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Gemeinderatssitzung

Sitzung am 18.07.2017 um 19:00 Uhr im Rathaus Güglingen, Sitzungssaal

Anwesenheit & Sitzungsdauer

Vorsitzender: BM Heckmann

Normalzahl der Gemeinderatsmitglieder: 21

Anwesend waren: 16

Abwesend waren: STR. Barth, STRin Bäzner-Daubenthaler, STR. Esenwein, STRin Stengel, STRin Giebler entschuldigt

 

Den Verhandlungen wohnte noch bei: Frau Koch, Herr Behringer, Herr Gohm, Herr Kenngott, Schriftführerin: Frau Kuhnle

 

Beginn der Sitzung: 19.04 Uhr      Ende der Sitzung: 21.23 Uhr

 

BM Heckmann stellt fest, dass zur heutigen Sitzung form- und fristgerecht eingeladen wurde. Entschuldigt sind die Stadträte STR. Barth, STRin Bäzner-Daubenthaler, STR. Esenwein, STRin Stengel, STRin Giebler. Die Beschlussfähigkeit des Gremiums ist dementsprechend gegeben.

Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Gewässerentwicklung Zaber

    - Bereich Freibad

    - Vorstellung der Genehmigungsplanung

    - Vorlage Nr. 121/2017 -

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 121/2017, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    BM Heckmann begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Arnold vom Büro am Fluss.

     

    Frau Arnold berichtet nochmals kurz, das Büro am Fluss habe seinen Sitz in Wendlingen. Sie selbst komme ursprünglich aus Pfaffenhofen und kenne die Örtlichkeiten hier daher sehr gut.

     

    In der heutigen Sitzung werde Frau Arnold die Umgestaltungsmaßnahme der Zaber im Bereich Freibad nochmals im Gremium vorstellen. Im Folgenden wird hierzu auf die als Anlage beigefügte Präsentation verwiesen.

     

    Mit der Renaturierung der Zaberwiesen sei die erste Maßnahme auf Güglinger Gemarkung umgesetzt worden. Von Seiten der Stadt sei daraufhin der Wunsch geäußert worden, weitere Maßnahmen umzusetzen und man sei so auf den Bereich beim Freibad gekommen. Die ersten Ideen zu diesem Bereich habe Frau Arnold bereits im März 2015 im Gremium vorgestellt. Heute seien die Planunterlagen soweit fertig gestellt, dass diese im Landratsamt eingereicht werden könnten.

     

    Anhand eines Planausschnittes zeigt Frau Arnold den in rot dargestellten betroffenen Bereich auf und stellt den Ist-Zustand dar. Die Bewertung der Strukturgüte der Zaber stamme aus dem Jahr 2015. Sie selbst hätte den Zustand mit 6 von 7 bewertet.

     

    Auf Nachfrage von STR. Scheerle teilt Herr Gohm mit, dies seien alles städtische Flächen.

     

    Anhand des Lageplans Ausschnitt 1 werden die kleinflächigen Aufweitungen deutlich. Wichtig sei, eine funktionierende Gewässersohle zu erhalten, um für Kleinstlebewesen Lebensraum zu schaffen. Das Ufer werde belassen, der Zaun werde jedoch um 3 Meter versetzt. So könne sich das Ufer auch noch selbst entwickeln. Eine weitere Eintiefung der Zaber solle jedoch vermieden werden. Für die Planungen, informiert Frau Arnold, seien spezielle artenschutzrechtliche Berechnungen notwendig geworden. Um ein wenig Diversität in der Strömung zu erhalten, sollen verschiedene Inselstrukturen mit eingebracht werden.

     

    In Lageplan Ausschnitt 2 werde der weitere Verlauf sichtbar. Die Grundstücke seien alle in Besitz der Stadt. Ähnlich wie in den Zaberwiesen soll ein neues Flussbett vorformuliert werden. Der bestehende Teich bleibe erhalten. Bei Hochwasser werde so sogar noch eine Verbesserung erzielt.

     

    An dieser Stelle, so Frau Arnold, würde es sich anbieten, einen Aufenthaltsbereich anzulegen in Form einer Wiese, die dann jedoch regelmäßig gemäht werden müsste.

     

    Anhand des Schnitts 2 sei ersichtlich, dass die bestehenden Bäume auf der Südseite erhalten würden, so sei bereits jetzt eine Beschattung gegeben.

     

    Entsprechend der in der Präsentation dargestellten Maßnahmenbeschreibung fasst Frau Arnold die Planungen nochmals zusammen. Im Vorfeld sei etwas Verwirrung hinsichtlich der Kosten entstanden. Die aktuelle Kostenberechnung sei daher in der Präsentation nochmals aufgeführt.

     

    Zum Baubeginn schildert Frau Arnold, aufgrund des Fischschutzes könne die Baumaßnahme im Sommer erfolgen. Dies sei jedoch aufgrund des Freibadbetriebes nicht möglich. Aus diesem Grund sei der Baubeginn für September 2018 geplant.

     

    BM Heckmann dankt Frau Arnold für die Präsentation.

     

    STR. Xander interessiert, was zu dieser starken Kostensteigerung geführt habe. In der Vorlage 2015 sei von deutlich geringeren Kosten gesprochen worden. Frau Arnold berichtet, es sei richtig, dass die Baunebenkosten relativ hoch seien. Jedoch seien aufgrund des Artenschutzes verschiedene Prüfungen erforderlich gewesen, dies habe man aus dem Projekt Zaberwiesen gelernt.

     

    Die im Gremium 2015 präsentierte Ideenskizze sei dem Landratsamt vorgelegt worden. Von deren Seite sei der Wunsch geäußert, mehr in die Fläche zu gehen. In der damaligen Ideenskizze seien jedoch vorgesehen gewesen, nur punktuell rauszugehen. Die nun vorgelegte Planung sei mit dem Landratsamt abgestimmt.

     

    STR. Xander erinnert sich, die Maßnahme südlich des Freibades habe man damals aufgrund der hohen Kosten aufgrund des Kanals des GVVs eigentlich ausgeschlossen. Frau Arnold erläutert, im Gewässerentwicklungsplan sei die Maßnahme vorgeschlagen worden in Fließrichtung rechts. DIese Fläche gehöre der Stadt, allerdings leige dazwischen der Weg mit dem Abwasserkanal. Eine Umsetzung wäre zwar möglich, jedoch unverhältnismäßig teuer. Aus diesem Grund habe man sich für die andere Seite entscheiden. Nach Anmerkung von STR. Xander stimmt Frau Arnold zu, in der Vorlage müsse dann richtigerweise von der nördlichen Fläche gesprochen werden.

     

    STR. Dr. Stark möchte zum Projekt Zaberwiesen noch einige Anmerkungen machen. In der Vorlage werde diese Maßnahme als erfolgreich beschrieben. Die Fischerei und die Naturschutzverbände sehen dies jedoch anders. Sie halten die Renaturierung der Zaberwiesen im aktuellen Zustand tatsächlich für eine Verschlechterung, da die vormals vorhandene Leitfischart aufgrund der schlechten Gewässerdynamik in den Mäandern und im Sohlsubstrat durch zu starke Besonnung und Fauschlamm nicht mehr vorkommen könne. Dies sei dem Büro am Fluss sicherlich bekannt. STR. Dr. Stark interessiert, ob zwischenzeitlich in den Zaberwiesen ein Monitoring durchgeführt worden sei, um nachzuweisen, dass der Eingriff nicht zu einer verbotenen Verschlechterung des Gewässerzsutands geführt hatte im Sinne der EU-Gewässerrechtsrahmenrichtlinie. Am 17. April 2015 habe eine Besichtigungstour von weniger gelungenen und gelungenen Renaturierungsprojekten mit Fachleuten des LRA und einem Vertreter der Fischereibehörde des Regierungspräsidiums Stuttgart und Vertretern des BUND stattgefunden. Dabei habe einer der Teilnehmer bei der Entnahme einer Probe ungewollt im Faulschlamm gestanden.

     

    STR. Dr. Stark möchte wissen, welche Maßnahmen in diesem Bereich konkret ergriffen werden sollen, sodass hier nicht dieselbe Situation eintreten könne, wie bei den Zaberwiesen. Des Weiteren möchte STR. Dr. Stark wissen, wie die Fließgeschwindigkeit erhalten bleiben solle, um die Bildung von Fauschlamm zu verhindern. Er fragt außerdem, ob ein Monitoring für dieses Projekt geplant sei.

     

    Darüberhinaus, so STR. Dr. Stark werde propagiert, das Gewässer sei nicht zugänglich und nicht wahrnehmbar. An den Zaberwiesen jedoch werde deutlich, wie ein öffentlicher Zugang aussehe  - letztendlich werde dies zum Hundefreibad. Der Gewässerentwicklungsplan der Zaber habe doch zum Ziel, die Gewässergüte zu verbessern. Er gibt zu bedenken, wie die Gewässergüte der Zaber gereinigt werden solle, wenn gereinigtes Schmutzwasser aus der Kläranlage des GVV in Frauenzimmern noch Rückstände der Chemikalie PFT enthalte.

     

    BM Heckmann bittet darum, konkrete Sachverhalte zu nennen bzw. konkrete Fragen zu stellen. Frau Arnold stellt klar, die Gewässerentwicklung brauche generell Zeit. Man befinde sich hier in einem Fließgewässer, das feinmaterialreich ist. In diesem Bereich habe man eine neue Sohle gegraben, die sich erst entwickeln müsse. Durch die Renaturierung seien die Voraussetzungen geschaffen worden, dass - wenn die Beschattung wieder vorhanden und das Gleichgewicht wieder hergestellt ist - sich auch die Kleinstlebewesen wieder entwickeln können. Die Angst, die Renaturierung sei nicht gelungen, könne Frau Arnold nicht teilen. In verschiedenen Fachkreisen sei die Renaturierung der Zaberwiesen beispielsweise als gelungene Renaturierungsmaßnahme genannt.

     

    Die Zaber, stellt Frau Arnold fest, sei nicht vergleichbar mit dem Rhein oder anderen Flüssen. Wenn zu Beginn noch keine Beschattung gegeben ist, könne es zu diesen Gerüchen kommen. Inzwischen sehe der Zustand jedoch schon viel besser aus als in 2015 direkt nach der Fertigstellung. Die Zeiten und die Entwicklungen seien deutlich sichtbar.

     

    Am Freibad sei der Vorteilen, dass die Beschattung bereits vorhanden ist und die Entwicklung viel schneller gehen werde - trotz allem werde diese Problematik jedoch auch hier entstehen in dem Bereich in dem man in die Fläche gehe.

     

     

    Auf Nachfrage von STR. Dr. Stark teilt Frau Arnold mit, der Antrag auf ein Monitoring müsse jetzt mit gestellt werden. Das Angebot liege der Stadt vor, diese Kosten müssten jedoch in die Hand genommen werden. Die genauen Kosten kenne sich auswendig nicht, da diese Untersuchung durch die Kollegen gemacht würden. BM Heckmann sagt zu, die Kosten nachzureichen. Herr Gohm ergänzt, es handle sich dabei jedoch um einige tausend Euro.

     

    STRin Suchanek-Henrich hält es für gut, dass durch die Renaturierung an der Zaber solch ein neuer Lebensraum für Tiere und Pflanzen entstanden ist. Die Stadt erhalte dadurch eine neue Aufenthaltsqualität und auch der Wohnmobilstellplatz werde dadurch aufgewertet. Sie könne das Projekt nur untersützten. Gleichzeitig hoffe sie, dass es für den Laien nicht den Anschein erwecken werde wie bei den Zaberwiesen. Da die Beschattung bereits vorhanden ist, stehe sie dem positiv entgegen und freue sich auf den kleinen Park, den die Stadt hierdurch gewinne.

     

    STR. Xander meint, das Projekt sei für die Natur sicherlich gut und eine Aufwertung. Bei Betrachtung der Zaberwiesen frage er sich jedoch, ob dies auch für die Umgebung gut ist. STR. Xander möchte außerdem wissen, ob für das Projekt Ökopunkte gut geschrieben werden und wenn ja, wie viele. Frau Arnold erläutert, Ökopunkte gebe es lediglich für die übrig bleibenden 15%. Derzeit sei man noch in Verhandlungen mit dem Landratsamt, weil die Ökokontoberechnung sehr stark auf die Fläche ziele. In diesem Projekt habe man jedoch einen recht großen Abschnitt, in dem nicht in die Fläche gegangen werde, sodass hierfür wenig Punkte erzielt werden. Derzeit werde jedoch mit dem Landratsamt verhandelt. Die Stadt könne auch festlegen, nur 50% Förderung und dafür 50% Ökopunkte zu erhalten, dies liege jedoch in der Entscheidung der Stadt. Letztendlich gebe es jedoch die Ökokonto-Verordnung, die auf die Fläche ziele.

     

    Für STR. Bruder gehören Wasser, Aufenthalt und Erholung zusammen. Ihn interessiert, ob es von Planerseite bereits Möblierungspläne für den Aufenthaltsbereich gebe oder ob dies lediglich eine grüne Wiese sein solle.  Die Zaberwiesen sprechen als Aufenthaltsfaktor eine andere Sprache. Das Gremium habe sich heute bereits über die Kapazitäten des Bauhofs unterhalten. Er sehe hier eine Gefahr der Vermüllung, wenn die Fläche zu groß angelegt werde. Hier gebe es einige Beispiele in Güglingen. Alles was angelegt werde, müsse letztendlich auch vom Bauhof gepflegt werden. Frau Arnold teilt mit, in ihrer Vorstellung werde dies eine grüne Wiese, die jedoch natürlich regelmäßig gemäht werden müsse. Letztendlich sei die Stadt jedoch der Bauträger und könne entscheiden, wie diese Fläche ausgestaltet sein soll.

     

    STR. Knecht möchte wissen, wie viel Retentionsraum in etwa gewonnen werde. Frau Arnold informiert, es würden ca. 8.000 m³ gewonnen.

     

    STR. Knecht fragt weiter an, ob die Stadt ein Hochwasserschutzregister habe. Herr Gohm teilt mit, dies liege vor.

     

    Bezüglich des Zauns, der versetzt werden soll, regt STR. Jesser an, diesen auf die andere Seite der Zaber zu verlegen und den Zaber-Abschnitt so in die Freibadfläche zu integrieren. Die Freibadfläche sei ohnehin bereits gering, daher könne er der Planung an dieser Stelle so nicht zustimmen. Herr Gohm entgegnet, dies müsse zunächst mit dem Landratsamt abgeklärt werden, da die Zaber dann mit dem Zaun quasi überquert werden müsse. Aufgrund des Hochwasserschutzes, führt STR. Knecht an, sei ein Zaun dort nicht zulässig. STR. Jesser entgegnet, in Gartenschaugeländen würde dies doch auch so gehandhabt und ein Fluss eingebunden in das Gelände. Möglicherweise, meint Frau Arnold, wäre es machbar, den Zaun zu verlegen. Es sei jedoch nicht möglich, den Zaun quer über den Fluss zu machen.

     

    STR. Burrer möchte wissen, ob das Projekt auch als Ausgleichsmaßnahme für die Umgehungsstraße verwendet werden könne. Wenn Ökopunkte ausgeschüttet werden, so Frau Arnold, können diese verwendet werden. Fraglich sei jedoch, wie viel Ökopunkte die Stadt erhalten werde. Dies werden nicht viele Punkte sein, wenn die Förderung von 85% in Anspruch genommen werde.

     

     

    STR. Jesser würde gerne die Verlegung des Zaunes nach Süden zum Antrag erheben mit der Bitte um Genehmigungsfähigkeit.

     

    Herr Gohm gibt zu bedenken, wie die Badeaufsicht dann geregelt würde, da es sich dabei letztendlich um ein fließendes Gewässer handle. Er betont, innerhalb des Freibades habe die Stadt die Badeaufsicht. Wenn die Zaber an dieser Stelle in das Freibadgelände integriert werde, dann werde dieses Gewässer quasi den Gästen angeboten und es werde zugelassen, dass Kinder dort zum Baden hingehen. Frau Koch bekräftigt, die Stadt habe neben der Badeaufsicht auch die Verkehrssicherheitspflicht für das Freibadgelände. BM Heckmann erläutert, in den Freibädern, die beispielsweise direkt am Rhein gebaut wurden, seien überall Zäune direkt am Fluss errichtet worden, um zu verhindern, dass die Besucher dort baden gehen. Zwar seien Rhein und Zaber nicht vergleichbar, wohl jedoch in Sachen Verkehrssicherheits- und Aufsichtspflichten.

     

    BM Heckmann schlägt vor, den Antrag von STR. Jesser nochmals auf Genehmigungsfähigkeit und Machbarkeit zu prüfen und das Ergebnis dem Gremium in der Sitzung im September nochmals vorzulegen.

     

    Das Gremium erklärt sich hiermit einverstanden. STR. Jesser zieht infolgedessen den Antrag für diesen Moment zurück.

     

     

    BM Heckmann stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    a.) Die Verwaltung stellt den Beschlussantrag die heute vorgestellte Genehmigungsplanung beim Landratsamt einzureichen sowie den Förderantrag beim Regierungspräsidium zu stellen.

     

    b.) Die erforderlichen Haushaltsmittel werden im Haushaltsjahr 2018 eingeplant.

     

    c.) Die Verwaltung wird ermächtigt die erforderlichen Arbeiten auszuschreiben.

     

     

    Auf Nachfrage von STR. Xander erklärt BM Heckmann, die Möglichkeit der Zaunverlegung werde parallel geprüft. STR. Bruder gibt zu bedenken, es würden dadurch zusätzliche Kosten produziert. Herr Gohm, stellt klar, es würden hierdurch keine zusätzlichen Planungskosten im eigentlichen Sinne verursacht, es würden lediglich Gespräche mit dem Landratsamt geführt. BM Heckmann erklärt, es gehe doch zunächst darum, wie im Beschlussantrag formuliert, den Förderantrag beim Regierungspräsidium zu stellen, die entsprechenden Haushaltsmittel im Jahr 2018 einzuplanen und die Verwaltung zu ermächtigen, die erforderlichen Arbeiten auszuschreiben. Gleichzeitig würde die Verwaltung die Möglichkeit der Verlegung des Zaunes südlich der Zaber prüfen lassen. Bis September liege das Ergebnis vor und könne dem Gremium dann mitgeteilt werden. STR. Gutbrod merkt an, das eine schließe das andere nicht aus.

     

     

    BM Heckmann schlägt vor, den Verwaltungsantrag hinsichtlich der Prüfung der Zaunverlegung um einen Punkt d) zu ergänzen und stellt den ergänzten Beschlussantrag der Verwaltung wie folgt zur Abstimmung:

     

    a.) Die Verwaltung stellt den Beschlussantrag die heute vorgestellte Genehmigungsplanung beim Landratsamt einzureichen sowie den Förderantrag beim Regierungspräsidium zu stellen.

     

    b.) Die erforderlichen Haushaltsmittel werden im Haushaltsjahr 2018 eingeplant.

     

    c.) Die Verwaltung wird ermächtigt die erforderlichen Arbeiten auszuschreiben.

     

    d.) Die Verwaltung prüft die Zulässigkeit und Machbarkeit der Verlegung des Zauns südlich der Zaber.

     

     

    Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

     

     

    STR. Bosler merkt an, die Auswirkungen auf die bestehende Freibadfläche werde aus den vorgelegten Entwürfen werde nicht deutlich. Sofern dies nochmals zur Abstimmung komme, würde ihn dies  interessieren. Frau Arnold teilt mit, der Zaun würde um 3 m versetzt werden. STR. Bosler gibt zu bedenken, dass dies doch eine deutliche Einschränkung der Nutzfläche des Freibades zur Folge hätte. Diesbezüglich müsse er STR. Jesser recht geben. BM Heckmann erkälrt, sofern dies rechtlich möglich und machbar sei, hätte eine Verlegung des Zauns südlich der Zaber durchaus seinen Charme, da dadurch auch die Attraktivität des Freibades erhöht würde. Sofern dies tatsächlich genehmigt würde, ergänzt Frau Arnold, wäre dann an dieser Stelle jedoch das Ufer sinnvollerweise etwas abzuflachen und nicht ein so steiles Ufer zu belassen.

     

    Sofern die Verlegung des Zauns nicht möglich sein sollte, bittet STR. Bosler um Überprüfung, ob die 3 Meter tatsächlich notwendig sind oder ob auch ein geringerer Abstand ausreichen würde.

  • Tagesordnungspunkt 2

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften

    „Löcher, 2. Änderung“, Gemarkung Eibensbach

    - Satzungsbeschluss

    - Vorlage Nr. 122/2017 -

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 122/2017, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    BM Heckmann informiert, das Bebauungsplanverfahren hierzu sei abgeschlossen, alle Abwägungen seien eingearbeitet, sodass es heute um den Satzungsbeschluss gehe, der dann nach der Veröffentlichung rechtskräftig werde.

     

     

    BM Heckmann stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    a) Abwägung der eingegangen Stellungnahmen

     

    Die Abwägung der eingegangenen Anregungen erfolgt entsprechend der Stellungnahme der Verwaltung und entsprechendem Beschlussvorschlag.

     

    b) Satzungsbeschluss

     

    Die Satzung wird wie unter Punkt b) der Vorlage abgedruckt beschlossen.

     

     

    Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

  • Tagesordnungspunkt 3

    Kindertagesstätten in Güglingen

    - Neufestsetzung der Beiträge für das Jahr 2017/2018

    - Vorlage Nr. 123/2017 -

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 123/2017, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    Vor Einstieg in die Diskussion zu diesem Tagesordnungspunkt möchte BM Heckmann einige grundsätzliche Dinge anführen.

     

    Im Vorfeld der heutigen Sitzung habe es zu diesem Thema die unterschiedlichsten - auch emotionalen - Diskussionen und Erörterungen und Meinungen gegeben.

     

    Tatsächlich werde in 90-95% der Kommunen gar nicht mehr über die Festsetzung der Kita-Beiträge diskutiert. Die deutliche Mehrheit der Kommunen schließe sich den Empfehlungen der kommunalen Landesverbände und der kirchlichen Trägerverbände an. Güglingen, betont BM Heckmann, mache es sich nicht so einfach.

     

    Es werde jedes Jahr über die Kita-Beiträge gerungen, gestritten und gesprochen. Fakt sei auch, dass die Stadt Güglingen - entgegen der Empfehlungen der Kommunalen Spitzenverbände und der Gemeindeprüfungsanstalt - einen Kostendeckungsgrad von 11,92 % im Jahr 2014 und von 11,21 % im Jahr 2015 habe.

     

    Nach intensiver Erörterung und Diskussion im Kindergarten-Ausschuss sei der Ausschuss zu dem Entschluss gekommen, die Beiträge für das kommende Kindergartenjahr entgegen der Empfehlung der Spitzenverbände nicht um 8% sondern um 3% zu erhöhen.

     

    Die Stadt müsse sich jedoch grundsätzlich Gedanken zu der Struktur und Organisation der Kindergartenbeiträge machen. BM Heckmann hat dies für das Spätjahr 2017 vorgesehen. Sein primäres Ziel sei, eine gemeinsame Basis für alle Kindertageseinrichtungen in Güglingen zu schaffen.

     

    In der Heigelinsmühle gebe es einen gehaltsabhängigen Beitrag, in der Kita Herrenäcker und allen anderen Einrichtungen sei der Beitrag unabhängig von Gehältern und Einkommen der Eltern.

     

    BM Heckmann gibt zu bedenken, es sei jedoch grundsätzlich auch die Frage, wie die Gebühren gestaltet werden sollen - ob sich die Stadt mit ihren Gebühren dem Kostendeckungsgrad von 20% annähern wolle oder nicht. Diese Frage könne heute jedoch nicht entschieden werden. Durchaus könne es geschehen, dass das Landratsamt oder die Gemeindeprüfungsanstalt irgendwann auf die Gemeinde zukomme und den zu geringen Deckungsgrad anmangele.

     

    Aus Sicht von BM Heckmann werde mit der Beitragserhöhung von 3% ein annehmbarer Kompromiss für alle gefunden - sowohl für die Stadt als auch für die Eltern. Letztendlich, schließt er, seien die Kindergartenbeiträge immer gleichzeitig zu hoch und zu niedrig. Er selbst sei Vater einer kleinen Tochter, die eine Kita besuche.

     

    Für BM Heckmann sei die Erhöhung um 3% gleichzeitig auch die Frage der Solidarität mit den Kindern, die die Kita in den nächsten fünf Jahren besuchen. Er wolle als Bürgermeister nicht in fünf Jahren vielleicht eine Erhöhung durchsetzen müssen, die weit über das jetzige Maß hinausgehe.

     

    STR. Sigmund teile die Bedenken von BM Heckmann nicht ganz. Eine Empfehlung könne seines Erachtens nie dazu führen zu etwas gezwungen zu sein. Er würde auch nicht behaupten, dass die GPA die Gebührenhöhe irgendwann anmahne. Die Entscheidung liege letztendlich im Gremium hier. Wenn sich die Stadt dazu durchringe, die Empfehlung von 8% nicht zu übernehmen, sei das seines Erachtens richtig. Die Erhöhung um 3% sei seiner Ansicht nach aufgrund der allgemeinen Lohnsteigerung und der allgemeinen Preissteigerung nachvollziehbar. Welche Faktoren zu der Empfehlung der Verbände von 8% führten wisse er nicht, daher sei dies schlecht zu beurteilen. Die Erhöhung um 3% halte er für vertretbar. Andererseits müsse man - wenn man sage, man könne die Aufgaben derzeit fast nicht erfüllen - eigentlich darauf verzichten. Er sei daher momentan etwas im Zwiespalt. BM Heckmann merkt hierzu an, ab 1.9.2017 seien alle Stellen wieder besetzt.

     

    STR. Xander hoffe und glaube, dass die Diskussion heute nicht von vorne beginnen müsse. Das Gremium habe einen Kindergarten-Ausschuss gebildet. Dieser Ausschuss habe sich ausführlich und kontrovers über das Thema diskutiert und sei zu diesem Kompromissvorschlag gekommen. Er persönlich würde sich sogar für eine höhere Steigerung aussprechen. Das Gremium habe jedoch dem Kindergarten-Ausschuss das Vertrauen geschenkt und stimme nun darüber ab.

     

    STR. Gutbrod unterstützt die Aussage von STR. Xander. Der Kindergarten-Ausschuss habe sich ausführlich damit befasst, daher müsse die Diskussion jetzt nicht von neuem beginnen.

     

    BM Heckmann möchte im Rahmen der Klausurtagung eine grundlegende Neustrukturierung der Beiträge für 2018/19 erreichen

     

    Als Mitglied des Kindergarten-Ausschusses sei STR. Bosler anderer Meinung gewesen. Er sei der Meinung, die Empfehlung der Verbände umzusetzen. Seines Erachtens sei es nicht sinnvoll jedes Jahr neu zu diskutieren. Eine Richtschnur zu haben, die allgemein akzeptiert ist, könne nicht schaden und die Stadt spare sich dadurch enormen Aufwand. Letztendlich sei die Stadt nur dabei, sich dem Kostendeckungsgrad von 20% anzunähern, aber immer noch weit entfernt davon. Die Stadt würde sich für die Zukunft jedenfalls leichter tun, wenn sie sich den Empfehlungen anschließen würde. Aufgrund seiner Solidarität zum Kindergarten-Ausschuss werde er dem Antrag heute jedoch trotz allem zustimmen. Gleichzeitig halte er es aber ebenso für richtig und wichtig, sich grundsätzlich mit der Gebührengestaltung zu beschäftigen. Mit der heutigen Entscheidung sei man zumindest auf dem richtigen Weg.

     

    STR. Knecht wundere bzw. frage sich, wie die Stadt auf die öffentliche Diskussion solch wichtiger Dinge wie Kindergarten-Beiträge verzichte. Dies sei ein wichtiges Gut. Er halte es für grundsätzlich falsch, den Empfehlungen der Verbände ohne öffentliche Diskussion und Würdigung zu folgen. Dies halte er für falsch, vielmehr sollte sich die Stadt der Diskussion stellen. Hierbei sollten seines Erachtens neben den Stadträten auch die Eltern und die Stadt beteiligt werden. Er glaube darüber hinaus nicht, dass die Städte über kurz oder lang zu einer gewissen Kostendeckung gezwungen werden können. All die Kommunen, die ihre Kitas derzeit beitragsfrei führen, hätten sonst alle ein erhebliches Problem.

     

    BM Heckmann stellt klar, wenn eine Kommune Mittel aus dem Ausgleichsstock beantrage, müsse sie im Kindergartenbereich 20% und im Wasserbereich sogar 100% Kostendeckung erwirtschaften. Güglingen sei in der glücklichen Lage, seit 30 Jahren keine Mittel mehr aus dem Ausgleichsstock beantragt zu haben. Es gebe jedoch durchaus Kommunen, die ihre Kita-Gebühren aus diesem Grund erhöhen mussten und dies im zweistelligen Bereich. BM Heckmann sei jedoch zuversichtlich, dass Güglingen dies auch in Zukunft erspart bleibe.

     

    BM Heckmann betont weiter, es sei nicht seine Absicht, die Diskussion über die Erhöhung der Kita-Beiträge nicht zu führen, er sei dankbar, dass diese Diskussion geführt werde. Als Vertreter der Stadt müsse er jedoch auch die Gesamtsituation betrachten und könne die Diskussion nicht nur auf das jeweilige Jahr reduzieren. Unter Betrachtung der Gesamtsituation komme er zu dem Ergebnis, dass die Erhöhung von 3%  zwar sicherlich schwierig, aber immer noch weniger als eine 8%-ige Erhöhung ist.

     

    BM Heckmann berichtet in diesem Zusammenhang, vom Hauptamtsleitertreffen im Landkreis Heilbronn sei bekannt, dass bis auf eine der anwesenden Kommunen alle anderen Kommunen der Empfehlung der Verbände folgen.

     

    STR. Knecht entgegnet, er habe dies nicht bestritten. Ihm sei es um das Thema gegangen, dass sich die Stadt die Diskussion in der Öffentlichkeit ersparen wolle und überhaupt nicht mehr diskutiert werden würde. Dies sei für ihn so durchgeklungen. Ihm sei es wichtig, dass über das Thema gesprochen werde.

     

    STR. Bosler merkt an, sein Ansinnen sei durchaus, dass sich die Stadt diese Diskussion und damit Zeit sparen könne. Trotz allem sei er der Ansicht, die Stadt müsse und solle sehr wohl über viele Dinge, die mit der Kinderbetreuung zusammenhängen diskutieren. An diesem Punkt sei es jedoch eine müßige Diskussion, weil die Vorgabe mittlerweile in den allermeisten Kommunen Standard sei. Seines Erachtens sei es auch sinnvoll, dies grundsätzlich zu akzeptieren, dass Kostensteigerungen im Bereich der Kinderbetreuung anfallen, die auch damit zu tun haben, dass die Betreuungsqualität und die Ansprüche in diesem Zusammenhang steigen. STR. Bosler wolle seine Aussage in dem Kontext verstanden wissen, dass die Stadt so möglicherweise mehr Zeit und Energie hätte, die die personellen und sonstigen Ausstattungen der Einrichtungen betreffe. Kostensteigerungen seien letztendlich wie in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens vorhanden  und es wäre seines Erachtens eine Vereinfachung in der Vorgehensweise.

     

    STR. Naffin stellt fest, die Stadt leiste sich in vielen anderen Bereichen massive Abweichungen der Kostendeckungsgrade. Wenn dies im Bereich Wasser getan werde, könne die Stadt es im Bereich der Kitas seines Erachtens erst recht tun. BM Heckmann entgegnet, Abweichungen der Kostendeckungsgrade seien im Wasserbereich ebenso vorhanden wie im Bereich der Kindertageseinrichtungen.

     

    Als Bürgermeister, stellt BM Heckmann klar, müsse er vorausschauend arbeiten. Die Frage sei letztendlich immer, ob sich eine Kommune eine gewisse Infrastruktur auf Dauer leisten könne. Die Infrastruktur in Güglingen sei weitaus höher als die anderer Kommunen mit vergleichbarer Größe.

     

    Die Sorge von BM Heckmann in dieser Diskussion und in anderen Bereichen ist, was passiere, wenn die Stadt nicht mehr diese enorm hohen Einnahmen habe wie bisher. Es gebe durchaus Hinweise des Landratsamtes und der Kommunalaufsicht, dass die Stadt in der Pflicht sei, Einnahmen zu generieren und ihre Ausgaben zu überdenken. Bei einem Kostendeckungsgrad von 11,21 % mache die Stadt Güglingen auch mehr als die meisten anderen Kommunen.

     

     

     

    BM Heckmann stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    1. Die Elternbeiträge in den Kindertageseinrichtungen in Güglingen werden um je 3% angehoben. Die Höhe der Beiträge wird wie in der Vorlage aufgeführt festgelegt.
    2. Die Beiträge werden für 11 Monate erhoben, der 12. Monat ist beitragsfrei.
    3. Die Verwaltung wird bevollmächtigt bei schwierigen finanziellen Verhältnissen der Eltern Einzelfallenscheidungen zum Wohle des Kindes treffen zu können.
    4. Bis zum Jahr 2018/2019 soll eine grundlegende Neustrukturierung der Beitragserhebung erfolgen.

     

    Der Antrag wird mit zwei Gegenstimmen (STR. Knecht, STR. Ernst) mehrheitlich beschlossen.  

  • Tagesordnungspunkt 4

    Datenschutz

    - Bericht des Datenschutzbeauftragten

    - ohne Vorlage -

     

    Protokoll

     

    BM Heckmann begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Bähr, der seit 1.5.2017 die Tätigkeiten des Datenschutzbeauftragten bei der Stadt Güglingen übernimmt. Er werde heute in einem kurzen Überblick das Aufgabengebiet vorstellen.

     

    In seiner Präsentation, erläutert Herr Bähr, werde er sich auf eines der Themenfelder des Datenschutzes beschränken, um das Gremium darüber zu informieren, was derzeit für die Kommune wichtig ist. Anhand dreier Beispiele stellt Herr Bähr dar, warum der Datenschutz notwendig werde. Wesentlicher Hintergrund sei, zu verhindern, dass sensible Daten in die Hände unbefugter Dritter gelangen oder sonstige Persönlichkeitsrechte verletzt werden.

     

    Anhand der als Anlage beigefügten Präsentation stellt Herr Bähr die gesetzlichen Grundlagen und Inhalte des Datenschutzes, die Voraussetzungen der Datenerhebung sowie die technischen und organisatorischen Maßnahmen und die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten vor.

     

    BM Heckmann dankt Herrn Bähr für die Präsentation. Herr Bähr habe sich in den vergangenen Wochen intensiv in das Thema eingearbeitet. Es gebe einfach Abläufe, die den Gegebenheiten angepasst werden müssten. Die Stadt Güglingen wolle das Thema sensibel behandeln, sowohl innerbetrieblich als auch gegenüber der Öffentlichkeit

     

    STR. Bruder interessiert, wer die Vertretung von Herrn Bähr als Datenschutzbeauftragten in dessen Verhinderungsfall übernehme. BM Heckmann teilt mit, derzeit gebe es keine innerbetriebliche Vertretungsregelung, es könnten jedoch kurzfristige Lösungen über externe Dienstleister gefunden werden. Herr Bähr ergänzt, die Maßnahmen, die hier umgesetzt werden, werden in einem Tool niedergeschrieben. Eventuelle Vertreter könnten hierüber den Ist-Zustand der jeweiligen Maßnahmen erfahren. Derzeit ist die Stadt in der Umsetzung des Maßnahmenkataloges bei 8%.

     

    Auf Nachfrage von STR. Bruder teilt BM Heckmann mit, die Stadt arbeite in dieser Sache mit einem externen Dienstleister zusammen, auf der die Stadt zurückgreifen könnte und würde.

     

     

    Das Gremium nimmt vom Bericht des Datenschutzbeauftragten Kenntnis.

  • Tagesordnungspunkt 5

    Familienzentrum

    - Jahresbericht

    - Rückfragen zum Bericht

    - ohne Vorlage -

    Vorstellung GR-Sitzung am 20.06.2017

     

    Protokoll

     

    In öffentlicher Sitzung des Gemeinderates im Juni hatte Frau Hamann dem Gremium Auszüge aus ihrem Jahresbericht vorgestellt. Auf Wunsch des Gremiums ist Frau Hamann in der heutigen Sitzung anwesend und steht für eventuelle Rückfragen zur Verfügung.

     

    STR. Scheerle möchte wissen, wie viele Ehrenamtliche insgesamt im Familienzentrum tätig sind. Familienbesucher, Multiplikatoren und alle anderen ehrenamtlich Tätigen zusammen gerechnet seien dies ca. 20-25 Personen.

     

    Des Weiteren werde im Jahresbericht von der Sprechstunde "Lebensberatung" der Diakonie-Bezirksstelle Brackenheim gesprochen. Ihn interessiere was sich dahinter verberge. Frau Hamann schildert, es gebe Situationen, in denen Menschen in eine Krise geraten sind und in diesem Moment keinen Ausweg finden. Hierbei leiste die Diakonie-Bezirksstelle dann in dieser Sprechstunde Unterstützung.

     

    Im Jahresbericht, merkt STR. Scheerle an, seien unter den Netzwerkpartnern unter anderem auch Praxen für Logopädie, Ergotherapie und Heilpädagogik genannt. Er fragt, wie dies finanziert werde. Frau Hamann erläutert, diese Praxen seien für sie in erster Linie als Netzwerkpartner wichtig. Dabei gehe es vor allem um den Austausch zwischen der Praxis und dem Familienzentrum in bestimmten Fällen, um den richtigen Weg und gegebenenfalls die richtige Therapie für das Kind zu finden. Unter anderem habe sie auch schon Ärzte zu Elternabenden eingeladen, um ihnen die Möglichkeit zu geben, ihre Tätigkeit vorzustellen. Vielen Eltern sei beispielsweise gar nicht bekannt, dass es eine Ergotherapeutin in Güglingen gibt. Die Zusammenarbeit mit den verschiedenen Praxen funktioniere sehr gut.

     

    STR. Scheerle war im Jahresbericht außerdem aufgefallen, dass immer wieder von Teilnahmebeiträgen beispielsweise für Babymassage o.ä. gesprochen werde. Er frage sich, ob die Stadt hier nicht in Konkurrenz z privaten Anbietern trete. Des Weiteren fragt er, wer diese Teilnahmebeiträge erhalte und ob die externen Anbieter eine Raummiete für das Familienzentrum bezahlen. Frau Hamann teilt mit, die Stadt trete dadurch nicht in Konkurrenz zu anderen Anbietern. Im Familienzentrum werde darüber hinaus nichts angeboten, was durch die Volkshochschule oder einen Verein angeboten werde. Sie spreche sich zudem auch mit Brackenheim ab, dass dort nicht dasselbe angeboten wird. Letztendlich könnten alle nur von der Vielfalt profitieren. Die Finanzierung erfolge über Landesmittel des Programms STÄRKE. Ein Teil dieser Mittel beantrage Frau Hamann, für die Babymassage beantrage beispielsweise die Kursleiterin selbst die Mittel. Diese werden dann auch direkt abgerechnet. Raummiete werde von den externen Anbietern bezahlt.

  • Tagesordnungspunkt 6

    Stadtwerke Güglingen

    - Wirtschaftsplan 2017

    - Beratung und Beschlussfassung

    - siehe Vorlage Nr. 105/2017 - übergeben zur Gemeinderatssitzung am 20.06.2017

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 105/2017, übergeben zur Sitzung des Gemeinderates am 20.06.2017.

     

    STR. Xander merkt an, der Deckungsgrad im Bereich Wasser liege immerhin bei 92% im Vergleich zum Deckungsgrad im Bereich Kindergarten mit rund 11%.

     

     

    BM Heckmann stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    Der Wirtschaftsplan der Stadtwerke Güglingen für das Jahr 2017 wird wie folgt einstimmig beschlossen:

     

    Stadtwerke Güglingen

    WIRTSCHAFTSPLAN

    2017

     

     

    Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.07.2017 aufgrund der §§ 8 und 13 Eigenbetriebsgesetz, der §§ 1 bis 4 Eigenbetriebsverordnung, i.V. mit den §§ 85 bis 89 und 96 Abs. 1 Nr. 3 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2017 wie folgt festgestellt:

     

     

    § 1

     

    1. Erfolgsplan

         Erträge und Aufwendungen                                                                    1.164.000 Euro

     

     

    2. Vermögensplan

         Einnahmen und Ausgaben                                                                      2.258.500 Euro

     

     

    3. Kreditaufnahme

         zur Finanzierung des Vermögensplanes                                              1.690.000 Euro

        

     

     

     

     

    § 2

     

    Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf                          750.000 Euro

     

     

     

     

     

     

     

     

    Güglingen, den

     

     

     

    Ulrich Heckmann

    (Bürgermeister)

  • Tagesordnungspunkt 7

    Eigenbetrieb Herzogskelter

    – Wirtschaftsplan 2017

    - Beratung und Beschlussfassung

    - siehe Vorlage Nr. 106/2017 - übergeben zur Gemeinderatssitzung am 20.06.2017

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 106/2017, übergeben zur Sitzung des Gemeinderates am 20.06.2017.

     

    BM Heckmann stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Herzogskelter Güglingen für das Jahr 2017 wird wie folgt einstimmig beschlossen:

     

     

    Eigenbetrieb Herzogskelter Güglingen

     WIRTSCHAFTSPLAN FÜR DAS WIRTSCHAFTSJAHR

    2017

     

    Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.07.2017 aufgrund der §§ 8 und 13 Eigenbetriebsgesetz, der §§ 1 bis 4 Eigenbetriebsverordnung, i.V. mit den §§ 85 bis 89 und 96 Abs. 1 Nr. 3 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2017 wie folgt festgestellt:

     

     

    1.    Erfolgsplan

           Erträge und Aufwendungen                                                                 590.000 Euro

     

    2.    Vermögensplan

           Einnahmen und Ausgaben                                                                  316.000 Euro

     

    3.    Kreditaufnahme

           zur Finanzierung des Vermögensplanes                                                       0 Euro

     

     4.    Kassenkreditermächtigung

           Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf               400.000 Euro

     

     

    Güglingen, den

     

     

     

    Ulrich Heckmann

    (Bürgermeister)

  • Tagesordnungspunkt 8

    Bausachen

    a)       Oskar-Volk-Straße 9, Güglingen

              - Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses

              - geänderte Planung

              - Vorlage Nr. 125/2017 -

    b)       Oskar-Volk-Straße 14, Güglingen

              - Nutzungsänderung: Temoräre Nuitzung des Gemeindehauses als Kindergarten

              - Vorlage Nr. 126/2017 -

    c)       Tannenstraße 7, Güglingen-Eibensbach

              - Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung, Garage und Stellplatz

              - Vorlage Nr. 127/2017 -

    d)       Kleingartacher Straße 1, Güglingen

              - Anbau und Umbau einer Pizzeria

              - Vorlage Nr. 130/2017 -

    e)       Weitere

              - ohne Vorlage -

    Eine Veröffentlichung der Vorlagen auf der homepage der Stadt Güglingen ist aus datenschutzrechtlichen Gründen leider nicht möglich.

     

    Protokoll

    a) Oskar-Volk-Straße 9, Güglingen

         - Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses - geänderte Planung

     

    STR. Bosler erklärt sich für befangen.

            

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 125/2017, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    BM Heckmann erinnert, das Gremium habe sich bereits im April mit diesem Bauvorhaben befasst. Die Planung sei zwischenzeitlich dahingehend geändert worden, dass die Wohnungen kleiner wurden und die Dachform gefälliger sei, auch wenn der Bau an sich noch ziemlich massig sei. Der Plan sehe jetzt außerdem vor, dass das Gebäude weiter zurückgesetzt ist.

     

    STR. Scheerle stellt ebenfalls fest, dass das Vorhaben nun deutlich gefälliger sei und da der Bedarf an Wohnungsbau in Güglingen besteht, könne er dem Vorhaben zustimmen.

     

    STR. Sigmund könne sich diesen Ausführungen von STR. Scheerle anschließen. Jedoch erwecke die Planung noch immer den Eindruck als stünden die Bäume auf der Einfahrt. Die Tatsache, dass der Planer sich die Anmerkungen des Gremiums zumindest teilweise zu eigen gemacht hat, sei positiv zu beurteilen.

     

    STR. Burrer bittet darum, die Höhenabwicklungen zu anderen Gebäuden bitte so darzustellen, dass die Höhenangaben beim Zoomen in den Plan auch tatsächlich noch lesbar sind. Frau Stöhr-Klein erläutert, dies sei aufgrund der Bildqualität leider nicht möglich. BM Heckmann ergänzt, letztendlich sei die Verwaltung hierbei auf die vorgelegte Qualität angewiesen. STR. Xander entgegnet, dies sei auch bei anderen eingescannten Planunterlagen der Fall gewesen. Entweder müssten die Pläne in besserer Qualität vorgelegt werden oder das Ratsinformationssystem sei an dieser Stelle nicht praktikabel. Letztendlich, so BM Heckmann, könne die Verwaltung die Architekten künftig lediglich darum bitten, die Pläne in entsprechender Auflösung zu senden oder aber auf einen Server zu legen. Dies sei jedoch wiederum datenschutzrechtlich nicht unproblematisch, da die meisten Clouds in Amerika sitzen.

     

    An dieser Stelle bittet STR. Bruder auch um Überprüfung der Einstellungen, da Emails über 20 MB an die Stadt nicht zugestellt werden können. BM Heckmann erklärt, dies liege am Rechenzentrum.

     

    STR. Xander verweist auf die Vorlage, entsprechend derer die Stellplatzsatzung der Stadt Güglingen in diesem Bereich nicht greife. Er bittet dies auf die Agenda zu nehmen, dass in allen Bereichen, in denen die Satzung nicht greift, sie künftig greife. Gegebenenfalls müsse die Satzung überarbeitet werde.

     

     

    BM Heckmann stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    1. Die Stadt Güglingen stimmt dem Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit Tiefgarage auf dem Flst. Nr. 3339 zu.
    2. Das Einvernehmen der Stadt Güglingen wird in Bezug auf § 36 Absatz 1 i.V. mit § 34 Absatz 1 BauGB erteilt.
    3. Grundlage bilden der Lageplan und die Planunterlagen des Architekturbüros Kuon + Reinhardt, Nordheim vom 20.06.2017 sowie der Lageplan des Vermessungsbüros Müller, Bretzfeld vom 19.06.2017.

     

    Der Antrag wird in Abwesenheit von STR. Bosler (wegen Befangenheit) einstimmig beschlossen.

     

     

     

    b) Oskar-Volk-Straße 14, Güglingen

         - Nutzungsänderung: Temporäre Nutzung des Gemeindehauses als Kindergarten

     

    STR. Ernst erklärt sich für befangen.

     

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 126/2017, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    STR. Gutbrod möchte wissen, ob in der Folge Kosten irgendwelcher Art für die Stadt Güglingen entstehen. Je nach Höhe der Kosten müsse seines Erachtens darüber nachgedacht werden, ob eine Containerlösung nicht günstiger wäre. BM Heckmann teilt mit, es werden keine bzw. nur in geringem Maße Umbaumaßnahmen erforderlich. Auf Nachfrage von STR. Gutbrod erklären BM Heckmann und Frau Koch, diese Lösung sei in jedem Fall günstiger als eine Containerlösung.

     

    STR. Gutbrod meint, möglicherweise werde nach der Nutzung eine Überarbeitung des Bodens notwendig, wenn dieser durch die Kinder mehr beansprucht würde. Jetzt, so BM Heckmann, komme man in die Grundsatzdiskussion, welche Nutzung mehr Abnutzung zur Folge habe, die jedoch an dieser Stelle nicht geführt werden solle. Er gehe jedoch davon aus, dass sich - falls Kosten entstehen - diese nach dem heutigen Stand in zumutbaren Grenzen halten werden.

     

    Für STR. Sigmund ist diese Diskussion nicht nachvollziehbar. Das Gemeindehaus sei vor nicht allzulanger Zeit renoviert worden. Die Räumlichkeiten sollen jetzt lediglich einer anderen Nutzung zugeführt werden. Die Stadt bezahle Miete und damit sei die Abnutzung in der Regel auch abgegolten. Er gehe davon aus, dass für den Fall, dass eine Überarbeitung des Parkettbodens erforderlich werde, dies mit der Miete abgegolten ist. Herr Gohm ergänzt, vor nicht allzulanger Zeit habe der Kindergarten in seinen Räumlichkeiten umgebaut und in diesem Zusammenhang auch eine Gruppe nach oben verlegt. Dies sei damals auch über den Mietpreis mit der Stadt abgerechnet worden.

     

    STR. Xander gibt zu bedenken, ob für diese Gruppe keine kindgerechten Toiletten erforderlich sind. STR. Sigmund entgegnet, hierfür könnten die Toiletten im unteren Stock genutzt werden. Frau Koch ergänzt, der entscheidende Unterschied in den Voraussetzungen für die Betriebserlaubnis liege darin, dass die Räume nur vorübergehend genutzt werden.

     

     

    BM Heckmann stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    1. Die Stadt Güglingen stimmt dem Bauantrag zur temporären Nutzungsänderung des Gemeindehauses in Kindergarten für die Dauer von 3 Jahren auf dem Flst. Nr. 72 zu.
    2. Das Einvernehmen der Stadt Güglingen wird in Bezug auf § 36 Absatz 1 i.V. mit § 34 Absatz 1 BauGB erteilt.
    3. Grundlage bilden der Lageplan und die Planunterlagen des Dipl. Ing. Stefan Ernst, Güglingen vom 29.06.2017.

     

    Der Antrag wird in Abwesenheit von STR. Ernst (wegen Befangenheit) einstimmig beschlossen.

     

     

     

    c) Tannenstraße 7, Güglingen-Eibensbach

         - Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung, Garage und Stellplatz

     

    STR. Knecht erklärt sich für befangen.

             

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 127/2017, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    STR. Sigmund hält den Standort der Garage, vor allem hinsichtlich der Zufahrt, für nicht sinnvoll. Letztendlich müsse dies jedoch dem Architekten überlassen werden. Garage und Stellplatz liegen zwar außerhalb des Baufensters. Bei Betrachtung des Baufensters frage sich STR. Sigmund jedoch ohnehin, wie dies festgelegt wurde.

     

    STR. Ottenbacher verweist auf die Pflanzbindung auf westlicher Seite. Nachdem dort die Garage vorgesehen sei, müsse die Pflanzbindung dort unterbrochen werden. Er gehe jedoch davon aus, dass dies durch die Baurechtsbehörde überprüft werde. Frau Stöhr-Klein teilt mit, dies sei Sache der Baurechtsbehörde, ebenso die Prüfung, ob und an welcher Stelle Ersatzmaßnahmen erforderlich werden. BM Heckmann ergänzt, Abweichungen würden im Baugenehmigungsverfahren durch das Landratsamt überprüft. STR. Ottenbacher hätte sich vorgestellt, dass dies bereits im Planungsverfahren berücksichtigt werde. BM Heckmann erklärt, die Verwaltung könne den Planern zwar die Situation darlegen, jedoch nicht verhindern, dass die Planungen trotz allem so eingereicht werden.

     

    STR. Scheerle merkt an, auf die Abweichung werde von Seiten des Landratsamtes durchaus Acht gegeben, der Standort etwaiger Ersatzmaßnahmen sei jedoch oftmals gleichgültig.

     

    STR. Xander ist der Auffassung, es genüge nicht, als Verwaltung einfach auf die Baurechtsbehörde im Landratsamt zu verweisen. Es mache seines Erachtens durchaus einen Unterschied, ob die Stadt das Einvernehmen erteilt oder nicht. Frau Stöhr-Klein stellt klar, dies stehe dem Gremium frei. Der Gemeinderat könne auch beispielsweise das Einvernehmen - mit Ausnahme der Stellung der Garage - erteilen. Dies, so STR. Xander, sei ihm durchaus klar, jedoch wäre dies dann der konkrete Antrag.

     

     

    BM Heckmann stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    1. Die Stadt Güglingen stimmt dem Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses mit 2 Wohneinheiten mit Garage und Stellplatz auf dem Flst. Nr. 574/3 zu.
    2. Das Einvernehmen der Stadt Güglingen wird in Bezug auf § 36 Absatz 1 i.V. mit § 34 Absatz 1 BauGB erteilt.
    3. Der Ausnahme Befreiung zur Dachneigung – 25° anstelle von 30-40° - wird zugestimmt.
    4. Der Ausnahme Errichtung von Garage, Wärmepumpe und Vordach außerhalb des Baufensters wird zugestimmt.
    5. Grundlage bilden der Lageplan des Ingenieurbüros imiba, Brackenheim vom 23.06.2017 sowie die Planunterlagen des Architekten Hoffmann, Pflugstadt vom 05.07.2017.

     

    Der Antrag wird in Abwesenheit von STR. Knecht (wegen Befangenheit) mit vier Enthaltungen (STR. Ottenbacher, STR. Dr. Stark, STR. Ernst, STR. Scheerle) mehrheitlich beschlossen.

     

     

     

    d) Kleingartacher Straße 1, Güglingen

         - Anbau und Umbau einer Pizzeria

         

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 130/2017, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    STR. Xander hält das Vorhaben grundsätzlich für unproblematisch. Ihn interessiere jedoch, wo die Grundstücksgrenze verläuft. Herr Gohm teilt mit, diese verlaufe entlang der Außenkante der Arkadenpfosten. Auf Nachfrage von STR. Xander bestätigt Herr Gohm, die künftig geschlossene Wand entspreche der Grundstücksgrenze. BM Heckmann ergänzt, auch innerhalb der Gaststätte seien erhebliche Umbauarbeiten geplant.

     

    STRin Suchanek-Henrich kann das Vorhaben befürworten. Ihres Erachtens sei dies eine Aufwertung für die Gaststätte. Zunächst sei sie zwar skeptisch gewesen, habe dann jedoch mit der Betreiberin gesprochen. Die Betreiberin habe ihr gegenüber erklärt, dass zwischen den Pfosten Schiebetüren eingebaut werden und sie dadurch den Außen- und Innenbereich verbinden könne. Für STRin Suchanek-Henrich spreche nichts gegen das Vorhaben.

     

    BM Heckmann stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    1. Die Stadt Güglingen stimmt dem Bauantrag zum Anbau und Umbau der Pizzeria auf dem Grundstück Kleingartacher Str. 1, Güglingen, Flst. Nr. 41 zu.
    2. Das Einvernehmen der Stadt Güglingen wird in Bezug auf § 36 Absatz 1 i.V. mit § 34 Absatz 1 BauGB erteilt.
    3. Grundlage bilden der Lageplan und die Planunterlagen des Büros n28architekten, Olaf Plate, Güglingen vom 07.07.2017

     

    Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

     

     

     

    e) Weitere

     

    1. Fasanenweg 7, Güglingen - Neubau einer Doppelgarage

     

    Frau Stöhr-Klein teilt mit, die alte Baulinie stamme aus den 60er Jahren. Bei einigen anderen Vorhaben in der dortigen Nachbarschaft seien jedoch auch bereits Überschreitungen genehmigt worden.

     

     

    2. Herrenäckerstraße 44, Güglingen

        - Neubau eines Einfamilienhauses mit Stellplätzen und Fahrradgarage

     

    Da alle Vorgaben eingehalten wurden, läuft dieses Vorhaben im Kenntnisgabeverfahren.

     

     

    3. In der Krugstatt 7, Frauenzimmern

     

    Hier solle die bestehende Garage abgebrochen und durch eine Doppelgarage ersetzt werden. Im Dachgeschoss werden noch Wohnräume untergebracht.

     

     

    4. Lavendelweg 9, Güglingen - Neubau eines Wohnhauses mit Carport und Garage

     

    Dieses Vorhaben entspreche nahezu allen Vorgaben. Lediglich der Dachvorsprung auf der Nordseite überrage ein wenig das Baufenster.

     

     

    5. Herrenäckerstraße 34, Güglingen - Anbau BHKW an Kindergartenerweiterung

     

    Hierbei, teilt Frau Stöhr-Klein mit, handle es sich um das städtische Vorhaben.

     

     

    6. Karl-Heim-Straße 11, Frauenzimmern

     

    Auf diesem Grundstück sollen noch 3 Fertiggaragen errichtet werden. Die Zufahrt erfolge über den Lilienweg.

  • Tagesordnungspunkt 9

    Bauhof

    - Ersatzbeschaffung LKW mit Anbaugeräten

    - Vorlage Nr. 131/2017 -

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 131/2017, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    Für STR. Xander ist die Anschaffung an sich klar. Ihn interessiere jedoch, warum die Kosten unter Punkt 2 (LKW-Kranumbau) relativ teuer sind. Vor ein paar Jahren habe man den Kran vor dem Hintergrund gekauft, dass dieser auf den neuen LKW passe. Hierfür seien die Umbaukosten seines Erachtens nun erstaunlich hoch. Herr Gohm entgegnet, dass Anpassungsarbeiten notwendig würden, sei damals bereits kommuniziert worden. Herr Sandler ergänzt, die anfallenden Kosten entsprechen den damals getätigten Einschätzungen, die Summe sei jedoch nicht explizit ausgewiesen worden. Das Fahrzeug müsse entsprechend angepasst und bestimmte Teile beispielsweise verstärkt und geändert werden.

     

    STR. Scheerle bittet um Einschätzung des Erlöses aus einem Verkauf des Altgerätes. Der Restwert, informiert Herr Sandler, sei durch die Dekra damals auf ca. 14.600 Euro geschätzt worden. Auf Nachfrage von STR. Scheerle wie hoch der Wert jetzt noch ist, stellt Herr Gohm fest, ein weiteres Gutachten koste nur Geld, er empfehle nicht, ein weiteres Gutachten erstellen zu lassen.

     

    STR. Scheerle interessiert die voraussichtliche Lieferzeit. Da es sich um ein Neufahrzeug handle, könne man erst nach Erteilung des Zuschlags über die Lieferzeit sprechen, nach Einschätzung der Anbieter könne die Lieferung jedoch bis zum Ende des Jahres erfolgen. Es bestehe jedoch auch die Möglichkeit, dass bereits vorher beispielsweise ein Messefahrzeug zur Verfügung steht.

     

    Auf Nachfrage von STR. Scheerle teilt Herr Sandler mit, derzeit habe der Bauhof 5 Mitarbeiter mit LKW-Führerschein. Die Frage nach ausreichend Mitarbeitern mit entsprechender Fahrerlaubnis, hält BM Heckmann fest, sei letztendlich ein Dauerthema. Dies hänge auch damit zusammen, dass viele früher ihren Führerschein bei der Bundeswehr gemacht haben.

     

     

    BM Heckmann stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    Die Verwaltung stellt den Beschlussantrag den Auftrag zur Ersatzbeschaffung LKW mit Anbaugeräte an folgende Firmen zu erteilen:

     

    1. Mercedes-Benz Atego 1324 4x4 B08 zum Angebotspreis von 124.309,78 € brutto an die Fa. Mercedes-Benz GmbH in Stuttgart
    2. LKW-Kranumbau und Pritschenumbau zum Angebotspreis von 14.815,50 € brutto an die Fa. Palfinger GmbH Niederlassung Ilsfeld.
    3. Winterdienstanbaugerät Streuer zum Angebotspreis von 25.267,41 € brutto an die Fa. Knoblauch GmbH Immendingen.
    4. Winterdienstanbaugerät Schneepflug zum Angebotspreis von 14.034,10 € brutto an die Fa. Knoblauch GmbH Immendingen.

     

    Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

  • Tagesordnungspunkt 10

    Bekanntgaben

    a)  Haushaltserlass 2017 des Landratsamtes Heilbronn

          - Vorlage Nr. 132/2017 -

    b)   Weitere

          - ohne Vorlage -

     

    Protokoll

     

    a) Haushaltserlass 2017 des Landratsamtes Heilbronn

         

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 132/2017, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    Der Haushaltserlass 2017 des Landratsamtes Heilbronn wird dem Gremium zur positiven Kenntnisnahme bekanntgegeben.

     

     

     

    b) Weitere

     

    Ortsdurchfahrt Frauenzimmern

     

    Herr Kenngott informiert über den aktuellen Stand der Bauarbeiten an der Ortsdurchfahrt Frauenzimmern. Mit Beginn des letzten Bauabschnittes am 27. Juli müsse die Ortsdurchfahrt ab dem Fahrbahnteiler vor der Firma Fensterbau Schneider voll gesperrt werden. Bis zum 1. August sei die Ortsdurchfahrt bis zur Cleebronner Straße nicht befahrbar. Auch der Kreuzungsbereich Cleebronner Straße sei hiervon betroffen. Die Einmündung Stockheimer Steige sei über das Gebiet Langwiesen befahrbar.

    Von 2.August an müsse die Ortsdurchfahrt von der Firma Fensterbau Schneider bis zur Firma Amos komplett gesperrt werden, um die Fahrbahndecke in einem Zug einbauen zu können. Auf Nachfrage von STR. Sigmund teilt Herr Kenngott mit, die Arbeiten würden 2 Tage dauern, danach müsse die Schicht 2 Tage austrocknen. Bei entsprechender Witterung könne die Sperrung am 7./8. August wieder

    aufgehoben werden. Wenn alles gut verlaufe könne die Ortsdurchfahrt ab 14. August wieder öffentlich zugänglich gemacht werden. BM Heckmann ergänzt, in diesem Zeitraum sei dann auch eine kleine Eröffnungsfeierlichkeit geplant.

  • Tagesordnungspunkt 11

    Verschiedenes

    - ohne Vorlage

     

    Protokoll

    1. E-Bikes

     

    Auf Nachfrage von STR. Scheerle teilt BM Heckmann mit, das E-Bike werde diesen Monat noch angeschafft. Er habe sich bei Armbruster in Bönnigheim und in Botenheim bei einem Fahrradhändler erkundigt. Zunächst einmal solle mit einem E-Bike begonnen werden.

     

     

     

    2. Kreisumlage

     

    STR. Gutbrod möchte wissen, wie weit der Widerspruch gegen den Kreisumlagebescheid gediehen ist und ob der Anwalt aus Potsdam bereits Akteneinsicht habe nehmen können.

     

    BM Heckmann teilt mit, Rechtsanwalt Dombert habe Akteneinsicht beantragt. Die Widerspruchsbegründung sei versendet, BM Heckmann warte momentan täglich auf eine Reaktion. Sobald er Antwort erhalte werde er die 3 Vertreter des Arbeitskreises informieren, sodass diese dann die Information an die Fraktionskollegen weiterleiten können.

     

    Die Widerspruchsbegründung, hält STR. Gutbrod fest, sollte zunächst vorläufig erfolgen bis Rechtsanwalt Dombert Akteneinsicht nehmen konnte. BM Heckmann bestätigt, dies sei so zwischen Rechtsanwalt Dombert und ihm besprochen worden. BM Heckmann sei bekannt, dass das Landratsamt das Regierungspräsidium in die Sache einbezogen habe.

     

     


    3. Baustelle Güglinger Straße 4

     

    STR. Knecht mahnt an, dass der Bauschutt der Baustelle Güglinger Straße 4 noch immer lagere und inzwischen sogar ein abgemeldetes Auto dort stehe.

     

    Frau Koch und Frau Kuhnle informieren, dass die Mitarbeiter des Vollzugsdienstes Kontakt mit dem Bauherrn aufgenommen hätten. Zwischenzeitlich sei der Bauschutt weniger geworden. Letztendlich lagere der Schutt jedoch auf Privatgelände, was ein Einschreiten kaum möglich mache.

     

    STR. Knecht bittet um Überprüfung, ob es sich dabei nicht um eine private Müllablagerung handle.

     

     

     

    4. Gewerbegebiet Lüssen - Lagerfläche Firma Layher

     

    STR. Knecht fragt, warum die Lagerfläche der Firma Layher nachts durchgängig beleuchtet ist. Die Fläche sei mittlerweile leer, die Beleuchtung brenne jedoch nach wie vor nachts. Er bittet darum, mit der Firma Layher Kontakt aufzunehmen und die Beweggründe zu erfragen.

     

    Auf Nachfrage von BM Heckmann nach einer unmittelbaren Störung der Anwohner entgegnet STR. Knecht, ihm gehe es vor allem um die Lichtverschmutzung und die Stromverschwendung. Zudem sei es schädlich für die Insekten.

     

    BM Heckmann wird mit der Firma Layher Kontakt aufnehmen.

     

     

     

    5. Steuerberater Kähler, Marktstraße - Stellplatz

     

    STR. Scheerle erfragt den aktuellen Sachstand bezüglich des Stellplatzes vor dem Steuerberaterbüro Kähler.

     

    BM Heckmann verweist auf die anschließende nichtöffentliche Sitzung, in der er hierüber informieren werde.

     

     

     

    6. Eibensbach - neue Bänke

     

    STR. Knecht möchte die Gelegenheit nutzen und dem Bauhof ausdrücklich für die neuen Bänke in Eibensbach am Backhaus und an der Bushaltestelle danken.