a) Schafhausplatzareal - geänderte Bauausführung und Förderung
Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 64/2025 übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderats. Die Vorlage ist den Stadträten zugegangen, kann aus datenschutzgründen der Öffentlichkeit jedoch nicht zur Verfügung gestellt werden.
Mehrere Stadträte äußern Bedenken, wenn von der Stellplatzverordnung abgewichen wird. Es wird der Wunsch geäußert grundsätzlich die aktuelle Verordnung zu überdenken.
Mehrheitlich fasst der Gemeinderat folgenden Beschluss:
1. Die Stadt Güglingen stimmt der geänderten Planung zur Bebauung Schafhausplatz in Güglingen zu.
2. Die Stadt stimmt dem vorgestellten Schlüssel für 87 Stellplätze zu.
3. Das Einvernehmen der Stadt Güglingen wird in Bezug auf §§ 30, 36 BauGB erteilt.
4. Grundlage bilden der Lageplan des Vermessungsbüros Holderrieth aus Schwaigern vom 27.03.2025 sowie die Planunterlagen der Architekten KMR Planer aus Kornwestheim vom 27.03.2025.
b) Erweiterung der Flutlichtanlage des SV Frauenzimmern
Bei diesem Tagesordnungspunkt ist Herr STR S. Ernst befangen.
Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 65/2025 übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderats. Die Vorlage ist den Stadträten zugegangen, kann aus datenschutzgründen der Öffentlichkeit jedoch nicht zur Verfügung gestellt werden.
Einstimmig fasst der Gemeinderat folgenden Beschluss:
1. Die Stadt Güglingen stimmt dem Antrag auf Erweiterung der Flutlichtanlage des SV Frauenzimmerns auf dem Flst. 2738, Jakobsäckerstr. 3 in Frauenzimmern zu.
2. Das Einvernehmen der Stadt Güglingen wird in Bezug auf §§ 30, 31 BauGB erteilt.
3. Grundlage bilden der Lageplan des Vermessungsbüros Holderrieth, Heilbronn vom 03.04.2025 sowie die Planunterlagen des Ingenieurbüros Stefan Ernst, Güglingen.
c) Weitere zur Kenntnis
Es gibt keine weiteren Bausachen.