Ratsinformationssystem

Gemeinderatssitzung

Sitzung am 19.07.2016 um 19:00 Uhr im im Rathaus Güglingen, Sitzungssaal

Anwesenheit & Sitzungsdauer

Vorsitzender: BM Dieterich

Normalzahl der Gemeinderatsmitglieder: 21

Anwesend waren: 18

Abwesend waren: STRin Stengel, STR. Knecht, STR. Bruder entschuldigt

 

Den Verhandlungen wohnte noch bei: Frau Koch, Herr Behringer, Herr Gohm, Herr Kenngott, Frau Stöhr-Klein, Schriftführerin: Frau Kuhnle

 

Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr     Ende der Sitzung: 22.05

 

Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Rathaus

    - Vergabe Telefonanlage

    - Vorlage Nr. 107/2016 -

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 107/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    BM Dieterich begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Spitz vom Beratunsunternehmen Thomas Spitz Netzarchitektur. Herr Spitz habe die Verwaltung bereits oft in EDV-Fragen gut beraten, so auch jetzt wieder bei der Beschaffung bzw. Ausschreibung einer neuen Telefonanlage. Auf Anhieb sei vielleicht nicht unbedingt klar, warum für die Beschaffung einer neuen Telefonanlage ein Experte benötigt werde, jedoch betont BM Dieterich die Komplexität dieses Themas. Herr Spitz sei als Fachmann sehr hilfreich für die Verwaltung.

     

    Die Einzelheiten, merkt Herr Spitz an, seien bereits in der Vorlage erläutert. An deren Erstellng sei er mit beteiligt gewesen. In einem ersten Schritt für die Beschaffung der neuen Anlage sei zunächst eine Systemanalyse gefertigt worden. Daraus habe er gemeinsam mit der Verwaltung ein Pflichtenheft, das Leistungsverzeichnis sowie die für die öffentliche Ausschreibung erforderlichen Formblätter erstellt. Bis zum Ende der Ausschreibungsfrist seien 5  Angebote rechtzeitig eingegangen, ein Angebot habe aus formalen und technischen Gründen ausgeschlossen werden müssen.

     

    Aus diesen 4 Angeboten, erläutert Herr Spitz, sei im Rahmen einer Beurteilungsmatrix ein Vergabevorschlag vorgelegt worden, der den Bieter ITR AG Sindelfingen vorsehe. Dieser Bieter sei Herrn Spitz, wie auch die anderen Bieter, bekannt. Daher könne er guten Gewissens die Auftragsvergabe vorschlagen.

     

     

    STR. Gutbrod berichtet, innerhalb der Fraktion sei diskutiert worden, wie viele Endgeräte dabei sind und ob auch die Schule, der Bauhof und sonstige kommunale Einrichtungen angeschlossen werden. Herr Spitz teilt mit, dies beziehe sich ausschließlich auf Endgeräte im Rathaus. Der Bauhof sei nicht im Geltungsbereich vorgesehen gewesen.

     

    STR. Esenwein interessiert, ob Vergleiche beispielsweise von anderen Kommunen vorliegen, in welchem Bereich Leasing die Stadt prozentual mehr kosten würde. Herr Spitz informiert, es seien mehrere Finanzierungsformen und verschiedene Mietzeiträume abgefragt worden, dies sei zum einen abhängig von der Technik und zum anderen abhängig von der Menge.

     

    Letztendlich, betont Herr Spitz, sei der Kauf immer der günstigere Weg. Er schätze den Leasingprozentsatz auf 2,2 %, die genaueren Daten müsse er nachschauen. Durchaus gebe es Kommunen, die eine Telefonanlage mieten, bei einem Leasingkonzept müsse immer wieder ein neuer Leasingvertrag angepasst werden.

     

    Herr Spitz erklärt, es sei das Maximalkonzept ausgeschrieben worden. Jeder Hersteller habe bestimmte Endgeräte. Die Verwaltung habe in der Vorlage den Maximalpreis genannt, durch geschickte Verhandlungen haben man jedoch die Chance im Endeffekt einen günstigeren Preis zu erzielen. Herr Spitz empfehle dem Gremium die Zustimmung zum Kauf der Systemtechnik und einer bestimmten Wartung.

     

    Die komplette Darstellung dieses komplexen Vorgangs mit all den verschiedenen Finanzierungsformen hätte eine Unmenge an Zahlen in der Vorlage zur Folge gehabt. Festzuhalten sei noch, der Kauf sei immer die Basis für das Leasingangebot.

     

    STR. Esenwein möchte wissen, ob mögliche Veränderungen des Stands der Technik innerhalb eines bestimmten Zeitraumes berücksichtigt seien bzw. wie hierauf reagiert werden könne. Herr Spitz entgegnet, die jetzige Anlage könne nach 18 Jahren sicherlich auch nicht mehr auf dem aktuellen Stand der Technik sein. In der Regel habe man eine solche Anlage über 5-7 Jahre und könne in dieser Zeit auch neue Endgeräte dazu kaufen. Zum Stand der Technik informiert Herr Spitz, es gebe 3 verschiedene Anlagen auf dem Markt. Für Güglingen sei die Hybridtechnik ausgeschrieben worden, weil das Preis-Leistungs-Verhältnis besser sei und dadurch beide Techniken (VoIP und analog) möglich sei. Herr Spitz ist der Auffassung, die Stadt habe jetzt ein modernes System ausgeschrieben. Wenn dieses nach 5-7 Jahren ersetzt werde, sei die Stadt wieder auf dem Stand der Technik.

     

    STR. Naffin interessiert, ob die Wartungskosten bei allen Anbietern anfallen. Ansonsten könne dies möglicherweise doch einen Unterschied bedeuten, wenn der zweite Anbietet die Wartung mit integrieren würde. Herr Spitz informiert, eine Position im Leistungsverzeichnis habe mehrere Spalten, darunter Kaufpreis, Wartung, etc. Bei jedem Kaufangebot sei auch ein Wartungsangebot enthalten, beim 2. Anbieter habe dies bei rund 220,00 Euro gelegen.

     

    Auf Nachfrage von STR. Xander bezüglich der Laufzeit des Wartungsvertrags erläutert Herr Spitz, dies sei grundsätzlich abhängig davon, welche Finanzierungsform gewählt werden solle. Bei einem Kauf für 5 Jahre, erwirtschafte die Stadt ein Minus, wenn dann der Wartungsvertrag verlängert werden sollte, weil die Anlage bis dahin abgeschrieben sei.

     

    Herr Spitz bitte das Gremium um Vertrauen, dass die Konzeption Kauf + Wartung mit einem Maximalbetrag ausgelegt wurde und die Verwaltung gemeinsam mit Herrn Spitz nach der Vergabezustimmung durch das Gremium die Endverhandlungen mit dem Hersteller führen werde. Der Vorteil an dieser öffentlichen Ausschreibung sei, dass auf Basis aller möglichen Varianten variiert werden könne. Dies sei zudem zwingend erforderlich, da sonst im Vorhinein etwas definiert werde und dann möglicherweise ein Hersteller zum Zuge komme, dessen Endgerät nicht den Vorstellungen des Auftraggebers entspricht.

     

    Jeder Anbieter habe jede Finanzierung angeboten, ansonsten wäre dessen Angebot nicht zugelassen worden. Herr Spitz nehme an, BM Dieterich werde das Gremium nach Abschluss der Endverhandlungen und der Installation über die Ergebnisse informieren.

     

    STR. Xander erläutert, ihm sei es um die Laufzeit gegangen. Des Weiteren bittet er um Information, warum eine Anbindung von Bauhof, Kitas, Freibad, KKS und Realschule beispielsweise nicht geprüft worden ist. Ansonsten müssten doch überall verschiedene Verträge mit unterschiedlichen Laufzeiten bestehen. Herr Spitz teilt mit, die Laufzeit sei grundsätzlich für 5 Jahre gerechnet. In der Miete sei die Wartung enthalten, das heißt der Anbieter finanziere die Anlage und rechne den Wartungspreis oben drauf, dieser rechne sich bei 7 Jahren etwas günstiger als bei 5 Jahren, was allerdings nicht gravierend sei. Letztendlich habe man alle Spielräume.

     

    Bezüglich der Anbindung anderer Einrichtung führt Herr Spitz an, es sei zuvor ein Geltungsbereich festgelegt worden, der für das Rathaus gegolten habe und der auch eingehalten werden müsse. Durch eine Hybride Anlage mit IP-Vernetzung sei es technisch möglich, beispielsweise jede Kindertagesstätte mit jeder schulischen Einrichtung zu vernetzen, dies sei in diesem Verfahren allerdings nicht untersucht worden. Sollten irgendwann Mietverträge der Anlagen in den Einrichtungen auslaufen, könne das jetzige System - vorausgesetzt es bestehe das nötige Kabelsystem - an die anderen Anlagen angekoppelt werden. Dies sei jedoch nicht Ziel dieser Ausschreibung und sei daher auch nicht untersucht worden.

     

    Auf Nachfrage von STR. Xander nach Erfahrungswerten aus anderen Kommunen berichtet Herr Spitz, der größte kommunale Kunde sei die Stadt Karlsruhe mit rund 3.000 Mitarbeitern, der kleinste Kunde sei eine Kommune mit 12 Nebenstellen, deren Bedürfnisse alle völlig unterschiedlich seien. Es gebe Städte, die eine Anbindung zu Außenstellen möchten, andere möchten es nicht - das Verhältnis sei in etwa im Gleichgewicht. BM Dieterich ergänzt, die Option bestünde jedenfalls.

     

    STR. Esenwein betont, neben wirtschaftlichen und technischen Aspekten müsse auch das Thema Sicherheit berücksichtigt werden. Herr Spitz teilt mit, an diesen Nachmittag habe aktuell ein BSI-Workshop (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) für vier Mitarbeiter stattgefunden. Es werde sichergestellt, dass der Hersteller die Anlage nach BSI-Vorgaben herstellt und nach der Installation über 5 Jahre betreibt. Der heutige Workshop habe nicht ausschließlich für die Telefonanlage stattgefunden, sondern insgesamt vor dem Hintergrund wie sicher die Netze etc sind. Die Anlage werde nach außen eine Firewall haben, da das Telefon im Prinzip wie ein PC sein werde.

     

    Herr Spitz bestätigt auf Nachfrage von STR. Gutbrod, dass er auch bei der Beschaffung der bestehenden Anlage maßgeblich beteiligt gewesen sei. Die momentane Anlage sei gemietet, darauf habe sich die in der Vorlage genannte Kündigung bezogen. Je nach Finanzierungsform müsse entsprachend den Vertragsbedingungen gehandelt werden.

     

    Zum Thema Sicherheit gibt STR. Esenwein zu bedenken, dass Schulen im Grunde eine sichere Verbindung zur Polizei haben sollten. In überwiegenden Teilen des Landes sei dies nicht der Fall. Bei Beschaffung der neuen Anlage sollte dies aus Sicht von STR. Esenwein für eine eventuelle Amoklage überprüft werden. Die Standards hierfür seien von der Polizei festgelegt. Herr Spitz erklärt, in der neuen Anlage sei vorgesehen, intern ein solches Hilfesignal - ein sogenannter "Notknopf" - zu installieren. Extern sei dies im Prinzip nichts anderes und könne technisch durchaus geprüft bzw. die Kosten aufgelistet werden. BM Dieterich stimmt zu, dies sei sicherlich eine interessante Thematik und Herr Spitz sei hierfür der Experte, heute gehe es jedoch zunächst um die Vergabe.

     

     

    BM Dieterich stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    Die Lieferung und Installation der TK-Anlage wird an die Firma ITR AG aus Sindelfingen zu einem Maximalpreis von 46.218,41 € brutto vergeben.

     

    Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

  • Tagesordnungspunkt 2

    Gutachterausschuss

    - Entwicklung der Geschäftsstelle

    - Vorlage Nr. 106/2016 -

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 106/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    BM Dieterich begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Kunz, die einige Jahre Güglinger Bürgerin war. Sie habe damals bereits für die Stadt Eppingen gearbeitet, die sie heute in der Sitzung auch vertrete.

     

    In der Vorlage, so BM Dieterich, habe die Verwaltung die derzeitige Organisation des Gutachterausschusses dargestellt. Damit gehöre Baden-Württemberg mehr oder weniger zu den Exoten, in anderen Bundesländern sei die Organisation schon lange umstrukturiert. Durch die Größe der Zuständigkeitsbereiche können die meisten Gutachterausschüsse ihre Aufgaben in der geforderten Weise nicht erfüllen. Güglingen habe beispielsweise auch keinen Mietspiegel.

     

    Anhand der beigefügten Präsentation stellt Frau Kunz die Situation der Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg und die Lösungsansätze der Großen Kreisstadt Eppingen vor.

     

    Frau Kunz berichtet, die Große Kreisstadt Eppingen habe bereits 2013 erste Ansätze für eine interkommunale Kooperation erarbeitet, um die entsprechenden Rahmenbedingungen für Gutachterausschüsse zu schaffen. 2014 sei die Kooperation zunächst innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft mit Gemmingen und Ittlingen gestartet. 2015 seien mit Kirchardt, Massenbachhausen, Nordheim und Leingarten weitere Kommunen beigetreten. Inzwischen seien auch Brackenheim und Cleebronn Teil der Kooperation. Entgegen der Vorlage habe sich Pfaffenhofen noch nicht dafür entschieden.

     

    Zu dem in der Präsentation dargestellten Aufgabenkatalog des Gutacherausschusses teilt Frau Kunz mit, das Finanzamt habe bereits angedeutet, dass Gutachten, die nicht nach den Richtlinien erstellt wurden, künftig nicht mehr beachtet werden.

     

    Die unter Punkt 4 des Aufgabenkataloges genannte Ermittlung von Preisindizes für Wohnimmobilien könne derzeit in Baden-Württemberg nur von jedem 5. Gutachterausschuss gemeldet werden.

     

    Momentan, schildert Frau Kunz, bestehen in Baden-Württemberg rund 1.000 Ausschüsse, im Vergleich dazu gebe es im restlichen Bundesgebiet gerade 359 Ausschüsse. Aus der geringen Anzahl an Kauffällen ließen sich die Werte und Indizes gar nicht wie gefordert ermitteln. Daraus sei der Gedanke beim MLR entstanden, die Ausschüsse durch die Schaffung einer 100.000 Einwohner-Grenze zu bündeln. Das MLR habe diese Aufgabe zunächst auf die Landratsämter übertragen. Dies habe die Stadt Eppingen wiederum dazu bewogen, sich entsprechend zu positionieren und eine interkommunale Kooperation anzustreben mit dem Ziel, die notwendigen Fallzahlen zu erreichen und die Aufgabe auf kommunaler Ebene zu belassen und nicht an das Landratsamt zu übergeben.

     

    Für die Umsetzung dieser Kooperation habe man sich entschieden, in Eppingen eine Geschäftsstelle einzurichten. In einem ersten Schritt bleibe die Zuständigkeit des Gutachterausschusses erhalten, die Mitglieder des Ausschusses erhalten die aufbereiteten Daten von der Geschäftsstelle. Die Stadt schließe hierfür einen Dienstleistungsvertrag mit der Stadt Eppingen ab. Der Beschluss werde im Gutachterausschuss vor Ort gefasst.

     

    Mittel- bis langfristiges Ziel werde sein, dass es für das Gebiet nur noch einen Gutachterausschuss gibt, in dem aus jeder Gemeinde ein Vertreter Mitglied sein werde.

     

    Anhand der in der Präsentation dargestellten Karte macht Frau Kunz deutlich, dass das momentane Einzugsgebiet im Prinzip der westliche Teil des Landkreises Heilbronn ist. Schwaigern habe noch unter dem vorherigen Bürgermeister einen ablehnenden Beschluss gefasst. In absehbarer Zeit werde sich die Kommune jedoch sicherlich nochmals mit dem Thema im Gemeinderat befassen. Pfaffenhofen und Zaberfeld hätten sich bislang noch nicht positioniert.

     

    Die Besonderheit der Kostenzuordnung liege in der Umsatzsteuerpflicht des Produkts 2.

     

    Für Güglingen würden bei einer Beauftragung für Produkt 1 und 2 Kosten von rund 11.100 Euro entstehen. Sofern die Stadt die Zusammenarbeit nur auf Produkt 1 beschränke, fielen Kosten von rund 8.000 Euro an.

     

     

    STR. Sigmund verweist auf die Ausführungen, es sei mit 2 Stellen in der Geschäftsstelle begonnen worden. Frau Kunz habe jedoch auch berichtet, es werde ein Gutachter von Eppingen entsandt. Ihn interessiere, woher dieser Gutachter komme. Frau Kunz teilt mit, es gebe 3 Sachverständige im Ausschuss.

     

    Für STRin Suchanek-Henrich ist dies ein einfaches Rechenbeispiel. Produkt 1 müsse geleistet werden. Eine Kooperation ziehe Kosten von rund 8.000 Euro nach sich. Es müsse dann letztendlich einfach darüber nachgedacht werden, inwieweit dies in der eigenen Verwaltung aufgebracht werden könne oder nicht.

     

    STR. Scheerle möchte wissen, ob der bisherige finanzielle Aufwand der Verwaltung für Sitzungsgelder, Zeitaufwand, etc. dargestellt werden könne. Frau Stöhr-Klein teilt mit, die Sitzungsgelder könnten sicherlich nachverfolgt werden. Die Erstellung eines Gutachtens erfolge jedoch neben der üblichen, alltäglichen Arbeit und könne daher nicht exakt bemessen werden. BM Dieterich merkt an, grob könnten die Kosten mit 0,2 der Stelle von Frau Stöhr-Klein zuzüglich des Sitzungsgeldes beziffert werden.

     

    Für STR. Esenwein ist eine Beauftragung der Großen Kreisstadt Eppingen in Bezug auf Produkt 1 eigentlich unstrittig. Zu Paket 2 müsse seines Erachtens die Verwaltung um eine Einschätzung ihrerseits gebeten werden. Bei einer solch großen Anzahl an Gutachten in Eppingen habe man dann auch eine entsprechende Vergleichbarkeit.

     

    BM Dieterich schließt sich dem an, dass eine Kooperation in Bezug auf Produkt 1 zwingend notwendig ist. Er schlage daher vor, die Stadt Eppingen zunächst mit Produkt 1 zu beauftragen, zunächst abzuwarten, wie alles anläuft und dann gegebenenfalls noch Produkt 2 aufzustocken.

     

    Frau Kunz berichtet, die Gemeinde Leingarten habe dies auch so gehandhabt. Zum 1.1.2017 habe die Kommune die Stadt Eppingen nun auch mit Produkt 2 beauftragt.

     

    Auf Nachfrage von STR. Xander bestätigt Frau Kunz, Produkt 1 werde nach Einwohnerzahlen, Produkt 2 nach Anzahl an Gutachten abgerechnet. Dies habe sich als gut erwiesen, daher habe man sich mit den ursprünglichen Gemeinden auf diese Vorgehensweise geeinigt.

     

    Bezüglich der Faktoren, die ermittelt werden, merkt STR. Xander an, die Fallzahlen pro Gebiet würden zunächst nicht mehr. Er möchte daher wissen, wie kleinräumig vorgegangen werde bzw. welche Gebietsgröße letztendlich aussagekräftig sei. Frau Kunz erläutert, die Erstellung der Bodenrichtwertkarte sei die wichtigste und  zentrale Aufgabe. Hierfür nehme sich die Geschäftsstelle intensiv Zeit mit dem jeweiligen Gutachterausschuss, da es hierauf später letztendlich ankomme. Gegebenenfalls werden auch Bodenrichtwertzonen der verschiedenen Kommunen miteinander verglichen. Die Bodenrichtwerte in der Kommune werden sich vermutlich zunächst nicht bzw. nur geringfügig verändern, es sei aber dann gleichmäßig und gegebenenfalls gerichtlich belastbar.

     

    STR. Gutbrod interessiert, wie lange der Kooperationsvertrag befristet ist. Frau Kunz teilt mit, die Kooperation sei gekoppelt an die Amtszeit des Gutachterausschusses. Ein Kündigungsrecht bestehe 1 Jahr vor Ablauf der Amtszeit.

     

    STRin Suchanek-Henrich halte übergreifende  Zonen bzw. die Vergleichbarkeit von Zonen verschiedener Kommunen für schwierig. Sie bittet noch um Erläuterung, inwieweit die örtlichen Mitglieder des Gutachterausschusses mit einbezogen werden. Bei der Zonenfestlegung, teilt Frau Kunz mit, seien so viele Mitglieder des Gutachterausschusses und Vertreter der Verwaltung dabei wie gewünscht. Die endgültige Beschlussfassung erfolge dann im Gutachterausschuss, dessen Zuständigkeit bleibe bestehen.

     

    STR. Esenwein interessiert, ob auch die Restflächen auf der Gemarkung (bsp. landwirtschaftliche Flächen) mit einbezogen werden. Frau Kunz erläutert, das Baugesetzbuch verlange dies zwar nur für bebaubare Grundstücke. Die Erfahrung zeige jedoch, dass dies auch immer mehr für nicht bebaubare Grundstücke aufkomme. Die Geschäftsstelle ermittle inzwischen flächendeckend, beispielsweise in Eppingen für die Waldflächen und in Kleingartach für Weinbergflächen.

     

    STR. Xander stellt fest, Produkt 1 beinhalte die Ermittlung von Bodenrichtwerten, die alle 2 Jahre festgelegt werden. Wenn die Kooperation zum 1.1.2017 beginne sei demnach mit einem ersten Vorschlag in 2018 zu rechnen. Die 2 Jahre, informiert Frau Stöhr-Klein, liefen dieses Jahr zum Ende des Jahres aus. Frau Kunz sagt zu, die Geschäftsstelle könne die Kommune natürlich darin unterstützen, beispielsweise in der Abgrenzung der Zonen. Allerdings liegen bislang natürlich noch nicht allzu viele Daten vor.

     

    Bezüglich der Anmerkung von STR. Xander stellt Frau Kunz fest, vor Ort sei man zwar nur alle 2 Jahre, der örtliche Ausschuss könne jedoch elektronisch ständig auf die Daten zugreifen. STR. Xander betont, dies sei nicht als Vorwurf gemeint, sondern lediglich als Fazit. Die Stadt habe also diese Richtwerte und die Gutachten werden zunächst nach wie vor erstellt wie bisher. Die örtlichen Faktoren würden also mindestens noch ein bis zwei Jahre weiter verwendet.

     

     

    BM Dieterich stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    Die Organisation des Gutachterausschusses erfolgt ab 01. Januar 2017 in Kooperation mit der Großen Kreisstadt Eppingen. Die Kooperation wird zunächst auf Produkt 1 beschränkt, zu gegebener Zeit kann dann gegebenenfalls auf Produkt 2 aufgestockt werden.

     

    Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

  • Tagesordnungspunkt 3

    Weinsteige, Sanierung

    - Vorstellung Planung Busbahnhof

    - ohne Vorlage  -

     

    Protokoll

    Entsprechend des mehrheitlichen Beschlusses des Gemeinderates wurde dieser Tagesordnungspunkt auf Antrag der Bürger-Union-Fraktion abgesetzt.

     

  • Tagesordnungspunkt 4

    Bebauungsplan und örtliche Bauvorschiften

    „Äußerer Riedgraben, Erweiterung“, Gemarkung Güglingen-Eibensbach

    - Satzungsbeschluss

    - Vorlage Nr. 108/2016 -

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 108/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    BM Dieterich weist daraufhin, es ginge dabei um die Flächen für die Zwecke der Zabergäunarren Güglingen. Die eingegangenen Anregungen wurden in der Vorlage gelistet und in den Abwägungen aufgenommen.

     

    Zum Thema Nachbarrecht ergänzt Herr Käser, das Landratsamt habe darauf hingewiesen, einen Hinweis mit aufzunehmen, dass Nachbarrecht beachtet werden muss. Aus diesem Grund werde vorgeschlagen, den Textteil dahingehend zu ergänzen, dass Pflanzungen vorzunehmen sind, deren Lage jedoch nicht zwingend vorzugeben.

     

    Ansonsten habe das Regierunspräsidium in seiner Stellungnahme noch angemerkt, das Verfahren könne möglicherweise nicht das richtige sein. Dies sei jedoch vorab mit dem Landratsamt besprochen worden.

     

    Auf Nachfrage von STR. Sigmund stimmt Herr Käser zu, die Parkplätze seien entsprechend des Plans vor dem Gebäude entlang der Straße vorgesehen. Da ansonsten die Parkplätze des GSV einbezogen werden, fragt sich STR. Sigmund, ob die vorgesehenen Parkplätze vor dem Gebäude überhaupt notwendig werden. BM Dieterich halte dies für sinnvoll.

     

    STR. Bosler verweist auf die Skizze auf Seite 14 und möchte wissen, ob die Gasleitung entlang der Straße verlaufe. Herr Käser erläutert, die Leitung verlaufe eigentlich außerhalb des Plangebietes. Der in den Einwendungen geforderte Schutzstreifen sei jedoch berücksichtigt. Diesbezüglich sei immer die Abstimmung mit dem Leitungsträger erforderlich.

     

    STR. Esenwein interessiert, wie die Restfläche, die nicht bebaut werde künftig gestaltet werden solle. Es gebe zwar eine Einfriedung mit Bäumen, zur Restfläche werde jedoch keine Aussage getroffen. STR. Esenwein halte es für sinnvoll, wenn die Baumaßnahme mit einer ökologischen Maßnahme unterstützt würde. Er denke hierbei eventuell an eine Dachbegrünung. Herr Käser teilt mit, als Grundlage für den Bebauungsplan habe das Baugesuch gedient. Sofern von Seiten des Gremiums eine Dachbegrünung gewünscht werde, müsse dies nochmals mit dem Antragssteller besprochen werden. Die Stadt ist Eigentümer und habe daher das Planungsrecht.

     

     

    STR. Esenwein stellt daraufhin den Antrag, die Dachbegrünung als Festsetzung im Bebauungsplan mit aufzunehmen. Dadurch würde die Fläche, die durch den Bau zementiert werde oben wieder geschaffen und hätte so auch positive Einflüsse.

     

     

    BM Dieterich stellt den Antrag von STR. Esenwein, die Festsetzung einer extensiven Dachbegrünung mit in den Bebauungsplan aufzunehmen, zur Abstimmung.

     

    STRin Suchanek-Henrich erläutert, geplant sei die Ausführung eines Pultdachs, das entsprechend mit einer Solaranlage bestückt werden könne. Es müsse dann geprüft werden, wie dies integriert werden könne.

     

    BM Dieterich weist daraufhin, dass STRin Suchanek-Henrich in diesem Tagesordnungspunkt als Planerin befangen ist.

     

     

    BM Dieterich stellt den Antrag von STR. Esenwein, die Festsetzung einer extensiven Dachbegrünung mit in den Bebauungsplan aufzunehmen, zur Abstimmung:

     

    Der Antrag wird in Abwesenheit von STRin Suchanek-Henrich  (wegen Befangenheit) mit sechs Gegenstimmen (STR. Naffin, STRin Muth, STR. Jesser, STR. Gutbrod, STR. Barth, STR. Xander) und zwei Enthaltungen (STRin Giebler, STRin Bäzner-Daubenthaler) mehrheitlich beschlossen.

     

    Die Festsetzung einer extensiven Dachbegrünung wird daher aufgenommen.

     

     

     

    Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und der Satzungsbeschluss werden in Abwesenheit von STRin Suchanek-Henrich (wegen Befangenheit) mit einer Gegenstimme (STR. Barth) und drei Enthaltungen (STR. Xander, STRin Bäzner-Daubenthaler, STRin Giebler) mehrheitlich beschlossen.

  • Tagesordnungspunkt 5

    Bebauungsplan und örtliche Bauvorschiften

    „Täle, 1. Änderung“, Gemarkung Güglingen-Eibensbach

    - Satzungsbeschluss

    - Vorlage Nr. 109/2016 -

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 109/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    Auf Nachfrage von STR. Scheerle bestätigt Herr Gohm, die Kostentragungsvereinbarung mit dem "Verursacher" sei abgeschlossen.

     

     

    BM Dieterich stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    a) Abwägung der eingegangen Stellungnahmen

     

    Die Abwägung der eingegangenen Anregungen erfolgt entsprechend der Stellungnahme der Verwaltung und entsprechendem Beschlussvorschlag.

     

    b) Satzungsbeschluss

     

    Die Satzung wird wie in der Vorlage unter Punkt b) abgedruckt beschlossen.

     

     

    Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

  • Tagesordnungspunkt 6

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan und örtliche Bauvorschiften

    „Flügelausee“

    - Aufstellungsbeschluss

    - Vorlage Nr. 110/2016 -

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 110/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    BM Dieterich erläutert, in der heutigen Sitzung sei zunächst der Aufstellungsbeschluss zu fassen, um das nötige baurechtliche Verfahren anzustoßen. Ansonsten müsse das LRA das Regierungspräsidium über den Widesrpruch entscheiden lassen.

     

    Das Landratsamt habe der Verwaltung aufgezeigt, dass nur über diesen Weg das nötige Baurecht geschaffen werden könne. Ziel des Verfahrens sei es, den Betrieb des Kiosks mit Toilettenanlage im jetzigen Zustand auf Dauer zu sichern und das entsprechende Baurecht dafür zu schaffen.

     

    Die schriftliche Zusage liege der Verwaltung vor, dass alle aus dem Verfahren entstehenden Kosten von den Antragsstellern übernommen werden .

     

     

    Auf Nachfrage von STR. Esenwein bestätigt BM Dieterich die genauen Festsetzungen würden in einem nächsten Schritt beschlossen, heute ginge es lediglich um die politische Willensbildung.

     

    STR. Dr. Stark möchte wissen, ob in dem Umfang des Bebauungsplans alle Grundstück von Layher enthalten seien. BM Dieterich teilt mit, der Bebauungsplan enthalte alle Grundstücke, die mit diesem Verfahren jetzt zusammenhängen.

     

    STR. Dr. Stark interessiert weiter, ob die Forderungen, die er in einer nichtöffentlichen Sitzung genannt habe, aufgenommen und berücksichtigt worden seien. BM Dieterich entgegnet, die Anmerkungen seien an den Planer weitergegeben worden.

     

    Bezüglich des Zuschnitts der Flurstücke merkt STR. Bosler an, die Einrichtungen um die es gehe und die als Zweck des Bebauungsplans beschrieben seien, befinden sich alle auf dem Flurstück 1548. Er frage sich daher ob eine Erweiterung des Geltungsbereichs um weitere Flurstücke sinnvoll ist. BM Dieterich erläutert, dies werde sicherlich nochmals zu diskutieren und auch mit dem Landratsamt zu besprechen sein. BM Dieterich könne derzeit auch noch keine Einschätzung abgeben, ob die Genehmigung so erteilt würde.

     

    Auf Nachfrage von STR. Bosler, welche Flächen in dem vorgesehenen Geltungsbereich der Stadt gehören, teilt BM Dieterich mit, der Weg und das Flurstück 1558 befinde sich in städtischen Eigentum, sei jedoch verpachtet. Der Flügelaubach sei darüber hinaus auch städtisch.

     

    STR. Burrer interessiert, ob auch das Flurstück 1544 in städtischem Eigentum ist und ob hierfür ein Pachtvertrag bestehen bzw. für das Gebäude. BM Dieterich und Herr Gohm informieren, es handle sich dabei um das Behälterbecken. Ob ein Pachtvertrag bestehe müsse geprüft werden.

     

    Letztendlich, stellt STR. Esenwein klar, sei es im Sinne aller, die bestehenden Einrichtungen zu erhalten, dies sei auch das politische Ziel gewesen. Bei Betrachtung des Gesamtgebietes sei es möglicherweise nicht schlecht, in diesem Gebiet die künftige Nutzung festlegen zu können. STR. Esenwein erachtet die von der Verwaltung vorgeschlagene Vorgehensweise für richtig. BM Dieterich erläutert, das Gebiet sei bewusst etwas größer gewählt worden, um gegebenenfalls auch naturschutzrechtliche Maßnahmen dort realisieren zu können. Das eigentliche Baufenster werde sehr eng um das Bestandsgebäude herum ausfallen.

     

     

    BM Dieterich stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    Das Bebauungsplanverfahren Sondergebiet zur Naherholung „Am Flügelausee“ wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt und öffentlich bekanntgemacht, das Planverfahren wird eingeleitet.

     

    Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

  • Tagesordnungspunkt 7

    Kulturamt

    - Bericht / Ausblick

    - Vorlage Nr. 122/2016 -

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 122/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    Nachdem Frau Hirschmann nun bereits einige Zeit bei der Stadt Güglingen tätig ist und sehr gute Arbeit leistet, möchte BM Dieterich ihr heute gerne die Gelegenheit geben, über ihre Arbeit und ihre Planungen zu berichten.

     

    Frau Hirschmann dankt BM Dieterich für die Möglichkeit, ihre Arbeit im Gremium präsentieren zu können. Nach nunmehr fast 2 Jahren in Güglingen habe ihr sehr daran gelegen. Der Schwerpunkt ihrer heutigen Vorstellung werde auf der Veranstaltungsreihe in der Herzogskelter liegen, da dies auch der Kern der Kulturarbeit der Stadt Güglingen sei und - erfreulicherweise - auch in der Bürgerbefragung im Rahmen des Stadtentwicklungsprozesses positiv hervorgehoben wurde.

     

    Im Folgenden wird im Wesentlichen auf die als Anlage beigefügte Präsentation von Frau Hirschmann verwiesen.

     

    Es sei für Frau Hirschmann sehr erfreulich, dass die RMZ für die Güglinger Bürger die Informationsquelle Nr. 1 ist - dies habe auch die Bürgerbefragung ergeben. Erfreulich sei darüber hinaus, dass in der Heilbronner Stimme nahezu alles so veröffentlicht wird, wie von der Stadt an die Redaktion übermittelt wird.

     

    Die Homepage habe Wirkung sowohl nach innen als auch nach außen. Seit 2013 bereits sei die Homepage im heutigen Design mit der Firma Klick aus Cleebronn gestaltet. Im letzten Jahr, berichtet Frau Hirschmann, habe dann gemeinsam mit Herrn Holzwarth von der Firma Klick eine Überarbeitung stattgefunden.Die Auswertung der Besucherzahlen weise seit 2015 konstant hohe Zahlen auf. Im Jahr 2016 liege man bisher monatlich sogar bei rund 6.000 bis 8.000 Besucher. Herr Holzwarth habe dieses Ergebnis für Kommunen in der Größenordnung von Güglingen als recht gut bewertet.

     

    Frau Hirschmann weist daraufhin, dass kurz- bis mittelfristig auch das Thema "responsive Design" angegangen werden sollte, um die Homepage auch über Smartphones oder Tablets komfortable anschauen zu können. Dies werde ihres Erachtens sicherlich notwendig sein, um die Homepage dauerhaft attraktiv zu halten. Der Neckar-Zaber-Tourismus sowie die Stadt Lauffen hätten diese Umstellung bereits vorgenommen. Die Schwierigkeit, informiert Frau Hirschmann, liege darin, dass die Umstellung mit sehr viel Arbeit verbunden ist, da alle Inhalte neu angeordnet werden müssen. Dies habe wiederum relativ hohe Kosten zur Folge.

     

     

    Zum Thema Veranstaltungen informiert Frau Hirschmann, in 2015 habe es von städtischer Seite rund 40 Veranstaltungen gegeben.

     

     

    Die Veranstaltungsreihe in der Herzogskelter starte in diesem Herbst in die 36. Saison und habe damit auch schon eine große Tradition in Güglingen. Die Auswahl der Stücke müsse sich immer an den Bedürfnissen der Besucher anpassen. Die erste, tatsächlich selbst gestaltete Saison sei für Frau Hirschmann die Saison 2015/16 gewesen.

     

    Grundsätzlich habe sich bei den Planungen auch die Frage des Abos gestellt, das es seit jeher in Güglingen gegeben hatte. Sinkende Abonnentenzahlen seien landauf, landab festzustellen. Frau Hirschmann habe sich trotz allem recht schnell entschieden, das Abo zunächst beizubehalten und zu versuchen, junge Generationen zu gewinnen. Der erste Schritt hierfür sei die Gestaltung eines neuen Flyers gewesen. In einem zweiten Schritt habe sie die "Spielplanvorstellung" ins Leben gerufen, die bislang gut angenommen worden sei und auch die Ressonanz in der Presse sei positiv gewesen. Frau Hirschmann berichtet weiter, der Vorverkauf im Juni / Juli sei recht gut angelaufen. Der zweite Vorverkaufsansturm beginne hoffentlich nach der Sommerpause im September.

     

    Gut angenommen werde auch das Schultheater. Erfreulich sei beispielsweise der Besuch einer Eppinger Schule im vergangenen Jahr. Problematisch sei bei auswärtigen Schulen selbstverständlich immer die Anfahrt. Das Schultheater werde nach der guten Resonanz im vergangenen Jahr beibehalten.

     

    Bezüglich der in der Präsentation und der Tischvorlage aufgeführten Zahlen weist Frau Hirschmann darauf hin, dass bei Detailfragen gerne auch Einsicht in die Abrechnungen genommen werden könne. Ein großer Posten seien jährlich die Honorare, hierzu kommen jedoch auch noch einige Kosten hinzu, wie Nebenkosten (Anfahrt, Unterkunft, Catering, Künstlersozialkasse), Reservix und GEMA. Festzustellen sei, dass immer mehr Veranstaltungen genehmigungspflichtig werden. Die Kosten für Reservix steigen ebenfalls jährlich und korrelieren mit den Besucherzahlen.

     

    Im Vergleich zu den Vorjahren falle sicherlich die deutliche Steigerung der Kosten für Plakate und Flyer auf. Der neue Faltflyer (Leporello) sei natürlich teurer, aber nachdem die Einrichtung nun gemacht sei fallen ab diesem Jahr nur noch die Druckkosten ins Gewicht.

     

    Ein paar Veranstaltungen werde Frau Hirschmann zusätzlich über Plakate bewerben, da Plakatwerbung in der Öffentlichkeit - auch in den umliegenden Gemeinden - wahrgenommen. Dies sei zwar wiederum ein gewisser Kostenfaktor, Frau Hirschmann halte dies jedoch im Vergleich zum Nutzen vertretbar.

     

    Frau Hirschmann zeigt sich mit den in der Tischvorlage und der Präsentation dargestellten Besucherzahlen im vergangenen Jahr sehr zufrieden. Sie sei überrascht, seit 2015/16  30 Neuabonnenten gewonnen zu haben. Es sei dadurch gelungen, die gekündigten Abos aufzufangen und sogar noch ein paar neue Abos hinzuzugewinnen. Die derzeit rund 155 Abos bedeuten Einnahmen von rund 13.000 Euro. Die bisher für die neue Spielzeit erzielten Einnahmen von rund 19.000 Euro stimmen Frau Hirschmann positiv.

     

     

    Das Thema Stadtmarketing beinhalte vor allem die 3 jährlich stattfindenden Märkte - Palmmarkt, Weihnachtsbummel sowie der Herbstmarkt, die alle gemeinsam mit der GiGA, v.a. mit Frau Eichhorn und Herrn Windolph gestaltet werden. Dieses 3er Team habe sich bislang gut bewährt, die Beteiligten arbeiten gut und gerne zusammen, dies solle daher auch so belassen werden. Der Weihnachtsbummel biete vor allem auch Vereinen und Schulklassen eine Möglichkeit sich zu beteiligen. Der Markt im Herbst direkt nach den Sommerferien habe sich vor allem für Schulen und Kindergärten für nicht machbar erwiesen.

    In diesem Jahr habe Frau Hirschmann mit dem Naturparkmarkt eine tolle Alternative für den Herbstmarkt gewinnen können. Der Naturparkmarkt werde gemeinsam mit dem Naturparkzentrum organisiert. Wunsch wäre, diesen Markt regelmäßig in Güglingen zu veranstalten und als Markt aus dem unteren Bereich des Naturparkzentrums zu etablieren.

    Der Palmmarkt im Frühjahr habe bereits sechs Mal stattgefunden und habe sich als Kunsthandwerkermarkt inzwischen etabliert. 

     

     

    Ebenfalls zum Stadtmarketing gehöre der Bereich Werbung. Sowohl für die Kultur als auch für andere Veranstaltungen und generell das Image der Stadt spiele dies eine große Rolle. Routinemäßig habe die Stadt Güglingen 1x im Monat unter der Seite "Das Obere Zabergäu" Raum für Anzeigen und Bild- und Redaktionsteil und sei hier in der Regel sehr präsent.

     

    Im Zabergäu-Leintal-Anzeiger erscheine Güglingen im Schnitt in jeder 2. Ausgabe, zu Zeiten in denen viel los ist, gegebenenfalls in jeder Ausgabe. Der Zusammenhang sei für Frau Hirschmann hier auch tatsächlich messbar, am Tag nach einer Anzeige im Zabergäu-Leintal-Anzeiger sei eine erhöhte Resonanz erkennbar.

     

    Bezüglich der städtischen Flyer generell sehe Frau Hirschmann Bedarf, die Flyer zu überarbeiten. Mitunter seien die Flyer in die Jahre gekommen oder fehlen völlig. Zu Stadtführungen in Güglingen gebe es beispielsweise keinen Flyer, Frau Hirschmann vermutet, dass diese daher nicht so viel gebucht werden. Zu Führungen im Römermuseum habe Frau Hirschmann gemeinsam mit Herrn De Gennaro einen neuen Flyer entwickelt, dieser werde nächste Woche erscheinen.

    Kurz- und mittelfristig habe Frau Hirschmann das Ziel, auch zur Herzogskelter (deren Hintergründe etc.) einen Flyer zu entwerfen, ebenso zur Kunst in Güglingen und zur Mauritiuskirche.

     

    Seit dem vergangenen Jahr erscheinen die Anzeigen zu Veranstaltungen in Güglingen in der Heilbronner Stimme auch unter "Exklusive Veranstaltungen". Frau Hirschmann bewertet dies sehr positiv, da diese recht groß seien und im Gegensatz zu anderen Anzeigen in der Heilbronner Stimme kostenfrei sind.

     

     

    Neben den genannten Bereichen gehöre auch der Bereich Tourismus zum Aufgabengebiet von Frau Hirschmann. Im wesentlichen laufe dies über den Neckar-Zaber-Tourismus. Dies sei ein wirklich toller Verband und die Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern in Brackenheim und deren Einsatz seien sehr gut. Bei Nachfragen könne Frau Hirschmann mit umgehender Hilfe rechnen. Sie würde den Verband im Gegenzug gerne mit den zuvor angesprochenen Flyern versorgen.

     

    Die in der Präsentation genannten Nutzer der Pauschalangebote seien zwar vielleicht keine große Zahl. Jeder Gast sei jedoch wiederum ein Multiplikator und besuche möglicherweise auch das Römermuseum oder ein örtliches Restaurant. Frau Hirschmann könne sich vorstellen, auch einmal eine Pauschale zu entwickeln, in die Kulturveranstaltungen mit integriert sind.

     

    Schwerpunkt im Tourismus werde in diesem und im nächsten Jahr das Thema Wandern sein. Seit einigen Jahren bereits erfahre auch alles rund um den Wein gute Resonanz. In diesem Bereich könne und sollte aus Sicht von Frau Hirschmann der Weinbrunnen eine größere Rolle spielen.

     

     

    Dies, schließt Frau Hirschmann ihren Bericht, sei nun ein Überblick über ihre Tätigkeit in Güglingen. Sie betont in diesem Zusammenhang, die Arbeit mache ihr nach wie vor sehr viel Spaß.

     

     

    STR. Xander dankt Frau Hirschmann für diesen sehr interessanten Bericht. Er bittet darum, die Zahlen wie sie für die Herzogskelter vorgestellt wurden, wenn möglich für den Kulturflirt nachzureichen. Frau Hirschmann sagt zu, eine entsprechende Übersicht zusammenzustellen.

     

    Bei Betrachtung der Auswertungen zeigt sich für STR. Xander, dass sich die Neuentwicklung des Leporello durchaus gelohnt habe, sowohl die Besucherzahlen als auch die Einnahmen seien erhöht worden. Die Arbeit von Frau Hirschmann sei sehr lobenswert.

     

    Bezüglich der Plakatierungen habe Frau Hirschmann lediglich Brackenheim, Güglingen und Kleingartach erwähnt. Er meint, ob nicht auch eine Plakatierung in Cleebronn überlegenswert wäre. Frau Hirschmann berichtet, sie habe sich in den umliegenden Kommunen Angebote für Plakatierungen eingeholt. Zunächst habe sie geplant, die Veranstaltungen in allen umliegenden Kommunen zu bewerben, sei dann jedoch überrascht gewesen von den hohen Gebühren. Pfaffenhofen sei bereits über die RMZ abgedeckt, Bürger aus Zaberfeld fahren oftmals durch Güglingen und würden so die Werbung wahrnehmen. Die Gemeinde Cleebronn habe Frau Hirschmann zunächst aufgrund der hohen Gebühren aus der Plakatierung herausgenommen, da zunächst für sie auch nicht einschätzbar gewesen sei, wie gut die Werbung angenommen werde. Nach momentanem Stand gehe sie jedoch davon aus, dass sie einzelne Veranstaltungen künftig auch in Cleebronn bewerben werde, da dies von der räumlichen Entfernung sicher sinnvoll sei. Für die Spielplanvorstellung habe Frau Hirschmann explizit Reservixkunden aus Cleebronn angeschrieben.

     

    Auch STRin Suchanek-Henrich lobt die sehr gute Arbeit von Frau Hirschmann. Toll sei der Besucherzuwachs. Es sei deutlich festzustellen gewesen, dass die Spielplanvorstellung die Leute näher gebracht habe und die Leute zum Besuch einer Veranstaltung bringe. Der neue Flyer spreche alle an und sei eine gute Neuentwicklung.

     

    STR. Esenwein stellt fest, wenn jemand gute Ideen hat, die Arbeit Spaß macht und die Möglichkeit besteht, die Ideen umzusetzen dann sei dies sehr effektiv. Frau Hirschmann habe sehr viele neue Ideen reingebracht, nicht nur im Bereich Herzogskelter. Die Stadt habe mit ihr eine gute Entscheidung getroffen und könne sehr froh darüber sein. STR. Esenwein gratuliert für die gute Arbeit.

     

    STR. Gutbrod schließt sich dem Dank und den Glückwünschen an. Ihn interessiert, ob sich eine Aussage zum Einzugsgebiet der Herzogskelterbesucher treffen lässt. Frau Hirschmann entgegnet, über Reservix lasse sich viel sagen. Hauptsächlich stammen die Besucher aus Zaberfeld, Pfaffenhofen, Bönnigheim, Nordheim, Lauffen, Brackenheim, aber auch aus Heilbronn, Freudental, Bietigheim und Ludwigsburg. Bei größeren Veranstaltungen wie beispielsweise "Heinrich Del Core" kämen die Besucher durchaus von überall her, die Besucher suchen dann gezielt nach diesen Veranstaltungen.

     

     

    BM Dieterich fasst zusammen, das Gremium nehme mit großer Zufriedenheit Kenntnis von Frau Hirschmanns Bericht und ihrer Tätigkeit und wünsche sich, dass sie weiterhin so motiviert und mit so viel Freude dabei ist.

  • Tagesordnungspunkt 8

    Panoramawand Bauhof

    - Vorstellung der künstlerischen Vorlage

    - Vorlage Nr. 111/2016 -

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 111/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    Der Gedanke, die Außenwand des Bauhofs zu nutzen, so BM Dieterich, sei bereits älter und es habe auch bereits viele Vorschläge dazu gegeben. Das Gremium habe der Verwaltung die Aufgabe übertragen, nach Sponsoren zu suchen. Nachdem diese nun in geforderter Höhe gefunden wurden, spreche aus Sicht von BM Dieterich nichts gegen eine Umsetzung.

     

     

    Anhand der beigefügten Präsentation stellt Herr De Gennaro die künstlerische Vorlage der Panoramawand vor. Auf die Grundlagen solle an dieser Stelle nicht mehr großartig eingegangen werden.

     

    Herr De Gennaro habe einen aussagekräftigen Ausschnitt herausgegriffen, der die Detailvielfalt darstellen solle. Die Menschen würden nahezu 1:1 dargestellt, der dargestellte Ausschnitt wäre 11m lang und 5m hoch.

     

    Die Darstellungen, erläutert Herr De Gennaro, fußen auf den Grabungsbefunden und stellen auch soziale Unterschiede der damaligen Zeit dar. Es entstehe dadurch eine große Vielfalt und spiele sich viel ab auf dem Panorama. Durch die Aquarelltechnik könne alles sehr fein dargestellt werden.

     

    Zur Technischen Umsetzung informiert Herr De Gennaro, die Oberkante sei begrenzt durch die Oberkante der Bauhofwand. Die Regenrinnen müssen zu Wartungszwecken nach wie vor zugänglich sein.

     

    Anhand der Präsentation wird deutlich, wie kleinere - beispielsweise 2m auf 1m - Segmente das Motiv stören würden. Durch die im unteren Bereich dargestellten größeren Platten ergebe sich dagegen ein sehr viel ruhigeres Bild.

     

    STR. Sigmund schätzt, dass die 3. Variante mit den größeren Segmenten vermutlich die teuerste Variante wäre. Herr De Gennaro entgegnet, dies ließe sich so nicht sagen. Je größer das Plattenformat, desto weniger müsse für die Subkonstruktion aufgebracht werden. Er habe grobe Kostenkalkulationen eingeholt, die Spanne zwischen den einzelnen Anbietern sei jedoch sehr groß, sodass keine Prognosen angestellt werden können. Aus Sicht von STR. Sigmund wäre es erstrebenswert, so wenig Fugen wie möglich zu bekommen.

     

    BM Dieterich stellt fest, dies wären bereits die nächsten Schritte. Heute ginge es darum, zu entscheiden, ob sich der Gemeinderat mit den Zeichnungen von Herrn Ege einverstanden erklärt. Dies sei für STR. Sigmund keine Frage.

     

    STR. Xander zeigt sich überrascht. Für ihn sei bereits beim letzten Mal klar gewesen, dass sich die Stadt für die Konzeption von Herrn Ege entscheidet. Er habe daher angenommen, man sei bereits einen Schritt weiter und könne bereits über Kosten o.ä. sprechen.

     

    STRin Bäzner-Daubenthaler sei davon ausgegangen, heute ein komplettes Bild und nicht nur einen Ausschnitt zu sehen. Sie frage sich, ob der Rest ähnlich gestaltet ist. Der Ausschnitt sei bereits sehr ansprechend, sie interessiere aber, ob das komplette Bild vor dem endgültigen Druck noch zu sehen sei. Des Weiteren möchte sie wissen, ob die Wand begehbar sei oder ob die Stahlstützen direkt an der Wand angebracht seien. Herr De Gennaro erklärt, die Stärke der Regenrinne diktiere den Abstand der Panoramawand von der Rückwand. Vor der Produktion werde die Wand dem Gremium vorgestellt, momentan fehlen allerdings noch einige Colorationen.

     

    STR. Esenwein meint, aus der Vorstellung habe man einen klaren Eindruck davon bekommen, wie sie sich die Wand entwickelt. Er erachte als positiv, in den Darstellungen dahin zu gehen, ein möglichst realistisches Bild zu zeichnen und die Funde vor Ort darzustellen. Herr De Gennaro habe heute eigentlich bereits einen schlüssigen Segmentausschnitt gezeigt. Er gehe daher davon aus, dass auch der Rest schlüssig sein werde. Er sehe dies als gute Grundlage, die Realisierung so schnell wie möglich umsetzen zu können.

     

    STR. Esenwein habe der Vorlage entnommen, dass bei eventuellen Beschädigungen Reparaturen machbar wären. Beständigkeit und Reparaturmöglichkeit seien seines Erachtens wichtig, um das System auf Dauer zu haben.

     

    STR. Xander geht davon aus, dass mit Herrn Ege auch bereits Gespräche zum weiteren Vorgehen geführt wurden. Ihn interessiert, ob Aussicht darauf besteht, die eingestellten Kosten einzuhalten. Herr De Gennaro teilt mit, im Haushaltsplan seien 80.000 Euro eingestellt. Er sei sehr zuversichtlich, dass die tatsächlichen Kosten geringer ausfallen, auch wenn es unter anderem auch andere Kostenschätzungen gebe.

     

    Leider, so STR. Xander, müsse auch das Thema Vandalismus angesprochen werden. Hier müsse ein Verhältnis gefunden werden, dass einerseits nicht allzu viele Fugen nötig werden, andererseits aber auch nicht allzu teuer werde, wenn tatsächlich etwas ausgetauscht werden müsste. Herr De Gennaro weist daraufhin, da die Wand Richtung Osten zeige, müsse gegebenenfalls nach einiger Zeit ohnehin ein Austausch stattfinden.

     

    STRin. Suchanek-Henrich habe keine Zweifel an der Realisierung, bittet allerdings um eine erste Aussage zum zeitlichen Fenster. Herr De Gennaros Wunsch sei die Umsetzung noch in diesem Jahr. Wenn im September die Vergabe erfolge, dauere es vielleicht ca. 6 Wochen.

     

     

    BM Dieterich bestätigt, so sei die zeitliche Planung. Wenn der Gemeinderat heute seine Zustimmung erteile könnten auf dieser Grundlage die Angebote eingeholt werden.

     

    Das Gremium stimmt dieser Vorgehensweise einstimmig zu. Die Verwaltung werde auf dieser Grundlage Angebote einholen.

  • Tagesordnungspunkt 9

    Kindertagesstätten in Güglingen

    - Neufestsetzung der Kindergartenbeiträge 2016/2017

    - Vorlage Nr. 112/2016 -

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 112/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    Frau Koch weist auf einen kleinen Fehler in der Vorlage hin. Auf Seite 7 der 2. Tabelle "Anpassung, 60% des zusätzlichen Betreuungsentgeltes" sei versehentlich ein falscher Betrag angegeben. Es müsse immer 1 Euro hinzugerechnet werden - dadurch erhöhe sich auch der Gesamtbetrag jeweils um 1 Euro. Ansonsten, so BM Dieterich, sei alles ausgeführt.

     

     

    STR. Gutbrod stellt fest, die Vorschläge der Verwaltung entsprechen den Empfehlungen des Kindergarten-Ausschusses und seien so besprochen worden. Frau Koch teilt mit, zu diesem Thema habe es keine Kindergarten-Ausschusssitzung gegeben.

     

    STR. Xander stimmt zu, das Thema solle im Gremium nicht von vorne diskutiert werden. Das Thema sei im Kindergarten-Ausschuss behandelt worden, als Frau Koch krank war. Einziger Unterschied zum damals besprochenen sei die unter Punkt 1 genannte Erhöhung um + 1 %. Seines Erachtens könne dem zugestimmt werden.

     

    STR. Naffin bestätigt die Thematisierung im Kindergarten-Ausschuss. Der Konsens sei damals allerdings gewesen, die Kosten für dieses Jahr zu belassen und die Erhöhung um 1 Jahr auszusetzen. Ursprünglich sei man der Ansicht gewesen, die Beiträge nur alle 2 Jahre anzupassen. Die Erhöhung um 1% sei für ihn allerdings vertretbar vor dem Hintergrund dass nächstes Jahr vermutlich wieder eine Anpassung nötig werde und der Sprung dann zu groß würde. Er könne dem Antrag daher zustimmen.

     

    STR. Sigmund habe eine andere Wahrnehmung der Kindergarten-Ausschusssitzung. Man habe sich mehrheitlich darauf verständigt, momentan keine große Neuorientierung zu machen, sondern erst wenn die neuen Einrichtungen geschaffen sind, da dies dann sowieso nötig werde. Die Ausschussmitglieder hätten sich mehrheitlich darauf verständigt, momentan nichts zu verändern und die Erhöhung vom Gemeindetag auszusetzen. Dies habe zur Folge dieses Jahr mit Ausnahme der Essensbeiträge keine Veränderungen vorzunehmen.

     

    BM Dieterich entgegnet, im Kindergarten-Ausschuss seien viele weitergehende Veränderungen vorgeschlagen worden zur künftigen Gleichstellung der Kindergärten, nachdem bislang jeder Kindergarten ein unterschiedliches Profil und eine unterschiedliche Beitragsstruktur habe. Diese große Neustrukturierung sei allerdings verworfen worden. Insofern sollte sich die Stadt dem Grundsatzbeschluss, den normalen Anpassungen wie von den kommunalen Spitzenverbänden empfohlen zu folgen, anschließen.

     

    STR. Bosler ist der Auffassung, der Ausschuss habe sich darauf verständigt, sich der Empfehlung des Gemeindetages anzuschließen und lediglich keine neue Kalkulation anzustellen. Letztendlich komme man nicht darum herum, ansonsten müsste im nächsten Jahr prozentual eine viel höhere Anpassung vorgenommen werden. STR. Bosler könne daher der Erhöhung um 1% zustimmen.

     

    STR. Bosler verweist auf die Ausführungen, es werde vorgeschlagen, sich im kommenden Jahr grundlegend Gedanken über die Neugestaltung der Gebührenkalkulation und der Systematik zu machen. Dieses Argument sei für ihn nachvollziehbar. Da es sich dabei jedoch um eine strukturelle Entscheidung handle, rege er an, diese Thematik nicht nur im Kindergarten-Ausschuss zu behandeln, sondern dem Rest des Gremiums Gelegenheit zur Mitsprache einzuräumen. Das Thema solle seines Erachtens entweder im Gremium vorberaten oder der Kindergarten-Ausschuss in diesem Punkt für alle Interessierten geöffnet werde. BM Dieterich meint, dies könne dann im nächsten Jahr sicherlich so gehandhabt werden.

     

    STR. Burrer bittet um Erläuterung zu Punkt 6 des Beschlussantrags der Verwaltung. Frau Koch erläutert hierzu, es würden bisher bereits in den anderen Kindergärten 60% des Betreuungsentgeltes der Beiträge der Heigelinsmühle für das Einkommen bis 3.000 Euro für die Ganztagesbetreuung erhoben

     

    STR. Esenwein spricht sich klar gegen die Anhebung aus. Es gebe eine Studie der Bertelsmann-Stiftung, dass gerade Alleinerziehende mit Kindern besonders benachteiligt sind. Diese hätten häufig große Schwierigkeiten mit dem Arbeitslohn und es gebe mitunter enorme Bildungsnachteile. Bei einem Verdienst von beispielsweise 1420 Euro Brutto als Mindestlohn falle man abzüglich der Miete schon auf ALG II zurück. Letztendlich mahnt STR. Esenwein an, würden immer diejenigen belastet, die eigentlich leistungsbereit sind und arbeiten. Er könne daher nicht nachvollziehen, dass die Stadt in diesen Bereichen die Kosten erhöhe. Seines Erachtens müssten die Beiträge sogar alle 2 Jahre gesenkt werden. So würde versucht, die Einnahmenseite durch diejenigen  zu steigern, die weniger Geld haben. Stattdessen könnten beispielsweise auch im Bereich der Gewerbesteuer Einnahmen erzielt werden. Die Stadt biete gute Leistung an, von denen viele - auch Firmen - profitieren. Das Geld werde jedoch bei denjenigen geholt, die jeden Tag arbeiten gehen. STR. Esenwein sei daher nicht bereit, immer mehr die Mittelständler zu belasten. Die Lasten, die momentan auf Familien ausgetragen werden, sollten nicht weiter angehoben werden, auch wenn es einkommensabhängige Beträge gebe halte er dies nicht für sozialverträglich.

     

    STR. Naffin stellt fest, dass die genannte Erhöhung um 1% nicht die tatsächlich Erhöhung ist, sondern die zusätzliche Anpassung zusätzlich zu den Empfehlungen des Gemeindetages. Die tatsächlich Erhöhung liege daher im Schnitt bei 5%. Dies sei für ihn auch zu hoch, er plädiert daher dafür, dies zu belassen.

     

    STR. Xander zeigt sich verwundert über die unterschiedlichen Wahrnehmungen im Kindergartenausschuss. Er sei der Ansicht, dass Eltern, die Kinder im Kindergarten haben, nicht nur einkommensschwach sind, sondern es vielmehr auch dort eine "normale" Verteilung gebe wie in allen Bereichen. Die Diskussion, ob und um wie viel Beiträge erhöht werden, führe auch zu der Frage, wie viel die Stadt zuschießen wolle. Wenn die Beiträge ein paar Jahre über nicht erhöht werden und dann auf einmal eine stärkere Erhöhung folge, sei dies auch nicht sozial. Dies treffe dann denjenigen, der zu diesem Zeitpunkt gerade ein Kind im Kindergarten hat.

     

    Für die von STR. Esenwein beschriebenen Fälle sei darüberhinaus Punkt 7 gedacht. Daher könne er der Erhöhung so zustimmen.

     

    BM Dieterich ergänzt, einkommensschwache Familien bekommen außerdem die Beiträge vom Landratsamt übernommen.

     

    Für STR. Gutbrod ist die Forderung von STR. Esenwein eine gesamtstaatliche Aufgabe und keine reine Aufgabe für Kommunen.

     

    STR. Esenwein sieht die Belastungen nicht nur im Kindergartenbereich, sondern auch beim Studium, Ausbildung, etc. Familien könnten oftmals erst dann wirklich Geld zurücklegen, wenn die Kinder ihre Ausbildung bzw. ihr Studium abgeschlossen haben. Kinder sind unsere Zukunft und diesen werde das Geld weggenommen. STR. Esenwein könne es nicht unterstützen, dass Familien in Güglingen stärker belastet werden und denke dabei auch an Paare, die möglicherweise mehr verdienen.

     

    STR. Sigmund stellt klar, es "müsse" nicht erhöht werden, wie zuvor erwähnt wurde. Es müsse nicht im nächsten Jahr beispielsweise das doppelte erhöht werden, wenn dieses Jahr die Erhöhung ausgesetzt würde. Es sei nach wie vor eine freiwillige Entscheidung, der Empfehlung des Gemeindetages zu folgen.

     

    BM Dieterich entgegnet, dann müsse jedoch auch berücksichtigt werden, dass die Kostendeckung momentan bei nicht einmal 20% liege.

     

     

     

    BM Dieterich stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung - auf Antrag von STR. Esenwein wird über die Punkte einzeln Beschluss gefasst:

     

     

    1. Die Elternbeiträge in den Regelkindergärten werden an die Empfehlung des Gemeindetags für das Kindergartenjahr 2016/2017 angelehnt. Es erfolgt eine freiwillige Anpassung vor dem Hintergrund der im kommenden Beitragsjahr anstehenden Erhöhung der Beiträge um + 1%.

     

    Der Antrag wird mit 7 Gegenstimmen (STR. Naffin, STRin Muth, STR. Esenwein, STR. Sigmund, STR. Dr. Stark, STR. Ottenbacher, STR. Ernst) mehrheitlich beschlossen.

     

     

    2. Wie in den vergangenen Jahren sollen auch in Zukunft die Beiträge für alle Angebote nach der 11/12-Regelung erhoben werden.

     

    Der Antrag wird mit drei Enthaltungen (STR. Esenwein, STR. Dr. Stark, STR. Ottenbacher) mehrheitlich beschlossen.

     

     

    3. Die Verwaltung beantragt für das Angebot VÖ und Regelbetreuung in allen Kindergärten die Beiträge nicht zu unterscheiden und deshalb auf den Zuschlag von bis zu 25% auf den Regelbeitrag bei VÖ zu verzichten.

     

    Der Antrag wird mit sechs Enthaltungen (STR. Naffin, STRin Muth, STRin Suchanek-Henrich, STR. Esenwein, STR. Dr. Stark, STR. Ottenbacher) mehrheitlich beschlossen.

     

     

    4. Für die Betreuung von U3-Kindern in allen Kindergärten soll auf den Regelbeitrag ein Zuschlag von 50 % für das Kindergartenjahr 2016/2017 erhoben werden.

     

    Der Antrag wird mit fünf Gegenstimmen (STR. Sigmund, STR. Esenwein, STR. Dr. Stark, STR. Ottenbacher, STR. Ernst) und drei Enthaltungen (STR. Naffin, STRin Muth, STRin Suchanek-Henrich) mehrheitlich beschlossen.

     

     

    5. Für die Betreuungsangebote in der Kindertagesstätte Heigelinsmühle werden die Beiträge entsprechend der Anlage 1 festgesetzt.

     

    Der Antrag wird mit fünf Gegenstimmen (STR. Sigmund, STR. Esenwein, STR. Dr. Stark, STR. Ottenbacher, STR. Ernst) und drei Enthaltungen (STR. Naffin, STRin Muth, STRin Suchanek-Henrich) mehrheitlich beschlossen.

     

     

    6. Die Beiträge für die Ganztagesbetreuung in den Kindergärten Gottlieb-Luz und Herrenäcker werden für die Jahre 2016/2017 wie bisher um 60% angepasst.

     

    Der Antrag wird mit fünf Gegenstimmen (STR. Sigmund, STR. Esenwein, STR. Dr. Stark, STR. Ottenbacher, STR. Ernst) und drei Enthaltungen (STR. Naffin, STRin Muth, STRin Suchanek-Henrich) mehrheitlich beschlossen.

     

     

    7. Die Verwaltung wird bevollmächtigt bei schwierigen finanziellen Verhältnisse der Eltern und Alleinerziehenden Einzelfallentscheidungen zum Wohl des Kindes treffen zu können.


    Der Antrag wird mit zwei Enthaltungen (STRin Suchanek-Henrich, STRin Muth) mehrheitlich beschlossen.

  • Tagesordnungspunkt 10

    Tagespflegepersonen

    - Zuschuss

    - Vorlage Nr. 113/2016 -

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 113/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    BM Dieterich berichtet, der Sachverhalt sei in der Sitzung des Kindergarten-Ausschusses vorberaten und für gut geheißen worden mit der Bitte an die Verwaltung, dies weiter zu untersuchen.

     

    Als Schwägerin einer der Tagespflegepersonen erklärt sich STRin Xander für befangen.

     

    STR. Xander interessiert, ob und wie einfach das Handlung dieser Förderung in der Umsetzung ist. Ansonsten könne er sich vorstellen, dies für beispielsweise 1 jahr zunächst zu erproben. Frau Koch erläutert, die Stadt bekomme die abgeleisteten Stunden durch das Landratsamt mitgeteilt und gewähre dann dementsprechend die Förderung.

     

     

    BM Dieterich stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    Ab 01.09.2016 werden Tagespflegepersonen durch die Stadt Güglingen finanziell unterstützt. Diese erhalten für die Betreuung von Kindern außerhalb der Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen (Mo-Fr von 16.00 – 8.00 Uhr und am Wochenende) je Kind und Betreuungsstunde einen Zuschuss von 1,00 €.

    Der Zuschuss wird nur ausbezahlt, wenn die Tagesmutter keinen höheren Stundensatz als 4,50 € bzw. 5,50 € pro Betreuungsstunde/Kind von den Eltern verlangt (Empfehlung des Landratsamtes).

     

    Der Antrag wird in Abwesenheit von STRin Xander (wegen Befangenheit) mit einer Enthaltung (STRin Bäzner-Daubenthaler) mehrheitlich beschlossen.

  • Tagesordnungspunkt 11

    Feldwegprogramm 2016

    - Umsetzung der Maßnahmen

    - Vorlage Nr. 114/2016 -

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 114/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    STR. Xander beantragt, die Maßnahmen, die entsprechend des Beschlussantrags der Verwaltung auf die Jahre 2016 und 2017 verteilt werden sollen, alle bereits für 2016 vorzusehen mit der Begründung, dass derzeit ein erheblicher Nachholbedarf bestehe. Von 2010 bis 2014 seien rund 710.000 Euro an Haushaltsmittel eingestellt worden, bewirtschaftet habe man jedoch nur 270.000 Euro. Bedarf sei in jedem Fall da. Er plädiere daher dafür, auch die Maßnahmen Nr. 1 und 5 bereits im Jahr 2016 umzusetzen.

     

    Von der Abwicklung her sehe BM Dieterich kein Problem, die Finanzierung müsse dann im Nachtrag erfolgen.

     

    Der Vollständigkeit halber weist Herr Gohm daraufhin, dass ein Feldweg im Bereich Schleebaum Richtung Hummelberg außerplanmäßig gerichtet werden musste, da dieser extrem ausgeschwemmt gewesen sei. Die Kosten seien noch nicht von den Restmitteln abgezogen.

     

    STR. Esenwein spricht sich auch dafür aus, die für 2017 geplanten Maßnahmen bereits in 2016 umzusetzen.

     

     

    Entsprechend des Antrags aus der Mitte des Gremiums stellt BM Dieterich den Beschlussantrag wie folgt zur Abstimmung:

     

    Alle die in der Sitzungsvorlage Nr. 114/2016 (Feldwegeprogramm 2016 - Umsetzung der Maßnahmen) aufgeführten Maßnahmen sollen in 2016 durchgeführt werden.

     

    Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

  • Tagesordnungspunkt 12

    Bausachen

    a)        Eibensbacher Straße 41, Güglingen

                - Nutzungsänderung Garage in zusätzlichen Wohnraum

                - Vorlage Nr. 115/2016 -

    b)        Marktstraße 29, Güglingen

                - Renovierung und Restaurierung des Wohnhauses

                - Vorlage Nr. 116/2016 -

    c)        Schützenheim, Gewann Schwenkerstal, Güglingen

                - Erweiterung der Küche

                - Vorlage Nr. 117/2016 -

    d)        Weinsteige 14, Güglingen

                - Erstellung eines Carports

                - Vorlage Nr. 118/2016 -

    e)        Römerstraße 3, Güglingen

                - Neubau eines Bürogebäudes mit Stellplätzen, Solarcarport

                  und Photovoltaikanlage

                - Vorlage Nr. 119/2016 -

    f)         Heilbronner Straße 43, Güglingen

                - Nutzungsänderung Garage in Wohneinheit und Abbruch des

                  bestehenden Garagenanbaus

                - Vorlage Nr. 120/2016 -

    g)        Weitere

                - ohne Vorlage -

     

    Eine Veröffentlichung der Vorlagen auf der homepage der Stadt Güglingen ist aus datenschutzrechtlichen Gründen leider nicht möglich.

    Protokoll

     

    a) Eibensbacher Straße 41, Güglingen - Nutzungsänderung Garage in zusätzlichen Wohnraum

     

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 115/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    STR. Sigmund fragt, ob diese Maßnahme bereits umgesetzt sei. Einen der Stellplätze halte er für sehr unpraktisch für das hintere Gebäude. Herr Gohm teilt mit, die betroffenen Nachbarn hätten sich die Pläne angeschaut und dies zu Protokoll gegeben. Das Landratsamt werde dann darüber entscheiden. BM Dieterich ergänzt, die Verwaltung habe das Vorhaben in der vorgelegten Form für machbar gehalten.

     

     

    BM Dieterich stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    1. Die Stadt Güglingen stimmt der geplanten Nutzungsänderung – Nutzungsänderung Garage in zusätzlichen Wohnraum - auf dem Flurstück 1943, Eibenbacher Straße 41 in Güglingen, zu.
    2. Das Einvernehmen der Stadt Güglingen wird entsprechend § 30 BauGB i.V.m. § 31 BauGB erteilt.
    3. Grundlage bilden die alten Planunterlagen des Architekturbüros Albrecht Sindel, Güglingen, aus dem Jahr 1968 mit den Eintragungen des Bauherrn sowie der Auszug aus dem Liegenschaftskataster des Vermessungsamtes Landkreis Heilbronn vom 08.04.2016.

     

    Der Antrag wird in Abwesenheit von STR. Xander mit 2 Enthaltungen (STR. Sigmund und STR. Esenwein) mehrheitlich beschlossen.

     

     

     

     

    b) Marktstraße 29, Güglingen - Renovierung und Restaurierung des Wohnhauses

              

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 116/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    BM Dieterich erläutert, im Zuge der im Innern stattgefundenen Arbeiten habe sich gezeigt, dass verschiedene Raumänderungen nötig werden.

     

    STR. Xander stellt klar, die Stadt könne froh sein, wenn dort etwas passiert. Er frage sich jedoch, wo die Stellplätze für die geplanten 3 Wohnungen sein sollten. BM Dieterich entgegnet, möglicherweise müsste diese abgelöst werden. Herr Gohm ergänzt, auf dem Grundstück sei nicht genügend Platz. Dadurch, so STR. Xander, werde jedoch die Parkplatzproblematik nicht gelöst. Daher stelle sich für ihn die Frage, ob eine Stellplatzablöse der Stadt genüge.

     

    BM Dieterich meint, für eine, möglicherweise auch für 2 Wohnungen dürfe das Gebäude Bestandsschutz haben, für die 3. Wohnung sei dies fraglich. Dieses Thema bestehe allerdings im gesamten Deutschen Hof. STR. Xander gibt zu bedenken, dass jetzt von einer auf 3 Wohnungen aufgestockt werde. Herr Gohm erklärt, maßgeblich sei, was im Bestand gewesen sei.

     

    STR. Xander schlägt als Kompromiss vor, diesbezüglich nochmals das Gespräch mit dem Planer zu suchen. BM Dieterich betont, dass das Gebäude sach- und fachgerecht restauriert werde und dort Wohnungen entstehen, sei sicherlich im Interesse aller. Bezüglich der Stellplätze müsse nochmals mit Herrn Kenter und dem Landratsamt gesprochen werden, wie hier zu einer vernünftigen Lösung gelangt werden kann. STR. Esenwein merkt an, die Tiefgarage wäre in der Nähe.

     

    BM Dieterich sagt zu, die Verwaltung werde die Frage der Stellplätze nochmals mit den betreffenden Personen klären und stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

       

    1. Die Stadt Güglingen stimmt der geplanten Renovierung und Restaurierung des historischen Gebäudes auf dem Flurstück 10/5, Marktstr. 29 in Güglingen, zu.
    2. Das Einvernehmen der Stadt Güglingen wird entsprechend § 36 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 34 BauGB erteilt.
    3. Grundlage bilden die Planunterlagen des Architekturbüros Elvira Nägele, Güglingen, vom 19.04.2016.

     

    Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

     

    Zu der Anmerkung "die Entscheidung müsse ohnehin das Baurechtsamt klären" merkt STR. Xander an, hierfür sei es jedoch möglicherweise trotz allem ein Unterschied, ob die Kommune ihre Zustimmung erteilt habe oder nicht.

     

     

     

    c) Schützenheim, Gewann Schwenkerstal, Güglingen - Erweiterung der Küche

            

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 117/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    STR. Barth und STR. Jesser erklären sich in diesem Punkt für befangen.

     

     

    BM Dieterich stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    1.  Die Stadt Güglingen stimmt der geplanten Erweiterung der Küche im Schützenhaus auf dem Flurstück 4246/1 in Güglingen, zu.
    2. Das Einvernehmen der Stadt Güglingen wird entsprechend § 35 BauGB erteilt.
    3. Grundlage bilden die Planunterlagen des Architekturbüros Elke Reineke, Niedernhall vom 17.05.2016 sowie der Lageplan des KRK Käser Ingenieure GmbH & Co. KG, Untergruppenbach vom 20.04.2016.

     

    Der Antrag wird in Abwesenheit von STR. Barth und STR. Jesser (wegen Befangenheit) einstimmig beschlossen.

     

     

     

    d) Weinsteige 14, Güglingen - Erstellung eines Carports

     

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 118/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.     

     

    STRin Suchanek-Henrich erklärt sich in diesem Punkt für befangen.

     

    Auf Nachfrage von STR. Xander bestätigt die Verwaltung, dass öffentliche Verkehrsfläche auch der Gehweg sei.

     

     

    BM Dieterich stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    1. Die Stadt Güglingen stimmt dem geplanten Neubau eines Carports auf dem Grundstück Weinsteige 14, Flst. 3882/3 in Güglingen zu.
    2. Das Einvernehmen der Stadt Güglingen wird entsprechend § 30 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 31 BauGB erteilt.
    3. Der Mindestabstand von 1,50 Metern vom Carport zur öffentlichen Verkehrsfläche muss eingehalten werden.
    4. Die Befreiung zur Stellung des Carports außerhalb des Baufensters wird erteilt.
    5. Grundlage bilden die Planunterlagen und die Lageplanskizze des Architekturbüros Petra Suchanek-Henrich, Güglingen vom 21.06.2016.

     

    Der Antrag wird in Abwesenheit von STRin Suchanek-Henrich (wegen Befangenheit) mit einer Gegenstimme (STRin Bäzner-Daubenthaler) mehrheitlich beschlossen.

     

     

     

    e) Römerstraße 3, Güglingen

    Neubau eines Bürogebäudes mit Stellplätzen, Solarcarport und Photovoltaikanlage

     

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 119/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.   

     

    STR. Burrer erklärt sich in diesem Punkt für befangen.

     

    STRin Bäzner-Daubenthaler merkt an, es handle sich hier um ein neues Grundstück und die Baugrenzen seien bekannt. Faktisch würden diese nun an allen Seiten überschritten, dies könne sie nicht unterstützen. Frau Stöhr-Klein erläutert, Stellplätze seien außerhalb der Baugrenzen zulässig, dies sei mit dem Landratsamt im Vorfeld abgeklärt worden.

     

    STR. Scheerle verweist auf ein Grundstück gegenüber im Bereich Ochsenwiesenstraßen / Lindenstraßen. BM Dieterich erläutert, damals habe es sich um Garagen gehandelt, darüber hinaus gelte in diesem Fall der Bebauungsplan Lüssen, der das Vorhaben so zulasse.

     

    STR. Xander interessiert, ob Stellplätze und Carports dann gleichgesetzt seien. Frau Stöhr-Klein informiert, nach Mitteilung des Landratsamtes sei das Solardach unschädlich.

     

    STR. Xander sehe in der Überschreitung im östlichen Bereich durch die Terasse grundsätzlich kein Problem Er bittet allerdings darum, in der Genehmigung zur Befreiung den Passus aufzunehmen, dass Emmissionen zu dulden sind, beispielsweise durch Spritzmittel o.ä, um künftige Probleme zu vermeiden. BM Dieterich sagt zu, dies könne mit aufgenommen werden.

     

     

    BM Dieterich stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    1. Die Stadt Güglingen stimmt dem geplanten Neubau eines Bürogebäudes mit Errichtung eines Solar-Carports, Stellplätzen und einer Photovoltaikanlage in Güglingen, zu.
    2. Das Einvernehmen der Stadt Güglingen wird entsprechend § 30 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 31 BauGB erteilt.
    3. Der Überschreitung des Baufensters durch die Solar-Carports sowie eines Stellplatzes im Süden Grundstückes sowie der daraus resultierenden Unterschreitung des Grenzabstandes von 2,5 Meter um 1 Meter wird zugestimmt.
    4. Der Überschreitung des Baufensters durch 6 Stellplätze im Norden des Grundstückes wird zugestimmt.
    5. Der Überschreitung des Baufensters durch einen Teil der Terrasse im Osten des Grundstücks wird zugestimmt.
    6. Der Errichtung einer Werbestele außerhalb des Baufensters im Süden des Grundstückes wird zugestimmt
    7. Grundlage bilden die Planunterlagen des Architekturbüros Riemer Planung GmbH, Heilbronn, vom 22.06.2016 sowie der Lageplan des KRK Käser Ingenieure GmbH & Co. KG, Untergruppenbach vom 22.06.2016.

     

    Der Antrag wird in Abwesenheit von STR. Burrer (wegen Befangenheit) mit einer Gegenstimme (STRin Bäzner-Daubenthaler) mehrheitlich beschlossen.

     

     

     

    f) Heilbronner Straße 43, Güglingen

    Nutzungsänderung Garage in Wohneinheit und Abbruch des bestehenden Garagenanbaus

               

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 120/2016, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.   

     

     

    BM Dieterich stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    1. Die Stadt Güglingen stimmt der geplanten Nutzungsänderung Garage in Wohneinheit, Abbruch des bestehenden Garagenanbaus auf dem Flurstück 82/5, Heilbronner Str. 43 in Güglingen, zu.
    2. Das Einvernehmen der Stadt Güglingen wird entsprechend § 36 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 34 BauGB erteilt.
    3. Grundlage bilden die Planunterlagen des Paul Schöneck, Güglingen, vom 10.05.2016 sowie der Lageplan des Ingenieurbüros Michael Baumbusch, Brackenheim vom 24.06.2016.

     

    Der Antrag wird in Abwesenheit von STR. Gutbrod einstimmig beschlossen.

     

     

     

    g) Weitere

     

     

    1. Bauvorhaben Firma Gronover, Gewerbegebiet Lüssen

     

    Firma Gronover werde das Nachbargrundstück der Firma Hamann im Gewerbegebiet Lüssen erwerben. Alle Vorgaben des Bebauungsplans sind eingehalten.

     

     

     

    2. Frauenzimmern, Nelkenstraße 6 - Errichtung eines Doppelcarports

     

    Herr Gohm teilt mit, alle Vorgaben seien eingehalten.

      

     

     

    3. Frauenzimmern, Cleebronner Straße 6 - Abbruch einer bestehenden Scheune

     

    Auch hier, so Herr Gohm, seien alle Vorgaben eingehalten.

     

     

     

    4. Eibensbach, Tannenstraße 40 - Neubau einer Doppelhaushälfte

     

    Hier seien die Vorgaben des Bebauungsplans ebenfalls eingehalten.

     

  • Tagesordnungspunkt 13

    Bekanntgaben

    - ohne Vorlage -

     

    Protokoll

    1. Neubebauung Burrer-Areal

     

    BM Dieterich erinnert, bezüglich der Nebebauung des ehemaligen Burrer-Areals habe man sich verständigt, sich die Planungen in einer Sondersitzung vortragen zu lassen. Es habe sich nun gezeigt, dass dies im Juli nicht mehr möglich sein werde.

    Grund dafür sei, dass die Gewo sehr gründlich vorgehe. Es werden genaue Planungen hinsichtlich der möglichen Flächen für das Café, die Physiotherapiepraxis und das Familienzentrum erarbeitet um eine möglichst genaue Kalkulation vorstellen zu können. BM Dieterich gehe davon aus, dass die Sitzung hierzu Ende August / Anfang September stattfinden könne.

  • Tagesordnungspunkt 14

    Verschiedenes

    - ohne Vorlage -

     

    Anschließend werden nichtöffentliche Tagesordnungspunkte behandelt.

    Protokoll

    1. Heidelberg Historic Rallye:

     

    STR. Burrer ist aufgefallen, dass die Heidelberg Historic Rallye wieder auch über die Gemarkung der Stadt Güglingen führt. Vor zwei Jahren sei die Veranstaltung als "einmalig" angekündigt worden. Letztes Jahr sei die Verwaltung darauf aufmerksam gemacht worden, dass die Durchführung aufgrund der Belaubung der Weinberge sehr gefährlich werden könne. Nun führe die Rallye wieder über diese Strecke.

     

    BM Dieterich teilt mit, er habe diese Thematik mit dem Ortsbauernverband besprochen. Die Anmerkungen und Feststellungen seien übernommen und gegenüber dem Veranstalter kommuniziert worden. Es handle sich jedoch zum einen nur um ein recht kurzes Zeitfenster von wenigen Stunden. Zum anderen heiße es zwar "Rallye", vielmehr finde dort jedoch eine Gleichmäßigkeitsprüfung statt, bei der es gerade um das langsam Fahren gehe. Es müsse bedacht werden, dass dies auch Marketing für Güglingen sei und es dabei um das Renommee der Stadt gehe. Dort seien schließlich einige Menschen dabei, die ansonsten nicht nach Güglingen kommen würden. Die Streckenposten seien durch die Verwaltung angefordert und vom Veranstalter zugesagt worden.

     

     

    2. Abbruch des Gebäudes westlich des Rathauses

     

    Nachdem das Gebäude westlich des Rathauses endgültig abgebrochen und der Schotter eingerüttelt wurde, gehe STR. Sigmund davon aus, dass der Zaun bald wieder entfernt werde. Dies trage nicht zu einem guten Ortsbild bei.

     

    BM Dieterich teilt mit, der Zaun sei bereits deutlich eingerückt worden, solle jedoch nicht vollständig entfernt werden, um dort nicht den Eindruck zu erwecken, dass dort geparkt werden könne. Herr Gohm ergänzt, dies würde wiederum dazu führen, dass das eingearbeitete Material wieder abgetragen und nachgearbeitet werden müsse.

     

    STR. Sigmund regt an, die Fläche anderweitig, z.B. mit Baumstämmen o.ä. abzusperren.

     

     

    3. Tauchereinsatz Kläranlage

     

    STR. Esenwein berichtet, auf Nachfrage zum Tauchereinsatz aufgrund der Verschmutzung in der Kläranlage sei wohl mitgeteilt worden, dass dies auf Brennerein zurückgegangen sei. Diese hätten doch aber auch Rückhalteeinrichtungen. Er meint, ob es nicht auch sein könne, dass die Stadt mehr auf die Straßenreinigung achten müsste. Das Thema Straßenreinigungsmaschine sei bereits des Öfteren behandelt worden und es gebe immer wieder Anfragen von Bürgern, ob die Kehrmaschine nicht häufiger eingesetzt werden könne.

     

    Das Thema sei tatsächlich bereits mehrmals im Gremium diskutiert worden, allerdings immer mit dem Ergebnis, dass keine Kehrmaschine zum Einsatz komme. Wenn das Gremium die entsprechende Entscheidung treffe könne dies umgesetzt werden.

     

    STR. Esenwein regt an, Angebote einzuholen für einen Dienstleister, der regelmäßig die Straßen reinigt, dies würde auch zu einem besseren Stadtbild beitragen. BM Dieterich sagt zu, dies könne durchaus gemacht werden.

     

    Zur Klarstellung erläutert STR. Sigmund, bei der Unterschriftenliste bei der Firma Gerstle - wie zuvor erwähnt - ginge es um eine andere Kehrmaschine, nicht um die Straßenreinigung. BM Dieterich stellt klar, dabei gehe es um eine Maschine, die es bereits seit vielen Jahren nicht mehr gibt, weil diese nie funktioniert habe. Es seien Gerüchte im Umlauf, die Stadt habe eine Kehrmaschine, mit der der Deutsche Hof gereinigt werden könne. Es ginge dabei um eine Maschine, die einst an der Katharina-Kepler-Schule vorhanden gewesen sei und mit der versucht worden sei, den Deutschen Hof zu reinigen. Dies habe jedoch nicht funktioniert, da diese Maschine hierfür nicht geeignet sei. Die Maschine gebe es seit langem nicht mehr. Die vorliegende Unterschriftenlegende basiere auf der Legende, es existiere eine Maschine, die nur in Betrieb genommen werden müsse.

     

     

    4. Ortsdurchfahrt Frauenzimmern

     

    Bezüglich der Ortsdurchfahrt Frauenzimmern verweist STR. Xander auf den Beschluss der Mindestbreite von 6,50 m. An manchen Stellen würde es doch schmäler und die üblichen verwendeten Einlaufschächte 50x50 würden doch häufiger durch Fahrrädern und Autos überfahren, da die Fläche mitgenutzt werde. STR. Xander regt an, anstatt den üblichen Schächten 50x50 beispielsweise Schächte mit 80x25 zu verwenden, um weniger Fläche von der Fahrbahn zu nutzen.

     

    BM Dieterich berichtet, in der vergangenen Woche habe eine große Versammlung stattgefunden, an der viele Bürger teilgenommen hatten. In diesem Zusammenhang seien diese Dinge erläutert und informiert worden, dass wie von STR. Xander erwähnt rechteckige und dafür schmälere Schächte mit 25cm Breite verbaut werden.

     

    STR. Bosler bittet darum, das Gremium künftig auch von derartigen Ortsterminen in Kenntnis zu setzen, da diese ansonsten von Bürgern angesprochen würden, warum sie nicht an der Veranstaltung teilgenommen hätten. Auf Nachfrage von BM Dieterich erklärt Frau Hirschmann, die Veranstaltung sei nicht in der RMZ veröffentlicht worden, da die Terminierung für den Redaktionsschluss zu spät gewesen sei. Herr Gohm ergänzt, dass das Gremium zu diesen Veranstaltungen bislang noch nie eingeladen worden sei.

     

     

    5. Vollständige Barrierefreihei Bushaltestellen

     

    STR. Esenwein bittet um Information zum Thema "vollständige Barrierefreiheit" von Bushaltestellen. BM Dieterich informiert nach Rücksprache mit dem Landratsamt, die vorgesehene Planung in Frauenzimmern sei vollständig barrierefrei und müsse 2022 nicht umgebaut werden.

  • Tagesordnungspunkt 15

    Tagesordnung

    - Änderungen

     

    Protokoll

     

    STR. Esenwein beantragt für die Bürgerunion-Fraktion die Absetzung des Tagesordnungspunktes 3 der öffentlichen Sitzung. BM Dieterich bittet um Begründung des Antrags und erläutert, dieser Antrag stelle die Stadt vor Probleme. STR. Esenwein begründet den Antrag der BU mit der fehlenden Vorlage zu diesem Tagesordnungspunkt. BM Dieterich stellt klar, Herr Martin vom Ingenieurbüro Ippich sei in der Sitzung anwesend und könne die Planung detailliert erklären. Das Handout werde im Anschluss in das Ratsinformationssystem eingestellt. Es gehe lediglich um Gestaltungsdinge, die wesentliche Entscheidung sei, es umzusetzen. BM Dieterich plädiere daher dafür, Tagesordnungspunkt 3 wie vorgesehen zu behandeln und zu beraten.

     

    Eine Absetzung dieses Tagesordnungspunktes, betont BM Dieterich, habe auch die Konsequenz, dass sich das Gremium erst nach der Sommerpause wieder mit diesem Thema befassen könne und die Stadt dadurch in Terminnot gerate.

     

     

    BM Dieterich stellt den Antrag der Bürgerunion, Tagesordnungspunkt 3 der öffentlichen Sitzung abzusetzen zur Abstimmung:

     

    Der Antrag wird mit 4 Gegenstimmen (BM Dieterich, STR. Naffin, STRin Suchanek-Henrich, STRin Giebler) und einer Enthaltung (STRin Muth) mehrheitlich beschlossen.

     

    Tagesordnungspunkt 3 der öffentlichen Sitzung wird dementsprechend abgesetzt.

     

     

    STR. Xander möchte in diesem Zusammenhang generell anmerken, es sei festzustellen, dass Tagesordnungspunkte verstärkt ohne Vorlage in der Sitzung behandelt werden. Bei allem Verständnis erachte er es für machbar, eine Vorlage zu dem jeweiligen Tagesordnungspunkt einzustellen, um den Mitgliedern des Gremiums die Möglichkeit zu geben, sich besser vorzubereiten. Frau Hirschmann werde zwar sicherlich alles erläutern, aber er hätte sich beispielsweise auch zum Bericht aus dem Kulturamt eine Vorlage gewünscht.

     

    BM Dieterich stellt fest, in der heutigen Sitzung seien lediglich 2 von 12 Tagesordnungspunkte ohne Vorlage zu beraten.