a) Blankenhornstr. 17, Eib., Flst. 83, Errichtung von Gauben und Terrassen mit Überdachung
Ohne Aussprache fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
1. Die Stadt Güglingen stimmt dem Antrag auf Errichtung von Gauben und Terrassen mit Überdachung auf dem Grundstück Flst. 83, Blankenhornstr. 17 in Eibensbach zu.
2. Das Einvernehmen der Stadt Güglingen wird in Bezug auf § 36 Abs. 2 BauGB erteilt.
3. Grundlage bilden der Lageplan des Dipl.Ing. Thomas Schuster, Karlsbad-Spielberg vom 04.06.2024 sowie die Planunterlagen des Architekten Dipl.Ing. Florian Pott, Karlsruhe vom 04.06.2024.
b) Kappelrain 5, Frz., Flst. 2899, Neubau Werkhalle mit Wohnung
Ohne Aussprache fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
1. Die Stadt Güglingen stimmt dem Antrag auf Neubau Werkhalle mit Wohnung auf dem Grundstück Flst. 2899, Kappelrain 5 in Frauenzimmern zu.
2. Das Einvernehmen der Stadt Güglingen wird in Bezug auf §§ 33, 31 BauGB erteilt.
3. Dem Antrag auf Abweichung in Bezug auf die festgesetzte EFH wird zugestimmt
4. Grundlage bilden der Lageplan des Dipl.Ing. Ulrich Schmid, Brackenheim vom 07.06.2024 sowie die Planunterlagen des Büros Riemer Planung GmbH, Heilbronn vom 07.06.2024.
c) Ochsenbacher Str. 56, Eib., Flst. 923/6, Errichtung Löschwassertank
Ohne Aussprache fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
1. Die Stadt Güglingen stimmt dem Antrag auf Errichtung eines Löschwassertanks auf dem Grundstück Flst. 923/6, Ochsenbacher Str. 56 in Eibensbach zu.
2. Das Einvernehmen der Stadt Güglingen wird in Bezug auf §§ 30, 31 BauGB erteilt.
3. Grundlage bilden der Lageplan des Büros Messmer Consult, Schwaikheim vom 11.06.2024 sowie die Planunterlagen des Büros S-Projekt, Frank Seiter, Ellhofen vom 27.05.2024.
d) Weitere Bausachen zur Kenntnis
In der Schlicht 4, Flst. 5138, Güglingen - Anbau eines Balkons, wird vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.