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Gemeinderatssitzung

Sitzung am 03.05.2016 um 19:00 Uhr im im Rathaus Güglingen, Sitzungssaal

Anwesenheit & Sitzungsdauer

Vorsitzender: BM Dieterich

Normalzahl der Gemeinderatsmitglieder: 21

Anwesend waren: 18

Abwesend waren: STR. Bruder, STRin Bäzner-Daubenthaler, STR. Esenwein

 

Den Verhandlungen wohnte noch bei: Frau Koch, Frau Wolfinger, Herr Gohm, Herr Behringer, Schriftführerin: Frau Kuhnle

 

Beginn der Sitzung: 19.05      Ende der Sitzung: 20.00 Uhr

Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    TOP 1

    Sicherheitsanalyse 2015

    - Vorlage Nr. 73/2016 -

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 73/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    BM Dieterich begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Blessing, Leiter des Polizeireviers Lauffen und Herrn Keller, Leiter des Polizeipostens Güglingen. Die Ergebnisse der Analyse wurden dem Gremium bereits im Vorfeld mit der Sitzungsvorlage übergeben.

     

    Herr Blessing könne für 2015 keine schlecht Entwicklung für Güglingen feststellen. Der Rückgang der Straftaten liege bei rund 15%. Gleichzeitig sei die Aufklärungsquote um über 5% auf knapp 55% gestiegen. Die Aufklärungsquote sei damit zwar noch steigerungsfähig, liefere aber trotz allem bereits einen ganz guten Wert.

     

    Im Bereich der Rohheitsdelikte sei eine leichte Steigerung zu verzeichnen. Relativ hoch sei die Anzahl der Diebstähle. Dies wiederum habe zur Folge, dass die Aufklärungsquote bei unter 60% liege, da bei Diebstählen erfahrungsgemäß geringere Aufklärungsquoten erreicht werden als beispielsweise bei Körperverletzungen.

     

    Herr Blessing informiert, auch Güglingen sei nicht von den Wohnungseinbrüchen verschont geblieben. Von den 7 erreigneten Einbrüchen 2015 habe kein Delikt aufgeklärt werden können. Dieser Trend zeichne sich jedoch landauf landab ab. In Brackenheim habe ein Täter gefasst werden können, der auch für Taten in der Vergangenheit verantwortlich waren.

     

    Alles in allem sei die Statistik für Herrn Blessing relativ unauffällig und folge dem Trend im ganzen Revierbereich weniger Fälle und eine höhere Aufklärungsquote.

     

    Auf Nachfrage von STR. Bosler erläutert Herr Blessing, die polizeiliche Kriminalstatistik könne für jedes Delikt eine eigene Tatbestandsnummer festlegen. Diebstähle könnten beispielsweise aufgeteilt werden in "ohne erschwerte Umstände", d.h. ohne dass eine Sicherung überwunden werden muss), diese schlüssle sich dann wiederum auf beispielsweise in Diebstähle aus Gaststätten, Büros, KfZ etc. Aus der vorliegenden Statistik seien keine weiteren Schwerpunkte festzustellen. Einen der Schwerpunkte habe Herr Keller jedoch im Diebstahl von Paletten und Gitterboxen von Betriebsgelände festgestellt, die dort ungesichert standen.

     

    STR. Sigmund möchte wissen, ob unter dem Begriff "Straßenkriminalität" auch verschiedene Straftaten zusammengefasst worden seien. Herr Blessing erklärt, dies sei ein Summenschlüssel, es finden sich darunter nicht mehrere neue Straftaten. Unter anderem werden hierunter beispielswiese Diebstahl oder Körperverletzung gefasst, die aber eben auf öffentlicher Straße bzw. im öffentlichen Raum stattfinden. Dieser Summenschlüssel werde eigentlich zur Darstellung der Sicherheit "auf der Straße" erstellt.

     

    STR. Dr. Stark interessiert, was hinter dem Begriff Wirtschaftskriminalität steckt und ob diese Fälle selbst aufgeklärt werden. Herr Blessing teilt mit, er selbst könne hierzu keine Aussage treffen, da diese Delikte von Zoll und Kriminalpolizei bearbeitet werden.

     

    STR. Xander bittet um Information zum Unterschied zwischen Straftaten gegen die persönliche Freiheit und Gewaltkriminalität. Die "Gewaltkriminalität", so Herr Blessing, stelle auch einen Summenschlüssel dar, der für die Betrachtung durch das Revier im Grunde keine große Bedeutung spielt. Zum Vergleich mit dem vorangegangenen Jahr werde diese Anzahl jedoch aufgeführt.

     

    Die Anzahl der Körperverletzungen insgesamt, stellt STR. Xander fest, sei mit 7 zwar glücklicherweise relativ gering. Für ihn sei vielmehr die Tatsache negativ auffallend, dass sich die Anzahl im Vergleich zum Vorjahr fast vervierfacht hat. Ihn interessiert, ob dies auch dem allgemeinen Trend entspreche und ob die Verletzungen im Vergleich zu früher schwerwiegender seien. Auf das Revier Lauffen, informiert Herr Blessing, seien nur marginale Veränderungen feststellbar. Bei den letztendlich kleinen Zahlen sei es möglich, dass für Güglingen zwar Schwankungen festzustellen sind, sich diese auf den Revierbereich Lauffen wiederum jedoch nivellieren. Um eine große Aussagekraft zu erzielen seien die Zahlen in diesem Bereich zu gering.

     

    STR. Ottenbacher möchte wissen, wie die höhere Aufklärungsquote bei Gewaltverbrechen im Vergleich zu Einbrüchen zu erklären ist bzw. ob dies an der schlechten Beweislage oder in einer gewissen Priorisierung liege. Dies, so Herr Blessing, liege am Delikt selbst. Die Wohnungseinbrüche würden von den Betroffenen selbst oftmals erst einige Stunden später festgestellt. Spuren liegen häufig lediglich als Hebelspuren an Fenstern vor, sodass sich hier wenig zielführende Erkenntnisse ergeben. Hinzu komme, dass die Täter häufig nicht aus der hiesigen Umgebung stammen und sich nur gewisse Zeit hier aufhalten und daher wenig Informationen in erkennungsdienstlichen Unterlagen zu finden seien. Bei Körperverletzungsdelikten dagegen könne der Betroffene den Täter meist gut beschreiben oder Täter und Opfer kennen sich sogar. Daher sei die Aufklärungsquote in diesem Bereich wesentlich besser.

     

    BM Dieterich schließt daraus, dass die objektive Sicherheitslage in Güglingen recht gut ist, wenngleich das subjektive Empfinden des Einzelnen mitunter anders sei. Dem kann Herr Blessing zustimmen. Im Rahmen der Struktur von Güglingen falle nichts aus dem Rahmen außer ein wenig die höhere Anzahl an Diebstählen.

     

    STR. Barth stellt fest, dass auch die Straftaten der Nichtdeutschen im Vergleich zum letzten Jahr etwas angestiegen sind. Herr Keller erläutert, dies liege auch mit daran, dass der Ausländeranteil in Güglingen insgesamt relativ hoch ist. Im Vergleich zu anderen Kommunen sei die Ausländerkriminalität in Güglingen jedoch nicht höher. Bezüglich der Steigerung zum Vorjahr entgegnet Herr Keller, die Zahlen der Ausländerkriminalität seien insgesamt relativ unauffällig. Der Aufwand durch Straftaten mit Auslandsbeteiligung sei generell höher. Herr Blessing ergänzt, im Grunde sei im ganzen Revierbereich eine Steigerung des Anteils an Straftaten mit nichtdeutscher Beteiligung im Vergleich zum Vorjahr erwartet worden, da eben auch der Anteil der Flüchtlinge gestiegen war. Das von den Medien häufig übermittelte schlechte Bild der Flüchtlinge sei objektiv jedoch nicht festzustellen. Unter den Flüchtlingen seien sicherlich wie unter allen Nichtdeutschen und unter allen Deutschen Straftäter zu finden, sicherlich seien aber nicht alle Flüchtline Straftäter - die Wahrheit liege letztendlich in der Mitte.

     

    BM Dieterich dankt Herrn Blessing und Herrn Keller für Ihre Erläuterungen.

     

     

    Das Gremium nimmt die Sicherheitsanalyse 2015 zur Kenntnis.

  • Tagesordnungspunkt 2

    Zukunftswerkstatt – Arbeitskreis Jugend

    - Neugestaltung des Skaterparks

    - Vorlage Nr. 74/2016 -

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 74/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    Nachdem die Grillstelle als Projekt der Zukunftswerkstatt fertig gestellt sei, so BM Dieterich, solle nun auch das Projekt Skaterpark begonnen werden. Mit der Vorlage wurden dem Gremium verschiedene Entwürfe übergeben. Vorschlag der Verwaltung sei die Vergabe an den günstigeren Bieter, diese Variante müsste den Ansprüchen für Güglingen egereicht werden.

     

    STR. Naffin verweist auf die Ausführungen in der Vorlage, die Angebote seien in Bezug auf die einzelnen Skater-Elemente und deren Anordnung sehr gut vergleichbar. Die Neue Liste habe in ihrer Fraktionssitzung jedoch durchaus Unterschiede festgestellt. STR. Naffin regt an, Jugendliche als spätere Nutzer der Anlage mit in die Planung einzubeziehen und zu den Entwürfen zu befragen was geeigneter und nachhaltiger wäre.

     

    BM Dieterich erläutert Herr Kreisz, ein junger Skater aus Güglingen, sei als Nutzer im Vorfeld mit eingebunden worden und habe seine Ideen eingebracht. Herr Gohm ergänzt, den günstigeren Entwurf habe Herr Kreisz bislang noch nicht gesehen. Nach einer gewissen Zeit würden in beiden Varianten irgendwann Schäden auftreten. Auch die jetzige Oberfläche müsste jetzt überarbeitet werden. Die Vergleichbarkeit der Elemente sei auf die Art und Weise der Elemente bezogen gewesen. Die auf Seite 5 vorgeschlagene Rampe müsse nicht so lang sein, es müsse immer auch bedacht werden, wie stark die Anlage frequentiert werde. Die andere Anlage wäre für die Anzahl der Nutzer daher ausreichend.

     

    STR. Naffin möchte wissen, ob eine kürzere Rampe dann auch günstiger würde. Herr Gohm meint, dies sei durchaus denkbar. STR. Naffin regt an, Herrn Kreisz die beiden Entwürfe nochmals zukommen zu lassen. BM Dieterich entgegnet, Herr Kreisz sei mitunter in der Schweiz wohnhaft.

     

    Die Skateranlage, erinnert STR. Xander, sei wie der Bürgerbus auch ein Projekt aus der Zukunftswerktstatt. Beim Bürgerbus sei Herr Conz als fachkundiger Bürger sehr stark mit eingebunden worden. Auch in den anderen Arbeitskreisen seien entsprechende Personen hinzugezogen worden. Seiner Ansicht nach wäre es wichtig, auch beim Skaterpark Nutzer mit einzubinden, um nicht unnötig Geld auszugeben. Innerhalb der Fraktion sei unter anderem auch diskutiert worden, dass einige Skater nach Brackenheim gehen. Die Skateranlage dort sei mit Betonbelag. Unklar sei, ob dies der Grund dafür ist, dass die Skater nach Brackenheim gehen. Hierzu wäre für STR. Xander eine Aussage von Nutzern wichtig. Es müsse nicht unbedingt Herr Kreisz sein, wenn dieser schlecht zu erreichen ist.

     

    Herr Gohm erläutert, die Skaterszene sei eine eingeschworene Szene, die immer wissen, wo neue Anlagen gebaut wurden. Letztendlich wandern die Skater immer auch ein wenig mit den neu angelegten Parks. Die großen Skaterparks haben natürlich wiederum eine etwas andere Qualität, hier wolle Güglingen gar nicht mithalten. Die Neugestaltung der Skateranlage in Güglingen bringe sicherlich einen gewissen Schub mit sich, der sich dann jedoch wiederum auf ein gewisses Niveau einpendeln werde, unabhängig vom Belag.

     

    Auf Nachfrage von STR. Bosler teilt Herr Gohm mit, Fineline Constructions verwende Beton, Firma Senn dagegen einen neuen Asphaltbelag. STR. Bosler erläutert, in Sinsheim gehe es auch um eine Überarbeitung des Skaterparks. In diesem Zusammenhang sei von Seiten der Jugendlichen betont worden, dass eine Betonoberfläche besser geeignet sei.

    Entsprechend der Vorlage werden die Elemente in der günstigeren Alternative aus mehreren Materialien zusammengefügt. STR. Bosler möchte wissen, ob es hierzu bereits Erfahrungswerte hinsichtlich der Wartungshäufigkeit etc. gebe. Herr Gohm informiert, die Elemente der Skateranlage müssten wie Spielgeräte auf dem Spielplatz regelmäßig kontrolliert werden. Beton sei natürlich robuster.

     

    STR. Xander interssiert, ob Angaben in Dezibel vorliegen, wie viel lauter Beton als Asphalt ist. Des Weiteren bittet er um Information über die Finanzierung. Die derzeit noch zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel würden zusammen mit TOP 1 nichtöffentlich (Bürgerbus) nicht ausreichen.

     

    Angaben über die Lautstärke, so Herr Gohm, liegen nicht vor. Beton werde natürlich lauter sein als Asphalt, aufgrund der Lage der Anlage sei dies aus Sicht der Verwaltung jedoch nicht unbedingt relevant.

     

    Bezüglich der Finanzierung erläutert Frau Wolfinger, zum Planansatz fehlen momentan ca. 22.000 Euro. Diese müssten entweder über den Nachtrag oder in 2017 finanziert werden. Der Lieferzeitpunkt des Bürgerbus sei jedoch ohnehin noch unklar.

     

    STR. Gutbrod möchte wissen, ob Erhebungen zur Größe der Skaterszene in Güglingen vorliegen. Je mehr aktive Nutzer es in Güglingen gebe, desto mehr lassen sich seiner Ansicht nach höhere Aufwendungen rechtfertigen. Hierzu lassen sich laut Information von Herrn Gohm keine Aussagen treffen, nach Neugestaltungen von Anlagen habe man jedoch auch von auswärts immer einen gewissen Zulauf.

     

    STR. Sigmund ist auch der Auffassung, die Nutzer müssten vor einem Beschluss in irgendeiner Form einbezogen werden. Die Alukonstruktion sei sicherlich lauter, dies könne durch eine Dämmmatte nicht zu 100% aufgefangen werden. Betongeräte seien im Gegenzu entschieden leiser. STR. Sigmund habe Bedenken, wenn Elemente aus mehreren verschiedenen Materialien zusammengestellt werden.

     

    STR. Ottenbacher gibt zu bedenken, ob die bestehenden Elemente eventuell in Teilen weiterverwendet und durch neue Elemente ergänzt werden könnten. Aus der Skaterszene sei Herrn Gohm mitgeteilt worden, die jetzigen Elemente seien nicht mehr attraktiv genug. Eine Überarbeitung wäre möglich, jedoch nicht attraktiv. Aufgrund dessen habe man sich bei den Nutzern erkundigt, was heute gefordert werde. So sei dieser Entwurf entstanden.

     

    STRin Muth merkt an, ob das Angebot der Firma Fineline Constructions möglicherweise überarbeitet werden könnte, dass es günstiger würde. Dies, meint Herr Gohm, wäre möglich. STRin Muth führt weiter an, letztendlich könne niemand hier im Gremium die Funktionalität beurteilen. Auf den ersten Blick erachte sie den zweiten Entwurf für besser. Sie schlägt vor, seitens des Gremiums nun eine Summe festzulegen, was die Stadt bereit wäre zu investieren und bis zu der die Nutzer die Ausgestaltung der Anlage entscheiden können. Dies wäre für STRin Muth ein gangbarer Weg, um nochmals die Wichtigkeit des Projektes zu unterstreichen. BM Dieterich hält dies für einen guten Vorschlag.

     

    STR. Gutbrod interessiert, wie lange eine solche Anlage erfahrungsgemäß attraktiv ist. Herr Gohm entgegnet, dies hänge wiederum davon ab, wie andere umliegende Skateranlagen entwickelt werden. BM Dieterich ergänzt, dies habe nicht zwangsläufig zur Folge, dass ständig investiert werden müsse. Man müsse sich nur im Klaren darüber sein, dass das Interesse der Nutzer möglicherweise mit der Zeit nachlassen werde.

     

    Auf Nachfrage von STR. Xander teilt Herr Gohm mit, die Anlage bestehe in ihrem jetzigen Zustand seit etwa 2000 / 2001. Dementsprechend, so STR. Xander, bestehe also auch nach ca. 15-20 Jahren noch ein gewisses Interesse. Er sehe daher nicht unbedingt eine Gefahr, dass nach 5 Jahren wieder investiert werden müsste.

     

    Für STR. Bosler sind Funktionalität und gute Nutzbarkeit die wesentlichen Punkte. Hierbei müssten auch die Wettereinflüsse bedacht werden. Überrascht habe ihn die unterschiedlichen Nutzergruppen, mitunter werde die Anlage auch von kleineren Kindern mit Rollern genutzt. Den Vorschlag von STRin Muth erachte STR. Bosler für praktikabel. Hinsichtlich des Materials läge für ihn der Vorteil bei Entwurf 2.

     

    Aus den bisherigen Wortmeldungen schließt BM Dieterich, dass die Mehrheit des Gremiums zu Beton tendiere aufgrund der Dauerhaftigkeit und des geringeren Lärms. Es sei sicherlich richtig, nochmals fachkundige Personen hinzuziehen. Für die weitere Vorgehensweise schlägt BM Dieterich vor, das Angebot der Firma Fineline Constructions mit Betonbelag unter Hinzuziehung der Nutzer nochmals zu überarbeiten und hierfür im Gremium heute einen Betrag x festzulegen, bis zu dem die Arbeiten vergeben werden können.

     

    STR. Naffin schlägt als Mittelweg, eine Kostendeckelung bei 70.000 Euro mit Ausbau in Beton vor. Sofern man bei diesem Angebot bleiben wolle, so Herr Gohm, müsste die Summe auf 80.000 Euro festgelegt werden. STR. Sigmund könne den Vorschlag bis 80.000 Euro unterstützen.

     

     

    Nach Abschluss der Diskussion stellt BM Dieterich den Beschlussantrag wie folgt zur Abstimmung:

     

    Die Ausführung der Skateranlage soll in Beton erfolgen. Die künftigen Nutzer werden durch die Stadtverwaltung einbezogen um eine attraktive und funktionelle Lösung zu finden. Die Obergrenze für die Umgestaltung der Skateranlage wird auf 80.000 Euro festgelegt.

     

    Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

     

     

    BM Dieterich teilt mit, je nachdem wie eindeutig die Ergebnisse der Nutzer sind, werde das Gremium gegebenenfalls hierüber nochmals in Kenntnis gesetzt.

  • Tagesordnungspunkt 3

    Marktstraße 23/25

    - Vergabe der Abbucharbeiten

    - Vorlage Nr. 75/2016 -

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 75/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

     

    Herr Gohm informiert, am kommenden Dienstag werde die Submission stattfinden. Der Architekt der Versicherung wird zur Prüfung der Angebote mit anwesend sein. Entsprechend dieser Prüfung werde die Versicherung einen Vergabevorschlag unterbreiten. Aufgrund dessen bitte die Verwaltung das Gremium um Bevollmächtigung, die Arbeiten entsprechend des Vergabevorschlages der Versicherung zu vergeben. Der Beginn der Abbrucharbeiten seien für den 23. Mai 2016 vorgesehen.

     

    BM Dieterich stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    Die Verwaltung wird ermächtigt den Auftrag zur Ausführung der Abbrucharbeiten zum Gebäude Marktstraße 23/25 nach Vorlage des Vergabevorschlags der Gebäudebrandversicherung an den geeignetsten Bieter zu erteilen.

     

    Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

  • Tagesordnungspunkt 4

    Bausachen

    a)        Orchideenweg 19, Güglingen

                - Neubau eines Reihenendhauses

                - Vorlage Nr. 76/2016 -

    b)        Lerchenweg 6, Güglingen,

                - Neubau einer Doppelgarage mit Flachdach

                - Vorlage Nr. 77/2016 -

    c)        Brackenheimer Straße 38, Güglingen-Frauenzimmern

                - Umbau eines Aufenthaltsraumes in einen Raum für kosmetische Behandlung

                - Vorlage Nr. 78/2016 -

    d)        Karl-Heim-Straße 4, Güglingen-Frauenzimmern

                - Anbau einer Stahltreppe an bestehendes Wohnhaus

                - Vorlage Nr. 79/2016 -

    e)        Ochsenbacher Straße 5/6, -Güglingen-Eibensbach

                - Errichtung eines Wintergarten

                - Vorlage Nr. 80/2016 -

    f)         Weitere

                - ohne Vorlage -

     

    Eine Veröffentlichung der Vorlagen auf der homepage der Stadt Güglingen ist aus datenschutzrechtlichen Gründen leider nicht möglich.

    Protokoll

     

    a) Flst.-Nr. 5458/1, Orchideenweg 19, 74363 Güglingen

    Neubau eines Reihenendhauses mit Carport

     

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 76/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    Hier, informiert BM Dieterich, solle die seit Jahren begonnene Reihenhausbebauung nun vollendet werden. Wie im gesamten Orchideenweg bestehe auch hier die Problemaitk der Baugrenzen. Die jetzige Ausführung entspreche jedoch der anfänglichen Planung.

     

     

    BM Dieterich stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    1. Die Stadt Güglingen stimmt dem geplanten Bauvorhaben – Neubau eines Reihenendhauses mit Carport auf dem Flurstück 5458/1, Orchideenweg 19 in Güglingen, zu.
    2. Das Einvernehmen der Stadt Güglingen wird nach § 30 i.V.m. § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.
    3. Der Ausnahme und den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird zugestimmt.
    4. Grundlage bilden die Pläne des Bauunternehmens Grandi Joos, Konstruktive Baugestaltung aus Eppingen mit Datum vom 23.03.2016 und der Lageplan von Herrn Dipl.-Ing. Michael Baumbusch, Brackenheim, mit Datum vom 24.03.2016.

     

    Der Antrag wird mit einer Enthaltung (STR. Scheerle) mehrheitlich beschlossen.

     

     

     

    b) Flst.-Nr. 3267/4, Lerchenweg 6, 74363 Güglingen

    Neubau einer Doppelgarage und Umgestaltung des südlichen Gartenbereichs

     

     

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 77/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    BM Dieterich stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    1. Die Stadt Güglingen stimmt dem geplanten Bauvorhaben – Neubau einer Doppelgarage mit Umgestaltung des südlichen Gartenbereichs auf dem Flurstück 3267/4, Lerchenweg 6 in Güglingen, zu.
    2. Das Einvernehmen der Stadt Güglingen wird nach § 30 i.V.m. § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.
    3. Grundlage bilden die Planunterlagen von Dipl.-Ing. (FH) Elvira Nägele, Güglingen, mit Datum vom 01.02.2016 und der Lageplan des Ingenieurbüros Dipl.-Ing. (FH) Harald Bohner, Niefern-Öschelbronn, mit Datum vom 16.02.2016.

     

    Der Antrag wird mit zwei Enthaltungen (STR. Scheerle, STR. Bosler) mehrheitlich beschlossen.

     

     

     

    c)   Flst.-Nr. 119/3, Brackenheimer Straße 38, 74363 Güglingen - Frauenzimmern

    Nutzungsänderung eines Aufenthaltsraumes in einen Raum für kosmetische Behandlungen

     

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 78/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    BM Dieterich stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    1. Die Stadt Güglingen stimmt der geplanten Nutzungsänderung – Nutzungsänderung in einen Raum für kosmetische Behandlungen - auf dem Flurstück 119/3, Brackenheimer Straße 38 in Frauenzimmern, zu.
    2. Das Einvernehmen der Stadt Güglingen wird entsprechend § 36 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 34 BauGB erteilt.
    3. Grundlage bilden die alten Planunterlagen des Architekturbüros Hans Hartmann und Dieter Juranek, Heilbronn, aus dem Jahr 1992 sowie der Auszug aus dem Liegenschaftskataster des Vermessungsamtes Landkreis Heilbronn vom 08.04.2016.

     

    Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

     

     

     

    d)   Flst.-Nr. 2448, Karl-Heim-Straße 4, 74363 Güglingen - Frauenzimmern

    Anbau einer Stahltreppe an bestehendes Wohnhaus

     

     Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 79/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    BM Dieterich stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    1. Die Stadt Güglingen stimmt dem geplanten Bauvorhaben – Anbau einer Stahltreppe an bestehendes Wohnhaus auf dem Flurstück 2448, Karl-Heim-Straße 4 in Frauenzimmern, zu.
    2. Das Einvernehmen der Stadt Güglingen wird nach § 30 i.V.m. § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.
    3. Der Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird zugestimmt.
    4. Grundlage bilden die Planunterlagen des Architekturbüros Herrmann Plus GBR aus Bönnigheim- Hohenstein, vom 05.03.2016 sowie der Lageplan vom Vermessungsamt des Landkreises Heilbronn mit Datum vom 23.03.2016.

     

    Der Antrag wird mit einer Enthaltung (STR. Scheerle) mehrheitlich beschlossen.

     

     

     

    e)   Flst.-Nr. 94/9, Ochsenbacher Straße 5/6, 74363 Güglingen - Eibensbach

    Anbau eines Wintergartens

     

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 80/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    BM Dieterich stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    1. Die Stadt Güglingen stimmt dem geplanten Bauvorhaben – Anbau eines Wintergartens an bestehendes Wohnhaus auf dem Flurstück 94/9, Ochsenbacher Straße 5/6 in Eibensbach, zu.
    2. Das Einvernehmen der Stadt Güglingen wird entsprechend § 36 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 34 BauGB erteilt.
    3. Grundlage bilden die Planunterlagen des Architekturbüros Kurt Renz aus Holzgerlingen, vom 08.03.2016 sowie der Lageplan mit Datum vom 23.02.2016.

     

    Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

     

     

     

    f) Weitere

     

    Frauenzimmern, Enzberger Straße 16

     

    Herr Gohm informiert das Gremium zur Kenntnis über das Vorhaben Enzberger Straße 16, Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage. Die Vorgaben seien mit Ausnahme einer geringfügigen Überschreitung des Baufensters alle eingehalten.

  • Tagesordnungspunkt 5

    Bekanntgaben

    - ohne Vorlage -

     

    Protokoll

    Maienkönigin beim Maienfest

     

    BM Dieterich informiert, auf Initiative der GiGa werde es in diesem Jahr das Novum geben, dass die Maienkönigin nicht nur am Pfingstmontag am Festzug teilnimmt, sondern das ganze Jahr über als Maienkönigin Güglingen repräsentiert. Ähnlich wie das Käthchen in Heilbronn werde die Maienkönigin das ganze Jahr bei offiziellen Anlässen in Güglingen mit dabei sein. Frau Eichhorn hat hierfür ein Kostüm geschneidert. In diesem Jahr wird Laura Bäzner die Maienkönigin sein. 

  • Tagesordnungspunkt 6

    Verschiedenes

    - ohne Vorlage -

     

    Protokoll

     

    1. Sanierung Backhaus bzw. Sanierung Brunnen

     

    STR. Knecht möchte wissen, ob im Zuge der Sanierung des Backhauses auch der Brunnen dort angegangen werden könne oder ob es eine bestimmte Ursache dafür gebe, dass dieser bereits so lange außer Betrieb ist.

    Herr Gohm teilt mit, die Problematik bestehe hier in den maroden Wasserleitungen. Dies sei etwas diffizil, solle aber in absehbarer Zeit ebenfalls behoben werden. Für Eibensbach, merkt STR. Knecht an, wäre dies schön.

     

     

     

    2. Weinbrunnen

     

    STR. Gutbrod interessiert, ob der Defekt am Weinbrunnen inzwischen behoben werden konnte. Herr Gohm erläutert, es trete kein Wasser mehr aus, da jetzt ein geringerer Wasserstand im Brunnen sei. Der Auftrag zur Reparatur sei jedoch bereits erteilt worden. Aufgrund von Krankheit des Handwerkes werde sich dies jedoch noch verschieben.

     

     

     

    3. Stelen Landesgartenschau Öhringen

     

    Auf Nachfrage von STR. Scheerle teilt BM Dieterich mit, Güglingen habe ebenfalls bunte Stelen als Hinweis auf die Landesgartenschau in Öhringen. Diese werden in nächster Zeit durch den Bauhof aufgestellt.

     

     

     

    4. Frauenzimmern, Brackenheimer Straße 38

     

    STR. Dr. Stark bittet darum, die Wand des Gebäudes und den Platz abzusprühen und mit Fassadenfarbe etwas freundlicher zu gestalten. BM Dieterich informiert, die Stadt habe hier Teileigentum und sagt zu, die Verwaltung werde dies an die Hausverwaltung weitergeben.