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Gemeinderatssitzung

Sitzung am 16.02.2016 um 19:00 Uhr

Anwesenheit & Sitzungsdauer

Vorsitzender: BM Dieterich

Normalzahl der Gemeinderatsmitglieder: 21

Anwesend waren: 20

Abwesend waren: STRin Bäzner-Daubenthaler entschuldigt

 

Den Verhandlungen wohnte noch bei: Frau Wolfinger, Herr Gohm, Frau Koch, Herr Behringer, Frau Scheuermann, Herr Kenngott, Schriftführerin: Frau Kuhnle

 

Beginn der Sitzung: 19.00 Uhr       Ende der Sitzung: 21.05 Uhr

Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Schulstandort Güglingen

    - Information über die aktuelle und künftige Entwicklung

    - Vorlage Nr. 9/2016 -

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 9/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    BM Dieterich begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Dr. Doll und Herrn Pfeil. Er müsse heute über eine aktuelle Entwicklung berichten, die alles andere als erfreulich sei. Als er Ende Januar einen Anruf von Herrn Seibold, dem Leiter des Staatlichen Schulamtes in Heilbronn erhalten habe, sei er davon ausgegangen, die telefonische Zusage zur Gemeinschaftsschule zu erhalten. Das Gegenteil sei allerdings der Fall gewesen, Herr Seibold habe BM Dieterich zu einem sogenannten Absagegespräch eingeladen, das am 27. Januar inzwischen stattgefunden habe.

     

    Zu seinem Erstaunen habe man BM Dieterich zu Beginn dieses Gesprächs bereits das vorläufige Protokoll über das noch stattfindende Gespräch übergeben. Dies habe auch er in seinem bisherigen Berufsleben noch nicht erlebt. In diesem vorläufigen Protokoll sei festgehalten, dass BM Dieterich "enttäuscht über das Ergebnis" gewesen sei, dies sei allerdings milde ausgedrückt. Gleichzeitig habe man BM Dieterich und Frau Dr. Doll während des Gesprächs erklärt, wenn das Ministerium entschieden habe, es gebe daran nichts mehr zu rütteln. Für BM Dieterich sei die Katharina-Kepler-Schule allerdings durch einen Buchhaltertrick schlecht gerechnet worden. Die Argumentation sei gewesen, dass nicht dauerhaft zu erwarten sei, dass die Katharina-Kepler-Schule die erforderliche Schülerzahl langfristig halten könne.

     

    Im Verlauf des Absagegesprächs habe man den Betroffenen zu verstehen gegeben, dass die Möglichkeit einer Klage bestünde, diese allerdings wenig Chancen habe. Dies, so BM Dieterich, sei umso mehr schade, da die Verantwortlichen sowohl die Stadt als auch die Schule lange im Glauben gelassen habe, dass alles in Ordnung sei und die Katharina-Kepler-Schule den Zuschlag erhalte. Vor diesem Hintergrund sei die Absage nun ein harter Schlag gewesen. Inzwischen denken die Beteiligten allerdings wieder nach vorne und hätten sich überlegt, was nun geschehen müsse.

     

    Letztendlich, so BM Dieterich, blieben allerdings nicht viele Möglichkeiten. Man könne zum einen abwarten, dann müsse man jedoch davon ausgehen, dass die Werkrealschule in ein paar Jahren geschlossen werde, weil sie als "Resteschule" nicht attraktiv genug ist und die Kinder auf die Realschule oder das Gymnasium wechseln. Diese Lösung des Abwartens scheide daher für  Verwaltung und Schule aus. Die Stadt führe daher bereits Gespräche mit den Gemeinden Pfaffenhofen und Zaberfeld und auch die Schulleitungen der beiden Schulen seien in Gesprächen.

     

    Eine zweite Möglichkeit, teilt BM Dieterich mit, wäre eine Verbundschule zwischen Katharina-Kepler-Schule und Realschule. Diese Lösung sei für BM Dieterich auch nicht uninteressant. Genaue Details könne BM Dieterich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht berichten. Der Schulstandort Güglingen könnte dadurch jedoch gestärkt werden und die Stärken einer Gemeinschaftsschule, wie beispielsweise eine längere Orientierungsphase bis Klasse 5 / 6, zumindest teilweise eingebunden werden. Darüberhinaus wäre die Gemeinschaftsschule eine verbindliche Ganztagesschule. In einer Verbundschule könnte offene und gebundene Ganztagesbetreuung angeboten werden. Letztendlich könnte in einer Verbundschule in Güglingen jeder jeden Schulabschluss absolvieren.

     

    Da in Kürze die Schulanmeldungen stattfinden, gebe es eine Infoveranstaltung am 7. März um die Eltern über die Form der Verbundschule und über den weiteren Verlauf bis dahin zu informieren, sodass möglichst viele Eltern die bestmögliche Lösung für ihr Kind daraus ziehen können.

     

    Die Details, informiert BM Dieterich, würden in dieser Woche noch mit dem staatlichen Schulamt besprochen. Danach folgen Besprechungen mit den Schulen und im Gemeindeverwaltungsverband bevor man den Gemeinderat ausführlich informieren könne.

     

     

    STR. Gutbrod habe sich ebenso wie die Verwaltung und die Schulen entsetzt über die Entscheidung des Regierungspräsidiums. Er selbst sei bei der Schulveranstaltung kurz zuvor anwesend gewesen, damals habe sich alles sehr positiv angehört. Grund für die Ablehnung sei wohl nicht das Konzept als solches, sondern die Schülerzahl, die die gesetzliche Vorgabe von mindestens 40 Schülern nicht erreicht habe. Er frage sich, ob die Kommune dies hätte abschätzen können, dass möglicherweise durch die Gemeinschaftsschule in Sulzfeld Probleme entstehen könnten. Des weiteren interessiere ihn, ob der Antrag - wie in Brackenheim - nicht auch hätte früher gestellt werden können. Möglicherweise hätte dann noch eine Chance bestanden. BM Dieterich glaubt nicht, dass der Antrag zu spät gestellt wurde, sondern vielmehr gründlich vorbereitet wurde. Seiner Meinung nach sei die Genehmigung einer Ganztagesschule in Sulzfeld ein Fehler gewesen, die Schüler kämen dort aus 3 Landkreisen. Frau Dr. Doll ergänzt, sie habe die Schule nicht in diese Entwicklung geschickt, ohne sich die Frage der Schülerzahlen mehrfach zu stellen. Im April 2015 sei ihr von Seiten des Schulamtes bestätigt worden, dass die Schülerzahlen ausreichend seien. Insiderwissen habe ihr außerdem bestätigt, dass dies auch noch bis Dezember 2015 gegolten habe. Nun sei dies plötzlich nicht mehr der Fall. Bezüglich des Zeitpunktes des Antrags gibt Frau Dr. Doll recht, der Antrag hätte früher gestellt werden können. Dann allerdings nicht mit der Güte des pädagogischen Konzeptes.

     

    STR. Esenwein erinnert, die BU-Fraktion habe bereits im Jahr 2011 gemahnt, die Stadt müsse sich auf den Weg machen, den Schulstandort Güglingen neu zu ordnen und habe damals bereits die Gemeinschaftsschule in die Diskussion gebracht. Ein Gespräch mit den entsprechenden Vertretern habe daraufhin stattgefunden. Zu diesem Zeitpunkt habe die Frage im Raum gestanden, dass Güglingen die ideale Größe für den Aufbau einer gymnasialen Stufe habe. STR. Esenwein sieht in der Historie einen kommunalpolitischen Fehler. Die Stadt habe sich damals auf den Weg gemacht, den Anbau der Realschule umzusetzen. In der Zwischenzeit hätten andere Kommunen, u.a. Nordheim, Investitionen getätigt. 2013 habe nochmals eine Veranstaltung zu Gemeinschaftsschulen stattgefunden mit guten Referenten. Wenn im Jahr 2011 bereits reagiert worden wäre, hätte genügend Vorlauf bestanden um 2013 die Gemeinschaftsschule zu beantragen. STR. Esenwein ist sicher, dass die Schülerzahlen damals gereicht hätten, um den Zuschlag zu erhalten. In der Zwischenzeit habe nun jedoch auch Brackenheim investiert. Für ihn stelle sich nun die Frage, wie Güglingen aus dieser Situation trotz des Fehlers noch etwas positives für die Zukunft machen könne. Die schlimmste Prognose wäre für STR. Esenwein, die Katharina-Kepler-Schule nicht halten zu können. Für die Eltern sei wichtig, ihre Kinder hier in die Schule bringen zu können. Daher gebe es seiner Ansicht nach nur das Ziel der Verbundschule. Hierfür wäre allerdings ein gemeinsamer Schulhof gut. Die Frage stelle sich für ihn unter anderem auch, wie die Unterstufe gemeinsam unterrichtet werden könne. STR. Esenwein sehe darin eine große Aufgabe, die Schullandschaft für Güglingen so zu gestalten um eine Alternative zu erreichen, bei der auch der Verband mitwirken müsse.

     

    BM Dieterich stellt klar, es müsse nun nach vorne geschaut werden. Die Entscheidung für die Investition in der Realschule sei seines Erachtens in jedem Fall richtig gewesen. Seit 2013 habe sich die Kommune im Verband als Träger der Katharina-Kepler-Schule intensiv mit dem Thema Gemeinschaftsschule beschäftigt. Möglicherweise sei es ein Fehler gewesen, den Antrag erst zu stellen, wenn ein entsprechendes pädagogisches Konzept vorliegt. Aus den Gesprächen sei jedoch herauszuhören gewesen, dass dieses eine Jahr nicht ausschlaggebend gewesen wäre. Man müsse nun versuchen, aus der Situation das bestmögliche zu machen. An der Katharina-Kepler-Schule könnten die Kinder weiterhin in der 5. und 6. Klasse zusammenbleiben. In der Realschule habe man gute Fachräume. Am Freitag folge nun das nächste Gespräch, um mit allen Beteiligten die Dinge vorzubereiten, mit dem Ziel in Güglingen einen Schulstandort zu schaffen, an dem jedes Kind jeden Schulabschluss absolvieren kann.

     

    STR. Gutbrod stimmt STR. Esenwein zu, dass das Konstrukt Verbundschule in jedem Fall forciert werden müsse. Ihn interessiert, ob es bereits Erfahrungswerte anderer Kommunen gebe oder ob dies speziell für Güglingen erarbeitet werde. Frau Dr. Doll könne zum jetzigen Zeitpunkt noch keine detaillierte Auskunft geben. Es würde ausschließlich ein Verbund Katharina-Kepler-Schule und Realschule genehmigt. Verbundschulen an sich gebe es bereits. In den letzten ein bis zwei Jahren sei dieses Konstrukt häufiger gewählt worden. Es gebe etliche Modelle, die die Verantwortlichen auch besichtigen wollen.

     

    Auf Nachfrage von STR. Gutbrod erläutert Frau Dr. Doll, in Weinsberg gebe es einen gemeinsamen Campus, dies sei ein wichtiger Unterschied zur Situation in Güglingen. Inwiefern die Konzepte direkt übertragbar sind, hänge auch mit den Leitungen der Werkrealschule und der Realschule zusammen und sei auch eine Frage der Zügigkeit der Schulen. Direkt übertragen werden könne sicherlich kein Konzept, aber als Grundlage könne es sicherlich dienen. Frau Dr. Doll betont, die Katharina-Kepler-Schule habe ein sehr gutes Konzept vorliegen, die Eltern, die da sind, seien vollkommen zufrieden. Bei den Schülern der Werkrealschule (Sekundärstufe) sei eine Veränderung der Schülerpersönlichkeit durch das neue Konzept spürbar. Dies wolle man auch mitnehmen.

     

    Bezüglich der Schulstandorte informiert Herr Pfeil, diese seien überwiegend von Realschulen entwickelt worden. Künzelsau habe wie Güglingen zwei unterschiedliche Standorte. Im Kreis Heilbronn gebe es bislang vier Verbundschulen, mit denen die Schulleitungen in Güglingen auch ständig in Kontakt stehe. Er halte den Weg sicherlich für machbar. 

     

    STR. Esenwein stellt klar, man befinde sich derzeit wieder in einer Übergangsphase, eine mögliche Veränderung durch die Landtagswahlen sei nicht absehbar. Die CDU spreche davon, Werkrealschulen mit Realschulen zu Verbundschulen verbinden zu wollen. Um dies erreichen zu können, werde eine andere Schüler-/Lehrerrelation benötigt. Bei der Veranstaltung in der Katharina-Kepler-Schule sei über das große Engagement der Lehrer berichtet worden, das auch spürbar sei. Es liege ein gutes Konzept vor. Dies sei für STR. Esenwein sehr überzeugend, er werde die Entwicklung unterstützen.

     

    BM Dieterich verstehe dies insgesamt als Zustimmung des Gremiums. Somit habe die Verwaltung einen klaren Handlungsauftrag. In Kürze finde die Informationsveranstaltung statt, zu der die Mitglieder des Gremiums alle herzlich eingeladen sind. BM Dieterich sei es wichtig zu kommunizieren, dass jeder weiterhin in Güglingen alles erreichen könne.

     

    Frau Dr. Doll lädt die anwesenden Herren und Damen des Gemeinderates in diesem Zusammenhang herzlich zum Tag der offenen Tür der Katharina-Kepler-Schule am 26.2. und der Realschule am 27.2. ein.

     

    STR. Naffin interessiert, ob es dann nach wie vor noch einen Weg von der Verbundschule zur Gemeinschaftsschule gebe. BM Dieterich verneint dies. Jedoch greife die Verbundschule wesentliche Elemente der Gemeinschaftsschule auf.   

  • Tagesordnungspunkt 2

    L 1103 Ortsumfahrung Pfaffenhofen - Güglingen

    - Information zum Stand des Verfahrens

    - Vorlage Nr. 10/2016 -

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 10/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    Für BM Dieterich ist die Ortsumfahrung weiter ein leidiges Thema, da kein Fortschritt zu verzeichnen sei. Er habe das Gremium immer wieder darüber informiert, dass die Stadt nun ein weiteres Mal vertröstet wurde. BM Dieterich habe sich daher Ende letzten Jahres nochmals an das Regierungspräsidium gewandt mit der Bitte um Information über den aktuellen Stand und der Verantwortlichkeiten. Als Sitzungsvorlage habe BM Dieterich dem Gremium die Antwort des Regierungspräsidiums übergeben, die für ihn wieder einmal wenig aussagekräftig und nicht zufriedenstellend sei. Mittlerweise werde seitens des Regierungspräsidiums von einem Baubeginn 2017 gesprochen, das Weitere solle den Kommunen im März vor Ort erläutert werden. Wie von BM Dieterich vermutet, werde dieser Termin erst nach den Landtagswahlen - am 24. März - stattfinden.

     

    BM Dieterich zeigt sich verärgert über die Vorkommnisse und darüber, dass im Wahlkampf nun sogar Tatsachen verdreht würden. Von Seiten des Landtagskandidaten der Grünen sei behauptet worden, dass erst die jetzige Regierung die Sache auf den Weg gebracht habe. Richtig sei allerdings, dass Güglingen und Pfaffenhofen bereits vor vielen Jahren schon eine Vereinbarung mit dem Land Baden-Württemberg über die Kostentragung abgeschlossen habe. Danach habe es lange gedauert, bis das Planfeststellungsverfahren in Gang gekommen sei. Im März 2011 seien die Bürger durch das Regierungspräsidium über den weiteren Verlauf informiert worden. Damals sei die Aussage getroffen worden, im Sommer 2011 werde mit der Planfeststellung begonnen. Nach den Landtagswahlen allerdings sei nichts mehr passiert. Letztendlich sei also das Gegenteil der Aussage des Grünen Landtagskandidaten richtig. 

     

    BM Dieterich erinnert, die Vereinbarung war befristet bis Ende 2012. BM Dieterich sei - gemeinsam mit Herrn Rust - bei Verkehrsminister Hermann vorstellig geworden mit der Bitte um Verlängerung der Vereinbarung. Herr Rust habe sich dafür ausgesprochen. Minister Hermann jedoch habe entschieden, es werden keine Straßen gebaut. Es habe lange gedauert, bis das Land ein Straßenbauprogramm für die nächsten 10 Jahre erstellt hatte. Die Ortsumfahrung Güglingen sei damals unter den Maßnahmen gewesen, die 2015/16 gebaut werden sollten. Die Kommunen Pfaffenhofen und Güglingen hätten daraufhin eine neue Vereinbarung mit dem Land geschlossen, die im Mai 2015 unter der klaren Voraussetzung eines zügigen Fortschritts von den Gemeinderäten beschlossen worden sei. Seither seien die Termine immer weiter verschoben worden. Nun sei von Seiten des Landes plötzlich etwas gefunden worden, was in den Vorbereitungen noch nicht erledigt worden war, um das ganze wieder in die Länge zu ziehen. Aus diesem Grund stehe man nun wieder bei null, obwohl Minister Hermann im Mai 2015 selbst formuliert habe, es sei schön, dass eine neue Vereinbarung geschlossen werden konnte und der Bau 2015/16 realisiert werden könne. Letztendlich, so BM Dieterich, wisse man nicht was man glauben soll.

     

     

    Für STR. Sigmund ist die Situation und die ständigen Verzögerungen sehr ärgerlich, er glaube derzeit noch nicht dran. Des Weiteren frage er sich, was die Formulierung "Sobald die CEF-Maßnahmen ökologisch wirksam sind, wird der Streckenbau durchgeführt" zu bedeuten habe. Dies sage seiner Ansicht nach nichts aus. BM Dieterich hofft, diese Frage nach dem Termin im März beantworten zu können.

     

    STR. Gutbrod ist der Meinung, ganz Güglingen müsse einmal aufstehen und deutlich machen, dass es so nicht funktionieren kann. Güglingen sei schließlich der größte Zahler an überkommunale Gremien. Vielleicht, meint STR. Gutbrod, müsste der Gemeinderat sich geschlossen mit Vertretern der Wirtschaftsunternehmen auf den Weg nach Stuttgart machen. BM Dieterich verkaufe die Güglinger Interessen sicherlich gut und trotzdem halten sich die Verantwortlichen nicht an Zusagen und Vereinbarungen. BM Dieterich merkt an, zunächst müsse man abwarten, welcher Minister dann für den Straßenbau zuständig ist. Am Faschingsdienstag sei er traditionell mit den Zabergäunarren zum alljährlichen Empfang des Ministerpräsidenten gefahren. Dabei habe er auch Verkehrsminister Hermann getroffen. Auf die Frage wann die Ortsumfahrung gebaut werde, habe BM Dieterich die Antwort erhalten, man müsse abwarten, die Straße würde aber auf jeden Fall gebaut.

     

    STR. Sigmund unterstützt die Ausführungen von STR. Gutbrod. Er habe bereits vor Jahren gesagt, es müsse eine Abordnung des Gemeinderates und der Wirtschaft nach Stuttgart fahren, der Gemeinderat alleine wirke nicht. Die Wirtschaft habe ein anderes Gewicht.

     

    Für STR. Xander ist klar, dass etwas getan werden muss. Die Frage ist, wer Ansprechpartner ist. Seinem Empfinden nach schiebe einer die Verantwortung auf den anderen. Man sei nun schon oft angelogen worden. In Vorbereitung des Termins am 24. März bittet STR. Xander darum, den zuständigen Sachbearbeiter anzuschreiben und aufzufordern, bis zum Gespräch alle im Schreiben angedeuteten Termine (bsp. "in diesem Frühjahr ein Ingenieurbüro zu beauftragen") zu konkretisieren. Diese Dinge sollten nun seitens der Kommunen konkret eingefordert werden. Des weiteren regt STR. Xander an, entlang der geplanten Trasse die Grundstückseigentümer anzuschreiben, dass von Seiten der Stadt alles getan werde und sie informieren werde. Dies sollte auch gegenüber dem Regierungspräsidium kommuniziert werden. BM Dieterich informiert, eines sei bereits von der Verwaltung vorbereitet, allerdings habe man noch abwarten wollen, bis klar ist, ob der Termin stattfindet. Mit dem Ingenieurbüro habe er selbst Kontakt aufgenommen und erfahren, dass zunächst einmal ein Preisangebot abgegeben aber noch kein Zuschlag erteilt worden sei.

     

    STR. Esenwein ist der Auffassung, die Stadt könne jetzt bereits nach möglichen Flächen für CEF-Maßnahmen schauen. Dafür, entgegnet BM Dieterich, müsste man diese kennen. STR. Esenwein meint, hierüber könne sich die Verwaltung bereits im Vorfeld informieren, um nicht weitere Verzögerungen zu haben. Aufgrund der Historie habe STR. Esenwein darüberhinaus das Gefühl, dass es im Regierungspräsidium Mitarbeiter gebe, dies das Vorhaben von sich wegschieben. Dies müsste gegenüber dem Ministerium auch kommuniziert werden.

     

    Für BM Dieterich ist zu diesem Thema für heute alles gesagt. Die Ortsumfahrung Güglingen - Pfaffenhofen stehe nach wie vor mit 3 anderen Maßnahmen ganz oben auf der Liste. Man könne heute leider nichts beschließen außer deutlich zu machen, dass weder Gremium noch Verwaltung mit dieser Vorgehensweise einverstanden sind.   

  • Tagesordnungspunkt 3

    Familienbewusste Kommune Plus

    - Auswertung des Berichtes

    - Vorlage Nr. 11/2016 -

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 11/2016 , übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    Hintergrund dieses Tagesordnungspunktes, stellt Frau Koch klar, ist die Verleihung des Qualitätsprädikates "Familienbewusste Kommune Plus". Die Verleihung des Prädikates erfolge nur auf gewisse Zeit. Im Zuge der Prüfung sei festgestellt worden, dass die Kommune zwar alles dafür tue, eine familienfreundliche Kommune zu sein, es aber keinen formalen Beschluss darüber gebe. Das AG Netzwerk Familie Baden-Württemberg habe der Verwaltung nahe gelegt, einen solchen Beschluss zu fassen, da das Fehlen bei einer nächsten Prüfung nicht mehr so wohlwollend gesehen werden könne. Da es sicherlich auch Ziel des Gemeinderates sei, das Prädikat weiterhin zu erhalten, habe sich die Verwaltung entschlossen, den heutigen Beschlussantrag zur Abstimmung zu stellen.

     

    STR. Xander erklärt, er könne diesem Beschlussantrag nicht zustimmen. Jedoch nicht, weil er Güglingen nicht als familienbewusste Kommune sehen wolle, sondern weil er diese Bürokratie nicht unterstützen wolle.

     

    BM Dieterich betont, Güglingen sei eine von 16 Kommunen, denen dieses Prädikat verliehe wurde. Seines Erachtens spreche nichts dagegen, dies auch zu beschließen, es weiterhin bleiben zu wollen.

     

    Dies halte auch STR. Esenwein nicht für falsch. Die Kommunale Gesundheitsförderung müsse allerdings bei der kommunalen Stadtentwicklung 2030 berücksichtigt werden. Des weiteren müsse man sich fragen, wie man Güglingen in dieser Mangelsituation positionieren könne. Es sollte darüber nachgedacht werden, wo hier Verbesserungen erzielt werden können. Auch der Aspekt Migration / Integration spiele für Güglingen eine wichtige Rolle. Für BM Dieterich gebe es viele Möglichkeiten, die Handlungsfelder seien auf Seite 1 der Vorlage dargestellt. Ein Beschluss über den Wunsch weiterhin familienfreundlich sein zu wollen, schade seines Erachtens nicht.

     

    Für STR. Naffin ist dieser Beschlussantrag zu pauschal und sage nichts aus. In der Vorlage seien die Hintergründe allerdings erläutert. Er schlage vor, die einzelnen Punkte mit in die Klausurtagung einzubringen. 

     

    Auch für STR. Ottenbacher wäre wichtig, das Prädikat weiterzubehalten. Es müsste allerdings konkreter formuliert werden.

     

    Für STR. Gutbrod versteht es sich eigentlich von selbst, entsprechend des Gedankens einer famlienbewussten Kommune zu handeln, dies sei für ihn Geschäftsgrundlage. Vor diesem Hintergrund sei die Ausführung von STR. Xander nachvollziehbar. Er werde dem Antrag zustimmen, möchte allerdings deutlich machen, dass dies auch für ihn bürokratisch sei.

     

     

    BM Dieterich stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    Die Stadt Güglingen versteht sich als „familienfreundliche Kommune“. Bei den künftigen Beschlüsse des Gemeinderates wird dieser Aspekt immer Berücksichtigung finden. Die weiteren angeregten Verbesserungsvorschläge werden jeweils dann berücksichtigt, wenn eines dieser Themen beraten und behandelt wird.

     

    Der Antrag wird mit fünf Gegenstimmen (STR. Xander, STR. Barth, STR. Bruder, STR. Burrer, STR. Scheerle) mehrheitlich beschlossen.      

  • Tagesordnungspunkt 4

    Bebauungsplan „Täle, 1. Änderung“

    a)      Aufstellungsbeschluss

    b)      Vorstellung und Billigung des Entwurfs

    c)      Auslegungsbeschluss

    - Vorlage Nr. 12/2016 -

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 12/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    Auf Nachfrage von STR. Knecht erklärt Herr Gohm der Pflanzzwang liege auf den anderen Grundstücken. BM Dieterich erklärt, der Hinweis von STR. Knecht bezüglich des Pflanzzwangs werde aufgenommen. Es werde jetzt erst in das Verfahren eingestiegen.

     

     

    BM Dieterich stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    1. Für den im Entwurfsplan vom 14.01.2016 dargestellten Geltungsbereich wird nach § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan „Täle, 1. Änderung“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen.
    2. Der Entwurf des Bebauungsplans mit Datum 14.01.2016, erstellt durch das Vermessungsbüro Käser, Untergruppenbach, wird gebilligt.
    3. Der Entwurf des Bebauungsplanes wird entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind von der Auslegung zu benachrichtigen und zur Äußerung aufzufordern.

     

    Der Antrag wird mit einer Gegenstimme (STR. Esenwein) mehrheitlich beschlossen.

  • Tagesordnungspunkt 5

    Bebauungsplan „Äußerer Riedgraben, Erweiterung“

    a)      Vorstellung und Billigung des Entwurfs

    b)      Auslegungsbeschluss

    c)      Feststellung des Entwurfs

    - Vorlage Nr. 13/2016 -

     

    Protokoll

    STRin Suchanek-Henrich erklärt sich als Architektin befangen.

     

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr.13/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    STR. Xander erinnert, das Gebiet sei so gewählt worden, dass sich - auch bezüglich der Parkplätze -  eine Ergänzung mit dem Sportgelände des GSV ergibt. In den in der Vorlage aufgezeigten Planungen seien nun Stellplätze vorgesehen. Ihn interessiere, wer diese Stellplätze baue. BM Dieterich erklärt, dies seien keine öffentlichen Stellplätze sondern würden vom Bauherrn eingerichtet. STR. Xander bezweifelt, dass dies so allgemeiner Wunsch ist. BM Dieterich stellt fest, es sei darüber gesprochen worden, dass die öffentlichen Stellplätze am Sportgelände zur Verfügung stehen. Frau Scheuermann erläutert ergänzend, es sei auch ein Stellplatznachweis auf dem eigenen bzw. auf dem Baugrundstück zum Teil noch zu erbringen.

     

    STR. Esenwein erachtet die Fläche für zu groß. Es sei tatsächlich ein wesentlicher Punkt gewesen, hier Synergien zu schaffen, um nicht nochmals so viele Stellplätze zu benötigen. 3 - 4 Stellplätze wären seines Erachtens ausreichend. Hierüber sollte nochmals verhandelt werden. BM Dieterich erklärt, die Verwaltung nehme dies mit auf.

     

    STR. Naffin sei die Vorgabe der Begrünung von geschlossenen Wandflächen mit je einer Kletterpflanze je 5 laufende Meter aufgefallen. Er habe sich gefragt, ob dies so üblich ist. BM Dieterich entgegnet, Fassadenbegrünung sei durchaus üblich. STR. Esenwein ergänzt, beim Vorhaben Faller habe man dies auch gemacht.

     

     

    BM Dieterich stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    Der Entwurf des Bebauungsplanes, mit Datum vom 13.01.2015, gefertigt durch das Vermessungsbüro Käser, Untergruppenbach, wird gebilligt und entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind von der Auslegung zu benachrichtigen und zur Äußerung aufzufordern.

     

    Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

  • Tagesordnungspunkt 6

    Sanierung Backofen Backhaus Eibensbach

    - Vergabe der Sanierungsarbeiten

    - Vorlage Nr. 14/2016 -

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 14/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    BM Dieterich könne sich vorstellen, dass sich auch die Mitglieder des Gremiums vereinzelt über die Höhe der Kosten gewundert haben. Herr Gohm habe jedoch erläutert, dass die Sanierung nur in diesem Umfang möglich sei.

     

    STR. Sigmund habe sich lediglich gewundert, warum bei dieser Kostenhöhe kein zweites Angebot eingeholt wurde. Herr Gohm berichtet, die Stadt habe mit dieser Firma in der Vergangenheit bereits Reparaturen durchgeführt. Die Firma kenne den Ofen und habe den Aufwand für die Sanierung zusammengestellt. Das Landesdenkmalamt habe die Maßnahme zugelassen. Auch zu der Firma habe das Landesdenkmalamt ein positives Feedback erteilt. Aus diesem Grund habe sich die Verwaltung für die Firma Ofenbau Marggraf entschieden. Außer der zeitlichen Verzögerung, meint BM Dieterich, spreche allerdings auch nichts gegen die Einholung eines zweiten Angebotes.

     

    STR. Xander interessiert, ob die Möglichkeit eines Zuschusses bestünde, wenn das Landesdenkmalamt mit einbezogen werden müsse. Herr Gohm teilt mit, die Verwaltung habe die Zuschussmöglichkeit überprüft. Es bestehe keine Möglichkeit einen Zuschuss zu erhalten.

     

    STR. Xander erinnert, die Maßnahme sei bereits thematisiert worden und die Mängel seien bekannt. Er erklärt sich mit der Vergabe an die Firma Marggraf einvestanden.

     

    Bezüglich des hohen Aufwandes erläutert Herr Gohm, der vorhandene Ofen müsse komplett abgebaut werden. Der Steinboden innen sei uneben und gerissen und könne nicht von innen repariert werden. Auch das Gewölbe sei schadhaft und die Einbauten müssten komplett ausgebaut werden. Alles in allem sei es eine sehr aufwendige Handarbeit.

     

    STRin Xander habe von Herrn Marggraf vor ein bis zwei Jahren gehört, der Ofen würde kaputt gehen, aufgrund der geringen Nutzung. Sie interessiere daher, ob Herr Marggraf nun etwas zur Haltbarkeit gesagt habe. Durch die Temperaturschwankungen bestünde doch ansonsten wieder die Gefahr von Schädigungen. Herr Gohm könne sich vorstellen, dass Temperaturschwankungen zu einer etwas geringeren Haltbarkeit führen, dieses Problem bestünde dann allerdings in jeder Gemeinde mit Backhaus. Laut Information von BM Dieterich solle das Backhaus wieder öfter betrieben werden.

     

    Auf Nachfrage von STR. Knecht informiert Herr Gohm, wenn der Auftrag erteilt werden kann, werde die Verwaltung auf Herrn Marggraf und die Verantwortlichen in Eibensbach zugehen. Momentan werde von einem Zeitfenster von 4-6 Wochen ausgegangen.

     

     

    BM Dieterich stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    Der Auftrag zur Sanierung des Backofens im Backhaus Eibensbach wird an die Fa. Marggraf aus Pfaffenhofen zum Angebotspreis von 22.550,50 € brutto erteilt.

     

    Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

  • Tagesordnungspunkt 7

    Abbruch Gebäude Deutscher Hof 19/21

    - Vergabe der Abbrucharbeiten

    - Vorlage Nr. 15/2016 -       

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 15/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    Auf Nachfrage von STR. Scheerle informiert Herr Gohm in dem Preis sei auch das Verfüllen des Bodens nach dem Abbruch mit enthalten. BM Dieterich ergänzt, man könne sich dann noch Gedanken darüber machen, ob diese Position tatsächlich enthalten bleiben oder herausgenommen werden solle, je nachdem wie weit die Planungen der Neugestaltungen bis dahin fortgeschritten sind.

     

    STR. Sigmund verweist auf die Formulierung in der Vorlage "die beiden erstgenannten Bieter gelten als zuverlässig und leistungsfähig". Er frage sich nun, ob der dritte Bieter nicht zuverlässig sei. BM Dieterich erläutert, es gehe um die Leistungsfähigkeit, da die Firma Neubauer aus Brackenheim ein kleiner Landschaftsgartenbaubetrieb sei.

     

    STR. Knecht möchte wissen, ob sich die Verwaltung Entsorgungsnachweise für das Abbruchmaterial vorlegen lasse. BM Dieterich bestätigt dies.

     

    STR. Bruder interessiert, wann der Abbruch geplant ist. Herr Gohm teilt mit, die Arbeiten seien für Dienstag nach Ostern ausgeschrieben worden. Man wolle noch eine Woche der Osterferien mit nutzen, um genügend Platz für die Arbeiten zu haben und vor dem Hintergrund des Lärms während des Schulalltags.

     

     

    BM Dieterich stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    Die Abbrucharbeiten werden an die Firma Seufer Erdbau GmbH aus 74182 Obersulm zum Angebotspreis von 129.948,00 € brutto vergeben.

     

    Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

  • Tagesordnungspunkt 8

    Wasserversorgung

    - Information zur Wasserenthärtungsanlage

    - ohne Vorlage -

     

    Protokoll

    Die Verwaltung habe sich entschlossen, das Gremium zunächst mündlich über dieses Thema zu informieren.

     

    Herr Kenngott möchte zunächst klar darstellen, dass die Trinkwasserqualität in Güglingen sehr gut sei, allerdings mit dem Makel einer etwas höheren Wasserhärte. Die Wasserhärte für Güglingen liege bei rund 16 Grad deutscher Härte und somit im Härtebereich hart.

     

    Für die Enthärtung gebe es im Prinzip nur zwei Möglichkeiten. Zum einen könne der Bodenseewasseranteil erhöht werden. Momentan liege das Verhältnis bei 50% Bodenseewasser zu 50% Eigenwasser. Bei Erhöhung des Bodenseewassers werde das Wasser in Güglingen folglich weicher. Bei reiner Bodenseewassernutzung könnte die Wasserhärte auf 9 Grad gesenkt werden. In diesem Fall, so Herr Kenngott, würde allerdings die eigene Infrastruktur vernachlässigt. Letztendlich gebe es aus Sicht von Herrn Kenngott keinen Grund das Eigenwasser derart zurückzusetzen.

     

    Die zweite Möglichkeit wäre die Aufbereitung des Eigenvorkommens durch eine Kombination aus Nanofiltration und Umkehrosmose. Rein rechnerisch betrachtet könnte der Wasserbedarf für Güglingen komplett selbst produziert und verteilt werden. Die Brunnen wären nach jetzigem Stand auch leistungsfähig mehr Eigenwasser zur Deckung des Bedarfs hinzuzugeben. Je höher der Anteil an Eigenwasser, desto höher würde aber der Härtegrad des Wassers.

     

    Nun stelle sich die Frage, welchen Weg die Kommune gehen wolle - den Anteil des Bodenseewassers zu erhöhen oder die Aufbereitung des Eigenwassers. Herr Kenngott stellt klar, Aufbereitungsanlagen in diesem Umfang könnten nicht mit kleinen privaten Anlagen verglichen werden, sondern seien bauliche Anlagen mit großem Platzbedarf hinter denen eine entsprechende Investition stecke.

     

    Zur Verdeutlichung schlage die Verwaltung daher vor, sich gemeinsam zunächst eine solche Anlage anzuschauen, um einen Eindruck des Ganzen zu erhalten. Wenn die Stadt diesen Weg gehen wolle, müsse zunächst alles notwendige bauliche vor Ort und dann letztendlich durch das Landratsamt geprüft werden. Der Invest, der hierfür zunächst getätigt werden müsse, sei also entsprechend hoch.

     

     

    STR. Barth interessiert, worin die Vorteile von weicherem Trinkwasser liegen, ob dies auch etwas über die Wasserqualität aussage und ob eine Enthärtung sich auf den Wasserpreis auswirke. Möglicherweise sei es dann doch besser, Haushalten, die eine eigene Enthärtungsanlage einrichten, einen Zuschuss zu gewähren. Durch die Enthärtung, erläutert Herr Kenngott, würde das Wasser entsalzt und ihm würden Mineralien entzogen, die dann wieder zugeführt werden. Die Qualität werde dadurch nicht verschlechtert. Die Hygiene werde als Nebeneffekt sogar besser. Herr Kenngott betont in diesem Zusammenhang nochmals die hohe Trinkwasserqualität in Güglingen. Ob das Wasser zu hart sei oder nicht, liege auch jeweils im Auge des Betrachters und sei insofern subjektives Empfinden. Die Industriebetriebe benötigen keine kommunale Enthärtungsanlage, da diese eigene Anlagen auf ihrem Grundstück bauen und das Wasser auf 0 heruntersalzen müssen.

     

    Auf Nachfrage von STR. Barth teilt Herr Kenngott mit, die Kosten für private Enthärtungsanlagen differieren stark, je nach Umfang der Anlage. Für STR. Barth stellt sich die Frage, ob diese enorme Investition von den Bürgern gewollt ist. BM Dieterich entgegnet, der Wunsch war aus der Mitte des Gremiums geäußert worden.

     

    STR. Xander dankt Herrn Kenngott für die Erläuterungen, die er jedoch früher erwartet habe. Dem Vorschlag, eine solche Anlage zunächst in Brackenheim zu besichtigen, könne STR. Xander zustimmen. Anschließend bittet er jedoch um Ausarbeitung der Fakten mit Vergleichsrechnung der Kosten und des Nutzens. Herr Kenngott ergänzt, dann könne auch die Auswirkung auf den Wasserpreis beziffert werden.

     

    Bei diesen Überlegungen, gibt STR. Dr. Stark zu bedenken, müsse auch berücksichtigt werden, dass durch eine größere Entnahme aus der eigenen Quelle der Grundwasserspiegel sinke. Die daraus möglicherweise entstehenden Konsequenzen dürften nicht außer Acht gelassen werden. Aus Sicht von BM Dieterich könne man nicht komplett auf Bodenseewasser verzichten.

     

    STR. Esenwein interessiert, welche Nitratgrenzwerte eingehalten werden müsse. Es müsse auch untersucht werden, was bei einer Ableitung in einen Vorfluter bei gleichzeitig geringem Niederschlagswasser passiere. Die Vor- und Nachteile einer Wasserenthärtungsanlage müssten scharf abgewogen werden. Unter Berücksichtigung der Landwirtschaft werde in Zukunft wohl eher mehr als weniger Wasser benötigt. Herr Kenngott weiß, die Grundwasserleitung dürfe natürlich nicht überstrapaziert werden. In der Vergangenheit habe man aber immer genügend Grundwasser gehabt. Für die Landwirtschaft, die sicherlich viel Wasser benötigen werde, bedürfe es keiner Trinkwasserqualität. Bezüglich der Nitratgrenzwerte informiert Herr Kenngott, durch die EU-Verordnung sinke der Nitratgehalt stetig. Im Trinkwasser sei die maximal zugelassene Nitratbelastung auf 50 Milligramm / Liter beschränkt, in Güglingen liege man bei ca. 20 Milligramm / Liter. Die Nitratbelastung werde über die Trinkwassernetzüberwachung ständig kontrolliert.

     

    STR. Naffin interessiert, ob für eine Wasserenthärtungsanlage dieser Größe generell eine Amortisation denkbar sei oder ob sich die hierfür notwendigen Investitionen in jedem Fall auf den Wasserpreis auswirken. Herr Kenngott entgegnet, dies komme darauf an, wo der Wert des enthärteten Wassers angesetzt werde. Ausgaben entstehen in jedem Fall für den Invest an sich, Strom und die Unterhaltung der Anlage. Der Nutzen liege lediglich bei weicherem Trinkwasser.

     

    Die ausführliche Kosten-/Nutzenanalyse, so BM Dieterich, könne erstellt werden, wenn der klare Auftrag hierfür durch das Gremium an die Verwaltung erteilt werde. Die Verwaltung schlage daher vor, zunächst die Enthärtungsanlage in Brackenheim gemeinsam zu besichtigen, um auch durch deren Erfahrungsberichte ein besseres Gefühl zu bekommen, ob eine solche Anlage für Güglingen interessant sein könnte. Sobald der Auftrag des Gremiums erteilt sei, werde die Verwaltung die Fakten zusammenstellen.

     

    Dieser Vorgehensweise schließt sich das Gremium einstimmig an.   

  • Tagesordnungspunkt 9

    Bausachen

    a)      Otto-Linck-Straße 32

              - Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage

                und Schwimmbad

              - Vorlage Nr. 16/2016 -

    b)      Stockheimer Straße 20

              - 3. Bauabschnitt

              - Vorlage Nr. 29/2016 -

    c)       Weitere

              - ohne Vorlage -

     

    Eine Veröffentlichung der Vorlagen auf der homepage der Stadt Güglingen ist aus datenschutzrechtlichen Gründen leider nicht möglich.

    Protokoll

    Otto-Linck-Straße 32

    Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage und Schwimmbad

     

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 16/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    Ohne die Frage der Dachform, meint BM Dieterich, wäre dieser Antrag sicherlich leichter zu beurteilen. Der Bebauungsplan schreibe Satteldach vor. Die Verwaltung sei aber der Ansicht, dass sich auch diese Lösung einfüge. Das neue Gebäude sei kaum höher als die Nachbargarage. Die Verwaltung empfehle dem Gremium daher, diesem modernen Bau den Weg zu ebnen.

     

    Aus Sicht von STR. Esenwein profitieren die Nachbargrundstücke sogar davon, er stimme dem Antrag daher zu.

     

    Für STR. Xander ist die Dachform heutzutage durchaus üblich. Für ihn sei dies allerdings anders einzuschätzen, wenn ein bestehendes Gebiet betroffen ist. Außer der Firsthöhe sei auch die Traufhöhe zu vergleichen, diese komme ihm relativ massiv vor. Bei einer eineinhalb bis ein Meter geringeren Traufhöhe würde er sich vielleicht leichter tun mit der Entscheidung. Entgegen der Einschätzung von BM Dieterich sei für STR. Xander die Traufhöhe entscheidend.

     

    STRin Suchanek-Henrich erachtet die moderne Architektur neben dem bestehenden Gebäude für vertretbar. Das Gebäude gliedere sich gut in die Umgebung ein.

     

    STR. Ottenbacher orientiere sich auch eher an der Firsthöhe nicht an der Traufhöhe.

     

    STR. Scheerle könne der Überschreitung des Baufensters nicht zustimmen. Ihm gehe es dabei nicht um die Größe der Überschreitung, sondern um Grundsätzliches.

     

     

    BM Dieterich stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    1. Die Stadt Güglingen stimmt dem geplanten Bauvorhaben – Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit einer Doppelgarage und zwei Stellplätzen auf dem Flurstück 3309/1, Otto-Linck-Straße 32 in Güglingen, zu.
    2. Die Stadt Güglingen stimmt der Ausnahme hinsichtlich der teilweisen Baugrenzenüberschreitung vom Baufenster auf der nord-westlichen Grundstücksseite durch die Garage zu.
    3. Die Stadt Güglingen stimmt der Abweichung hinsichtlich der teilweisen Unterkellerung der Garage zu.
    4. Die Stadt Güglingen stimmt der Befreiung hinsichtlich der Dachform und des damit entfallenden Kniestocks zu.
    5. Die Stadt Güglingen stimmt der Überschreitung der Gebäudehöhe zu.
    6. Das Einvernehmen der Stadt Güglingen wird nach § 36 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 31 BauGB sowie nach § 23 Abs. 3 BauGB erteilt.
    7. Grundlage bilden der vorgelegte Lageplan von Dipl.-Ing. (FH) Ulrich Holderrieth, Heilbronn, vom 25.01.2016, sowie die vorgelegten Planunterlagen des Dipl.-Ing. Andreas Schanzenbach, Bönnigheim, vom 25.01.2016.

     

    Der Antrag wird mit 3 Gegenstimmen (STR. Xander, STR. Bruder, STR. Scheerle) und zwei Enthaltungen (STR. Dr. Stark und STR. Burrer) mehrheitlich beschlossen.

     

     

     

    Stockheimer Straße 20 - 3. Bauabschnitt

     

    STRin Suchanek-Henrich erklärt sich als Architektin für befangen.

     

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 29/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    BM Dieterich ergänzt, der Bauherr möchte zügig den Bauantrag einreichen, da entsprechend große Nachfragen vorliegen.

     

    STR. Xander interessiert, welche der aufgezeigten Varianten zur Ausführung kommen solle. STRin Suchanek-Henrich teilt mit, diesbezüglich würde sich der Bauherr nach der Entscheidung des Gremiums richten.

     

    Auf Nachfrage von STR. Xander informiert BM Dieterich, nach dieser Konstellation solle das Grundstück nur komplett verkauft werden.

     

    STR. Sigmund erinnert, die BU habe bereits vor Monaten angeregt, dem Vorhaben nur mit einer Tiefgaragenlösung zuzustimmen, nicht mit einem Carport o.ä. BM Dieterich entgegnet, es werde momentan über das gesprochen, was sich der Bauherr vorstellt und von dessen Vermarktungsmöglichkeit er überzeugt ist. BM Dieterich könne keinen Unterschied zwischen einer Tiefgarage und einem begrünten Carport erkennen. Bei Tiefgaragenlösungen bestehe darüber hinaus oftmals die Problematik, dass diese nicht genutzt werden wie gedacht. Die PKWs würden dann oftmals trotzdem auf der Straße abgestellt.

     

    STR. Esenwein bittet um eine 3. Variante mit Tiefgarage. Ansonsten sehe er die Gefahr, dass das innerörtliche Gebiet zugeparkt werde. Die intensive Parksituation könne man jetzt bereits in der Stockheimer Straße feststellen. Für ihn sei es ein Fehler gewesen, keine große Tiefgaragenlösung anzustreben. Die Stadt werde letztendlich nicht nur geprägt durch Carports und PKWs sondern auch durch Flächen, die die Lebensqualität verbessern. Er bitte daher um Vorlage einer dritten Variante.

     

    Der Wunsch einer Lösung mittels Tiefgarage sei bekannt, sei allerdings nicht weiterverfolgt worden. Bezüglich der Situation in der Stockheimer Straße stellt BM Dieterich klar, dort seien noch keine Stellplätze ausgewiesen, die abgestellten Fahrzeuge seien zudem häufig von Handwerkern, die dort noch arbeiten. STR. Xander könne dem Vorhaben grundsätzlich zustimmen.

     

     

    BM Dieterich stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    Die Stadt Güglingen stimmt dem geplanten Bauvorhaben Stockheimer Straße 20 - 3. Bauabschnitt entsprechend der auf Seite 3 der Vorlage dargestellten Variante 2 zu.

     

    Der Antrag wird in Abwesenheit von STRin Suchanek-Henrich (wegen Befangenheit) mit 7 Gegenstimmen (STR. Sigmund, STR. Esenwein, STR. Dr. Stark, STRin Stengel, STR. Ottenbacher, STR. Knecht, STR. Ernst) mehrheitlich beschlossen.

     

     

     

    Weitere

     

    Es lagen keine weiteren Bausachen vor.

  • Tagesordnungspunkt 10

    Bekanntgaben

    a)      Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung

              - Vorlage Nr. 17/2016 -

    b)      Information über zusätzliche Gebühren im Baugenehmigungsverfahren

              - Vorlage Nr. 18/2016 -

    c)      Unterlagen Stadtwald Güglingen

              - Vorlage Nr. 19/2016 -

    d)      Allgemeine Finanzprüfung 2007-2011 einschließlich Eigenbetriebe

              - Vorlage Nr. 20/2016 -

    e)      Weitere

              - ohne Vorlage -

     

    Protokoll

    Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen

     

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 17/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    Die Beschlüsse aus nichtöffentlichen Sitzungen werden dem Gremium zur positiven Kenntnisnahme bekanntgegeben.

     

     

    Information über zusätzliche Gebühren im Baugenehmigungsverfahren

     

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 18/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates. 

     

    Die Information des Landratsamtes wird dem Gremium zur Kenntnisnahme bekanntgegeben.

     

     

    Unterlagen Stadtwald Güglingen

     

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 19/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    Die Unterlagen zum Stadtwald Güglingen werden dem Gremium zur Kenntnisnahme bekanntgegeben.

     

     

    Allgemeine Finanzprüfung 2007-2011 einschließlich Eigenbetriebe

     

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 20/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    Die Information des Landratsamtes zur Allgemeinen Finanzprüfung einschließlich der Eigenbetriebe wird dem Gremium zur Kenntnisnahme bekanntgegeben.

     

     

    Weitere

     

    Kindergarten Haselnussweg, Eibensbach

     

    BM Dieterich informiert das Gremium, dass die Betriebserlaubnis zur Aufstockung einer weiteren Gruppe im Kindergarten Haselnussweg ab 1.4.2016 nun vorliege.

     

     

    Unterbringung von Flüchtlingen im Burgweg 11, Güglingen

     

    BM Dieterich berichtet, er habe heute einen Anruf des Landratsamtes erhalten. Vermutlich nächsten Donnerstag, am 25. Februar, werden weitere 52 Flüchtlinge im Burgweg 11 in Güglingen untergebracht. BM Dieterich erklärt, er sei nicht glücklich über diese Entwicklung. Der Landkreis habe die Entscheidung allerdings damit begründet, sie seien derzeit mit 200 Plätzen im Soll. Es würde momentan zwar an ca. 60 weiteren Unterkünften gebaut, diese stünden allerdings noch nicht bereit. Auf Nachfrage habe das Landratsamt erklärt, es sei unklar, ob die Unterbringung lediglich vorübergehend ist, da niemand wisse, wie viele Flüchtlinge in nächster Zeit noch kommen werden. BM Dieterich gehe daher davon aus, dass sich die Zahl der im Burgweg 11 in Güglingen untergebrachten Flüchtlinge ab kommender Woche verdoppeln werde.

     

    STR. Esenwein interessiert, wie die Flüchtlinge dann untergebracht werden sollen. BM Dieterich informiert, jedes Zimmer würde dann anstelle mit 2 mit 4 Personen belegt, wie dies bereits zu Beginnn vorgesehen war.

     

    Auf Nachfrage von STR. Dr. Stark erklärt BM Dieterich, die Nationalität der Neuankömmlinge sei noch nicht bekannt. Auch dem Landratsamt liegen hierzu noch keine Informationen vor, da nicht bekannt sei, wer bis dahin untergebracht werden muss. BM Dieterich gehe allerdings davon aus, dass es sich dabei nicht um Familien, sondern um weitere Einzelpersonen handeln werde.

     

    STR. Esenwein möchte wissen, ob und wie sich dadurch die Betreuung verändere. BM Dieterich teilt mit, es gebe schon eine Sozialarbeiterin des Landratsamtes. Diese werde dann vermutlich öfter vor Ort sein.

     

    Auf Nachfrage von STR. Bruder informiert BM Dieterich, derzeit seien ca. 150 Flüchtlinge in Güglingen untergebracht. Es herrsche allerdings eine ständige Fluktuation, auch aufgrund der regelmäßigen Übergänge von Erst- in Anschlussunterbringung.

  • Tagesordnungspunkt 11

    Verschiedenes

     

    Gewerbegebiet Lüssen

    - Straßenbezeichnungen

    - Vorlage Nr. 28/2016 -

     

    Protokoll

    Gewerbegebiet Lüssen - Straßenbezeichnungen

     

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 28/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    BM Dieterich erläutert, zunächst seien für die das Gewerbegebiet Lüssen die Straßenbezeichnungen "Lüssen" für den äußeren Ring und "Riedgraben" für die mittlere Straße vorgesehen gewesen. Im Zusammenhang mit der Vermarktung habe man nun festgestellt, dass dies nicht praktikabel sei. Es stelle sich nun die Frage, ob die Bezeichnungen anders angeordnet werden könnten oder ob eine dritte Straßenbezeichnung sinnvoll wäre.

     

    Dies, so STR. Esenwein, habe die BU-Fraktion in ihrer gestrigen Sitzung ebenfalls diskutiert, sei allerdings auch auf keinen anderen Namen gekommen. Möglicherweise könnten die Landwirte einen Vorschlag unterbreiten.

     

    Vor dem geschilderten Hintergrund erachte es STR. Xander für besser, einen dritten Straßennamen zu finden. Er habe auch keinen konkreten Vorschlag. In einem der vergangenen Fälle sei allerdings  vorgeschlagen worden, das Thema Römer in die Straßenbezeichnungen mit einfließen zu lassen.

     

    STR. Esenwein schägt als weiteren Namen Mithrasstraße vor, STRin Xander Heerstraße, BM Dieterich Römerweg/-straße.

     

    BM Dieterich schlägt vor, die Entscheidung des dritten Straßennamens auf die nächste Sitzung zu vertagen. Bis dahin könne man sich nochmals Gedanken machen. STR. Xander weist daraufhin, es habe auch eine Liste von Herrn Peter geben, möglicherweise könne daraus etwas verwendet werden. Dann, meint STR. Esenwein, könnten die Straßenbezeichnungen generell in diesem Gebiet vielleicht nochmals überdacht werden.

     

    BM Dieterich sagt zu, die Verwaltung werde sich bis zur nächsten Sitzung Gedanken machen und dem Gremium eine kleine Auflistung als Vorlage zur Verfügung stellen.

     

     

     

    Gestaltung Rathausumfeld

     

    STR. Esenwein erinnert, das Gremium habe im Zusammenhang mit dem Abbruch des Gebäudes Deutscher Hof 19/21 und der Neugestaltung des Rathausumfeldes darum gebeten, nochmals einen Gesamtblick auf die Innenstadtentwicklung zu richten. BM Dieterich entgegnet, man habe vereinbart, die Klausurtagung abwarten zu wollen.

     

     

     

    Bürgerstiftung

     

    STR. Xander bittet um Information über den aktuellen Stand zum Thema Bürgerstiftung. Das Projekt Bürgerbus ganz aktuell habe beispielsweise für einen hohen Aufwand in der Verwaltung gesorgt. Dies wäre seiner Meinung nach ein mögliches Projekt für eine Bürgerstiftung gewesen. 

     

    Frau Wolfinger teilt mit, die Verwaltung habe das Thema Bürgerstiftung nun zunächst nicht mehr weiterverfolgt. In der Diskussion zur Zukunftswerkstatt habe Frau Weber die Befürchtung geäußert, dass das Engagement der Bürger bei der Zukunftswerkstatt und eine Bürgerstiftung entgegenstehen könnten. Darüberhinaus, stellt Frau Wolfinger fest, sei das Engagement der Bürger bei der Zukunftswerkstatt sehr gering gewesen - außer der Vertreter des Gemeinderates seien nur noch sehr wenige Bürger aktiv gewesen. Möglicherweise könne jetzt noch einmal ein Versuch gestartet werden, ob das Engagement jetzt höher wäre. Die letzten Erfahrungen seien allerdings nicht sehr motivierend gewesen. Vielleicht, meint Frau Wolfinger, könne aber auch aus der Mitte des Gremiums Werbung dafür gemacht werden, dass neben dem entsprechenden Kapital auch Manpower der Bürger nötig ist.

     

     

     

    Aktualisierte Straßenprioliste

     

    Auf Nachfrage von STR. Xander nach der aktualisierten Straßenprioritätenliste verweist BM Dieterich auf die Sitzung im März.

  • Tagesordnungspunkt 12

    Änderungen der Tagesordnung

     

    Protokoll

    BM Dieterich begrüßt das Gremium zur ersten papierlosen Gemeinderatssitzung.

     

    STR. Xander beantragt, Tagesordnungspunkt 3 der öffentlichen Sitzung abzusetzen. Dieser Tagesordnungspunkt habe für ihn keine Relevanz, letztendlich ginge es dabei lediglich um Selbstverständlichkeiten und es gebe nichts zu beschließen. BM Dieterich entgegnet, die Verwaltung bitte jedoch darum, dies im Grundsatz festzuhalten, dass es sich um eine Selbstverständlichkeit handle. 

     

     

    BM Dieterich stellt den Antrag von STR. Xander, Tagesordnungspunkt 3 der öffentlichen Sitzung abzusetzen, zur Abstimmung.

     

    Der Antrag wird mit neun Ja-Stimmen (STR. Xander, STR. Barth, STR. Bruder, STR. Burrer, STR. Gutbrod, STR. Jesser, STR. Scheerle, STRin Xander, STRin Muth), einer Enthaltung (STR. Bosler) und 11 Gegenstimmen (BM Dieterich, STR. Naffin, STRin Suchanek-Henrich, STRin Giebler, STR. Sigmund, STR. Esenwein, STR. Dr. Stark, STRin Stengel, STR. Ottenbacher, STR. Knecht, STR. Ernst) mehrheitlich abgelehnt.