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Gemeinderatssitzung

Sitzung am 06.12.2016 um 19:00 Uhr im im Rathaus Güglingen, Sitzungssaal

Anwesenheit & Sitzungsdauer

Vorsitzender: BM Dieterich

Normalzahl der Gemeinderatsmitglieder: 21

Anwesend waren: 17

Abwesend waren: STR. Xander, STR. Bosler, STR. Knecht, STRin Stengel entschuldigt

 

Den Verhandlungen wohnte noch bei: Frau Koch, Herr Gohm, Herr Behringer, Frau Stöhr-Klein, Schriftführerin: Frau Kuhnle

 

Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr     Ende der Sitzung: 21.50 Uhr

Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Volkshochschule Unterland im Oberen Zabergäu

    - Aktuelles

    - Vorlage Nr. 179/2016

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 179/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    BM Dieterich begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt die neue VHS-Direktorin Frau Huth und die langjährige Außenstellenleiterin Frau Petzold. Sie werden in der heutigen Sitzung die Arbeit der VHS Unterland und konkret der Außenstelle Oberes Zabergäu vorstellen.

     

    Im Folgenden wird im wesentlichen auf die als Anlage beigefügte Präsentation verwiesen. 

     

    Frau Huth berichtet, die VHS Unterland beschäftige insgesamt ca. 50 Mitglieder. In Güglingen sei die Besonderheit, dass eine Außenstelle 3 Kommunen betreue. Ansonsten werde in der Regel eine Kommune von einer Außenstelle betreut.

     

    Es werde eine bunte Vielfalt von Kursen angeboten. Vom Kindesalter bis ins hohe Alter seien alle Altersgruppen vertreten. In den Kursen werde allerdings nicht nur gelernt, sondern man treffe sich auch. Daher spiele auch der soziale Aspekt eine wichtige Rolle.

     

    Anhand der Statistik, so Frau Huth, sei ersichtlich, dass im Jahr 2005 ein Allzeithoch an durchgeführten Unterrichtseinheiten bestanden habe. Der größte Gesundheitsbereich sei der Gesundheitsbereich, dies sei bei ländlich strukturierten VHS allerdings nicht ungewöhnlich.

     

    Der größte Teil der Einnahmen seien die Teilnahmegebühren. Diese könnten daher nicht weiter gesenkt werden. Die Honorare dagegen seien der größte Teil der Ausgaben.

     

    Eine wichtige Finanzierungsgrundlage sei die Umlage der Kommunen, die 2013 leicht angehoben worden sei.

     

    Frau Huth fasst zusammen, die Anzahl an Unterrichtseinheiten und Teilnahmen sei insgesamt recht gut. Die Schwankungen decken sich mit den generellen Schwankungen im Landkreis.

     

    Frau Petzold berichtet, die Arbeit mache ihr auch nach 10 Jahren nach wie vor große Freude. Die Ressonanz in der Bevölkerung sei gut. Ein starker Hang zu Gesundheitskursen sei spürbar. Durch die Vielzahl an Räumen seien die Voraussetzungen gut. Die Schwerpunkte und Highlights stellt Frau Petzold anhand der beigefügten Präsentation vor.

     

    Zum Abschluss berichtet Frau Huth über aktuelle und zukünftige Projekte. Als Mitglied im Verwaltungsrat der VHS sei BM Dieterich nahe dran an den ganzen Themen, die die VHS im Alltag beschäftigen.

     

    Frau Petzold erläutert, Engpässe bestünden im Programmbereich 3 "Gesundheitsbildung", insbesondere an Dienstagabenden. Sie appelliert, im Neubau des Burrer-Areals möglichst 2-3 Räume zu schaffen, die für Kurse der VHS genutzt werden können. Im Programmbereich 3 bestehe großer Bedarf, die Kurse seien alle ausgebucht. Wenn entsprechende Räume zur Verfügung stünden, berichtet Frau Petzold, könnten sehr viel mehr Programme angeboten werden.

     

    BM Dieterich dankt den beiden Referentinnen für die ausführliche Berichterstattung. STR. Sigmund schließt sich dem an. Ihm sei die Vielfalt der Tätigkeiten der VHS nicht bewusst gewesen.

  • Tagesordnungspunkt 2

    Bebauungsplan „Herrenäcker-Baumpfad, Erweiterung 2. Teil“

    - Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

    - Vorlage Nr. 180/2016 -

     

    Protokoll

    STR. Burrer und STR. Jesser erklären sich für befangen.

     

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 180/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    BM Dieterich erinnert, im Rahmen der Stadtentwicklungsplanung habe sich das Gremium in der Klausurtagung darauf verständigt, nicht tatenlos zuzusehen, wie Güglingen an Bevölkerung verliert, sondern den Status Quo zu erhalten bzw. einen leichten Wachstum erreichen zu wollen. Dies sei allerdings nicht möglich, ohne Baugebiete zu erschaffen, natürlich aber auch nicht ohne  Innenentwicklung. Aus diesem Grund sollen in der heutigen Sitzung die entsprechenden Weichen gestellt werden.

     

    Auf Nachfrage von STR. Scheerle erläutert BM Dieterich, die Hauptstraße sei aufgrund der verkehrlichen Anbindung des Gebietes eingeschlossen. Es werde nicht möglich sein, das komplette Gebiet über die Herrenäckerstraße anzubinden. Daher werde eine weitere Anbindung über die Heilbronner Straße erforderlich.

     

    STR. Gutbrod stellt klar, das Gremium habe in der Klausurtagung a gesagt, dann müsse jetzt auch b folgen.

     

    STRin Bäzner-Daubenthaler interessiert, in welchem Zeitraster die Entwicklung geplant sei bzw. wie lange geplant sei, bis zur Baureife. BM Dieterich erläutert, mit dem Bebauungsplanverfahren werde Planungsrecht geschaffen. Sofern es unproblematisch vonstatten gehe, dauere dies etwa 1 Jahr. Parallel dazu müsse die Neuordnung der Grundstücke geschaffen werden. Für diesen Umlegungsprozess sei nur schwierig eine Prognose abzugeben. Ziel der Stadt sei in der Vergangenheit gewesen, in Eigentum möglichst aller Flächen zu kommen. Wie schnell dies gelingt, komme auf die Verhandlungspartner an, hierzu könne heute keine Prognose abgegeben werden. Im Idealfall werde hier allerdings nochmals vom selben Zeitraum gesprochen. Letztendlich gehen also bereits 2 Jahre ins Land, bis überhaupt an eine Erschließung gedacht werden könne. Bis die Flächen tatsächlich bebaut werden können, verginge dann nochmals etwa 1 Jahr.

     

    STRin Bäzner-Daubenthaler beobachte mit Sorge wie ein Baugebiet nach dem anderen geschaffen und bebaut werde. Der Verkehr nehme drastisch zu, es müsse unbedingt die Umgehung geschaffen und an die Stadtbahn gedacht werden. Ansonsten kollabiere der Verkehr irgendwann. BM Dieterich betont, die Kommunen machen sich durchaus Gedanken. Die Bahn sei sicher ein langfristiges Ziel.

     

    STR. Esenwein stellt ebenso fest, es werde an Baugebietserweiterungen gegangen, ohne an die Infrastruktur zu denken. Die Umgehung schaffe für dieses Thema und für Frauenzimmern keine Abhilfe. Des Weiteren werde die Stadtbahn vernachlässigt. Wie bereits darauf hingewiesen, gehe die Entwicklung aus Sicht der BU-Fraktion zu schnell - auch wenn der Prozess noch etwa 3 Jahre andauere. Die schwierige Frage sei nach wie vor die der Innenentwicklung. Der Stadtentwicklungsplan laute "2030", nicht "2020". STR. Esenwein merkt an, es habe eine Bürgerbeteiligung mit nicht allzu vielen Bürgern stattgefunden. Eine Spiegelung in das Gremium habe noch nicht stattgefunden, der nächste Schritt werde jedoch schon getan. Die Entwicklungen in der Kommune stehen aus Sicht der BU-Fraktion den Forderungen des Landes nach Nullflächenverbrauch komplett entgegen. Außerdem fehle der Mietwohnungsbau beispielsweise vollständigt. Des Weiteren vermisse STR. Esenwein ein Baulückenkonzept.

     

    STR. Esenwein regt an, das Entwicklungskonzept 2030 auch mit Bürgern in einer Bürgerversammlung zu diskutieren und den Gemeinderat aktiv zu beteiligen. Die BU-Fraktion werde den Antrag der Verwaltung ablehnen, da sie der Auffassung sei, man müsse anders vorgehen. Aus Sicht der BU-Fraktion benötige die Stadt das komplette Schafhausareal. Wenn in der Stadtmitte entsprechende Wohnungen geschaffen werden könnten, würden möglicherweise viele Ältere aus ihren Häusern in die Wohnungen in der Innenstadt umziehen. Die Ausweitung von Baugebieten führe nicht dazu, dass das konsolidiert werden kann, was konsolidiert werden soll. Es gehe jetzt vielmehr um die Entwicklung im Inneren als um die Entwicklung im Außenbereich.

     

    STR. Esenwein betont, dies bedeute nicht, dass die BU-Fraktion gegen die Entwicklung an dieser Stelle ist. Man müsse jedoch eine Perspektive für die Stadtbahn haben, dass diese in der Gesamtentwicklung - nicht erst 2030 - komme. Daher werde die BU-Fraktion den Antrag heute ablehnen.

     

    BM Dieterich erinnert, das Gremium sei sich im Vorfeld einig gewesen, das eine zu tun und das andere nicht zu lassen. Es sei klar, dass die Innenentwicklung Vorrang habe. Es sei aber auch bekannt, wie schwierig dies ist. Das Gebiet Hintere Wiesen habe die Stadt lange beschäftigt. Die Innenentwicklung werde weiter vorangetrieben. Die Stadt werde aber auch nicht darum herumkommen, weitere Gebiete auszuweisen, die auch Geschosswohnungsbauflächen beinhalten werden. Momentan solle zunächst einmal nur das Verfahren in Gang gebracht werden, nicht mehr.

     

    STR. Gutbrod verweist nochmals auf die Klausurtagung, bei der intensiv über dieses Thema diskutiert worden sei. Derartige Einwendungen seien damals nicht gebracht worden, was für ihn nun sehr verwundernswert sei. Nach A müsse nunmal B kommen. STRin Bäzner-Daubenthaler entgegnet, dies müsse aber doch nicht so schnell sein. Die Gedanken aus der Klausurtagung müssten jedoch weiterentwickelt werden, betont STR. Gutbrod.

     

    STR. Esenwein stellt fest, bei der Klausurtagung seien unterschiedliche Entwicklungsszenarien vorgestellt worden. Man habe sich dann Gedanken gemacht, wo die Entwicklung hingehen könne. Man habe sich jedoch nicht für ein bestimmtes Szenario festgelegt und darüber abgestimmt. Die BU-Fraktion habe nicht gesagt, sie wolle diese Entwicklung nicht, lediglich nicht so schnell. Ziel sei eine qualitative, nicht nur eine quantitative Entwicklung in Güglingen. Die Innenstadt benötige eine dringende Aufwertung. So bekomme man auch mehr Menschen nach Güglingen und dies nicht in der Fläche, sondern zunächst im Inneren. Die Haltung der BU-Fraktion sei keine Vermeidung der Entwicklung, sondern eine Frage der Prioritäten. Es sei auch bereits in nichtöffentlicher Sitzung darauf hingewiesen worden, dass dies aus Sicht der BU möglicherweise zu schnell vorangehe. Zunächst müsse der Stadtentwicklungsplan diskutiert werden. Die Infrastruktur im Inneren sei ein wesentlicher Punkt.

     

    Nachdem es um die Stadtentwicklung 2030 gehe müsse die 2. Erweiterung des Baugebietes Herrenäcker auch aus Sicht von STRin Bäzner-Daubenthaler nicht so schnell auf den Weg gebracht werden. Dass dies geschehen müsse sei ihr klar, jedoch nicht in den nächsten beiden Jahren. Hierzu, stellt BM Dieterich klar, müssten jedoch die Planungen angeschoben werden. Letztendlich entscheide das Gremium dass und wann die Fläche erschlossen wird. Unter diesem Tagesordnungspunkt gehe es zunächst darum, einen Bebaungsplan für diese Fläche aufzustellen. STRin Bäzner-Daubenthaler folgert, dies hieße dann jedoch nicht, dass Straßen gebaut und Grundstücksverhandlungen geführt werden. Sie habe in der Klausurtagung bereits als Ziel 6.000 Einwohner ausgegeben. Ihres Erachtens müsse die Innenentwicklung vorangebracht und alte Gebäude aufgekauft werden.

     

    BM Dieterich versichert, wer keine Pläne hat, werde untergehen. Darum gehe es unter dem heutigen Tagesordnungspunkt, die Planungen auf den Weg zu bringen.

     

    STR. Naffin stellt klar, in der Klausurtagung seien die Entwicklungsszenarien und die möglichen Flächen ausführlich skizziert und diskutiert worden. Es sei klar gewesen, dass die Flächen mit eingebracht werden müssen, um Wirtschaft und Handel erhalten zu können. Dies sei alles bereits in der Klausurtagung besprochen worden. Daran solle nun festgehalten werden, ansonsten blockiere sich die Stadt selbst.

     

    Das Thema, dies sei nur der Einstieg in die Planung, habe bereits auch bei Manfred Volk gehabt. Dies habe damals nur verhindert werden können, in dem man sagte, man mache es nicht. Um Verhandlungen zu führen und die Umlegung zu beginnen müsse die Stadt Geld in die Hand nehmen. Dann komme man zwangsläufig unter Druck, die Grundstücke wieder zu verkaufen, um wieder an Geld zu kommen. STR. Esenwein ist sicher, so viele Einwohner, um den Kleinhandel hier halten zu können, können nicht nach Güglingen geholt werden. Wenn aber in der Innenstadt genügend Menschen wohnen, könnten Metzger etc. gehalten werden. Hierzu sei die Innenentwicklung unerlässlich wichtig. Die BU-Fraktion sei nicht grundsätzlich gegen die Außenentwicklung, wolle die Entwicklung lediglich nicht so schnell. Das Argument, mit genügend Außenentwicklung den Handel in der Innenstadt zu halten, sei nicht haltbar.

     

    STR. Scheerle hält den Weg der Verwaltung für richtig. Die Stadt habe sich ein Ziel gesetzt, ein gesundes Wachstum zu haben. Wenn dies jetzt nicht in Angriff genommen werde, sei man zu spät dran. Die Umlegung und Erschließung benötigen nochmals eine gewisse Zeit, dann könne das gesteckte Ziel nicht gehalten werden. Wenn die Außenentwicklung begonnen werde, heiße das für STR. Scheerle nicht, dass an der Innenentwicklung nicht weitergearbeitet werde. Er spreche sich daher für den Verwaltungsantrag aus.

     

    BM Dieterich berichtet, erst vergangene Woche sei ein Gutachten für das Schafhausquartier in Auftag gegeben worden.

     

    STR. Gutbrod plädiert nochmals dafür, die Innenstadtentwicklung zu tun, die Außenentwicklung jedoch gleichermaßen nicht sein zu lassen.

     

    STR. Bruder merkt an, in der kommenden Woche werde erst der erste Teil der Erweiterung offiziell übergeben, heute spreche man bereits über den zweiten Teil. Dies sei in der Tat alles sehr schnell aufeinander, er sei allerdings auch der Meinung, dass die Stadt dies tun sollte. Des Weiteren solle man sich innerhalb des Gremiums Gedanken darüber machen, wo man bei der Einwohnerzahl sein wolle und den Bürgern der Stadt eine entsprechende Qualität bieten. BM Dieterich stellt fest, in der Klausurtagung habe man dies bereits auf etwa 6.700 / 6.800 Einwohner beziffert. Die Übergabe des ersten Erweiterungsteil erfolge nächste Woche, aber in der heutigen Sitzung würden bereits die ersten Bauanträge behandelt werden. Man dürfe nicht warten, bis das Gebiet bebaut ist.

     

    STR. Barth spricht sich ebenfalls für den vorgeschlagenen Weg der Verwaltung aus. In der Sitzung am 8.11. sei dies bereits nichtöffentlich vorgestellt und vom Gremium größtenteils zugestimmt worden.

     

      

    BM Dieterich stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    Das Bebauungsplanverfahren „Herrenäcker-Baumpfad, Erweiterung 2. Teil“, Güglingen wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt und öffentlich bekanntgemacht, das Planverfahren wird eingeleitet. Maßgebend für den Geltungsbereich ist die im Lageplan dargestellte Abgrenzung.

     

    Der Antrag wird in Abwesenheit von STR. Burrer und STR. Jesser (beide wegen Befangenheit) mit fünf Gegenstimmen (STR. Sigmund, STR. Esenwein, STR. Dr. Stark, STR. Ottenbacher, STR. Ernst) und zwei Enthaltungen (STRin Xander, STRin Bäzner-Daubenthaler) mehrheitlich beschlossen.

  • Tagesordnungspunkt 3

    Umlegung „Herrenäcker-Baumpfad, Erweiterung 2. Teil“

    a)     Anordnung der Umlegung

    b)     Besetzung des Umlegungsausschusses

    - Vorlage Nr. 181/2016 -

     

    Protokoll

    STR. Burrer und STR. Jesser erklären sich für befangen.

     

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 181/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

     

    a) Anordnung der Umlegung

     

    Die Umlegung, prognostiziert BM Dieterich, werde sicherlich wieder ein langer Prozess sein, bis mit allen Grundstückseigentümern verhandelt und ein Konsens gefunden werden kann. Ziel solle sein, dass die Stadt möglichst in Eigentum aller Flächen komme.

     

     

    BM Dieterich stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    Der Gemeinderat ordnet gemäß § 46 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) m.W.v. 24.10.2015, für das Gebiet des Bebauungsplans „Herrenäcker-Baumpfad, Erweiterung 2. Bauabschnitt“ im Bereich der Gemarkung Güglingen eine Umlegung von Grundstücken nach den Vorschriften des Vierten Teils (§§ 45-79) des Baugesetzbuches an. Sie trägt die Bezeichnung „Herrenäcker-Baumpfad, Erweiterung 2. Teil“

     

    Der Antrag wird in Abwesenheit von STR. Burrer und STR. Jesser (beide wegen Befangenheit) mit einer Gegenstimme (STR. Dr. Stark) und zwei Enthaltungen (STRin Bäzner-Daubenthaler, STRin Xander) mehrheitlich beschlossen.

     

     

    b) Besetzung des Umlegungsausschusses

     

    BM Dieterich bittet hinsichtlich der Besetzung des Umlegungsausschusses um Vorschläge aus der Mitte des Gremiums.

     

    STR. Scheerle nennt für die FUW-Fraktion:

     

    STR. Xander und als Vertreter STR. Barth

    STR. Gutbrod und als Vertreter STR. Scheerle

     

    Nachdem der Beschluss gefasst wurde, so STR. Sigmund, wolle sich die BU-Fraktion natürlich nicht ausklinken, sondern mitgestalten. Um das Sitzverhältnis im Gremium auch im Ausschuss wiederzuspiegeln, schlage die BU-Fraktion allerdings vor, den Ausschuss mit 5 Personen (2 FUW, 2 BU, 1 NL) zu besetzen. STR. Esenwein bekräftigt, dies würde der Sitzverteilung im Gremium entsprechen.

     

    BM Dieterich erläutert, beim Umlegungsausschuss handle es sich um einen beschließenden Ausschuss mit einer Mindestgröße von 4 Personen entsprechend den Regelungen der Gemeindeordnung. Um die Effizienz der Ausschüsse zu gewährleisten, habe man sich in der Vergangenheit auf die Mindestgröße beschränkt. Wenn die Personenanzahl nun auf 5 Mitglieder erhöht werden solle, müsse zunächst hierüber Klarheit geschaffen werden.

     

    STR. Sigmund möchte den Vorschlag der BU-Fraktion, den Umlegungsausschuss mit 5 Personen (2 FUW, 2 BU, 1 NL) zu besetzen zum Antrag erheben.

     

    STR. Naffin halte einen kleineren Ausschuss für effizienter. Er würde daher gerne an der bisherigen Personenanzahl bzw. Verteilung festhalten. Auch STR. Gutbrod sehe keinen Grund darin, die Zusammensetzung zu ändern.

     

     

    BM Dieterich stellt den Antrag der BU-Fraktion, den Umlegungsausschuss "Herrenäcker-Baumpfad, Erweiterung 2. Teil" auf 5 Personen (2 Sitze FUW, 2 Sitze 2 BU, 1 Sitz NL) zu erhöhen zur Abstimmung.

     

    Der Antrag wird in Abwesenheit von STR. Burrer und STR. Jesser (beide wegen Befangenheit) mit 5 Ja-Stimmen (STR. Sigmund, STR. Esenwein, STR. Dr. Stark, STR. Ottenbacher, STR. Ernst) mehrheitlich abgelehnt.

     

     

    Dementsprechend, so BM Dieterich, wird der Umlegungsausschuss „Herrenäcker-Baumpfad, Erweiterung 2. Teil“ entsprechend des ursprünglichen Beschlussantrags der Verwaltung mit 4 Personen besetzt:

     

    Zur Durchführung der Umlegung „Herrenäcker-Baumpfad, Erweiterung 2. Teil“ wird ein nichtständiger Umlegungsausschuss gemäß §§ 3 bis 5 der Verordnung der Landesregierung und des Wirtschaftsministeriums zur Durchführung des Baugesetzbuches (BauGB - DVO) vom 02.03.1998 (Gesetzblatt Seite 185) gebildet. Der Umlegungsausschuss besteht aus dem Vorsitzenden und 4 Mitgliedern. Er entscheidet an Stelle des Gemeinderates.

    Vorsitzender ist Bürgermeister Dieterich.

     

     

    Als Mitglieder des Ausschusses werden seitens der Fraktionen folgende Personen benannt:

     

    FU-Fraktion:

    STR. Xander                          Vertreter STR. Barth

    STR. Gutbrod                         Vertreter STR. Scheerle

     

     

    BU-Fraktion:

    Esenwein                                Vertreter STR. Ernst

     

     

    NL-Fraktion:
    STR. Naffin                              Vertreterin STRin Muth

  • Tagesordnungspunkt 4

    Bebauungsplan „Ob der großen Hohle“, Frauenzimmern

    - Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

    - Vorlage Nr. 182/2016 -

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 182/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    BM Dieterich hält fest, in Frauenzimmern sei die Situation bezüglich der zur Verfügung stehenden Bauplätze noch viel prekärer. Derzeit könne nichts mehr angeboten werden. Daher sei man sich auch hier im Vorfeld einig gewesen, ein kleines, weiteres Baugebiet auszuweisen. Das weitere Vorgehen sei dasselbe wie im Falle des Gebietes "Herrenäcker-Baumpfad, Erweiterung, 2. Teil".

     

    STR. Jesser möchte wissen, weshalb der Feldweg FlSt. 2228 in das Gebiet eingeschlossen sei. Es habe doch Einigkeit geherrscht, dass dieser Weg Feldweg bleiben solle. BM Dieterich erläutert, aus diesem Grund sei der Weg bewusst in das Gebiet eingeschlossen worden, um diesen auch nachher als Feldweg zu erhalten. Die Erschließung werde im vorderen Bereich erfolgen.

     

    STR. Barth betont, der Feldweg dürfe nicht dem Wohngebeit zugeschlagen werden. BM Dieterich bestätigt dies und verweist auf die Ausführungen in der letzten nichtöffentlichen Sitzung. Die Details werden sicherlich noch zu besprechen sein, heute gehe es zunächst darum, das Verfahren auf den Weg zu bringen.

     

    STR. Esenwein möchte nochmals festhalten, dass bei der Grundstücksvergabe in dem Gebiet Rücksicht auf Nachfragen aus dem Ort genommen werden sollen.

     

     

    BM Dieterich stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    Das Bebauungsplanverfahren „Ob der großen Hohle“, Frauenzimmern wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt und öffentlich bekanntgemacht, das Planverfahren wird eingeleitet. Maßgebend für den Geltungsbereich ist die im Lageplan dargestellte Abgrenzung.

     

    Der Antrag wird mit einer Gegenstimme (STR. Dr. Stark) mehrheitlich beschlossen.

  • Tagesordnungspunkt 5

    Umlegung „Ob der großen Hohle“, Frauenzimmern

    a)     Anordnung der Umlegung

    b)     Besetzung des Umlegungsausschusses

    - Vorlage Nr. 183/2016 -

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 183/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    a) Anordnung der Umlegung

     

    BM Dieterich stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    Der Gemeinderat ordnet gemäß § 46 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) m.W.v. 24.10.2015, für das Gebiet des Bebauungsplans „Ob der großen Hohle“ im Bereich der Gemarkung Frauenzimmern eine Umlegung von Grundstücken nach den Vorschriften des Vierten Teils (§§ 45-79) des Baugesetzbuches an. Sie trägt die Bezeichnung „Ob der großen Hohle“.

     

    Der Antrag wird mit einer Gegenstimme (STR. Dr. Stark) mehrheitlich beschlossen.

     

     

     

    b) Besetzung des Umlegungsausschusses

     

    BM Dieterich stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    Zur Durchführung der Umlegung „Ob der großen Hohle“ wird ein nichtständiger Umlegungsausschuss gemäß §§ 3 bis 5 der Verordnung der Landesregierung und des Wirtschaftsministeriums zur Durchführung des Baugesetzbuches (BauGB - DVO) vom 02.03.1998 (Gesetzblatt Seite 185) gebildet. Der Umlegungsausschuss besteht aus dem Vorsitzenden und 4 Mitgliedern. Er entscheidet an Stelle des Gemeinderates.

    Vorsitzender ist Bürgermeister Dieterich.

     

     

    Als Mitglieder des Umlegungsausschusses "Ob der großen Hohle" werden seitens der Fraktionen folgende Personen benannt:

     

    FUW - Fraktion:

    STR. Xander                     Vertreter: STR. Barth

    STR. Bosler                      Vertreterin: STRin Bäzner-Daubenthaler

     

     

    BU - Fraktion:

    STR. Ottenbacher             Vertreter: STR. Sigmund

     

     

    NL - Fraktion:

    STRin Suchanek-Henrich   Vertreterin: STRin Muth

     

     

    Der Antrag wird mit einer Enthaltung (STR. Dr. Stark) mehrheitlich beschlossen.

  • Tagesordnungspunkt 6

    Hauptsatzung der Stadt Güglingen

    - Information

    - Vorlage Nr. 184/2016-

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 184/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    BM Dieterich erläutert, da es derzeit keine beschließenden Ausschüsse gibt, habe die Änderung der Gemeindeordnung keine Auswirkungen auf die Hauptsatzung. Aus diesem Grund bestehe momentan kein Handlungsbedarf.

     

    STR. Naffin merkt an, bei Bau-Ausschüssen handle es sich doch um beschließende Ausschüsse. Frau Koch teilt mit, es handle sich dabei jedoch nicht um beschließende Ausschüsse nach der Hauptsatzung. Für den Fall, dass sich diesbezüglich etwas ändere, werde dies wieder in der Tagesordnung aufgenommen.

     

     

    BM Dieterich stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    Von den unten stehenden Ausführungen wir Kenntnis genommen.

     

    Eine Änderung der Hauptsatzung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht erforderlich.

     

    Das Gremium erklärt sich einstimmig damit einverstanden.

  • Tagesordnungspunkt 7

    Sicherstellung der ärztlichen Versorgung

    - Förderung

    - Vorlage Nr. 185/2016 -

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 185/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    BM Dieterich erläutert, in den Vorberatungen habe sich das Gremium darauf verständigt, dass die Stadt ihren Teil dazu beitragen möchte, die Niederlassung von Allgemeinärztinnen und -ärzten sowie Fachärztinnen und –ärzten der Stadt Güglingen zu fördern. Um hier nach gleichen Maßstäben zu handeln, sollten entsprechende Richtlinien geschaffen worden.

     

    Die erarbeiteten Richtlinien wurden der Sitzungsvorlage beigefügt. Das Kommunalamt habe bestätigt, dass diese durch das Gremium in öffentlicher Sitzung bestätigt werden müssen.

     

    STR. Bruder regt an, die Richtlinie insoweit zu ändern, dass die Zuwendung erst fließt, wenn die Praxis eröffnet wurde d.h der Bürger die Praxis tatsächlich auch besuchen kann. BM Dieterich erachtet dies für schwierig. Ziel solle schließlich sein, Ärzte nach Güglingen zu bekommen.

     

    STR. Gutbrod ist der Auffassung, die Förderung müsse vorher erfolgen, wenn Ärzte investieren möchten. Das ganze sei eben auf Vertrauen aufgebaut und es sei zudem eine Regelung in den Richtlinien enthalten, für den Fall dass die Voraussetzung nicht erfüllt wird.

     

    BM Dieterich plädiert ebenfalls dafür, die Richtlinie wie vorgeschlagen zu belassen, da vor Eröffnung einer Praxis zunächst Investitionen notwendig seien.

     

    STR. Bruder befürworte die Unterstützung der Ärzte grundsätzlich, jedoch nicht unter den genannten Vertragsbedingungen. Seines Erachtens solle das Geld erst fließen, wenn die Praxis tatsächlich eröffnet wurde.

     

    Da in den Richtlinien klare Aussagen getroffen werden zu welchen Konditionen die Förderung bezahlt wird bzw. zurückzuzahlen ist, könne STR. Esenwein den entworfenen Richtlinien zustimmen. Wie STR. Knecht bereits ausführte, gibt STR. Esenwein zu bedenken, es solle jedoch möglicherweise darüber nachgedacht werden, wie die Unzufriedenheit mit der medizinischen Versorgung als Stadt bzw. Gremium deutlich gemacht werden könne. Die BU-Fraktion halte es für wichtig, sich die Entscheidung freizuhalten, um jeweils im Einzelfall entscheiden zu können.

     

    BM Dieterich stellt klar, es gehe darum, Richtlinien zu erlassen, um mit gleichen Maßstäben vorzugehen.

     

     

    BM Dieterich stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung, da dieser der weitergehende Antrag im Vergleich des Antrags von STR. Bruder ist:

     

    Die Niederlassung von Allgemeinärztinnen und -ärzten und Fachärztinnen und -ärzten wird gemäß der Richtlinie gefördert.

     

    Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

  • Tagesordnungspunkt 8

    Haushaltsplan 2017

    - Waldhaushalt

    - Vorlage Nr. 186/2016 -

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 186/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    Der Waldhaushalt an sich stehe für STR. Scheerle außer Frage. Es sei jedoch wichtig, wieder Birken zu säen. Dies würde auch von Herrn Krautzberger unterstützt.

     

    STR. Dr. Stark beantragt, eine Kostenstelle einzuführen, in der 1.000 - 1.500 Euro für Naturschutzmaßnahmen eingestellt werden. So könnten gewisse Maßnahmen direkt aus dem Haushalt finanziert werden und müssten nicht zunächst im Gremium beschlossen werden. Des Weiteren gibt STR. Dr. Stark zu bedenken, vor dem Hintergrund der Baugebiete, die erschlossen werden, solle darüber nachgedacht werden, etwas im Wald zu tun, um Ökopunkte zu erhalten. BM Dieterich schlägt vor, die von STR. Dr. Stark angeregte Kostenstelle für Naturschutzmaßnahmen dann jedoch nicht ausschließlich auf den Wald zu begrenzen. Nachdem kein Widerspruch von Seiten des Gremiums folgt, werde Herr Behringer dies im Haushalt aufnehmen.

     

    STR. Scheerle weist daraufhin, dass Ökopunkte nicht gleich Ökopunkte seien. Es müsse darauf geachtet werden, dass Ökopunkte für Maßnahmen im Wald nicht unbedingt für Baumaßnahmen in der freien Fläche herangezogen werden können.

     

     

    BM Dieterich stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    Die Einnahmen und Ausgaben betreffend den Abschnitt Wald sollen entsprechend der beigefügten Anlage in den Etat der Stadt Güglingen für das Jahr 2017 aufgenommen werden.

     

    Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

  • Tagesordnungspunkt 9

    Stadtwerke Güglingen

    - Jahresabschluss 2015

    - Vorlage Nr. 187/2016 -

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 187/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    STR. Esenwein erläutert, bei Betrachtung der Entwicklung der Ausgaben und Einnahmen der Wasserversorgung werde deutlich, dass in den letzten Jahren keine Überschüsse mehr erzielt werden konnten. Grund hierfür sei der vom Gemeinderat beschlossene Wasserzins mit dem man aus der Situation nicht herauskommen werde. In Brackenheim sei der Wasserzins einmal massiv erhöht worden. Dies halte die BU-Fraktion nicht für den richtigen Weg, allerdings müsse auch an die Kostendeckung gedacht werden.

     

    Um einen Ausgleich zu erhalten, so STR. Esenwein, müsse der Wasserzins erhöht werden. Ansonsten fehle Geld, das an anderer Stelle sinnvoll für die Bürger eingesetzt werden könnte.

     

    Das BHKW Mitte habe in den letzten Jahren ein Minus erwirtschaftet, was allerdings mit den getätigten Investitionen zu begründen sei. Es sei STR. Esenwein allerdings wichtig, nochmals festzuhalten, dass es der BU-Fraktion wichtig sei, nach Realisierung der Umgehung im Zuge des Rückbaus der Hauptstraße Leitungen zu verlegen, um Fernwärme im Römermuseum installieren zu können und entsprechende Möglichkeiten auch für die Kirche bestünden.

     

    Bezüglich der Nahwärmeversorgung bittet STR. Esenwein um Information, ob bereits Ergebnisse vorliegen, bis wann dort ein Gleichgewicht hergestellt werden kann bzw. ob dies abgesehen werden könne. BM Dieterich teilt mit, seither sei die Nahwärmeversorgung aufgrund der geringen Auslastung der größte Verlustbringer gewesen. Dies werde sich ändern. Die Stadt sei allerdings auch im Gespräch mit dem Ingenieurbüro Schuler, die Anlage insgesamt zu ertüchtigen und auf andere Beine zu stellen. BM Dieterich prognostiziert, dass die Nahwärmeversorgung bald schwarze Zahlen schreiben werde.

     

    Für die Stadtmitte prognostiziert BM Dieterich, dass hier noch früher schwarze Zahlen geschrieben werden. Der Verlust von 7.000 Euro resultiere einerseits aus der Kompletterneuerung des ältesten BHKWs. Gegenüber dieser Zahl habe es zudem bereits eine bessere Auslastung, da auch das Rathaus seit kurzem an das BHKW angeschlossen ist. Wenn im kommenden Jahr das Burrer-Areal bebaut wird, werde auch dies angeschlossen. Es bestünde zudem jedoch auch die Option, weitere Gebäude anzuschließen.

     

    Bezüglich des Verlusts bei der Wasserversorgung erklärt BM Dieterich, dieser sei dem Wasserzins, aber auch den getätigten - notwendigen - Investitionen geschuldet. Sicherheit und Wasserqualität hätten letztendlich oberste Priorität. Im Grunde, stellt BM Dieterich klar, sei der Wasserzins jedoch auch ein politischer Preis. Der Antrag der Verwaltung auf Erhöhung sei von Seiten des Gremiums immer abgelehnt worden.

     

    STR. Scheerle spricht sich klar dafür aus, den Wasserpreis zu belassen, da hiervon jeder Bürger profitiere. Wenn etwas geändert werden solle, müssten andere Bereiche überprüft werden.

     

    Die BU-Fraktion, erläutert STR. Esenwein, sei natürlich damit einverstanden, zu sagen, es werde geprüft, ob und wie Herrenäcker effizienter laufen und die Anschlussdichte erhöht werden kann. Dasselbe gelte für das eben von BM Dieterich für das BHKW Stadtmitte geschilderte. Man könne sich dann noch fragen, was für Möglichkeiten in der Schule Eibensbach bestehen. Die BU wolle in Bereichen, in denen es um Nahwärme geht, keine Defizite erwirtschaften, sondern durchaus auch Gewinn erzielen. Letztendlich könne man - für alle Verluste die erwirtschaftet werden - festhalten, was dort fehlt, fehle irgendwann auch als Übertrag in den Vermögenshaushalt, um mit diesem Geld in anderen Bereich zu investieren. STR. Esenwein zeigt sich mit keinem der Defizite zufrieden, im Augenblick seien sie jedoch nachvollziehbar. Mit dem Wasserzins, der tatsächlich ein politischer Preis ist, könne er sich jedoch auf Dauer nicht anfreunden. 

     

     

    BM Dieterich stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    1. Der Gemeinderat stimmt der vom Büro STR Steuerberatungsgesellschaft mbH aufgestellten Bilanz, sowie der Gewinn- und Verlustrechnung für das Jahr 2015 zu.

    2. Das Gesamtergebnis in Höhe von - 82.946,17 € wird wie folgt behandelt:

      a) Wasserversorgung
      Der Verlust i.H.v. 31.102,16 € wird mit Gewinnen aus Vorjahren verrechnet.

      b) BHKW Stadtmitte/Realschule
      Der Verlust i.H.v. 7.062,78 € wird mit Gewinnen aus Vorjahren verrechnet.


      c) BHKW Katharina-Kepler-Schule
      Der Gewinn i.H.v. 10.043,88 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

      d) BHKW Schulstraße
      Der Verlust i.H.v. 15.212,43 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.


      e) Nahwärmeversorgung Herrenäcker
      Der Verlust i.H.v. 39.612,68 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.


    3. Der Finanzierungsmittelbedarf der Wasserversorgung, des BHKW Stadtmitte, der Nahwärmeversorgung und des BHKW Schulstraße wird intern durch Finanzierungsmittelüberschüsse der übrigen Betriebszweige ausgeglichen bzw. durch einen Fehlbetrag ins Jahr 2016 übertragen.

     

    Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

  • Tagesordnungspunkt 10

    Eigenbetrieb "Herzogskelter"

    - Jahresabschluss 2015

    - Vorlage Nr. 188/2016 -

     

    - Tagesordnungspunkt entfällt -

     

    Protokoll

    Dieser Tagesordnungspunkt wird auf die nächste Sitzung am 10. Januar 2017 vertagt.

  • Tagesordnungspunkt 11

    Erweiterung Kindergarten Gottlieb-Luz und Familienzentrum Güglingen

    - Architektenwettbewerb

    - Information und Besetzung der Jury

    - Vorlage Nr. 189/2016 -

     

    Protokoll

    STRin Suchanek-Henrich erklärt sich in diesem Tagesordnungspunkt für befangen.

     

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 189/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    BM Dieterich berichtet, entsprechend des Beschlusses des Gemeinderates, sei ein Architektenwettbewerb ausgelobt worden. Die entsprechenden Unterlagen seien den Architekten zur Verfügung gestellt worden. Zur Entscheidung über die eingegangenen Vorschläge müsse nun noch eine Jury bestimmt werden - bestehend aus Fachpersonen aber auch aus Vertretern des Gremiums als Bürgervertreter.

     

    STR. Esenwein meint, es liege ein zentraler Fehler vor. Die für das Raumprogramm ausgeschriebene Nettofläche betrage 720 m². Mit Fluren und Eingangsflächen komme man auf 900 - 1.000 m², ohne Stellplätze. Der derzeitige Kindergarten, der beim Bau möglichst erhalten werden soll, habe etwa eine Grundfläche von etwa 350 m². Wenn diese Fläche mal 1,5 gerechnet werde sei man in etwa bei der Programmfläche von 900 m². Wenn dies in die Fläche gelegt werde, bliebe jedoch keine Fläche mehr übrig - weder für Parkplätze noch für Außenbereiche. STR. Esenwein habe sich diesbezüglich auch nochmals bei einem Architekten erkundigt. Letztendlich bekomme man das nicht unter auf dieser Fläche. Die Grundstücksbreite betrage etwa 35 m. Wenn eine Raumtiefe von 15 m angenommen werde, komme man bei einer Breite von 30 m auf etwa 450 m². STR. Esenwein kommt zum Ergebnis, dass eine Umsetzung lediglich bei einer Tiefe von etwa 15 m und einer doppelstockigen Bauweise möglich ist. Die Problematik bestehe laut STR. Esenwein darin, dass die Fläche für das Raumprogramm nicht ausreicht.

     

    BM Dieterich stellt klar, es sei von Beginn an von einer doppelgeschossigen Bauweise ausgegangen worden. STR. Esenwein entgegnet, man sei von einer geschossigen Fläche mit dem Familienzentrum im oberen Stock ausgegangen. Er spreche jedoch von der Programmfläche des Kindergartens.

     

    Die Problematik, so BM Dieterich, bestehe darin, dass die Architekten darum gebeten wurden, das Gebäude wenn möglich so zu planen, dass es vor Abbruch des alten Gebäudes erstellt werden kann, dies sei jedoch nicht zwingend.

     

    Wenn man das Gemeindehaus mit einer Fläche von 850 m² versuche, in die Fläche reinzulegen, werde deutlich, dass als Außenfläche nichts mehr übrig bleibe. Er schlägt vor, STRin Suchanek-Henrich als Sachverständige hierzu zu befragen.

     

    STRin Suchanek-Henrich bestätigt, es sei tatsächlich so. Das Raumprogramm habe eine Nettofläche von 700-800 m² und eine Bruttofläche von 800-900 m². Das gesamte Grundstück habe eine Fläche von 1.400 m². Wenn dann noch 800 m² Außenfläche eingeplant werden sollen, sei dies nicht unterzubekommen. Das Gemeindehaus, teilt STRin Suchanek-Henrich mit, habe in etwa diese Kubatur und Fläche. Wenn man sich das auf diese Fläche vorstelle, bekomme man einen Eindruck davon, dass es nicht passt.

     

    BM Dieterich sagt zu, die Verwaltung werde dies nochmals überprüfen und bei Bedarf nachsteuern. Im Zweifel müsse dies mit dem Planer besprochen werden. Der Ausschuss bzw. die Besetzung der Jury könne jedoch trotz allem bereits festgelegt werden.

     

    STR. Gutbrod schlägt für die FUW-Fraktion vor, die Jury mit 4 Vertretern des Gemeinderates zu besetzen. Für die FUW-Fraktion würden STR. Xander und STR. Scheerle teilnehmen.

     

    BM Dieterich entgegnet, die Verwaltung habe 1 Vertreter je Fraktion vorgesehen. Ansonsten müsse die FUW dies zum Antrag erheben, 4 Vertreter für die Jury zu bestimmen. STR. Esenwein merkt an, im Sinne des zuvor Beschlossenen wäre die Konsequenz für ihn nun, auch hier ein kleines effektives Gremium zu bilden und es bei einem Vertreter je Fraktion zu belassen.

     

    Das Gremium erklärt sich damit einverstanden, die Jury mit 3 Mitgliedern des Gemeinderates zu besetzen.

     

    Für die Besetzung der Jury werden folgende Personen benannt:

    Für die FUW: STR. Xander - Vertreter STR. Scheerle

    Für die BU: STR. Esenwein - der Vertreter wird noch benannt

    Für die NL: STRin Giebler - Vertreter STR. Naffin

     

     

    BM Dieterich stellt den Beschlussantrag zur Abstimmung:

     

    Das Vorgehen zum Architektenwettbewerb wird zur Kenntnis genommen und die Besetzung der Jury mit den von den Fraktionen genannten 3 Mitgliedern des Gemeinderats beschlossen.

     

    Der Antrag wird in Abwesenheit von STRin Suchanek-Henrich (wegen Befangenheit) einstimmig beschlossen.

     

     

    STR. Bruder verweist auf die auf Seite 2 der Vorlage geschilderte Dringlichkeit des Bauvorhabens. Zuvor waren in anderer Sache Wortmeldungen zu hören, dass das Verfahren zu schnell gehe und in diesem Fall gehe es nun tatsächlich so schnell. BM Dieterich weist daraufhin, dass die Verwaltung den Auftrag bereits in der letzten Sitzung direkt an einen Architekten hatte vergeben wollen, da dringend Kindergartenplätze benötigt werden. Daraufhin sei die Durchführung des Architektenwettbewerbs aus der Mitte des Gemeinderates beantragt worden.

     

  • Tagesordnungspunkt 12

    Umbau des bestehenden Rasensportplatzes „Weinsteige“ bei der städtischen Sporthalle in ein Kunstrasen-Spielfeld

    - Zuschussantrag des TSV Güglingen

    - Vorlage Nr. 190/2016 -

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 190/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    BM Dieterich erläutert, es solle heute nicht beschlossen werden, den Rasen umzubauen. Es solle vielmehr Klarheit darüber geschaffen werden, ob sich die Verwaltung weiter miti dem Thema befassen soll.

     

    STR. Barth merkt an, es gebe sicherlich auch andere Vereine, die ihren Sport wetterbedingt eingrenzen müssen. Er frage sich, wie diese Vereine dann gefördert werden. Letztendlich betreffe es nur eine Abteilung des TSV.

     

    STR. Gutbrod betont, bei einer Summe von knapp einer Million gehe es doch um eine große Investition. Diese könne jedoch durchaus gerechtfertigt sein, momentan fehle es ihm allerdings an einer schlüssigen und ausreichenden Begründung der Notwendigkeit der Maßnahme. Auch bei schlechtem Wetter müsse das Training seines Erachtens nicht zwangsläufig komplett ausfallen, sondern es könne auch etwas anderes gemacht werden. Die Begründung überzeuge ihn jedenfalls noch nicht.

     

    STR. Bruder bestätigt, der Umbau in einen Kunstrasenplatz sei natürlich teuer. In Frauenzimmern habe man aber einen Kunstrasenplatz gehabt, der dann wieder in einen normalen Rasenplatz zurückgebaut wurde. Natürlich wurden die Materialien inzwischen technologisch weiterentwickelt, Naturfaser bleibe allerdings Naturfaser. STR. Bruder sei außerdem irritiert vom Werdegang des vorderen Platzes. Man habe einen roten Ascheplatz gehabt, dann einen Rasenplatz, dieser sollte dann um 90 Grad gedreht werden, dann habe man Gelder bewilligt für einen neue Flutlichtanlage, was allerdings auch im Nebel verlaufen sei. Jetzt solle es einen Kunstrasenplatz geben. Im Trainingsbereich sei dies für STR. Bruder nachvollziehbar, die Investition von knapp einer Million sei jedoch immens. Zudem müsse der Bauhof mit Zusatzgeräten ausgerüstet werden. Die Stadt habe über 40 Vereine. Er habe die Befürchtung, dass weitere ähnliche Anträge anderer Vereine eingehen.

     

    Bezüglich des Flutlichts erinnert BM Dieterich, die Thematik sei im Gremium beraten worden und es habe eine Demonstration vor Ort gegeben. Nachdem die Technik allerdings noch nicht so weit war, habe man sich darauf verständigt, die Entwicklungen weiter zu beobachten und den Umbau zu realisieren, wenn die Technik so weit ist. Diese Information habe die Verwaltung auch an das Gremium weitergegeben.

     

    STR. Scheerle ist der Auffassung, die Stadt könne sich eine derart große Investition derzeit nicht leisten. Derzeit habe man 2 Kindergarten zu bauen, des Weiteren stehen die Neubebauung des Burrer-Areals und langfristig die Umgehungsstraße an. Bei solch vielen Projekten könne sich die Stadt die Investition momentan nicht leisten. Letztendlich wisse man auch nicht, was noch kommt.

     

    STR. Esenwein mahnt ebenfalls zur Vorsicht. Manches wäre jedoch vielleicht noch zu prüfen. Seines Erachtens könnte beispielsweise über ein Jahr dokumentiert werden, wann und wie oft das Training warum nicht stattfinden konnte. Eine weitere Frage, die zu klären wäre, sei welche Kosten für Erneuerungen in ca. 15 Jahren hinzukommen. Wenn der Rasenplatz auch in Schlechtwetterbetrieb intensiv bespielt werde, stelle sich für STR. Esenwein die Frage, was dies für den Platz bedeutet und an welchen Stellen Schäden sichtbar werden. Des Weiteren müsse man sich fragen, was es bedeute, wenn man sage, man arbeite mit Rollrasen. Hinzu komme auch die Frage der Entsorgung in der Zukunft, ob dies weiterhin normaler "Müll" ist oder Sondermüll. Dies alles wären für STR. Esenwein fragen, die noch zu stellen wären.

     

    Des Weiteren wäre nach Ansicht von STR. Esenwein auch zu prüfen, welchen Belastungen der Rasen in seiner jetzigen Art und Weise Belastungen standhält. Von STR. Sigmund sei ihm bekannt, dass der Rasen auch bei Schlechtwetter bespielt werde. STR. Esenwein plädiert dafür, diese Dinge nochmals zu überprüfen und die Varianten gegeneinanderzurechnen.

     

    Aus Sicht von STR. Gutbrod fehle es momentan noch an einer Begründung, warum ein Kunstrasenplatz erforderlich wird. Herr Gohm erläutert, es entstünde dadurch eine höhere Flexibilität in der gesamten Abwicklung des gesamten Fußballbetriebs der aktiven Mannschaften vom Training bis hin zum Spielbetrieb. Mitunter müssten sonst Spiele ausfallen, wenn es zu viel geregnet hat. Dies, so STR. Gutbrod, sei allerdings bei allen Sportanlagen so.

     

    Aus diesem Grund, erläutert BM Dieterich, sei der Beschlussantrag vorsichtig formuliert. Gegen die Kenntnisnahme spreche nichts. Aus Sicht von BM Dieterich spreche auch nichts dagegen, sich näher mit dem Thema zu befassen. Des Weiteren sei nichts dagegen einzuwenden, dass die Verwaltung mit Fachleuten Kontakt aufnimmt. Um mehr sei heute nicht gebeten worden.

     

    STR. Burrer gibt zu bedenken, es müsse auch geprüft werden, was für ein Pflegeaufwand auf den Bauhof zukommt vor dem Hintergrund des Hinweises in der Vorlage "Kunstrasenplätze in unmittelbarer Nähe zu Laubbäumen sind nicht gerade ideal und erhöhen den Pflegeaufwand". 

     

    STRin Giebler regt an, für derartige Investitionen vorab eine Rücklage im Haushalt zu bilden.

     

    STR. Scheerle interessiert, was für Kosten auf die Stadt zukommen, wenn sich die Verwaltung näher mit der Thematik befasst, d.h. ob Proben genommen oder ein Gutachten erstellt werden müssen oder ob es hierbei lediglich um eine Information gehe. BM Dieterich teilt mit, in einem ersten Schritt koste es nur die Arbeitskraft der Mitarbeiter der Verwaltung. Ehe ins Detail gegangen und mit der Überprüfung der Bodensituation fortgeführt werde, müssten zunächst grundsätzliche Dinge geklärt werden.

     

    STR. Sigmund spricht sich für den Vorschlag der Verwaltung aus, regt jedoch an, Herrn Baumann als 1. Vorsitzenden des Vereins noch zu Wort kommen zu lassen.

     

    Herr Baumann zeigt sich erstaunt über die genannte Summe. Er habe sich auch auf einem Seminar mit dem Thema Kunstrasen befasst und einen Vertreter um eine Kostenschätzung gebeten. Die Schätzung habe eine Summe von 423.000 Euro ergeben. Wenn nun von Kosten von rund 1 Million Euro die Rede sei, hätte er nicht gewagt, den Antrag zu stellen. Diese Summe sei im Vorfeld nicht im Raum gestanden.

     

    Bezüglich des Trainings- und Spielbetriebs teilt Herr Baumann mit, der Platz würde nicht von Mannschaften des TSV genutzt. Man habe auch Spielbetrieb mit dem SV Frauenzimmern. Ziel sei, den Trainings- und Spielbetrieb kontinuierlich aufrecht zu erhalten. Eine Statistik, wie viele Spiele ausfallen mussten gebe es nicht. Herr Baumann bittet die Verwaltung um Übersendung der Vorlage. Über die genannte Summe sei er wie gesagt verwundert. Diesbezüglich verweist BM Dieterich auf die Homepage der Stadt Güglingen, auf der die Vorlage eingestellt ist. Darin sei auch erläutert, wie sich die Gesamtsumme von 885.000 Euro zusammensetzen.

     

    STRin Muth verweist auf den Antrag des TSV Güglingen, wonach auch die Vereine in Frauenzimmern und Eibensbach den Platz bei Schlechtwetter nutzen können. Sie meint, Eibensbach und Frauenzimmern spielen doch aber gleichzeitig. Herr Baumann erläutert, es gehe nur um den Grundsatz. Natürlich komme es auf den Spielbetrieb an, eine vorherige Absprache mit den Vereinsvorsitzenden des SV Frauenzimmern und des GSV Eibensbach sei erfolgt.

     

     

    BM Dieterich stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    1. Der Gemeinderat der Stadt Güglingen nimmt den Antrag des TSV Güglingen zur Kenntnis.
    2. Der Gemeinderat wird sich mit der Thematik näher befassen und sich mit einem Fachplaner in Verbindung setzen um anschließend über die weitere Vorgehensweise entscheiden zu können.

     

    Der Antrag wird mit 3 Enthaltungen (STR. Scheerle, STR. Jesser, STR. Barth) mehrheitlich beschlossen.

  • Tagesordnungspunkt 13

    Bausachen

    a)       Wilhelmstraße 8, Güglingen

              - Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage

              - Vorlage Nr. 191/2016 -

    b)       Beethovenstraße 25, Güglingen

              - Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage

              - Vorlage Nr. 192/2016 -

    c)       Lindenstraße 41/1, Güglingen

              - Neubau einer landwirtschaftlichen Lager- und Unterstellhalle

              - Vorlage Nr. 193/2016 -

    d)       Leopoldsklinge 1, Flst. 5553, Güglingen

              - Erweiterung einer Lager- und Produktionshalle Werk II

              -Vorlage Nr. 194/2016 -

    e)       Weitere

              - ohne Vorlage -

     

    Eine Veröffentlichung der Vorlagen auf der homepage der Stadt Güglingen ist aus datenschutzrechtlichen Gründen leider nicht möglich.

     

    Protokoll

    Bausachen

     

    a) Wilhelmstraße 8, Güglingen - Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage

     

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 191/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    STR. Sigmund bezweifelt aufgrund der Bauweise das Einfügen in die Umgebungsbebauung. Auf dieser Seite befinde sich kein ähnliches Haus. Das Einfügen sei seines Erachtens daher nicht zwingend gegeben. Herr Gohm entgegnet, gegenüber befinde sich ein Haus, das genauso ist.

     

     

    BM Dieterich stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    1. Die Stadt Güglingen stimmt der geplanten Bauvorhaben Abbruch des bestehenden Wohnhauses und Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Flurstück 263/4, Wilhelmstr. 8 in Güglingen, zu.
    2. Das Einvernehmen der Stadt Güglingen wird entsprechend § 34 Abs. 1 BauGB erteilt.
    3. Grundlage bilden die eingereichten Planunterlagen der Architektin Patricia Knodel, Ilshofen vom 04.11.2016 sowie der Lageplan des Vermessungsbüros Dipl.Ing. Dieter Zeh, Ilshofen vom 04.11.2016

     

    Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

     

     

     

    b) Beethovenstraße 25, Güglingen - Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage

           

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 192/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

     

    BM Dieterich stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    1. Die Stadt Güglingen stimmt dem geplanten Bauvorhaben Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Flurstück 5633, Beethovenstr. 25 in Güglingen, zu.
    2. Der Befreiung von der Überschreitung des Baufensters durch den Dachüberstand wird zugestimmt.
    3. Das Einvernehmen der Stadt Güglingen wird entsprechend § 36 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 30 BauGB erteilt.
    4. Grundlage bilden die eingereichten Planunterlagen des Büros bau x 4, 66073 Koblenz vom 07.11.2016 sowie der Lageplan des Vermessungsbüros Michael Baumbusch, Brackenheim vom 26.10.2016.

     

    Der Antrag wird mit 2 Enthaltungen (STR. Scheerle, STRin Bäzner-Daubenthaler) mehrheitlich beschlossen.

     

     

     

    c) Lindenstraße 41/1, Güglingen - Neubau einer landwirtschaftlichen Lager- und Unterstellhalle

           

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 193/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    BM Dieterich teilt mit, spontan habe er sich gegen eine derartige Überschreitung ausgesprochen. Jedoch werde dadurch der bestehende Höhenunterschied zum Bauhof egalisiert und es werde dadurch letztendlich eine Verbesserung erzieht. Bei Begutachtung vor Ort sei dies nachvollziehbar.

     

     

    BM Dieterich stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    1. Die Stadt Güglingen stimmt dem geplanten Bauvorhaben Errichtung einer landwirtschaftlichen Lager- und Unterstellhalle auf dem Flurstück 1406/1, Lindenstr. 41/1 in Güglingen, zu.
    2. Der Befreiung von der Überschreitung des Baufensters durch den Baukörper mit Pultdach sowohl im südlichen als auch im östlichen Bereich wird zugestimmt.
    3. Das Einvernehmen der Stadt Güglingen wird entsprechend § 36 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 30 BauGB erteilt.
    4. Grundlage bilden die eingereichten Planunterlagen des Architekten Rüdiger Kürschner, Güglingen vom 16.11.2016 sowie der Lageplan des Vermessungsbüros Ulrich Schmid, Brackenheim vom 15.11.2016.

     

    Der Antrag wird mit 6 Gegenstimmen (STR. Burrer, STR. Jesser, STR. Scheerle, STRin Bäzner-Daubenthaler, STRin Xander, STR. Dr. Stark) und einer Enthaltung (STR. Barth) mehrheitlich beschlossen.

     

     

     

    d) Leopoldsklinge 1, Flst. 5553, Güglingen

    - Erweiterung einer Lager- und Produktionshalle Werk II

            

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 194/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

     

    BM Dieterich stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    1. Die Stadt Güglingen stimmt dem geplanten Bauvorhaben Erweiterung der Lager- und Produktionshalle Werk II auf dem Flurstück 5553, Leopoldsklinge 1 in Güglingen, zu.
    2. Der Befreiung von der Überschreitung des Baufensters durch den Baukörper sowohl im südlichen als auch im nördlichen Bereich wird zugestimmt.
    3. Das Einvernehmen der Stadt Güglingen wird entsprechend § 36 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 30 BauGB erteilt.
    4. Grundlage bilden die eingereichten Planunterlagen des Architekten Rüdiger Kürschner, Güglingen vom 16.11.2016 sowie der Lageplan des Vermessungsbüros Messmer Consult, Schwaikheim vom 07.11.2016.

     

    Der Antrag wird mit 3 Enthaltungen (STR. Scheerle, STR. Burrer, STR. Dr. Stark) mehrheitlich beschlossen.

     

     

     

    e) Weitere

     

    1. Wettegasse 6


    Frau Stöhr-Klein informiert, dieser Bauantrag betreffe das letzte Grundstück, das in Frauenzimmern noch zur Verfügung stehe. Die Bauherren hätten das Vorhaben im Kenntnisgabeverfahren errichtet, was allerdings nicht möglich sei, da die Garage außerhalb des Baufenster stehe. Bei allen anderen Maßnahmen habe man diese Befreiung allerdings auch erteilt.

     

    BM Dieterich ergänzt, nachdem dies in der Nachbarschaft ebenso genehmigt wurde, sei im Voraus bereits die Zustimmung erteilt worden.

     

     

    2. Eibensbach, Ochsenbacher Straße 56

     

    Frau Stöhr-Klein teilt mit, hier solle am Versandzentrum eine kleine Bürofläche mit einer Grundfläche von 40m² angebaut werden. Das Vorhaben liege komplett im Baufenster, das Einvernehmen sei daher bereits erteilt worden.

     

     

    3. Emil-Weber-Straße 24, Güglingen

     

    Auch dieses Baugesuch, so Frau Stöhr-Klein, liege komplett im Baufenster und es seien alle Vorgaben eingehalten. Am Bestand solle ein Bürocontainer angebaut werden. Das Vorhaben könne nur deshalb nicht im Kenntnisgabeverfahren realisiert werden, da Container durch das Landratsamt auf 5 Jahre befristet genehmigt werden.

     

     

    4. Baugebiet "Herrenäcker-Baumpfad" - Herrenäckerstraße 58

     

    Dies sei der dritte Bauantrag im Baugebiet "Herrenäcker-Baumpfad". Die Vorgaben wurden alle eingehalten. Das Vorhaben - Einfamilienwohnhaus mit Garage - sei im Kenntnisgabeverfahren eingereicht worden.   

  • Tagesordnungspunkt 14

    Antrag Güglinger Räte auf Reduzierung der kommunalen Kreisumlage

    - Vorlage Nr. 199/2016 -

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 199/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    BM Dieterich merkt an, man habe sich zuvor bereits über den Antrag der Stadträte auf Reduzierung der kommunalen Kreisumlage unterhalten. Wenn das Gremium den Beschluss so fasse, die Kreisumlage um 50% zu kürzen, dann werde BM Dieterich diesem rechtswidrigen Beschluss widersprechen müssen.

     

    Wenn der Kreistag in der kommenden Woche seinen Haushalt beschlossen hat, informiert BM Dieterich, müsse dieser vom Regierungspräsidium genehmigt werden. Auf Grundlage dieses Haushaltes können die Kreisumlagebescheide zugestellt werden. Gegen diesen Bescheid, so BM Dieterich, könne Rechtsmittel eingelegt werden. Wenn dies durch das Gremium beschlossen werde, könne BM Dieterich dem nicht widersprechen. Ändern werde sich dadurch natürlich nichts, die Umlage sei dennoch zu bezahlen.

     

    STR. Esenwein hält die Idee Widerspruch gegen den Umlagebescheid einzulegen für einen guten Vorschlag. Es sei natürlich ein politisches Zeichen und es sei klar, dass BM Dieterich gegen einen Beschluss entsprechend des Antrags widersprechen müsse. STR. Esenwein möchte an dieser Stelle nicht den Wortlaut des Beschlussantrags wiederholen, die anwesenden Bürger hätten die Möglichkeit, die Vorlage einzusehen. Dem Gremium gehe es allerdings um das Thema, wie die Kommunen vom Kreis behandelt werden.

     

    STR. Esenwein berichtet, STR. Gutbrod habe in der im Vorfeld erfolgten Diskussion unter den Fraktionen, den Vorschlag eingebracht, eine Resolution zu verabschieden. Dieser Vorschlag sei innerhalb der BU-Fraktion ebenfalls diskutiert, allerdings nicht für schlüssig gehalten worden. Im wesentlichen gehe es darum, wie mit dem offenen Brief umgegangen wurde. Es sei dadurch das Gefühl vermittelt worden, dieser Brief lande nur in der Schublade. Insofern sei es ein politisches Zeichen des Gremiums.

     

    STR. Gutbrod habe des Weiteren vorgeschlagen, gleichzeitig Rechtsmittel anzukündigen und sie gegen künftige Umlagezahlungen einzulegen sollten zeitnah weiterhin keine Maßnahmen zur sichtbaren Verbesserung der Infrastruktur im Zabergäu ergriffen werden. Dies halte die BU-Fraktion im Kern für richtig. Dies werde allerdings in der Frage der Begründung ins Leere laufen, weil diese an Maßnahmen der Infrastruktur geknüpft seien. Interessant wäre jedoch aus Sicht von STR. Esenwein, dies an die Mittelverwendung des Landkreises zu binden. Beispielsweise könnte analysiert werden, ob der Landkreis Aufgaben finanziert, die nicht notwendigerweise zur Aufgabenerfüllung des Landkreises gehören. Diese müssten die Kommunen jedoch nicht mitfinanzieren. STR. Esenwein denkt beispielsweise an die verschiedenen Beteiligungen des Landkreises an Unternehmen - diesbezüglich sei für ihn fraglich, ob dies zur Aufgabenerfüllung gehört. Des Weiteren stelle sich für STR. Esenwein die Frage, ob die Ausgaben der SLK-Holding, die die Haushalte der Kommunen des Landkreises über die Kreisumlage belasten, vollumfänglich in die Aufgaben des Landkreises gehören, beispielsweise die Nachfinanzierung des Brandschutzes. Insofern sei es eine interessante Sache, die von STR. Gutbrod genannt wurde.

     

    Gleichzeitig, meint STR. Esenwein, stelle sich die Frage, ob die Umlagen nicht das Recht der Kommunen auf Selbstverwaltung beschneide. Aus Sicht von STR. Esenwein wäre damit auch die Einforderung des strikten Konnexitätsprinzips - wer bestellt, bezahlt - verbunden. Es könne weiterhin hinterfragt werden, ob es Kommunen vor dem Hintergrund der Haushaltskonsolidierungspflicht finanziell überhaupt möglich ist, die Umlagen zu bezahlen. Da in der Frage der Beschneidung des Rechts auf Selbstverwaltung hätten Kommunen in Deutschland bereits Recht bekommen. Insofern wäre es durchaus interessant, dies zu hinterfragen und prüfen zu lassen. STR. Esenwein plädiert daher dafür, den Antrag um diesen Aspekt zu erweitern.

     

    Den Schulterschluss mit den Zabergäugemeinden zu schaffen werde wohl eine schwierige Angelegenheit vor dem Hintergrund der Entscheidungen der Bürgermeister aus dem Oberen Zabergäu und der Reaktion auf den Leserbrief von STR. Dr. Stark. STR. Esenwein habe jedoch Kontakt aufgenommen zu BM Kieser und ihn beispielsweise auf die Gründung eines Infrastruktur-Ausschusses angesprochen. BM Kieser würde dies sehr begrüßen, gleichwohl es mutig sei so zu handeln.

     

    STR. Esenwein sei bewusst, dass man damit keinen Erfolg haben werde. Es gehe jedoch darum, ein Zeichen zu setzen. Aus der Mitte der Bürgerschaft habe STR. Esenwein viel Zustimmung zu diesem Antrag erhalten. STR. Esenwein plädiert dafür, den Antrag um die rechtliche Prüfung der aufgeworfenen Fragen zu erweitern, ob dem nachgegangen werden könnte bzw. worin die Möglichkeiten der Kommune bestehen. Darüberhinaus könne durchaus Widerspruch gegen den Umlagebescheid eingelegt werden, weil damit möglicherweise eine Erhöhung verbunden ist. Dies sollte umgesetzt und heute dokumentiert werden.

     

    STR. Esenwein bittet die Ratskollegen um Zustimmung zu folgenden Aspekten:

    • Die Umlage wird um 50% gekürzt
    • Gegen den Umlagebescheid wird Widerspruch eingelegt
    • Die Rechtmäßigkeit der Umlage wird dahingehend überprüft, ob die Kommune die Umlage in dieser Höhe überhaupt finanzieren kann, ohne in den eigenen Aufgaben beschnitten zu werden, ob das Konnexitätsprinzip erfüllt wird
    • mit allen Interessierten der Kommunen des Oberen Zabergäus wird ein Ausschuss gegründet

     

    STR. Esenwein fasst zusammen, dies wäre ein Zeichen der Kommunen.

     

     

    STR. Gutbrod berichtet, im Vorfeld sei bereits manches diskutiert worden. Entsprechend des Antrags solle die Kreisumlage für 2017 um 50% gekürzt und die eingesparten Gelder für die Ertüchtigung der Infrastrukturen im Zabergäu investiert werden. STR. Gutbrod sei persönlich als Jurist der Auffassung, dass das Anliegen und der Antrag ein stumpfes Schwert ist, das keinen kommunalpolitischen Treffer erzielen werde. Hinzu komme, dass der Beschluss rechtswidrig ist. Letztendlich mache sich das Gremium aus Sicht von STR. Gutbrod dadurch lächerlich. In der Sache selbst, stellt STR. Gutbrod klar, sei die Begründung jedoch natürlich absolut richtig. Die Kommunen im Zabergäu seien völlig abgehängt, beispielsweise beim Straßenverkehr, öffentlicher Nahverkehr, Krankenhaus, etc. Wenn man es mit der Ungleichbehandlung der Region allerdings wirklich ernst meine, müssten rechtliche Schritte gegenüber dem Landkreis und zu gegebener Zeit Rechtsmittel gegen den Umlagebescheid eingelegt werden. STR. Gutbrod sehe eine Möglichkeit darin, den Verteilungsschlüssel anzugreifen und halte die Chancen für nicht unbedingt schlecht. STR. Gutbrod plädiert dafür, dies ins Auge zu fassen,  Rechtsmittel einzulegen und juristisch klären zu lassen.

     

    Anstelle eine rechtswidrige Kürzung der Kreisumlage zu beschließen, schlage STR. Gutbrod daher vor, eine klare Resolution an den Landkreis zu verabschieden, mit der Aufforderung, die Umlagemittel der Stadt Güglingen einzufrieren und gleichzeitig rechtliche Schritte anzukündigen für den Fall, dass seitens des Landkreises zeitnah weiterhin keine sichtbaren Maßnahmen zur wirksamen Verbesserung der Infrastruktur im Zabergäu veranlasst werden. Konkret könne natürlich gegen den nächsten Umlagebescheid Widerspruch bzw. gegebenenfalls Klage eingelegt werden.

     

    Dem formulierten Beschlussantrag könne STR. Gutbrod jedoch juristisch nicht folgen.

     

     

    STR. Esenwein könne dem in weiten Teilen folgen. Die Sichtweise eines Juristen, etwas nicht zu beschließen, was keine Erfolgsaussichten hat, könne er nachvollziehen. Politiker handeln jedoch mitunter anders. Es werde vielmehr ein Zeichen gesetzt. Was mit der Resolution ausgedrückt werde, sei nichts anderes, was in dem Schreiben ausgedrückt worden sei. Dies sei identisch. Der Dissenz bestehe alleine in der Frage, ob eine Resolution verabschiedet oder ein Beschluss gefasst wird. Alles andere sei völlig übereinstimmend. Aus der Bevölkerung habe STR. Esenwein viel Zustimmung erfahren. Auch in der Frage der Untersuchung des Widerspruchs bestehe Einigkeit. Bei der Frage, ob Resolution oder Beschluss könne aus Sicht von STR. Esenwein nicht danach unterschieden werden, ob sich das Gremium lächerlich mache oder nicht. Die Resolution sei im Ergebnis oder der Zielsetzung sehr ähnlich.

     

     

    STR. Bruder gebe das Obere Zabergäu (Pfaffenhofen, Zaberfeld) noch nicht verloren, Güglingen in seinem Vorhaben zu unterstützen. Das Gremium müsse nicht der gleichen Meinung sein wie deren Bürgermeister, die sich für die Schließung ausgesprochen haben. Die Beteiligten sollten daher auch in den Gremien aktiv werden. Die Erfolgsaussichten seien natürlich fraglich. Er sei jedoch nach wie vor der Meinung wie bei seiner letzten Wortmeldung zu diesem Thema. Ob das Mittel Resolution oder Widerspruch heiße, sei für ihn unabhängig, er werde dem zustimmen.

     

     

    STRin Bäzner-Daubenthaler spreche sich für eine Resolution aus. Es müsse ein Zeichen gesetzt werden, dass so nicht mit den Kommunen umgegangen werden könne. Güglingen bezahle immense Summen an Umlagen und habe letztendlich nichts davon - keine Bahn, schlechte Straßen, die Schließung des Krankenhauses und keine Orstumfahrung. Darüberhinaus solle nach Auffassung von STRin Bäzner-Daubenthaler Widerspruch gegen den Kreisumlagebescheid eingelegt werden.

     

     

    STR. Scheerle plädiert dafür, den Antrag für die Kürzung der Umlage zur Abstimmung zu bringen, gleichwohl dies zur Folge habe, dass BM Dieterich diesem Beschluss widersprechen müsse. Trotz allem wäre es seines Erachtens wichtig, dies zum Antrag zu bringen. Des Weiteren bittet STR. Scheerle die Verwaltung darum, das Gremium über den Erhalt des Umlagebescheids zu informieren. Dem Bescheid solle heute bereits widersprochen und eine Resolution auf den Weg gebracht werden.

     

     

    STR. Gutbrod schlägt die Verabschiedung einer Resolution vor. Eine Resolution stelle eine Willenserklärung dar und mache damit dem Landkreis gegenüber deutlich, was die Kommune bzw. das Gremium denkt. Damit verbunden solle die Ankündigung erfolgen, dass Rechtsmittel gegen künftige Entscheidungen eingelegt werden.

     

     

    STR. Esenwein fasst zusammen, die Neue Liste habe sich für eine Resolution ausgesprochen, ebenso STR. Gutbrod. Dann müsse diese jedoch konkret formuliert werden. STR. Esenwein spreche sich für den gestellten Beschlussantrag aus. Das in der heutigen Sitzung Diskutierte werde ohnehin in die Öffentlichkeit gelangen. Das Gremium habe damit bereits ein deutliches Signal gesetzt. Etwas anderes stehe auch nicht in der Resolution enthalten und bringe nicht das Ergebnis, 2 Million einzusparen. Das Gremium werde dadurch auch nicht in eine Predouille gebracht, weil im Endeffekt ohnehin bezahlt werde. Gleichzeitig solle aus Sicht von STR. Esenwein heute bereits der Widerspruch gegen die Kreisumlage und die Erhöhung beschlossen werden. 

     

    BM Dieterich korrigiert, die Kreisumlage werde erhöht werden, nicht aber wie geplant um 2%, sondern um 1%. Diese Haushaltssatzung, die diese Erhöhung beinhalte, werde Grundlage für den Umlagebescheid sein. Gegen diesen Bescheid bestehe - wie gegen jeden Verwaltungsakt - die Möglichkeit des Rechtsmittels innerhalb von 4 Wochen mit Begründung. Dann werde zunächst nichts bezahlt.

     

    Dann, so STR. Esenwein, müsse rechtzeitig über die Begründung des Widerspruchs nachgedacht werden. Diese könnten bereits jetzt gesammelt werden. STR. Esenwein spricht sich dafür aus, den Beschlussantrag zur Abstimmung zu stellen, wenn dieser keine Mehrheit erreiche, könne entsprechend eine Resolution verabschiedet werden.

     

     

     

    BM Dieterich stellt den Antrag der Güglinger Räte auf Reduzierung der kommunalen Kreisumlage wie folgt zur Abstimmung:

     

    Der Gemeinderat von Güglingen beschließt, die Kürzung der Kreisumlage für das Jahr 2017 auf 50%.
    Die eingesparten Gelder werden für die Ertüchtigung von Zabergäuinfrastrukturen ausgegeben, hierfür wird im Verwaltungsverband ein Infrastrukturprojektausschuss eingerichtet, der Vorschläge erarbeiten soll.

     

    Der Antrag wird mit vier Gegenstimmen (BM Dieterich, STR. Gutbrod, STRin Giebler, STRin Muth) und einer Enthaltung (STRin Bäzner-Daubenthaler) mehrheitlich beschlossen.

     

     

    BM Dieterich stellt klar, da dieser Beschluss rechtswidrig ist, müsse er diesem wie bereits angekündigt widersprechen.

     

     

    STR. Naffin spricht sich dafür aus, dann wie von STR. Gutbrod angeregt eine Resolution zu verabschieden.

     

    STR. Esenwein ergänzt diesen Vorschlag von STR. Naffin dahingehend, nach Zustellung des Umlagebescheids Widerspruch einzulegen.

     

    Auf Nachfrage von BM Dieterich teilt STR. Esenwein mit, er werde gemeinsam mit STR. Gutbrod die Resolution formulieren und per Rundmail an die Ratskollegen verteilen.

     

     

    BM Dieterich stellt den aus der Diskussion heraus formulierten Antrag des Gremiums wie folgt zur Abstimmung:

     

    Aus der Mitte des Gremiums wird eine Resoution formuliert, die per Umlaufbeschluss verabschiedet wird.

    Die Verwaltung wird ermächtigt, Rechtsmittel gegen den Umlagebescheid einzulegen.

    Die Verwaltung wird beauftragt, generelle Aspekte rechtlich prüfen zu lassen.

     

    Der Antrag wird mit einer Gegenstimme (BM Dieterich) mehrheitlich beschlossen.

  • Tagesordnungspunkt 15

    Bekanntgaben

    a)       Termine 2017

               - Vorlage Nr. 176/2016 -

    b)       Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen

              - Vorlage Nr. 196/2016 -

    c)       Weitere

              - ohne Vorlage -

     

    Protokoll

    a) Termine 2017

     

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 176/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    Die Termine 2017 werden dem Gremium zur positiven Kenntnisnahme bekanntgegeben.

     

     

     

    b) Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen

     

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 196/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    Die Beschlüsse aus nichtöffentlichen Sitzungen werden dem Gremium zur positiven Kenntnisnahme bekanntgegeben.

     

     

     

    c) Weitere

             

    1. Dank von Frau Edith Volk

     

    BM Dieterich gibt den Dank von Frau Edith Volk an das Gremium weiter. Die Veranstaltung zu Ehren ihres Mannes sei sehr gelungen gewesen.

     

     

    2. Schulsozialarbeit Realschule

     

    Die 50%-Stelle Schulsozialarbeit an der Realschule konnte inzwischen besetzt werden. Frau Simon wird ihre Tätigkeit im Januar aufnehmen.

     

     

    3. Panoramawand

     

    BM Dieterich teilt mit, die Schilder und Trägerplatten seien in Produktion. Der Aufwand, die Druckvorlagen digital aufzubereiten habe jedoch mehr Zeit in Anspruch genommen als von Herrn De Gennaro geplant. Der Termin werde sich daher ins Frühjahr verschieben.

  • Tagesordnungspunkt 16

    Verschiedenes

    - ohne Vorlage -

     

    Protokoll

    1. Sanierung Ortsdurchfahrt Frauenzimmern

     

    Auf Nachfrage von STRin Bäzner-Daubenthaler teilt Herr Gohm mit, die Kreuzung Brackenheimer Straße - Schafgasse werde nochmals verändert bevor die Straße geöffnet wird. BM Dieterich ergänzt, die Straße werde nächste Woche geöffnet.

     

    STR. Burrer möchte wissen, ob derzeit tatsächlich kein Flüsterasphalt aufgebracht werde. Herr Gohm bestätigt, technisch sei dies momentan nicht möglich, da die Bodentemperaturen mindestens 5 Grad und die Lufttemperatur mindestens 10 Grad betragen müsse. Die Stadt sei jedoch nicht Herrin des Verfahrens, sondern das Regierungspräsidium. STR. Burrer fragt, ob dann auch die zusätzlichen Kosten durch das Regierungspräsidium zu tragen seien. BM Dieterich erläutert, nach Auffassung der Stadt müsse das Regierungspräsidium die Mehrkosten bezahlen, darüber werde aber wohl noch zu diskutieren sein. Sofern sich die Temperaturen nicht in den nächsten Tagen so ändern, dass ein Einbau möglich ist, werde zunächst eine Schutzschicht auf die vorhandenen Schichten aufgebracht, die dann letztendlich wieder entfernt werden müsse.

     

     

    2. Einsatz Katharina-Kepler-Schule

     

    STR. Burrer möchte wissen, ob der Verwaltung Einzelheiten zu dem Polizei- und Krankenwageneinsatz am 25.11.2016 in der Katharina-Kepler-Schule bekannt seien. Anscheinend hätte es eine Schlägerei unter Erstklässlern gegeben. BM Dieterich teilt mit, der Verwaltung liegen keine Informationen vor.

     

     

    3. zu Ortsdurchfahrt Frauenzimmern

     

    STR. Esenwein fragt, wie es für den Laden in Frauenzimmern werde, wenn der nächste Bauabschnitt in Frauenzimmern folgt. BM Dieterich und Herr Gohm erläutern, letztendlich werde die Situation wie jetzt bei der Metzgerei Gerstle sein. Es werde versucht, zu ermöglichen, dass der Laden zufahrbar ist, es werde aber sicherlich auch Tage geben, in denen dies nicht möglich sein wird. Dies hänge auch mit den Arbeiten im Tiefbau zusammen.

     

    STR. Esenwein gibt zu bedenken, dass dieser Eigentümer allerdings nicht noch einen zweiten Laden habe, um die Verluste zu kompensieren. BM Dieterich stimmt  zu, es werde sicherlich keine leichte Situation sein.

     

     

    4. Klimaschutzkonzept

     

    STR. Esenwein fragt an, wann das Klimaschutzkonzept im Gremium behandelt werde. BM Dieterich teilt mit, das Klimaschutzkonzept sei beschlossen. Frau Stöhr-Klein ergänzt, es sei ins RIS eingestellt.

     

    Auf Nachfrage von STR. Esenwein erklärt BM Dieterich, das Klimaschutzkonzept werde nicht separat nochmals im Gemeinderat behandelt. Es würden daraus heraus natürlich Maßnahmen entwickelt, die die einzelnen Kommunen betreffen, die dann gegebenenfalls auch im Gremium behandelt werden. Es werde dann auch noch einen Klimaschutzmanager geben, der dies in die Räte einbringen wird.

     

    STR. Esenwein merkt zum Klimaschutzkonzept an, die 1 1/2 Sätze zur Zabergäubahn könnten so nicht stehen bleiben. Seines Erachtens müsse dies als zentrales Thema mit aufgenommen werden.

     

    Auf Nachfrage von STR. Esenwein teilt BM Dieterich mit, der Klimaschutzmanager werde auch als Sanierungsmanager gefordert. Frau Stöhr-Klein ergänzt, die Schlusszahlung müsse noch abgewartet werden. Dann, so BM Dieterich, könne auch Personal eingestellt und begonnen werden. 

     

     

    5. Entwicklung PFT

     

    STR. Dr. Stark berichtet von einer aktuellen Pressemitteilung, dass die Umweltministerien von Bayern und Baden-Württemberg das Thema PFT nun an die Bundesregierung weitergegeben haben.

     

    In der GVV-Sitzung sei darüber hinaus informiert worden, dass Messungen über PFT-Belastung vorlägen. STR. Dr. Stark schlägt vor, diese Werte und Messungen zur Verfügung zu stellen. BM Dieterich teilt mit, die Werte seien täglich im Bauamt einsehbar. Es würden regelmäßig Messungen durchgeführt, alle Werte seien in Ordnung.