     

    STR. Jesser merkt an, man habe doch ursprünglich vorgesehnen, dass Güglinger Landwirte mit dem Wasser auch auf Pfaffenhofener Gemarkung fahren dürfen. Frau Wolfinger erläutert, dies sei mit der jetzigen Regelung möglich, da im Nutzerkreis Personen, die den landwirtschaftlichen Betrieb in Güglingen haben, eingeschlossen sind. Personen mit landwirtschaftlichem Betriebssitz in Güglingen dürfen das Wasser demnach auch über die Markung hinaus fahren.

     

    STR. Xander interessiert, warum die Maximalmenge in § 3 von 25.000 cbm/ Jahr auf 10.000 cbm/ Jahr reduziert wurde. Frau Wolfinger teilt mit, dies sei Vorgabe der wasserrechtlichen Genehmigung. STR. Esenwein gehe davon aus, dass die Maximalmenge aufgrund des Grundwasserschutzes reduziert wurde.

     

    STR. Esenwein interessiert, wie die Verteilung der Wassergerechtigkeit gewährleistet werde. BM Dieterich und Frau Wolfinger informieren, einen notwendigen Schlüssen erhalten nur diejenigen, die auch die Vorgaben der Satzung erfüllen. Erst dann sei eine Wasserentnahme möglich. Die entnommene Menge hänge jedoch nicht von der Fläche ab.

     

     

    BM Dieterich stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    Die Benutzungsrichtlinien der Grundwasserentnahmestelle "Seewiesen" werden in Abwesenheit von STRin Muth einstimmig wie folgt beschlossen.

     

     

     

     

    BENUTZUNGSRICHTLINIE

     

    Grundwasserentnahmestelle „Seewiesen"

    2. Änderung

     

     

    Auf Grund der §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie der
    §§ 2, 9, und 10a des Kommunalabgabengesetzes und der wasserrechtlichen Erlaubnis des Landratsamtes Heilbronn vom 20.08.1999 (Nr. 60.3/692.22) hat der Gemeinderat der Stadt Güglingen am 14.06.2016 folgende 2. Änderung der Benutzungsrichtlinien beschlossen:

     

    § 1

    Zweck der Einrichtung

    (1)     Die Stadt Güglingen hat auf dem Grundstück 1696 „Seewiesen“ eine Grundwasser­entnahmestelle zur Bewässerung von Weinbauflächen landwirtschaftlichen Grundstücken und öffentlichen Grünflächen errichtet.

    Diese Grundwasserentnahmestelle soll es den Eigentümern und Bewirtschaftern von Weinbauflächen landwirtschaftlichen Flächen und öffentlichem Grün zur Vermeidung von Trockenschäden in den Sommermonaten ermöglichen Grundwasser zur TröpfchenbBewässerung zu entnehmen.

     

    (2)     Bei der Beregnung von Weinbergen sind die Bestimmungen des Weingesetzes in der Fassung vom 27.08.1982 und der hierzu ergangenen Verordnung des Ministeriums Ländlicher Raum zur Durchführung des Weingesetzes vom 12.12.1989 in der jeweils gültigen Fassung zu beachten.

    Ebenfalls zu beachten sind die Regelungen der Rechtsverordnung vom 07.07.1986 zum Schutz der Wassererfassung der Stadt Güglingen und die Schutzbestimmungen und Bewirtschaftungsregeln nach Anlage 1 der Schutzgebiets- und Ausgleichs­verordnung vom 08.08.1991, zuletzt geändert am 15.08.1997.

     

     

    §2

    Nutzungsberechtigte

    Zur Grundwasserentnahme berechtigt, sind ausschließlich Eigentümer und Bewirtschafter von Weinbauflächen  landwirtschaftlichen Flächen und öffentlichen Grünanlagen, deren zu bewässernde Grundstücke auf den Gemarkungen Güglingen, Frauenzimmern und Eibensbach liegen oder Eigentümer von landwirtschaftlichen Flächen, deren landwirtschaftlicher Betrieb in Güglingen, Eibensbach oder Frauenzimmern angemeldet ist.

     

     

    § 3

    Art und Umfang der Versorgung

    (1)     Das Grundwasser muss in seiner Beschaffenheit den jeweils geltenden Rechts­vorschriften entsprechen. Die Stadt Güglingen bietet keine Gewähr für die Beschaffenheit des Wassers und den ausreichenden Zufluss von Grundwasser. Eine Haftung der Stadt Güglingen bei Versorgungstörungen ist ausgeschlossen.

    (2)     Die Stadt Güglingen wird mindestens einmal jährlich eine chemische Wasseranalyse nach dem Grundwassermessprogramm „G“ durchführen lassen.

    (3)     Aus der Grundwasserentnahmestelle darf nur während der Sommermonate (Juni bis September) in der Zeit von 6.00 bis 22.00 Uhr Grundwasser entnommen werden.

    (4)     Die Grundwasserentnahme ist im Gesamten mengenmäßig begrenzt. Das Maximum der Entnahme liegt bei 8 l/s, 400 cbm/Tag, 2.000 cbm/Woche undund 25.000 10.000 cbm/Jahr. Sind diese Mengen überschritten bzw. ist kein ausreichender Grund­wasserzufluss vorhanden, ist die Stadt Güglingen berechtigt, die Grund­wasser­entnahmestelle zu schließen.

    (5)     Die Zufahrt zur und die Abfahrt von der Grundwasserentnahmestelle erfolgt über den Feldweg Nr. 1694 von der Lindenstraße.

     

    § 4

    Benutzungsbeitrag

    (1)     Die Nutzungsberechtigten gem. § 2 Eigentümer und Bewirtschafter von Weinbauflächen (Wasserabnehmer) auf Gemarkung Güglingen, Frauenzimmern und Eibensbach können bei der Stadt Güglingen einen Antrag auf Benutzung der Grundwasserentnahmestelle „Seewiesen“ stellen.

    (2)     Die Stadt erhebt zur teilweisen Deckung ihres Aufwandes einen Kostenerstattungs­betrag. Dieser Betrag ist einmalig von den Wasserabnehmern zu entrichten.

    (3)     Dieser einmalige Betrag beträgt 256 € je Nutzer Betrieb. Mit diesem Beitrag sind die Erlaubnis zur Grundwasserentnahme und ein Schlüssel abgedeckt. Für einen Zweit- oder Ersatzschlüssel wird ein Betrag von 45 € erhoben.

    (4)     Diese Beträge entstehen mit der Erteilung der Genehmigung zur Grundwasser­entnahme bzw. mit Aushändigung des Schlüssels. Sie werden einen Monat nach Erteilung der Genehmigung bzw. Aushändigung der Schlüssel zur Zahlung fällig.

     

     

    §5

    Benutzungsentgelt

    (1)     Die Stadt erhebt für die Grundwasserentnahme ein Benutzungsentgelt.

    (2)     Schuldner dieses Entgelts ist der Wasserabnehmer.

    (3)     Das Entgelt wird nach der entnommenen Grundwassermenge berechnet. Es beträgt 0,77 € pro cbm. Die entnommene Grundwassermenge wird anhand von Aufschrieben ermittelt. Bei der Grundwasserentnahmestelle werden Listen ausgehängt, in die jeder Wasserabnehmer das Datum und den Zählerstand auf der eingebauten Wasseruhr nach Beendigung der Entnahme mit einer Nachkommastelle einträgt. Die abgenommene Menge errechnet sich aus der Differenz zum Vorgänger.

    (4)     Die Abrechnung des Benutzungsentgeltes erfolgt nach Beendigung der Beregnungs­periode. Das Benutzungsentgelt ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Rechnung zur Zahlung fällig.

     

     

    §6

    Inkrafttreten

    Die 2. Änderung der Benutzungsrichtlinien tritt am 01.07.2016 (01.04.2016)  in Kraft.

     

     

     

     

    Güglingen, den 14.06.2016

     

     

     

    Dieterich

    Bürgermeister

  • Tagesordnungspunkt 8

    Nahwärmeversorgung Herrenäcker

    - Satzung über den Anschluss

    - Vorlage Nr. 98/2016 -

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 98/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    STR. Xander möchte wissen, welche Regelungen für KfW-Standards gelten sollen, welche Standards derzeit gelten und was passiere, wenn die Standards in 2 Jahren wieder geringer werden bzw. ob dann der heutige Stand maßgeblich sei. Des Weiteren interessiere ihn, ob die bisherigen Eigentümer einen Planungsschaden geltend machen können, da für diese ein Anschlusszwang gegolten habe. Er gibt weiter zu bedenken, was wäre wenn nun alle nach KfW 40 plus bauen und nicht anschließen?

     

    Frau Wolfinger berichtet, die KfW-Standards "40 plus" gebe es seit knapp 1/4 Jahr, dies sei Voraussetzung, um eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang zu erteilen. Die Anforderungen hierfür seien relativ hoch und bringen Mehrkosten von ca. 120.000 Euro mit sich. Dafür müsse der Bauherr zunächst erst einmal bereit sein. Derzeit habe man 27 Bauplatzinteressenten, von denen bislang lediglich 1 Interessent einen Antrag auf Befreiung gestellt habe. Frau Wolfinger geht nicht davon aus, dass Planungsschäden geltend gemacht werden können, da die jetzigen Standards derart hoch seien, dass diese damals nicht hätten erfüllt werden können. Zudem habe es erst zum Schluss einen Anschluss- und Benutzungszwang gegeben.

     

    STR. Xander merkt hierzu an, letztendlich gehe es aber doch im Grunde immer nur um die Abweichung vom Standard. Die Entfernung zum damals geltenden Standard sei vielleicht genauso groß gewesen wie die Differenz zum jetzigen "40 plus". Bislang, entgegnet Frau Wolfinger, sei die Befreiung nicht thematisiert worden.

     

    STRin Suchanek-Henrich berichtet, ihr sei von anderen Bebauungsplänen bekannt, dass auf Passivhaus-Standards Bezug genommen werde. Dies, stellt Frau Wolfinger fest, wäre Güglingen zu wenig. Dann wäre die Zahl der Befreiungsanträge zu hoch.

     

     

    Der Gemeinderat beschließt einstimmig die nachfolgende Neufassung der Satzung über den Anschluss an die „Nahwärmeversorgung Herrenäcker“.

     

     

    Satzung

    der Stadt Güglingen

    über den Anschluss an die Nahwärmeversorgung „Herrenäcker“

     

    Aufgrund der §§ 16 und 17 des Gesetzes zur Förderung Erneuerbaren Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz – EEWärmeG) in Verbindung mit den  §§ 4, 11 und 142 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, hat der Gemeinderat der Stadt Güglingen am 14. Juni 2016 folgende Satzung beschlossen:

     

    § 1

    Öffentliche Nahwärmeversorgung

     

    1.    Die Stadt Güglingen betreibt im Gebiet Herrenäcker auf Flst. 5292 seit dem Jahr 2001 eine Nahwärmeversorgung. Im 1. Abschnitt wurden 36 Grundstücke an das Nahwärmenetz angeschlossen. Das Wärmenetz wird über eine 300 kW-Hackschnitzel-Feuerung und 600 kW-Gaskessel bedient.
    In der 2. Stufe sollen 50 Grundstücke des Baugebietes „Herrenäcker-Baumpfad; Erweiterung“ an die Nahwärmeversorgung angeschlossen werden.

     

    2.    Die Stadt Güglingen betreibt durch die „Stadtwerke Güglingen“ die Nahwärmeversorgung als öffentliche Einrichtung.
    Bei den „Stadtwerken Güglingen“ handelt es sich um einen Eigenbetrieb der Stadt Güglingen nach dem Eigenbetriebsgesetz.
    Zum öffentlichen Nahwärmenetz gehören das zentrale Heizwerk, die Haupt­versorgungsleitungen, die Haus­anschlüsse und die Hausübergabestationen.

     

    3.    Die Nahwärmeversorgung „Herrenäcker“ wird aus Gründen des Umweltschutzes als öffentliches Bedürfnis zur Benutzung bereitgestellt. Im öffentlichen Interesse werden alle Grundstücke, die sich in dem als Anlage beigefügten Lageplan gekennzeichneten Bereiches (Geltungsbereich der Satzung) befinden an die Nahwärmeversorgung „Herrenäcker“ angeschlossen.

     

     

    §  2

    Anschluss- und Benutzungsrecht

     

    1.       Jeder Eigentümer eines im Geltungsbereich der Satzung liegenden Grundstücks ist berechtigt, den Anschluss seines Grundstücks an die Nahwärmeversorgung und die Belieferung mit Nahwärme nach Maßgabe dieser Satzung zu verlangen.

     

    2.       Das Anschluss- und Benutzungsrecht erstreckt sich nur auf solche Grundstücke, die durch eine Versorgungsleitung erschlossen werden. Die Grundstückseigentümer können nicht verlangen, dass eine neue Versorgungsleitung hergestellt oder eine bestehende Versorgungsleitung geändert wird.

     

    3.       Der Anschluss des Grundstücks an eine bestehende Versorgungsleitung kann versagt werden, wenn die Nahwärmeversorgung wegen der Lage des Grundstücks, aus technischen oder sonstigen Gründen erhebliche Schwierigkeiten bereitet oder besondere Maßnahmen erfordert.

     

    4.       Das Anschluss- und Benutzungsrecht besteht auch in den Fällen der Absätze 2 und 3, sofern der Grundstückseigentümer sich verpflichtet, die mit dem Bau und Betrieb zusammenhängenden Mehrkosten zu übernehmen und auf Verlangen eine Sicherheit zu leisten.

     

     

    §  3

    Geltungsbereich

     

    1. Die Bestimmungen dieser Satzung gelten für die Grundstücke im Gebiet Herrenäcker, die im als Anlage beigefügten Lageplan gekennzeichnet sind. Der Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung.

     

    2. Die in dieser Satzung für die Grundstückseigentümer gegebenen Vorschriften gelten entsprechend für die Erbbauberechtigten und Nießbraucher, sowie für die in ähnlicher Weise zur Nutzung eines Grundstücks Berechtigten.

     

     

    §  4

    Anschluss- und Benutzungszwang

     

    1. Die Grundstückseigentümer sind verpflichtet, ihre Grundstücke auf denen Wärme verbraucht wird, an die Nahwärmeversorgung „Herrenäcker“ anzuschließen. Ist ein Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so tritt der Erbbauberechtigte an die Stelle des Grundstückseigentümers.

     

    Als Grundstück im Sinne dieser Satzung ist ohne Rücksicht auf die Grundbuchbezeichnung jeder zusammenhängende Grundbesitz anzusehen, der eine selbständige wirtschaftliche Einheit bildet, ins­besondere dann, wenn ihm eine besondere Hausnummer zugeteilt ist. Befinden sich auf einem Grundstück mehrere Gebäude, in denen Wärme benötigt wird so ist jedes dieser Gebäude anzuschließen.

     

    2. Auf Grundstücken, die an die Nahwärmeversorgung „Herrenäcker“ angeschlossen sind, ist der gesamte Normalbedarf an Wärme - soweit er durch die Nahwärmeversorgung gedeckt werden kann - ausschließlich aus dem Nahwärmeversorgungsnetz zu decken. Diese Verpflichtung obliegt den Grundstücks­eigentümern, sämtlichen Bewohnern, sonstigen Nutzungsberechtigten und Wärmeverbrauchern. Auf Verlangen der Stadtwerke Güglingen haben die Verpflichteten die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die Einhaltung der Vorschriften zu sichern.

     

     

    § 5

    Einzelfeuerstätten; Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang

     

    1.  Ausnahmsweise zulässig ist der Einbau und Betrieb von

    a)  offenen Kaminen oder Kachelkaminen mit Holzfeuerung

    b) Solarthermischen Anlagen zur Deckung des Trinkwasserwärmebedarfes.

    Der Einbau und Betrieb dieser Anlagen ist nur zusätzlich zur Nutzung der Nahwärmeversorgung   zulässig. Eines Antrages auf Befreiung bedarf es in diesen Fällen nicht.

        

    2.  Eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang kann auf Antrag erteilt werden, wenn auf dem anschlusspflichtigen Grundstück ein Gebäude errichtet wird, das mindestens den Anforderungen eines „KfW-Effizienzhauses 40 plus“ entspricht. D.h. der max. Jahres-Primärenergiebedarf unter 30 kWh/m² und Jahr, der Jahres-Heizwärmebedarf unter 15 kWh/m² und Jahr  liegt und zusätzlich

    ·         eine stromerzeugende Anlage auf Basis erneuerbarer Energien

    ·         ein stationäres Batteriespeichersystem (Stromspeicher)

    ·         eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung

    ·         eine Visualisierung über ein Benutzerinterface für den Stromverbrauch und die Stromerzeugung

    realisiert wird.

    Der Nachweis kann durch die Bestätigung eines Sachverständigen oder durch die Vorlage der Bewilligung von Fördermitteln nach den Förderprogrammen der KfW; KfW-Effizienzhaus 40 plus erfolgen.

     

    Der Antrag auf Befreiung muss schriftlich bei den Stadtwerken Güglingen – Kämmerei – gestellt werden. Der Antrag ist spätestens bei Einreichung des Baugesuches bzw. der Umstellung oder Erweiterung einer vorhandenen Wärmeversorgung zu stellen.

    Die Befreiung kann widerruflich oder befristet erfolgen. Sie kann mit Bedingungen oder Auflagen versehen werden.

     

     

     § 6

    Art der Benutzung

     

     

    1.       Die Nahwärmeversorgung wird von der Stadt Güglingen als öffentliche Einrichtung betrieben. Es gilt die Verordnung über die Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) vom 20.06.1980 mit den ergänzenden Bestimmungen und die allgemeinen Tarifpreise für die Versorgung mit Nahwärme in der jeweils gültigen Fassung bzw. sondervertragliche Bestimmungen.

     

    2.       Die Lieferung der Wärme erfolgt an den Abnehmer, Grundstückseigentümer oder an den Erbbauberechtigten aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages, durch den das Entgelt für den Anschluss an die Nahwärme­versorgung und für die Benutzung geregelt wird.

     

    3.       Die Herstellung oder Änderung eines Anschlusses an das Wärmeversorgungsnetz ist vom Grund­stücks­eigentümer zu beantragen. Der Antrag ist spätestens bei der Einreichung des Baugesuches bzw. vor der Umstellung oder Erweiterung einer vorhandenen Wärmeversorgung zu stellen.

     

    4.       Ist der Abnehmer zugleich Grundstückseigentümer, so ist er verpflichtet, für die Versorgung anderer Abnehmer die Zu- und Fortleitung von Wärme sowie die Verlegung, Unterhaltung, Erneuerung und Entfernung von Wärmeleitungen, Leitungsträgern und Zubehör, den Einbau von Verteilungs- und Meßanlagen sowie die Benutzung eines geeigneten von ihm hierfür bereitzustellenden Raumes auf seinem Grundstück einschließlich der darauf befindlichen Gebäude ohne besonderes Entgelt zu gestatten.

     

     

    §  7

    Ordnungswidrigkeiten

     

    1. Ordnungswidrig im Sinne von § 17 EEWärmeG und § 142 Abs. 1 Ziffer 3 der GemO für Baden-Württemberg handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

     

    a) entgegen §  4 Abs. 1, sein Grundstück nicht oder nicht fristgemäß an die öffentliche Nahwärmeversorgung anschließt,

    b)  entgegen §  4 Abs. 2, nicht den gesamten Normalbedarf an Wärme aus der Nahwärmeversorgung bezieht,

    c)  entgegen § 4 Abs. 3 nicht die erforderlichen Maßnahmen trifft, um die Einhaltung der Vorschriften zu sichern

    d) entgegen §  6 Abs. 3 es unterlässt, die Herstellung oder Änderung eines Anschlusses an das Nahwärmeversorgungsnetz zu beantragen,

    e) entgegen §  6 Abs. 4, nicht seiner Verpflichtung nachkommt, für die Versorgung anderer Abnehmer die Zu- und Fortleitung von Wärme sowie die Verlegung, Unterhaltung, Erneuerung und Entfernung von Nahwärmeleitungen, Leitungsträgern und Zubehör, den Einbau von Verteilungs- und Messanlagen sowie die Benutzung eines geeigneten Raumes auf seinem Grundstück zu gestatten.

     

    2. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von mind. 5,00 € und höchstens 500,00 €  geahndet werden.

     

     

    §  8

    Inkrafttreten

     

    Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 6. März 2001 außer Kraft.

     

     

     

    Güglingen, den 15.06.2016     

     

     

     

    Dieterich

    Bürgermeister

     

     

     

     

     

     

     


    Hinweis:

     

    Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Erlass der Satzung kann nur innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntmachung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden.

    Nach Ablauf dieser Frist gilt die Satzung als von Anfang an zustande gekommen; dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

    Abweichend hiervon kann die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften auch nach Ablauf der Jahresfrist von jedermann geltend gemacht werden, wenn der Bürgermeister nach § 43 GemO der Gesetzmäßigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Satzungsbeschluss beanstandet hat oder ein anderer die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften innerhalb der Jahresfrist geltend gemacht hat.

  • Tagesordnungspunkt 9

    Bausachen

    a)        Maulbronner Straße 36, Güglingen

                - Anbau eines Reifenlagers an bestehendes Autohaus mit Werkstatt

                - Vorlage Nr. 99/2016 -

    b)        Herrenäckerstraße 1, Gügingen

                - Aufbau eines Gartenhauses

                - Vorlage Nr. 100/2016 -

    c)        Weitere

                - ohne Vorlage -

     

    Eine Veröffentlichung der Vorlagen auf der homepage der Stadt Güglingen ist aus datenschutzrechtlichen Gründen leider nicht möglich.

     

    Protokoll

    a) Maulbronner Straße 36, 74363 Güglingen

    Anbau eines Reifenlagers an bestehendes Autohaus mit Werkstatt

     

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 99/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

     

    BM Dieterich stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    1. Die Stadt Güglingen stimmt dem geplanten Vorhaben Anbau eines Reifenlagers an best. Autohaus mit Werkstatt auf dem Flst. Nr. 3372/1, Maulbronner Str. 36 in 74363 Güglingen zu.
    2. Das Einvernehmen der Stadt Güglingen wird in Bezug auf § 36 Absatz 1 i. V. m. § 34 Absatz 1 BauGB erteilt. 
    3. Grundlage bilden der Lageplan des Vermessungsbüros Ulrich Schmid, 74336 Brackenheim und die Planzeichnungen des Dipl-Ing. (FH) Michael Banzhaf, 74357 Bönnigheim vom 02.05.2016.

     

    Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

     

     

     

    b)   Flst.-Nr. 5034, Herrenäckerstraße 1, 74363 Güglingen

    Errichtung einer Gerätehütte

     

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 100/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    STR. Esenwein berichtet, innerhalb der BU - Fraktion sei man einhellig der Meinung gewesen, die Gerätehütte stehe zu nahe an der Straße. STR. Sigmund ergänzt, von Frauenzimmern her kommen fahre man direkt auf die Gerätehütte zu, was nicht zu einem schönen Ortsbild beitrage.

     

    Insgesamt, so BM Dieterich, müsse man jedoch für den Bauherrn sprechen. Die Stadt habe ihm das Gebäude verkauft und bei Betrachtung dessen, was bislang daraus geworden ist, sei dies für ihn durchaus positiv. BM Dieterich schlägt vor, dem Bauherrn aufzuerlegen, die Gerätehütte einzugrünen, um das Ortsbild zu verschönern.

     

    STR. Sigmund plädiert dafür, einen anderen Standort zu wählen.

     

     

    BM Dieterich stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung - ergänzt um die Vorgabe der Eingrünung der Gerätehütte:

     

    1. Die Stadt Güglingen stimmt dem geplanten Vorhaben – Errichtung einer Gerätehütte auf dem Flurstück 5034, Herrenäckerstraße 1 in Güglingen, - unter der Voraussetzung der Eingrünung der Gerätehütte zu.
    2. Das Einvernehmen der Stadt Güglingen wird unter der Voraussetzung der Eingrünung nach § 30 i.V.m. § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.
    3. Der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird zugestimmt.
    4. Grundlage bildet die Prospektunterlage des Lidl-Onlineshops und der Lageplan mit Datum vom 15.08.1957

     

    Der Antrag wird mit 5 Gegenstimmen (STR. Sigmund, STR. Esenwein, STR. Dr. Stark, STR. Knecht, STR. Ernst) und 3 Enthaltungen (STRin Stengel, STR. Ottenbacher, STR. Burrer) mehrheitlich beschlossen.

     

     

    c) Weitere

     

    Lindenstraße, Güglingen - Afriso

     

    Herr Gohm informiert das Gremium über das Bauvorhaben der Firma Afriso in der Lindenstraße - Anbau eines Hochregallagers. Die Vorgaben des Bebauungsplans sind alle eingehalten.

  • Tagesordnungspunkt 10

    Bekanntgaben

    a)        Marktstraße 23/25

                - Vergabe Abbrucharbeiten

                - Vorlage Nr. 101/2016 -

    b)        Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen

                - Vorlage Nr. 102/2016 -

    c)         Ortsumfahrung Pfaffenhofen - Güglingen

                - Schreiben des Ministeriums für Verkehr vom 10.06.2016

                - Vorlage Nr. 105/2016 -

    d)        Weitere

               - ohne Vorlage -

     

    Protokoll

     

    a) Marktstraße 23/25 - Vergabe Abbrucharbeiten

     

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 101/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    Die Aufstellung der Submissionsergebnisse und die Vergabe der Abbrucharbeiten an die Firma Seufer Erdbau GmbH aus Obersulm wird dem Gremium zur positiven Kenntnisnahme bekannt gegeben.

     

     

    b) Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen

     

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 102/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    Die Beschlüsse aus nichtöffentlichen Sitzungen werden dem Gremium zur positiven Kenntnisnahme bekannt gegeben.

     

     

    c) L1103 - Ortsumfahrung Pfaffenhofen - Güglingen

     

    BM Dieterich informiert das Gremium über das an diesem Tag aktuell eingegangene Schreiben des Verkehrsministeriums. Es sei für ihn immer noch unglaublich, wie viel Zeit beim Bau der Umgehung vertan werde. Dies werde auch aus dem Schreiben des Ministers nochmals deutlich. Beim Verfahrensstopp aufgrund der nicht berücksichtigten Hochwassergefahrenkartierungen habe BM Dieterich selbst mit dem Planer gesprochen. Dieser habe ihm mitgeteilt, dass dies alles von ihm bereits berücksichtigt sei. Das Regierungspräsidium habe trotz allem noch ein Gutachten beauftragt, das dann wiederum ergeben habe, dass sich der Hochwassergefahrenbereich nicht nachteilig, sondern im Gegenteil sogar positiv durch den Bau der Umgehung auswirke. So und in ähnlicher Form sei es immer wieder zu Verzögerungen gekommen. Es könne nun jeder selbst beurteilen, wie viel Wahrheitsgehalt er dem Schreiben des Ministers beimesse.

  • Tagesordnungspunkt 11

    Verschiedenes

    - ohne Vorlage -

     

    Protokoll

     

    1. Skaterpark:

     

    STRin Muth verweist auf die vergangene Sitzung, in der sich das Gremium darauf verständigt habe, die Nutzer des Skaterparks zu befragen und bittet um Rückmeldung, ob diesbezüglich bereits Ergebnisse vorliegen.

     

    Herr Gohm informiert, es seien nach der Sitzung Gespräche mit dem Fachplaner der Firma Fineline Constructions geführt worden. Fineline Constructions werde nun nochmals ein überarbeitetes Angebot erstellen. In der vergangenen Woche habe Herr Gohm auch nochmals Kontakt mit Herrn Kreisz zur Überarbeitung der Planung gehabt. Von Seiten der Nutzer werde die Planung der Firma Fineline Constructions favorisiert.

     

     

    2. Zentrale Geschäftsstelle Gutachterausschuss

     

    STR. Dr. Stark berichtet, die Stadt Eppingen habe eine zentrale Geschäftsstelle für Gutachterausschuss eingerichtet und biete Kommunen ihre Dienstleistungen an. Umliegende Kommunen hätten dies mitunter bereits beauftragt. BM Dieterich teilt mit, Güglingen komme demnächst  auch dazu.

     

     

    3. Helferhaus, Deutscher Hof

     

    STR. Gutbrod mahnt den Zustand des Helferhauses im Deutschen Hof an und fragt an, was die Stadt tun könne, dass das Haus nicht mehr und mehr zum Schandfleck werde. BM Dieterich stellt klar, die Stadt sei nicht Eigentümer und könne daher den Eigentümer nur auf den Zustand aufmerksam machen. Zudem unterstütze der Bauhof die Eigentümer regelmäßig beim Entfernen des Efeus. Auf Nachfrage von STR. Gutbrod bestätigt BM Dieterich, das Gebäude stehe leer.

     

     

    4. Mountainbiker im Stromberg

     

    STR. Esenwein berichtet, er sei von Anwohnern in Eibensbach bzgl. der Aktion der Mountainbiker im Stromberg angesprochen worden. Ihm seien zudem Bilder der dadurch resultierenden Beschädigungen gezeigt worden. Er sei verwundert, dass Vereine bei Veranstaltungen wie beispielsweise dem Blankenhornfest ganz genaue Vorgaben gemacht werden, derartige Events aber wohl zugelassen werden. Neben der massiven Zerstörung werden hierdurch auch die Tiere im Wald gestört.

     

    BM Dieterich geht davon aus, dass es sich dabei um eine genehmigte Veranstaltung gehandelt hat. Die Schäden seien in diesem Jahr zum Teil auch witterungsbedingt entstanden, stehen allerdings in keinem Verhältnis zum Freizeitvergnügen einzelner. Die Verwaltung werde mit dem Forst diesbzgl. sprechen. Es seien mehrere Gemeinden betroffen gewesen.

     

     

    5. Hundepension Vohbergstraße

     

    STR. Xander erinnert an die vergangene Sitzung, in der sich das Gremium gegen die Hundepension in der Vohbergstraße ausgesprochen habe. Er habe jetzt eine Kopie des Bauvorbescheides erhalten, in dem geschrieben sei, die Stadt habe dem Vorhaben zugestimmt. BM Dieterich entgegnet, dies sei dann nicht richtig und müsse mit dem Landratsamt geklärt werden. STR. Xander berichtet, es sei nun eine gewisse Unruhe entstanden und ihm sei mitgeteilt worden, dass dies bereits gemeldet worden sei.

     

    BM Dieterich ist diesbezüglich nichts bekannt, wobei es sich derzeit ohnehin lediglich um eine Voranfrage handle. STR. Knecht entgegnet, es werde der Eigentümerin allerdings suggeriert, sie könne kaufen und bauen. BM Dieterich sagt zu, die Verwaltung werde sich darum kümmern.

     

     

    6. Außenanlagen Heigelinsmühle

     

    Auf Nachfrage von STR. Xander teilt Herr Gohm mit, die Ausführung durch die Firma KuKuk sei für die Sommerferien geplant. Der Beginn sei für den 15. August vorgesehen.

     

     

    7. Weinsteige - 2. Bauabschnitt

     

    Diesbezüglich, erläutert Herr Gohm auf Frage von STR. Xander, werden derzeit gerade die Details mit dem Fachplaner erarbeitet.

     

     

    8. Trollingerweg, Hochwassergefahr

     

    STR. Sigmund berichtet, bei dem letzten Starkregen, seien die Anwohner knapp dem Hochwasser entgagngen. Dies liege seines Erachtens unter anderem daran, dass die neue Straße nur einen ca. 1/2 bis 1cm hohen Randstein habe und das Gefälle in den Einlauf im Gegensatz zu vorher verändert worden sei. Es sei nicht richtig, dass am Gefälle nichts verändert wurde. Über kurz oder lange sehe STR. Sigmund dort Probleme mit dem Hangwasser von den Weinbergen.