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Gemeinderatssitzung

Sitzung am 11.10.2016 um 19:00 Uhr im im Rathaus Güglingen, Sitzungssaal

Anwesenheit & Sitzungsdauer

Vorsitzender: BM Dieterich

Normalzahl der Gemeinderatsmitglieder: 21

Anwesend waren: 20

Abwesend waren: STR. Ernst entschuldigt

 

Den Verhandlungen wohnte noch bei: Frau Koch, Herr Gohm, Herr Behringer, Frau Stöhr-Klein, Schriftführerin: Frau Kuhnle

 

Beginn der Sitzung:   19.10 Uhr   Ende der Sitzung: 20.55 Uhr

Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Antrag des DRK-Ortsvereins Brackenheim auf Gewährung eines Zuschusses

    zur Anschaffung eines Krankenwagens

    - Vorlage Nr. 146/2016 -

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 146/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    BM Dieterich begrüßt zu diesem Tagesordnungpunkt Herrn Dr. Schock als Vorsitzenden des DRK-Ortsvereins. Zur Information teilt BM Dieterich mit, der Gemeinderat der Gemeinde Cleebronn habe bereits positiv über den Zuschussantrag entschieden.

     

    Herr Dr. Schock verweist im Wesentlichen auf den Inhalt der Sitzungsvorlage. Der wesentliche Grundstein des Projektes sei eine größere Spende im Frühjahr in Höhe von insgesamt 14.000 Euro - je zur Hälfte der Firma Layher und der Belegschaft der Firma Layher - gewesen. Daraufhin habe das DRK versucht weitere Spenden zu akquirieren und in diesem Zusammenhang die Gemeinden Cleebronn, Brackenheim und Güglingen um eine Spende gebeten. Lukas Penka, der ebenfalls in der Sitzung anwesend ist, habe das Projekt über das Jahr begleitet.

     

    Sowohl der Gemeinderat Cleebronn als auch ganz aktuell der Gemeinderat der Stadt Brackenheim haben sich für eine Zuschussgewährung an das DRK entschieden.

     

    Herr Dr. Schock teilt mit, die Verantwortlichen des DRK hätten sich ausführlich Gedanken darüber gemacht, welche Gemeinden um welche Spenden erfragt werden könnten. Sie hätten sich dabei um eine möglichst gerechte Verteilung - entsprechend der Einwohnerzahlen und der Einsatzzahlen - bemüht. Die von der Stadt Güglingen erbetene Spende in Höhe von 10.750 Euro bedeute pro Einwohner gerechnet einen Zuschuss von rund 1,73 pro Einwohner. Damit liege Güglingen im Mittelfeld im vergleich zu den anderen Kommunen.

     

    Angeschafft werden solle ein neugebrauchtes Fahrzeug. Ein richtig gebrauchtes Fahrzeug, informiert Herr Dr. Schock, sei praktisch für den Einsatz nicht mehr verwertbar. Von den Herstellern gebe es allerdings neu gebrauchte Fahrzeuge zu einem bezahlbaren Preis. Das DRK sei nun gerade dabei, mit den Herstellern ein passendes Fahrzeug zu suchen. Bislang habe man sich noch nicht auf ein spezielles Fahrzeug festgelegt. Finanziell fehle derzeit noch ein Fehlbetrag von 6.000 Euro, dies werde das Projekt allerdings - vorausgesetzt der Zuschussgewährung durch Güglingen - nicht zum Scheitern bringen.

     

    Herr Dr. Schock dankt dem Gremium schon jetzt für ihre Unterstützung.

     

    BM Dieterich ist der Auffassung, die Zustimmung zum Antrag sollte keine allzugroße Hürde sein.

     

     

    STR. Bruder interessiert, ob man davon ausgehen könne, dass das neu angeschaffte Fahrzeug in Güglingen stationiert sei. Herr Dr. Schock teilt mit, das DRK habe bereits ein ähnliches Fahrzeug mit ähnlicher Ausstattung. Da der Ortsverein Brackenheim allerdings ein großes Einsatzgebiet betreue, komme man damit nicht aus. Welches der beiden gleichwertig ausgestatteten Fahrzeuge in Güglingen stationiert sein wird, sei noch nicht entschieden, da auch noch nicht entschieden ist, ob das Fahrzeug mit einem normalen Führerschein befahrbar ist oder ob ein LKW-Führerschein erforderlich wird. Eines der Fahrzeuge werde allerdings in jedem Fall in Güglingen stationiert sein.

     

    Auch für STR. Xander sollte die Förderung des DRK kein Problem darstellen. Herr Dr. Schock ergänzt auf Nachfrage von STR. Xander, das DRK habe bereits in der Vergangenheit 2 Fahrzeuge gehabt. Eines der Fahrzeuge habe jedoch seit 2013 einen irreparablen Defekt. Es handle sich daher nun um eine verzögerte Ersatzbeschaffung.

     

    Nach Anmerkung von STR. Esenwein berichtet Herr Dr. Schock, Grundstock des Projektes sei die Spende der Firma Layher in Höhe von 14.000 Euro gewesen (Hälfte Firma - Hälfte Belegschaft). Daraufhin habe sich das DRK um weitere Spenden bemüht. Das DRK habe dann einen Betrag abgegrenzt, der dann wiederum auf die 3 Gemeinden verteilt worden sei - entsprechend der Einwohnerzahlen und der Einsätze der Helfer vor Ort. Letztendlich gehe es um eine Teilfinanzierung durch die Kommunen, um das Projekt auf die Zielgerade zu bringen.

     

    STR. Xander gibt zu bedenken, ob die Finanzierung so ausreiche, für den Fall, dass das Fahrzeug nun doch etwas mehr kosten sollte. Er wolle damit signalisieren, dass die Beschaffung nicht an einem geringen Betrag scheitern sollte, wenn das Fahrzeug geringfügig mehr kosten sollte. Herr Dr. Schock dankt für die Hilfsbereitschaft. Derzeit liege zwar noch kein konkretes Angebot vor, er gehe allerdings davon aus, dass die Finanzierung so ausreichen werde. Ansonsten wäre es natürlich toll, wenn das DRK nochmals auf die Stadt Güglingen zukommen könnte.

     

    STR. Sigmund möchte sich in diesem Zusammenhang bei allen Aktiven des DRK für ihre geleistete Tätigkeit bedanken.

     

     

     

    BM Dieterich stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    Die Stadt Güglingen gewährt dem DRK-Ortsverein Brackenheim den beantragten Zuschuss in Höhe von 10.750 € zur Anschaffung eines neuen Krankenwagens.

     

    Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

  • Tagesordnungspunkt 2

    Kindertagesstätten

    - Leitungszeit

    - Vorlage Nr. 147/2016 -

    Vorlage wurde im Kopf versehentlich als "nichtöffentlich" gekennzeichnet.

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 147/2016 , übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    STR. Sigmund sieht in den Ausführungen in der Vorlage eine Bestätigung dessen, was die BU-Fraktion bereits vor einem Jahr angestrebt hatte. Er halte dies nach wie vor für notwendig.

     

    Für STR. Xander werden anhand der unterschiedlichen Empfehlungen allerdings auch die unterschiedlichen Sichtweisen deutlich. Ihm komme die Notwendigkeit recht hoch vor. Er sei daher der Auffassung, man solle sich auf die Mindestanforderungen beschränken und auf Veränderungen reagieren. Die Aufstockung im Kindergarten Herrenäcker halte er aufgrund der dortigen Veränderungen für vertretbar.

     

    Frau Koch stellt klar, die angegebenen Prozentsätze seien nicht unbedingt vergleichbar, da noch Aufgaben hinzukommen, wie beispielsweise die Platzverteilung der Kinder, Elterngespräche o.ä. Dies sei bei anderen Berechnungen nicht immer berücksichtigt.

     

    STR. Esenwein betont, er habe letztes mal für das Thema plädiert und werde dies auch heute tun. Mit dem heutigen Beschluss liege Güglingen in der Mitte der Empfehlungen. STR. Esenwein halte eine ausreichende Leitungszeit nach wie vor für notwendig. Es gehe darum, entsprechende Rahmenbedingungen für die MitarbeiterInnen in den Kitas zu schaffen. Darüberhinaus sei er nach wie vor der Ansicht, dass die Infrastruktur und die Rahmenbedingungen für die Mitarbeiter in der Kita Heigelinsmühle nicht stimmen.

     
    Frau Koch erläutert hierzu, sie habe sich bereits mit der Leitung der Einrichtung Gedanken bezüglich einer kurzfristigen Lösung für die Raumsituation gemacht. Bislang sei man allerdings noch zu keiner praktikablen Lösung gelangt.

     

    STR. Bosler stimmt STR. Xander zu. Die Stadt habe die Leitungszeit im vergangenen Jahr eingeführt. Die FUW-Fraktion habe hierfür auch die Notwendigkeit gesehen. Einer Erhöhung zu diesem frühen Zeitpunkt könne er allerdings nicht zustimmen.

     

     

    Da es sich beim Beschlussantrag der Verwaltung um den weitergehenderen Antrag handelt, stellt BM Dieterich diesen zunächst zur Abstimmung:

     

    Die Leitungszeit in den Güglinger Kindertageseinrichtungen hat sich bewährt. Daher soll diese beibehalten und auf die in der Tabelle dargestellte „Notwendigkeit“ erhöht werden.

    Die Verwaltung wird ermächtigt, bei künftigen Änderungen ohne Beschluss des Gemeinderates über eine Änderung der Leitungszeit von +/- 5% in einem Kindergartenjahr je Einrichtung selbst zu entscheiden.

     

    Dem Gremium wird in einem Jahr erneut von den Erfahrungen berichtet.

     

    Der Antrag wird mit 9 Ja-Stimmen (BM Dieterich, STR. Bruder, STR. Knecht, STR. Ottenbacher, STRin Stengel, STR. Dr. Stark, STR. Esenwein, STR. Sigmund, STRin Giebler) und 12 Gegenstimmen (STR. Xander, STR. Barth, STR. Burrer, STR. Gutbrod, STR. Jesser, STR. Scheerle, STRin Bäzner-Daubenthaler, STR. Bosler, STRin Xander, STRin Suchanek-Henrich, STRin Muth, STR. Naffin) mehrheitlich abgelehnt.

     

     

    In der Konsequenz stellt BM Dieterich den Beschlussantrag der FUW-Fraktion zur Abstimmung:

     

    Die derzeitigen Leitungszeiten werden belassen. Zu gegebener Zeit erfolgt ein Erfahrungsbericht der Verwaltung.

     

    STR. Xander korrigiert, die Leitungszeiten werden mit Ausnahme der Leitungszeit im Kindergarten Herrenäcker belassen. Der von der Verwaltung vorgeschlagenen Erhöhung der Leitungszeit im Kindergarten Herrenäcker um 10% wird aufgrund der dortigen Veränderungen entsprochen.

     

    Der Antrag wird mit 3 Gegenstimmen (STR. Bruder, STRin Giebler, STR. Esenwein) und 3 Enthaltungen (STR. Sigmund, STR. Dr. Stark und STRin Stengel) mehrheitlich beschlossen.

  • Tagesordnungspunkt 3

    Offene Jugendarbeit

    - Jahresbericht

    - Vorlage Nr. 148/2016 -

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 148/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    BM Dieterich begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Schayna, der im Folgenden seine Tätigkeit als Leiter des Jugendzentrums vorstellen wird.

     

    Im Wesentlichen wird auf die als Anlage beigefügte Präsentation verwiesen.

     

    Durch die Öffnungszeiten des Jugendzentrums, berichtet Herr Schayna, sollte eine möglichst breite Zielgruppe erreicht werden. Es gebe sowohl sehr frühe Zeiten, insbesondere für jüngere Jugendliche in den Mittagspausen der Schulen als auch späte Öffnungszeiten gegen Ende der Woche für ältere Jugendliche.

     

    Die Besucherzahlen, so Herr Schayna, seien relativ gleichmäßig verteilt. Zu bestimmten Zeiten seien gewisse Schwankungen feststellbar, dies hänge jedoch mitunter auch davon ab, an welchen Tagen Mittagsschule stattfindet. Insgesamt konnte Herr Schayna feststellen, dass sich die Öffnungszeiten bewährt haben.

     

    Anhand der Präsentation gibt Herr Schayna einen kurzen Überblick der Aktivitäten im Jugendzentrum. Im Jahresbericht seien diese noch detaillierter dargestellt. Der Jahresbericht liege im Sitzungssaal aus.

     

    Herr Schayna informiert weiter, die JiG habe einen großen Wechsel der Vorstandschaft hinter sich. Die bisherigen - inzwischen routinierten Vorstände - seien alle durch Wegzug, Studium, etc. ausgeschieden. Dadurch habe sich die JiG mehr oder weniger aufgelöst und sei auf der Kippe gestanden. Mit der letzten Jahreshauptversammlung habe sich dann jedoch ein neuer Vorstand gebildet, der in seinen Anfängen jedoch natürlich noch recht viel Beratungsbedarf habe.

     

     

    STR. Gutbrod dankt Herrn Schayna für den aufschlussreichen Bericht. Ihn interessiere, wie viele Jugendliche durchschnittlich das Jugendzentrum besuchen. Wöchentlich, meint Herr Schayna, seien knapp unter 50 Jugendliche zu Besuch. Teilweise kommen diese nur zu kurzen Gesprächen, mitunter bleiben die Jugendlichen aber auch länger. Zu den früheren Öffnungszeiten gebe es recht viel Kontakt. Monatlich schätze Herr Schayna die Anzahl auf ca. 100 Jugendliche. Durch die Sportangebote komme darüberhinaus noch ein gewisses Spektrum hinzu, die jedoch nicht unbedingt auch gleichzeitig im Jugendzentrum sind.

     

    Auf Nachfrage von STR. Gutbrod informiert Herr Schayna, die Nationalitäten der Besucher seien gemischt, es verlaufe aber alles recht harmonisch.

     

    STR. Dr. Stark möchte wissen, ob Herrn Schayna Informationen zur Altersstruktur und zu der Schulbildung der Besucher vorliegen. Herr Schayna teilt mit, er führe keine Statistik über dei Schulbildung. Etwa 80% der Besucher seien Schüler der KKS, 15% der Realschule und ca. 5% des Gymnasiums. Dazu kommen noch Azubis und Studenten. Die jüngsten Besucher seien etwa 12 Jahre alt, die Ältesten über 20 Jahre. Der Großteil finde sich im Alter von etwa 16 Jahren +/- 2 Jahre.

     

    Da Herr Schayna heute das letzte Mal im Gremium anwesend sein werde, möchte STR. Esenwein Herrn Schayna im Namen der BU-Fraktion für seine Arbeit in Güglingen danken. Die offene Jugendarbeit sei eine sehr wichtige Tätigkeit. STR. Esenwein wünscht Herrn Schayna alles Gute für die Zukunft. STR. Esenwein interessiert die Einschätzung von Herrn Schayna, ob er das Thema Streetwork in Güglingen für wichtig erachten würde.

     

    Herr Schayna betont, er habe eine sehr schöne Zeit in Gügingen gehabt, die Zusammenarbeit mit der Verwaltung und der DJHN habe immer reibungslos funktioniert. Zum Thema Streetwork erläutert er, auch er habe immer versucht, seine Arbeit nicht nur auf das Jugendzentrum zu beschränken. Er erachte es auch für wichtig, dass auch Jugendliche, die bisher dem Jugendzentrum fern sind, Zugang zum Jugendangebot finden. Eine mobile Jugendhilfe wäre seines Erachtens sicherlich hilfreich für die Jugendlichen. Beim Thema Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit könne eine mobile Jugendhilfe beispielsweise einen ganz anderen Zugang zu den Jugendlichen vor Ort schaffen. Eine Kombination aus Jugendzentrum und mobiler Jugendarbeit halte Herr Schayna für gut.

     

    Auf Nachfrage von BM Dieterich erläutert Herr Schayna an dieser Stelle seine Beweggründe für seine Entscheidung. Aufgrund seiner Arbeitszeiten, so Herr Schayna, bekomme er an seinen Arbeitstagen nicht viel von seinen 2 Kindern mit. Dies sei ein wesentlicher Grund gewesen, der ihn zu dem Wechsel bewogen habe, auch wenn ihm dies nicht leicht gefallen sei. Er würde sich freuen, wenn die Jugendarbeit in Güglingen eine gute Perspektive hätte.

     

    Hierzu, so BM Dieterich, könne Herr Schayna selbst gemeinsam mit Herrn Gabor durch eine gute Übergabe beitragen. Zum 1.11.2016 werde Frau Heinzmann als Nachfolgerin von Herrn Schayna ihre Tätigkeit aufnehmen. BM Dieterich dankt Herrn Schayna für seinen Bericht und seine Tätigkeit in Güglingen.

     

    STR. Xander bittet darum, den Bericht in das RIS einzustellen.

     

     

    Vom Jahresbericht der Offenen Jugendarbeit in Güglingen wird einstimmig Kenntnis genommen.

  • Tagesordnungspunkt 4

    Schulsozialarbeit an der Realschule

    - Jahresbericht

    - Vorlage Nr. 149/2016 -

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 149/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    BM Dieterich begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Pilarek und Frau Löbe als Schulsozialarbeiterinnen der Realschule.

     

    Nachfolgend wird im Wesentlichen auf die als Anlagen beigefügte Präsentation und den Jahresbericht verwiesen.

     

    Da Frau Löbe nach ihrer Elternzeit erst im Juni wieder in den Dienst zurückgekehrt ist, stellt Frau Pilarek zunächst die Tätigkeiten während des vergangenen Schuljahres vor. 

     

    Das in der Präsentation genannte AMT - Anti-Mobbing-Team werde inzwischen von Frau Löbe durchgeführt.

     

    Das "offene Angebot" findet 2x pro Woche in der Mittagspause statt und werde sehr gut genutzt. Mitunter nehmen 30-40 Schüler daran teil.

     

    Die in der Präsentation als "Vernetzung im Gemeinwesen" genannten Tätigkeiten konnten im vergangenen Jahr nicht vollumfassend wie geplant durchgeführt werden, da Frau Pilarek lange Zeit alleine als Schulsozialarbeiterin an der Realschule war.

     

     

    Nach dem Bericht von Frau Pilarek interessiert STR. Gutbrod, in welchem Umfang die Schulsozialarbeit bei Beratungsgesprächen selbst Lösungen anbieten kann bzw. in welchem Umfang die Betroffenen an Experten weiter verwiesen werden müssen. Da sie selbst eine Zusatzausbildung im Bereich systemische Beratung habe, könne Frau Pilarek tatsächlich selbst einiges auffangen, gleichwohl jedoch nicht therapeutisch tätig werden. Gegebenenfalls erfolge dann in Absprache mit den Eltern die Weitervermittlung an Fachstellen. Dies sei im vergangenen Jahr etwa 4-5 mal der Fall gewesen. Frau Pilarek bereite die Schüler in diesen Fällen dann darauf vor, mit den Eltern zu sprechen. Auf Nachfrage von STR. Gutbrod teilt Frau Pilarek mit, in der Regel erhalte sie auch Rückmeldung.

     

     

    Frau Löbe gibt anhand der Präsentation noch einen Ausbilck auf kommende Aufgaben. Vor ihrer Elternzeit sei sie bereits zu 100% an der Realschule als Schulsozialarbeiterin tätig gewesen und sei nun wieder mit 50% eingestiegen.

     

    Bezüglich des Ausbaus der Übergänge von der Grundschule zur Realschule fänden bereits Gespräche mit der Schulsozialarbeit der Grundschule statt.

     

    Hintergrund der Einrichtung einer Konflikthilfestelle sei die Teilnahme an einer Fortbildung im April gewesen. Infolgedessen sei der Gedanke entstanden, dass eine solche Stelle wünschenswert wäre. Zu diesem Zweck habe sich im Juni eine Steuerungsgruppe gegründet bestehend aus Eltern, Lehrkräften und Schulsozialarbeit, die nun nochmal in eine kleinere Gruppe von 4 Personen für die detailliertere Ausgestaltung verringert worden sei. Ziel sei es, auftretende Konflikte an einer zentralen Stelle zu bündeln, aufzunehmen und weiterzuleiten, beispielsweise an Anti-Mobbing-Team, Streitschlichter, Lehrer, o.ä.

     

     

    Auf Nachfrage von STR. Dr. Stark, teilt Herr Pfeil mit, insgesamt seien derzeit rund 700 Schüler an der Schule. STR. Dr. Stark interessiert weiter, mit welchen Altersgruppen die Schulsozialarbeit am ehesten zu tun habe. Frau Löbe erläutert, die Arbeit verteile sich auf alle Altersgruppen von Klasse 5 bis Klasse 10. Dies könne nicht eingegrenzt werden, da jede Altersgruppe wiederum mit unterschiedlichen Themen auf die Schulsozialarbeit zukomme.

     

    Frau Pilarek ergänzt, die Schüler der Klasse 5 wollen oftmals noch mehr an die Hand genommen werden, bei 9. und 10. Klässlern gehe es mehr um Berufsorientierung oder Prüfungsangst, in Klasse 8 um das Thema Identität und in Klasse 7 spiele die Pubertät eine wesentliche Rolle.

     

    STR. Knecht verweist auf Punkt 1.7. im Jahresbericht der Schulsozialarbeit, in dem angegeben wird, es existiere innerhalb der Gemeinde kein Beirat Schulsozialarbeit oder ein anderes vergleichbares Gremium. STR. Knecht entgegnet, es gebe einen solchen Fachbeirat, der lediglich noch nicht getagt habe. Frau Löbe merkt an, sie habe keine Kenntnis davon gehabt und habe während ihrer Zeit an der Realschule seit November 2012 an keiner solchen Sitzung teilgenommen.

     

    STR. Bosler meint, es gebe faktisch keinen Fachbeirat. Es habe lediglich einen Beirat über den GVV gegeben, die KKS betreffend. BM Dieterich korrigiert, es gebe einen Fachbeirat für Schulsozialarbeit an beiden Schulen.

     STR. Burrer interessiert, ob Erkenntnisse zur Gewichtung schulinterner im Verhältnis zu schulexternen Probleme vorliegen. Frau Pilarek erläutert, dies lasse sich schwer trennen. Die Schüler kommen oftmals mit mehreren verschiedenen Problemen zur Schulsozialarbeit. Und letztendlich könnten schulexterne Probleme auch zu schulischen Problemen führen.

     

    STR. Esenwein stellt fest, der Fachbeirat Schulsozialarbeit KKS und Realschule sei rein formell wie folgt zusammengesetzt.

     

    Mitglieder: STR. Bosler, STR. Ottenbacher, STRin Suchanek-Henrich.

    Stellvertreter: STRin Bäzner-Daubenthaler, STR. Knecht, STR. Naffin

     

    Dieser Fachbeirat, meint STR. Esenwein, habe wohl nie getagt. Es wäre eine Überlegung, wie dieser wieder mit Leben gefüllt werden kann.

     

     

    Vom Jahresbericht der Schulsozialarbeit an der Realschule Güglingen für das Schuljahr 2015/2016 wird einstimmig Kenntnis genommen.

  • Tagesordnungspunkt 5

    Bürgermeisterwahl 2017

    - Vorlage Nr. 150/2016 -

     

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 150/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

     

    a) Festsetzung des Tags der Wahl und einer etwaigen Neuwahl:

     

    Bezüglich des Wahltags, so BM Dieterich, sei gesetzlich ein gewisser Korridor möglich. In der Praxis sei der Spielraum tatsächlich - auch durch Faschingsferien etc. - allerdings nicht so groß.

     

     

    BM Dieterich stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    Der Termin für die Bürgermeisterwahl wird auf Sonntag, den 19. Februar 2017 und der Termin für eine etwaige Neuwahl auf Sonntag, den 12. März 2017 festgelegt.

     

    Der Antrag wird in Abwesenheit von STR. Dr. Stark und STR. Ottenbacher einstimmig beschlossen.

     

     

     

    b) Stellenausschreibung und Bewerbungsende:

     

    STR. Xander beantragt, die Stellenausschreibung bereits baldmöglichst zu veröffentlichen und im Dezember zum vorgesehenen Zeitpunkt nochmals zu wiederholen. Dann, stellt Frau Koch klar, beginne jedoch auch die Bewerbungsfrist früher - am Tag nach der Bekanntmachung. Aus Sicht der BU-Fraktion spreche nichts dagegen.

     

    Auf Nachfrage von BM Dieterich bestätigt STR. Xander, die Ausschreibung solle nicht erst im Dezember erfolgen. BM Dieterich erläutert, in der Konsequenz beginne die Bewerbungsfrist am Tag nach der Bekanntmachung. Bei Veröffentlichung der Ausschreibung zum nächstmöglichen Zeitpunkt am 21. Oktober 2016 beginne die Bewerbungsfrist demnach bereits am 22. Oktober 2016.

     

    STR. Xander beantragt außerdem, den Zusatz "Der bisherige Stelleninhaber bewirbt sich nicht mehr" mit in die Ausschreibung aufzunehmen.

     

    STR. Gutbrod meint, ob die Ausschreibung dann zum vorgesehenen Termin im Dezember wiederholt werde. BM Dieterich entgegnet, dies solle zunächst abgewartet werden, da die Kosten einer Veröffentlichung nicht unerheblich sind.

     

     

    BM Dieterich stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung, abgeändert entsprechend der Anträge von STR. Xander:

     

    1. Die Stellenausschreibung erfolgt in der nächstmöglichen Ausgabe des Staatsanzeigers. Die Stellenausschreibung wird um den Zusatz "Der bisherige Stelleninhaber bewirbt sich nicht mehr" ergänzt.
    2. Das Ende der Bewerbungsfrist für die Bürgermeisterwahl wird auf den 23.01.2017, 18.00 Uhr festgelegt.
    3. Das  Ende  der  Bewerbungsfrist  für eine eventuelle Neuwahl wird auf 23.02.2017, 18.00 Uhr festgelegt.
    4. Über die Durchführung einer öffentlichen Versammlung zur Vorstellung von Bewerbern wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.

     

    Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

     

     

     

    c) Bildung des Gemeindewahlausschusses

     

    STR. Xander schlägt seitens der FUW-Fraktion als stv. Vorsitzenden des Gemeindwahlausschusses STR. Scheerle und als Beisitzer STR. Gutbrod vor.

     

    Für die BU-Fraktion wird STR. Knecht als Beisitzer und STR. Esenwein als stv. Beisitzer vorgeschlagen.

     

    STR. Esenwein erläutert, seitens der BU-Fraktion habe man angedacht, der Empfehlung der Verwaltung zu folgen und die stellvertretenden Bürgermeister in den Gemeindwahlausschuss aufzunehmen. Auf Nachfrage von STR. Esenwein teilt BM Dieterich mit, da er nicht mehr zur Wahl stehe, übernehme er kraft Gesetzes die Funktion des Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses. Dann, so STR. Esenwein, wäre als stv. Vorsitzender STR. Xander als stv. Bürgermeister denkbar. Für diese Position wird seitens der FUW-Fraktion STR. Scheerle vorgeschlagen.

     

    Für die noch freie Position eines stv. Beisitzers wird von der Neuen Liste STRin Giebler vorgeschlagen.

     

     

    BM Dieterich stellt den Beschlussantrag der Verwaltung, ergänzt um die Vorschläge zur Zusammensetzung des Gemeindewahlausschusses aus der Mitte des Gremiums wie folgt zur Abstimmung:

     

    1. Die Funktion des Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses übernimmt entsprechend § 11 Abs. 2 KomWG Bürgermeister Dieterich.
    2. Der/die stellvertretende Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses sowie die Beisitzer und deren Stellvertreter werden in der Sitzung benannt und gewählt.
    3. Als Schriftführerin bzw. stv. Schriftführerin werden Frau Koch und Frau Kuhnle bestimmt.
    4. Die Zusammensetzung des Gemeindewahlausschusses wird wie folgt beschlossen:

     

    Vorsitzender:

    BM Dieterich

    stv. Vorsitzender:

    STR. Scheerle

    Beisitzer:

    STR. Gutbrod

    stv. Beisitzerin:

    STRin Giebler

    Beisitzer:

    STR. Knecht

    stv. Beisitzer:

    STR. Esenwein

    Schriftführerin:

    Frau Koch

    stv. Schriftführerin:

    Frau Kuhnle

     

    Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

  • Tagesordnungspunkt 6

    TOP 6

    Bausachen

    a)       Äußerer Riedgraben, Güglingen-Eibensbach

              - Neubau eines Vereinsheims durch die ZabergäuNarren Güglingen

              - Vorlage Nr. 151/2016 -

    b)       Herrenäckerstraße 45, Güglingen

              - Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage

              - Vorlage Nr. 152/2016 -

    c)       Brucknerweg 4, Güglingen

              - Anbau eines Windfangs mit Vordach und Einhausung

              - Vorlage Nr. 153/2016 -

    d)       Burgweg 9, Güglingen

              - Erstellung einer Remise und Abbruch einer Garage

              - Vorlage Nr. 154/2016 -

    e)       Wilhelmstraße 53, Güglingen

              - Nutzungsänderung von Wohnraum in Ferienwohnung

              - Vorlage Nr. 155/2016 -

    f)        Brackenheimer Straße 78, Güglingen-Frauenzimmern

              - Erstellung einer Recyclinganlage / Restbeton-Auswaschanlage

              - Vorlage Nr. 156/2016 -

    g)       Weitere

              - ohne Vorlage -

     

    Eine Veröffentlichung der Vorlagen auf der homepage der Stadt Güglingen ist aus datenschutzrechtlichen Gründen leider nicht möglich.

     

    Protokoll

    Bausachen

    a) Äußerer Riedgraben, Güglingen-Eibensbach

        - Neubau eines Vereinsheims durch die ZabergäuNarren Güglingen

     

    STRin Suchanek-Henrich erklärt sich als Architektin des Bauvorhabens für befangen und nimmt im Zuschauerraum Platz.

     

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 151/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    Der Bauantrag, stellt BM Dieterich fest, entspreche dem eigens für diesen Zweck aufgestellten Bebauungsplan. 

     

    STR. Esenwein merkt an, entsprechend des Bebauungsplans sei doch pro 2 Stellplätze 1 Baum vorgesehen, er sei irritiert, dass diese nicht eingezeichnet seien. BM Dieterich erläutert, die Bäume müssten sich lediglich auf dem Grundstück befinden, nicht aber zwangsläufig im Baufenster. Herr Gohm ergänzt, diese Vorgabe sei in mehreren Bebauungsplänen enthalten, die Lage der Bäume sei jedoch innerhalb des Grundstücks frei wählbar.

     

    STR. Esenwein möchte wissen, ob dies überhaupt überprüft werde. BM Dieterich teilt mit, die Kommune überprüfe dies nicht, da sie keine Baurechtsbehörde sei. Das Landratsamt werde dies jedoch sicherlich als Auflage in die Genehmigung mit aufnehmen.

     

     

    BM Dieterich stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    1. Die Stadt Güglingen stimmt dem geplanten Bauvorhaben Neubau eines Vereinsheimes mit Stellplätzen und Lagergebäude auf dem Flurstück 635 Flügelaustr. 25 in Güglingen-Eibensbach, zu.
    2. Das Einvernehmen der Stadt Güglingen wird entsprechend § 36 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 30 BauGB erteilt.
    3. Grundlage bilden die eingereichten der Architektin Petra Suchanek-Henrich, Güglingen vom 20.09.2016 sowie der Lageplan des Büros KRK Käser, Untergruppenbach vom 05.08.2016.

     

    Der Antrag wird in Abwesenheit von STRin Suchanek-Henrich (wegen Befangenheit) einstimmig beschlossen.

     

     

     

    b) Herrenäckerstraße 45, Güglingen

         - Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage

     

    STR. Bruder erklärt sich für befangen und nimmt im Zuschauerraum Platz.

     

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 152/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    Aus Sicht von STR. Xander können die Befreiungen erteilt werden. Ihm sei jedoch die Kennzeichnung im Lageplan südlich des Hauses "Feuerwehr" aufgefallen. Herr Gohm erläutert, dies sei in aktuellen Lageplänen immer häufiger vorgemerkt bzw. nachzuweisen. Es gehe dabei um eine Fläche für eine mögliche Anleiterung der Feuerwehr. 

     

     

    BM Dieterich stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    1. Die Stadt Güglingen stimmt dem geplanten Bauvorhaben Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Flurstück 5646, Herrenäckerstr. 45 in Güglingen, zu.
    2. Der Befreiung von der Überschreitung des Baufensters durch den Erker und Dachvorsprung wird zugestimmt.
    3. Der Befreiung von den Bestimmungen der Dachform auf Erker und Zwerchgiebel wird zugestimmt, die Flachdächer sind extensiv zu begrünen.
    4. Das Einvernehmen der Stadt Güglingen wird entsprechend § 36 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 30 BauGB erteilt.
    5. Grundlage bilden die eingereichten des Büros ABM Architekturbüro und Baumanagement, Stuttgart vom 05.09.2016 sowie der Lageplan des Vermessungsbüros Kenntner, Allmendingen vom 01.09.2016.

     

    Der Antrag wird in Abwesenheit von STR. Bruder (wegen Befangenheit) einstimmig beschlossen.

     

     

     

    c) Brucknerweg 4, Güglingen

         - Anbau eines Windfangs mit Vordach und Einhausung

            

    STR. Bruder erklärt sich als Mitglied der Erbengemeinschaft des angrenzenden Grundstücks für befangen und legt gleichzeitig Widerspruch gegen das gesamte Bauvorhaben ein. BM Dieterich weist daraufhin, dass als Angrenzer nicht automatisch Befangenheit vorliege. Wenn sich STR. Bruder jedoch für befangen erkläre, sei dies selbstverständlich möglich.

     

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 153/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    STR. Xander bezweifelt, ob eine Müllbox in dieser Größe tatsächlich noch als untergeordnetes Bauteil gewertet werden könne. Die Frage, ob überhaupt eine Genehmigungspflicht gegeben ist oder nicht, so BM Dieterich, konnte bisher noch nicht beantwortet werden. Letztendlich müsse man die Entscheidung dem Baurechtsamt überlassen. Die Nachbarn hatten aus Sicht von BM Dieterich zurecht ihre Bedenken geäußert, die Entscheidung werde aber durch das Landratsamt getroffen.

     

     

    BM Dieterich stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    1. Die Stadt Güglingen stimmt den geplanten Baumaßnahmen Anbau Windfang mit Vordach und Errichtung einer Einhausung für Müllbehälter auf dem Flurstück 5101 Brucknerweg 4 in Güglingen, zu.
    2. Die Stadt Güglingen stimmt der Stellung der Einhausung für Mülltonnen außerhalb des Baufensters in westlicher Richtung wie auf dem Lageplan dargestellt zu.
    3. Das Einvernehmen der Stadt Güglingen wird entsprechend § 36 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 30 BauGB erteilt.
    4. Grundlage bilden die eingereichten des Büros HirthArchitekten, Talheim vom 22.08.2016 sowie der Lageplan des Büros KRK Käser, Untergruppenbach vom 02.09.2016.

     

    Der Antrag wird in Abwesenheit von STR. Bruder (wegen Befangenheit) einstimmig beschlossen.

     

     

     

    d) Burgweg 9, Güglingen

          - Erstellung einer Remise und Abbruch einer Garage

     

    STRin Suchanek-Henrich erklärt sich als Architektin des Bauvorhabens für befangen und nimmt im Zuschauerraum Platz.

     

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 154/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    BM Dieterich betont, die Verwaltung werde in ihre Stellungnahme den Hinweis mit aufnehmen, dass die entfallenen Stellplätze in jedem Fall an anderer Stelle auf dem Grundstück nachgewiesen werden müssen.

     

    STR. Xander erklärt, er könne diesem Vorhaben nicht zustimmen, da das Vorhaben bereits realisiert wurde und zudem Stellplätze entfallen. 

     

    Voraussetzung für die Zustimmung wäre für BM Dieterich, diese Stellplätze an anderer Stelle auf dem Grundstück nachzuweisen.

     

     

    BM Dieterich stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    1. Die Stadt Güglingen stimmt dem bereits erstellten Neubau der Remise nach Abbruch Garage und Rückbau Stellplätze auf dem Flst. Nr. 1051, Burgweg 9 in Güglingen, nachträglich zu. Die beiden abgängigen PKW-Stellplätze müssen an anderer Stelle auf dem Grundstück nachgewiesen werden.
    2. Das nachträgliche Einvernehmen der Stadt Güglingen wird in Bezug auf § 36 Absatz 1 i. V. mit § 30 Absatz 1 BauGB erteilt.
    3. Grundlage bilden die Lageplankopie und die Planunterlagen der Architektin Dipl.-Ing. Petra Suchanek-Henrich, Schumannstr. 7, 74363 Güglingen, vom 03.08.2016.

     

    Der Antrag wird in Abwesenheit von STRin Suchanek-Henrich (wegen Befangenheit) mit 5 Gegenstimmen (STR. Xander, STR. Bruder, STR. Barth, STR. Burrer, STR. Jesser) und 3 Enthaltungen (STR. Scheerle, STRin Bäzner-Daubenthaler, STRin Muth) mehrheitlich beschlossen.

     

     

     

    e) Wilhelmstraße 53, Güglingen

         - Nutzungsänderung von Wohnraum in Ferienwohnung

              - Vorlage Nr. 155/2016 -

     

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 155/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    STR. Xander bittet zunächst um Information zu der noch offenen Frage bezüglich der dortigen Wendeplatte. BM Dieterich erklärt, dies sei aktuell nicht bekannt. Für STR. Xander hängt diese Frage unmittelbar mit der Entscheidung über den Antrag auf Nutzungsänderung zusammen.

     

    BM Dieterich zieht den Beschlussantrag der Verwaltung infolgedessen zurück, der Tagesordnungspunkt wird vertagt.

     

     

     

    f) Brackenheimer Straße 78, Güglingen-Frauenzimmern

        - Erstellung einer Recyclinganlage / Restbeton-Auswaschanlage

     

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 156/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    Da es sich dabei um ein relativ untergeordnetes Bauwerk handelt, sehe BM Dieterich hier keine Bedenken.

     

    STR. Xander möchte wissen, ob der Verwaltung Informationen vorliegen, warum auf dem Grundstück Baumfällungen vorgenommen wurden. BM Dieterich verneint dies, da sich dies alles auf Privatgelände befinde. Lt. Information von STR. Burrer solle wohl der Weg auf dem Grundstück verlegt werden.

     

    STR. Bosler interessiert, ob mit Geräuschimmissionen zu rechnen sind bzw. wie diese auf die Tag- und Nachtzeit verteilt sind. BM Dieterich geht davon aus, das Landratsamt werde in seiner Genehmigung sicher darauf achten.

     

     

    BM Dieterich stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    1. Die Stadt Güglingen stimmt dem geplanten Bauvorhaben Neubau einer Recyclinganlage/Restbeton-Auswaschanlage auf dem Flurstück 453, Brackenheimer Str. 78 in Frauenzimmern, zu.
    2. Das Einvernehmen der Stadt Güglingen wird entsprechend § 33, 34 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 30 BauGB erteilt.
    3. Grundlage bilden die eingereichten des Büros Kürschner, Güglingen vom 01.09.2016 sowie der Lageplan des Vermessungsbüros Braun und Nagel, Eberstadt vom 30.08.2016.

     

    Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

     

     

     

    g) Weitere

     

    Sophienstraße 69/71

    - Neubau eines 6- und 7- Familienwohnhauses mit Tiefgarage und Außenstellplätze

     

    Wie in der letzten Sitzung versprochen wird zu diesem Vorhaben noch eine Ansicht nachgereicht. Daraus wird deutlich, dass sich das Vorhaben in die Umgebung einfügt. Die Verwaltung habe daher auch dem Landratsamt das entsprechende OK weitergegeben.

  • Tagesordnungspunkt 7

    Bekanntgaben

    a)       Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen

              - Vorlage Nr. 157/2016 -

    b)       Weitere

              - ohne Vorlage

     

    Protokoll

    Bekanntgaben

    a) Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen

             

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 157/2016 , übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    Die Beschlüsse aus nichtöffentlichen Sitzungen werden dem Gremium zur positiven Kenntnisnahme bekanntgegeben.

     

    b) Weitere

     

    Jahresrechnung:

     

    BM Dieterich informiert, die Verwaltung habe eigentlich heute die Jahresrechnung 2015 präsentieren wollen. Durch den Ausfall von Frau Wolfinger, die Umstellung auf das neue Haushaltsrecht und die dadurch bedingten Personalengpässe sei dies allerdings nicht möglich gewesen. Aller Voraussicht nach werde die Jahresrechnung im November in der Sitzung vorgestellt.

     

    In diesem Zusammenhang berichtet BM Dieterich, dass es der Verwaltung gelungen sei, den langjährigen Stadtkämmerer der Stadt Lauffen, Herrn Sailer, nach Güglingen zu holen. Mit ihm habe die Stadt einen sehr kompetenten Mann zur Unterstützung der Kämmerei in der nächsten Zeit gewonnen.

  • Tagesordnungspunkt 8

    Verschiedenes

    - ohne Vorlage -

     

    Protokoll

    1. Bebauung Deutscher Hof:

     

    STR. Esenwein möchte wissen, ob es bereits Neuigkeiten bezüglich der Bebauung des Deutschen Hofs gibt bzw. ob bereits Kontakte zu einem Generalunternehmer bestehen.

     

    BM Dieterich erläutert, bislang sei noch kein Kontakt hergstellt worden. Zunächst solle ein Architektenvertrag auf den Weg gebracht werden, um dann konkret auf Unternehmer zugehen zu können.

     

     

    2. Umstellung auf das Neue Haushaltsrecht - Anfrage bzgl. Schulungsmöglichkeiten:

     

    Innerhalb der BU-Fraktion habe man sich Gedanken gemacht, ob die Möglichkeit bestünde, im Rahmen der Umstellung auf das Neue Haushaltsrecht eine Schulung zur Doppik für die Vertreter des Gemeinderates anzubieten.

     

    Herr Behringer erläutert auf Nachfrage von BM Dieterich, in Lauffen habe der Kämmerer eine Schulung für Doppik in groben Zügen angeboten. Ob es Angebote vom Gemeindetag oder ähnlichen Einrichtungen gibt, sei ihm nicht bekannt. Die Verwaltung werde sich diesbezüglich erkundigen.

     

     

    3. Teststrecke Flüsterasphalt für Ortsdurchfahrt Frauenzimmern

     

    STR. Esenwein berichtet, er sei bereits mehrmals bezüglich der ausgebauten Teststrecke angesprochen worden. Der Asphalt sei sehr grobporig und es seien Bedenken geäußert worden, ob es früher zu Schäden kommen könnte, wenn sich dieser Asphalt zusetzt.

     

    Herr Gohm erläutert, es handle sich dabei um den Belag, der in der Ortsdurchfahrt - auch in dieser offenporigen Version - verbaut werden soll. Die Porigkeit solle in der Form sein, dass eintretende Feuchtigkeit durch die darüber fahrenden Fahrzeuge wieder herausgezogen werden kann. Die Art und Weise des Flüsterasphalts entspreche den Vorgaben des Regierungspräsidiums. Die Teststrecke sei zudem von Vertretern des Regierungspräsidiums vor Ort überprüft und Probebohrungen durchgeführt worden.

     

     

    4. Anregung der Installation einer Stromtankstelle im Stadtgraben

     

    STR. Esenwein erinnert, im Rahmen der Bürgerbeteiligung sei - ebenso wie bereits bei der Zukunftswerkstatt - das Thema Elektromobilität angesprochen worden. Innerhalb der Fraktion sei der Vorschlag entwickelt worden, am Durchgang zum Stadtgarten, der jetzt neu gestaltet wird, eine Stromtankstelle mit Karte (Schnellladestation) zu installieren. Langfristig sei für die BU-Fraktion auch vorstellbar, dass beispielsweise das nächste Fahrzeug des Vollzugsdienstes ein Elektrofahrzeug sein könnte.

     

    Für BM Dieterich wäre dies an dieser zentralen Stelle vorstellbar. Die Verwaltung werde den Hinweis aufnehmen und weiterverfolgen.

     

     

    5. Sanierung Ortsdurchfahrt Frauenzimmern

     

    STR. Dr. Stark regt an, Herrn Martin zu einem Ortstermin an der Baustelle in Frauenzimmern einzuladen. Er sehe gewisse Probleme mit dem Zeitplan, da er seit August / September beobachte, dass es immer wieder Tage gebe, in denen die Baustelle stillsteht. Er verstehe den Ablauf nicht ganz. Seines Erachtens müsste die Baustelle bereits weiter gediehen sein.

     

    Herr Gohm stellt klar, die Arbeiten liegen vollkommen im zeitlichen Rahmen. Die Äußerungen in der Zeitung seien zudem so nicht korrekt. Bezüglich des Ablaufs der einzelnen Arbeiten müsse und könne den Fachleuten auf der Baustelle vertraut werden.

     

    BM Dieterich ergänzt, generell gehen bei der Verwaltung so gut wie keine Klagen bezüglich der Baustelle ein. Die Mitarbeiter der Baufirmen seien sehr kooperativ. Der Bauabschnitt werde wie vorgesehen fertig gestellt.

     

     

    6. Außenanlage Heigelinsmühle

     

    STR. Scheerle möchte wissen, ob die Außenanlage in der Heigelinsmühle bereits fertig gestellt sind durch die Firma KuKuK. Herr Gohm teilt mit, die Firma werde in der kommenden Woche weiterarbeiten. Sie seien abhängig gewesen von der Zulieferfirma ihrer Seile. Kommende Woche werden die Arbeiten fortgeführt und dauern noch ca. 1 Woche.

     

     

    7. Investitionen Bauhof

     

    STR. Scheerle mahnt an, in diesem Jahr seien bislang noch keine Investitionen im Bauhof getätigt worden. Ihn interessiere wie die weitere Planung vorgesehen ist. Im Haushalt seien Mittel eingestellt, ebenso seien noch erhebliche Mittel aus 2014 vorhanden. Beispielsweise hätte in diesem Jahr ein Salzstreuer angeschafft werden sollen.

     

    BM Dieterich erläutert, es würden derzeit Angebote eingeholt. Die Verwaltung werde eine Liste mit den notwendigen Anschaffungen vorbereiten und dem Gemeinderat zru Entscheidung vorlegen.

     

    STR. Scheerle entgegnet, es gebe eine lange Liste mit Dingen, die erneuert werden müssen. Anhand einer Prioritätenliste sollten jedes Jahr Anschaffungen getätigt werden.

     

    Diese, so Herr Gohm, gebe es. Allerdings sei von Seiten des Gemeinderates auch der Wunsch geäußert worden, die Beschaffung eines LKWs zu überprüfen, was dann jedoch wiederum hintenangestellt worden sei. Des Weiteren müsse man sich bezüglich des großen Fendts Gedanken machen. Alles andere seien kleinere Dinge, die ersetzt werden müssen.

     

     

    8. Brunnenanlage Deutscher Hof

     

    Auf Nachfrage von STR. Gutbrod bestätigt BM Dieterich, die Brunnenanlage vor der Metzgerei Gerstle im Deutschen Hof bleibe auch bei einem Neubau des Burrer-Areals erhalten.

     

     

    9. Radweg Frauenzimmern

     

    STR. Xander erkundigt sich nach dem neuesten Stand bezüglich des Radwegs Frauenzimmern. Die Zuschüsse seien nun schließlich da.

     

    BM Dieterich erläutert, nach Auskunft des Geschäftsführers der Firma Haass, Herrn Conz, werden die Arbeiten in Kürze getätigt. Eine detailliertere Antwort sei Herrn Conz in Abwesenheit seines Kompagnons, Herrn Gebert, nicht möglich gewesen. Die Verwaltung werde sich weiter der Sache annehmen.

     

     

    10. Gewerbegebiet Lüssen - Baugesuch Hamann

     

    STR. Xander erinnert, beim Baugesuch Hamann im Gewerbegebiet Lüssen sei eine Befreiung hinsichtlich der Terrasse beantragt worden. Diesbezüglich sei von Seiten des Gremiums angeregt worden, einen Passus mit aufzunehmen, dass Emmissionen zu dulden sind. STR. Xander möchte wissen, ob dies in die Mitteilung mit aufgenommen wurde.

     

    Auswendig ist dies Herrn Gohm nicht bekannt, dies müsse man in den Unterlagen nachschauen.

     

     

    11. Feldweg Katharina-Kepler-Schule  -  Hägenach

     

    STR. Burrer interessiert das weitere Vorgehen nachdem nun der Feldweg zwischen Schule und Hägenach asphaltiert wurde. Der Ablauf sei seines Erachtens jedenfalls nicht optimal gewesen. Herr Gohm berichtet, ursprünglich sei vereinbart worden, dass die Arbeiten an einem Samstag ausgeführt werden. Tatsächlich seien die Arbeiten jedoch Freitag spätabends und ohne nochmalige Rücksprache ausgeführt worden. Selbstverständlich sei nicht besprochen worden, gegen das Erdreich zu asphaltieren. Dies müsse durch die Firma nachgebessert werden.

     

    STR. Sigmund sei aufgefallen, dass der Belag sehr sande und spritze. Er halte ihn daher für untauglich.

     

     

    12. Herzogskelter - Notausgang Keller

     

    STR. Sigmund bittet um Information bezüglich des angeblichen Notausgangs aus dem Keller in der Herzogskelter. Herr Gohm erläutert, der Kellerraum werde von einem Verein genutzt. Außer der bisher genutzten Treppe gebe es aus diesem Kellerraum heraus jedoch momentan keinen weiteren Notausgang bzw. keinen zweiten Fluchtweg. Daher werde nun am Ende des Gewölbekellers ein zweiter Notausgang eingerichtet. Die Arbeiten erfolgen in Abstimmung mit dem Kreisbrandmeister, Herrn Vogel, und nach dessen Begutachtung vor Ort. Die Kosten werden durch den Verein getragen.

     

     

    13. Krankenhaus Brackenheim - Offener Brief

     

    BM Dieterich informiert, die Fraktionen des Gemeinderates haben sich darauf verständigt, zum Thema "Sicherung des Krankenhauses Brackenheim" einen Offenen Brief zu unterzeichnen. Innerhalb des Gremiums habe man sich entschieden, dass alle Vertreter des Gremiums diesen offenen Brief unterzeichnen und nicht nur die Fraktionsvorsitzenden. Die Verwaltung habe den Brief bereits vorbereitet und werde diesen nach Unterzeichnung durch die Herren und Damen Stadträte morgen in Umlauf bringen.