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Gemeinderatssitzung

Sitzung am 19.01.2016 um 19:00 Uhr im Rathaus Güglingen, Sitzungssaal

Anwesenheit & Sitzungsdauer

Vorsitzender: BM Dieterich

Normalzahl der Gemeinderatsmitglieder: 21

Anwesend waren: 19 - STRin Bäzner-Daubenthaler ab 19.10 Uhr

Abwesend waren: STRin Stengel, STR. Bruder entschuldigt

 

Den Verhandlungen wohnte noch bei: Frau Wolfinger, Herr Gohm, Frau Koch, Herr Behringer, Schriftführerin: Frau Kuhnle

 

Beginn der Sitzung: 19.00 Uhr       Ende der Sitzung: 21.25 Uhr

Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Kindertageseinrichtungen in Güglingen

    - Raumprogramm für den Anbau am Kindergarten Herrenäcker

     

    - Vorlage Nr. 1/2016 -

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 1/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    BM Dieterich erläutert, dies sei heute nur ein Teil dessen, worauf sich das Gremium bei der Klausurtagung in Zaberfeld verständigt habe. Die Stadt wolle auch weiterhin alle Anstrengungen im Bereich Kinder und Betreuung unternehmen mit dem Ziel auch künftig vorne dabei zu sein und die entsprechenden Voraussetzungen zu schaffen, dass die Kinder in Güglingen eine gute Erziehung erfahren.

     

    Der erste Schritt hierfür sei der Anbau des Kindergarten Herrenäcker, der gleichzeitig die Chance eröffne, eine Inklusionsgruppe - zunächst als Projekt - mit unterzubringen, wie von den entsprechenden Referentinnen bereits im Gremium vorgestellt. Auch in der heutigen Sitzung begrüße BM Dieterich Frau Grimm, Frau Sterkel und Frau Bay, sowie die anwesenden Erzieherinnen und den Hausmeister Herrn Totzl. Auch aufgrund dieses großen Interesses, so BM Dieterich, solle die Planung zeitnah angegangen und in der heutigen Sitzung das Raumprogramm besprochen werden. BM Dieterich fasst zusammen, die Verwaltung habe den Auftrag des Gemeinderates aus der Klausurtagung umgesetzt. Frau Koch habe gemeinsam mit den Expertinnen die Bedarfe für die notwendige Betriebserlaubnis zusammengestellt. Sofern das Gremium sein OK erteile, wolle man sich baldmöglichst mit einem Architekten besprechen und wenn möglich noch in diesem Jahr mit dem Anbau beginnen.

     

    Frau Koch verweist nochmals auf den Beschluss des Gremiums in der Klausurtagung im Oktober für den Anbau einer Kindergartengruppe im Kindergarten Herrenäcker. Das Gremium habe die Verwaltung beauftragt, ein entsprechendes Raumprogramm zu erarbeiten, das mit der heutigen Vorlage vorgelegt worden sei. Frau Koch stellt klar, es sei wichtig festzuhalten, dass es sich bei den genannten Raumgrößen um Vorgaben des KVJS handle - es seien keine überzogenen Raumgrößen einberechnet worden, man habe sich vielmehr auf das Notwendige beschränkt. Das erarbeitete Raumprogramm, berichtet Frau Koch, sei im Vorfeld mit dem KVJS besprochen, sodass unter den genannten Voraussetzungen eine Betriebserlaubnis erteilt würde. Gleichzeitig wolle man mit den zusätzlichen Räumen (bsp. Schlafraum) den heutigen Anforderungen Rechnung tragen. Frau Koch erinnert, der Kindergarten sei damals für zwei Regelgruppen konzipiert worden. Dem gegenüber hätten sich die Anforderungen an den Kindergartenbetrieb inzwischen stark verändert. Die Kinder seien viele Stunden in den Einrichtungen, nehmen dort ihr Essen ein und auch Schlafplätze für Kleinkinder seien damals noch nicht in Betracht gezogen worden. Für all diese Veränderungen habe man in der bestehenden Einrichtung provisorische Lösungen gefunden, um das Angebot gewährleisten zu können. Bei einem jetzigen Anbau, erläutert Frau Koch, wolle die Stadt den heutigen Anforderungen Rechnung tragen und für die kommenden Jahre ein entsprechendes Raumprogramm erarbeiten. Im vorliegenden Raumprogramm nicht aufgeführt sei der Außenbereich. Dieser müsse dann, je nachdem wo und wie der Anbau realisiert werde, berücksichtigt werden.

     

    Frau Koch schildert, die Notwendigkeit des Anbaus einer Kindergartengruppe zeige sich in den Anmeldezahlen. Erstmals habe man im Kindergarten Herrenäcker Absagen erteilen müssen, die Eltern könnten zwischenzeitlich nicht mehr zwischen den verschiedenen Einrichtungen auswählen. Aufgrund des großen Bedarfs sei es auch für Frau Koch wichtig, dass der Anbau zeitnah erfolge. Nach derzeitigem Stand werde auch die aufgestockte Gruppe in Eibensbach bis September voll belegt sein. Frau Koch werde die aktuelle Bedarfsplanung voraussichtlich im März oder April in der Sitzung vorstellen. In der heutigen Sitzung solle nicht im Einzelnen auf die Räume und vorgeschlagenen Ausführungen eingegangen werden. Für detailliertere Fragen seien heute auch Frau Grimm, Frau Sterkel und Frau Bay anwesend.

     

    Die Grundsatzentscheidung für den Anbau einer Gruppe sei für STR. Xander aufgrund des festgestellten Bedarfs klar. Für STR. Xander werde in der Vorlage jedoch nicht deutlich, was aus dem Bestand verwendet werden könne und was neu benötigt werde. Unstrittig sei für STR. Xander auch, sich bei dem Anbau an die heutigen Standards anzupassen, gleichzeitig dürfe man jedoch nicht über das Ziel hinausschießen. So sei ihm beispielsweise aufgefallen, dass der KVJS für einen Gruppenraum 3 Quadratmeter ansetze, im vorgelegten Raumprogramm dagegen mit 5 Quadratmeter gerechnet werde. STR. Xander bittet zunächst um Auflistung, was aus dem Bestand genommen werden könne, um dann mit einem Architekten eine Planung und Kostenschätzung erarbeiten zu können.

     

    BM Dieterich erläutert, selbstverständlich würden Räume im Bestand unter neuen Herausforderungen nutzbar gemacht und bei der Neuplanung gegebenenfalls mit neuen, passenden Funktionen versehen. Zum jetzigen Zeitpunkt, so BM Dieterich, habe die Verwaltung allerdings noch nicht die künftige Funktion beispielsweise der Küche, die den künftigen Anforderungen nicht mehr genüge, festlegen wollen. Letztendlich wolle man dem Planer nicht vorgreifen, sondern lediglich die künftigen Anforderungen aufzeigen. Beim Gruppenraum sei die Vrewaltung bewusst großzügig verfahren. Dies sei auf die Wünsche der Erzieherinnen zurückgegangen, die den Bedarf aufgrund ihrer Erfahrungen kennen. BM Dieterich versichert, dies heiße aber nicht, dass bei allen anderen Räumen auch über die Mindestanforderungen hinausgegangen werde. Je nach detaillierter Planung ergeben sich Raumgrößen zum Teil auch zwangsläufig.

     

    Die eventuelle Umnutzung bestimmter Räume, erläutert Frau Koch, werde sich im Laufe der Detailplanung ergeben. BM Dieterich stellt klar, Ziel der Verwaltung sei sicherlich nicht, über das Ziel hinauszuschießen. Ziel sei, das Notwendige unter Einbeziehung der bestehenden Räume zu realisieren und dies in solcher Qualität, die gleichermaßen die Qualität des Betriebes weiter gewährleiste.

     

    Aus Sicht von STR. Sigmund sei momentan noch nicht der Zeitpunkt, um über Einzelheiten zu diskutieren. Wichtig sei, die notwendigen Räume und Nutzungen zur Verfügung zu stellen - wo, sei seiner Ansicht nach zum jetzigen Stand zweitrangig. Wichtig sei in jedem Fall, bei einem Um- oder Anbau in einer Einrichtung, den heutigen und zukünftigen Anforderungen gerecht zu werden. Als Diskussionsgrundlage sei es erforderlich, dass ein Planer, der auf diesem Gebiet bereits tätig war, ein entsprechendes Konzept erstelle.

     

    STR. Bosler möchte wissen, ob es im Bereich Inklusion möglicherweise Fördermittel für bauliche Veränderungen gebe. BM Dieterich informiert, Frau Koch habe sich diesbezüglich bereits im Sozialministerium erkundigt, habe gestern jedoch eine Absage erhalten. Frau Koch ergänzt, das Sozialministerium habe seine Absage damit begründet, dass es Aufgabe der Kommune und des Landes sei, die entsprechende Einrichtungen zur Verfügung zu stellen. Sie prüfe derzeit jedoch, ob eventuell anderweitig eine Förderung möglich sei.

     

    STR. Gutbrod gehe davon aus, dass die vom KVJS vorgeschriebenen Quadratmeter gewährleistet sein müssen, um eine Betriebserlaubnis zu erhalten - ob im Altbau oder Neubau sei auch für ihn momentan noch offen. Grundsätzlich bestehe Einigkeit darüber, dass etwas geschehen müsse. Ihm falle es jedoch schwer, einem Raumprogramm zuzustimmen ohne eine Kostenvorstellung zu haben. BM Dieterich meint, sehr überschlägig könne mit etwa 3.000 Euro pro Quadratmeter gerechnet werden. BM Dieterich gehe nicht davon aus, dass im Altbau des Kindergartens größere Umbauarbeiten ähnlich wie bei der Realschule anfallen, sondern den Räumen eher eine andere Nutzung zufalle. Darüber hinaus könne bei diesem Objekt davon ausgegangen werden, dass die Ist-Situation mit den vorliegenden Plänen übereinstimmt. Herr Gohm ergänzt, die Frage des Standortes des Anbaus müsse mit dem Architekten in Abstimmung mit den Erzieherinnen besprochen werden, hierfür könnten gegebenenfalls noch weitere Kosten entstehen. Für eine Kostenschätzung bedürfe es aber zunächst einem Raumprogramm.

     

    STR. Dr. Stark beantragt, über die einzelnen Punkte des Beschlussantrags der Verwaltung einzeln abzustimmen, da er als Stadtrat Mitspracherecht bei der Beauftragung eines Architekten haben möchte. Einen konkreten Vorschlag, so BM Dieterich, könne die Verwaltung in der heutigen Sitzung noch nicht unterbreiten. Wunsch der Verwaltung sei jedoch, mit einem Architekten zusammenzuarbeiten, der bereits erfolgreich im Bereich Kindergarten tätig war.

     

    Zum Thema "Ausgabeküche" gibt STR. Esenwein zu bedenken, man müsse sich vorher im Klaren darüber werden, wie die Essensversorgung künftig in den Einrichtungen erfolgen soll, um jetzt nicht in eine falsche Richtung zu investieren. Anhand einer kurzen Präsentation berichtet STR. Esenwein von einem Besuch mit der Stadt Lauffen in der Mensa des Distelbarth-Gymnasiums in Obersulm. Dort werde von einem Caterer Bio-Essen aus regionalen Produkten geliefert und den Schülern ein vielfältiges Angebot  bereitet. Wichtig sei, sich zum jetzigen Zeitpunkt bereits Gedanken zu machen, ob das Essen selbst gekocht oder durch einen Caterer geliefert werden solle. Unter diesem Gesichtspunkt, betont STR. Esenwein, müsse auch die Investition ausgerichtet werden. Ansonsten könne sich STR. Esenwein mit dem vorgelegten Raumprogramm einverstanden erklären. Nach den guten Erfahrungen beim Neubau der Realschule und dem Umbau der Herzogskelter regt STR. Esenwein an, einen Bau-Ausschuss zu gründen. BM Dieterich stellt fest, dies decke sich mit den Überlegungen der Verwaltung, es werde momentan nicht davon ausgegangen, dass das Essen in den Einrichtungen selbst gekocht werde. Die Anregung, einen Bau-Ausschuss zu gründen, nehme BM Dieterich gerne in den Beschlussantrag mit auf.

     

    STR. Scheerle erinnert, bei der Klausurtagung habe das Gremium den Anbau einer Kindergartengruppe und Nebenräume beschlossen. In der vorgelegten Auflistung werde nun von 428 Quadratmetern gesprochen. Ihn interessiere, wie groß das jetzige Gebäude ist und ob der Anbau größer als der Bestand werde. Frau Koch erläutert, auch bezüglich der Sanitärräume gebe es entsprechende Vorgaben, denen der jetzige Sanitärraum nicht genüge. Zudem werde der bestehende Sanitärraum auch nur den Anforderungen älterer Kinder gerecht und sei für Kleinkinder nicht geeignet. Wenn der Umbau nun angegangen werde, ist BM Dieterich der Auffassung, dann müsse man es richtig machen. Hierzu sei es erforderlich, ein entsprechendes Konzept und eine Kostenschätzung durch einen Fachplaner erstellen zu lassen.

     

    Auf Nachfrage von STR. Ottenbacher, informiert Frau Sterkel, für den Außenbereich empfehle der KVJS eine Fläche von 8 bis 10 Quadratmetern pro Kind. BM Dieterich ergänzt, die Außenbereichfläche sei recht großzügig und könne gegebenenfalls in Richtung Frauenzimmern erweitert werden.

     

    STR. Sigmund bittet um eine Einschätzung der Verwaltung, wie lange der Anbau der einen Kindergartengruppe den Bedarf decken könne bzw. bis wann die Planung einer weiteren Gruppe erforderlich werde. Dabei sei auch zu berücksichtigen, dass in absehbarer Zeit auch weiterer Wohnraum zur Verfügung steht. BM Dieterich schätzt, dass die Gruppe voll belegt sein werde, sobald sie in Betrieb gehe. Unter diesen Voraussetzungen, meint STR. Sigmund, müsse man bereits jetzt an die Planung einer weiteren Gruppe denken. BM Dieterich erläutert, in der Klausurtagung habe man sich als ersten Schritt für die Erweiterung des Kindergarten Herrenäcker um eine Gruppe entschieden. Gleichzeitig habe sich das Gremium auch darauf verständigt, zügig die Frage des künftigen Standortes des Familienzentrums zu diskutieren, wodurch dann möglicherweise eine Gruppe frei würde. In der Klausurtagung sei jedenfalls von zwei nötigen Kindergartengruppen gesprochen worden.

     

    STR. Esenwein macht deutlich, dass sich die Kommune nun innerhalb kürzester Zeit in einer deutlich veränderten Lage befinde. Letztendlich sei jetzt bereits das Erwartete eingetreten, dass die Anzahl der Kinder in Güglinger schneller steige als angenommen. BM Dieterich korrigiert, die Zahl der Kinder und die Geburtenquote habe sich nicht wesentlich verändert. Im Vergleich zur damaligen Zeit als der Kindergarten Herrenäcker gebaut wurde habe sich jedoch die Vielfalt der Betreuungsformen verändert. Die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren werde auch im Kindergarten Herrenäcker zunehmend in Anspruch genommen und dabei sei zu bedenken, dass ein U3-Kind zwei Betreuungsplätze in Anspruch nehme.

     

     

    Nachdem keine weitere Fragen von Seiten des Gremiums bestanden, stellt BM Dieterich den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung. Entsprechend des Antrags von STR. Dr. Stark wird über die einzelnen Punkte einzeln abgestimmt:

     

    1. Dem Raumprogramm wird wie oben aufgeführt zugestimmt.

     

    Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

     

     

    2. Die Verwaltung wird beauftragt gemeinsam mit einem Architekten, der Kindergartenleitung und Kindergartenfachberatung eine Planung zu erarbeiten.

     

    Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

     

     

    2a. Für den An- bzw. Umbau des Kindergarten Herrenäcker wird ein Bau-Ausschuss mit maximal 4 Mitgliedern gebildet.

     

    Sofern bereits bekannt, so BM Dieterich, könne die Besetzung des Bau-Ausschusses auch gleich in diesem Zusammenhang festgehalten werden. Der Ausschuss solle jedoch nicht größer sein, als der Bau-Ausschuss der Realschule - also maximal vier Mitglieder. Gegebenenfalls könne der Bau-Ausschuss für den Kindergarten auch entsprechend des Kindergarten-Ausschusses besetzt werden.

     

    BM Dieterich stellt den Beschlussantrag, einen Bau-Ausschuss mit maximal 4 Mitgliedern zu bilden zur Abstimmung und bittet die Fraktionen um zeitnahe Mitteilung der Vertreter.

     

    Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

     

     

    3. Die Verwaltung wird ermächtigt, einen geeigneten Architekten mit der Planung zu beauftragen.

     

    Hierzu erläutert BM Dieterich, dass die Verwaltung derzeit keinen bestimmten Architekten favorisiere, die Verwaltung bitte allerdings darum einen Architekten auszuwählen, der bereits Erfahrung im Bereich Kindergarten aufweise. Herr Gohm habe von seinen Kollegen des Bauamtsleiter-Sprengels verschiedene Empfehlungen erhalten, daraus habe die Verwaltung nun drei mögliche Architekten ausgesucht, die Herr Gohm wie folgt benennt:

    Architekten Becker und Huschka aus Nordheim, die gerade das Kinderhaus in Nrodheim bauen.

    Planungs- und Bauleitungsgesellschaft Knecht aus Ludwigsburg, die mit dem An- und Umbau der Ganztagesbetreuung in Offenau beauftragt sind.

    Gemeinschaftsbüro Stehle und Ruppert aus Heilbronn, die momentan in Obersulm tätig sind.

    Herr Gohm teilt mit, von allen drei Kommunen habe er positive Rückmeldungen zu den beauftragten Architekten erhalten. In einem nächsten Schritt, erläutert BM Dieterich, wolle die Verwaltung nun mit diesen dreien Gespräche führen und schauen, wer am besten passen könnte. Ein möglicher weiterer Partner wäre Architekt Mattes, der auch bereits mit dem Bau von Kinderhäusern beschäftigt gewesen sei.

     

    BM Dieterich ergänzt den Beschlussantrag der Verwaltung um die Beteiligung des Bau-Ausschusses und stellt diesen wie folgt zur Abstimmung:

     

    Die Verwaltung wird ermächtigt, in Abstimmung mit dem Bau-Ausschuss einen geeigneten Architekten mit der Planung zu beauftragen.

     

    Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

     

     

    BM Dieterich dankt dem Gremium für diesen klaren Handlungsauftrag, dem die Verwaltung nun zügig nachgehen wolle, um im Gremium bald die weiteren Weichen stellen und möglichst zeitnah mit der Umsetzung beginnen zu können.

  • Tagesordnungspunkt 2

    Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2016

    - Beratung und Beschlussfassung

     

    - siehe Vorlage Nr. 155/2015, übergeben zur Gemeinderatssitzung am 01.12.2015

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 155/2015, übergeben zur Sitzung des Gemeinderates vom 01.12.2015.

     

    In bewährter Manier, so BM Dieterich, werde nach der Vorstellung des Haushaltsplans durch die Verwaltung im Dezember heute dem Gremium Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

     

    Im weiteren Verlauf wird auf die als Anlagen beigefügten Haushaltsreden der Fraktionssprecher verwiesen.


    Die in den Haushaltsreden genannten Änderungsanträge der Fraktionen werden nachfolgend im Einzelnen behandelt:

     

    FUW:

     

    1. Streichung des Haushaltsansatzes von 50.000 Euro im Einzelplan 4 - Integration

     

    BM Dieterich könne sich grundsätzlich den Schilderungen von STRin Giebler anschließen, dass es sich dabei nicht um eine originäre Kommunalaufgabe handelt. Ohne Kosten für die Kommunen werde es jedoch nach Einschätzung von BM Dieterich nicht funktionieren. Spätestens bei dem Übergang vom Erst- in die Anschlussunterbringung komme die Kommune als Ortspolizeibehörde ins Spiel. Der Ansatz von 50.000 Euro sei relativ willkürlich, man habe jedoch deutlich machen wollen, dass in diesem Bereich eine Aufgabe auf die Kommune zukomme. Letztendlich werde die Stadt nicht umhin kommen, Wohnraum zur Verfügung zu stellen - über Anmietungen oder Erwerbe. Der Ansatz könne auf Wunsch des Gremiums gestrichen werden, um den Willen und die Notwendigkeit zu unterstreichen plädiere BM Dieterich allerdings dafür, diesen bestehen zu lassen.

     

    STR. Xander könne die Argumente nachvollziehen, bezüglich der Kosten stehe allerdings das Land und der Bund in der Pflicht. Die Streichung des Ansatzes sei auch ein entsprechendes Signal in diese Richtung. Auch bei der Informationsveranstaltung des Landratsamtes sei der "Soziale Frieden" betont worden. Ab dem Zeitpunkt der Anschlussunterbringung, stellt STR. Xander klar, fallen die Asylbewerber im Grunde doch unter den Begriff der Obdachlosigkeit. Für STR. Xander wäre daher eine Erhöhung des Haushaltsansatzes im Unterabschnitt "Obdachlosenunterkünfte" nachvollziehbar, nicht jedoch ein Ansatz im Unterabschnitt "Integration". In jedem Fall, so BM Dieterich, müsse klar sein, dass eine große Herausforderung auf die Stadt zukomme. Einer Erhöhung des Ansatzes im Unterabschnitt Obdachlosunterkünfte könne er auch folgen.

     

    STR. Esenwein gibt zu bedenken, erforderlich sei, die einzelnen Hilfeleistungen logistisch zu untersützen. Inzwischen haben auch Asylbewerber, die in Güglingen in der Erstunterbringung untergebracht waren, zur Anschlussunterbringung nun eine Wohnung in Brackenheim gefunden. Die Flüchtlinge stünden dann plötzlich in leeren Wohnungen und müssten sich um alles selbst kümmern. Da es in der Regel an Transportmöglichkeiten fehle und nur beschränkte Sprachmöglichkeiten bestehen, komme man nicht umhin, logistische Unterstützung zu leisten. Das Landratsamt habe in der Informationsveranstaltung die Haltung vertreten, die Menschen seien alt genug, dies sei aus Sicht von STR. Esenwein jedoch völlig außerhalb der Realität. Aufgrund der großen Vielzahl und Vielfalt der Probleme benötige es einer professionellen Unterstützung und diese werde Geld kosten. STR. Esenwein könne sich auch mit dem Haushaltsansatz an dieser Stelle einverstanden erklären. Die Stadt könne beispielsweise auch beim Thema Sozialer Mietwohnungsbau Flagge zeigen, hier könne auch an langjährige Güglinger Bürger gedacht werden.

     

    BM Dieterich fasst zusammen, letztendlich gehe es lediglich um die Frage, wo der Ansatz eingestellt werde. Die Stadt habe bereits seit vielen Jahren einige Obdachlose untergebracht und es vergehe kaum eine Woche, in der die Mitarbeiter der Verwaltung nicht nach bezahlbarem Wohnraum gefragt werden. Aus Sicht von BM Dieterich spreche auch einiges dafür, den Ansatz im Unterabschnitt "Obdachlosenunterkünfte" einzustellen. Die Stadt müsse sicherlich auch schon in diesem Jahr nach Wohnraum für die Anschlussunterbringung suchen.

     

    BM Dieterich stellt den Antrag, den Ansatz von 50.000 Euro im Unterabschnitt "Integration" zu streichen und stattdessen den Ausgabenansatz im Unterabschnitt "Obdachlosenunterkünfte" um 50.000 Euro zu erhöhen, zur Abstimmung.

     

    Der Antrag wird mit drei Gegenstimmen (STR. Sigmund, STR. Esenwein, STR. Knecht) und einer Enthaltung (STR. Ottenbacher) mehrheitlich beschlossen.

     

    Auf Bitten von Frau Wolfinger, erklärt sich das Gremium damit einverstanden, diese und die weiteren Änderungen der Einfachheit halber im Rahmen des Nachtragshaushaltsplans einzuarbeiten.

     

    STR. Scheerle bittet um Auflistung der städtischen Gebäude und deren Nutzung bis zur nächsten Sitzung. BM Dieterich sagt zu, die Verwaltung werde eine solche Liste erstellen.

     

     

    2. Einzelplan 5 - Ärztliche Versorgung - Erhöhung des Ansatzes um 50.000 Euro

     

    Wenn es darum gehe, einen weiteren Arzt an Güglingen zu binden, werde dieser Betrag benötigt, insofern sei dieser Antrag für BM Dieterich nachvollziehbar.

     

    Der Antrag der FUW, den Haushaltsansatz "Ärztliche Versorgung" im Einzelplan 5 um 50.000 Euro zu erhöhen wird mit einer Enthaltung (STR. Dr. Stark) mehrheitlich beschlossen.

     

     

    3. Einzelplan 7 - Stadtmarketing - Streichung des Ansatzes von 35.000 Euro für die Auflage eines Bildbandes

     

    Mit diesem Antrag könne sich BM Dieterich einverstanden erklären. Hintergrund dieses Ansatzes sei das Jubiläum der Fotografin Claudia Fy, die im Rahmen ihres Jubiläums eine größere Veranstaltung in der Herzogskelter plane. In diesem Zusammenhang sei die Idee entstanden, dies als Anlass für einen neuen Bildband zu nehmen, um die Veränderungen in Güglingen aufzuzeigen.

     

    STR. Esenwein meint, vor diesem Hintergrund würde sich seiner Ansicht nach anbieten, die Auflage des neuen Bildbandes zu verschieben, bis die begonnenen Projekte abgeschlossen sind, um dann auch die neuesten Veränderungen mit darstellen zu können.

     

    Der Antrag der FUW, den Haushaltsansatz für die Auflage eines Bildbandes zu streichen, wird mit einer Enthaltung (STRin Giebler) mehrheitlich beschlossen.

     

     

    4. Einzelplan 6 - Ansatz für die Umgestaltung der Ortsdurchfahrt Güglingen stehen lassen

     

    BM Dieterich berichtet, er habe sich bereits um konkrete Termine bemüht, bislang allerdings noch keine Antwort erhalten. Nachdem sich das Verfahren der Ortsumfahrung Güglingen - Pfaffenhofen inzwischen schon mehrere Jahre hin zieht, habe Minister Hermann im November 2014 die Aussage getätigt, die Ortsumfahrung werde 2015/2016 gebaut, hierzu müsse jedoch erst das Planfeststellungsverfahren beendet werden. Die zunächst letzte Aussage sei dann gewesen, dass es nach Unterzeichnung der neuen Vereinbarung im Sommer 2015 weiter gehe, dieser Zeitraum sei dann dahingehend korrigiert worden, dass es geheißen habe, das Verfahren werde noch in 2015 fortgesetzt. Inzwischen habe man nun festgestellt, dass in Pfaffenhofen noch etwas im Bereich Hochwasser zu klären sei.

     

    BM Dieterich habe nun nochmals konkret um zeitnahe Informationen zur weiteren Vorgehensweise gebeten und die Abgeordneten über diesen Schritt informiert. Er werde diese Woche noch abwarten, ansonsten werde er sich gemeinsam mit Bürgermeister Böhringer an den Regierungspräsidenten wenden. BM Dieterich fasst zusammen, der Wille sei nach wie vor da. Momentan mache es jedoch keinen Sinn in Grundstücksverhandlungen einzutreten, zumal die Kommune dies auch nicht tun dürfe, da auch der Grunderwerb Sache des Landes sei.

     

    STR. Xander regt an, den Grundstückseigentümern zumindest eine Zwischeninformation über den aktuellen Stand der Dinge zukommen zu lassen. BM Dieterich sagt zu, dies sei machbar.

     

     

    5. Einzelplan 6 - Planansatz Ortsdurchfahrt Frauenzimmern

     

    BM Dieterich informiert hierzu, die Kosten für die Ortsdurchfahrt Frauenzimmern werden sich voraussichtlich wieder etwas nach unten korrigieren.

     

     

    6. Einzelplan 7 - Öffentliche Einrichtungen

     

    Bezüglich des Hinweises der FUW, die eingestellten Mittel im Bereich Feldwegebau auch tatsächlich einzusetzen teilt BM Dieterich mit, außer der jährlichen Besprechung mit dem Ortsbauernverband finde jedes Jahr auch eine Rundfahrt mit den Landwirten statt. In diesem Rahmen werden auch die Feldwege begutachtet. Die gewünschte Prioritätenliste "Straßenbaumaßnahmen" könne die Verwaltung nochmals vorlegen. Die Straße Weinsteige bereite der Verwaltung weiterhin Bedenken, da man auch bei den Anwohnern in der Bringschuld sei. Sofern das Gremium einverstanden sei, wäre es gut, die Mittel für die Weinsteige in diesem Jahr zusätzlich noch bereitzustellen. Hinzu komme, dass ab September am Festplatz ein zentraler Haltepunkt für die Schülerbeförderung eingerichtet werden solle, anstelle der Haltestellen KKS und Realschule. Wenn diese Haltestelle dann im kommenden Jahr aufgrund der Sanierungsarbeiten an der Weinsteige schon wieder zurückverlegt werden müsste sei dies auch nicht nachvollziehbar. Zeitlich könne die Stadt die Maßnahme in der Weinsteige noch unterbringen, die Ausschreibung könne relativ kurzfristig erfolgen, es würden jedoch nochmals Kosten in Höhe von ca. 1 Mio Euro anfallen. Die Finanzierung müsste dann über den Nachtragshaushalt erfolgen.

     

    STR. Xander erbittet für diese Entscheidung nochmals eine neue Prioritätenliste der Verwaltung. Sofern die Weinsteige dann weiterhin an erster Stelle stehe, könne nochmals darüber entschieden werden, ob die Maßnahme in der Weinsteige in diesem Jahr noch über den Nachtragshaushalt finanziert werde. BM Dieterich sagt zu, die Verwaltung werde die Prioritätenliste vorlegen.

     

     

    7. Zentrale Wasserenthärtung

     

    Bezüglich der Vor- und Nachteile einer zentralen Wasserenthärtung bzw. der dafür anfallenden Kosten liegen keine Zahlen vor. BM Dieterich sagt zu, dem Gremium die Zahlen vorzulegen.

     

     

     

    BU:

     

    BM Dieterich sagt zu, die Verwaltung werde sich die einzelnen Anregungen der BU nochmals anschauen, was auf die Tagesordnungen der künftigen Sitzungen genommen werde.

     

    Einziger Antrag der BU sei die Anschaffung eines Fahrzeuges für das Bürgerbuskonzept und dessen Finanzierung über den Nachtragshaushalt. Dies, meint BM Dieterich übereinstimmend mit STR. Esenwein, werde sich dann jedoch im weiteren Verlauf ergeben. Grundsätzlich seien Mittel für das Bürgerbuskonzept eingestellt, die für die Anmietung in der Versuchsphase genügen, diese würden sich dann entsprechend ändern für den Fall der Entscheidung für eine Neuanschaffung. Die Entscheidung werde dann zu gegebener Zeit getroffen.

     

     

     

    NL:

     

    1. Installation einer LED-Beleuchtung für den Fußweg entlang der Zaber; Verbindungsweg Doll Baustoffe GmbH zur Landesstraße Richtung Edeka

     

    BM Dieterich sagt zu, die Verwaltung werde sich die Situation vor Ort anschauen. Die Finanzierung müsste gegebenenfalls über den Nachtragshaushalt erfolgen. STRin Giebler erklärt sich damit einverstanden.

     

     

    Nach Behandlung aller Änderungsvorschläge bzw. -anregungen der Fraktionen weist BM Dieterich noch auf den Stellenplan hin und bittet, diesen durch den aktualisierten Stellenplan auszutauschen.

     

     

    Die Haushaltssatzung 2016 wird mit einer Enthaltung (STR. Dr. Stark) mehrheitlich wie folgt beschlossen:

     

    Haushaltssatzung

    der Stadt Güglingen

    für das Haushaltsjahr

    2016

     

    Aufgrund von § 79 der GemO für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBI.S. 582) zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Mai 2003 (GBl. 271) hat der Gemeinderat am 19.01.2016 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 beschlossen:

     

    § 1

     

    Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit

     

    1. den Einnahmen und Ausgaben von je                                               42.144.000 €

    davon

    im Verwaltungshaushalt                                                                         30.344.000 €

    im Vermögenshaushalt                                                                           11.800.000 €

     

    2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigungen) von             3.250.000 €

     

    3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von                               0 €

     

     

    § 2

     

    Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 2.500.000 €

     

     

    § 3

     

    Die Hebesätze werden festgesetzt

     

    1. für die Grundsteuer

    a) für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf           340 v. H.

    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf                                                   310 v. H.

    der Steuermessbeträge;

     

    2. für die Gewerbesteuer auf                                                                          305 v. H.

    der Steuermessbeträge.

     

     

    Güglingen, den 19.01.2016

     

     

     

    Dieterich

    (Bürgermeister)

     

     

     

    BM Dieterich dankt dem Gremium für die Vorschläge und die konstruktive Zusammenarbeit.

     

     

    FUW-Fraktion

    Markus Xander

    Rede zum

    Haushaltsplan 2016    

    19.1.2016

     

    Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dieterich,

    sehr geehrte Damen und Herren der Verwaltung und der Presse,

    sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

    sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderates,

     

    zunächst herzlichen Dank an unsere Stadtkämmerin Frau Wolfinger mit ihrem Team für die Ausarbeitung des Haushaltsplans, die umfangreichen Erklärungen im Planwerk und die Beantwortung unserer vorab gestellten Fragen.

     

    Die Schlagzeilen und Berichterstattungen der Heilbronner Stimme und der überregionalen Presse zu Haushaltsberatungen sind trotz guter Steuereinnahmen geprägt von Sparaussagen, wie z. B. „Wünsch dir was war gestern“  (Eppingen) oder „Über höhere Steuern nachdenken“ und „Kiga-Beiträge wieder einführen“ (Heilbronn).

     

    In unserem Haushaltsplanentwurf sind die durch GR-Beschlüsse bereits auf den Weg gebrachten Investitionen und Weichenstellungen nach derzeitigem Erkenntnistand eingearbeitet. Die Großprojekte Realschulerweiterung, Baulandumlegungen Lüssen und Herrenäcker sowie die Ortsdurchfahrt Frauenzimmern sind finanziert.

     

    Aber auch wir müssen uns angesichts der Entnahmen von 2,6 Mio. Euro aus den Rücklagen bis auf den gesetzlichen Mindestbestand von 600.000,00 Euro und der geplanten Kreditaufnahme von 3,25 Mio. Euro bei Sonderwünschen zurücknehmen und auf das Wesentliche konzentrieren.

     

    Vordergründig erscheinen die Kosten für die Erschließungen Herrenäcker und Lüssen die Ursache für die Kreditaufnahme zu sein. Bei näherer Betrachtung stellt man allerdings fest, dass dort 2016 nur eine Deckungslücke von 1,228 Mio. Euro entsteht und somit 2 Mio. Euro Kreditaufnahme und die Entnahme aus den Rücklagen hauptsächlich durch andere Ausgaben verursacht werden. Der laufende Betrieb wie Personalaufwendungen, Unterhaltung etc. kostet immer mehr. Bei zukünftigen Entscheidungen müssen die Folgekosten von der Verwaltung und vom Gremium unbedingt wieder stärker berücksichtigt werden. 

     

    Knackpunkt wird sein, für die gewünschten Investitionen ein vernünftiges und vertretbares Preis- / Nutzenverhältnis zu erzielen.

    Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass die Kosten teilweise explodieren. Ein Beispiel hierzu ist die Entwicklung im Rathausumfeld: Planansatz für die östliche Platzgestaltung 390.000,-- Euro, zuletzt genannte Kostenschätzung 1,08 Mio. Euro. Ein weiteres Beispiel ist die Ortsdurchfahrt Frauenzimmern: Zunächst genannte Kostenschätzung 1 Mio. Euro, Planansatz jetzt 1,65 Mio Euro (plus Wasserversorgung  556.000,-- Euro).

     

    Sowohl im Verwaltungs- als auch im Vermögenshaushalt sieht die FUW Möglichkeiten Ausgaben zu schieben, durch optimierte Planung zu reduzieren oder ganz zu streichen.

    Ob es gelingt, wie in den Vorjahren die Kreditaufnahme nicht realisieren zu müssen, erscheint auf Grund der Höhe fraglich. Auf jeden Fall sollte eine erforderliche Verschuldung in den Folgejahren durch Sondertilgungen aus Bauplatzerlösen wieder deutlich reduziert werden.

     

    Ich kann vorweg nehmen, dass wir dem Haushaltsplan zustimmen werden und die fraglichen Positionen gegebenenfalls dann diskutieren können, wenn sie zur Entscheidung anstehen.

     

    Daher anschließend nur wenige Änderungsanträge sowie einige grundsätzliche Anmerkungen und Zielsetzungen der FUW.

     

    Verwaltungshaushalt:

    EPL 4

    Soziale Sicherung  (Sozialer Frieden)

    Integration

    Bei der Flüchtlingsunterbringung und Integration unterstützen wir das Land. Auch in Güglingen sind viele Ehrenamtliche tätig, um diese Herausforderung zu meistern.

    Von Bund und Land wurde mehrmals zugesagt, dass die anfallenden Kosten übernommen werden. Wir waren und sind immer bereit bei gemeinsamen Vereinbarungen wie z. B. Sanierung, Umgehungstraße usw. Komplementärmittel zur Verfügung zu stellen. Wir bitten deshalb, unser Anliegen nicht falsch zu verstehen. Wir wollen aber nicht in vorauseilendem Gehorsam die Kostenpflicht des Bundes und Landes übernehmen und beantragen daher, den entsprechenden Ansatz von 50.000,-- Euro zu streichen.

     

    EPL5

    Ärztliche Versorgung

    Die FUW will den 2015 begonnenen Weg fortsetzen.

    Wir müssen weiter ausloten, welche Maßnahmen bzw. Anreize erforderlich sind, um die bereits ansässigen Ärzte in Güglingen zu halten und um neue hinzu zu bekommen und zu binden, damit wir eine langfristige ärztliche Versorgung für unsere Bürgerinnen und Bürger gewährleisten können. 

    Den Haushaltsansatz wollen wir daher von 20.000,-- Euro auf 70.000,-- Euro erhöhen. Eventuelle Baumaßnahmen durch die Stadt oder einen Investor können nur ein Teil des Gesamtpaketes sein.

     

    EPL7

    Stadtmarketing

    Für die Auflage eines Bildbandes über Güglingen sehen wir derzeit auch auf Grund der Haushaltssituation in 2016 keine Veranlassung. Nach unserem Kenntnisstand haben wir von anderen Büchern teilweise noch Restbestände in größerer Anzahl. Wir beantragen daher den Ansatz von 35.000,--  Euro zu streichen.

     

    Vermögenshaushalt:

    EPL 6

    Bau- & Wohnungswesen, Verkehr

    Stadtentwicklung

    Erste Entwürfe zur Bebauung oder Platzgestaltung des Rathausumfeldes wurden uns präsentiert und andiskutiert. Diese müssen in eine Gesamtkonzeption einfließen. Zunächst muss die von uns erbetene Prognose für den mittel- bis langfristigen Raumbedarf für städtische und öffentliche Einrichtungen (wie z. B. Rathaus, Bürgerbüro, Polizei, Notariat, Kinder, Senioren, Vereinshaus, Ärzte, etc.) vorliegen, um darauf die Planung für ein Gesamtkonzept aufbauen zu können.

    Am 22. & 23. April 2016 begibt sich der Gemeinderat und die Verwaltung zu einer Klausurtagung zum Thema „Stadtentwicklung“. Danach müssen die einzelnen Erkenntnisse zusammengeführt und weiter entwickelt werden. Die Stadt muss vorangehen und im Prozess identifizierte Maßnahmen zügig umsetzen. Städtische und private Investitionen können sich dann sinnvoll ergänzen.

     

    Verkehr / Ortsdurchfahrten

    Obwohl sich bei der Umfahrung Güglingen-Pfaffenhofen 2015 zumindest nach außen nichts Wahrnehmbares getan hat, geht nach den Aussagen der Verwaltung das Land davon aus, dass der Zeitplan trotzdem eingehalten werden kann und der Baubeginn 2016 erfolgt. Wenn dies - zum wiederholten Mal -  nicht nur leere Versprechungen sind, müsste es jetzt auf Grund der wenigen verbleibenden Zeit möglich sein, die Termine für das Projekt (Ende Planfeststellungsverfahren, Bürgerinformation etc.) festzulegen. Wir bitten die Verwaltung diese Termine bis spätestens zur März-Sitzung vom Land verbindlich einzufordern und das Gremium über den aktuellsten Stand der Verhandlungsergebnisse mit den Grundstückseigentümern zu informieren.

     

    Bei einem Baubeginn 2016 ist mit der Fertigstellung der Umgehungsstraße frühestens 2017 zu rechnen. Den Ansatz für die Umgestaltung der Ortsdurchfahrt Güglingen über 500.000,--  Euro wollen wir trotzdem stehen lassen, um kein falsches Signal nach Stuttgart zu senden und Herrn Minister Hermann keine Ausrede anzubieten, die Umgehungsstraße Güglingen - Pfaffenhofen wieder zu schieben.

     

    Auf Grund des hohen Anteils an Schwerlastverkehr darf auch die Umgehung Güglingen - Frauenzimmern nicht in Vergessenheit geraten.

    Um bis dahin Verbesserungen zu erzielen wird 2016 vom Land der Straßenbelag der Landesstraße in Frauenzimmern erneuert. In diesem Zusammenhang haben wir     beschlossen, auch die Straßenrandbereiche und Gehwege zu optimieren, die Straßenbreite aber nicht unter 6,50 m zurück zu nehmen. Der Planansatz für diese Maßnahme ist deutlich höher als zunächst genannt. Um hier endgültig entscheiden zu können, bitten wir die überarbeitete Planung und die Kostenschätzung in einer der nächsten Sitzungen bis spätestens Ende April vorzustellen.  

     

    EPL 7

    Öffentliche Einrichtungen

    Zum wiederholten Mal weisen wir darauf hin, dass die laufenden Pflege- und Instandhaltungsarbeiten an allen städtischen Liegenschaften, Straßen-, Geh- und Feldwegen durchzuführen sind. Für das Erscheinungsbild unserer Stadt bringt es nichts, Mittel bereit zu stellen und diese nicht einzusetzen. Z. B. wurden bei den Feldwegen in den letzten Jahren nur rund 1/3 der bewilligten Mittel tatsächlich zur Erhaltung eingesetzt. Wir bitten uns bis zur Märzsitzung die Feldwege zu benennen, die 2016 zur Instandsetzung vorgesehen sind. Desweiteren bitten wir die letztmals im Oktober 2013 erhaltene „Prioritätenliste Straßenbaumaßnahmen“ aus Sicht der Verwaltung zu aktualisieren und ebenfalls dem Gremium vorzulegen.

     

    Abschließend ein Exkurs zu den Eigenbetrieben: 

    Ein Wermutstropfen im Haushaltplan ist die vorgesehen Kreditaufnahme für die Wasserversorgung in Höhe von 610.000,-- Euro.

    Unter Berücksichtigung der Kredite des Kämmereihaushaltes und der Eigenbetriebe liegt die voraussichtliche Gesamtverschuldung in Güglingen Ende 2016 mit rd. 7,4 Mio. Euro oder 1.220,-- Euro je Einwohner deutlich höher als im Landesdurchschnitt.

     

    Für die Wasserversorgung hatten wir letztes Jahr die Verwaltung beauftragt die Vor- & Nachteile einer zentralen Wasserenthärtung zu prüfen und die dafür anfallenden Kosten zu ermitteln. Nach 13 Monaten müsste das Ergebnis vorliegen. Wir bitten dies in der nächsten Sitzung im Februar zu präsentieren.

     

    Fazit:

    Das Haushaltsjahr 2016 ist geprägt von vielen Pflichtausgaben. Darüber hinaus entstehen aber auch Gestaltungsspielräume (wie z.B. im Bereich der Innenstadt), die es uns ermöglichen, neue Impulse und Ideen in unserer Stadtentwicklung umzusetzen. Mit Interesse erwarten wir die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung im Rahmen des Stadtentwicklungskonzeptes 2030. Die FUW stellt sich diesen Herausforderungen mit Engagement und Sachverstand aber auch mit stetigem Blick auf die Investitions- und Folgekosten. Alles Wünschenswerte muss finanzierbar sein und bleiben.

     

    Bei allen Güglinger Bürgerinnen und Bürgern, den Steuerzahlern und allen Vereinen und Institutionen, die sich zum Wohl unserer Stadt einbringen, bedanken wir uns recht herzlich. Ebenso bedankt sich die FUW bei den städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren Einsatz zum Wohl unserer Gesamtstadt Güglingen.

     

    Vielen Dank

     

    Joachim Esenwein

    Bürger-Union

    Rede zum Haushalt 2016

    Güglingen, im Januar 2016

     

    Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

    sehr geehrte Frau Wolfinger, Damen und Herren der Verwaltung

    liebe Mitglieder des Gemeinderats

     

    Haushaltsreden ein überflüssiges Ritual, so die Überschrift in der HSt. vom 24. Dezember. Sie sind es nicht, da sind wir einer Meinung mit dem Journalisten Alexander Hettich, denn es ist ein „Königsrecht“ das zu nutzen ist. Ebenso sind wir der Meinung, dass es auch nötig ist zuzuspitzen um Forderungen transparent zu machen. Ob dies gelingt mögen andere entscheiden. Und ja, die Vorlage des Haushalts ist eine Selbstverständlichkeit und ja, wir halten nichts davon die Zahlen nur zu wiederholen, und ja, wir müssen den Dank für diese Leistung nicht immer öffentlich wiederholen, denn dies ist ein Ritual, jahrzehntelang praktiziert. Der Dank gilt aber ganz ohne Ritual Frau Wolfinger, die außerhalb ihrer Dienstzeiten für die Diskussion des Haushaltspakets Zeit gibt.

    Und, nun doch immer wieder Bezug zum Haushalt, ohne Steuern kann natürlich keine Verwaltungseinheit leben und es müsste eigentlich so sein, dass die Bereitschaft mehr zu bezahlen im Interesse einer positiven Gesamtentwicklung ein allseitiges Bekenntnis sein müsste. Gerade die Gewerbesteuerhebesätze sind hier seit Jahrzehnten auf einem extrem niedrigen Niveau.
    Schade, dass wir keine ermutigenden Schreiben aus der Wirtschaft bekommen, um unsere Infrastrukturen in Schulen, Kindergärten, Seniorenbetreuung, und den anderen folgenden Überlegungen schneller zu entwickeln.

    Natürlich sind wir froh über leistungsstarke Unternehmen, aber wir wären auch froh über einen Würth’schen Stiftungs- und Spendergeist für die kulturelle Infrastruktur mit der sich der Gemeinderat, wenn es um Kunst geht, leider besonders schwertut.


    Die Haushaltslage sehen wir für Güglingen ganz entspannt, haben wir doch in den vergangenen Jahrzehnten manchmal sehr hektisch versucht den erwarteten Niedergang der Einnahmen durch Streichungen zu kompensieren, um zu sehen, dass nötige Investitionen schon kurzfristig wieder getätigt werden konnten.

    Auch im jetzigen Haushalt stecken Unwägbarkeiten, sei es beim Verkauf von Bauplätzen, der Entwicklung der Gewerbesteuern in Abhängigkeit der konjunkturellen Entwicklung, den eventuellen Ergebnissen des Jahres 2015, die die Position der Rücklage verändern usw.

    Ganz sicher ist, dass die Aufgabenfülle weiter wächst und in einigen Bereichen auch kein Verschieben von Aufgaben sinnvoll ist. So muss auch der Mut vorhanden sein, kurzfristig Finanzierungen ins Auge zu fassen, die bei der derzeitigen Zinslandschaft mittelfristig auch rentierlich sein können.

    Der Bürger-Union erscheint es wichtiger den Entwicklungsprozess der Gemeinde zu dokumentieren. Dabei geht es vor allem um Zukunftsperspektiven, transparente Prozesse, Umsetzungsqualitäten und Zeitfenster für Zukunftsinvestitionen, sowie den Blick auf gerade Begonnenes und dessen Wirkung.

    Das Begonnene zunächst summarisch zu beleuchten schärft den Blick auf die Zukunftsentwicklung. Wir sind in der Innenentwicklung der Stadt planerisch Schritte vorangekommen, die von uns immer wieder geforderte Priorität hat sich zumindest in Klausurtagungen und Planungsschritten widergespiegelt, allerdings stockt es in der Umsetzung gewaltig, da die Widersprüche zwischen den Akteuren nicht in der großen Linie, aber im Detail aufbrechen und sich paralysieren.

    Hier wird das Dilemma sichtbar, das daraus entstanden ist, dass sich Bürgermeister und Verwaltung inclusive Mehrheit des Gemeinderats erst sehr spät auf den Weg zu einer Stadtentwicklungsperspektive 2030 gemacht hat und dieser Prozess, gerade erst begonnen, sich in unbekannter Weise mit den Ergebnissen der Zukunftswerkstatt und Vorläufern wie der Stadtidee mischt.  Schnelle Lösungen, die am Schafhausplatz angedacht waren hatten für uns nicht die nötige Qualität, um das Leben in der Innenstadt attraktiver zu machen. Das Schafhausplatzareal hat für uns Priorität für ein weiteres Sanierungsgebiet, das eine innerörtliche Qualität erfahren soll, das über einen umbauten Parkplatz hinausreicht und Aufenthaltsqualitäten entwickelt. Dem potentiellen Schafhausplatzinvestor die ehemalige Burrerfläche zwischen Stockheimer Straße und Seebergstraße ohne konkrete Strukturvorgaben zumindest für den Außenbereich anzubieten, halten wir nach wie vor für einen Fehler. Zwar hat sich hierdurch zusätzlicher Wohnraum entwickelt, aber die Umgebungsplanung ohne eine großzügige Tiefgaragenplanung und Qualitätsentwicklung der Freiflächen macht diese Entscheidung zu einer Fehlentscheidung, die den Stadtraum unter Wert verändert. Auch wurde der energetische Standard nur am unteren Level entwickelt. Nachhaltige Stadtentwicklung ist der Maßstab, dies lässt sich, um nur an die Wetterkapriolen des sich verändernden Klimas zu erinnern, mit diesem Wohngebiet nicht demonstrieren.
    Es ist die Aufgabe der Stadt Konzepte anderer Städte und deren Realisierung zu analysieren und auf Güglingen anwendbar zu übertragen, oder einfacher: es einfach selbst in die Hand zu nehmen. Mit der Neubesetzung im Stadtbauamt muss dies leistbar sein.
    Ein weiteres Beispiel einer wenig ermutigenden Entwicklung in der Innenstadt ist das Beispiel „Sonne Post“ bei dem sich zeigt, dass schnelle Entscheidungen, wenn bestimmte Prozesse mühsam sind, zu keiner Verbesserung führen. Weder im Hinterhof noch auf der möglichen Schokoladenseite hat man den Eindruck, dass es hier um eine professionelle Ertüchtigung des Gebäudes handelt. Leider müssen wir mit diesem Ergebnis sehr lange leben und können keinen Einfluss mehr nehmen, den wir anfangs noch hatten. Einzig die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum ist positiv zu sehen, die war aber ein grundsätzliches Ziel, das mit größerem Effekt hätte erreicht werden müssen.
    In unserer Verantwortung liegt es, ob wir uns davon abbringen für Güglingen eine moderne Innenstadt zu entwickeln, die den Herausforderungen der nachhaltigen Stadtentwicklung genügt und mit einem modernen Entwurf die traditionelle Bebauung kontrastiert.
    Stichworte sind hier neue Architektursprache, Verbindung von Modernität mit gewachsenen Strukturen, seniorengerechte Innenstadtentwicklung, Mietwohnungs- und sozialer Mietwohnungsbau, barrierefreie Eigentumswohnungen, ausgewogene Sozialstruktur, Familienzentrum, Kindergartenentwicklung, Stadtgarten, Bürgerbüro, Nachverdichtung durch Baulückenschließung.

    Ein entsprechendes Engagement im bereits erwähnten Schafhausquartier kann mit einer höheren Geschosszahl Charme entwickeln.

    Die Gestaltung der Verbindung zwischen Innenstadt-Stadtgarten ist ein Kristallisationspunkt, der besonders unter der Verbesserung von Aufenthalts- und Nutzungsqualitäten gesehen werden kann. Die Entwicklung der Durchgangsspange ist nicht zum Nulltarif zu haben, die Gedanken des Gemeinderats waren sehr weit gediehen bis die Kosten der Mehrheit Bauchschmerzen verursachten. Die Bürger-Union hält an dieser Planung grundsätzlich fest und möchte auch kein Opfer bezüglich der Qualität der Maßnahme bringen. Eine genauere Kostenschätzung auch im Vergleich mit ähnlichen Maßnahmen anderer Städte wird sicherlich mehr Klarheit bringen. Aber zum Nulltarif ist Innenstadtentwicklung nicht zu haben, gleichwohl lässt die Atempause vor einer endgültigen Entscheidung, und damit meinen wir nicht allein den Abriss und die Gestaltung eines Provisoriums, durchaus Gedankenspiele zu.

    Wir regen an, darüber nachzudenken, die Ostseite des Rathauses mit einem luftigen Bürgerbüro zu versehen, das als Solitärbau multifunktionalen Wert im Sinne einer Mehrfachnutzung z.B. bei Events besitzt. Denn wir hielten es für sinnvoll mit dieser Spange den Zusammenhang zwischen Deutschem Hof Rathausumfeld und Stadtgraben auf eine neue Qualität zu heben, so dass hier eine Aktions- und Attraktivitätsfläche entstehen kann, die auch im Alltag Funktionalitäten besitzt.

    Im Burrergelände, Deutscher Hof, an eine Café-Nutzung zu denken halten wir ebenfalls für sinnvoll, aber die Orientierung könnte hier v.a. die Nordseite sein, die besonders im immer wärmer werdenden Sommer eher zum draußen sitzen animieren würde und gleichzeitig zusätzlich die Schüler als Kunden gewinnen kann. Deshalb regen wir dazu an den Gedanken eines Café-Bistro-Diner-Konzepts einen Vorrang zu geben.

    Wie wäre es zudem sich Gedanken über ein Angebot regionaler Produkte zu machen, die immer stärker nachgefragt werden, wäre ein Projekt ähnlich dem Kirchheimer Dorfladenkonzept denkbar, wenn man diese Überlegungen miteinander verknüpft?

    Die Stadterneuerung Güglingens mit der Herzogskelter, Deutschem Hof und Rathaus war nur durch mutige Entscheidungen möglich, bei denen in nicht unerheblichem Umfang Geld in die Hand genommen werden musste, genau an dieser Schwelle stehen wir mit der Stadterneuerung II und ganz sicher wird dies nicht billiger, wenn es nicht wirklich billig werden soll!
    Zu dieser Entwicklung gehört auch, dass wir das Innenstadtenergiekonzept nach vorne bringen. Die Veränderung der energetischen Versorgung ist ein Trittstein um den Temperaturanstieg zu begrenzen, der bei einem weiter so in diesem Jahrhundert bei 3 - 4 °C und darüber liegen wird! Was dies bedeuten wird, ahnen wir schon. Und wir in den Kommunen haben den Auftrag die Emissionen schneller zu senken, als dies in den vergangenen Jahrzehnten gelang. Dazu gehört auch, dass wir die städtische Gasversorgung auf eine ökologische Grundlage stellen.

    Wie alle Kommunen entwickelt sich Güglingen an den Rändern, hier scheint der Konsens einfacher zu sein, obwohl möglicherweise gerade hier der Diskurs deutlich schärfer geführt werden müsste.

    Die Dimension der Siedlungsausdehnung wird erst klar, wenn man sich vor Ort ein Bild macht und den Plan in den realen Raum stellt. Diese Dimensionen haben auch die Flächen im Stadtinneren, die noch bebaubar wären. Ist die Entscheidung nun die Richtige? (Bild)

    Für die Innenentwicklung in Eibensbach wäre es aus unserer Sicht ebenfalls notwendig den entstehenden Raum auf seine Innenqualität zu begutachten, bevor es in die konkrete Planung geht. Gerade in Eibensbach wäre es wichtig eine Entwicklung ähnlich Gässle zu verhindern.

    Bestärkt uns die Statistik der demografischen Entwicklung Güglingens in diesem Sinne fortzufahren?
    Entspricht die Umsetzung in den Planungs- und Baugebieten den Leitgedanken der Nachhaltigkeit des Landes?
    Zeigen wir uns in der Lage die Notwendigkeiten großer politischer Entscheidungen, wie bspw. der Pariser Klimakonferenz auf das kommunale Handeln anzuwenden?

    Mit der eigenen Erfahrung ist das höchstens mit einem Jein zu beantworten. Wir werden einer Zukunftssicherung unserer Kinder so nicht gerecht werden.
    Im Bebauungsplan Herenäcker-Baumpfad sind keine Festsetzungen zu ambitionierten energetischen Standards enthalten, dies hätte zumindest auf 50% der Fläche geschehen können. Damit würde auch deutlich, dass man dem Nachhaltigkeitsgedanken noch mehr Aufmerksamkeit schenkt. Wir sind weit weg davon Maßstäbe zu setzen, wir bleiben im Mittelfeld hängen.

    Statistik:

    Zuzüge (je 1.000 Ew.)

    69,1

    Fortzüge (je 1.000 Ew.)

    72,3

    Wanderungssaldo (je 1.000 Ew.)

    -3,2

    Familienwanderung (je 1.000 Ew.)

    -0,9

    Bildungswanderung (je 1.000 Ew.)

    -15,7

    Wanderung zu Beginn der 2. Lebenshälfte (je 1.000 Ew.)

    -0,2

    Alterswanderung (je 1.000 Ew.)

    -4,5

    relative Bevölkerungsentwicklung 2012 bis 2030 (%)

     

     

    -6,9

     

    Interessant ist, dass statistisch gesehen mit einem deutlichen Bevölkerungsrückgang Güglingens zu rechnen ist, wir trotz einer guten Infrastruktur im betreuten Wohnen und  bei der Pflege ein negatives Wanderungssaldo bei den Senioren haben und besonders auffällig ist die Bildungswanderung, was uns auf eine Schwäche des Arbeitsplatzangebote hinweist und auch zeigt, dass Güglingen von jedem Nabel der Welt maximal gleich weit entfernt ist, aber das Auto im Prinzip das einzige Mobilitätskonzept ist, dem der Bus keine Alternative entgegensetzen kann.

    In der Konsequenz heißt das, dass wir die Infrastruktur mit vergleichsweise immer höheren Kosten zu alimentieren haben, die besonders auch durch die Ausweitung an den Rändern belastet wird.

    Uns fehlt bis heute eine offizielle Information des Bürgermeisters wer Nachfrager im Industriegebiet Lüssen ist. Die Dimension mit ca. 7,8 Hektar Größe wird nach Norden betrachtet sehr deutlich. (Bild) Es ist klar, dass dieses Gewerbegebiet die Physiognomie der Stadt dauerhaft beeinflussen und verändern wird, negativ oder, die Hoffnung stirbt zuletzt. (Bild Afriso!) 

    Auf den Aspekt eines auch architektonisch ansprechenden Gebietes wurde kein Gedanke verschwendet, dass Arbeitsplätze heute in einer qualitativ ansprechenden Umgebung entstehen. Wir halten es für wichtig vor Verkauf von städtischen Flächen mit Beratungsangeboten Einfluss zu nehmen. Die BU empfiehlt externe Beratungsangebote mit einer entsprechenden personalen Zuordnung im Stadtbauamt. Für wichtig hielten wir es auch Wissensarbeitsplätze nach Güglingen zu bekommen, Angebote für Start-Ups zu machen und dies zusammen mit der WFG (Wirtschaftsfördergesellschaft Heilbronn) zu entwickeln.

    In Nachbargemeinden wird der Gemeinderat über die potentiellen Investoren informiert und dies rechtzeitig bevor Entscheidungen fallen. Dies muss ein starker Rat auch einfordern. In diesem Zusammenhang sollte die Arbeitsplatzdichte für die Vergabe eine wichtige Rolle spielen. Nicht von ungefähr ist unser Antrag 2015 zu sehen, mit den Gewerbetreibenden und den Industrieverantwortlichen ins Gespräch zu kommen. So sehen wir eine Entscheidung pro Layher mit weiteren Erweiterungen im gemeinsamen Industriegebiet Langwiesen, um Lüssen langfristig für das Gewerbe zu sichern. Lassen Sie uns auch sagen, dass wir die Ansiedlung von Taxis im gemeinsamen Industriegebiet als Fehlentscheidung betrachten und wir dies gerne rechtzeitig formuliert hätten. Uns stellt sich die Frage, ob bei einer zukünftigen Umgehungsstraßenplanung dieses Logistikunternehmen direkt angebunden werden kann, oder ob dies bei der jetzigen Planung unberücksichtigt blieb? Wir sehen in der Ansiedlung einen klassischen Schnellschuss.

    Es wurde nur an die schnelle Rückführung von Erlösen aus dem Verkauf der Flächen gedacht. Die zusätzliche Verkehrsbelastung durch das Logistikunternehmen wurde ausgeblendet. Der Arbeitsplatzdichte wurde keine Aufmerksamkeit geschenkt.

    Die Themen der nachhaltigen Entwicklung aber sind aktuelle und Zukunftsthemen, die in einer Stadtentwicklung den nötigen Raum einnehmen müssen.

    Dabei ist das Thema Landschaft in der Diskussion seit Jahren unterentwickelt, der Biotopvernetzungsplan der Gemeinde ist bis heute nur in Bruchstücken verwirklicht.

    Nicht nur, dass wir wertvolle landwirtschaftliche Flächen überbauen, sondern dass wir den Wert von Landschaft im Ökonomischen eben nur virtuell betrachten, wenn wir sie denn überhaupt nennenswert wahrnehmen, ist ein schwerwiegender Fehler.

    Andreas Gursky im Frieder-Burda Museum Baden-Baden (Zitat): „Selbst wenn niemand mehr die Landschaft vermisst, wird ihr Fehlen uns teuer zu stehen kommen. Das Verschwinden des Frühlings, der Blüten, der Insekten, der Blüten und Falter hat unübersehbare Konsequenzen für unsere Ernährung.“

    Impulse für landschaftliche Vielfalt und ökologischen Mehrwert haben wir mit Anträgen gesetzt, leider scheiterten auch kostengünstige Maßnahmen mit großer Wirkung an der Mehrheit des Gemeinderats. Positiv sehen wir, dass im Gespräch mit dem Bürgermeister eine Umsetzung unseres Antrages zum Schutz von Insekten und Bienen dennoch auf Zustimmung stieß.

    Wir bitten die Verwaltung in einer der kommenden Sitzungen das Thema Biotopvernetzung, auf die Tagesordnung zu setzen und einen Umsetzungsplan zu entwickeln. Wir erinnern an unsere Vorschläge 2014 und den Beschluss zur Aufstellung eines Ackerrandstreifenprogramms.

    (Bilder)

    Biotopvernetzung kann für die notwendigen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen der beiden geplanten Baugebiete Herrenäcker – Baumpfad, Lüssen sowie der kommenden Umgehungsstraße entwickelt werden.

    Neben dem Gewinn für die Natur entsteht auch ein landschaftsästhetischer Gewinn, der Naherholung attraktiver macht.

    Die Abnahme der Biodiversität darf uns nicht egal sein, das haben wir in den vergangenen Jahren immer wieder angemahnt, allerdings fanden wir leider nicht die gewünschte breite Unterstützung im Rat, die wir hierfür natürlich benötigen.

     Eine Begründung für unseren Antrag möchte die Bürger-Union noch kurz anhängen:

    Der schleswig-holsteinische Agrar- und Umweltminister Robert Habeck verweist auf eine neue Studie, die konstatiert, dass 35% der Vogelarten gut 50% aller Käfer und Amphibien, sowie fast 90% der Reptilien im Land verschwunden oder stark vom Aussterben bedroht sind. Rebhühner gibt es in Deutschland noch ca. 3000 und wurden in den 50er Jahren pro Jahr noch 100000 Feldhasen geschossen, so sind es heute noch 3200 pro Jahr.

    In diesem Zusammenhang bitten wir dem Ansinnen des „eineWelt“ Vereins zu entsprechen, und den Vorschlag des Vereins in einer der nächsten Sitzungen im Gemeinderat zu behandeln, Güglingen zu einem „Fair-Trade Town“ zu entwickeln.          

    Menschen verzichten immer öfter auf den Besitz eines eigenen Autos und greifen auf unterschiedlichste Mobilitätsangebote zu, die ihnen die flexible Bewältigung ihres Alltags erleichtern. Gleichzeitig ist es immer mühsamer in adäquater Zeit innerhalb der großen Städte Ziele zu erreichen, gleichzeitig sind die Kosten für das Parken in die Höhe geschnellt. Wenn wir im zentrennahen ländlich geprägten Raum nicht auf die neuen Mobilitätsanforderungen reagieren, werden wir sowohl bei den flexiblen gut ausgebildeten Bevölkerungsschichten weiter an Zuspruch verlieren, als auch bei den mobilitätsbeanspruchenden agilen Senioren.

    Der Gemeinderat kann zeigen, dass er die Ergebnisse der Zukunftswerkstatt bei einem ausgabenintensiven Projekt ernst nimmt. Mit großem Engagement hat Frau Koch v.a. mit Herrn Herbert Conz ein ambitioniertes Bürgerbuskonzept zur Umsetzungsreife entwickelt. Entscheidend wird die Bereitschaft sein jetzt auch auf das richtige Fahrzeug zu setzen, das es v.a. auch Älteren und Behinderten erleichtert, im Ortsgebiet mobil zu bleiben.

    Wir glauben nicht, dass wir auf dem Gebrauchtwagenmarkt zu einem geeigneten Fahrzeug kommen und denken, dass wir ein optimales Fahrzeug, das den Zustieg auch für Gehbehinderte und Rollstuhlfahrer möglich macht, neu erwerben müssen. Die Finanzierung sehen wir im Nachtragshaushalt.

     
    Ebenfalls eng mit der demografischen Entwicklung verbunden ist die Reaktivierung der Stadtbahn. Sie ist ein Nachhaltigkeitsprojekt ersten Ranges, vermag durch einen guten Takt die Straßenbelastung zu vermindern und passt in das Tourismuskonzept des Zabergäus und vermag auch Pendler und Arbeitssuchende zu erreichen. So wird dem Landkreis nach einem gemeinsamen Gespräch im Ministerium empfohlen die Zeit zu nutzen, um die nötigen Vorbereitungen für die Anträge zur Reaktivierung der Strecke der Zabergäubahn zu entwickeln. Dabei gab es auch Übereinstimmung, dass die neuen Rahmenbedingungen der Standardisierten Bewertung abgewartet werden sollen. Wir regen gerne zusammen mit einigen Brackenheimer Räten eine interkommunale Zusammenkunft auch zu weiteren Themen im Zabergäu an. Weitere Schritte sollten wir gemeinsam anpacken.

    Für die die Umgehungsstraße Güglingen – Pfaffenhofen erwarten wir weitere Initiative der Bürgermeister, um den Prozess schnell voranzubringen und die Verhandlungen zum Grunderwerb zu starten.

    „Wird heute noch rund die Hälfte aller Wege hauptsächlich mit dem Auto, 30 Prozent mit Bussen und Bahnen zurückgelegt, aber nur jeweils 10 Prozent mit dem Rad und zu Fuß, wird sich das Verhältnis nach Prognosen von Andreas Knie, Leiter des Innovationszentrums für Mobilität und gesellschaftlichen Wandel, bis 2030 ausgeglichen haben. Das erfordert einerseits eine Neugestaltung von Mobilitätsangeboten, es erzeugt andererseits aber auch enorme Potenziale für die zukunftsweisende Weiterentwicklung von Verkehrskonzepten.“ (Zitat: Zukunftsinstitut Megatrends)
    Wir wollen die Empfehlungen der Zukunftswerkstatt aufgreifen und die Entwicklung des Fahrradverkehrs diskutieren. Die Bürger-Union erwartet die erneute Behandlung des Fahrradkonzepts und seine schrittweise Weiterentwicklung und Umsetzung.  Für eventuell notwendige technische Ausführungen sind die Zuschussmöglichkeiten entsprechend zu prüfen, wie dies für den Radweg Frauenzimmern mustergültig durch Frau Wolfinger erfolgt ist.  Wir gehen weiterhin davon aus, dass das vor Jahren erstellte Güglinger Fahrradkonzept Bestandteil des papierlosen Ratsinformationssystems sein wird.

    Im Zusammenhang mit den Beschlüssen zur Gestaltung der Durchgangsstraßen wird zusätzlich deutlich, dass der Gemeinderat mit seiner vergleichsweise starken Fokussierung auf den Fahrzeugverkehr und der Vernachlässigung anderer Mobilitätsansprüche, insbesondere des Fußgängers und des ÖPNV Nutzers den Zukunftsanforderungen nur ungenügend gerecht wird. Wir beziehen uns bei diesen Aussagen auf Entscheidungen zu Bushaltestellen und Fahrbahnbreiten innerorts, die von den sinnvollen Empfehlungen unserer in Anspruch genommenen Verkehrsexperten abweichen! Auch hierzu sollte eine nochmalige Abwägung stattfinden. Dabei gilt unser Anspruch, dass in Frauenzimmern die gleiche Qualität entstehen soll wie in der Güglinger Innenstadt. Dabei ist es für uns unverzichtbar auch mit Anliegern über den Erwerb von Immobilien zu reden, um die Straßenraumgestaltung im Engpass der Ortsdurchfahrt für Fußgänger nutzbar zu gestalten. Die Verwaltung soll sich dabei Gedanken zu entsprechenden Ersätzen machen. Bisher fehlt uns die Vorlage des seit langem angekündigten endgültigen Lärmminderungskonzepts für Frauenzimmern. Frauenzimmern leidet weiterhin besonders unter dem Fahrzeugverkehr. Wir erwarten deshalb, dass die von uns genannten Punkte in einer weiteren Sitzung vor der Vergabe von Arbeiten so rechtzeitig verhandelt werden, dass Entscheidungen hierüber wirksam werden können.

    Als Folge der höheren Kosten, die in Frauenzimmern entstehen, wurde die Straßensanierungsmaßnahme Weinsteige nochmals geschoben. Die Verschiebung in das Jahr 2017 ist aus finanzieller Sicht nachvollziehbar. Allerdings bestehen für die Bürger-Union Bedenken bezüglich des Hochwasserschutzes Bei den immer häufiger auftretenden Starkregen spült der Wasserstrom aus den Weinbergen viele Blätter und Geäst durch die Weinsteige und verstopft sehr schnell die Abläufe entlang der Straße. Das Wasser fließt ungehindert bis zum tiefsten Punkt am Einmündungsbereich in die Kleingartacher-Straße. Bei großen Niederschlagsmengen in kurzer Zeit sind dann die Gebäude im Trollingerweg, das Gebäude Weinsteige 2 und bald darauf der Neubau der Realschule stark gefährdet. Wir möchten anregen, dass noch in diesem Jahr im Bereich der Einfahrt zur Katharina-Kepler-Schule und Weinsteige 24 , (Randbebauung)ein Bauwerk installiert wird, das einen Großteil des dort ankommenden Hangwassers abfängt und geordnet ableitet, ehe es zu größeren Schäden kommt.

    Auch im Jahr 2016 werden wir mit zusätzlichen Flüchtlings-Unterbringungen rechnen müssen. Wir halten es für sinnvoll in weitere Projekte zu investieren. Hierzu gehört die direkte Verhandlung mit dem Landkreis. Die Stadt könnte für den Landkreis den Bau von Unterkünften übernehmen und dies mit einer sinnvollen Holzständerbauweise und einem ordentlichen Energiestandard, so dass große Unterkünfte mit über 20 Flüchtlingen vermieden werden können. Die Bevölkerung muss vorab und rechtzeitig umfassend informiert werden. Diese Wohnungen sollen so gebaut werden, dass auch Anschlussunterbringungen und in der Folge günstiger Mietwohnungsraum entstehen kann. Für die Kommune rechnet sich das durchaus, wenn man Finanzierungsmöglichkeiten und Miete berücksichtigt. Wenn man von den derzeitigen Flüchtlingszahlen ausgeht, wird Güglingen zwischen 40 und 80 Flüchtlingen zusätzlich aufnehmen müssen. Unklar bleibt, wie viele kein Bleiberecht haben werden und wie viele durch Wegzug Wohnraum freimachen werden. Deshalb wären zwei Standort auszuwählen auf denen jeweils 20 Flüchtlinge untergebracht werden können. Wir erwarten noch in den ersten Sitzungen des Jahres einen Überlegungen der Verwaltung.

     

     

    Neue Liste

    Marianne Giebler

    19.01.2016

     

    Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

    sehr geehrte Damen und Herren der Verwaltung,

    sehr geehrte Ratskollegen und sehr geehrte Anwesenden,

     

    wie bereits in den vergangenen Jahren möchten sich die Fraktionsmitglieder der Neuen Liste für die ausführliche Darstellung des Haushaltsplans insbesondere bei Frau Wolfinger und ihrem Team recht herzlich bedanken.

    Das Haushaltsvolumen beträgt im Jahr 2016 voraussichtlich 42.144.000 EURO, gegenüber dem letzten Jahr ist dieses damit leicht angestiegen.

    Wir, die Mitglieder der Neuen Liste, haben den Plan aufmerksam geprüft und möchten nun zunächst auf jene Punkte eingehen, die unsere ausdrückliche Befürwortung erfahren.

     

    Die Schwerpunkte liegen im Jahr 2016

    ·                    erneut auf dem Schulstandort Güglingen, hier in erster Linie mit dem Umbau und der Erweiterung der Realschule,

    ·                    auf der Erschließung bzw. der Erweiterung des Wohnbaugebietes Herrenäcker-Baumpfad,

    ·                    auf der bereits begonnenen Erschließung des Gewerbegebiets Lüssen,

    ·                    auf der Sanierung des Stadtkern V,

    ·                    auf der Erweiterung des Kindergarten Herrenäcker incl. Nebenräume für eine weitere Gruppe,

    ·                    und schließlich auf der Innenentwicklung Eibensbachs, die weiterhin im Fokus steht.

     

    Alle diese geplanten Maßnahmen sind notwendig, um einerseits unseren Kindern eine guten Kindergarten- bzw. Schulplatz und damit Güglingen für jungen Familien attraktiv zu machen, andererseits um den Bürgern und auch den zukünftigen Neubürgern die Möglichkeit zum Hausbau bereitzustellen bzw. um die Wohnungssituation allgemein zu verbessern und damit den Zuzug in die Stadt zu fördern und natürlich auch, um die gute Arbeitsplatzsituation im Güglingen weiter zu festigen und allgemein das Stadtbild zu verschönern und die Infrastruktur auszubauen.

     

    Neben diesen großen Projekten möchten wir aber ein kleineres an dieser Stelle nicht unberücksichtigt lassen: Besonders begrüßen wir das ‚Bürgerbusprojekt‘. Nach dem Motto „Bürger fahren für Bürger“ wird 2016 der Bürgerbus von ehrenamtlichen Fahrern durch Güglingen, Frauenzimmern und Eibensbach gesteuert und überall dort eingesetzt, wo der gewerbliche Linienverkehr wirtschaftlich nicht mehr tragbar ist. Das ist eine wirklich gute Sache für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt, vor allem auch für unsere älteren Mitbürger und wir hoffen, dass dieses tolle Angebot auch rege genutzt wird.

     

    Auch wenn wir von der Neuen Liste dem geplanten Haushalt zustimmen und generell davon absehen, Anträge zu stellen, die den Haushalt intensiv belasten, so könnten wir uns doch noch eine kleine Maßnahme vorstellen, die noch in den Nachtragshaushalt integriert werden könnte. Diese Maßnahme sollten insgesamt die Höhe ca. 30.000 € nicht übersteigen.

    ·                    So zum Beispiel eine LED-Beleuchtung für den Fußweg entlang der Zaber; Verbindungsweg Doll Baustoffe GmbH zur Landesstraße Richtung Edeka.

     

    In diesem Zusammenhang möchten wir noch auf einen uns sehr wichtigen Punkt hinweisen, der in unseren Augen einen außerordentlich hohen Beitrag für das Zusammenleben in unserer Stadt darstellt. Wir sollten uns verstärkt darüber Gedanken machen, wie sehr das Vereinsleben das soziale Miteinander in der Gemeinschaft fördert und stärkt, und für den Einzelnen auch Sicherheit, Rückhalt und Beschäftigung bedeutet. In einer Zeit, die von einer immer größer werdenden Anonymität und Unsicherheit geprägt ist, wird die Relevanz der Vereinskultur immer weiter steigen, gleichwohl die Anzahl der Vereinsmitglieder – auch bedingt durch den demographischen Wandel – sinkt. Die Stadt Güglingen leistet einen wichtigen Beitrag durch die Vereinsförderung für die tägliche Arbeit der Vereine. Diese Vereinsförderung wurde in Form einer Richtlinie zuletzt 2009 geändert und sollte an die aktuellen und soweit absehbar zukünftigen Bedingungen (z.B. Inflation, technischer Fortschritt usw.) angepasst werden. Aus diesem Grund ist aus unserer Sicht die Überarbeitung der Vereinsförderungsrichtlinie nach nunmehr sieben Jahren notwendig. Die Neue Liste wird sich daher im aktuellen Haushaltsjahr intensiv dieser Thematik widmen und einen entsprechenden Antrag formulieren.

     

    Liebe Anwesenden, wir alle wissen, dass auf die Kommunen immer neue Problemlagen und Herausforderungen zukommen. Auch wir in Güglingen werden mit vielfältigen Herausforderungen konfrontiert, zu denen es oft noch wenig konkrete oder langfristige Erfahrungswerte gibt, auf die zurückgegriffen werden könnte. Dazu gehört zum Beispiel das Thema ‚Inklusion‘ in Kindergärten und Schulen.

    Menschen mit Behinderungen gleich welcher Art haben das Recht, am Leben in der Gesellschaft teil zu haben und dies nicht am Rand, sondern in unserer Mitte.

    Im Mittelpunkt steht aktuell die Frage, wie behinderte und nicht-behinderte Menschen trotz unterschiedlicher Voraussetzungen und Fähigkeiten gemeinsam und miteinander in den Städten und Gemeinden leben, lernen, wohnen, arbeiten und die Freizeit verbringen können.

    Eine Vielzahl spezieller, auf die Lebenssituation behinderter Menschen abgestimmte Regelungen betreffen jetzt auch unsere Stadt. Wir alle, gemeint sind Bürger und Stadtverwaltung, müssen uns den phasenhaften Veränderungen der jahrelang geltenden Fragestellungen und Problemlösungsstrategien stellen. Das bedeutet: Es müssen vor allem entsprechende Wohnangebote geschaffen werden – aber die Schaffung von Arbeitsplätze im öffentlichen Bereich ist ebenfalls ein wichtiges Thema.

    Es ist offensichtlich, dass in diesem Zusammenhang zukünftig mit größeren Investitionen zu rechnen ist. Auch wenn gerade das Thema Inklusion in der Schule bzw. im Kindergarten kontrovers diskutiert wird und es sicherlich auch eine Vielzahl skeptischer Stimmen gibt, wollen wir die zukünftigen Veränderungen und aktuellen Herausforderungen ausdrücklich begrüßen, und sehen es als unsere Aufgabe, den Prozess zu unterstützen und voranzutreiben.

    Welche Maßnahmen können in diesem Zusammenhang wichtig sein? Wir denken beispielsweise an eine intensivere Vernetzung von Kindergärten und Schulen mit den Sportvereinen und anderen Freizeiteinrichtungen, aber auch ein Netzwerk mit Vermietern von barrierefreien Wohnungen, von Arbeitgebern, die Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen anbieten können.

     

    Eine momentan noch gar nicht in ihrem Umfang konkret abzusehende Aufgabenstellung ist die aktuelle Flüchtlingssituation. Hier scheint es geboten, die bislang ausreichenden Verfahrensweisen und Mittel dringend an die neue Situation anzupassen.

    Auch wenn durch das Landratsamt Heilbronn als Vertretung des Landes Baden-Württembergs die Betreuung wie Unterbringung und auch die finanzielle Versorgung geregelt wird, scheint uns dies nicht ausreichend, um der tatsächlichen Situation für beide Seiten – Flüchtlinge wie Bürgerinnen und Bürger – gerecht zu werden.

    Momentan werden die Flüchtlinge in sozialer (also nicht in finanzieller) Hinsicht hauptsächlich von den ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer des AK Asyl betreut und in vielen Fragen des Alltags – angefangen bei der Beantragung eines Bankkontos bis hin zum Besuch im Krankenhaus – unterstützt. Nachdem die Anzahl der Flüchtlinge zur Jahreswende sprunghaft angestiegen ist und mit einem weiteren Anstieg realistischerweise zu rechnen ist, kann man diese soziale Betreuung unmöglich allein den ehrenamtlichen Helfern zumuten, auch wenn es diese selbst nicht als Belastung sehen.

     

    Gerade mit Blick auf den sozialen Frieden ist es wichtig, dass die Flüchtlinge betreut werden und damit schnellstmöglich ein konkretes Verständnis von den hier vorherrschenden Gepflogenheiten und Werten erhalten. Maßgeblich, insbesondere für die ersten Wochen, auch Monate nach der Ankunft, ist daher neben der lobenswerten ehrenamtlichen Unterstützung auch eine professionelle, regelmäßige und dauerhafte soziale Begleitung der Asylbewerber, die deutlich über den momentanen Umfang hinausgeht.

     

    Durch die angemessene und notwendige Flüchtlingsversorgung und -betreuung dürfen jedoch keine zusätzlichen Belastungen für unseren Haushalt entstehen. Wir sehen hier die Bundes- bzw. Landesregierung in der Pflicht, diese Mittel für die kommunalen Aufwendungen zu finanzieren und bereitzustellen.

     

    Wir von der Neuen Liste sind sicher, dass nicht nur 2016, sondern auch die kommenden Jahre der Stadt Güglingen – wie allen Kommunen –viele, teilweise bekannte, aber auch bestimmt ganz neue Aufgaben und Herausforderungen bringen werden. Aufgaben, denen wir nicht nur finanziell, sondern auch auf sozialer Ebene begegnen müssen.

     

    Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

    Marianne Giebler, Fraktionssprecherin der Neuen Liste

  • Tagesordnungspunkt 3

    Stadtwerke Güglingen

    - Wirtschaftsplan 2016

    - Beratung und Beschlussfassung

     

    - siehe Vorlage Nr. 155/2015, übergeben zur Gemeinderatssitzung am 01.12.2015

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 155/2015, übergeben zur Sitzung des Gemeinderates vom 01.12.2015.

     

    Bezüglich der Ansätze des Wirtschaftsplans 2016 der Stadtwerke Güglingen wurden in den Haushaltsreden der einzelnen Fraktionen keine Anträge gestellt.

     

     

    Der Wirtschaftsplan 2016 der Stadtwerke Güglingen wird mit einer Enthaltung (STR. Dr. Stark) mehrheitlich beschlossen.

     

    Stadtwerke Güglingen

    WIRTSCHAFTSPLAN

    2016

     

    Auf der Basis des §103 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit §§ 1 und 3 des Gesetzes über die Eigenbetriebe der Gemeinden (EigbG) vom 19.06.1997 hat der Gemeinderat am 19.01.2016 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2016 wie folgt festgestellt:

     

    § 1

     

    1. Erfolgsplan

    Erträge und Aufwendungen                                                            1.087.000 Euro

     

    2. Vermögensplan

    Einnahmen und Ausgaben                                                              1.380.000 Euro

     

    3. Kreditaufnahme

    zur Finanzierung des Vermögensplanes                                            610.000 Euro

     

     

    § 2

     

    Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf                 750.000 Euro

     

    Güglingen, den 19.01.2016

     

     

    Dieterich

    Bürgermeister

     

     

     

  • Tagesordnungspunkt 4

    Eigenbetrieb „Herzogskelter“

    - Wirtschaftsplan 2016

    - Beratung und Beschlussfassung

     

    - siehe Vorlage Nr. 155/2015, übergeben zur Gemeinderatssitzung am 01.12.2015

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 155/2015, übergeben zur Sitzung des Gemeinderates vom 01.12.2015.

     

    Bezüglich der Ansätze des Wirtschaftsplans 2016 des Eigenbetriebs Herzogskelter wurden in den Haushaltsreden der einzelnen Fraktionen keine Anträge gestellt.

     

     

    Der Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebs Herzogskelter wird mit einer Enthaltung (STR. Dr. Stark) mehrheitlich beschlossen.

     

    Eigenbetrieb Herzogskelter Güglingen

    WIRTSCHAFTSPLAN

    2016

     

    Auf der Basis des §103 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit §§ 1 und 3 des Gesetzes über die Eigenbetriebe der Gemeinden (EigbG) vom 19.06.1987 hat der Gemeinderat am 19.01.2016 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2016 wie folgt festgestellt:

     

    § 1

     

    1. Erfolgsplan

    Erträge und Aufwendungen                                                                   493.000 Euro

     

    2. Vermögensplan

    Einnahmen und Ausgaben                                                                     230.000 Euro

     

    3. Kreditaufnahme

    zur Finanzierung des Vermögensplanes                                                           0 Euro

     

     

    § 2

     

    Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf                      400.000 Euro

     

    Güglingen, den 19.01.2016

     

     

    Dieterich

    Bürgermeister

     

  • Tagesordnungspunkt 5

    Sanierung „Stadtkern Güglingen IV“

    - Abschluss der Sanierungsmaßnahme „Stadtkern Güglingen IV“ und Aufhebung der Satzung

     

    - Vorlage Nr. 2/2016 -

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 2/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    Die Sanierung an sich, so BM Dieterich, sei bereits abgeschlossen, nun sei das Verfahren durch Aufhebung der Satzung noch förmlich abzuschließen.

     

     

    BM Dieterich stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    Der Gemeinderat beschließt, die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets "Stadtkern IV" wie folgt:

     

    SATZUNG

    zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung

    des Sanierungsgebiets "Stadtkern IV"

     

    Der Gemeinderat der Stadt Güglingen hat aufgrund von § 162 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 4 Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) in der jeweils geltenden Fassung in seiner Sitzung am 19.01.2016 die Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets "Stadtkern IV" beschlossen:

     

    § 1 Aufhebung

    Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets "Stadtkern IV" vom 16.09.1997, mit der am 12.07.2005 beschlossenen Satzungsänderung zur Verkleinerung des Sanierungsgebietes, wird aufgehoben. Das Gebiet, das nicht mehr der Sanierung unterliegt, ist im beigefügten Lageplan der Kommunalentwicklung GmbH vom 21.12.2015 durch schwarze Linie näher gekennzeichnet.

     

    § 2 In - Kraft -Treten

    Diese Satzung wird gemäß § 162 Abs. 2 BauGB mit ihrer Bekanntmachung rechtsverbindlich

     

    Güglingen, den 19.01.2016

    gez.

     

    Dieterich

    (Bürgermeister)

     

     

    Der Antrag wird in Abwesenheit von STR. Scheerle und STR. Dr. Stark einstimmig beschlossen.

     

  • Tagesordnungspunkt 6

    Vereinsförderrichtlinien der Stadt Güglingen

    - 1. Änderung

     

    - Vorlage Nr. 3/2015 -

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 3/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

     

    BM Dieterich stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    Die Vereinsförderrichtlinien der Stadt Güglingen vom 1.1.2009 werden wie folgt geändert:

     

    III. Ziffer 1

    Zur Durchführung von öffentlichen Jubiläumsveranstaltungen gewährt die Stadt Güglingen eine Barzuwendung i.H.v. 10 € pro Jahr des Bestehens.

     

    IV. Ziffer 3

    Jeder Verein erhält bei Nutzung einer kommunalen Einrichtung zur Abhaltung einer Jahresveranstaltung einen Zuschuss in Höhe der anfallenden Miete und im Falle der Nutzung der Herzogskelter bis zu 75 € für die Nutzung der Ton- und Beleuchtungstechnik.

     

     

    Der Antrag wird in Abwesenheit von STR. Scheerle und STR. Dr. Stark mit einer Gegenstimmen (STR. Xander) mehrheitlich beschlossen.

  • Tagesordnungspunkt 7

    Bausachen

    a)    Orchideenweg 3, Güglingen
           
    - Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage

            - Vorlage Nr. 4/2016 -

    b)    Orchideenweg 5, Güglingen

            - Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung im Dachgeschoss und einer Garage

              - Vorlage Nr. 5/2016 -       

    c)    Ochsenbacher Straße 6, Flst.Nr. 26/1

           - Abbruch und Neubau eines Einfamilienwohnhauses Güglingen-Eibensbach

           - Vorlage Nr. 6/2016 -

    d)    Güglinger Straße 7, Güglingen –Eibensbach

            - Anbau einer Halle

            - Vorlage Nr. 7/2016 -

    e)    Weitere

             - ohne Vorlage

     

    Eine Veröffentlichung der Vorlagen auf der homepage der Stadt Güglingen ist aus datenschutzrechtlichen Gründen leider nicht möglich.

     

    Protokoll

    FlSt. 5449/4, Orchideenweg 3, Güglingen

    Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage

     

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 4/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    Da in diesem Gebiet alle Gebäude nicht vollständig im Baufenster liegen, ist die Verwaltung der Auffassung, dass der Abweichung zugestimmt werden könne.

     

    STR. Esenwein habe sich bei Begutachtung der Planunterlagen gefragt, ob tatsächlich alle Fenster eingezeichnet wurden. Herr Gohm erläutert, das Satteldach habe im Prinzip keine Funktion, der Bauherr habe eigentlich einen Bungalow geplant, das Satteldach sei nur aufgrund der Vorgaben im Bebauungsplan.

     

    Aus Sicht von STR. Sigmund passe das Dach nicht zum Rest. Herr Gohm entgegnet, der Bebauungsplan lasse diese Dachform zu. BM Dieterich ergänzt, ein Flachdach würde sich weniger in die Umgebung einfügen.

     

    STR. Bosler bittet um Information über den Hintergrund der Anmerkung "nicht maßstabsgetreu" auf den Vorlagen. Herr Gohm erlätuert, das Verhältnis stimme trotz allem, durch das Kopieren könne dies jedoch nicht ausgeschlossen werden.

     

    STR. Esenwein sieht in der Planung ein Haus, dessen Hülle nicht genutzt wird. In Eibensbach gebe es verschiedene Stellen an denen ein Gebäude mit Flachdach in der Umgebung von Satteldächern gebaut worden sei. Seiner Ansicht nach sei dies nicht störend. Letztendlich würde man dann wenigstens der Nutzung gerecht. BM Dieterich entgegnet, die Situation in Eibensbach sei anders gelagert, da es für dieses Gebiet kein Bebauungsplan gebe. In diesem Fall schreibe der Bebauungsplan "Satteldach" vor.

     

    STR. Xander sehe in einer Planung mit Flachdach an dieser Stelle eine negative Auswirkung auf die optische Wirkung. Letztendlich, so BM Dieterich, stehe dies auch nicht zur Diskussion, da der Bebauungsplan Satteldächer erlaube.

     

    STR. Xander interessiert, ob die Verwaltung für Befreiungen oder Abweichungen Gebühren von den Bauherren verlangen könne. Er bittet die Verwaltung um nochmalige Prüfung, da sich seines Erachtens die Anträge auf Genehmigung von Abweichungen häufen. Herr Gohm teilt mit, die Nachfrage bei anderen Kommunen habe ergeben, dass keine der Kommunen Gebühren verlangen. Die rechtliche Seite habe man bislang nicht geprüft. BM Dieterich meint, dies könne privatrechtlich über den Notarvertrag geregelt werden. In diesem Gebiet konkret schildert Frau Wolfinger die Problematik dahingehend, dass die Stadt die Zuschnitte nachträglich geändert habe, aber die Baufenster nicht analog nachgezogen worden seien. Die Anfrage bzgl. der Möglichkeit eine Gebühr zu erheben habe STR. Xander nicht nur auf dieses Gebiet bezogen.

     

    Da es im Grunde regelmäßig um das Thema "Befreiungen" von Festsetzungen des Bebauungsplans gehe, gibt STR. Gutbrod zu bedenken, ob nicht schon im Bebauungsplanverfahren bereits großzügiger verfahren werden sollte. BM Dieterich entgegnet, dies könne sicherlich in einem nächsten Bebauungsplanverfahren diskutiert werden, er befürchte allerdings, dass auch großzügigere Regelungen wieder ausgereizt würden.

     

     

    BM Dieterich stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    1. Die Stadt Güglingen stimmt dem geplanten Bauvorhaben – Neubau eines Einfamilienwohnhaus mit Garage auf dem Flurstück 5449/4, Orchideenweg 3 in Güglingen zu.

    2. Die Stadt Güglingen stimmt der teilweisen Abweichung vom Baufenster durch das Wohnhaus zu.

    3. Die Stadt Güglingen stimmt der geringen Abweichung der Dachneigung des Wohnhauses und dem Nebengebäude mit 38° Dachneigung zu.

    4. Die Stadt Güglingen stimmt der Ausnahme eines extensiv begrünten Flachdachs bei der Garage zu.

    5. Das Einvernehmen der Stadt Güglingen wird nach § 36 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 31 BauGB erteilt.

    6. Grundlage bilden der vorgelegte Lageplan vom Vermessungsbüros KRK Käser Ingenieure GmbH & Co. KG, Untergruppenbach vom 11.12.2015 sowie die vorgelegten Planunterlagen der Fa. Fertighaus Weiss GmbH, Oberrot-Scheuerhalden vom 11.12.2015.

     

    Der Antrag wird mit drei Enthaltungen (STR. Esenwein, STR. Knecht, STR. Scheerle) merheitlich beschlossen.

     

     

    Flst.-Nr. 5449/5, Orchideenweg 5, 74363 Güglingen

    Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung im Dachgeschoss und einer Garage

     

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 5/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

     

    BM Dieterich stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    1. Die Stadt Güglingen stimmt dem geplanten Bauvorhaben – Neubau eines Einfamilienwohnhaus mit Einliegerwohnung im Dachgeschoss und einer Garage auf dem Flurstück 5449/5, Orchideenweg 5 in Güglingen, zu.

    2. Die Stadt Güglingen stimmt der teilweisen Abweichung vom Baufenster auf der nord-östlichen Grundstücksseite durch das Wohnhaus zu.

    3. Die Stadt Güglingen stimmt der teilweisen Abweichung vom Baufenster auf der süd-westlichen Grundstücksseite durch den eingeschossigen Anbau zu.

    4. Die Stadt Güglingen stimmt der Ausnahme eines extensiv begrünten Flachdachs bei der Garage zu.

    5. Das Einvernehmen der Stadt Güglingen wird nach § 36 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 31 BauGB erteilt.

    6. Grundlage bilden der vorgelegte Lageplan von Dipl.-Ing. (FH) Michael Baumbusch, Brackenheim vom 15.12.2015 sowie die vorgelegten Planunterlagen der Fa. Planzentrum Herrn Dipl. Ing. A. Muff, Benningen vom 15.12.2015.

     

    Der Antrag wird mit einer Enthaltung (STR. Scheerle) mehrheitlich beschlossen.

     

     

     

    Flst.-Nr. 26/1, Ochsenbacher Straße 6, 74363 Güglingen-Eibensbach

    Abbruch und Neubau eines Einfamilienwohnhauses

     

    STRin Xander erklärt sich für befangen.

     

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 6/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

     

    BM Dieterich stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    1. Die Stadt Güglingen stimmt dem geplanten Bauvorhaben – Abbruch und Neubau eines Einfamilienwohnhaus auf dem Flurstück 26/1, Ochsenbacher Straße 6 in Güglingen-Eibensbach, zu.

    2. Das Einvernehmen der Stadt Güglingen wird entsprechend § 36 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 34 BauGB erteilt.

    3. Grundlage bilden der vorgelegte Lageplan von Dipl.-Ing. (FH) Wolfram Köpp, Karlsruhe vom 20.12.2015 sowie die vorgelegten Planunterlagen des Architekten Bernhard Quirin, Oberursel vom 20.12.2015

     

    Der Antrag wird in Abwesenheit von STRin Xander (Befangenheit) einstimmig beschlossen.

     

     

     

    Güglinger Straße 7, Flst. 20

    - Anbau einer Halle

     

    STRin Xander erklärt sich für befangen.

     

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 7/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    BM Dieterich teilt mit, es handle sich um ein Anwesen der Firma EL-Immobilien. Die Außwenwand stehe bereits seit vielen Jahren, an der Gesamtsituation ändere sich nichts.

     

    Auf Nachfrage von STR. Bosler informiert BM Dieterich, die Fläche werde heute bereits genutzt für die Aufbereitung von Autos für das Museum in Sinsheim. Es handle sich zunächst um eine formlose Anfrage.

     

     

    BM Dieterich stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    1. Die Stadt Güglingen kann der formlosen Anfrage zum Anbau einer Halle, Güglinger Straße 7 auf dem Flst. 20 in der vorgelegten Form zustimmen.

    2. Ein entsprechender Bauantrag ist einzureichen.

    3. Grundlage bilden die Lageplankopie vom 01.12.2015 der E.L. Immobilien GmbH sowie die Planzeichnungen vom 27.11.2015.

     

    Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

     

     

     

    Weitere

     

    1. Kappelrain 11, Frauenzimmern

     

    Herr Gohm teilt mit, hier gehe es um eine Nutzungsänderung. Die Halle werde derzeit zu Lagerzwecken genutzt und solle künftig Produktionszwecken dienen. Die Vorgaben des Bebauungsplans lassen diese Nutzungsänderung zu, äußerlich gebe es keine Veränderungen.

     

    2. Brucknerweg 4 - katholische Kirche, Güglingen

     

    Im Gebäue Brucknerweg 4 in Güglingen sollen die vorhandenen Räume für die Unterbringung von unbegleiteten, minderjährigen Flüchtlingen (UMF) umgenutzt werden. Die äußere Gebäudestruktur bleibe gleich. Die Umnutzung sei aufgrund der Änderungen im BauGB zulässig. Auf Nachfrage von STR. Xander wird bestätigt, dass die Räume bereits bezogen sind.      

  • Tagesordnungspunkt 8

    Bekanntgaben

    a)    Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen

            - Vorlage Nr. 8/2016 -

    b)    Ratsinformationssystem

           - ohne Vorlage -

    c)    Weitere

           - ohne Vorlage -

     

    Protokoll

     

    Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen

     

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 8/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    Die Beschlüsse aus nichtöffentlichen Sitzungen werden dem Gremium zur positiven Kenntnisnahme bekanntgegeben.

     

     

     

    Ratsinformationssystem

     

    BM Dieterich informiert die Anwesenden, Herr Bähr habe inzwischen alle IPads konfiguriert. Nach heutigem Stand gehe er davon aus, dass die nächste Sitzung die erste papierlose Sitzung sein werde.

     

    Auf Nachfrage von STR. Xander teilt BM Dieterich mit, dass die Tablets bei der Schulung ausgegeben werden.

     

     

     

    Weitere

     

    Weitere Bekanntgaben lagen nicht vor.

     

  • Tagesordnungspunkt 9

    Verschiedenes

    - ohne Vorlage -

     

    Protokoll

    1. Verkehrssituation Ochsenbacher Straße, Eibensbach

     

    STRin Xander berichtet, sie sei von Nachbarn angesprochen worden, dass in der Ochsenbacher Straße regelmäßig zu schnell gefahren werde. Des Weiteren habe sie die Anfrage erreicht, ob es eine Möglichkeit gebe, die Parkplätze über eine andere Straße - beispielsweise eine Umgehungsstraße - anzufahren. BM Dieterich entgegnet, außer zu Zeiten des Schichtwechsels sei auf der Ochsenbacher Straße nicht viel Verkehr. Jedoch, so STRin Xander, sei dies mitunter auch nachts um 4 Uhr beim Schichtwechsel. BM Dieterich stellt klar, im Verhältnis zu anderen Straßen sei dort relativ wenig Verkehr. Kontrollen durch das Landratsamt werden weiterhin stattfinden.

     

     

    2. Biotop, Rentnerweg

     

    STRin Xander berichtet, ihr sei mitgeteilt worden, dass seit das Biotop am Rentnerweg ausgebaggert wurde, dort das Wasser über den Weg laufe. Sie bittet um Weitergabe an die entsprechenden Stellen.

     

    STR. Dr. Stark informiert, nachdem der Tümpel dort verlandet war, sei die Firma Haass durch den Landschaftserhaltungsverband (LEV) beauftragt worden, das Biotop auszubaggern. Da dies jedoch nicht wie gewünscht funktioniert habe, habe die Firma Haass die Arbeiten zunächst abbrechen müssen. Das Problem des Überlaufs sei bekannt. STR. Knecht bestätigt, die Kollegin der unteren Naturschutzbehörde wisse bereits Bescheid, die Instandsetzung erfolge durch den Unternehmer.

     

    Aus Sicht von BM Dieterich sei generell fraglich, ob der LEV im Stadtwald Maßnahmen durchführen dürfe ohne vorab die Kommune zu informieren. Die Verwaltung werde dieser Frage nachgehen.

     

     

    3. Plakatierung

     

    Auf Nachfrage von STR. Sigmund, teilt BM Dieterich mit, Plakate, auf denen kein Genehmigungsaufkleber aufgebracht ist, seien in aller Regel nicht genehmigt.

     

     

    4. Parksituation Heilbronner Straße auf Höhe Farben Kühnle

     

    STR. Gutbrod habe festgestellt, dass sich die Parksituation entlang der Heilbronner Straße auf Höhe des ehemaligen Farben Kühnle immer mehr verstärke und es dort regelmäßig zu Gefährdungssituationen komme. Er gibt zu bedenken, ob sich hierfür eventuell eine andere Lösung finden ließe, da das Parken dort grundsätzlich ja zulässig sei. BM Dieterich habe dies ebenso wahrgenommen. Die Stadt werde die Situation über die Verkehrsschau prüfen lassen.

     

     

    5. Radweg Frauenzimmern

     

    Auf Nachfrage von STR. Xander informiert Frau Wolfinger, die Stadt sei in das Radwegeprogramm aufgenommen, die spezielle Maßnahme jedoch noch nicht freigegeben. Die Ausschreibung erfolge, sobald die positive Nachricht aus Stuttgart vorliege. Frau Wolfinger erwarte die Antwort aus Stuttgart in den nächsten Wochen - vor den Landtagswahlen.

     

     

    6. Beschilderung Kleingartacher Straße

     

    STR. Burrer möchte wissen, ob die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30km/h in der Kleingartacher Straße noch Bestand habe, da das Schild aktuell verdreht sei. Herr Gohm erläutert, da die Schüler auf ihrem Weg in das neue Gebäude derzeit noch um den Altbau herumlaufen müssen, habe die Beschränkung noch Bestand. Das Schild werde wieder richtig gedreht.