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Gemeinderatssitzung

Sitzung am 10.01.2017 um 19:00 Uhr im Rathaus Güglingen, Sitzungssaal

Anwesenheit & Sitzungsdauer

Vorsitzender: BM Dieterich

Normalzahl der Gemeinderatsmitglieder: 21

Anwesend waren: 18

Abwesend waren: STRin Bäzner-Daubenthaler, STRin Suchanek-Henrich, STRin Muth entschuldigt

 

Den Verhandlungen wohnte noch bei: Frau Koch, Herr Behringer, Herr Gohm, Frau Stöhr-Klein, Schriftführerin: Frau Kuhnle

 

Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr      Ende der Sitzung:  20.45 Uhr

Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Beteiligung von Kindern und Jugendlichen nach § 41a Gemeindeordnung

    - Vorlage Nr. 1/2017 -

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 1/2017, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    BM Dieterich begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Janet Geltz von der Diakonischen Jugendliche (DJHN). Im Grundsatz, so BM Dieterich, sei sich das Gremium bereits einig darüber gewesen, dass sich die Stadt mit den Bestimmungen des neuen § 41 der Gemeindeordnung auseinandersetzen möchte. Es könne jedoch selbstverständlich auch nichts gegen den Willen derer getan werden, die davon betroffen sind. Frau Geltz habe sich nun mit den Möglichkeiten der Umsetzung der neuen Bestimmungen beschäftigt und werde die Ergebnisse im Folgenden nun vorstellen.

     

    Frau Geltz stellt sich zunächst kurz selbst vor. Sie sei inzwischen seit 17 Jahren bei der DJHN beschäftigt und seit 5 Jahren Fachbereichsleiterin. Vor ihrer Elternzeit sei Frau Geltz auch bereits für Güglingen tätigt geworden. Nach einer Umstrukturierung der Standorte vor kurzer Zeit sei Güglingen nun wieder ihr Tätigkeitsbereich geworden. Für 8 Jahre war Frau Geltz Schulsozialarbeiterin – u.a. auch in Brackenheim – und kenne daher die Gegend gut. Frau Geltz hat 2 Kinder.

     

    Nach der Neufassung des § 41 GemO solle nun das Thema Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Güglingen angegangen werden. Zu diesem Thema sei Herr Gabor im vergangenen Jahr bereits im Gremium gewesen. In der heutigen Sitzung, so Frau Geltz, solle es nun darum gehen, wie die Beteiligung umgesetzt werden soll.

     

    Im Folgenden wird auf die als Anlage beigefügte Präsentation verwiesen.

     

    Frau Geltz betont, Beteiligung heiße auch, dass sich alle Beteiligten dem Thema offen annähern. Der Grundgedanke, informiert Frau Geltz, sei zunächst eine Umfrage an Schulen und in den Vereinen durchzuführen. Dies bedürfe auch einer engen Zusammenarbeit zwischen Hauptamtlichen (Schulsozialarbeit und Frau Heinzmann in der offenen Jugendhilfe). In dieser Befragung soll gleichzeitig möglichst auch abgefragt werden, welche Jugendlichen bereit wären, bsp. an einem Arbeitskreis o.ä. mitzuwirken, d.h. wer sich später beteiligen möchte.

     

    Die ersten Schritte der Umsetzung schildert Frau Geltz anhand der beigefügten Präsentation.


    Vorgesehen sei, dass die Vorlage für die Umfrage durch die Beteiligten entwickelt und diese dann nochmals dem Gemeinderat  oder einzelnen Stadträten vorgestellt wird, sodass auch der Gemeinderat gegebenenfalls noch Themen einbringen könne.

     

    Der vorgesehene Zeitrahmen möge sehr lange erscheinen. Da die Umfrage allerdings mit den vorhandenen Personalressourcen durchgeführt werden soll, sei ein kürzerer Zeitraum kaum möglich.

     

    STR. Bruder möchte wissen, was unter dem in Punkt 7 genannten Jugendhearing in der Praxis zu verstehen sei. Frau Geltz erläutert, dies sei gleichzusetzen mit einer Versammlung Jugendlicher. Die Umfrage werde anonym durchgeführt, die Jugendlichen können sich jedoch in der Umfrage bereits melden, dass sie zu einem bestimmten Thema gerne an einem solchen Jugendhearing teilnehmen möchten.

     

    Unter Punkt 2, so STR. Bruder, werde beschrieben, dass weitere Institutionen einbezogen werden sollen. Ihn interessiere, welche Institutionen dies sein werden. Frau Geltz erklärt, hierbei seien Institutionen in Bezug auf die Umfrage gemeint. Man könne allerdings nicht vorschreiben, wer mitarbeitet. Die Beteiligung sei für Jugendliche und für Erwachsene freiwillig. Die Beteiligung, so Frau Geltz, lebe davon, dass alle mit Eifer dabei sind – die Jugendlichen ebenso wie die Erwachsenen. Sie hoffe auf eine breite Teilnahme und breites Interesse – auch von anderen Institutionen wie Kindergärten, Haus der Familie o.ä. Was letztendlich dabei herauskommt, hänge auch von anderen Faktoren ab, beispielsweise was die Stadt bereit ist, z.B. für Ressourcen zu geben. Wichtig sei, Kindern und Jugendlichen zu zeigen, dass ihre Anliegen ernst genommen werden. In einem Jugendhearing könne dann beispielsweise abgeglichen werden, was Wunsch ist und was gegebenenfalls umgesetzt werden kann.

     

    BM Dieterich ergänzt, dabei gehe es auch um weitere Themen, an die man momentan noch gar nicht unbedingt denke. Die Umfrage, die das Büro Reschl im Rahmen des Stadtentwicklungsprozesses in Klasse 9 und 10 durchgeführt habe, habe ebenfalls interessante Themen hervorgebracht.

     

    STR. Esenwein hält dies für einen interessanten Plan, glaubt aber gleichzeitig, dass dieser Plan aus Sicht eines Jugendlichen zu institutionalisiert ist. Jugendliche gingen völlig anders an das Thema heran. Die Jugendlichen hätten das Recht gehört und an der Gemeindepolitik beteiligt zu werden. Aus Sicht von STR. Esenwein sei es wichtig, die Jugendlichen zunächst ins Zentrum zu rücken, dies könne in Schulen, im Jugendzentrum und in Vereinen erreicht werden. Er gehe auch davon aus, dass dies Kontinuität haben müsse. STR. Esenwein bezweifelt, dass es richtig ist, Jugendlichen gleich eine Struktur vorzugeben. Vielmehr halte er die Handlungsweise in Lauffen für interessant. Dort hätten Jugendliche eine „Stimme in der Gemeinde“. Es sei ein Jugendrat gegründet worden mit Jugendlichen, die dies kontinuierlich pflegen und einen eigenen Etat zur Verfügung haben.

     

    STR. Esenwein würde es für richtiger halten, zunächst die Jugendlichen ins Zentrum zu rücken und ihnen zu sagen „Ihr habt die Möglichkeit – wie wollt ihr es haben?“. Dann kämen die Jugendlichen auch in den Gemeinderat. Seines Erachtens sei es wichtig, von unten nach oben zu arbeiten.

     

    Frau Geltz verstehe den Ansatz von STR. Esenwein. Die vorgeschlagene Vorgehensweise sei aber gerade wie von STR. Esenwein von unten nach oben. Durch die Einrichtung eines Jugendrates werde das Instrument bereits vorgegeben. Über die Umfrage haben die Jugendlichen jedoch die Möglichkeit deutlich zu machen, was sie möchten. Beispielsweise könnten sie in der Umfrage deutlich machen, dass sie die Einrichtung eines Jugendrates wünschen. Frau Geltz erachtet es für schwierig, das Instrument bereits vorzugeben. In Lauffen werde für sie auch deutlich, dass dadurch nur eine bestimmte Gruppe von Jugendlichen angesprochen wird.

     

    Die Überlegungen von STR. Knecht seien in eine ähnliche Richtung wie von STR. Esenwein gegangen. Er habe sich auch darüber Gedanken gemacht, wie die Jugendlichen motiviert werden können und wie die Jugendlichen andererseits das Gremium motivieren können, sich mit ihren Themen zu befassen. Er bittet Frau Geltz um eine Einschätzung, wie ihrer Ansicht nach Motivation aussehen könne, wie Jugendliche gewonnen werden können und wo gelernt werden könne, die Jugendlichen zu verstehen.

     

    Frau Geltz erläutert, es sei nicht unbedingt wichtig, dieselbe Sprache zu sprechen. Die Jugendlichen werden bereits dadurch angesprochen, überhaupt gefragt zu werden. Die Beteiligung lebe davon, dass ein persönlicher Kontakt vorhanden ist, von allen Beteiligten deutlich zu machen, dass die Anliegen und Ansichten der Kinder und Jugendlichen ernst genommen werden. Auch die Präsenz bei einem eventuell stattfindenden Jugendhearing könne für Jugendliche beispielsweise Motivation für die Jugendlichen sein.

     

    STR. Gutbrod bittet Frau Geltz darum, ihre bisherige Erfahrungen zu schildern wie das Konzept funktioniert und auf welche Interessen die Verfahren gestoßen sind. Frau Geltz berichtet, sie habe bereits in mehreren Kommunen Erfahrungen gemacht. Eine Beteiligung sei jedoch auch kein abgeschlossener Prozess und der Verlauf könne nicht vorhergesagt werden. STR. Gutbrod meint, es seien jedoch sicherlich bereits in anderen Kommunen ähnliche Prozesse durchgeführt worden. Frau Geltz teilt mit, in Bad Wimpfen habe inzwischen eine Zukunftswerkstatt stattgefunden. Dort werde jetzt in Arbeitsgruppen mit den Themen weitergearbeitet, die in der Zukunftswerkstatt herausgearbeitet wurden. Es dürfe allerdings auch nicht davon ausgegangen werden, dass jeder Jugendliche, der an der Umfrage teilnimmt, auch später mitarbeiten möchte.

    In Kirchheim, informiert Frau Geltz, hätten ca. 35 Jugendliche an der Zukunftswerkstatt teilgenommen von ca. 220 befragten Jugendlichen.

     

    Bei jeder Befragung bzw. bei jedem Prozess sei jedoch deutlich geworden, dass sich sich Jugendliche aus ganz verschiedenen Bereichen und Gruppen beteiligten. Ziel solle sein, allen einen Zugang zur Mitarbeit zu gewähren. Wichtig sei auch, dass für die Kinder und Jugendlichen deutlich wird, dass ihre Beteiligung etwas gebracht hat.

     

    STR. Bosler berichtet, in Sinsheim sei man ganz anders in den Prozess eingestiegen. Dort lägen allerdings auch andere Strukturen vor. Letztendlich müsse der Prozess immer auf die jeweilige Kommune abgestimmt werden. STR. Bosler hält das vorgestellte Verfahren für passend. Die Kommune habe aus der Gemeindeordnung den Auftrag, Strukturen zu schaffen, wie eine Beteiligung von Jugendlichen vernünftig und fortdauernd funktionieren kann. Er halte einen niederschwelligen Einstieg und eine offene Herangehensweise für richtig, um das Interesse der Jugendlichen zu wecken. Wichtig wäre für STR. Bosler, die mit dem Büro Reschl angesprochenen Themen aufzugreifen.  

     

    Die Frage, wie an die Jugendlichen herangekommen werden kann, halte auch STR. Bosler für spannend. Seines Erachtens ist es richtig, zunächst anonym zu befragen und in einem nächsten Schritt einzelne Themen herauszugreifen.

     

    STR. Esenwein ist der Auffassung, die Jugendlichen sollten unbefangen und unbeeindruckt ihr Wünsche und Meinungen äußern können, ohne bereits den Rahmen gesetzt zu haben. Frau Geltz entgegnet, die Durchführung einer Zukunftswerkstatt sei nur ein Beispiel und stehe noch nicht fest.

     

    Die Jugendlichen, meint STR. Esenwein, hätten zunächst nicht den Bedarf, gleich institutionalisiert eingebunden zu werden. Den Ansatz in Schulen und in das Jugendzentrum zu gehen, halte er für gut. Die Jugendlichen müssten zunächst eine Idee davon bekommen, warum sie sich beteiligen können. Daraus entwickle sich dann eine Struktur. Es solle nicht das Gefühl vermittelt werden, wo die Grenzen sind. Dies, stellt Frau Geltz klar, sei jedoch genau dieselbe Linie. Die Zukunftswerkstatt und das Jugendhearing seien lediglich genannte Beispiele für den Gemeinderat, um sich vorstellen zu können, was daraus werden könnte. Es sei nicht so, dass den Jugendlichen bestimmte Grenzen aufgezeigt werden sollen. Vielmehr solle zunächst eine Befragung durchgeführt und dann geschaut werden, was dabei heraus kommt.

     

    STR. Xander merkt an, Jugendbeteiligung werde nicht nur aufgrund der Vorgaben der Gemeindeordnung gemacht. In Güglingen habe es auch bereits zuvor Jugendbeteiligung gegeben. STR. Xander halte es für wichtig, bestehende Dinge wenn möglich zu verknüpfen. Bei der Zukunftswerkstatt bzw. dem dazugehörigen Prozess seien ebenfalls Jugendliche eingeladen und beteiligt, ebenso beim Stadtentwicklungsprozess. Der Skaterplatz und die Grillstelle seien daraus unter anderem entstanden. STR. Xander zeigt sich skeptisch, wie erreicht werden könne, dass die Jugendlichen bei einem dritten Prozess innerhalb recht kurzer Zeit nicht etwa ermüdet sind. Er sehe eine Gefahr darin, dass das ganze ins Stocken geraten könne. Wichtig sei für ihn auch zu klären, wie eine Vernetzung mit bestehenden Dingen erreicht werden könne.

     

    Für Frau Geltz stellt sich die Frage, ob dies bereits vernetzt werden müsse. Es gebe natürlich bereits Ergebnisse, sie wisse jedoch nicht, wie viele Kinder und Jugendliche daran beteiligt waren. Es werde zwar nochmals von vorne begonnen, jedoch auf andere Art und Weise. Die Umfrage werde nicht von einem Büro durchgeführt, sondern von Hauptamtlichen, die den Kindern und Jugendlichen bereits bekannt sind. Aufgrund dessen und da dies weniger institutionalisiert und weniger formal durchgeführt wird, sei dies eine andere Form der Beteiligung. Außer dem Stadtentwicklungsprozess 2030, stellt STR. Xander fest, seien die Themen ebenfalls in Workshops und in Gruppenarbeit erarbeitet worden. Und auch dort seien die Schulsozialarbeiter die Ansprechpartner gewesen. Auf Nachfrage von Frau Geltz teilt STR. Xander mit, seine Befürchtung sei, dass die Jugendlichen irgendwann frustriert sind. Frau Geltz versichert, die Kinder und Jugendlichen machen dies gegebenenfalls relativ schnell deutlich. In der Umfrage werde unter anderem auch abgefragt, ob derjenige bereits an einem Prozess beteiligt war. Die bisherigen Ergebnisse bleiben selbstverständlich bestehen und werden auch nicht angezweifelt.

     

    Für STR. Esenwein hänge alles davon ab, wie der erste Schritt – die Erstellung der Umfrage – definiert und angegangen werde. Für ihn wäre dies eher ein Gespräch als eine Umfrage. Wichtig sei für STR. Esenwein, mit den Jugendlichen ins Gespräch zu kommen – über Lehrer, Schulsozialarbeiter o.ä.  Dann ginge es darum, zu erfahren, wie sich die Jugendlichen vorstellen, etwas Kontinuierliches zu erschaffen. Seines Erachtens müsse der Prozess weniger inputorientiert von den Beteiligten sein.

     

    Frau Geltz betont, es gehe darum, die Kinder und Jugendlichen durch die Befragung zu motivieren und mitzunehmen. Sie könne sich jedoch auch vorstellen, die Kinder und Jugendlichen bei der Erstellung der Umfrage zu beteiligen. Frau Geltz würde interessieren, was der Gemeinderat gerne von den Kindern und Jugendlichen wissen möchte.

     

    STR. Sigmund schildert, er habe zunächst ebenfalls Bedenken gehabt, die er inzwischen jedoch abgelegt habe. Den Kindern und Jugendlichen sollten nicht die Worte in den Mund gelegt werden. Für ihn sei daher Punkt 2 – wonach auch Jugendabteilungen bei der Erstellung der Umfrage beteiligt werden sollen – wichtig. Es müsse etwas Eigenes entstehen, dann könne geschaut werden, wie dies mit dem Bestehenden vernetzt werden könne. Die Frage, welche Frage er an die Jugendlichen habe, stelle er sich nicht. Er warte ab, welche Anregungen und Wünsche von den Jugendlichen selbst geäußert werden. Den vorgestellten Weg erachte STR. Sigmund nicht als falsch an.

     

    STR. Bruder schlägt vor, vor einer Umfrage im Gemeinderat zunächst eine Umfrage bei den Jugendlichen zu machen. Er selbst habe bei der Zukunftswerkstatt im Arbeitskreis Jugend mitgewirkt. Die Motivation der Jugendlichen sei damals nicht wie gewünscht gewesen. Auf Nachfrage von Frau Geltz teilt STR. Bruder mit, er habe dies an der Teilnehmerzahl festgemacht. Daher hätte er von Seiten der Jugendlichen zunächst eine Rückmeldung, ob eine Beteiligung gewünscht werde.

     

    Frau Koch erläutert, Ziel der Umfrage sei, herauszufinden, ob die Jugendliche eine Beteiligung wünschen oder nicht. Wenn keine Beteiligung gewünscht werde, werde an dem Thema nicht weitergearbeitet. Wenn eine Beteiligung gewünscht werde, werde über die Umfrage ermittelt, an welchem Thema Interesse besteht. Wenn jedoch keine Umfrage durchgeführt werde, erfahre man nicht, ob die Jugendlichen eine Beteiligung wünschen oder nicht bzw. zu welchen Themen.

     

    STR. Bosler merkt an, wenn man von vornherein bereits skeptisch an die Sache herangehe, müssten die Jugendlichen gar nicht erst befragt werden. Man könne stattdessen doch auch hervorheben, was von den Wünschen der Jugendlichen bereits umgesetzt wurde – Skaterplatz und Grillplatz – und dann zeigen, dass weiterhin Interesse an den Wünschen der Jugendlichen besteht.

     

    STR. Naffin hält die Vorgehensweise für toll und schlüssig. Die Jugendlichen, die er kenne, seien begeistert, dass es so etwas geben wird.

     

    Selbst wenn die Umfrage ergeben sollte, dass die Jugendlichen keine Beteiligung wünschen, meint STR. Knecht, wäre es ein Zeichen des Gemeinderates, es in absehbarer Zeit noch einmal zu versuchen.

     

     

    BM Dieterich stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    Die Mitarbeitenden der offenen Jugendarbeit und der Schulsozialarbeit wollen sich dem Thema Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in der Stadt Güglingen annehmen.

    Die Umsetzung soll analog des hierfür von Frau Geltz in der Sitzung vorgestellten Ablaufplans erfolgen.

     

    Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

     

  • Tagesordnungspunkt 2

    Bürgermeisterwahl 2017

    - Entscheidung über eine öffentliche Vorstellung der Bewerber

    - Vorlage Nr. 2/2017 -

     

    Protokoll

    STR. Knecht erklärt sich als Wahlbewerber in diesem Tagesordnungspunkt für befangen.

     

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 2/2017, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

     

    a) Terminierung der Kandidatenvorstellung:

     

    STR. Xander teilt mit, die Kandidatenvorstellung solle aus Sicht der FUW in der Herzogskelter stattfinden. Die FUW sei der Ansicht, dies müsste mit den Zabergäunarren geklärt werden können. Gegebenenfalls könne der Termin der Kandidatenvorstellung auch etwas vorgezogen werden.

     

    BM Dieterich erinnert, dieses Thema sei bereits vorab schon einmal besprochen worden. Die Verwaltung wäre auch glücklich darüber gewesen, wenn die Vorstellung in der Herzogskelter hätte durchgeführt werden können. Es sei aber allgemein bekannt, dass bereits seit vielen Jahren die Prunksitzungen der Zabergäunarren in der Herzogskelter stattfinden. Die Prunksitzungen benötigen erhebliche Vorbereitungen. Am 5.2. werde daher bereits mit dem Aufbau begonnen. Mittwochs finden laut Information von Herrn Binder die ersten Proben für den Tanz statt, Donnerstags sei die Hauptprobe und Freitags finde die erste Seniorensitzung statt. Aufgrund des diesjährigen Themas werden links und rechts der Bühne Aufbauten in den Saal hinein aufgestellt. Dieser Platz fehle. Gegebenenfalls könnten die Aufbauten möglicherweise noch abgehängt werden. Zudem bestehe aber das Problem, dass die Bestuhlung nachts dann noch ausgetauscht werden muss. Die Hauptprobe müsse dann jedoch entfallen. STR. Xander entgegnet, die Bestuhlung auszutauschen könne kein allzu großes Problem darstellen. Die Probe, so BM Dieterich, müsse dann jedoch entfallen.

     

    Wenn der Gemeinderat den Beschluss fasse, dass die Veranstaltung in der Herzogskelter stattfinden solle, müsse man dies eben den Zabergäunarren mitteilen. BM Dieterich wisse aber nicht, wie dies funktionieren solle. Nach Anmerkung von STR. Xander stellt BM Dieterich fest, diese Frage sei bereits am 7. Dezember geklärt worden. Der Präsident der ZNG, Herr Binder, habe ihm in einer Email den Terminplan für die Prunksitzungen geschildert und es sei deutlich geworden, dass es nicht möglich sein wird, die Kandidatenvorstellung in der Herzogskelter durchzuführen.

     

    STR. Sigmund hätte in einer solchen Situation erwartet, dass sich der Verein gegebenenfalls etwas „verbiegt“, um dies zu ermöglichen.

     

    STR. Gutbrod betont, eine Bürgermeisterwahl sei etwas Existenzielles für eine Kommune. Hierfür müsse ein Verein die Herzogskelter zur Verfügung stellen können. Es könne nicht sein, dass ein Verein über mehrere Tage die Halle sperren kann. BM Dieterich entgegnet, dies sei aber seit Jahren bereits so. STR. Gutbrod merkt an, eine Bürgermeisterwahl sei jedoch eine Sondersituation.

     

    STR. Sigmund schildert, er wisse aus verschiedenen Winterfeiern, dass die Bühne für Proben überall abgesteckt werden könne. Proben müssten daher nicht zwangsläufig auf der Bühne stattfinden. Dies sei auch bereits von anderen Vereinen praktiziert worden. BM Dieterich stellt klar, es müsse dann jedoch bewusst sein, dass man für die Kandidatenvorstellung zumindest optisch eine improvisierte Situation haben wird.

     

    Auf Nachfrage von STR. Esenwein, erklärt BM Dieterich, es helfe nichts, wenn die Zabergäunarren den Aufbau vorverlegen. Der Aufbau beginne ohnehin bereits am Sonntag und gehe bis Dienstag. Es würde erst der Aufbau und dann die Proben gemacht.

     

    STRin Giebler informiert, aus Sicht der NL-Fraktion, ist die Blankenhornhalle in Eibensbach genauso wichtig. Ihres Erachtens könne die Vorstellung genauso in der Blankenhornhalle stattfinden wie auch in der Herzogskelter oder in Frauenzimmern. STRin Giebler stellt klar, sie halte es nicht für richtig, so darüber zu diskutieren.

     

    BM Dieterich teilt mit, die Riedfurthalle in Frauenzimmern komme lediglich aufgrund der Größe nicht in Frage. Die Heilbronner Stimme habe interessanterweise kein Problem damit, deren Stimme Forum in Eibensbach durchzuführen. BM Dieterich ist sicher, für eine solch interessante Veranstaltung wie die Kandidatenvorstellung sei der Weg nach Eibensbach nicht zu weit – dies habe auch der Vortrag von Prof. Dr. Dr. Spitzer gezeigt. Wenn der Gemeinderat dies so beschließe, müssten die Zabergäunarren zwangsläufig weichen. STR. Xander entgegnet, es sei keine Rede davon gewesen, dass der Verein weichen müsse. Es müsse aber geschaut werden, dass dies irgendwie möglich werde. BM Dieterich stellt klar, die Verwaltung habe dies geklärt und es habe sich gezeigt, dass es keine Möglichkeit gebe, die Veranstaltung in der Herzogskelter durchzuführen.

     

     

    STR. Xander stellt den Antrag, die Kandidatenvorstellung im Zeitfenster zwischen Dienstag, 7. Februar 17 und Donnerstag, 9. Februar 17 in der Herzogskelter durchzuführen.

     

    BM Dieterich stellt den Antrag von STR. Xander zur Abstimmung:

     

    Der Antrag wird mit 5 Gegenstimmen (BM Dieterich, STRin Xander, STR. Dr. Stark, STRin Giebler, STR. Naffin) und einer Enthaltung (STR. Ottenbacher) mehrheitlich beschlossen.

     

     

    Nach diesem mehrheitlichen Beschluss, so BM Dieterich, müsse man nun einen Weg suchen, dies umzusetzen.

     

     

     

    b) Regularien für die Durchführung der Vorstellung:

     

    STR. Xander schlägt vor, entsprechend Punkt 2 (Redezeit der Bewerber) auch unter Punkt 5 für die maximale Gesamtdauer der Fragestunde eine Differenzierung nach der Anzahl der Kandidaten dahingehend festzulegen, dass die Fragestunde bei 5 und mehr Bewerbern nach maximal 2 Stunden endet. Ansonsten bleibe bei so vielen Kandidaten nur wenig Raum für Fragen. Frau Koch erläutert, diese Zeit beziehe sich nur auf die Fragerunde. STR. Xander entgegnet, wenn allen Kandidaten das Recht zur Antwort auf eine Frage eingeräumt werde, nehme eine Frage jedoch schon entsprechend mehr Zeit in Anspruch. Aus Sicht von BM Dieterich, könne die maximale Zeit der Fragerunde auch von Vornherein auf 2 Stunden begrenzt werden.

     

    STR. Esenwein verweist ebenfalls auf Punkt 5 der vorgeschlagenen Regularien. Der Fragesteller habe demnach 2 Minuten Zeit, dem Kandidaten werde jedoch nur 1 Minuten eingeräumt. Im Falle recht komplexer Fragen sei die Antwortzeit von 1 Minute allerdings sehr knapp bemessen. STR. Esenwein schlägt daher vor, auch die Antwortzeit der Kandidaten auf jeweils 2 Minuten zu erweitern. BM Dieterich kann diesem Vorschlag so zustimmen.

     

     

    BM Dieterich stellt die von der Verwaltung vorgeschlagenen Regularien für die Durchführung der Vorstellung mit den nachfolgenden – aus der Mitte des Gremiums vorgeschlagenen - Änderungen unter Punkt 5 zur Abstimmung:

    • Als Antwortzeit stehen pro Kandidat/in 2 Minuten zur Verfügung. 
    • Die Veranstaltung endet spätestens 1 Stunde nach Beginn der Fragerunde, bei 5 und mehr Bewerbern spätestens 2 Stunden nach Beginn der Fragerunde.

    Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

  • Tagesordnungspunkt 3

    Architektenwettbewerb Kindergarten Gottlieb-Luz und Familie im Zentrum

    - Information und weiteres Vorgehen

    - Vorlage Nr. 3/2017 -

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 3/2017, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    BM Dieterich berichtet, es sei nicht bedacht worden, dass es für einen solchen Architektenwettbewerb gewisse Regularien zu beachten gebe. Dies sei in der Vorlage ausführlich dargelegt. Die im Dezember innerhalb des Gremiums durchgeführte Befragung habe für keine der Möglichkeiten eine Mehrheit ergeben. In der heutigen Sitzung wäre nun der weitere Weg zu diskutieren.

     

    STR. Gutbrod erinnert, in der Novembersitzung sei die Rede davon gewesen, im Februar bereits den Sieger des Wettbewerbes zu ermitteln. Das jetzt dargestellte Verfahren blockiere uns jetzt alle. Bereits der Umstand, dass für die Begutachtung ein ganzer Tag angesetzt werden muss, sei enorm. Er hätte sich einen solchen Wettbewerb dahingehend vorgestellt, dass Entwürfe in einer Sondersitzung des Gemeinderates vorgestellt werden und der Gemeinderat danach darüber entscheidet. Was jetzt inszeniert werde, sprenge jedoch jeglichen Rahmen.

     

    Herr Gohm berichtet, zwischenzeitlich haben sich auch andere Architekten, die von dem Wettbewerb erfahren haben, bei der Stadt gemeldet und mitgeteilt, dass dies nicht den Regularien entspreche. Wenn das Verfahren nun wie geplant durchgeführt werde, werde dies bei der Architektenkammer gemeldet.

     

    Für STR. Gutbrod ist es unverständlich, dass es nicht möglich sein soll, dass Gügliner Architekten ihre Entwürfe vorstellen und der Gemeinderat dann darüber entscheidet. Auch dafür, stellt Herr Gohm klar, gebe es Regeln. Frau Koch ergänzt, dies sei nur mit einer Mehrfachbeauftragung möglich, was wiederum mit enormen Kosten verbunden sei. So habe sich STR. Gutbrod dies jedoch nicht vorgestellt, ohne jedoch der Verwaltung einen Vorwurf zu machen. Herr Gohm erklärt, wenn Güglinger Architekten nun trotz allem am Wettbewerb teilnehmen, machen auch diese sich strafbar.

     

    STR. Sigmund stellt klar, was hier geplant sei, habe für ihn einen mindestens genauso großen Stellenwert wie ein Schulhof. Für ihn sei es jederzeit vertretbar, dass sich mehr Menschen damit befassen. Ihn interessiert das Ergebnis der Umfrage im Dezember bzw. wie diejenigen zählen, die sich nicht gemeldet haben. Frau Koch erklärt, diese zählen als Enthaltung. Die Mehrheit ergänzt BM Dieterich seien aber 12 Stimmen.

     

    STR. Xander merkt an, es sei sicherlich ein guter Gedanken gewesen, einen Wettbewerb unter Güglinger Architekten durchzuführen. Wenn dies jedoch nicht den Richtlinien entspreche bzw. dies nicht praktikabel ist, spreche er sich weiterhin für eine Direktvergabe an das Büro Knecht aus Ludwigsburg aus, wie bereits bei der damaligen Sitzung von der Verwaltung vorgeschlagen. Er ist der Meinung, eine solch wichtige Entscheidung solle durch den Gemeinderat und nicht durch eine Jury getroffen werden.

     

    Dann, meint STR. Esenwein, komme man jedoch in eine große Bredouille. Er erachte es für schwierig, von der getroffenen Entscheidung wieder abzuweichen. Seines Erachtens wäre es sinnvoll, dies in einem korrekten Verfahren abzuarbeiten. Es gebe nun einen Termin, bis zu diese entsprechende Planungen vorliegen. Ihn interessiere, wer stimmberechtigt ist. Stimmberechtigt, teilt Herr Gohm mit, ist die Jury. Auf Nachfrage von STR. Esenwein erklärt Herr Gohm, die Jury bestehe aus BM Dieterich, Herrn Jägerhuber vom Landratsamt, Bauamt und Architekt Schuster, Vorstandsmitglied Architektenkammer BW. BM Dieterich ergänzt, wobei das Gremium ihm ein Mandat erteilen könne.

    STR. Esenwein stellt klar, es habe bereits Wettbewerbe gegeben und er habe nie den Eindruck gehabt, dass willkürliche Entscheidungen getroffen wurden. Er spreche sich für den Weg der Planungskonkurrenz aus, auch unter Berücksichtigung dessen, wie der Beschluss gefasst wurde.

     

    STR. Burrer merkt an, das ganze sei nicht als Architekten- sondern als Ideenwettbewerb beschlossen worden mit der Maßgabe, dass das Gremium nicht vergabepflichtig ist an den Gewinner, sondern trotzdem noch eine freie Vergabe möglich ist. Dies, so BM Dieterich, wäre dann eine Planungskonkurrenz. STR. Burrer spricht sich für eine freie Vergabe entsprechend des ursprünglichen Verwaltungsantrages aus.

     

    STR. Knecht betont, das Vorhaben verdiene einer besonderen Betrachtung, insbesondere städtebaulich. Er könne einer Planungskonkurrenz zustimmen. Wichtig wäre, einen ausgewogenen städtebaulichen Entwurf zu setzen.

     

     

    BM Dieterich stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    Die Verwaltung stellt den Antrag den Ideenwettbewerb als Planungskonkurrenz der Güglinger Architekturbüros weiter fortzusetzen.

     

    Der Antrag wird mit 10 Ja-Stimmen (STR. Naffin, STRin Giebler, STR. Sigmund, STR. Esenwein, STR. Dr. Stark, STRin Stengel, STR. Ottenbacher, STR. Knecht, STR. Ernst, BM Dieterich), 7 Gegenstimmen (STR. Barth, STR. Bruder, STR. Burrer, STR. Gutbrod, STR. Jesser, STR. Bosler, STRin Xander) und 2 Enthaltungen (STR. Scheerle, STR. Xander) mehrheitlich beschlossen.

  • Tagesordnungspunkt 4

    Eigenbetrieb "Herzogskelter"

    - Jahresabschluss 2015

    - Vorlage Nr. 4/2017 -

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 4/2017, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    STR. Sigmund verweist darauf, es seien noch Fragen aus der Betriebsausschusssitzung offen, die Herr Behringer hatte abklären wollen.

     

    Herr Behringer teilt mit, bezüglich der Umschuldung der Darlehen sei die Prüfung noch nicht abgeschlossen.

     

    Die Frage, warum bei mehr privaten Veranstaltungen unter Punkt „Ersätze Saal“ ein geringerer Betrag entstanden sei, habe geklärt werden können. Es habe sich gezeigt, dass Nebenkosten bei Veranstaltungen (pauschale Strom, etc.) versehentlich bei den Nutzungsentgelten mitgebucht wurden. Ein Anteil der Benutzungsentgelte müsse daher unter „Ersätze“ gebucht werden.

     

    STR. Esenwein möchte wissen, ob ein Teil der Rechnungen für die Erneuerungen noch auf 2016 verbucht werden, da die Ausgaben für die Erneuerung doch höher gewesen seien. BM Dieterich bestätigt, ein Teil der Ausgaben sei noch nach 2016 geflossen. Herr Behringer ergänzt, die Schlussrechnungen seien zum Teil noch in 2016 gebucht worden. Die Gesamtabrechnung der Maßnahme werde aber noch erfolgen.

     

     

    BM Dieterich stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    a) Der Rechnungsabschluss 2015 für den Eigenbetrieb Herzogskelter (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) wird, sowie von STR Partnerschaftsgesellschaft mbB mit Datum vom 06.12.2016 ermittelt, festgestellt.

     

    b) Im Jahr 2015 beträgt die Einlage des Kämmereihaushaltes 339.215,84 €. Sie wird im Jahr 2016 an den Eigenbetrieb Herzogskelter erstattet.

     

    c) Die Betriebsleitung wird entlastet.

     

    Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

  • Tagesordnungspunkt 5

    Platzgestaltung Ostseite Rathaus

    - Vergabe von Schlosser- und Metallbauarbeiten

    - Vorlage Nr. 5/2017 -

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 5/2017, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    Bezüglich dies Ausschlusses von Bietern erinnert STR. Barth an einen ähnlich gelagerten Fall im Bezug auf die Realschule. Damals habe man auch Bieter aufgrund von fehlenden Formblättern ausgeschlossen. Es habe dann jedoch geheißen, wenn die Vergabe an den Bieter erfolgen sollte, könnten diese Formblätter noch nachgereicht werden.

     

    Herr Gohm entgegnet, dies sei nicht möglich. Es könne höchstens sein, dass bestimmte Nachweise gefehlt haben, aber nicht die kompletten KEVM-Formblätter. Diese fehlten in vorliegendem Fall komplett – damit sei das Angebot definitiv auszuschließen.

     

    STR. Barth meint, es sei damals gesagt worden, es sei üblich, die Formblätter nachzureichen, da das Ausfüllen mit enormem Aufwand verbunden sei. Wenn die KEVM-Formblätter fehlen, könne dies nicht sein, so Herr Gohm. Davon abgesehen, ergänzt BM Dieterich, hätte dies in vorliegendem Fall auch nichts am Gesamtpreisgefüge geändert.

     

     

    BM Dieterich stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    Die Vergabe der Schlosserarbeiten erfolgt an die Fa. Brenner Metallbau GmbH aus Schwaigern zum Angebotspreis von 27.167,70 € brutto.

     

    Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

  • Tagesordnungspunkt 6

    Bausachen

    a)     Seestraße 33, Güglingen

            - Nutzungsänderung von ehemals 3 Wohneinheiten in 4 Monteurzimmer

              und 1 Wohneinheit

            - Vorlage Nr. 6/2017 -

    b)     Rosmarinweg 8 + 10, Güglingen

            - Neubau von 2 Doppelhaushälften und 2 Garagen

            - Vorlage Nr. 7/2017 -

    c)     Vanilleweg 2, Güglingen

            - Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Garage

            - Vorlage Nr. 9/2017 -          

    d)     Tannenstraße 7, Güglingen-Eibensbach

            - Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Garage

            - Vorlage Nr. 10/2017 -

    e)      Weitere

            - ohne Vorlage -

     

    Eine Veröffentlichung der Vorlagen auf der homepage der Stadt Güglingen ist aus datenschutzrechtlichen Gründen leider nicht möglich.

     

    Protokoll

    Bausachen

    a) Seestraße 33, Güglingen

        - Nutzungsänderung von ehemals 3 Wohneinheiten in 4 Monteurzimmer und 1 Wohneinheit

     

    STRin Giebler erklärt sich in diesem Tagesordnungspunkt für befangen.

     

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 6/2017, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    STR. Sigmund interessiert, ob es so üblich sei, einer Vorlage eine Außenansicht beizufügen, an der nichts verändert wird. In diesem Fall wäre doch interessanter gewesen, was sich im innern verändert. BM Dieterich erläutert, bislang habe man sich immer auf Ansichten reduziert und keine Grundrisse vorgelegt. Herr Gohm ergänzt, so werde deutlich, dass sich an der Außenansicht nichts verändert.

     

     

    BM Dieterich stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    1. Die Stadt Güglingen stimmt der geplanten Nutzungsänderung von 3 Wohneinheiten in 4 Monteurzimmer und eine Wohneinheit im bestehenden Gebäude auf dem Flurstück 3321/10, Seestr. 33 in Güglingen, zu.
    2. Das Einvernehmen der Stadt Güglingen wird entsprechend § 36 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 30 BauGB erteilt.
    3. Grundlage bilden die Planunterlagen der Frau Dipl.Ing. (FH) Petra Suchanek-Henrich vom 24.11.2016

     

    Der Antrag wird in Abwesenheit von STRin Giebler (wegen Befangenheit) einstimmig beschlossen.

     

     

     

    b) Rosmarinweg 8 + 10, Güglingen

         - Neubau von 2 Doppelhaushälften und 2 Garagen

           

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 7/2017, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

     

    BM Dieterich stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    1. Die Stadt Güglingen stimmt dem geplanten Bauvorhaben Neubau von zwei Doppelhaushälften und zwei Garagen auf dem Flurstück 5624, Rosmarinweg 8 + 10 in Güglingen, zu.
    2. Der Befreiung von der Überschreitung des Baufensters durch den Dachüberstand wird zugestimmt.
    3. Der Befreiung von der Überschreitung der Gesamtgebäudehöhe wird zugestimmt.
    4. Das Einvernehmen der Stadt Güglingen wird entsprechend § 36 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 30 BauGB erteilt.
    5. Grundlage bilden die eingereichten Planunterlagen des Büros BULUT, 70736 Fellbach vom 14.11.2016 sowie der Lageplan des Vermessungsbüros Gehrung GeoData, 70599 Stuttgart vom 25.11.2016.

     

    Der Antrag wird mit einer Enthaltung (STR. Scheerle) mehrheitlich beschlossen.

     

     

     

    c) Vanilleweg 2, Güglingen

        - Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Garage

          

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 9/2017, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

     

    BM Dieterich stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    1. Die Stadt Güglingen stimmt dem geplanten Bauvorhaben Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Garage auf dem Flurstück 5435/1 und 5436/1, Vanilleweg 2 in Güglingen, zu.
    2. Das Einvernehmen der Stadt Güglingen wird nach § 30 i.V.m. § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.
    3. Der Ausnahme und den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird zugestimmt.
    4. Grundlage bilden die Pläne des Entwurfsverfasser Dipl-Ing. Ralf Wern, Adlersbergstr. 67, 66540 Neunkirchen vom 23.11.2016 und der Lageplan von Hölzl Vermessungsbüro GmbH, Else-Jawanske-Straße 13, 64625 Bensheim vom 10.08.2016.

     

    Der Antrag wird mit einer Enthaltung (STR. Scheerle) mehrheitlich beschlossen.

     

     

     

    d) Tannenstraße 7, Güglingen-Eibensbach

         - Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Garage

          

     

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 10/2017, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    STR. Knecht meint, nach dem Höhenvergleich auf Seite 4 der Vorlage müsste das Gebäude davor liegen. Von den Höhenverhältnissen müsse dies seines Erachtens anders dargestellt sein. Frau Stöhr-Klein erläutert, es sei der Straßenverlauf dargestellt worden, es sei nicht um die Ost-West-Richtung gegangen zu welcher Seite der Giebel zeigt. 

     

    STR. Knecht gibt zu bedenken, ob für ihn bei einer Bauvoranfrage Befangenheit vorliege, wenn seine Frau Teileigentümerin des Nachbargrundstückes sei. Laut BM Dieterich sei der Vor- oder Nachteil hier fraglich.

     

    STR. Knecht erklärt sich daraufhin für befangen.

     

     

    BM Dieterich stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    1. Die Stadt Güglingen stimmt der Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung, Doppelgarage und Stellplätzen auf dem Flst. Nr. 574/3 zu.
    2. Das Einvernehmen der Stadt Güglingen wird in Bezug auf § 30 Absatz 1 i.V. mit § 31 Absatz 1 BauGB erteilt.
    3. Grundlage bilden die Lageplanskizze und die Planunterlagen von RENSCH-Haus, Herrn Johann Fakesch, 74336 Brackenheim vom 28.11.2016.

     

    Der Antrag wird in Abwesenheit von STR. Knecht (wegen Befangenheit) mit einer Enthaltung (STR. Ernst) mehrheitlich beschlossen.

     

     

     

    e)      Weitere

     

    1. Äußerer Riedgraben:


    Frau Stöhr-Klein berichtet, hier ginge es um die Errichtung einer Geschirrhütte im Außenbereich. Allen Vorgaben des Landratsamtes zum Bauen im Außenbereich werde entsprochen. Eigentlich wäre die Maßnahme verfahrensfrei, der Bauherr hätte jedoch trotz allem gerne eine Baugenehmigung hierfür und habe daher ein normales Baugesuch eingereicht.

     

     

    2. Lavendelweg:

     

    Hier sei der Bau eines Einfamilienwohnhauses geplant, das Verfahren sei im Kenntnisgabeverfahren eingereicht worden, die Vorgaben seien alle eingehalten.

  • Tagesordnungspunkt 7

    Bekanntgaben

    a)     Energetische Modernisierung Rathaus

            - Vorlage Nr. 11/2017 -

    b)     Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen

            - Vorlage Nr. 12/2017 -

    c)     Weitere

            - ohne Vorlage -

     

    Protokoll

    Bekanntgaben

     

    a) Energetische Modernisierung Rathaus

           

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 11/2017, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    Der Modernisierungsbericht wird dem Gremium zur positiven Kenntnisnahme bekannt gegeben.

     

     

     

    b) Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen

           

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 12/2017, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    Die Beschlüsse aus nichtöffentlichen Sitzungen werden dem Gremium zur positiven Kenntnisnahme bekannt gegeben.

     

     

     

    c) Weitere

      

    Bürgermeisterwahl - Besetzung Gemeindewahlausschuss

     

    BM Dieterich informiert, die Besetzung des Gemeindewahlausschusses müsse in der nächsten Sitzung am 7. Februar nochmals behandelt werden. Nachdem STR. Knecht als Wahlbewerber aus dem Gemeindewahlausschuss ausscheidet, rücke STR. Esenwein als dessen Stellvertreter für seine Funktion als Beisitzer nach. Für die Funktion des stellvertretenden Beisitzers müsse eine Nachbesetzung erfolgen.

     

    Dies habe jedoch keine Auswirkung auf die Sitzung des Gemeindewahlausschusses am 24. Januar. An dieser Sitzung werde STR. Esenwein als Stellvertreter von STR. Knecht teilnehmen.

  • Tagesordnungspunkt 8

    Verschiedenes

    - ohne Vorlage -

     

    Protokoll

    Umgehungsstraße

     

    STR. Scheerle interessiert, ob es bereits Neuigkeiten zur Umgehungsstraße gebe.

     

    BM Dieterich teilt mit, er habe sich heute bereits gedanklich damit befasst, wie er sein Schreiben an Minister Hermann in den nächsten Tagen formulieren werde. Verkehrsminister Hermann habe im November 2014 vor laufender Kamera erklärt, die Umfahrung Güglingen – Pfaffenhofen werde in 2015/16 gebaut. Tatsächlich sei bis jetzt noch nicht einmal das Planfeststellungsverfahren fertig gestellt. BM Dieterich wisse daher nicht mehr, was er von derartigen Aussagen der Landesregierung halten soll. Er habe vor, genau diese Frage auch Minister Hermann zu stellen. Schriftlich liege der Kommune vor, das Planfeststellungsverfahren werde bis Ende 2016 zur Rechtskraft gebracht und im Frühjahr werde mit dem Bau begonnen. Wobei „gebaut“ in diesem Fall, so BM Dieterich, heiße, es werden die naturschutzrechtlichen Maßnahmen gebaut. Erst wenn diese fertig gestellt sind, werde die Straße gebaut. Und um festzustellen, ob Ausgleichsmaßnahmen für die Tiere wirksam sind, werde von einem Zeitraum von 5 Jahren gesprochen.

     

    STR. Xander berichtet, bei dem Erörterungstermin in Pfaffenhofen sei thematisiert worden, sich mit den Landwirten zusammenzusetzen. Man habe den Eindruck gehabt, das Regierungspräsidium habe keinerlei Kenntnis, von wem die Flächen bewirtschaftet werden. Ihn interessiert, ob diesbezüglich bereits etwas geschehen ist. BM Dieterich entgegnet, die Kommune erhalte auch keine Aussage, außer man müsse sich gedulden.

     

    STR. Esenwein fragt sich, ob in Nordhausen keine Ausgleichsmaßnahmen notwendig seien, da die Umfahrung dort gebaut werde. BM Dieterich erklärt, dort habe man das Glück gehabt, dass das Planfeststellungsverfahren schon vor Jahren abgeschlossen wurde. Nordhausen sei bereits 2 Schritte weiter – sowohl das Planfeststellungsverfahren sei abgeschlossen als auch der Grunderwerb. Dies wäre für die Umgehung Güglingen – Pfaffenhofen auch noch ein weiterer Schritt, der zu tun wäre. Das Regierungspräsidium habe auch das Thema Flurneuordnung völlig außer Acht gelassen.

     

    Auf Nachfrage von STR. Scheerle sagt BM Dieterich zu, das Gremium über eine Antwort von Minister Hermann zu informieren.

     

     

    Kreisumlage

     

    STR. Esenwein fragt an, ob die Kommune bereits eine Aufforderung zur Zahlung der Umlage erhalten habe, nachdem der Kreistag die Erhöhung der Umlage nun beschlossen habe. Man habe sich doch darauf verständigt, gegen die Umlage zu widersprechen.

     

    BM Dieterich teilt mit, er habe bereits mehrmals mit dem Landkreis gesprochen. Der Umlagebescheid werde nächste Woche erwartet. BM Dieterich werde das Gremium hierüber informieren und fragen, ob die Umlage wie eingefordert bezahlt werden solle oder nicht. Wenn der Gemeinderat sich dafür ausspricht, die Umlage nicht zu bezahlen, müsse die Kommune Rechtsmittel einlegen gegen den Bescheid. Diesem Beschluss müsse BM Dieterich dann wiederum wegen Rechtswidrigkeit widersprechen. Dies sei BM Dieterich so auch von Seiten des Kommunalamtes bestätigt worden. BM Dieterich habe abwarten wollen bis der Bescheid tatsächlich vorliegt und dann entscheide das Gremium in der nächsten Sitzung darüber.

     

    STR. Esenwein bittet dann jedoch zunächst um Information, auf welcher Grundlage der Widerspruch von BM Dieterich gegen den Beschluss des Gremiums erfolge. Möglicherweise könne man hier auch die Informationen einfließen lassen, die STR. Esenwein BM Dieterich hatte zukommen lassen. Dies seien Informationen gewesen zu anderen Gemeinden, die gegen die Kreisumlage geklagt und Recht bekommen hatten. Deren Stoßrichtung, stellt BM Dieterich klar, sei jedoch eine ganz andere gewesen. Der Tenor dieser Urteile, erläutert BM Dieterich, sei immer derselbe gewesen. Es sei darum gegangen, dann Widerspruch gegen die Erhebung der Kreisumlage zu erheben, wenn die Kommunen durch die Bezahlung der Umlage nicht mehr in der Lage sind, ihren ureigenen Aufgaben zu erfüllen. Dabei, wirft STR. Esenwein ein, gehe es jedoch auch um die freiwilligen Aufgaben, nicht nur um die Pflichtaufgaben. Insofern sei dies für STR. Esenwein durchaus ein Thema, das formal festgehalten werde, da der Landkreis bislang nicht geprüft habe, ob die Kommune trotz der Erhöhung noch in der Lage ist, ihre Aufgaben zu erfüllen. Entgegen seiner Pflicht, habe der Landkreis dies nicht getan. Insofern könne ohne die Überprüfung nicht einfach eine Erhöhung erfolgen.

     

    Die Erhöhung, so BM Dieterich, führe dazu, dass die Belastung für die Stadt Güglingen noch höher werde. Aber es sei von Seiten des Gremiums ganz generell gesagt worden, die Zahlung solle aufgrund der gesamten genannten Gründen nicht zurückgehalten sondern gemindert werden.

     

    STR. Esenwein erinnert, nachdem BM Dieterich diesem Beschluss widersprochen habe, habe man sich darauf verständigt, Widerspruch gegen den Kreisumlagebescheid selbst einzulegen. Dieser Widerspruch könne begründet werden unter anderem über genau diese Thema und über das Thema der Nichtprüfung, ob die Kommune in der Aufgabenerfüllung behindert werde. Insofern sei dies ein Punkt, der aus Sicht von STR. Esenwein mit einem Verwaltungsjuristen geklärt werden sollte. BM Dieterich müsste dies nach Auffassung von STR. Esenwein nicht widersprechen. Dieses Argument hätten auch die Kommunen, die gegen die Kreisumlage geklagt haben, angeführt.

     

    BM Dieterich versichert, die Verwaltung werde dies sicherlich nochmals ganz genau prüfen und die Argumente dafür und dagegen darlegen, wenn es denn soweit ist.

     

     

     

    Sonderausstellung Römermuseum

     

    STR. Dr. Stark verweist auf eine Bekanntgabe vom 24.3.2015 zur Sonderausstellung im Römermuseum – er möchte wissen, ob die Sonderausstellung noch komme. BM Dieterich teilt mit, Herr De Gennaro arbeite noch daran.

     

     

     

    „Paul“

     

    STR. Burrer interessiert, ob bereits bekannt ist, wann „Paul“ zurück nach Güglingen kommt. BM Dieterich teilt mit, ihm sei noch nichts bekannt ist. Sobald es Neuigkeiten gibt, werde er dem Gremium Bericht erstatten. Es werde jedoch Monate dauern, bis das Denkmalamt zum Ergebnis kommen kann.

     

     

     

    zu Kreisumlage

     

    Zum Thema Kreisumlage und den Ausführungen von STR. Esenwein weist STR. Knecht daraufhin, der Umlagebescheid habe eine Rechtsmittelbelehrung, daher sei es möglich, Widerspruch einzulegen und es könne darüber nachgedacht werden, dies durchzufechten.

     

    Hierzu hält BM Dieterich fest, dass dieser Widerspruch dann jedoch keine aufschiebende Wirkung haben werde.