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Gemeinderatssitzung

Sitzung am 12.04.2016 um 19:30 Uhr im im Rathaus Güglingen, Sitzungssaal

Anwesenheit & Sitzungsdauer

Vorsitzender: BM Dieterich

Normalzahl der Gemeinderatsmitglieder: 21

Anwesend waren: 20

Abwesend waren: STR. Bruder entschuldigt

 

Den Verhandlungen wohnte noch bei: Frau Wolfinger, Frau Koch, Herr Gohm, Herr Kenngott, Schriftführerin: Frau Kuhnle

 

Beginn der Sitzung:   19.45 Uhr    Ende der Sitzung: 21.40

Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Neubestellung Gutachterausschuss

    - Verpflichtung der Gutachter

    - Vorlage Nr. 57/2016 -

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 57/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    Ergänzend zur Vorlage erläutert BM Dieterich Oberamtsrat Werner Reich werde in absehbarer Zeit in den Ruhestand gehen, daher sei dessen Stellvertreter mit aufgeführt.

     

    Die Gutachter werden von BM Dieterich in der Sitzung per Handschlag mit Aushändigung der Bestellungsurkunde verpflichtet.

  • Tagesordnungspunkt 2

    Kindertagesstätten in Güglingen

    - Einrichtung einer zweiten zusätzlichen Kindergartengruppe

    - Vorlage Nr. 58/2016 -

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 58/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    BM Dieterich bittet um Information über die Ergebnisse aus den Fraktionssitzungen.

     

    STR. Xander informiert, die FUW habe sich in ihrer Fraktionssitzung ausführlich darüber Gedanken gemacht. Im Grunde sei der Handlungsbedarf seit der Klausurtagung in Zaberfeld bekannt. Der erste Schritt sei mit dem Anbau des Kindergarten Herrenäcker in die Wege geleitet. Die FUW wolle jedoch auch das in Zaberfeld angedachte weiterverfolgen. Es werde vorgeschlagen, den jetzigen Standort des Familienzentrums herauszunehmen, hierfür einen neuen Standort zu suchen und dort eine neue Kindergartengruppe einzurichten. Darüber hinaus sei in der letzten Sitzung die Aufstockung der 1/2 Gruppe in Eibensbach beschlossen worden.

    Die Ausführungen in der Sitzungsvorlage seien durchaus verständlich und nachvollziehbar. Es sei auch unstrittig, dass die Umnutzung des Familienzentrums in eine Kindergartengruppe Kosten mit sich bringe. Es gehe der FUW auch nicht um einen Vergleich Neu-/Altbau, jedoch sei es auch moralisch nicht vertretbar, das Objekt abzubrechen.

     

     

    Die BU-Fraktion, schildert STR. Esenwein habe hierzu - wie bereits in der Klausurtagung anklingen lassen - eine etwas andere Vorstellung. Im Prinzip tendiere die BU zu Variante 1. Die Fraktion halte es für notwendig, in den Kindertagesstätten in Güglingen äquivalente Standards zu haben. Die BU möchte in diesem Zusammenhang nochmals darauf hinweisen, dass sie die Belegung in der Heigelinsmühle für zu dicht halte in Bezug auf den Außenbereich und die Leitung. Die Flächen seien hierfür zu gering. Es müsse nun über einen möglichen Standort nachgedacht werden, vorstellbar wäre ein Standort als Fortführung im Bereich des Jugendzentrums im Bereich Stadtgarten. Für die BU wäre jedoch auch denkbar, dies als ganz andere Lösung neu und an die Zeit angepasst zu konzipieren. Einen Umbau halte die BU jedenfalls nicht für die richtige Lösung.

    STR. Esenwein betont, es müsse darauf geachtet werden, vergleichbare Infrastrukturen in städtischen und kirchlichen Kindergärten zu schaffen. Des Weiteren wäre es wichtig, Planungsoptionen darzustellen, wie die eine oder andere Option aussähe auch hinsichtlich der Kosten und der Logistik. Die BU glaube nicht, dass die Lösung über den Anbau im Vergleich zu den anderen Entwicklungen passt. Die Stadt benötige ein gemeinsames Kindergartenkonzept mit äquivalenten Rahmenbedingungen für die Kinder. Es dürfe keine Kinder zweiter Klasse geben, wobei sich dieser Appell nicht an die Erzieherinnen richte. BM Dieterich entgegnet, es gebe natürlich Unterschiede in den Einrichtungen, es werde aber nicht in Klassen bezüglich des Umfeldes unterschieden. STR. Esenwein stellt klar, er habe diese Aussage auf die Infrastruktur bezogen.

     

    BM Dieterich betont, es müsse klar sein, dass im Falle einer Auslagerung des Familienzentrums in diesen Räumen nicht einfach eine Kindergartengruppe eingerichtet werden könne. In jedem Fall seien erhebliche Umbaumaßnahme notwendig um den heutigen Anforderungen (Essen, Schlafen,...) gerecht zu werden.

     

     

    STR. Naffin spricht sich im Namen der NL-Fraktion für Variante 1 und einen separaten Standort für das Familienzentrum aus. Nach Besichtigung mit dem Kindergarten-Ausschuss ist klar, dass auch eine Sanierung einige Kosten mit sich ziehen werde. Die NL bittet daher um Gegenüberstellung der Kosten eines Neubaus gegenüber einer Sanierung um die Entscheidung davon abhängig treffen zu können. Dies, so BM Dieterich, sei natürlich legitim, setze jedoch voraus, dass für das Familienzentrum neue Räumlichkeiten gefunden werden müssen. Wenn man sich darüber einig werde, könne die Verwaltung weiter planen.

     

     

    Für das weitere Vorgehen stellt BM Dieterich folgende Vorgehensweise zur Abstimmung:

     

    Die Verwaltung sucht nach anderen Räumlichkeiten für das Familienzentrum und erstellt eine Gegenüberstellung der Kosten für Neubau und Sanierung.

     

    Das Gremium stimmt diesem Vorschlag einstimmig zu.

  • Tagesordnungspunkt 3

    Evangelischer Kindergarten Gottlieb-Luz

    - Renovierung der Außenfassade

    - ohne Vorlage -

     

    Protokoll

    STR. Ernst erklärt sich für befangen.

     

     

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 53/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    Der Kindergarten-Ausschuss, berichtet BM Dieterich, habe sich ein Bild der Situation vor Ort gemacht. Es handle sich dabei um Arbeiten, die bereits länger geplant bislang jedoch verschoben wurden und jetzt realisiert werden sollen. 

     

    Der Kindergarten-Ausschuss habe einstimmig die Empfehlung an den Gemeinderat ausgesprochen, der Durchführung der Arbeiten zuzustimmen.

     

     

    Auf Nachfrage von STR. Xander erklärt BM Dieterich, dass keine Zuschussmöglichkeiten bestehen. Frau Pfarrerin Kern ergänzt, für den Anteil der Kirche gebe es eine Förderung von 30%. 

     

    STR. Xander möchte wissen, ob die Verteilung der Kosten (80% Stadt, 20% Kirche) dann vor oder nach Abzug dieser Förderung erfolge. Frau Wolfinger teilt mit, wie bei den ersten Abschnitten erfolge die Verteilung vor Abzug.

     

    Bezüglich der Dämmung bittet STR. Esenwein darum, aufgrund der Brandlasten von Styropor Abstand zu nehmen. Zudem sei dies über längere Zeit deutlich aufwändiger in der Unterhaltung. BM Dieterich sehe dies genauso, dies müsse allerdings noch besprochen werden   

     

     

    BM Dieterich stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    Der Kindergartenausschuss empfiehlt dem Gemeinderat zur Beschlusfassung:

     

    Der Durchführung der Außensanierungsarbeiten am Gebäude Oskar-Volk-Straße 14 wird zugestimmt. Die Stadt Güglingen beteiligt sich mit 80 % an den Investitionskosten.

     

    Der Antrag wird in Abwesenheit von STR. Ernst (Befangenheit) einstimmig beschlossen.

  • Tagesordnungspunkt 4

    Familie im Zentrum

    - Vorstellung des Raumkonzeptes

    - Vorlage Nr. 59/2016 -

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 59/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    Nach Einschätzung von STR. Xander könne über den Platzbedarf lange diskutiert werden und darüber was nötig ist und was nicht. Dies komme auch darauf an, welche Art Familienzentrum betrieben wird. In Kommunen der Größenordnung von Güglingen werde häufig lediglich eine Lotsenfunktion übernommen. Ein Familienzentrum dieser Größe finde sich dagegen eher in größeren Städten.
    Die FUW habe auch in ihrer Fraktionssitzung darüber diskutiert. Letztendlich müsse alles - auch neben den weiteren Projekten wie beispielsweise Sanierung Weinsteige, Realschule, usw. finanzierbar sein. STR. Xander spricht sich daher gegen einen Neubau aus und plädiert dafür nach einer anderen Möglichkeit zu schauen. Dies habe für die FUW eine Signalwirkung, da immer wieder thematisiert werde, nicht unbedingt Flächen zu verbrauchen. Daher sei es ein Anliegen der Fraktion, auch andere Gebäude in Betracht zu ziehen, wie dies auch regelmäßig in den Haushaltsreden geschildert werde. STR. Xander halte nach wie vor das Alte Schulhaus in der Maulbronner Straße als denkbare Räumlichkeit. Nachdem die Baugrundstücke im Gebiet Hintere Wiesen als "zentral" beworben wurden, sei dies bei einem Familienzentrum an diesem Standort in jedem Fall auch gegeben. Aus Sicht von STR. Xander müsse das Familienzentrum nicht zwingend im Bereich des Kindergartens sein. Es würde möglicherweise sogar zu einer Veränderung in der öffentlichen Wirkung führen, dass dort auch andere Angebote stattfinden. STR. Xander bittet um Überprüfung anderer Standorte - in der Fraktion seien auch der ehemalige Lidl, das Alte Schulhaus, der zweite Abschnitt am Schafhausplatz und das Anwesen Kurz vorgeschlagen worden. Er gibt zu bedenken, man könne nicht einerseits Bestandsgebäude verfallen lassen und an anderen Stellen neubauen.

     

     

    STR. Esenwein stellt klar, dieses Thema erreiche Bevölkerungsschichten, die Betreuung und Beratung benötigen. Die niederschwelligen Angebote des Familienzentrums erfahre - wie aus den Schilderungen von Frau Hamann deutlich wird - großen Zuspruch. Hinsichtlich des Alten Schulhauses stelle sich für die BU beispielsweise auch die Frage, in welchem Umfang hierfür Investitionen nötig würden. Im jetzigen Zustand könne das Gebäude so sicherlich nicht einfach als Familienzentrum genutzt werden. STR. Esenwein denke hier an den Zugang, die Treppen etc. Bezüglich des ehemaligen Anwesens Kurz müsse zunächst die weitere Entwicklung klar sein. Ob sich das Gebäude des ehemaligen Lidl für das Familienzentrum eigne sei für ihn fraglich. Innerhalb der BU-Fraktion werde die Ansicht vertreten, das angedachte weiterzuentwickeln, beispielsweise das Gebäude neben dem Rathaus oder als Neubau neben dem Jugendzentrum. Wenn nicht weitere Flächen verbraucht werden sollen, wäre für STR. Esenwein eventuell auch ein Aufbau auf den Kindergarten eine Option. Dann müsste gegebenenfalls nach einer Zwischenlösung gesucht werden. Bei der Suche der Räumlichkeiten stelle sich auch die Frage des Aufgabenbereiches und des Platzbedarfs.

     

    STR. Esenwein gibt zu bedenken, die Stadt müsse auch einer sozialen Aufgabe nachkommen. Der soziale Gedanke solle weitergepflegt werden, dies sei auch wichtig für den sozialen Zusammenhalt.

     

     

    STR. Naffin betont, das Familienzentrum sei eine Erfolgsgeschichte seit es sich in Güglingen etabliert hat. Die NL sehe es als wichtig an, dass sich das Familienzentrum am neuen Standort auch entsprechend entwickeln kann. Nach wie vor gehöre auch das Thema Senioren zum Familienzentrum. Vom vorgeschlagenen Standort am Sportplatz bzw. Jugendzentrum sei die NL zunächst nicht so sehr überzeugt, um den Stadtpark nicht zu sehr einzuschränken. Bei näherer Betrachtung habe sich dieser Standort allerdings durchaus als interessant und vorstellbar erwiesen. So könnten die Besucher des Familienzentrums auch gleichzeitig den Stadtpark nutzen. Die NL spreche sich daher für Variante 2 und einen entsprechenden Neubau aus.

     

    BM Dieterich hält die Argumente der NL für nachvollziehbar. Allerdings sehe er keinen Unterschied zum Standort westlich des Rathauses, dort sei die Nähe zum Stadtgarten ebenso gegeben. Dies, so STR. Naffin, wäre die Alternativlösung, da er die Nähe zum Rathaus gleichzeitig als etwas negativen Aspekt für die Niederschwelligkeit der Angebote halte. Den Standort in der Nähe des Jugendzentrums erachte er für passender.

     

     

    STR. Gutbrod hat keinen Zweifel am Erfolg des Familienzentrums. Klar sei auch, dass die Aufgaben des Familienzentrums weiterverfolgt werden müssen. Letztendlich gehe es nur um die Frage, ob ein Neubau erforderlich wird oder ob zunächst im Bestand eine Lösung gefunden werden kann. Er sei sich nicht sicher, ob das Alte Schulhaus von der Fläche her ausreichend ist. Das Gebäude des ehemaligen Lidls wäre seiner Ansicht nach gedanklich mit einzuplanen, es sei eine große Fläche und sollte zumindest geprüft werden. Zudem wäre durch diese Lösung ein Leerstand beseitigt. STR. Gutbrod plädiert dafür, nicht von vornherein zu sagen, ein Neubau werde erforderlich. Möglicherweise ließe auch durch Bestandsgebäude eine uneingeschränkte Arbeit des Familienzentrums gewährleisten.

     

    Für STR. Xander ist klar, dass das Alte Schulhaus beispielsweise nicht eins zu eins als Familienzentrum umnutzbar ist. Dies sei allerdings auch bei der Umnutzung der Kelter zum Gasthaus nicht der Fall gewesen. Die Stadt habe jedoch viel Substanz und hier müsse die Frage sein, ob diese nicht genutzt werden könne. Die Detailplanung wäre dann in einem nächsten Schritt zu prüfen. Den Standort am Alten Sportplatz könne er nicht befürworten. Bezüglich des Vorschlags der Unterbringung des Familienzentrums im Gebäude westlich des Rathauses entgegnet STR. Xander, dass dort eigentlich an einen Frequenzbringer - auch an den Wochenenden - gedacht werde, beispielsweise ein Café o.a. Für BM Dieterich wäre dies in Kombination denkbar.

     

    STR. Scheerle regt als weiteren Gedanken an, dass auch das Jugendzentrum möglicherweise in das Alte Schulhaus verlegt werden könnte. Dies sei früher dort gewesen und habe gut funktioniert.

     

    Zusammenfassend erklärt STR. Esenwein, dass wohl Einigkeit darüber bestehe, dass das Familienzentrum eine wesentliche Einrichtung ist. Es sei sicherlich sinnvoll Alternativen zu prüfen. Jedoch müsse man sich dann fragen, was Aufgabe des Familienzentrums ist. STR. Esenwein gibt zu bedenken, es sollten nicht die Aufgaben an das Gebäude angepasst werden. Es müsse auf Barrierefreiheit geachtet werden und die Funktionen dargestellt werden. Dies gehe seiner Ansicht nach über das bisherige hinaus. Mit einem Raumkonzept, einer Infrastruktur und einem Logistikkonzept müsse nach Räumlichkeiten gesucht werden.

     

    Für STR. Bosler wäre für das Familienzentrum ein zentraler Standort im Stadtkern wichtig. Es müssten jedoch verantwortlich die Alternativen geprüft und abgewogen werden. Jegliche Neuplanungen müssten zudem funktional und multifunktional sein. Dies sei teilweise im Neubau eher zu realisieren, schließe seines Erachtens die Nutzung eines Bestandes nicht aus. Alles in allem spreche dies für ihn wieder für den Bedarf einer Gesamtplanung. Zunächst gehe es heute darum, vom Raumkonzept Kenntnis zu nehmen. Das Gremium sollte sich die Möglichkeit beibehalten offen zu planen.

     

    Für BM Dieterich gehe es in der heutigen Sitzung durchaus darum auch etwas festzuhalten. Es gehe darum, die Bedürfnisse für ein zukunftsfähiges Familienzentrum in Form des vorgestellten Raumkonzeptes anzuerkennen und damit auch anzuerkennen, dass ergänzend dazu Räume für eine Art "Seniorenzentrum" erforderlich werden.

    Wenn darüber Einigkeit im Gremium besteht, könne die Verwaltung alle Bestandsgebäude dahingehend prüfen, ob und mit welchem Aufwand das Familienzentrum in diesem Umfang und mit diesem Raumkonzept untergebracht werden könnte.

     

     

    BM Dieterich stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    Vom vorgestellten Raumkonzept und den Standortoptionen wird Kenntnis genommen. Ergänzend wird festgehalten, dass auch der Bereich "Senioren" in das Familienzentrum mit eingebunden werden soll. Die Verwaltung wird nun die verschiedenen Standortalternativen prüfen.

     

     

    Der Antrag wird mit einer Enthaltung (STR. Jesser) mehrheitlich beschlossen.

  • Tagesordnungspunkt 5

    Erweiterung und Umbau Realschule

    a)        Information zum aktuellen Kostenstand

    b)        Vergabe Nachträge

    c)        Vergabe Mobiliar Fachräume

    d)        Vergabe Gegensprechanlage und Ergänzung Brandmeldeanlage

    - Vorlage Nr. 60/2016 -

     

    Protokoll

    Erweiterung und Umbau Realschule

     

     

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 60/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    a) Information zum aktuellen Kostenstand

     

    BM Dieterich begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Mattes und Herrn Kruck. Die Verwaltung habe das Gremium bereits mehrfach über die Entwicklung der Baumaßnahme und den jeweils aktuellen Kostenstand informiert. Leider sei nun jedoch auch die letzte Information bereits wieder überholt. Herr Mattes werde näheres hierzu erläutern. Hierzu wird auf die als Anlage 1 beigefügte Präsentation verwiesen.

     

    Herr Mattes erinnert, im April 2013 sei von einer Preissteigerung von 5 % (320.000 Euro) und einer Bausumme von rund 6,7 Mio. Euro ausgegangen worden. Der aktuelle Stand im Oktober 2015 habe dann 7,2 Mio. Euro betragen.

     

    Kurze Zeit nach Bekanntgabe dieser Summe habe sich herausgestellt, das ssich die Kosten im 2. Bauabschnitt anders darstellen würden als damals angenommen. Vor dem 3. Abschnitt sei daraufhin eine erneute Überprüfung aller Kosten inklusive Prognosen erfolgt. Dies sei zweifelsfrei ärgerlich, die Gründe hierfür sollen in der heutigen Sitzung dargelegt werden.

     

    Anhand der Präsentation erläutert Herr Mattes, die Hintergründe der Kostensteigerungen in den einzelnen Gewerken. Veränderungen im Rohbau ziehen meist auch Mehrungen in den nachfolgenden Gewerken nach sich. Bei den Schreinerarbeiten sei man zu Beginn davon ausgegangen, dass die Türen so belassen werden. Erst danach habe man sich entschlossen, zukunftsfähiger handeln zu wollen. Die Steigerung bei den Malerarbeiten seien zum einen die Konsequenz aus den Mehrungen bei den anderen Arbeiten. Zudem seien Beschriftungen neben den Türen aufgrund des Amokkonzeptes nach den Richtlinien der Polizei erforderlich worden. Die im Gewerk Außenanlagen genannte Steigerung von 30.000 Euro sei nicht sicher. Der Schulhof solle erst nach Abschluss des 3. Abschnitts fertig gestellt werden.

     

    Nach allen genannten Steigerungen in den einzelnen Gewerken belaufe sich die derzeit gültige Kostenprognose auf 7,85 Mio. Euro.

     

     

    STR. Esenwein berichtet, die Nachträge seien in der Sitzung des Bau-Ausschusses recht intensiv besprochen worden. Man könne davon ausgehen, dass es in der Entwicklung Arbeiten gegeben habe, die einfach anfallen und nicht durch Fehler entstanden sind. Im Altbau sei einiges dazu gekommen, mit dem vorab nicht gerechnet werden konnte. Man könne jetzt jedoch nicht im Altbau aufhören, sondern müsse die Maßnahme zum Abschluss bringen. STR. Esenwein macht deutlich, dass sich die Kostenprognose im Neubau bewahrheitet habe. Die Stadt habe keinen Schaden erlitten und es fielen keine Ausgaben an, die nicht nötig gewesen wäre. Es sei zwar ärgerlich, dass man dies nun hinterher machen müsse, aber es sei nun einfach notwendig, die Nachträge zu beschließen.

     

    Den Vergleich Alt- und Neubau erachtet auch STR. Xander für wichtig. Der Neubau sei gut abgeschlossen worden, im Umbau liegen immer Unwägbarkeiten. STR. Xander habe eine gute Kommunikation zwischen der Stadt als Bauherr und dem Architekturbüro. Die Entwicklung der Maßnahme - sowohl positiv als auch negativ - sei über die gesamte Laufzeit transparent dargestellt worden.

     

    Auch STR. Scheerle stellt klar, letztendlich habe man nun keine Wahl und müsse die Maßnahme abschließen. Auch Nachfrage erläutert Frau Wolfinger, im Haushalt seien Mittel in nicht unerheblicher Höhe für den Neubau der Teilumgehung eingestellt. Diese Mittel können umgeschichtet werden. Darüberhinaus können in diesem Jahr deutlich höhere Erträge bei Grundstücksverkaufen erzielt werden. Der Nachtrag werde eventuell noch vor den Sommerferien eingebracht. Die Maßnahme sei jedoch finanziert.

     

    STR. Esenwein möchte an dieser Stelle nochmals klarstellen, dass sich das Architektenhonorar entsprechend der HOAI berechnet. Er erachte es für wichtig, dies auch in der Öffentlichkeit klarzustellen, dass der Achitekt von den Mehrkosten der Baumaßnahme nicht profitiert. BM Dieterich ergänzt, die Honorare aller - auch die der Fachingenieure - errechne sich aus der ursprünglich zugrunde liegenden Kostenberechnung, nicht aus den gestiegenen Kosten.

     

    Das Ziel sei für BM Dieterich, das Gebäude in der begonnenen Qualität fertig zu stellen und die heutige Kostenprognose von 7,85 Mio. Euro zu erfüllen.

     

     

    Die aktuelle Kostenentwicklung wird zur Kenntnis genommen.

     

     

     

    b)  Vergabe Nachträge

     

     

    BM Dieterich stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    Die Verwaltung stellt den Beschlussantrag die in der Anlage zur Vorlage Nr. 60/2016 aufgeführten Nachträge mit der Gesamtsumme in Höhe von 214.527,77€ brutto an die jeweiligen Firmen zu vergeben.

     

    Der Antrag wird mit einer Enthaltung (STRin Suchanek-Henrich) mehrheitlich beschlossen.

     

     

     

    c)  Vergabe Mobilar Fachräume

     

    BM Dieterich stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    Die Verwaltung stellt den Beschlussantrag die Arbeiten mit der Gesamtsumme in Höhe von 32.168,49€ brutto an die Fa. 3bIDO GmbH Hoher Steg 6 in 74348 Lauffen a.N.

     

    Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

     

     

     

     

    d) Vergabe Gegensprechanlage und Ergänzung Brandmeldeanlage

     

    BM Dieterich stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    Die Verwaltung stellt den Beschlussantrag den unten aufgeführten Nachtrag mit der Gesamtsumme in Höhe von 27.569,33€ brutto an die Fa. Elektro Weiß aus Zaberfeld zu vergeben.

     

    Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

     

     

     

    e) Bekanntgabe:

     

    Herr Kenngott informiert, Firma Göbel, die den Auftrag für Fassadenarbeiten erhalten habe, sei nun die zweite Firma der der Auftrag für ihre Arbeiten entzogen werde. Die Firma habe mangelhafte Leistungen abgeliefert und sei mehrfach aufgefordert worden, die Mängel zu beseitigen. In Abstimmung mit Herrn Dr. Eisenmann sei der Firma Göbel der Auftrag nun gekündigt worden. Da jedoch noch Restarbeiten im 3. Bauabschnitt anstehen, habe die Verwaltung parallel nach Alternativen gesucht. Firma Mannl, die ebenfalls Fassadenbau anbiete, sei bereits in der Realschule tätig und habe nun für diese Arbeiten aktuell ein Angebot abgegeben.

     

    Am Montag finde nun die Abnahme der Firma Göbel statt, diese müsse zunächst abgewartet werden. Dann könnten die Kosten gegenüber gestellt werden. Die Frage stelle sich nun, ob das Gremium sich damit einverstanden erkläre, die Entscheidung der Vergabe der Restarbeiten an die Firma Mannl an den Bau-Ausschuss zu übertragen sofern deren Angebot im Vergleich zum Angebot der Firma Göbel kostenneutral wäre.

     

    Das Gremium erklärt sich mit dieser Vorgehensweise einverstanden.

  • Tagesordnungspunkt 6

    Zukunftswerkstatt

    - Projekt Bürgerbus

    - Vorlage Nr. 61/2016 -

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 61/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    BM Dieterich möchte in diesem Zusammenhang Herrn Conz ganz herlich danken, der sein ganzes Wissen uneigennützig und sehr engagiert in dieses Projekt eingebracht hat. Inzwischen seien die Planungen so weit gediehen, dass ein Fahrplan mit Haltestellen und Taktung vorliegt. Für einen Start haben sich genügend interessierte Fahrer gemeldet, die in absehbarer Zeit die entsprechende Prüfung ablegen werden. Jetzt brauche man noch ein Fahrzeug.

     

    STR. Xander berichtet, die FUW habe auch dieses Thema ausführlich in der Fraktionssitzung diskutiert und sei letztendlich zu keiner einheitlichen Meinung gekommen. Die Kosten stehen im Raum, momentan sei jedoch nicht abzuschätzen, wie der Bürgerbus angenommen werde. Für ihn stelle sich zunächst die Frage, welche Kommunen einen Niederflurbus haben bzw. ob es dies überhaupt gebe. Wenn eine solche große Investition getätigt werde, interessiere ihn des Weiteren, ob die Möglichkeit bestünde, dieses Fahrzeug dann an andere Kommunen zu vermieten. Der überwiegende Tenor innerhalb der FUW habe gelautet, zunächst mit einem "normalen" Fahrzeug zu beginnen bzw. zu mieten und dann über Befragungen und Beobachten ermitteln, ob Bedarf für ein Niedrflurbus besteht. Im Hinblick auf Menschen die in der Mobilität so sehr eingeschränkt sind, die auf einen Niederflurbus angewiesen sind, frage er sich, welche Probleme dann an den Haltestellen entstehen könnten.

     

    Frau Koch informiert, sie habe sich bereits bzgl. Austauschmöglichkeiten mit anderen Kommunen erkundigt. Aufgrund der Gegebenheiten seien in diesen Kommunen allerdings dieselben Wochentage gewählt worden. Aufgrund dessen werde dies schwierig werden. Eine Kooperation mit weiter entfernten Kommunen sei aufgrund der Entfernung weniger sinnvoll. Frau Koch berichtet weiter, Nordheim und Bad Wimpfen nutzen derzeit keinen Niederflurbus. Nordheim wolle nun ein Fahrzeug beschaffen, da sich das bisher genutzte Fahrzeug als nicht praktikabel herausgestellt habe und kaum angenommen werden könne. Was für eine Art Fahrzeug die Gemeinde Nordheim beschaffen möchte sei Frau Koch derzeit nicht bekannt.

     

    STR. Xander merkt an, das Konzept in Bad Wimpfen funktioniere mit einem normalen Bus doch sehr gut.

     

    Da die Kommune bestrebt sei, städtische Einrichtungen barrierefrei zu gestalten, erachte es STR. Scheerle jetzt nicht sinnvoll, diese Linie nicht auch im Projekt Bürgerbus weiter zu fahren und hier Barrieren zu schaffen. Nachdem man sich nun entschieden habe, diesen Weg zu gehen, wäre es für STR. Scheerle die richtige Entscheidung, das Projekt mit einem zukunftsfähigen Fahrzeug zu beginnen - zumal ein Zuschuss in Aussicht steht -  und nicht irgendein Fahrzeug zu mieten. Dann werde der Bürgerbus sicherlich auch angenommen.

     

    Ein normaler Sprinter, wie beispielsweise der Bauhofbus, sei für STR. Xander dagegen nicht völlig undenkbar. Bezüglich des Hinweises in der Vorlage auf Spenden von Privatpersonen möchte STR. Xander wissen, ob hierfür bereits konkrete Zusagen vorliegen oder ob dies zunächst ein Gedanke war. Frau Koch erläutert, angedacht sei, dafür zu werben, dass Bürger hierfür spenden können. Zur Finanzierung habe sich darüber hinaus noch etwas Neues ergeben. Über ein kommunales Investitionsförderprogramm wäre ein Zuschuss in Höhe von 39.000 Euro möglich. Frau Wolfinger ergänzt, die Stadt habe 2015 einen Bewilligungsbescheid erhalten, in dem nach diesem Programm für Güglingen 39.000 Euro zugesagt wurden. Der Zuschuss wurde gewährt aufgrund der relativ hohen Arbeitslosigkeit in Güglingen. Für diesen Zuschuss mussten bis spätestens Januar 2016 Mittel angemeldet werden. Frau Wolfinger habe aus der Zukunftswerkstatt Grillstellen, Parkbänke und das Projekt Bürgerbus angemeldet. Da der Beschluss zur Grillstelle und zu den Sitzbänken relativ kurzfristig umgesetzt werden sollte und bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Zusage vorgelegen habe, habe Frau Wolfinger nun den Bürgerbus angemeldet und hierfür auch die Zusage erhalten. Auf Nachfrage von STR. Xander teilt Frau Wolfinger mit, dass der Zuschuss nicht mit einem anderen kummulierbar sei.

     

    STR. Barth plädiert dafür, zunächst die Testphase abzuwarten und für diese Zeit ein Fahrzeug zu mieten. Er sehe die Gefahr jetzt ein Niederflurbus zu kaufen und das Projekt werde dann nicht angenommen.

     

    STR. Scheerle spricht sich nochmals dafür aus, mit einem Niederflurbus in das Projekt einzusteigen. Seiner Ansicht nach sei es wichtig, das Projekt mit den bestmöglichen Voraussetzungen zu beginnen, um den Bürgern überhaupt die Möglichkeit zu geben, den Bürgerbus annehmen zu können. Sollte der Bürgerbus nicht angenommen werden, gebe es sicherlich die Möglichkeit, das Fahrzeug wieder zu verkaufen.

     

    STR. Esenwein stimmt dem zu. Innerhalb der BU-Fraktion sei man merheitlich zu dem Ergebnis gekommen, dass das Projekt richtig gestartet werden solle. Bei einem solchen Projekt sei mitunter ein langer Atem notwendig. Es gehe nicht nur um behinderte Menschen sondern auch um ältere Personen und vor allem um eine Entlastung für die Fahrer.

     

    STR. Gutbrod stellt klar, es spreche sich sicherlich niemand gegen den Bürgerbus aus. Allerding sei er auch der Auffassung, dass die Testphase mit einem Mietbus durchlaufen werden solle. Er beantrage daher für die Testphase einen entsprechenden Bus zu mieten.

     

    STR. Xander möchte wissen, ob es hinsichtlich der Maße Unterschiede zwischen normalem Bus und einem Niederflurbus gebe. Frau Koch informiert, der Niederflurbus sei im Prinzip ein normales Fahrzeug, das umgebaut wird. Die Außenmaße seien dieselben, einziger Unterschied seien unterschiedliche Radstände.

     

     

    STR. Gutbrod möchte seine Anregung, für die Testphase ein Fahrzeug zu mieten, zum Antrag erheben. Er wolle dabei noch offen lassen, welche Art Fahrzeug gemietet werde, ein Niederflurbus zur Miete sei jedoch sicherlich nicht zu finden.

     

    Gemietet werden könne nur ein normales Standardfahrzeug, so Frau Koch. Es müsse jedoch bedacht werden, dass der Fahrer dann gegebenenfalls bei jeder Haltestelle ein- und aussteigen müsse, um den Fahrgästen Hilfe zu leisten. Dann stelle sich für sie die Frage, ob dies angenommen werde.

     

    STR. Ottenbacher gibt zu bedenken, an was der Erfolg der Testphase überhaupt festgemacht werden solle und ob es hierfür einer bestimmten Anzahl an Fahrgästen bedürfe. BM Dieterich ist der Ansicht, dies könne momentan nicht an Zahlen festgemacht werden. Letztendlich müsse dies vom Gemeinderat entschieden werden.

     

    STR. Sigmund spricht sich dafür aus, die Testphase gleich mit den Bedingungen einzuläuten, mit denen später auch gefahren werden solle.

     

    STR. Burrer möchte wissen, ob es schädlich für den Zuschuss wäre, wenn das Fahrzeug nach einem Jahr wieder verkauft würde bzw. ob der Zuschuss auch für 2017 noch möglich wäre. Der Zuschuss, informiert Frau Wolfinger, gelte auch für 2017. Allerdings könne dies dann aufgrund der Lieferzeiten problematisch werden. Wenn das Fahrzeug wieder verkauft würde, müsse der Zuschuss eventuell wieder zurückbezahlt werden, dies müsste dann geprüft werden.

     

    STR. Bosler stehe dem Projekt an sich positiv gegenüber. Allerdings gehe es auch um eine hohe Investition. Er halte es daher für angemessen, zunächst den Bedarf - auch hinsichtlich der Barrierefreiheit - zu ermitteln. Die Testphase würde STR. Bosler auf ein halbes Jahr beschränken, den Erfolg an einer Anzahl festzumachen halte er jedoch für schwierig. Im Gegenzug, meint STR. Bosler, könne jedoch, wenn deutlich wird, dass das Angebot überdurchschnittlich gut angenommen wird, auch entsprechend reagiert werden.

     

    Frau Koch weist in diesem Zusammenhang hin, es gebe auch noch eine Zwischenlösung mit einem Fahrzeug mit automatisch öffenenden und schließenden Türen und einer zusätzlichen Trittstufe. Der Preis liege hierfür bei rund 40.000 Euro. Zu mieten gebe es diese Art von Fahrzeugen allerdings nicht. Frau Wolfinger ergänzt, den Zuschuss aus dem Investitionsförderprogramm gebe es auch hierfür. Lediglich der L-Bank-Zuschuss gelte nur für Niederflurbusse.

     

     

    BM Dieterich stellt den Beschlussantrag von STR. Gutbrod, für ein halbes Jahr "Probezeit" zunächst einen normalen Bus ohne Türautomatik zu mieten.

     

    Dieser Antrag wird mit 7 Ja-Stimmen ( STRin Bäzner-Daubenthaler, STR. Bosler, STR. Jesser, STR. Gutbrod, STR. Burrer, STR. Barth, STR. Xander) und 3 Enthaltungen (STR. Dr. Stark, STRin Stengel, STR. Ottenbacher) mehrheitlich abgelehnt.

     

     

     

    STR. Sigmund stellt den Antrag, auch für die Testphase bereits einen Niederflurbus zu beschaffen.

     

    Der Antrag wird mit 7 Gegenstimmen (STR. Xander, STR. Barth, STR. Burrer, STR. Gutbrod, STR. Jesser, STRin Bäzner-Daubenthaler, STR. Bosler) mehrheitlich beschlossen.

     

     

     

    Versehentlich, teilt Frau Koch mit, seien die Beförderungsrichtlinien der Vorlage nicht beigefügt. Das Gremium stimmt zu, dass in der heutigen Sitzung trotz allem darüber Beschluss gefasst werden könne und die Richtlinien in der nächsten Sitzung zur Kenntnis übergeben werden.

     

     

    BM Dieterich stellt die weiteren Punkte des Beschlussantrags der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    b) Die Stadt Güglingen wird nach dem Start des Bürgerbusses Mitglied bei proBürgerbus Baden-Württemberg

    c) Die beigefügten Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen werden wie in der Anlage beigefügt beschlossen.

     

    Der Antrag wird einstimmig beschlossen.        

  • Tagesordnungspunkt 7

    Personenstandswesen bei der Stadt Güglingen

    a)        Bestellung einer Eheschließungsstandesbeamtin und Standes-beamtin sowie Aufhebung der Bestellung zur Standesbeamtin

    b)        Kommunale Vereinbarung über eine Zusammenarbeit im Bereich des Personenstandswesens

    - Vorlage Nr. 62/2016 -

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 62/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

     

    BM Dieterich stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    1. Frau Sandra Schaber wird mit Wirkung vom 01.05.2016 zur Eheschließungsstandesbeamtin der Stadt Güglingen bestellt.
    2. Frau Sandra Schaber wird mit Wirkung vom 01.07.2016 zur Standesbeamtin bestellt (Voraussetzung: der Grundkurs in Bad Salzschlirf wird mit Erfolg abgeschlossen).
    3. Die Bestellung von Frau Annerose Sachsenheimer zur Standesbeamtin wird zum 30.06.2016 aufgehoben.

     

    Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

  • Tagesordnungspunkt 8

    Hochbehälter Krailberg

    - Sanierung der Behälterdecke

    - Vergabe

    - Vorlage Nr. 63/2016 - versehentlich unter der Nummerierung Vorlage 60/2016 abgespeichert

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 63/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    BM Dieterich führt ergänzend zur Vorlage aus, die Verwaltung spreche sich aufgrund der Langlebigkeit und der Wirtschaftlichkeit für die höherwertige Sanierung aus.

     

    STR. Esenwein interessiert, ob Erfahrungswerte bestehen, wie viel langlebiger die höherwertige Sanierung ist. Herr Kenngott teilt mit, dies sei im Grunde wie ein Neubau. Die Betondecke habe 100 Jahre gehalten, die mineralische Beschichtung im Kaiserberg, die vor zwei Jahren saniert wurde, beginne jetzt schon abzuplatzen.

     

    Auf Nachfrage von STR. Xander informiert Herr Kenngott, für dieses Jahr seien 90.000 Euro im Haushalt eingestellt.

     

    STR. Sigmund möchte wissen, warum unterschiedliche Beschichtungsarten von den Firmen angeboten wurden. Herr Kenngott erläutert, Hintergrund sei gewesen, ein Angebot für beide Sanierungsarten vorliegen zu haben. Die Firmen seien jeweils Spezialfirmen.

     

     

    BM Dieterich stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    Der Auftrag für die Sanierung der Behälterdecke wird an die Firma Orth & Schöpflin GmbH aus Lörrach (Spritzbeton Beschichtung) zum Angebotspreis von 36.434,60 € netto vergeben.

     

    Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

  • Tagesordnungspunkt 9

    Bausachen

    a)        Wagnerstraße 3, Güglingen

                - Errichtung einer Überdachung

                - Vorlage Nr. 64/2016 -

    b)        Reisenbergstraße 9, Güglingen

                - Teilabbruch und Wiederaufbau mit Anbau an bestehendes Wohnhaus

                - Vorlage Nr. 65/2016 -

    c)        Vohbergstraße 3, Güglingen-Eibensbach

                - Nutzungsänderung in eine Hundepension

                - Vorlage Nr. 66/2016 -

    d)        Weitere Bausachen

                - ohne Vorlage -

    Eine Veröffentlichung der Vorlagen auf der homepage der Stadt Güglingen ist aus datenschutzrechtlichen Gründen leider nicht möglich.

     

    Protokoll

     

    a) Flst.-Nr. 2623/1, Wagnerstraße 3, 74363 Güglingen

        Errichtung eines Vordachs und Neubau eines Carports

     

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 64/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    Auf Nachfrage von STR. Sigmund informiert Herr Gohm, der Carport sei bereits errichtet. BM Dieterich ergänzt, die Verwaltung habe erst davon erfahren, als der Nachbar sich erkundigt habe, ob das Vorhaben genehmigt wurde. Herr Gohm teilt mit, die Angrenzeranhörung laufe derzeit.

     

    STRin Bäzner-Daubenthaler gibt zu bedenken, ob das Vorhaben überhaupt zulässig sei. Herr Gohm erläutert, die maximal zulässige Bebauung sei zwar überschritten, hierzu habe jedoch die Angrenzerin zugestimmt. Weitere Meldungen von Nachbarn seien nicht eingegangen.

     

     

    BM Dieterich stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    1. Die Stadt Güglingen stimmt dem geplanten Bauvorhaben – Errichtung eines Vordaches und eines Carports auf dem Flurstück 2623/1, Wagnerstraße 3 in Güglingen, nachträglich zu.
    2. Das Einvernehmen der Stadt Güglingen wird nach § 30 i.V.m. § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.
    3. Der Ausnahme und den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird zugestimmt.
    4. Grundlage bilden die Pläne von Herrn Thomas Scheid, Güglingen, mit Datum vom 16.02.2016.

     

    Der Antrag wird in Abwesenheit von STR. Naffin mit 8 Enthaltungen (STR. Xander, STR. Barth, STR. Jesser, STRin Bäzner-Daubenthaler, STR. Bosler, STR. Ernst, STR. Esenwein, STRin Muth) mehrheitlich beschlossen.

     

     

     

    b) Flst.-Nr. 3886, Reisenbergstraße 9, 74363 Güglingen

        Teilabbruch und Wiederaufbau mit Anbau an bestehendes Wohnhaus

     

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 65/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    STR. Xander plädiert dafür, die Vorgehensweise zu ändern. Er schlägt vor, das Vorhaben abzulehnen und zunächst mit dem Bauherrn zu sprechen. Herr Gohm erläutert, es gehe um den Anbau der Doppelgarage, dass diesem zugestimmt werde. Dies sei aus Sicht von STR. Xander jedoch von dem anderen abhängig. Aus Sicht der FUW werde das Gebäude ansonsten zu hoch.

     

     

    BM Dieterich stellt den Antrag von STR. Xander, das Vorhaben aufgrund deutlicher Überschreitung der Höhe abzulehnen, zur Abstimmung:

     

    Der Antrag wird mit 2 Enthaltungen (STRin Giebler, STR. Ottenbacher) mehrheitlich beschlossen.

     

     

     

    c) Flst.-Nr. 68/1, Vohbergstraße 3, 74363 Güglingen-Eibensbach

        Nutzungsänderung in eine Hundepension

     

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 66/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    STR. Knecht verweist auf Seite 2 der Vorlage. Darin werde beschrieben, dass bei der Umgebungsbebauung von einem Mischgebiet auszugehen ist. Ihn interesse, welche Kriterien für diese Beurteilung herangezogen werden. Seiner Ansicht nach sei Eibensbach als reine Wohnbebauung zu beschreiben. Bei einer Definition als Wohnbebauung sei dann eine Hundepension schwierig durchzusetzen. STR. Knecht bittet um erneute Überprüfung und klare Abgrenzung, nachdem in den letzten Jahren auch einige Landwirte weggefallen waren. Dies müsste dann nochmals mit der Baurechtsbehörde abgestimmt werden, so BM Dieterich.

     

    Unter diesem Gesichtspunkt könne der Beschlussantrag auch dahingehend umformuliert werden, dass die Stadt Güglingen dem Vorhaben zustimme unter der Voraussetzung, dass diese Nutzung vom Gebietscharakter her zulässig ist.

     

    Bei Betrachtung der Situation vor Ort fällt STR. Esenwein die geringe Bewegungsfläche vor dem Haus auf. Auch der Garten könne seines Erachtens nicht unbedingt als Bewegungsfläche deklariert werden. Er halte den Standort daher für ungeeignet und würde diese Nutzung eher in einem Gewerbe- oder Industriegebiet sehen.

     

    STR. Burrer beurteile dieses Gebiet als Mischgebiet aufgrund der vielen ehemaligen landwirtschaftlichen Gebäude. Er persönlich plädiere auch nicht dafür, es stelle sich für ihn allerdings die Frage, ob die Stadt das Vorhaben ablehnen könne.

     

    Für STR. Xander passe die beantragte Nutzung aufgrund des Lärms nicht in diesen Bereich.

     

    STR. Sigmund meint, es müsse für die Beurteilung des Gebietscharakters von den heutigen Gegebenheiten ausgegangen werden. Auf Nachfrage von STR. Sigmund erläutert Herr Gohm, der Begriff "Dorfgebiet" sei ein offizieller Begriff.

     

    BM Dieterich fasst zusammen, der Gebietscharakter solle in Abstimmung mit der Baurechtsbehörde nochmals geklärt werden. Wenn die Nutzung mit dem Gebietscharakter vereinbar ist, bestehe im Grunde keine andere Alternative. Gegebenenfalls müsse die Baurechtsbehörde das Einvernehmen ersetzen.

     

     

    Für die weitere Vorgehensweise schlägt BM Dieterich vor, die Verwaltung kläre die Frage des Gebietscharakters nochmals mit der Baurechtsbehörde ab. Sofern der Gebietscharakter die Nutzung zulasse, erteile die Stadt das Einvernehmen entsprechend dem folgenden Beschlussantrag der Verwaltung:

     

    1. Die Stadt Güglingen stimmt der geplanten Nutzungsänderung – Einrichtung einer Hundepension auf dem Flurstück 68/1, Vohbergstraße 3 in 74363 Güglingen- Eibensbach, zu.
    2. Das Einvernehmen der Stadt Güglingen wird entsprechend § 36 Abs. 1 BauGB i.V. mit § 34 Abs. 1 BauGB erteilt.
    3. Grundlage bilden die vorgelegten Bauantragsunterlagen vom 17.03.2016.

     

    Der Antrag wird mit 2 Ja-Stimmen (BM Dieterich, STRin Suchanek-Henrich) und 4 Enthaltungen (STR. Knecht, STR. Dr. Stark, STRin Giebler, STRin Muth) mehrheitlich abgelehnt. 

     

     

     

    d) Weitere

     

    Es lagen keine Bausachen vor.

  • Tagesordnungspunkt 10

    Bekanntgabe

    a)        Inklusiver Kindergarten in Güglingen

               - Info über den aktuellen Stand

               - Vorlage Nr. 67/2016 -

    b)       Rathaus

               - Neuanschaffung einer Telefonanlage

               - Vorlage Nr. 68/2016 -

    c)        Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen

                - Vorlage Nr. 69/2016 -

    c)        Weitere

                - ohne Vorlage -

     

    Protokoll

     

    a) Inklusiver Kindergarten in Güglingen

        - Info über den aktuellen Stand

     

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 67/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    Von den aktuellen Entwicklungen des Inklusiven Kindergartens in Güglingen wird Kenntnis genommen.

     

     

    b) Rathaus

         - Neubeschaffung einer Telefonanlage für das Rathaus

     

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 68/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    Vom Vorgehen zur Beschaffung der Telefonanlage wird Kenntnis genommen.

     

     

    c) Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen

     

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 69/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    Die Beschlüsse aus nichtöffentlichen Sitzungen werden zur Kenntnis genommen.

  • Tagesordnungspunkt 11

    Verschiedenes

    - ohne Vorlage -

     

    Protokoll

    1. Nachtrag zu Bekanntgaben Telefonanlage

     

    Für STR. Xander ist es nicht nachvollziehbar, warum mit den heutigen technischen Möglichkeiten ein Glasfaserkabel benötigt werde, um die Realschule an das Netz anbinden zu können. Herr Kenngott informiert, laut Aussage der Techniker sei dies erforderlich. BM Dieterich sagt zu, dies könne auch gerne nochmals überprüft werden.

     

     

    2. Brunnen Deutscher Hof

     

    Auf Nachfrage von STR. Gutbrod teilt BM Dieterich mit, dass der Brunnen momentan wieder kaputt sei.

     

     

    3. Brand Marktstraße 23/25

     

    STR. Sigmund fragt an, ob es bereits Informationen zur Brandursache gebe. BM Dieterich informiert, der Verwaltung liegen bislang noch keine Informationen vor. Morgen werde der Gutachter sich die Situation vor Ort anschauen.

     

     

    4. Wendeplatte Wilhelmstraße

     

    STR. Esenwein erinnert, dass noch ein Beschluss bezüglich der Wendeplatte in der Wilhelmstraße offen sei. Die Gemeinderäte wurden vor einiger Zeit gebeten, sich die Situation vor Ort anzuschauen. BM Dieterich kündigt an, dies werde dann bei einer der nächsten Sitzungen behandelt.