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Ratsinformationssystem

Gemeinderatssitzung

Sitzung am 12.05.2026 um 19:00 Uhr

Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Kommunale Wärmeplanung

    Abschlussbericht

    Vorlage Nr. 63/2026

     

    Kurzprotokoll

    Der Gemeinderat befasste sich mit dem Abschlussbericht zur kommunalen Wärmeplanung. Dabei wurde erläutert, dass der Wärmeplan nach mehreren Beteiligungs- und Informationsschritten sowie einer öffentlichen Auslegung fertiggestellt wurde. Eingegangene Stellungnahmen wurden in den Bericht aufgenommen.

     

    Im Mittelpunkt standen die sogenannten Startermaßnahmen, die in den kommenden Jahren weiterverfolgt werden sollen. Diese betreffen unter anderem Wissenstransfer, Akzeptanz, Energieeffizienz, Sanierung kommunaler Liegenschaften sowie die Prüfung eines möglichen Wärmenetzes. Es wurde klargestellt, dass der Wärmeplan ein Planungsinstrument darstellt und konkrete Maßnahmen mit finanzieller Tragweite dem Gemeinderat später gesondert zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden.

     

    Der Gemeinderat beschloss den kommunalen Wärmeplan Güglingen gemäß Abschlussbericht in der Fassung vom 29.04.2026. Außerdem wurde die Verwaltung mit der Planung der im Abschlussbericht enthaltenen Startermaßnahmen beauftragt.

  • Tagesordnungspunkt 2

    Bebauungsplan "Riedfurt - West, 2. Änderung - Kita Jakobsäcker"

    Beschluss über die erneute Auslegung

    Vorlage Nr. 64/2026

     

    Kurzprotokoll

    Der Gemeinderat behandelte die erneute öffentliche Auslegung eines Bebauungsplans. Anlass hierfür war eine Anmerkung der Genehmigungsbehörde im Rahmen der Vorprüfung. Da der Bebauungsplan nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt wurde, ist eine Genehmigung erforderlich.

     

    Im ergänzenden Verfahren soll insbesondere die Abwägung der untersuchten Standorte für den Kindergarten ergänzt werden. Die erneute Auslegung verursacht nur einen überschaubaren zusätzlichen Aufwand.

     

    Der Gemeinderat fasste den entsprechenden Beschluss zur erneuten Auslegung.

  • Tagesordnungspunkt 3

    Kindertageseinrichtungen in Güglingen

    Hort (Zaber Lamas) an der Katharina Kepler Schule

    a) künftige Betreuung

    b) Benutzungsentgelte

        Vorlage Nr. 65/2026

     

    Kurzprotokoll

    Der Gemeinderat beschäftigte sich mit der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung, der ab dem Schuljahr 2026/2027 zunächst für die Erstklässler gilt und in den Folgejahren weiter aufwächst. Da sich die Stadt in einer Übergangsphase befindet und verschiedene Rahmenbedingungen noch nicht abschließend geklärt sind, wurde zunächst eine Regelung für das kommende Schuljahr getroffen.

     

    Vorgesehen werden drei Gruppen mit jeweils bis zu 20 Kindern im Ganztag mit Betriebserlaubnis des KVJS. Die bisherigen Betreuungszeiten werden grundsätzlich fortgeführt. Eine Betreuung wird vormittags von 6:30 Uhr bis 7:30 Uhr von Montag bis Freitag sowie nachmittags von 11:45 Uhr bis 15:30 Uhr am Mittwoch und Freitag angeboten.

     

    Soweit die bestehenden 60 Plätze nicht vollständig durch Ganztagskinder belegt sind, können die übrigen Plätze weiterhin für die Halbtagsbetreuung genutzt werden. Dabei handelt es sich um ein freiwilliges Angebot der Stadt Güglingen ohne Rechtsanspruch. Für die Halbtagsbetreuung gelten vormittags die Zeiten von 6:30 Uhr bis 7:30 Uhr von Montag bis Freitag, nachmittags von 11:45 Uhr bis 13:30 Uhr von Montag bis Freitag sowie donnerstags für den Mittagsunterricht von 13:30 Uhr bis 14:00 Uhr. Diese Plätze können mit einer Frist von acht Wochen zum Monatsende gekündigt werden, sofern weiterer Bedarf an Ganztagsplätzen besteht.

     

    Außerdem wurden die Benutzungsentgelte gemäß Anlage beschlossen. Ergänzt wurde bei den Halbtagsschülern als freiwilligem Angebot der Stadt der Block „Mittagsschule“ donnerstags von 13:30 Uhr bis 14:00 Uhr mit einem Entgelt von 5 Euro pro Monat.

     

    Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

  • Tagesordnungspunkt 4

    Bausachen

    a) Eibensbacher Str. 41, Flst. 1943, Güglingen

        Nutzungsänderung bestehende Garage in Wohneinheit

        Vorlage Nr. 66/2026

    b) Herrenäckerstr. 7, Flst. 5080, Güglingen

        Errichtung Stellplatz

        Vorlage Nr. 67/2026

    c) Weitere Bausachen

        ohne Vorlage

     

    Kurzprotokoll

    a) Eibensbacher Straße 41 – Nutzungsänderung einer bestehenden Garage in eine Wohneinheit

    Der Gemeinderat behandelte einen Antrag auf Nutzungsänderung einer bestehenden, in das Gebäude integrierten Garage in Wohnraum. Ziel des Vorhabens ist die Schaffung zusätzlichen Wohnraums.

     

    Der Gemeinderat erteilte hierzu mehrheitlich sein Einvernehmen.

     

    b) Herrenäckerstraße 7 – Errichtung eines Stellplatzes

    Der Gemeinderat befasste sich mit der Errichtung eines Stellplatzes. Das Vorhaben ist grundsätzlich verfahrensfrei, erfordert jedoch aufgrund einer Abweichung von der überbaubaren Grundstücksfläche das Einvernehmen des Gemeinderats.

     

    Da in der Nachbarschaft bereits ein vergleichbares Vorhaben positiv behandelt wurde, wurde auch hier das Einvernehmen mehrheitlich erteilt.

     

    c) Weitere Bausachen

    Es lagen keine weiteren Bausachen ohne Vorlage vor.

  • Tagesordnungspunkt 5

    Bekanntgaben

    Bekanntgaben von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung

    Vorlage Nr. 68/2026

     

    Kurzprotokoll

    a) Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung

     

    Die Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 21. April 2026 wurden über die eingestellte Vorlage im Ratsinformationssystem bekanntgegeben.

     

    b) Maienfest

     

    Außerdem wurde auf das bevorstehende Maienfest hingewiesen. Die Einladung wurde an die Mitglieder des Gemeinderats sowie an Vereinsvorsitzende, soweit entsprechende E-Mail-Adressen vorliegen, versandt.

  • Tagesordnungspunkt 6

    Verschiedenes

    ohne Vorlage

     

    Kurzprotokoll

    1. Regenrückhaltebecken bei Layher Werk 2

     

    Unter Verschiedenes wurde das Ablassen eines Regenrückhaltebeckens bei Werk 2 der Firma Layher angesprochen. Es wurde darauf hingewiesen, dass dort eine Froschpopulation vermutet wurde und bei solchen Maßnahmen künftig der Naturschutz stärker berücksichtigt werden müsse.

     

    Von Seiten der Verwaltung wurde erläutert, dass es sich nicht um eine reguläre Wartung, sondern um einen Störfall mit Schadstoffeintrag gehandelt habe. Die Funktionsfähigkeit des technischen Bauwerks habe berücksichtigt werden müssen. Die Stadt steht hierzu mit der Umweltschutzbehörde in Kontakt; ein Ortstermin soll stattfinden. Es wurde ausdrücklich klargestellt, dass schadstoffbelastetes Wasser nicht in die Zaber abgelassen wurde.