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Gemeinderatssitzung

Sitzung am 15.03.2016 um 19:00 Uhr im Rathaus Güglingen, Sitzungssaal

Anwesenheit & Sitzungsdauer

Vorsitzender: BM Dieterich

Normalzahl der Gemeinderatsmitglieder: 21

Anwesend waren: 17

Abwesend waren: STR. Bruder, STR. Knecht, STR. Sigmund, STRin Giebler entschuldigt

 

Den Verhandlungen wohnte noch bei: Frau Wolfinger, Frau Koch, Herr Kenngott, Schriftführerin: Frau Kuhnle

 

Beginn der Sitzung: 19.00 Uhr     Ende der Sitzung: 21.45 Uhr

Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Städtebauliche Entwicklung – Rathausumfeld Ostseite

    - Vorstellung des erneuten überarbeiteten Testentwurfs

    - Vorlage Nr. 31/2016 -

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 31/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    BM Dieterich begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Neulinger vom Büro Zoll. Ziemlich genau vor einem Jahr habe das Gremium in seiner Klausurtagung bereits die grundsätzlichen Dinge für die Neugestaltung des gesamten Rathausumfeldes beschlossen. In weiteren Diskussionen im Gremium wurde unter anderem die Kostenfrage thematisiert. Herr Neulinger habe daraufhin die Planung nochmals hinsichtlich der Kosten überarbeitet. Aus Sicht von BM Dieterich könne man heute eine Planung präsentieren, die bezahlbar ist, einen neuen Finanzierungsansatz hat und nach Einschätzung der Verwaltung sicherlich umgesetzt werden kann und sollte.

     

    Herr Neulinger schildert, er habe sich bemüht, die Anregungen aus der letzten Sitzung im Dezember mit aufzunehmen und zusätzliche Überlegungen mit anzustreben, wie vielleicht Bauabschnitte eingeteilt werden könnten und wo eventuell Einsparmöglichkeiten denkbar wären, ohne die grundsätzliche Idee, die damals als tragfähig betrachtet wurde, vollkommen in Frage zu stellen.

     

    Anhand der als Anlage 1 beigefügte Präsentation schildert Herr Neulinger die bisherige Situation sowie die überarbeiteten Planentwürfe in Form der neuen Variante 5. Durch die neue Planung werde eine großzügige Belegung des künftigen Platzes östlich des Rathauses möglich. Von der Marktstraße bis zum Stadtgraben sei der Platz mehr oder weniger eben durchwegbar. Die grundsätzliche Überlegung aus Variante 4 sei aufgegeben und die Zufahrt verlegt worden.

     

    Vorteil dieser neuen Planung, so Herr Neulinger, sei, dass dadurch eine Art „Bühnensituation“ östlich des Rathauses geschaffen werde, die auch für Veranstaltungen genutzt werden könne.

     

    Überdacht werden müsse, ob der bisherige Dienstparkplatz so beibehalten werden solle, da die neue Planung an dieser Stelle einen Gehbereich vorsehe. Am Gebäude selbst müsse nicht viel gemacht werden, ein Betrag für die Abdichtung zur Tiefgarage sei eingeplant.

     

    Einen gewissen Nachteil sehe Herr Neulinger darin, dass die Fußgänger dann über einen befahrbaren Platz laufen. Die volle Anzahl an Stellplätzen wie bisher könne so nicht hat mehr ausgewiesen werden, allerdings gebe es genügend Stellplätze im Stadtgraben.

     

    Die Pergola zur östlichen Wand hin solle auch in Variante 5 beibehalten werden. Durch die geplante Skulptur werde der Charakter der Kunststadt deutlich gemacht.

     

    Der Bereich zum Stadtgraben hin sei durch die Überplanung deutlich reduziert worden, Sitzmöglichkeiten und einige Elemente seien weggefallen. Man habe nun eine einfach gestaltete aber trotzdem attraktive Fläche. Der alte Weg würde aufgegeben werden zugunsten einer größeren zusammenhängenderen Grünfläche.

     

    Dieser erste Bauabschnitt sei mit 487.000 Euro beziffert – darin sei die Pergola mit rund 34.000 Euro nicht eingeschlossen. Die Pergola könne auch nachträglich noch eingebaut werden. Die Kosten für den Abbruch in Höhe von 60.000 Euro kämen außerdem noch dazu.

     

    Im zweiten Bauabschnitt bestehe der wesentliche Unterschied zum bisherigen Entwurf darin, dass in den Bestand des Stadtgrabens nicht mehr wesentlich eingegriffen werde.

     

    Die Kosten hierzu seien in der Vorlage beziffert worden.

     

    BM Dieterich dankt Herrn Neulinger für die Erarbeitung der neuen Variante 5 und die Vorstellung im Gremium.

     

    Bezüglich der Kosten informiert Frau Wolfinger habe sich eine neue Variante der Finanzierung ergeben. Nachdem die Umgestaltung der Ortsdurchfahrt derzeit nicht umgesetzt werde, seien momentan Fördermittel im Rahmen der Sanierung übrig, die noch angemeldet werden könnten. Die förderfähigen Kosten in der Gestaltung belaufen sich auf 150 Euro / qm. Der Zuschuss aus den Kosten belaufe sich auf 60 Prozent. Diese Fördermittel, teilt Frau Wolfinger, hätten bislang nicht abgerufen werden können.

     

    Für STR. Xander ist nicht verständlich, warum die Vorlage in dieser Form heute nochmals vorgelegt werde. Das Gremium habe eine Gesamtkonzeption eingefordert vom Anwesen Kurz aus mit einem prognostizierten Platzbedarf für Dinge, die üblicherweise in der Stadtmitte angesiedelt sind wie Rathaus, Notariat, Polizei, Familienzentrum, Vereinshaus u.ä. Diese Aufstellung fehle STR. Xander nach wie vor. Darüber hinaus sei das Ziel gewesen, zumindest dieselbe Anzahl an Parkplätzen (13 Stück) zu erhalten. Aus diesem Grund überrasche ihn nun die neue Planung mit weniger Parkplätzen.

     

    Die Kosten, führt STR. Xander an, seien zwar geringer. Feststellbar sei aber auch, dass die Kosten auf die Fläche gerechnet extrem hoch seien. Man habe jetzt zwar geringere Kosten aber auch eine geringere Gestaltung. STR. Xander fehle in der neuen Planung die Berücksichtigung der Diskussionsergebnisse der Sitzung im Dezember bzgl. der Parkplätze und der Gesamtkonzeption. Möglicherweise, meint STR. Xander, müssten auch erst die Gebäude abgebrochen werden, um den Platz auf sich wirken zu lassen.

     

    Bezüglich der geringeren Anzahl an Parkplätzen entgegnet BM Dieterich, dies habe man nicht so klar als Handlungsauftrag aufgefasst. Überrascht sei er über die Anmerkung es fehle die Gesamtkonzeption, da diese doch in der Klausurtagung im vergangenen Jahr ausführlich diskutiert und formuliert worden sei. BM Dieterich sei der Auffassung die aufgezählten Platzbedarfe könnten in der EG Nutzung des neuen Gebäudes auf dem ehemaligen Burrer-Areal mit 600 qm realisiert werden.

     

    Mehr Parkplätze auf der Ostseite, meint BM Dieterich, könnten sicherlich untergebracht werden, was jedoch auch gestalterische Gründe habe.

     

    Herr Neulinger bestätigt, es könnten mehr Parkplätze untergebracht werden. Dann entstehe allerdings die Situation, dass die Fußgänger über einen richtigen Parkplatz laufen und die Qualität leide darunter. Bezüglich der Parkplatzsituation habe Herr Neulinger das Gefühl gehabt, dass sich dies nicht so einheitlich im Gremium dargestellt hatte.

     

    STR. Xander entgegnet, diese Bitte sei nicht nur aus der Mitte des Gremiums heraus entstanden. Auch BM Dieterich habe geschildert, dass aus der Bevölkerung an ihn herangetreten worden sei, mehr Parkplätze oder zumindest gleich viele an dieser Stelle zu schaffen.

     

    STRin Suchanek-Henrich gefalle der Vorschlag sehr gut. Die Anbindung an den Stadtgarten müsse nochmals geprüft werden. Sie könne sich jedoch mit der Parkplatzsituation nicht unbedingt anfreunden. Ihr Gedanke sei gewesen, dort gar keine Parkplätze einzurichten. Ihrer Meinung nach stünden genügend Parkplätze zur Verfügung und im Rahmen der Sanierung der Ortsdurchfahrt kämen noch mehr dazu. Große Vorteile sehe STRin Suchanek-Henrich in der Barrierefreiheit und der multifunktionalen Fläche. Die Pergola dagegen komme ihrer Meinung nach jedoch zu kurz. Sie plädiert für eine etwas dominantere Gestaltung der Pergola und eine Realisierung im ersten Bauabschnitt. Über die Finanzierung über die Sanierungsmittel zeigt sich STRin Suchanek-Henrich sehr erfreut, wenn die Realisierung dadurch möglich werde.

     

    STR. Esenwein ist ähnlicher Auffassung wie STRin Suchanek-Henrich. Das Thema der Parkplätze sei diskutiert worden. Die BU sei damals allerdings schon nicht der Meinung gewesen, dass eine große Anzahl an Parkmöglichkeiten benötigt werde, da Hintergrund nicht sei, ein neues Parkdeck zu schaffen. Die Idee sei vielmehr gewesen, wie Herr Neulinger geschildert habe, eine Multifunktionsfläche zu schaffen. STR. Esenwein erachtet es als sehr gut, dass das Büro Zoll dies in die Planung mit aufgenommen hat. Die BU habe in der damaligen Diskussion auch darauf hingewiesen, dass sie den Stadtpark und den Stadtgraben als zentralen Punkt für innerstädtische Entwicklung sehen. STR. Esenwein sehe den Bereich als 10km/h-Zone mit Aufenthaltsqualität für Besucher unabhängig davon, ob und wann die Umgehung realisiert werde. STR. Esenwein sehe darin auch die Möglichkeit, die Märkte anders zu entwickeln, es entstünde etwas Neues mit deutlich mehr Qualität.

     

    Für STR. Esenwein stelle sich auch die Frage der Quantität der Nutzungen und die Frage, was in der neuen EG-Fläche von 600 qm westlich des Rathauses untergebracht werde. Für ihn sei auch die Einrichtung eines Cafés / Bistros an dieser Stelle in Richtung Stadtgraben denkbar. Auch dies müsse in die Gesamtüberlegung einbezogen werden.

     

    In der Fraktionssitzung der BU sei unter anderem auch das Thema Bürgerbüro angesprochen worden. STR. Esenwein interessiere, ob es architektonisch denkbar wäre und in den Ablauf des Rathauses passen würde, im Bereich der nun geplanten Bühnenfläche östlich des Rathauses ein offenes Bürgerbüro zu entwickeln. Ansonsten könne STR. Esenwein der Planung zustimmen. Er könne sich auch vorstellen, wie von der Neuen Liste erwähnt, auf Parkplätze an dieser Stelle zu verzichten.

     

    Bezüglich der Kosten bittet STR. Esenwein Herrn Neulinger um Auskunft, ob die Kosten pro Quadratmeter tatsächlich so unverhältnismäßig hoch seien oder ob diese bei anderen Platzgestaltungen vergleichbar seien. Herr Neulinger entgegnet, dies komme immer auch auf die Aufgabenstellung an. Die Kosten einer Platzgestaltung belaufen sich schnell auf 400 Euro / qm. In diesem Fall hier habe man zudem eine recht hohe Dichte vorliegen, insofern erachte Herr Neulinger die genannten Kosten nicht für übertrieben. Man könne immer wieder Dinge streichen, um kostengünstiger zu werden, dann leide aber gegebenenfalls auch die Qualität. In Bönnigheim werde ebenfalls gerade die Innenstadt saniert, hier lägen die Kosten in einem ähnlichen Bereich.

     

    Die Einrichtung einer Parkierungsstraße um mehr Parkplätze zu gewinnen sei, so Herr Neulinger, natürlich möglich. Gegebenenfalls gehe dies allerdings zu Lasten der Gestaltung. Man sei aber selbstverständlich bereit darüber und über die Idee des Bürgerbüros nachzudenken. Dies müsse allerdings aufgrund der darunterliegenden Tiefgarage auch statisch geprüft werden. Diese Themen könnten allerdings vielleicht auch eher auf der Westseite des Rathauses mit berücksichtigt werden.

     

    BM Dieterich ergänzt, ein Anbau auf der Ostseite des Rathauses sei recht kompliziert aufgrund der Tiefgarage. Über den Vorschlag eines Bürgerbüros sei auch verwaltungsintern gesprochen worden. Der Anbau bringe allerdings momentan nicht viel. Letztendlich müsse das gesamte Erdgeschoss umorganisiert werden und im Grunde sei ohnehin das ganze Rathaus ein „Bürgerbüro“. Auf Nachfrage von STR. Esenwein bestätigt BM Dieterich, dass sich die Frage eines sogenannten Bürgerbüros daher aktuell nicht stelle.

     

    Zusammenfassend stellt BM Dieterich fest, im Grunde habe man nun 3 Fraktionen mit 3 Meinungen, die zum Teil recht konträr sind. Die Verwaltung erachte die vorgestellte Variante 5 für umsetzbar.

     

    STR. Ottenbacher möchte wissen, ob die Möglichkeit der Bezuschussung durch Sanierungsmittel irgendwann verstreiche. Frau Wolfinger teilt mit, der Zeitraum sei bis 30.4.2017 verlängert worden, bis dahin müsse die Maßnahme mit dem Regierungspräsidium abgerechnet worden sein. BM Dieterich gibt zu bedenken, dass das Geld für die Umgestaltung der Ortsdurchfahrt ansonsten zurückgehe, wenn es nicht für solche Maßnahmen eingesetzt werde. Die Umgestaltung der Ortsdurchfahrt werde noch einige Zeit dauern, wenn man es von der Realisierung der Umfahrung abhängig machen wolle.

     

    STR. Bosler stellt die größten Unstimmigkeiten hinsichtlich der Frage der Notwendigkeit der Parkplätze fest. Er sei grundsätzlich der Meinung nicht ohne Not Parkplätze in der Innenstadt abzuschaffen. Andererseits könne auch eine nutzbare Fläche hinzugewonnen werden. STR. Bosler bittet um eine Einschätzung, wie die Parkplätze tagsüber aktuell ausgelastet sind. BM Dieterich informiert, eine gewisse Anzahl sei immer frei, auch auf dem Parkdeck.

     

    STR. Gutbrod halte den Vorschlag für akzeptabel. Die angedachte Parkplatzsituation halte er für machbar. Ihn interessiere allerdings, ob die Sanierungsmittel für die Ortsdurchfahrt dann vollständig wegfallen oder neu generiert werden müssten. Frau Wolfinger erläutert, das Sanierungsgebiet Stadtkern Güglingen ende zum 30.4.2017. Die Mittel, die bis dahin nicht abgerufen wurden, gehen an das Land zurück. Um die Mittel abrufen zu können, müsse das Geld allerdings geflossen sein.

     

    STRin Bäzner-Daubenthaler erachte den Entwurf von Herrn Neulinger für gut. Eine geringere Anzahl an Parkplätzen sei ihres Erachtens akzeptabel, da im Stadtgraben und auf dem Parkdeck noch genügend Parkplätze zur Verfügung stehen.

     

     

    BM Dieterich stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

    Der Testentwurf Variante 5 vom 17.02.2016 wird fortgeführt und die notwendige Ausschreibung erstellt, mit dem  Ziel, dass die Arbeiten im Spätsommer zur Ausführung kommen können.

     

    Er betont nochmals, das ganze sei in ein großes Konzept eingebunden auf das sich das Gremium in der Klausurtagung verständigt habe.

     

    Der Antrag wird mit fünf Gegenstimmen (STR. Xander, STR. Barth, STR. Burrer, STR. Jesser, STR. Scheerle) und einer Enthaltung (STR. Bosler) mehrheitlich beschlossen.

     

    Auf Nachfrage aus dem Gremium zu der Anzahl der Parkplätze erläutert BM Dieterich diese würden wie in der nun vorgestellten Variante 5 beibehalten werden.

  • Tagesordnungspunkt 2

    Ortsdurchfahrt Frauenzimmern

    - Vorstellung der Planung und Ermächtigung zur Ausschreibung

    - Vorlage Nr. 32/2016 -

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 32/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    BM Dieterich begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Martin vom Ingenieurbüro Ippich. Auch die Sanierung der Ortsdurchfahrt Frauenzimmern war Thema bei der Klausurtagung im vergangenen Jahr. Gemeinsam mit den Mitarbeitern des Büro Kölz habe man die Möglichkeiten der Gestaltung der Ortsdurchfahrt diskutiert.

     

    Auslöser für die Maßnahme sei die erfreuliche Entscheidung des Landes gewesen, die Landesstraße zu sanieren. Das Gremium habe sich daraufhin entschieden, zumindest den Randbereich anzugehen und nach Verbesserungsmöglichkeiten der Straßensituation zu suchen. Dies alles sei in die Planungen des Büro Kölz eingeflossen, die bei der Klausurtagung ausführlich diskutiert worden seien.

     

    Als Planer habe Herr Martin nun die Beschlüsse aus der Klausur umgesetzt und werde die Planungen nun heute nochmals im Gremium vorstellen. Er werde aber auch deutlich ansprechen, hinsichtlich welchen Punkten die Verwaltung der Meinung ist, dass diese nochmals angesprochen werden müssten vor der Ausschreibung.

     

    Die Planunterlagen, führt Herr Martin an, liegen bereits seit längerem vor und wurden bereits diskutiert. Heute ginge es daher darum, nur bestimmte Dinge nochmals zu konkretisieren. Hierzu wird im Wesentlichen auf die als Anlage beigefügte Präsentation verwiesen.

     

    Der Baubereich ziehe sich vom Bereich des Fensterbaus Schneider über die komplette Ortsdurchfahrt bis kurz vor die Zufahrt zum Betonwerk Amos.

     

    In Blau wurden die Wasserleitungen in den Planunterlagen dargestellt, in rot die Kanalsanierungen. Kanalsanierungen fallen im speziellen im inneren Bereich an zwischen der Einfahrt Gässle bis zum Anschluss der Stockheimer Steige. In diesem Bereich werde dann auch fast die ganze Straßenfläche betroffen sein, wodurch eine Vollsperrung erforderlich werde.

     

    STR. Xander gibt zu bedenken, ob es nicht sinnvoll wäre, Telekomkabel usw. in den Gehwegbereich zu verlegen, da hierfür erfahrungsgemäß öfter Aufgrabungen nötig werden. Herr Martin informiert, Kabel würden grundsätzlich alle im Gehweg verlegt mit Ausnahme von Einzelfällen aus früheren Zeiten. Die Leitungsträger seien darüber hinaus in die Maßnahme involviert und nehmen in diesem Zusammenhang die nötigen Erneuerungen vor. Nachträgliche Aufgrabungen können jedoch trotz allem natürlich nicht vermieden werden.

     

    Anhand der Präsentation schildert Herr Martin die wesentlichen Elemente der Sanierung.

     

    Die vorhandene Linksabbiegespur zum Sportgelände werde verkürzt, die frei werdende Fläche begrünt und eine zusätzliche Querungshilfe mit einer Breite von 2,70 bis 2,80 m für Fußgänger und Radfahrer eingerichtet.

     

    Die Ortsdurchfahrt an sich bleibe im Großen und Ganzen wie bisher erhalten.

     

    Nach der Einfahrt zum Gässle werden Längsparkplätze eingerichtet. In Teilen waren diese auf der Straße markiert, was allerdings immer wieder zu Verkehrsbehinderungen geführt habe. Daher sollen diese auf den Seitenbereich ausgelagert werden.

     

    Entsprechend der Forderungen aus dem Gremium werde die Fahrbahnbreite bei mindestens 6,50 m belassen und beide Bushaltestellen weiterhin als Busbuchten ausgebildet. Eine Verlegung der Bushaltestelle an die Straße fand im Gremium keine Mehrheit. Im Prinzip bleibe dies also wie bisher bestehen. In Richtung Güglingen habe man die Möglichkeit die Bucht etwas zu verlängern und den Radius ein wenig zu verändern, sodass der Bus etwas weiter in die Bucht einfahren könne.

     

    An der Kreuzung Cleebronner Straße / Brackenheimer Straße werde die Fahrbahnaufweitung zurückgenommen. Parkplätze werden künftig seitlich im erweiterten Gehwegbereich gekennzeichnet.

     

    Der untere Bereich der S-Kurve im weiteren Verlauf lasse sich nicht zur vollständigen Zufriedenheit lösen. Der Gehweg bleibe im inneren Kurvenbereich mit 80cm weiterhin sehr schmal. Die Situation bleibe schwierig, die wünschenswerte Gehwegbreite von 1,50 m lasse sich dort nicht realisieren.

     

    Anhand der Präsentation macht Herr Martin nochmals die Verkehrssituation an der Bushaltestelle deutlich. Gelenkbusse ragen, selbst wenn der Busfahrer die Haltebucht optimal anfahre, ca. 75-80 cm in die Fahrbahn ein, könne aber durchaus auch mehr sein. Aufgrund der Wartehalle und des Radius ist es dem Fahrer außerdem nicht möglich, komplett an den Bordstein heranzufahren. Im hinteren Bereich könne der Abstand zwischen Bus und Bordstein bis zu 60cm betragen.

     

    In Richtung Brackenheim werde der Bus ebenfalls, auch bei optimaler Anfahrt in die Haltebucht, ein Stück in die Fahrbahn einragen, dies lasse sich nicht vermeiden, verleite Verkehrsteilnehmer allerdings immer wieder dazu, an dem wartenden Bus vorbei zufahren. Im Begegnungsverkehr zwischen PKWs sei dies unproblematisch, nicht allerdings zwischen PKW und LKW. Aufgrund des großen Abstandes zwischen Bus und Bordsteinkante müsste auch hier die letzte Türe durch den Fahrer blockiert werden.

     

    Die Straßenbau-Details, teilt Herr Martin mit, seien so auch mit dem Regierungspräsidium abgesprochen worden. Auf Wunsch der RBS werde die Bushaltestelle nicht mit Betonpflaster oder Naturstein gemacht, sondern asphaltiert werden.

     

    Die Maßnahme werde in zwei Bauabschnitte gegliedert. Das Regierungspräsidium werde auch einen Teilabschnitt zwischen Brackenheim und Frauenzimmern sanieren. Diese Maßnahme müsse noch dieses Jahr in den Ferien erfolgen, da ansonsten die Gelder nicht mehr zur Verfügung stehen. Damit einhergehend würde in einem ersten Abschnitt die Ostseite der Ortsdurchfahrt Frauenzimmern realisiert werden. Die Sperrungen und Umleitungen, informiert Herr Martin, seien mit der RBS abgesprochen worden, sodass hier keine Probleme entstehen werden.

     

    BM Dieterich dankt Herrn Martin für die Vorstellung.

     

    Ein paar Punkte, so BM Dieterich, seien nach wie vor kritisch und ließen sich auch nicht beschönigen. In der vergangenen Woche habe eine Besprechung mit dem Landratsamt und der RBS stattgefunden. In diesem Zusammenhang habe die RBS nochmals ausdrücklich angeregt, die Bushaltestelle in Richtung Güglingen an die Straße zu verlegen. Dies bringe viele Vorteile mit sich, zumal die Busse nicht bei jeder Fahrt, sondern nur bei Bedarf halten.

     

    STR. Gutbrod interessiert, ob es dann richtig sei, dass die Busse beim Halt in der Bucht nach wie vor aus der Bucht hinausrage und dadurch ein barrierefreier Ein- und Ausstieg nicht möglich werde. Herr Martin bestätigt dies. Wenn der Busfahrer optimal in die Bucht einfahre, komme er mit der vorderen Türe relativ nahe an den Bordstein hin, mit der hinteren Türe allerdings definitiv nicht. Dieser Zwischenraum sei für die Fahrgäste besonders gefährlich, insbesondere für ältere Menschen.

     

    Auf Nachfrage von STR. Gutbrod, ob vor diesem Hintergrund der Gedanke gewesen sei, die Haltestelle an die Straße zu verlegen, teilt BM Dieterich mit, dies werde von den Experten empfohlen. Herr Martin ergänzt, die Busse halten in Frauenzimmern nur nach Haltewunsch und nur zum Ein- und Ausstieg. Am Marktplatz in Güglingen beginnen die Linien zum Teil auch, wodurch es zu längeren Haltezeiten an der Haltestelle komme, wenn die Busfahrer bis zum Fahrzeitbeginn warten. BM Dieterich erläutert, man müsse sich dies vorstellen wie in Dürrenzimmern oder Pfaffenhofen, der Ein- und Ausstieg dauere nicht lange. Dann, meint STR. Gutbrod, würde sich bzgl. des Verkehrsflusses doch eine andere Situation ergeben.

     

    STR. Esenwein berichtet, die Haltestelle und die Frage der Barrierefreiheit sei auch in der Fraktionssitzung diskutiert worden. Bis Heilbronn seien Haltestellen an der Straße zu finden, die Barrierefreiheit sei für STR. Esenwein nach wie vor wichtig. Er halte daher die Entscheidung, die Bushaltestelle jetzt nicht an die Straße zu verlegen, für den falschen Weg und könne dem so nicht zustimmen.

     

    Die Barrierefreiheit generell sei auch Thema innerhalb der BU-Fraktion gewesen. Ihn interessiere, ob die Bedürfnisse der Rollstuhlfahrer, Kinderwagen und Rollatoren in der Planung entsprechend berücksichtigt seien.

     

    Des Weiteren regt STR. Esenwein an, die Fahrbahnbreite nochmals zu hinterfragen. Aus Sicht der BU-Fraktion sei die Gehwegbreite von mitunter 80cm nach wie vor nicht zufrieden stellend. Die Fußgänger dürften dem Verkehr nicht derart untergeordnet werden und es müsste eine vernünftige Gehwegbreite gewährleistet werden. Die Fahrbahnbreite von 6,50 m halte STR. Esenwein im Grunde für den falschen Weg. Das Thema Verkehrsberuhigung halte die BU auch in der Ortsdurchfahrt für richtig. STR. Esenwein sei auch von der Bevölkerung angesprochen und darum gebeten worden, die Fahrbahnbreite zu verengen, mit dem Ziel, dass vor allem die LKWs vorsichtiger fahren. Die BU-Fraktion wolle nochmals deutlich machen, dass sie diesen Weg nicht für gut heiße.

     

    Darüber hinaus interessiere STR. Esenwein, in wie weit die Hauseigentümer im Vorfeld über die Maßnahme, insbesondere bezüglich der Hausanschlüsse, informiert werden.

     

    Entsprechend der Regelungen der örtlichen Satzung, informiert Herr Martin, erfolgt die Erneuerung der Leitungen bis zur Grundstücksgrenze seitens der Stadt. Alles was darüber hinaus auf privater Fläche vorgenommen wird, sei von den Eigentümern zu tragen. Die Maßnahmen werden im Vorfeld vorgestellt und die Situation angesprochen. Dabei werde auch deutlich gemacht, wem die Verantwortung für die Wasseranschlüsse auf Privatfläche obliegt.

     

    Bezüglich der Fahrbahnbreite erläutert Herr Martin, in relativ geraden Linienzügen könne die Fahrbahn auf 6,20 m verengt werden. Die angesprochene Problematik bestehe allerdings im Kurvenbereich. Im Kurvenbereich könne von der Fahrbahn nichts weggenommen werden und der Gehweg nicht verbreitet werden. BM Dieterich ergänzt, die Entschärfung des Kurvenbereichs müsse ein mittelfristiges Ziel sein, wenn sich eventuell etwas an der Gebäudesituation bzw. der Eigentumssituation ändern sollte. Grundsätzlich habe die Verwaltung eine Fahrbahnbreite von 6,25 m vorgeschlagen, nach Diskussion im Gremium müsse man nun allerdings den Beschluss des Gemeinderates akzeptieren, die Fahrbahnbreite bei 6,50 m zu belassen.

     

    Zur Frage der Barrierefreiheit informiert Herr Martin, eine Bordsteinkante von 3cm sei für alle Fußgänger – auch mit Rollator – machbar. Eine geringer Bordsteinhöhe sei für Sehbehinderte problematisch. Bei einer durchgängigen Bordsteinkante von 3cm müsse an Querungen nichts berücksichtigt werden. Anderenfalls müssten speziell abgesenkte Übergangsbereiche geschaffen werden, an denen der Bordstein auch bis auf 0 abgesenkt werden könne. Herr Martin präferiere im inneren Bereich eine durchgängige Bordsteinkante von 3cm um ein einheitliches Bild zu schaffen und die Überquerung überall zu ermöglichen. Im Kurvenbereich empfehle er die Erhöhung auf beispielsweise 10cm, um zu verhindern, dass der Bordstein von Fahrzeugen überfahren werde.

     

    STRin Bäzner-Daubenthaler interessiert, ob und wie die Zufahrt der Bewohner und der Einzelhändler während der Sperrung gewährleistet werden könne. Herr Martin teilt mit, die Umleitungsstrecke führe über das Industriegebiet und die Cleebronner Straße, eine halbseitige Verkehrsführung sei nicht realisierbar. Für die Anwohner werde immer versucht, eine Zufahrt zu ermöglichen. Dem Einzelhandel fehle in diesem Zeitraum, der etwa ein halbes Jahr andauern wird, natürlich die Laufkundschaft.

     

    Auf Nachfrage von STRin Bäzner-Daubenthaler erklärt Herr Martin, im Grunde verlaufe auch die Umleitung im ersten Abschnitt über die Riedfurtstraße, für Verkehrsteilnehmer die von Stockheim her anfahren. Die Details würden jedoch nochmals mit den Verantwortlichen abgesprochen.

     

    STR. Xander stellt klar, die Punkte aus der letzten Diskussion seien gut in die Planung eingearbeitet worden. Daher müssten die Themen Parken und Bushaltebuchten in der heutigen Sitzung nicht nochmals diskutiert werden. So mancher Wehmutstropfen müsse nunmal hingenommen werden, da dies nicht anders machbar sei. Er plädiere auch weiterhin dafür, die Bushaltestellen in den Buchten zu belassen. Er könne der vorgelegten Planung so zustimmen.

     

    Auch STR. Naffin spricht sich dafür aus, sowohl die Fahrbahnbreite bei 6,50m als auch die Haltestellen in den Buchten zu belassen. Barrierefreiheit sei wichtig, aber die Gefährdung durch möglicherweise überholende Fahrzeuge würde dadurch nicht aufgewogen.

     

    Auch STR. Bosler hält die Umsetzung in dieser Form für gelungen. Gewisse Probleme, die mitunter auch baulich bedingt sind, seien bekannt wie beispielsweise die Kurvensituation. Er sei ebenfalls der Auffassung, dass es keine andere oder bessere Option gibt. Baulich könne in der Kurvensituation erst dann etwas verändert werden, wenn die Gebäude zur Verfügung stünden. STR. Bosler sei auch von Anwohnern darauf angesprochen worden, dass es immer wieder zu Gefährdungssituationen komme, wenn die LKWs auf den Gehweg ausweichen. Er regt an, zusätzlich durch Beschilderung auf die Gefahrensituation hinzuweisen und engmaschigere Kontrollen durchführen zu lassen. Diese Anregung, so BM Dieterich, werde aufgenommen und werde auch nochmals im Zusammenhang mit der Lärmaktionsplanung nochmals im Gremium besprochen. Herr Martin ergänzt, im Kurvenbereich könnten keine Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt werden, da die erforderliche gerade Strecke nicht gegeben ist. Der Einbau des lärmarmen Asphalts habe jedoch dieselbe Wirkung wie eine Temporeduzierung auf 30km/h. Eine zusätzliche Geschwindigkeitsbeschränkung erziele daher keine weitere Wirkung. STR. Bosler erklärt, er wolle nicht für eine durchgängige Temporeduzierung plädieren, die Problematik bestehe vielmehr darin, dass die bestehende Beschränkung nicht eingehalten werde.

     

    Ihn interessiere außerdem, ob es hinsichtlich der Kanaldeckel eine effektive Möglichkeit gebe. Das probateste Mittel, so Herr Martin, sei auf die Kanaldeckel zu verzichten. Zwischenzeitlich bestehe von der Kanaltechnik her die Möglichkeit, längere Strecken zu reinigen und zu befahren. Daher werde wo möglich auf Deckel verzichtet.

     

    STR. Esenwein stellt den Antrag, die Bushaltestelle auf der Nordseite entsprechend der Empfehlung der Behörden auf die Straße zu verlegen. Dies würde auch für Fußgänger eine Verbesserung mit sich bringen und einen barrierefreien Ein- / Ausstieg für Fahrgäste ermöglichen.

     

    STR. Gutbrod erfragt, ob es empirische Untersuchungen hinsichtlich der Gefährdung durch Bushaltestellen an der Straße gebe. Herr Martin teilt mit, die RBS empfehle die Verlegung an die Straße in den Fällen, in denen die Bushaltebuchen nicht entsprechend der Regeln der Technik ausgebaut und dadurch die Barrierefreiheit nicht gewährleistet werden können. Die RBS empfehle dies im Fall von Frauenzimmern auch nur für die Nordseite. BM Dieterich ergänzt, dies mit der Begründung, dass die Bucht auf der Nordseite mit normalen Bussen fast nicht und mit Gelenkbussen gar nicht richtig angefahren werden könne.

     

    STR. Scheerle möchte wissen, ob die eingestellten Mittel ausreichen. Zu der Frage der Bushaltestelle sei ihm ein Bericht aus Schweden bekannt, dass dort die Busse alle auf der Straße halten und es seitdem zu keinen Unfällen mehr gekommen sei.

     

    Bezüglich der Kosten teilt Herr Martin mit, entsprechend eines Schreibens des Regierungspräsidiums betreffend dem Einbau des lärmarmen Asphalts würden die Kostenträger aufgeteilt. Da der Anteil des Landes steige, werden die veranschlagten Kosten nach Einschätzung von Herrn Martin unterschritten. BM Dieterich betont, dank des Verhandlungserfolgs von Herrn Martin und Herrn Kenngott bekomme die Stadt ca. 100.000 Euro mehr.

     

     

    BM Dieterich kann den Antrag von STR. Esenwein, die Bushaltestelle an der Nordseite entsprechend der Empfehlungen der Fachleute auf die Straße zu verlegen, unterstützen und stellt diesen Antrag zur Abstimmung im Gremium:

     

    Die Verlegung der Bushaltestelle wird mit 9 Ja-Stimmen (BM Dieterich, STR. Gutbrod, STR. Scheerle, STRin Bäzner-Daubenthaler, STRin Xander, STR. Ottenbacher, STRin Stengel, STR. Dr. Stark, STR. Esenwein) und 9 Gegenstimmen (STR. Xander, STR. Barth, STR. STR. Burrer, STR. Jesser, STR. Bosler, STR. Ernst, STRin Suchanek-Henrich, STRin Muth, STR. Naffin) abgelehnt.

     

     

    Dementsprechend stellt BM Dieterich den Beschlussantrag der Verwaltung entsprechend der Formulierung in der übergebenen Vorlage zur Abstimmung:

    Die heute vorgestellte Planung wird wie vorgestellt ausgeschrieben und ausgeführt. Die erforderlichen Arbeiten können öffentlich ausgeschrieben werden.

    BM Dieterich weist in diesem Zusammenhang noch darauf hin, dass die Ausschreibung in zwei Losen – Los 1 (Arbeiten des Landes) und Los 2 (Arbeiten in der Verantwortung der Kommune) – ausgeschrieben werden. Nach beendeter Ausschreibung erfolgt dann nur noch die Vergabe im Gemeinderat.

    Der Antrag wird mit 3 Enthaltungen (STR. Esenwein, STR. Scheerle, STR. Gutbrod) mehrheitlich beschlossen.

  • Tagesordnungspunkt 3

    Kindertagesstätten in Güglingen

    a)        Bedarfsplanung 2016-2018

    b)        Entwicklung der Kindertagesstätten und der Angebote

      - Vorlage Nr. 33/2016 -

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 33/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    a) Bedarfsplanung 2016-2018

     

    Frau Koch informiert, entsprechend der Übersichtsliste in der Vorlage sind nach aktuellem Stand bis zu den Sommerferien keine Plätze mehr frei. Bezüglich der Situation nach den Sommerferien habe sie sich heute nochmals bei den Einrichtungen erkundigt. Dementsprechend bestehe in einer der Einrichtungen bereits eine Warteliste für das nächste Jahr. Lediglich in Eibensbach entspanne sich die Situation ein wenig, da viele Kinder in die Schule kommen. Aus diesem Grund hoffe die Verwaltung, dass der Anbau am Kindergarten Herrenäcker baldmöglichst realisiert werden kann um zumindest eine vorübergehende Entspannung zu erreichen. Längerfristig sehe Frau Koch darin jedoch keine Entspannung.

     

    Des Weiteren erläutert Frau Koch, berücksichtigt werden müsse, dass die Kinder aus verschiedenen Gründen teilweise mehr Plätze belegen, aus diesem Grund sei dies detailliert in der Übersicht dargestellt.

     

    STR. Esenwein ist der Auffassung, dass durch den Anbau am Kindergarten Herrenäcker, wie von Frau Koch angedeutet, zwar versucht werde, die Situation irgendwie aufzufangen, jedoch keine Lösung gefunden werde. Der Ganztagesbereich entspreche nicht den Anforderungen, ebenso die Räume für die Mitarbeiter. Durch den Anbau der einen Gruppe werde zwar die Inklusion realisiert, es könne jedoch keine Entspannung für die Heigelinsmühle erzielt werden. STR. Esenwein ist davon überzeugt, dass die Planung in der Stadtmitte notwendig ist, jedoch nicht erst in zwei Jahren, sondern als Anschlussplanung. Man könne nicht abschätzen, wie Familien sich künftig verhalten werden im U3-Bereich. Aus diesem Grund müsse vorausgeplant werden. Es werde jetzt zwar reagiert, dies sei seiner Meinung nach allerdings zu kurz gedacht.

     

    In Diskussionen, führt STR. Esenwein an, werde häufig nach der kostengünstigen Variante gesucht. Die Frage sei jedoch, was kostengünstiger ist – dort eine Gruppe anzubauen oder gleich 3-gruppig zu bauen? Diese Frage könne auch er nicht selbst beantworten, sondern müsse viel mehr von einem Architekten klargelegt werden. STR. Esenwein sehe die Entwicklung im Kindergartenbereich ähnlich wie die Entwicklung im Schulbereich, dort sei Güglingen zu spät dran gewesen. Er gibt zu bedenken, dass der Kitabereich immer auch ein Standortfaktor für eine Kommune ist.

     

    BM Dieterich erinnert, diese Argumente seien bereits im Rahmen der Klausurtagung ausgetauscht worden. Bislang habe man noch nichts falsch gemacht. Derzeit werde der Anbau am Kindergarten Herrenäcker geplant. Die Verwaltung werde in Kürze damit auf den Gemeinderat zukommen. Bezüglich der Zukunft des Familienzentrums könnten die Weichen dann nochmals anders gestellt werden, die Stadt habe sich hier noch nichts vergeben. BM Dieterich bittet darum, sich in der heutigen Sitzung auf das eigentliche Thema – die Bedarfsplanung für die nächsten 2 Jahre – zu konzentrieren.

     

    STR. Xander dankt Frau Koch für die sehr gute Aufarbeitung. Es seien natürlich auch einige Annahmen dabei, die sich in jede Richtung entwickeln können. STR. Xander sehe in dem Anbau keine Fehlentscheidung. Er könne der Bedarfsplanung so zustimmen.

     

     

    BM Dieterich stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    Der Bedarfsplanung für die Jahre 2016-2018 wird wie in der Vorlage aufgeführt zugestimmt.

     

    Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

     

     

     

    b) Entwicklung der Kindertagesstätten und der Angebote

     

    BM Dieterich stellt die unter Punkt b) in der Vorlage gestellten Beschlussanträge der Verwaltung wie folgt zur Abstimmung:

     

    Kindergarten Haselnussweg:

    Für die als Regel-/VÖ-Gruppe geführte Gruppe wird zum 01.09.2016 die Betriebserlaubnis für eine altersgemischte Gruppe beantragt.

     

    Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

     

     

    Kindergarten Herrenäcker:

    Nach Fertigstellung des Anbaus am Kindergarten soll auch bei den Kindern U3 die Möglichkeit einer Betreuung über die VÖ-Zeiten (bis 13.30 Uhr) angeboten werden.

     

    Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

     

     

    Kindergarten Gottlieb-Luz:

    Wenn entschieden wird, wie und wo sich das FIZ weiterentwickelt, muss sich das Gremium Gedanken um die Weiterentwicklung des Kindergartens Gottlieb-Luz machen. Dann ist auch über die Ausweitung der Betreuungsmöglichkeiten vor allem der U3-Kinder zu beraten.

     

    Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

  • Tagesordnungspunkt 4

    Gewerbegebiet Lüssen

    - Straßennamensgebung

    - Vorlage Nr. 35/2016 -

     

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 35/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    STR. Xander schlägt für die FUW-Fraktion die Namen Lüssen, Riedgraben und Römerstraße vor.

     

    STR. Naffin und die NL könnten sich Keltenring und Fortunaring vorstellen.

     

    Für die BU, berichtet STR. Esenwein, sei denkbar, die Bezeichnungen komplett im Bereich der "Römer" zu entwickeln.

     

    BM Dieterich stellt fest, der Gewannname sei bislang immer auch in den Straßennamen wiederzufinden gewesen. Aus diesem Grund habe die Verwaltung u.a. auch Lüssen vorgeschlagen.

     

    STR. Bosler könne in allen denkbaren Variationen nachvollziehbare Argumentationen finden. Er könne den Vorschlag von STR. Xander unterstützen.

     

     

    BM Dieterich stellt den Beschlussantrag entsprechend des Vorschlags von STR. Xander zur Abstimmung:

     

    Die Bezeichnungen der Straßennamen für das Gewerbegebiet "Lüssen" werden wie folgt festgelegt: Lüssen, Riedgraben, Römerstraße

     

    Der Antrag wird mit einer Gegenstimme (STR. Dr. Stark) und drei Enthaltungen (STR. Esenwein, STRin Stengel, STR. Ottenbacher) mehrheitlich beschlossen.

     

     

    Auf Nachfrage von STR. Xander konkretisiert BM Dieterich, die direkt in das Gewerbegebiet führende Straße wird mit "Lüssen" bezeichnet, die in Richtung Eibensbach mit "Riedgraben".

  • Tagesordnungspunkt 5

    Gemeindestraßen

    - Sanierungsvorschläge

    - Vorlage Nr. 36/2016 -

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 36/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    STR. Esenwein bittet den Einmündungsbereich Sophienstraße / Ahornstraße mit aufzunehmen. Dort würde immer wieder nachgebessert und im Winter springe der Belag immer wieder auf. BM Dieterich teilt mit, dies falle unter den Bereich laufende Unterhaltung. In der vorgelegten Liste seien lediglich richtige Eingriffe aufgelistet.

     

    STR. Xander dankt für die Auflistung. Dies mache deutlich, dass die immer wieder geäußerte Kritik an Kreis und Land, Sanierungen vorzunehmen, teilweise auch die Kommune betreffen. Dass die Liste nahezu der Liste aus dem Jahr 2013 gleicht, zeige STR. Xander, dass kontinuierlich dabei geblieben werden müsse. BM Dieterich entgegnet, die Verwaltung wisse, dass der Bereich Straßensanierung eine Daueraufgabe ist, insgesamt könne sich Güglingen seines Erachtens jedoch durchaus damit rühmen, auf seine Einrichtungen zu achten.

     

    Herr Kenngott erläutert nochmals die geplante Vorgehensweise bezüglich der abschnittsweisen Sanierung der Weinsteige auch vor dem Hintergrund der vorgesehenen Einrichtung einer zentralen Bushaltestelle "Schulzentrum" im Bereich des Festplatzes. BM Dieterich plädiert dafür, sich innerhalb der Fraktionen ernsthaft damit auseinanderzusetzen, den 2. Abschnitt der Sanierung Weinsteige in einem Nachtrag zu finanzieren. Die RBS und das Landratsamt halten die Einrichtung einer zentralen Bushaltestelle für gut und möchten eigentlich bereits zum Schuljahreswechsel damit beginnen.

     

    STR. Xander möchte wissen, ob bezüglich des Baugebiets Löcher inzwischen eine anderweitige Lösung gefunden worden sei. Herr Kenngott teilt mit, es sei eine Lösung gefunden worden, um einen großräumigen Austausch verhindern zu können. Es könne nun in der jeweiligen Situation ein 1:1 Austausch vorgenommen werden. Daher habe man diese Maßnahme auf der Prioritätenliste nach hinten verschoben.

     

    Die Situation in der Karl-Heim-Straße, führt Herr Kenngott an, müsse vor dem Hintergrund der Umleitungsstrecke während der Sanierung der Ortsdurchfahrt Frauenzimmern bewusst werden.

     

    Auf Nachfrage von STR. Scheerle, informiert Herr Kenngott, für den 2. Abschnitt der Weinsteige werde wie für den ersten Abschnitt mit Kosten in Höhe von 1 Mio. Euro gerechnet.

     

     

    Das Gremium nimmt von der in der Vorlage aufgeführten Prioritätenliste zustimmende Kenntnisnahme.

  • Tagesordnungspunkt 6

    Feldwegprogramm 2016

    - Sanierungskonzept

    - Vorlage Nr. 37/2016 -

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 37/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    Auf Nachfrage von STR. Dr. Stark informiert Herr Kenngott, bezüglich Punkt 2 "Schulweg nach Brackenheim" sei die Verwaltung bereits in Kontakt mit der Stadt Brackenheim. Von dort bestehe auch das Interesse, den Weg entsprechend zu sanieren.

     

    Da die Haushaltsmittel in den vergangenen Jahren nicht bewirtschaftet wurden, interessiere STR. Xander ob nun noch Haushaltsreste bestehen. Dies wird von Frau Wolfinger verneint.

     

     

    Der Gemeinderat nimmt von dem vorgelegten "Feldwegeprogramm 2016 - Sanierungskonzept" zustimmende Kenntnis und stimmt der vorgeschlagenen Vorgehensweise zu.  

  • Tagesordnungspunkt 7

    Kindergarten Heigelinsmühle

    - Fortsetzung der Spielplatzkonzeption KuKuK für Ü-3-Bereich

    - Vorlage Nr. 38/2016 -

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 38/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    In Ergänzung zur Vorlage erläutert BM Dieterich, das Team der Einrichtung sei in die Planung mit einbezogen. Die Mitarbeiterinnen machten weitere Vorschläge, die die Kosten um nochmals 3.000 - 5.000 Euro reduzieren würde und den Nutzern entgegenkomme.

     

    STR. Xander möchte wissen, ob mit den Nutzern bzw. der Kindergartenleitung vor Ausarbeitung des ersten Vorschlags der Firma KuKuK keine Gespräche geführt worden seien, da in der Vorlage ausgeführt werde, dass zwischenzeitlich mit den Nutzern gesprochen wurde. Frau Holzwarth bestätigt, dass die Kindergartenleitung auch zuvor bereits eine Mitsprache bei der Planung gehabt habe. BM Dieterich ergänzt, es seien nun nochmals Optimierungsgespräche geführt worden, dabei sei es eher um die Feinabstimmung gegangen.

     

     

    BM Dieterich stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

    1. Die Verwaltung stellt den Beschlussantrag die Umgestaltung der Außenanlage für den Ü3-Bereich zum Angebotspreis von 80.336,90 € brutto an die Firma KuKuK aus Stuttgart, zu beauftragen.
    2. Das nachträgliche Spielgerät für den Kleinkindbereich U3 zum Angebotspreis von 7.199,50 € brutto wird ebenfalls an die Firma KuKuK aus Stuttgart beauftragt.

     

    Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

  • Tagesordnungspunkt 8

    Gutachterausschuss

    - Neubestellung der Mitglieder

    - Vorlage Nr. 39/2016 -

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 39/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    STR. Xander, STR. Jesser und STRin Suchanek-Henrich erklären sich für befangen.

     

     

    STR. Dr. Stark interessiert, warum Herr Kühne  und Frau Günther nach wie vor als Mitglieder im Gutachterausschuss vorgeschlagen werden. BM Dieterich entgegnet, dann müssten andere Personen vorgeschlagen werden. Herr Gohm, der diese Frage sicherlich beantworten könnte, könne an der heutigen Sitzung leider nicht teilnehmen. Die vorgeschlagenen Personen seien zuvor jedoch alle gefragt worden. Vermutlich seien die Beiden aufgrund ihrer langjährigen Zugehörigkeit und damit auch großen Erfahrung wieder vorgeschlagen worden. Der Gutachterausschuss tage auch nie gemeinsam mit allen Mitglieder, dies werde jeweils je nach Gutachten entschieden.

     

     

    BM Dieterich stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    Der Gemeinderat möge der Bestellung des Gutachterausschusses, wie vorgeschlagen, zustimmen. Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung folgende Personen für den neu zu bestellenden Gutachterausschuss vor:

     

    1. Markus Xander
    2. Petra Suchanek-Henrich
    3. Stellvertreter Christian Croissant
    4. Gerhard Wörz
    5. Stefan Ernst
    6. Edwin Gohm
    7. Friedrich Jürgen Kühne
    8. Irmhild Günther
    9. Klaus Jesser
    10. Hans Herzog

     

    Der Antrag wird in Abwesenheit von STR. Bosler und ohne Mitwirkung von STR. Xander, STR. Jesser, STRin Suchanek-Henrich (wegen Befangenheit) mit einer Enthaltung (STR. Dr. Stark) mehrheitlich beschlossen.

  • Tagesordnungspunkt 9

    Grundwasserentnahmestelle Seewiesen

    a)      Neufestsetzung der Benutzungsentgelte

    b)      Benutzungsrichtlinien

              - 1. Änderung

    - Vorlage Nr. 40/2016 -

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 40/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    STR. Burrer, STR. Jesser und STR. Ernst erklären sich für befangen.

     

    STR. Scheerle möchte wissen, ob nicht eine Änderung der Benutzungsrichtlinien dahingehend möglich sei, dass das Wasser nicht nur auf Güglinger Gemarkung genutzt werden dürfe. Hintergrund der Frage sei, dass das Wasser auch in den Weingärten außerhalb Güglingen genutzt werden könne.

     

    Frau Wolfinger erläutert, die wasserrechtliche Erlaubnis lasse nur die Verwendung des Wassers in Güglingen, Frauenzimmern und Eibensbach und nur für Tröpfchenbewässerung zu. Auf Nachfrage von STR. Scheerle, ob dies konsequent umgesetzt werde, wird dies von Frau Wolfinger verneint. Die Frage sei, so Frau Wolfinger, ob die Stadt die Regelung ändern wolle und vor allem wo die Grenze gezogen werden solle. STR. Scheerle schlägt eine Begrenzung auf Güglinger Bürger vor. Frau Wolfiner gibt zu bedenken, wie die Wasserentnahme und der entstehende Stau geregelt werden solle. Frau Wolfinger sehe die Problematik auch in der Organisation. Sofern der Wunsch des Gremiums besteht, werde Frau Wolfinger eine Änderung der wasserrechtlichen Genehmigung prüfen bzw. beantragen. STR. Scheerle ist der Auffassung, dass dies auf jeden Fall versucht werden sollte.

     

    STR. Esenwein stellt fest, die Bewässerung werde immer wichtiger, nicht nur bei der Tröpfchenbewässerung im Weinberg, sondern generell im Bereich der Landwirtschaft. Er sehe dieses Thema nicht nur auf Güglingen bezogen. Seiner Ansicht nach müsse dies im GVV behandelt werden. Dann wäre seiner Ansicht nach sinnvoll, nicht nur eine Entnahmestelle zu haben, um das Wasser nicht so weit transportieren zu müssen. Hinsichtlich des genauen Bedarfs müsse zudem auch mit der Landwirtschaft gesprochen werden. BM Dieterich halte auch dieses Gebilde noch für zu klein, da es auch Brackenheimer Bürger gebe, die Weinberge in Güglingen bewirtschaften. BM Dieterich ist ebenfalls der Auffassung, dass in diesem Bereich über Kommunalgrenzen hinweg gedacht werden müsse. Die Landwirte seien diesbezüglich bereits in Gesprächen.

     

    STR. Xander könne sich dem Antrag von STR. Scheerle, die Benutzungsrichtlinie auf Güglinger Bürger auszuweiten, anschließen.

     

    Auf Nachfrage von STR. Esenwein teilt BM Dieterich mit, dieses Thema werde sicherlich über kommunale Grenzen hinweg behandelt, schließlich gebe es auch den Wasserverband Zaber, bei dem alle betroffenen Kommunen beteiligt sind.

     

     

     

    BM Dieterich stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    Die Entgelte für die Entnahme von Grundwasser aus der Grundwasser­entnahme­stelle „Seewiesen“ werden ab 01.04.2016 mit 0,77 € pro m³ abgerechnet.

     

    Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

     

     

    Die Benutzungsrichtlinien, so BM Dieterich, würden geändert, sofern dies rechtlich möglich ist. Frau Wolfinger werde dies mit dem Landratsamt abklären.

     

    Frau Wolfinger entgegnet, die Benutzungsrichtlinien müssten heute trotz allem geändert werden, da anosnsten die geänderten Beiträge nicht wirksam würden. Eine weitere Änderung hinsichtlich des Benutzerkreises könne dann gegebenenfalls im Nachhinein nach rechtlicher Prüfung beschlossen werden.

     

     

    BM Dieterich stellt daraufhin den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    Die Änderungen der Benutzungsrichtlinien werden wie folgt beschlossen.

     

     

    BENUTZUNGSRICHTLINIE

     

    Grundwasserentnahmestelle „Unteres Tal Seewiesen"

    1. Änderung

     

     

    Auf Grund der §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie der §§ 2, 9, und 10a des Kommunalabgabengesetzes und der wasserrechtlichen Erlaubnis des Landratsamtes Heilbronn vom 20.08.1999 (Nr. 60.3/692.22) hat der Gemeinderat der Stadt Güglingen am 15.03.2016 folgende 1. Änderung der Benutzungsrichtlinien beschlossen:

     

    § 1

    Zweck der Einrichtung

    1. Die Stadt Güglingen hat auf dem Grundstück 1696 „Unteres Tal Seewiesen" eine Grundwasserentnahmestelle zur Bewässerung von Weinbauflächen errichtet.
      Diese Grundwasserentnahmestelle soll es den Eigentümern und Bewirtschaftern von Weinbauflächen zur Vermeidung von Trockenschäden in den Sommermonaten ermöglichen Grundwasser zur Tröpfchenbewässerung zu entnehmen.
    2. Bei der Beregnung von Weinbergen sind die Bestimmungen des Weingesetzes in der Fassung vom 27.08.1982 und der hierzu ergangenen Verordnung des Ministeriums Ländlicher Raum zur Durchführung des Weingesetzes vom 12.12.1989 in der jeweils gültigen Fassung zu beachten.
      Ebenfalls zu beachten sind die Regelungen der Rechtsverordnung vom 07.07.1986 zum Schutz der Wassererfassung der Stadt Güglingen und die Schutzbestimmungen und Bewirtschaftungsregeln nach Anlage 1 der Schutzgebiets- und Ausgleichs­verordnung vom 08.08.1991, zuletzt geändert am 15.08.1997.

     

     

    §2

    Nutzungsberechtigte

    Zur Grundwasserentnahme berechtigt, sind ausschließlich Eigentümer und Bewirtschafter von Weinbauflächen, deren zu bewässernde Grundstücke auf den Gemarkungen Güglingen, Frauenzimmern und Eibensbach liegen.

     

     

    § 3

    Art und Umfang der Versorgung

    1. Das Grundwasser muss in seiner Beschaffenheit den jeweils geltenden Rechts­vorschriften entsprechen. Die Stadt Güglingen bietet keine Gewähr für die Beschaffenheit des Wassers und den ausreichenden Zufluss von Grundwasser. Eine Haftung der Stadt Güglingen bei Versorgungstörungen ist ausgeschlossen.
    2. Die Stadt Güglingen wird mindestens einmal jährlich eine chemische Wasseranalyse nach dem Grundwassermessprogramm „G“ durchführen lassen.
    3. Aus der Grundwasserentnahmestelle darf nur während der Sommermonate (Juni bis September) in der Zeit von 6.00 bis 22.00 Uhr Grundwasser entnommen werden.
    4. Die Grundwasserentnahme ist im Gesamten mengenmäßig begrenzt. Das Maximum der Entnahme liegt bei 8 l/s, 400 cbm/Tag, 2.000 cbm/Woche und 25.000 cbm/Jahr. Sind diese Mengen überschritten bzw. ist kein ausreichender Grundwasserzufluss vorhanden, ist die Stadt berechtigt, die Grundwasserentnahmestelle zu schließen.
    5. Die Zufahrt zur und die Abfahrt von der Grundwasserentnahmestelle erfolgt über den Feldweg Nr. 1694 von der Lindenstraße.

     

    § 4

    Benutzungsbeitrag

    1. Eigentümer und Bewirtschafter von Weinbauflächen (Wasserabnehmer) auf Gemarkung Güglingen, Frauenzimmern und Eibensbach können bei der Stadt Güglingen einen Antrag auf Benutzung der Grundwasserentnahmestelle „Unteres Tal Seewiesen" stellen.
    2. Die Stadt erhebt zur teilweisen Deckung ihres Aufwandes einen Kostenerstattungs­betrag. Dieser Betrag ist einmalig von den Wasserabnehmern zu entrichten.
    3. Dieser einmalige Betrag beträgt 256 € je Betrieb. Mit diesem Beitrag sind die Erlaubnis zur Grundwasserentnahme und ein Schlüssel abgedeckt. Für einen Zweit- oder Ersatzschlüssel wird ein Betrag von 45 € (26 €) erhoben.
    4. Diese Beträge entstehen mit der Erteilung der Genehmigung zur Grundwasser­entnahme bzw. mit Aushändigung des Schlüssels. Sie werden einen Monat nach Erteilung der Genehmigung bzw. Aushändigung der Schlüssel zur Zahlung fällig.

     

     

    §5

    Benutzungsentgelt

    1. Die Stadt erhebt für die Grundwasserentnahme ein Benutzungsentgelt.
    2. Schuldner dieses Entgelts ist der Wasserabnehmer.
    3. Das Entgelt wird nach der entnommenen Grundwassermenge berechnet. Es beträgt 0,77 € (0,50 €) pro cbm.
      Die entnommene Grundwassermenge wird anhand von Aufschrieben ermittelt. Bei der Grundwasserentnahmestelle werden Listen ausgehängt, in die jeder Wasserabnehmer das Datum und den Zählerstand auf der eingebauten Wasseruhr nach Beendigung der Entnahme mit einer Nachkommastelle einträgt. Die abgenommene Menge errechnet sich aus der Differenz zum Vorgänger. (die entnommene Wassermenge in vollen cbm einträgt. Die abgenommene Menge wird über die installierte Wasseruhr abgelesen.)
    4. Die Abrechnung des Benutzungsentgeltes erfolgt nach Beendigung der Beregnungs­periode. Das Benutzungsentgelt ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Rechnung zur Zahlung fällig.

     

     

    §6

    Inkrafttreten

    Die 1. Änderung der Benutzungsrichtlinien tritt am 01.04.2016 (01.07.2000) in Kraft.

     

     

     

    Dieterich

    Bürgermeister

  • Tagesordnungspunkt 10

    Bausachen

    a)  Amselreut 1, Güglingen

         - Neubau eines Wohnhauses mit Garage

         - Vorlage Nr. 41/2016 -

    b)   Im Weinberg 9, 74363 Güglingen

           - Neubau einer Doppelgarage

           - Vorlage Nr. 50/2016 -

    c)    Weitere

           - ohne Vorlage -

     

    Aus datenschutzrechtlichen Gründen können Vorlagen auf der Homepage nicht veröffentlicht werden.

    Protokoll

    a) Amselreut 1, Güglingen - Neubau eines Wohnhauses mit Garage

     

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 41/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

     

    BM Dieterich stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    1. Die Stadt Güglingen stimmt dem geplanten Bauvorhaben – Neubau eines Einfamilienwohnhaus mit Doppelgarage und Stellplätzen auf dem Flurstück 5418, Amselreut 1 in 74363 Güglingen, zu.
    2. Die Stadt Güglingen stimmt der Überschreitung der westlichen und südlichen Baugrenze durch die Terrasse und den Treppenabgang zum Untergeschoss zu.
    3. Die Stadt Güglingen stimmt der Errichtung der teilweisen Errichtung der Garage und des darin integrierten Abstellraums in der Bauverbotsfläche zu.
    4. Die Stadt Güglingen stimmt der Befreiung von der festgesetzten Dachform zu.
    5. Die Stadt Güglingen stimmt der Errichtung der beiden Stellplätze an der beantragten Stelle zu.
    6. Das Einvernehmen der Stadt Güglingen wird nach § 36 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 31 BauGB erteilt.
    7. Grundlage bilden der vorgelegte Lageplan von Dipl.-Ing. (FH) Andreas Gläßer, Heilbronn, vom 13.01.2016 sowie die vorgelegten Planunterlagen des Architekturbüros n28 architekten, Güglingen-Eibensbach, vom 06.12.2015.

     

    Der Antrag wird mit einer Enthaltung (STR. Scheerle) mehrheitlich beschlossen.

     

     

     

    b) Im Weinberg 9, Güglingen - Neubau einer Doppelgarage

     

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 50/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    STR. Xander berichtet, die FUW sei mehrheitlich zu der Entscheidung gelangt, dass die vorgesehene Planung so passend ist. Der Eigentümer sollte die Möglichkeit haben, eine Garage zu bauen. Die FUW bitte jedoch darum, die Planung nochmals zu überdenken. Mit einer "gefälligeren Darstellung" in der Form, dass die Garage etwas zurückversetzt wird, könne die FUW sich einverstanden erklären.

     

     

     

    BM Dieterich stellt den Beschlussantrag der Verwaltung - um die Anregung der FUW ergänzt - zur Abstimmung:

     

    1. Entsprechend der Anregung der FUW-Fraktion wird die Verwaltung auf den Bauherrn zugehen, mit der Bitte, die Garage weiter in Richtung Norden zu versetzen, so dass diese stärker in das Gelände eingegraben wird.  
    2. Unter den unter Punkt 1 genannten Voraussetzungen stimmt die Stadt Güglingen  dem geplanten Bauvorhaben – Neubau einer Garage auf dem Flurstück 3881/10, Im Weinberg 9 in 74363 Güglingen, zu.
    3. Die Stadt Güglingen stimmt der Baugrenzenüberschreitung durch die Garage zu.
    4. Die Stadt Güglingen stimmt der Unterschreitung des festgesetzten Abstands zur öffentlichen Verkehrsfläche  zu.
    5. Das Einvernehmen der Stadt Güglingen wird nach § 36 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.
    6. Grundlage bilden die vorgelegten Planunterlagen der Dipl.-Ing. Elvira Nägele, Güglingen, vom 25.02.2016.

     

    Der Antrag wird mit einer Enthaltung (STR. Scheerle) mehrheitlich beschlossen.

     

     

     

    c) Weitere

     

    Weitere Bausachen lagen nicht vor.

  • Tagesordnungspunkt 11

    Bekanntgaben

    a)  Tierheim Heilbronn

          - Mitfinanzierung der laufenden Betriebskosten durch die Landkreiskommunen

           - Vorlage Nr. 42/2016 -

    b)    Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen

            - Vorlage Nr. 43/2016 -

    c)    Haushaltssatzung für das Jahr 2016

           - Haushaltserlass des Landratsamtes

           - Vorlage Nr. 51/2016 -

    d)    Freibad Güglingen

           - Eintrittspreise 2016

           - Vorlage Nr. 52/2016 -

    e)     Weitere

            - ohne Vorlage -

     

    Protokoll

    a) Tierheim Heilbronn

    Mitfinanzierung der laufenden Betriebskosten durch die Landkreiskommunen

     

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 42/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    Die Änderung der Vereinbarung mit dem Tierheim Heilbronn über die Mitfinanzierung der laufenden Betriebskosten durch die Landkreiskommunen wird dem Gremium zur positiven Kenntnisnahme bekanntgegeben.

     

     

    b) Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen

     

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 43/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    Die Beschlüsse aus nichtöffentlichen Sitzungen werden dem Gremium zur positiven Kenntnisnahme bekanntgegeben.

     

     

    c) Haushaltssatzung für das Jahr 2016 - Haushaltserlass des Landratsamtes

     

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 51/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    Der Haushaltserlass des Landratsamtes Heilbronn vom 03.03.2016 wird dem Gremium zur positiven Kenntnisnahme bekanntgegeben. 

     

     

    d) Freibad Güglingen - Eintrittspreise 2016

     

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 52/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    Die Eintrittspreise 2016 für das Freibad Güglingen werden dem Gremium zur positiven Kenntnisnahme bekanntgegeben.

     

     

    e) Weitere

     

    Ortsumfahrung Güglingen:

     

    BM Dieterich verweist auf die Bekanntgabe der letzten Sitzung, als er das Gremium darüber informiert hatte, dass ein Ortstermin bezüglich der Ortsumfahrung stattfinden sollte. Dieser Ortstermin, berichtet BM Dieterich, habe heute stattgefunden, allerdings ohne den zuständigen Abteilungsleiter.

     

    Entsprechend den neuesten Informationen solle bis Gründonnerstag das Paket Planfeststellungsverfahren von der Abteilung Planung an die Planfeststeller übergeben werden, mit dem Ziel, dass bis Ende 2016 der Planfeststellungsbeschluss und damit alle rechtlichen Voraussetzungen vorliegen.

     

    Sobald die Unterlagen dem Planfeststeller vorliegen, solle ein erneutes Gespräch stattfinden, in dem auch der zeitliche Ablauf diskutiert werden solle. Bis zur Realisierung werde es aber definitiv noch einige Zeit dauern.

     

    STR. Esenwein erinnert, in der letzten Sitzung sei auch angeregt worden, die Grundstückseigentümer vorab zu informieren und nach Ausgleichsflächen zu suchen. BM Dieterich entgegnet, damit werde sich das Gremium beschäftigen, sobald Details bekannt sind. Bezüglich des Versands des bereits vorliegenden Informationsschreibens an die Eigentümer sei BM Dieterich darum gebeten worden, abzuwarten, bis nach Ostern die Details geklärt seien.    

  • Tagesordnungspunkt 12

    Verschiedenes

    - ohne Vorlage -

     

    Protokoll

     

    1. Anfrage bzgl. Glyphosat im Trinkwasser

     

    STR. Dr. Stark verweist auf die Diskussion in der letzten Sitzung zum Thema Trinkwasser und Trinkwasserenthärtung. In der Presse sei in der Vergangenheit immer wieder davon gesprochen worden, dass das Pflanzenschutzmittel Glyphosat im Trinkwasser festgestellt worden sei. Ihn interessiere, ob auch das Trinkwasser in Güglingen hierauf bereits untersucht worden sei bzw. ob dies beabsichtigt sei.

     

    Herr Kenngott informiert, diesbezüglich habe er bereits mit dem Gesundheitsamt Kontakt aufgenommen. Von Seiten des Gesundheitsamtes bestehe generell kein Handlungsbedarf, die Gesamtparameter im Trinkwasser in Güglingen seien zudem unauffällig.

     

     

    2. Zukunft des Notariats

     

    STR. Dr. Stark möchte wissen, ob nach Auflösung des Notariates wie in Brackenheim auch im Rathaus eine Auskunftsstelle zur Einsichtnahme in das Grundbuch eingerichtet werde.

     

    BM Dieterich teilt mit, diese Einsichtnahmestelle gebe es im Rathaus bereits seit langem, jedoch für den Dienstgebrauch. Dies sei im Übrigen auch in Brackenheim so. Für Privatpersonen sei dies nach wie vor nur beim Notariat möglich. Die noch von der alten Landesregierung beschlossene Reform bedeute definitiv eine Verschlechterung für die Bevölkerung. Notar Maurer werde voraussichtlich 2017 umziehen.