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Gemeinderatssitzung

Sitzung am 06.12.2022 um 19:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses

Anwesenheit & Sitzungsdauer

Vorsitzender: BM Heckmann

Normalzahl der Gemeinderatsmitglieder: 18

Anwesend waren: 15, bei TOP 9a: 14

Abwesend waren: STRin Bäzner, STR. Scheerle, STRin Nowak entschuldigt, bei TOP 9a: STR. Jesser (wegen Befangenheit)

 

Den Verhandlungen wohnte noch bei: Herr Behringer, Frau Adelhelm, Herr Gohm, Frau Stöhr-Klein, Herr Kenngott, Herr Fuchs (Student gehobener Verwaltungsdienst), Schriftführerin: Frau Kuhnle

 

Beginn der Sitzung:   19.00 Uhr    Ende der Sitzung: 21.18 Uhr

 

BM Heckmann stellt fest, dass zur heutigen Sitzung form- und fristgerecht eingeladen wurde.

Entschuldigt sind die Stadträte (siehe oben)

Die Beschlussfähigkeit des Gremiums ist dementsprechend gegeben.

Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Deutsche GigaNetz

    ohne Vorlage

    Anlage Nr. 245/2022

     

    Protokoll

     

    BM Heckmann begrüßt Herrn Dr. Raue und Herrn Kuisle von Deutsche GigaNetz zur heutigen Sitzung.

     

    Herrn Dr. Raue ist bekannt, dass es wohl von Seiten des Gemeinderates noch einige Fragen bzw. Vorbehalte gegenüber der Deutsche GigaNetz gibt. Insofern freue er sich, dass er gemeinsam mit Herrn Kuisle heute die Möglichkeit erhalte, ein paar Worte dazu zu sagen und das eine oder andere Missverständnis aufzuklären oder einzelne Wissenslücken schließen zu können. Herr Dr. Raue berichtet, er sei als Regionalleiter Technik Süd für den Ausbau in der Region Heilbronn-Franken bzw. in Baden-Württemberg und Bayern verantwortlich. Herr Kuisle, der ebenfalls in der Sitzung anwesend ist, ist Projektleiter in Güglingen, Brackenheim und Pfaffenhofen. Projektpartner in der Umsetzung ist die Firma Connect Energie (Con-E).

     

    Herr Dr. Raue stellt im Folgenden anhand der als Anlage beigefügten Präsentation den Glasfaserausbau in Güglingen vor. Im Wesentlichen wird nachfolgend auf diese Präsentation verwiesen.

     

    Nachdem die Quote von 35% erreicht werden konnte, war der Startschuss des Ausbaus am 7.7.22. Um den Bürgern künftig ein zukunftsfähiges Internet „state of the art“ bieten zu können, werde eine Summe von rund 6 Mio. Euro investiert. Inzwischen laufe der Ausbau bereits seit 5 Monaten. Parallel dazu folge auch die Bauvermarktung, da sich die Deutsche GigaNetz natürlich über jeden Anschluss freue, der noch hinzu kommt. Für Bürgerinnen und Bürger, die sich während der Bauphase für einen Giga-Netz Anschluss entscheiden, werde der Anschluss nachgebaut. Wie es danach weitergehen werde, müsse noch geprüft werden, dann sei gegebenenfalls mit etwas Wartezeit zu rechnen.

     

    Anhand der Präsentation schildert Herr Dr. Raue den Ausbauplan für Güglingen und die Stadtteile. Die Arbeiten in Eibensbach seien nahezu abgeschlossen. Bedingt durch den überraschend kalten Dezember rechne er jedoch nicht damit, dass die Tiefbauarbeiten bis Weihnachten fertiggestellt werden können. Aktuell werde in Güglingen die Backbonetrasse zum Technikgebäude gebaut um dann auch Pfaffenhofen mit versorgen zu können. In Zaberfeld laufe derzeit noch die Vermarktung. Herr Dr. Raue sei jedoch sicher, dass auch dort die Quote erreicht werden könne. Im Anschluss an die Arbeiten in Eibensbach soll der Ausbau in Frauenzimmern erfolgen. Dieser solle möglichst bis Ende März 23 fertig gestellt sein, sodass dann der Kernort von Osten kommend ausgebaut werden könne. Die Baufirma, teilt Herr Dr. Raue mit, habe einen optimistischen Zeitraum genannt. Er gehe etwas vorsichtiger eher von einem Fertigstellungszeitraum bis etwa Juli aus. Ursprünglich sei als Fertigstellungszeitraum April anberaumt worden, durch den 3-monatigen Baustopp in Güglingen sei dies jedoch nicht möglich. Das Technikgebäude (Point of Presence – POP) solle noch vor Weihnachten – am 20.12.22 – gestellt werden.

     

    Der Glasfaserausbau, berichtet Herr Dr. Raue, erfolge nach den Vorgaben des Telekommunikationsgesetzes (TKG), der Rahmen-KV und der KV inkl. der Ergänzung vom 6.7.22. Diese Ergänzung sei aufgrund der Änderung des TKG notwendig geworden. Letztendlich, betont Herr Dr. Raue, stehe das TKG über den getroffenen Vereinbarungen.

     

    Anhand der Präsentation möchte Herr Dr. Raue deutlich machen, dass die Rohrverlegung mit dem Vermessungsmodul aufgenommen wird. Gleichzeitig nehme die Baufirma regelmäßig Fotos auf. Die Dokumentation und Einmessung erfolge mit „DeepUp“. Herr Kuisle informiert, jede Kolonne sei mit einem solchen Gerät ausgestattet. Die GigaNetze, betont Herr Kuisle, sei die einzige Firma, die am offenen Kanal einmesse. Die Daten werden direkt hochgespielt und in die Dokumentation übergeben. Somit sei sichergestellt, dass alles dokumentiert wird, da umgehend festgestellt werde, falls Lücken in der Dokumentation entstehen. Mit dem Gerät können auch Fotos aufgenommen werden, bsp. von den Abzweigen oder sofern bestimmte Situationen eintreten, bsp. Gasquerungen oder auch wenn Schäden entstanden sind. Es werde somit alles erstklassig dokumentiert.

     

    Herr Dr. Raue erklärt anhand der Präsentation, in rot sind die Längsleitungen dargestellt. In Eibensbach sei der Ausbau somit nahezu komplett. Die Lage der Leitungen sei exakt, um diese jedoch verfolgen zu können, sei die Lage der Leitungen einfach in die Karte eingespielt. Die GigaNetz erstelle ShapeDateien, die dann berechtigten Personen, d.h. nicht jedem Bürger, im Zuge der Leitungsträgerauskünfte zur Verfügung gestellt werden. Herr Dr. Raue betont, die Leitungen der GigaNetz liegen dort, wo diese dokumentiert sind. An den in der Präsentation mit Zahlen gekennzeichneten Standorten seien auch Fotos aufgenommen worden. Parallel dazu werde das Verfahren gemeinsam mit DeepUp weiterentwickelt. Herr Dr. Raue berichtet, die Fotos dienen auch der Beweissicherung, da die GigaNetz die Verpflichtung der „Wiederherstellung wie vorgefunden“ haben. Und auch, um den Hausabzweig genau aufzunehmen, werden diese Fotos genutzt.

     

    Bezüglich der Zusammenarbeit mit Versorgern klagt Herr Dr. Raue, die MVV Netze habe sich gegenüber der GigaNetz zweimal nicht anständig verhalten. Er kenne dies so, dass zunächst mit den Partnern auf Augenhöhe gesprochen werde. Credo der GigaNetz sei, bei Fragen direkt mit den jeweiligen Ansprechpartnern der Versorger Kontakt aufzunehmen. Die MVV habe sich jedoch direkt an das Rathaus gewandt.

     

    Zum Abschluss erklärt Herr Dr. Raue die Komponenten für den Hausanschluss und die Herstellung des Hausanschlusses.

     

     

    STR. Xander dankt für den Vortrag. Die Fragen bzw. Kritik hinsichtlich der Ausbauqualität, berichtet STR. Xander, sei nicht nur in Güglingen aufgekommen. Auch von Brackenheim und Untereisesheim sei dies bekannt geworden. Der Gemeinderat sei zudem informiert worden, dass die GigaNetz die Verlegetiefe von 60cm auf 40cm reduzieren wolle. Ihn interessiert was hier Stand der Dinge ist. STR. Xander verweist auf die Ausführungen von Herrn Dr. Raue, wonach die Regelungen des TKG über den getroffenen Vereinbarungen stehen. Dieser Meinung sei STR. Xander jedoch nicht. Wenn die Vereinbarung schriftlich getroffen wurde, sei diese seines Erachtens durchaus bindend. STR. Xander schildert, es bestehe die Sorge, dass in 2-3 Jahren immense Folgekosten auf die Kommune zukommen könnten. Herr Dr. Raue stellt klar, die Verlegequalität sei sehr gut, dies werde so auch dokumentiert. Die Oberflächen werden wie vorgefunden wiederhergestellt, insbesondere werde auch auf die richtige Verdichtung geachtet, dies sei auch der maßgebliche Aspekt für die Langlebigkeit. „Richtig“ heiße in diesem Fall, dass diese in etwa so hoch werde wie diese vorher war. Schließlich helfe es nicht, wenn die Verdichtung in einem Graben nach den Verlegearbeiten doppelt so hoch ist, wie in der Umgebung, sonst bleibe dieser bestehen und der Rest sacke ab. Die GigaNetze mache vorher und nachher Druckversuche. Hierbei werde darauf geachtet, dass die Verdichtung wiederhergestellt werde und dies dokumentiert werde. Diese Dokumentation werde auch der Kommune gerne zur Verfügung gestellt. Herr Dr. Raue berichtet, BM Heckmann habe sich von den Arbeiten selbst in Pfaffenhofen überzeugt. Herr Kuisle achte sehr darauf und ist für die Bauüberwachung zuständig. Insgesamt, betont Herr Dr. Raue, sei auch die Qualität der Connect Energie sehr gut. Zudem erhalte die Kommune 5 Jahre Gewährleistung entsprechend der Regelungen der VOB, nach ihren Erfahrungen treten Mängel in der Regel nach 2-3 Jahren auf.

     

    BM Heckmann ergänzt, nach vielen Diskussionen habe man sich darauf verständigt, dass die Verlegetiefe im Straßenbereich bei 60cm belassen werde und im Gehwegbereich auf 45cm reduziert werde, sodass man im Schnitt bei einer Verlegetiefe von 50cm liege. Bei dieser Vereinbarung bleibe man auch.

     

    Herr Dr. Raue schildert, die Gültigkeit des TKG in seiner neuen Fassung sei von Rechtsanwälten geprüft worden. Dies sei auch im Nachtrag zur Rahmen-KV mit der Region Heilbronn-Franken festgehalten. Der Bund habe damit sein Interesse zum Ausdruck gebracht, den Ausbau zu beschleunigen. Das TKG sehe auch Verfahren bzw. Verlegetiefen vor, die die GigaNetz nicht anwende, bsp. die Verlegung in die Asphalttragschicht. Im Gehweg sei man bei einer Verlegetiefe von 45cm. Die Verdichtung werde wie zuvor wiederhergestellt und dies werde auch nachgewiesen. Die geringere Verlegetiefe habe zudem den Vorteil, dass der Ausbau hierdurch spürbar schneller vonstattengehe. Obwohl die Verlegetiefe nur um 15cm reduziert werde, sei der Ausbau nur die Hälfte im Vergleich zur bisherigen Verlegetiefe. Herr Dr. Raue merkt an, auch die Telekom behaupte übrigens, deren Leitungen würden in 60cm Tiefe liegen. Beim Glasfaserausbau sei es jedoch bereits mehrfach zu Schädigungen von Telekomleitungen in ca. 20-30cm Tiefe gekommen, wo diese laut Telekom eigentlich gar nicht liegen sollten.

     

    STR. Esenwein fragt, ob auch die Zuleitungen zu den Hausanschlüssen dokumentiert werden. Bei ihm selbst seien Leerrohre verlegt worden. Die Verlegearbeiten seien sehr gut verlaufen. Ihn würde jedoch interessieren, inwieweit dies auch dokumentiert wurde und ob der Besitzer diese Dokumentation erhalten könne. Herr Dr. Raue versichert, auch die Zuleitungen zu den Hausanschlüssen bzw. auch den Eintritt in den Keller werde dokumentiert. Dies jedoch jedem Besitzer zur Verfügung zu stellen, sei nicht machbar. Der Aufwand sei hierfür zu groß. Die Dokumentation müsse durch jeden Besitzer eigenhändig erfolgen.

     

    STR. Esenwein fragt, ob ein paar Tage nach der Verdichtung eine Kontrolle erfolge. Herr Kuisle erklärt, das Nachsanden sei ein ganz normales Prozedere, v.a. im Einfahrtsbereich und nach Regenschauern. Auf Nachfrage von STR. Esenwein teilt Herr Kuisle mit, in der Regel müsse diesbezüglich nicht bei der Baufirma nachgehakt werden. Spätestens bei der Abnahme der Stadt werde gegebenenfalls der Bedarf festgestellt und die Kolonne informiert. Herr Dr. Raue dankt Herrn Esenwein für das positive Feedback. Meistens bekomme man Rückmeldungen nur, wenn etwas schiefgelaufen ist.

     

    STR. Knecht berichtet, er selbst habe noch keine Erfahrungen in der Ausführung durch die GigaNetz bzw. Connect Energie gemacht. Auf dem in der Präsentation dargestellten Luftbild sei ihm jedoch aufgefallen, dass einzelne Abschnitte noch nicht gekennzeichnet sind. Ihn interessiert, ob dies bedeutet, dass dort keine Verlegearbeiten stattfinden oder dies noch nicht erfolgt ist. Bsp. erwähnt er die Kurze Straße im Westen. Herr Dr. Raue informiert, dort benötige man keine Leitung, da die vorhandenen Häuser von den anderen Richtungen erschlossen werden. Der Anschluss der Ochsenbacher Straße, erklärt Herr Dr. Raue auf Nachfrage von STR. Knecht, erfolge über die Schulstraße. Herr Dr. Raue merkt an, auch die Firma Layher könne somit angeschlossen werden, falls diese einen Vertrag mit GigaNetz abschließe. STR. Knecht fragt, ob die Arbeiten in den beiden Stichstraßen in Richtung Süden und die Ransbachstraße noch nicht angegangen wurden oder ob möglicherweise kein Anschluss erfolgt. Herr Dr. Raue merkt an, im Detail habe er dies nicht vorbereitet. Auf Nachfrage von Herrn Dr. Raue bestätigt Herr Knecht, er habe einen Vertrag mit GigaNetz abgeschlossen. Dann, so Herr Dr. Raue, sei dies der Teil, der noch nicht ausgebaut ist.

     

    Herr Dr. Raue erläutert, bei den in rot dargestellten Leitungen handle es sich um Längstrassen. Bei den beiden in blau dargestellten Leitungen handle es sich um Hausanschlussleitungen. Die Hausanschlüsse, informiert Herr Dr. Raue, könnten leichter im Winter gebaut werden. Laut Auskunft der Con-E sollen diese ab nächster Woche gelegt werden – je nach Witterung. Herr Dr. Raue halte dies für ein gutes Vorgehen, da somit auch die Winterzeit gut genutzt werden könne.

     

    STR. Esenwein bestätigt, dies scheine so zu sein, da in Güglingen in der Sophienstraße beispielsweise die Hausanschlüsse gelegt werden, die Längstrassen jedoch noch nicht verlegt sind.

     

    STR. Ottenbacher schildert, er habe in Eibensbach bei der Straßenöffnung direkt vor der Hofeinfahrt eher den Eindruck, als fehle einiges an Sand. Herr Kuisle erklärt, insbesondere beim Nachsanden sammle man etwas, dass in einem Zuge mehrere Stellen nachgesandet werden können.

     

    STR. Xander fragt, wie der Schlussbelag geplant ist. Unebenheiten seien immer wieder ärgerlich. Diese Unebenheiten habe er jedoch in mehreren Straßen festgestellt, seines Erachtens sollte dies eigentlich zügig geschlossen werden. Herr Kuisle schildert, derzeit werden die Baustellen winterfest gemacht. Überall wo noch keine Deckschicht aufgebracht sei, werde Sand und eine provisorische Deckschicht aufgebracht. Im Frühjahr erfolge dann die richtige Deckschicht. Herr Dr. Raue ergänzt, die kalten Temperaturen hätten sie überrascht.

     

    STR. Xander bittet um Information zum Sachstand bezüglich der Straßen, in denen bereits Leerrohre verlegt sind. Schließlich könne es nich sein, dass diese Straßen wieder aufgegraben werden müssen. Herr Kuisle schildert, die GigaNetz habe Pläne von der Stadt erhalten. Diese seien von der Planabteilung geprüft worden. Viele der Rohre könnten genutzt werden, allerdings habe die GigaNetz dies erst gestern an die Stadt weitergeben können. Diesbezüglich warte die GigaNetze nun auf Rückmeldung. Herr Dr. Raue stellt klar, die GigaNetz nutze gerne bereits vorhandene Leerrohre. Voraussetzung wäre jedoch, dass die GigaNetz diese Rohre erwerben kann, da ansonsten das Risiko für die GigaNetz zu hoch ist, falls die Rohre doch irgendwann einmal anderweitig genutzt werden sollen und die Mietverträge enden. Zudem würden gemietete Rohre von Investoren deutlich geringer bewertet als eigene Leerrohre. BM Heckmann bestätigt, die Verwaltung sei derzeit in der Prüfung. Da die Verwaltung die Informationen der GigaNetz jedoch erst gestern erhalten habe, müsse dies noch geprüft werden. Letztendlich, hält BM Heckmann fest, müsse man sich jedoch über den Preis einig werden und eine Zustimmung des Gemeinderates erfolgen. BM Heckmann habe diesbezüglich auch Vergleichswerte aus anderen Kommunen erfragt. Ziel sei es, vor Weihnachten noch zu schauen, ob man eine Lösung erzielen könne, die dem Gemeinderat vorgeschlagen werden kann.

     

    STR. Pfanzler fragt, ob die Kosten geringer werden, wenn die Verlegetiefe im Gehwegbereich reduziert werde. Herr Dr. Raue betont, die Reduzierung der Verlegetiefe ermögliche es der GigaNetz, Güglingen so auszubauen. Nachdem die Materialpreise deutlich gestiegen sind, sei die Reduzierung notwendig, um Güglingen wirtschaftlich ausbauen zu können.

     

    Auf Nachfrage von STR. Ottenbacher bestätigt Herr Dr. Raue, Eibensbach werde von dem POP in Güglingen angefahren.

     

    STR. Ottenbacher verweist auf die in der Präsentation dargestellten Komponenten der Hausanschlüsse. Ihm ist bekannt, dass es bereits Router mit Glasfasermodem gibt. Er fragt, ob hierdurch dann irgendwann auf das zusätzliche Gerät verzichtet werden könne. Hierdurch könnte letztendlich auch Strom gespart werden. Herr Dr. Raue erklärt, wie sich die Technik weiterentwickelt, vermöge er nicht zu beurteilen. Der Stromverbrauch sei sicherlich ein schlüssiges Argument. Stand heute ist Standard der GigaNetz mit 2 getrennten Geräten. Wie sich dies weiterentwickelt werde sich zeigen und sei zukunftsoffen.

     

    STR. Esenwein interessiert der Verlauf der Trasse in Richtung Eibensbach, insbesondere ob diese dann im Gehweg verläuft. Hintergrund seine Frage ist, dass der kombinierte Geh- und Radweg ohnehin in schlechtem Zustand ist. Sofern in diesem Weg auch die Trasse verlaufen sollte, sollte dies nicht außer Acht gelassen werden. Herr Kenngott merkt an, es sei nicht vorgesehen, diese im Radweg zu verlegen. Herr Kuisle ergänzt, die Backbone werde üblicherweise im unbefestigten Randstreifen verlegt, da dies günstiger ist.

     

    Bezüglich der von Herrn Dr. Raue angesprochenen Problemen mit anderen Versorgern möchte STR. Xander wissen, mit welchem zeitlichen Vorlauf diese Versorger informiert werden. Herr Dr. Raue informiert, die GigaNetz habe sich mit der Netze Südwest abgestimmt. Die Netze Südwest haben mitgeteilt, die GigaNetz solle korrekt die Leitungsplanauskunft stellen und ab diesem Zeitpunkt wissen die Netze Südwest, dass die GigaNetz tätig ist. Sollte es diesbezüglich etwas zu beachten geben, wissen die Netze Südwest Bescheid. Letztendlich seien die Netze Südwest jedoch lediglich besorgt um die Gashochdruckleitung, dies sei jedoch auch berechtigt und die Netze Südwest melden sich dann im Bedarfsfall. Mit diesen habe die GigaNetz sofort das Gespräch gesucht. Grundsätzlich, stellt Herr Dr. Raue klar, lade die GigaNetz die Gasversorger zum Vor-Ort-Termin ein. In Güglingen sei jedoch bisher nie ein Vertreter des Gasversorgers vor Ort gewesen. Heute Morgen habe ein Abstimmungsgespräch zwischen der GigaNetz und dem für Güglingen zuständigen Versorger stattgefunden. Die Versorger, ist Herr Dr. Raue überzeugt, hätten oftmals deshalb so große Sorge, weil ihnen bewusst ist, dass ihre Pläne nicht immer stimmen. Zudem baue die GigaNetz in nächster Zeit sehr viele Kilometer aus und damit seien die Versorger personell oftmals überfordert. Störungen vollständig zu vermeiden ist aus Sicht von Herrn Dr. Raue nicht möglich, die Gehwege sind schließlich alle schon sehr voll und der Platz werde enger. Dies missfalle den Versorgern mitunter. STR. Xander dankt Herrn Dr. Raue für die Erläuterungen, seine Frage bezüglich der Vorlaufzeit für einen solchen Termin habe er jedoch nicht beantwortet. Herr Dr. Raue erklärt, die Termine werden in der Regel mit einer Vorlaufzeit von 1-2 Wochen vereinbart, ab und an auch mal kurzfristiger. Letztendlich könnten sich die Versorger jedoch darauf einstellen, wenn der Wille da wäre. Wenn man jemanden jedoch nur schlechtmachen möchte, behaupte man, der Termin sei zu kurzfristig anberaumt worden.

     

    BM Heckmann dankt Herrn Dr. Raue und Herrn Kuisle für ihr Kommen. Über das Thema Leerrohre müsse dann gesondert nochmals gesprochen werden.

  • Tagesordnungspunkt 2

    Benutzungsordnung der Stadt Güglingen für die städtischen Kindertageseinrichtungen

    Änderung

    Vorlage Nr. 227/2022

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 227/2022, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    BM Heckmann erklärt, eine Änderung der Benutzungsordnung sei nur dahingehend erfolgt, dass die neue Kita Seebrückle aufgenommen wurde.

     

    STR. Xander stellt fest, dass § 4 Nr. 3 anders – im Grunde sogar besser – formuliert wurde und möchte wissen, ob ansonsten noch etwas verändert wurde. BM Heckmann erklärt, hierbei handle es sich möglicherweise um eine redaktionelle Änderung. Inhaltlich seien jedoch keine Änderungen vorgenommen worden.

     

    STR. Xander weist darauf hin, dass es bei § 4 Nr. 1 richtigerweise lauten müsse „…oder durch Ausschluss (nicht Ausschuss) des Kindes…“

     

    STR. Esenwein weist an dieser Stelle darauf hin, bei § 4 Nr. 5 müsse es lauten „Das Recht zur Kündigung … hiervon unberührt (statt ungerührt)“. Des Weiteren spricht STR. Esenwein § 4 Nr. 4d an. Aus Sicht der BU-Fraktion müsse es unser Interesse sein, dass Kinder weiterhin die Kita besuchen. Die Kündigung sollte daher letztendlich der letzte Schritt sein, da dies immer zulasten des Kindes gehe. Die BU-Fraktion schlägt daher vor, in § 4 Nr. 4d noch einen Passus einzufügen, dass zunächst noch eine Mediation, gegebenenfalls auch mit dem KVJS erfolgt. BM Heckmann entgegnet, ihm sei nicht bekannt, dass der KVJS Mediationen durchführt bzw. anbietet. BM Heckmann versichert, bevor ein solcher Kündigungsfall eintritt, werden Verwaltung und Kita-Leitung sehr viel dafür tun, um diese Kündigung zu vermeiden. Im nächsten Jahr müsse ohnehin wieder über die Kita-Gebühren diskutiert werden. BM Heckmann schlägt vor in diesem Zusammenhang den Vorschlag der BU-Fraktion nochmals aufzugreifen und bis dahin zunächst zu prüfen, ob eine Mediation durch den KVJS überhaupt möglich wäre.

     

    STR. Esenwein erklärt sich mit diesem Vorschlag einverstanden. Der BU-Fraktion gehe es schlichtweg darum, entsprechend deutlich zu machen, dass dies möglichst der letzte Schritt sein sollte und vorher alles versucht sein sollte.

     

     

    BM Heckmann stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    Der Gemeinderat stimmt der Benutzungsordnung der Stadt Güglingen für die städtischen Kindertageseinrichtungen ab 01.01.2023 wie in der Anlage zur Vorlage aufgeführt - unter Berücksichtigung der genannten Korrekturen - zu.

     

    Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

  • Tagesordnungspunkt 3

    Neue Aufzugsanlage Rathaus

    Vergabe 

    Vorlage Nr. 229/2022

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 229/2022, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

     

    BM Heckmann stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    Die Verwaltung stellt den Antrag den Auftrag zur Montage einer neuen Aufzugsanlage an die Firma Schindler Aufzüge & Fahrtreppen GmbH aus 70567 Stuttgart zum Angebotspreis von 64.164,80 € brutto zu erteilen.

     

    Im Haushalt stehen für die geplante Maßnahme 85.000,00 € zur Verfügung.

     

     

    Der Antrag wird einstimmig beschlossen.                                                               

  • Tagesordnungspunkt 4

    Liefern und montieren von drei E-Ladesäulen

    Vergabe 

    Vorlage Nr. 230/2022

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 230/2022, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    STR. Xander fragt, ob es diesbezüglich noch eine Benutzungsordnung gebe. Im Zusammenhang mit der Standortentscheidung sei besprochen worden, dass in Eibensbach während Beisetzungen auch andere Fahrzeuge parken dürfen.

     

    Herr Gohm erklärt, dieser Aspekt müsse mit dem Anbieter noch besprochen werden. In der heutigen Verkehrsschau sei die Beschilderung verkehrsrechtlich angeordnet worden. Die Vertreter der Straßenverkehrsbehörde hätten auf Nachfrage der Verwaltung mitgeteilt, dass dies intern mit dem Anbieter abgeklärt werden könne. Zudem kommen sicherlich zwischenzeitlich auch Besucher mit E-Fahrzeugen zu Beisetzungen, die dann den Parkplatz ebenfalls nutzen können.

     

    Auf Nachfrage von STR. Burrer teilt Herr Gohm mit, Anbieter und Betreiber sind eine Person.

     

    STR. Esenwein fragt, welche Rolle „Deer“-Carsharing noch spielt. BM Heckmann informiert, Deer habe ihr Fahrzeug aus Güglingen abgezogen. Herr Gohm erklärt, es werde heute nicht die E-Ladesäule von Deer vergeben, sondern die drei Ladesäulen der Stadt. BM Heckmann schildert, die Firma Deer habe ihr Fahrzeug in Güglingen abgezogen, da die Nutzung zu gering war. Herr Gohm korrigiert, die Strafgebühren seien für Deer zu hoch gewesen, die der Gesetzgeber 2021 eingeführt hatte, sodass sich dies nicht mehr gerechnet hat. Herr Gohm erklärt, das Auto werde jedoch wieder kommen, die Verwaltung erhalte auch immer wieder Anfragen von Deer-Nutzern.

     

    Auf Nachfrage von STR. Esenwein teilt Herr Gohm mit, er gehe von einer Lieferzeit bis Sommer 23 aus. Die Firma Deer könnte mit ihrer Ladesäule früher dran sein, da die Firma einen gewissen Pool an Säulen zur Verfügung hat.

     

     

    BM Heckmann stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    Die Verwaltung stellt den Antrag den Auftrag zur Lieferung, Montage und Betreuung von drei E-Ladesäulen an die ZEAG Energie AG aus 74076 Heilbronn zum Angebotspreis von 69.336,54 € brutto zu erteilen.

     

    Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

  • Tagesordnungspunkt 5

    Maienfest e.V.

    Mitgliedschaft der Stadt Güglingen

    Vorlage Nr. 231/2022

     

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 231/2022, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    BM Heckmann informiert, entsprechend der Regelungen der Hauptsatzung bedürfe es einem Gemeinderatsbeschluss, wenn die Stadt Mitglied eines Vereins werden möchte. Zwischenzeitlich habe die Gründungsversammlung des Maienfest e.V. stattgefunden. Und inzwischen habe man auch genügend Beitritte zum Maienfest e.V., insofern sich die Stadt bereit erklärt, werde der Verein in Kürze eingetragen.

     

    STR. Xander fragt, ob es möglich sei, dass die Stadt Mitglied wird. Dass dies der Wunsch ist, sei ihm klar, er habe jedoch auch die Aussage gehört, dass nur gemeinnützige Vereine Mitglied werden können. BM Heckmann teilt mit, der Beitritt der Stadt Güglingen sei mit dem Steuerberater besprochen.

     

    Aus Sicht von STR. Xander müsse Nr. 2 des Beschlussantrags gestrichen werden, da man nichts übertragen könne, was man selbst nicht getan hat. BM Heckmann stimmt insofern zu, dass das Maienfest von der GbR organisiert wurde. Hier gehe es jedoch um die Widmung, die erforderlich ist. Die Widmung sei formal notwendig. Dies sei so auch mit dem Kommunalamt abgestimmt und auch die ausdrückliche Bitte des Kommunalamtes diese Widmung vorzunehmen. STR. Xander entgegnet, es könne jedoch niemand ein Geschäft übertragen, das er nicht gemacht hat. BM Heckmann erläutert, hier müsse man auch die Historie betrachten. Die Stadt habe durchaus eine herausgehobene Position innerhalb der GbR inne. Das Kommunalamt habe ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Widmung erforderlich ist. Letztendlich habe dies jedoch für die Stadt keinerlei Bedeutung, im Grunde werde sich nichts ändern. Wichtig sei jedoch, alles auf rechtlich sichere Füße zu stellen. Da BM Heckmann kraft Amtes Vorsitzender des Vereins sein soll, habe die Stadt auch innerhalb des Vereins eine herausgehobene Position inne.


    STR. Xander bittet darum, über diese beiden Punkte getrennt abzustimmen.

     

    STRin Schmid interessiert, ob noch eine Information in der Rundschau erfolgt, wer welche Position im Verein innehaben wird. Sie sei bereits des Öfteren angesprochen worden, was bei der Gründung herausgekommen ist. BM Heckmann teilt mit, Frau Schwende werde die Information nach ihrem Urlaub noch vor Weihnachten in der Rundschau veröffentlichen. Auch die Eintragung im Vereinsregister müsse noch erfolgen.

     

     

    BM Heckmann stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    1.

    Die Stadt Güglingen tritt dem in Gründung befindlichen Verein Maienfest Güglingen e.V. bei.

     

    Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

     

     

    2.

    Die Stadt Güglingen überträgt die Organisation des Maienfestes an den sich in Gründung befindlichen Verein (Widmung).

     

    Der Antrag wird mit zwei Gegenstimmen (STR. Xander, STR. Burrer) und einer Enthaltung (STR. Jesser) mehrheitlich beschlossen.

  • Tagesordnungspunkt 6

    Aussetzung des Dezember-Abschlages für Nahwärme bei den Stadtwerken Güglingen

    Vorlage Nr. 232/2022

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 232/2022, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    STR. Xander fragt, ob explizit auch Nahwärme eingeschlossen ist. Ihm sei dies von Gas und Fernwärme bekannt, nicht aber von Nahwärme. Herr Behringer erklärt, in diesem Fall werde Fern- und Nahwärme gleich betrachtet. Die Nahwärme sei daher ebenfalls eingeschlossen.

     

    STR. Naffin ist nicht klar, woher die 20% kommen. In den Nachrichten sei immer nur vom Dezember-Abschlag berichtet worden. Herr Behringer schildert, der Erstattungsbetrag sei gesetzlich geregelt und von den Bundesgremien so beschlossen. STR Naffin fragt, ob dieser Erstattungsbetrag somit auch allen anderen im Nachgang zugutekomme, die Gas beziehen. Herr Behringer teilt mit, im Grunde sei dies der Fall. In der Regel werde dieser Erstattungsbetrag in der Jahresrechnung berücksichtigt, wenn das Kalenderjahr das Abrechnungsjahr ist. Letztendlich sei die Handhabung jedoch von Versorger zu Versorger unterschiedlich.

     

    STR. Xander verweist auf die Ausführungen in der Vorlage wonach die Erstattungsbeträge derzeit noch berechnet werden. STR. Xander meint, die Beträge seien doch aber monatlich eigentlich gleich. Herr Behringer erläutert, damit sei gemeint, dass die technische Umsetzung in der Kämmerei noch erfolgt. 

     

     

    BM Heckmann stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    Der Gemeinderat stimmt der geschilderten Vorgehensweise zu.

     

    Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

  • Tagesordnungspunkt 7

    Stadtwerke Güglingen - Kalkulation der Wärmepreise

    Vorlage Nr. 233/2022

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 233/2022, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    STR. Esenwein könne den Vorschlag der Verwaltung auf Grundlage der Kalkulation der Stadt grundsätzlich nachvollziehen. Für den Endkunden sei dies jedoch nicht unbedingt nachvollziehbar. Jeder Endkunde, der einen Vertrag über eine Laufzeit von Januar – Dezember hat, habe für diesen Zeitraum einen geregelten Wärmebezug, der sich ab 1.1.23 verändert. Zwar habe die Stadt die Erhöhung angekündigt, sodass der Endkunde nicht ganz plötzlich damit konfrontiert werde. Diese Erhöhung solle jedoch rückwirkend ab August gelten. Dies halte STR. Esenwein aus Sicht des Kunden für kritisch. STR. Esenwein kenne die Verträge mit den Endkunden nicht im Einzelnen, sodass ihm nicht bekannt ist, inwiefern eine Regelung zur Preissicherung getroffen wurde. Scheinbar scheint keine Regelung zur Preissicherung enthalten zu sein, was nun für den Kunden negativ ist. BM Heckmann erklärt, dies sei im Grunde die Vorgehensweise von nahezu allen Versorgern derzeit. STR. Esenwein bestreitet dies.

     

    STR. Xander möchte wissen, ob die Nutzer bereits zu einem früheren Zeitpunkt darüber informiert wurden, dass eine Erhöhung erfolgt, die Höhe jedoch noch nicht beziffert werden kann. BM Heckmann bestätigt, dass die Nutzer darüber informiert wurden. STR. Xander fragt, wann die Information erfolgt ist. Herr Behringer teilt mit, die Information müsse vor dem 1.8. erfolgt sein. Eine rückwirkende Erhöhung könne nur dann beschlossen werden, wenn diese vorher angekündigt war.

     

    STR. Esenwein ist der Auffassung, der Kunde müsse 6 Wochen vorher vom Versorger über eine Erhöhung informiert werden. Somit hätte seines Erachtens im Juni eigentlich bereits die Information über die geplante Erhöhung ab August an die Nutzer erfolgen müssen. BM Heckmann teilt mit, die Kunden seien von Seiten der Stadt Güglingen darüber informiert worden, dass eine Erhöhung stattfinden müsse. Er bitte jedoch um Verständnis, dass weder im Mai noch im Juni absehbar war, wie sich der Preis entwickeln werde. Dies habe niemand absehen können. Die Ankündigung der Erhöhung sei gegenüber den Kunden erfolgt, nun müsse eben der Preis definiert werden. BM Heckmann betont, auch die Verwaltung mache dies nicht gerne. BM Heckmann hält fest, nicht nur im Gasbereich seien die Preise gestiegen. Auch die Preise für Pellets und Hackschnitzel steigen und auch im Ölbereich werde sich noch eine Preissteigerung ergeben. Letztendlich habe man momentan einfach die Situation, dass sich die Energiekosten verteuert haben, dies lasse sich derzeit jedoch nicht ändern.

     

    STR. Xander verweist auf die Kalkulation auf Seite 4-6 der Vorlage und möchte wissen, welche Zahlen bzw. Werte bei den Ausgaben zugrunde gelegt wurden. Beim BHKW Stadtmitte belaufen sich die Ausgaben für den Gasbezug auf 210.000 Euro. Im Wirtschaftsplan sei diese Summe auch mit 210.000 Euro beziffert. Daher möchte er wissen, welche Zahlen hier zugrunde gelegt wurden. Herr Behringer erklärt, im Wesentlichen seien die Zahlen aus dem Wirtschaftsplan entnommen worden. Dann sei geprüft worden, wie sich die Preise entwickelt haben – nicht nur für das Gas, sondern auch für den Strom. Hierfür habe man die eingegangenen Rechnungen herangezogen. Letztendlich seien somit die Zahlen des Wirtschaftsplans fortgeschrieben worden. STR. Xander schließt in Bezug auf das BHKW Stadtmitte daraus, dass der Wirtschaftsplan in diesem Fall zu hoch kalkuliert wurde, nachdem die sich die Summen sowohl im Wirtschaftsplan als auch in der Kalkulation auf 210.000 Euro belaufen. Herr Behringer teilt mit, hier müssten die Zahlen eigentlich höher sein.

     

    STR. Xander hält fest, für den Fall, dass keine rückwirkende Erhöhung möglich ist und dadurch ein Verlust entsteht, müsste dieser somit entweder von der Stadt getragen werden oder in die nächste Kalkulation mit einfließen. Dies würde jedoch auch bedeuten, dass möglicherweise Personen den Verlust mittragen müssen, die diesen gar nicht verursacht haben. Alternativ müsse die Stadt den Verlust tragen. BM Heckmann bestätigt dies.

     

    STR. Esenwein fragt, wie sich dies mit den Stromerträgen verhält. Seines Erachtens müssten die Erträge für den Strom, der über das BHKW erzeugt wird, auch entsprechend gestiegen sein. Herr Behringer erklärt, die Stromerträge sind nicht gestiegen – auch nicht der finanzielle Betrag. BM Heckmann ergänzt, in der Einspeisung habe sich nichts geändert.  

     

    STR. Pfanzler möchte wissen, wie lange die Verträge für den Gasbezug für das BHKW laufen. Schließlich könne der Versorger doch auch nur nach der Laufzeit erhöhen. BM Heckmann erklärt, wie in der Vorlage beschrieben, wurden die Preise zum 1.8.22 von der HNVG erhöht. Auf Nachfrage von STR. Pfanzler informiert Herr Behringer, der Vertrag laufe in Kürze aus. Die Verwaltung sei auf der Suche nach einem Gasversorger. Derzeit sei es jedoch sehr schwer, jemanden zu finden. Letztendlich könne es auch sein, dass die Stadt mit den ganzen Bezugsstellen inklusive der BHKWs in die Notversorgung falle.

     

    STR. Ottenbacher könne die Kalkulation grundsätzlich nachvollziehen. Wichtig sei für ihn jedoch die Frage, ob die Kunden tatsächlich 6 Wochen vor dem 1.8.22 über die Preissteigerung informiert wurden und somit die Rechtssicherheit gegeben ist. BM Heckmann fragt, wo die 6 Wochen-Frist festgeschrieben ist. STR. Esenwein teilt mit, im ganzen Wärmesektor werden die Kunden 6 Wochen vor einer Preissteigerung informiert. BM Heckmann ist nicht bekannt, ob dies eine freiwillige Leistung der Versorger war oder ob dies im Verbraucherschutz geregelt ist. Die Stadt habe ihre Kunden jedenfalls vor dem 1.8.22 informiert. STR. Esenwein bittet darum, nochmals zu prüfen, ob alles rechtlich richtig verlaufen ist.

     

    BM Heckmann hält fest, zunächst sollte ein entsprechender Beschluss gefasst werden. Die Verwaltung werde dann im Nachgang nochmals prüfen, ob es rechtlich verpflichtend ist, die Kunden 6 Wochen vorher zu informieren. Letztendlich besteht das Energieproblem für alle Verbraucher. Aber auch die Stadt ist verpflichtet, die Kosten wieder reinzuholen. BM Heckmann betont, die Verwaltung sei nicht glücklich darüber, diesen Beschluss fassen zu müssen und sicherlich werde es auch Notfälle geben, die die Kosten nicht bezahlen können. Dennoch ist die Verwaltung aufgrund des Gemeindewirtschaftsrechts angehalten, die Kosten wieder zu erwirtschaften.

     

    STR. Xander meint, Hintergrund der Fragen und Überlegungen ist auch, eine Ungleichbehandlung zu vermeiden. Dies sei auch der Grund gewesen, weshalb seither einheitliche Preise gegolten haben, was jedoch aufgrund der bekannten Problematik nicht machbar sein werde, wobei die vorgesehene Preisanpassung für die Nahwärme Herrenäcker zum 1.4.23 ein weiterer Punkt ist. BM Heckmann entgegnet, dies sei leider nicht zu ändern.

     

    STR. Esenwein betont, das Vorgehen sei durchaus nachvollziehbar. Wichtig sei jedoch, das Vorgehen auf eine rechtlich sichere Basis zu stellen. Lediglich darum gehe es ihm. BM Heckmann sagt zu, die Verwaltung werde im Falle eines entsprechenden Beschlusses die Rechtssicherheit nochmals prüfen.

     

     

    BM Heckmann stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    Der Gemeinderat stimmt der Anpassung der Wärmepreise bei den Betriebszweigen BHKW Weinsteige, BHKW Stadtmitte und BHKW Schulstraße rückwirkend zum 1.08.2022 auf Grundlage der in der Vorlage beigefügten Anlagen zu. Die bisherigen Grundpreise bleiben unverändert. Der Arbeitspreis steigt auf 22,5 Cent/kWh netto.

     

    Der Antrag wird mit zwei Enthaltungen (STRin Schmid, STR. Esenwein) mehrheitlich beschlossen.

  • Tagesordnungspunkt 8

    Eröffnungsbilanz Eigenbetrieb Herzogskelter

    Einbringung und Beschlussfassung

    Vorlage Nr. 234/2022

     

     

     

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 234/2022, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    STR. Xander geht davon aus, dass dies nicht der komplette Bilanzbericht ist. Seines Erachtens müsste es noch ein Anlageverzeichnis und einen Kontennachweis geben. Er bittet darum, dies noch ins RIS einzustellen. Darüber hinaus, müssten dann auch bald die nächsten Eröffnungsbilanzen folgen, diese bittet er auch komplett einzustellen. BM Heckmann sagt zu, die Verwaltung werde dies abklären.

     

    Auf Nachfrage von STR. Xander teilt BM Heckmann mit, im Januar werden weitere Bilanzen folgen, insbesondere die der Stadt.

     

     

    BM Heckmann stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    Der Gemeinderat stimmt der Eröffnungsbilanz des Eigenbetriebs Herzogskelter zum 01.01.2017 zu.

     

    Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

  • Tagesordnungspunkt 9

    Bausachen 

    Vorlage Nr. 236/2022

     

     

    Protokoll

    a) Schönbergstr. 15, Güglingen, Flst. 5092

    - Errichtung Wohnhaus mit Garage

     

    STR. Jesser erklärt sich für befangen und nimmt im Zuschauerraum Platz.

     

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 236/2022, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

     

    BM Heckmann stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    1.

    Die Stadt Güglingen stimmt dem Bauvorhaben auf Errichtung eines Wohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Flst. 5092, Schönbergstr. 15 in Güglingen zu.

     

    2.

    Das Einvernehmen der Stadt Güglingen wird in Bezug auf §§ 31, 36 BauGB erteilt.

    3.

    Grundlage bilden die Planunterlagen des Büros Thomas Bauer, Flein, vom 21.09.2022 sowie der Lageplan des Vermessungsbüros Müller vom 07.10.2022.

     

    Der Antrag wird in Abwesenheit von STR. Jesser (wegen Befangenheit) einstimmig beschlossen.

     

     

    b) Weitere

     

    Frau Stöhr-Klein informiert über die weiteren Bekanntgaben zur Kenntnis wie folgt:

     

    1. Frauenzimmern, Enzbergerstraße 26

    Da der Antrag erst kurzfristig eingegangen ist und daher nicht als Tagesordnungspunkt behandelt werden kann, bis zur Sitzung im Januar jedoch die Frist abgelaufen ist, gibt die Verwaltung dem Gremium das Vorhaben heute zur Kenntnis. Im bestehenden Wohnhaus soll das Dachgeschoss ausgebaut und noch eine Wohneinheit eingebaut werden. Die Stellplätze werden im Hof nachgewiesen.

     

     

    2. Güglingen, Äußere Flügelau, FlSt. 1542

    Bauantrag der Stadt Güglingen zur Kenntnis. Für das Maienfest werden dringend Birken benötigt, über den Forst seien diese immer schwieriger zu bekommen. Daher hat die Stadt Güglingen den Antrag auf Errichtung einer Birkenkultur gestellt. Dieser Antrag wurde genehmigt. Der Antrag einen Wildzaun darum zu errichten, laufe derzeit noch.

  • Tagesordnungspunkt 10

    Bekanntgaben

     

    a) Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung

         Vorlage Nr. 237/2022

    b) Sitzungstermine 2023

          Vorlage Nr. 244/2022

    c) Bündelausschreibung Straßenbeleuchtung

        Vergabe

         Vorlage Nr. 228/2022

    d) Weitere

          ohne Vorlage

     

     

     

    Protokoll

     

    a) Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung

       

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 237/2022, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    Die Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung werden dem Gremium zur positiven Kenntnisnahme bekanntgegeben.

     

     

    b) Sitzungstermine 2023

       

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 244/2022, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    Die Sitzungstermine 2023 werden dem Gremium zur positiven Kenntnisnahme bekanntgegeben.

     

     

    c) Bündelausschreibung Straßenbeleuchtung - Vergabe

     

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 228/2022, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    Das Ergebnis der Bündelausschreibung Straßenbeleuchtung wird dem Gremium zur positiven Kenntnisnahme bekanntgegeben.

     

     

    d) Weitere

       

    1. Planfeststellungsverfahren Stadtbahn Eppingen-Heilbronn, zweigleisiger Ausbau zw. Leingarten und Schwaigern – Ersatzmaßnahme an der L2067 zw. Eibensbach und Cleebronn und an der L110 zw. Eibensbach Kreisverkehr in Richtung Layher

     

    BM Heckmann informiert, bei den Planungen für den zweigleisigen Ausbau können die notwendigen Ausgleiche für den Verlust von Bäumen und Biotopstrukturen durch die trassennahe Neupflanzungen und Neuanlage von Biotopen nur zum Teil erbracht werden. Das verbleibende Kompensationsdefizit wird in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde durch Ersatzmaßnahmen ausgeglichen.


    In diesem Zuge werden auch auf der Gemarkung Eibensbach 2 Maßnahmen durchgeführt:
    Zwischen Eibensbach und Cleebronn wird auf einer Länge von ca. 560 m und ab Kreisverkehr Eibensbach in Richtung Fa. Layher auf ca. 860 m Länge beidseitig feste Amphibienleiteinrichtungen mit Tunnel und Umkehrvorrichtung geschaffen.

     

     

    2. Anschaffung von Feldbetten

     

    BM Heckmann informiert, in Absprache mit der Stadt Brackenheim und der Gemeinde Cleebronn wurden über das DRK Brackenheim 25 Feldbetten angeschafft. Kosten rund 6.400 €.

     

     

    3. Kalkulation der Wasserbezugsgebühren 2023-2024

     

    BM Heckmann gibt bekannt, derzeit werden die Wasserbezugsgebühren für 2023-2024 kalkuliert. Ein Beschluss hierüber soll in der Sitzung am 24.01.2023 erfolgen. 

     

  • Tagesordnungspunkt 11

    Verschiedenes

    ohne Vorlage 

     

    Protokoll

    1. Notfallpraxis Brackenheim

     

    BM Heckmann betont, die Notfallpraxis habe für ihn große Bedeutung, insofern, dass diese von Menschen genutzt werde, die selbst keinen eigenen Hausarzt finden. Er gehe davon aus, dass derzeit 10-15% keinen eigenen Hausarzt haben. Diese Zahlen werden BM Heckmann für Güglingen auch so widergespiegelt. Personen, die keinen eigenen Hausarzt haben, besuchen oftmals die Notfallpraxis in Brackenheim. BM Heckmann hält fest, die Praxis sei zum jetzigen Zeitpunkt gesichert. Der Verwein habe sich aus unterschiedlichen Gründen aufgelöst und der komplette Vorstand sei zurückgetreten. Nun sei die Sorge aufgekommen, dass sich nicht nur der Verein auflöst, sondern möglicherweise auch die Praxis aufgelöst werden könnte. Jedoch, stellt BM Heckmann klar, habe die kassenärztliche Vereinigung (KV) die Sicherstellungsverpflichtung. BM Heckmann habe in der vergangenen Woche ein längeres Gespräch mit Herrn Dr. Fechner gehabt. Hintergrund sei, dass die KV derzeit kein Interesse habe, die Praxis zu schließen, da diese den Sitzdienst zwischen 22 Uhr und 6 Uhr in jedem Fall erbringen müsse. Dies sei von Heilbronn aus nicht machbar. Durch die Schließung zahlreicher Krankenhäuser im ländlichen Raum sei der Wunsch, die Praxen ausschließlich an Krankenhausstandorten zu betreiben so nicht umsetzbar.

     

    Die Bürgermeister der Region sowie der Förderverein Krankenhaus Brackenheim möchten nun eine schriftliche Aussage der KV, dass die Notfallpraxis erhalten und durch die KV betrieben wird. Aussage von Herrn Dr. Fechner gegenüber BM Heckmann von vergangener Woche sei gewesen, dass die KV eher daran denke, die Öffnungszeiten zu erweitern als die Praxis zu schließen.

     

    Fakt ist, stellt BM Heckmann klar, es werden 2.000 Patienten im Quartal (8.000 Patienten im Jahr) benötigt. Diese Zahlen werden derzeit gut erreicht, die Praxis trage sich daher wirtschaftlich gesehen. BM Heckmann hält fest, letztendlich könne niemand ein Interesse daran haben, die Praxis zu schließen. Vielmehr könne er derzeit nicht dazu sagen.

     

    STR. Esenwein merkt an, das Thema sei schon immer, dass der Arztsitz über Nacht hinweg benötigt wird, da im Falle eines Wegfalls der Notfallpraxis auch 2 Rettungswagen nicht genügen würden. Letztendlich würden ansonsten mehr Rettungswagen benötigt werden, da die Patienten ja dennoch vorhanden sind. Insofern sei für STR. Esenwein völlig klar, dass politisch deutlich gemacht werden muss, dass Wert daraufgelegt werden muss, die Praxis zu erhalten. Dies habe er den Worten von BM Heckmann auch entnommen. Da die Rettungszeiten im Einsatzfall nicht unbedingt eingehalten werden können, müsse man sich hierüber Gedanken machen. Auch in Güglingen sollte man sich aus Sicht von STR. Esenwein über einen Rettungswagenstandort Gedanken machen.

     

    BM Heckmann betont, ihm sei wichtig gewesen, zu sagen, dass er fest davon ausgehe, dass sich die Praxiszeiten ändern werden. Die KV gehe dann auch davon aus, dass so die Versorgung gewährleistet werden kann.

     

    STR. Xander verweist auf die Ausführungen von BM Heckmann, wonach die Praxis zum jetzigen Zeitpunkt gesichert ist. Dies könne somit morgen schon wieder anders sein. Herr Dr. Fechner habe BM Heckmann die Planungen der KV geschildert. Jedoch brauche es auch jemanden, der diese Planungen umsetzen kann. STR. Xander interessiert, ob BM Heckmann Signale aus den Reihen des Vereins habe, dass sich jemand bereit erklärt, dies zu organisieren. BM Heckmann stellt fest, genau dies sei das Problem. BM Heckmann gehe davon aus, dass sich genügend Ärzte finden, die dort arbeiten möchten, darin sehe er nicht das Problem. In Frage kämen beispielsweise pensionierte Ärzte oder freiberufliche Ärzte, die nicht in einer Praxis oder einer Klinik arbeiten möchten. Die Problematik liege darin, entsprechend Medizinische Fachangestellte (MFAs) zu finden, hier müsse die KV nachlegen. STR. Xander erklärt, er sei bei weitem nicht so entspannt. Er gehe davon aus, dass der Zwist wesentlich tiefer liegt als man denkt oder als dies an der Oberfläche sichtbar ist. Er äußert daher Bedenken am Fortbestand der Praxis. Für BM Heckmann sei zunächst wichtig, die Übernahme durch die KV zu sichern, wenn sich der Verein auflöst. Das von STR. Xander angesprochene, worauf BM Heckmann auch nichtöffentlich nicht eingehen bzw. vertiefen möchte, sei letztendlich das Problem.

     

    STR. Esenwein hält fest, wenn die KV die Praxis übernehme, müsse die KV auch dafür Sorge tragen, dass eine Versorgung stattfindet. BM Heckmann widerspricht, letztendlich brauche es ein Management, dies wolle er an dieser Stelle jedoch nicht weiter vertiefen. BM Heckmann betont, das Gremium könne jedoch versichert sein, dass mit Hochdruck daran gearbeitet werde. Er erhoffe sich mehr im Gespräch mit Herrn Dr. Fechner, das diese Woche noch stattfinden wird.

     

     

    2. Modernisierung des Sirenennetzes im Landkreis Heilbronn – Auftragsvergabe

     

    Es wird verwiesen auf die Tischvorlage Nr. 243/2022, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    Für STR. Xander ist die Anschaffung an sich klar, ihn interessiert jedoch, welche möglichen Standorte zur Diskussion stehen. BM Heckmann informiert, es werde derzeit sowohl über private als auch über kommunale Standorte nachgedacht. Die Eigentümer der möglichen privaten Standorte seien kontaktiert worden, ob dies überhaupt in Frage kommen könnte. BM Heckmann wäre daher dankbar, wenn diese Frage zurückgestellt werden könnte.

     

    Auf Nachfrage von STR. Burrer erklärt Frau Kuhnle, im Zuge der Sirenenmodernisierung im Landkreis werden in den Kommunen Schallpegeluntersuchungen durchgeführt, um zu prüfen, ob die Sirenen an den bestehenden Standorten modernisiert oder ob stattdessen die Standorte verändert werden sollen, um eine bessere Abdeckung zu erzielen. Je nach Standortentscheidung werde das Angebot gegebenenfalls nochmals überarbeitet, in der Regel ändere sich dann jedoch nicht viel. Herr Gohm ergänzt, im Angebot seien auch entsprechende Eventualpositionen aufgeführt.

     

    BM Heckmann stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    Die Verwaltung stellt den Antrag den Auftrag zur Lieferung und Montage von elektronischen Sirenen an die Firma Hörmann Warnsysteme GmbH aus 85614 Kirchseeon zum Angebotspreis von 55.369,81 € brutto zzgl. der angebotenen Eventualpositionen (je nach Bedarf) in Höhe von 4.623,15 € zu erteilen.

     

    Im Haushalt sind unter dem Titel Katastrophenschutz für neue Sirenen 68.000,00 € eingestellt.

     

    Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

     

     

    3. Beleuchtung Blankenhornhalle

     

    Auf Nachfrage von STR. Ottenbacher teilt Herr Gohm mit, Hausmeister und Elektriker seien über den Defekt informiert worden. Er fasse diesbezüglich nochmals nach.

     

     

    4. Benutzungsordnung Herzogskelter

     

    STR. Pfanzler verweist auf die geänderte Benutzungsordnung für die Herzogskelter und den Saal. Damals habe man sich im Gremium darauf verständigt, dass Vereine, die die Räumlichkeiten bereits gebucht haben, noch zu den bisherigen Konditionen abgerechnet werden. Nicht bewusst sei STR. Pfanzler jedoch gewesen, dass die Regelungen der Versammlungsstättenverordnung bereits voll greifen. Hierdurch kommen auf die Vereine immense Zuschläge zu. Durch die Regelungen der Brandschutzverordnung können darüber hinaus deutlich weniger Gäste zu Veranstaltungen zugelassen werden. STR. Pfanzler würde daher gerne den Beschluss fassen, Vereinen die zusätzlichen Kosten aufgrund des Versammlungsstättengesetzes in den nächsten Monaten zu erlassen und in der Vereinsförderung nochmals aufzuarbeiten. Ansonsten rechnen sich die Veranstaltungen für Vereine nicht mehr. STR. Pfanzler gibt zu bedenken, dass die Herzogskelter damals schließlich auch für Vereine gemacht wurde.

     

    BM Heckmann stellt klar, an den Bestimmungen des Brandschutzes werde nichts geändert. Die Verwaltung habe ebenfalls festgestellt, dass die getroffene Regelung nochmals überarbeitet werden muss, hierauf wäre BM Heckmann heute auch nochmals eingegangen. Man habe sich darauf verständigt, dies jetzt auszusetzen und im Gemeinderat nochmals komplett neu besprechen zu lassen. Es könne jetzt jedoch nicht einfach ein Beschluss gefasst werden, da noch viele Fragen offen sind. BM Heckmann schlage daher vor, die Kosten, insbesondere was die Hausmeister angeht, vorläufig den Vereinen nicht in Rechnung zu stellen und die Regelung möglichst im ersten Quartal 23 nochmals überarbeitet dem Gremium vorzulegen. BM Heckmann hätte dieses Thema heute in der nichtöffentlichen Sitzung noch angesprochen.

     

    STR. Pfanzler fragt, ob die Vereine somit damit rechnen können, dass die Gebühren nicht bezahlt werden müssen. BM Heckmann entgegnet, dies hänge auch vom Beschluss des Gemeinderates ab. BM Heckmann betont, es sei nicht die Rede davon gewesen, Veranstaltungen abzusagen. Es habe auch einen Verein gegeben, der die Herzogskelter über Wochen blockiert hat und über Jahre nichts bezahlt hat. In Neckarwestheim beispielsweise müsse die Halle um 2 Uhr nachts besenrein verlassen werden und es werde pro Wochenende nur 1 Veranstaltung zugelassen. In der Herzogskelter dagegen finde an einem Wochenende im Januar von Donnerstag bis Sonntag täglich Veranstaltungen statt. Das Stellen der Tische und Stühle, berichtet BM Heckmann, ist in der Regel in allen anderen Kommunen Sache der Vereine – in Güglingen werde dies von den Hausmeistern übernommen. Hier könnten auch Kosten gespart werden. Aus diesem Grund ist die Frage sehr komplex. Möglicherweise habe man die Situation auch falsch eingeschätzt. Aus diesem Grund sollen die Kosten ausgesetzt werden und die Thematik nochmals überarbeitet werden. Möglicherweise können auch die Vereine zuvor eingeladen werden und darüber gesprochen werden. Eventuell habe es auch an der Kommunikation gemangelt.

     

    Bezüglich der Reduzierung der Stühle aufgrund der Brandschutzvorgaben berichtet Herr Gohm, bei der letzten Brandverhütungsschau mit dem Landratsamt wurde nach den Bestuhlungsplänen gefragt. Diese lagen jedoch nicht nach DIN vor. Bei der Überarbeitung habe sich gezeigt, dass bislang zu viele Tische und Stühle zugelassen wurden und die Durchgangsbreiten daher nicht korrekt waren. Um diese Durchgangsbreiten einzuhalten, habe die Anzahl an Tischen und Stühlen reduziert werden müssen. Daran ist aus Sicht von STR. Pfanzler auch nichts auszusetzen.

     

    STR. Xander plädiert dafür, die neue Regelung dann auch als Anlage dem Mietvertrag beizufügen.

     

    STR. Esenwein hält es für gut, die Frage der Entlastungen der Vereine nochmals durchzudenken.

     

    STR. Pfanzler berichtet, in Offenau könne man den Bestuhlungsplan der Saline von der Homepage herunterladen. Dies würde er auch in Güglingen für sinnvoll erachten.

     

     

    5. Tonaufnahme Sitzung

     

    STR. Xander bittet darum, den Wortlaut der Sitzungen wieder aufzunehmen.

     

     

    6. Rathausöffnung

     

    STR. Xander berichtet, bei der Maienfestsitzung sei die Frage aufgekommen, wann das Rathaus wieder geöffnet werde, insbesondere vor dem Hintergrund, dass Besucher auch ungehindert die Ausstellung anschauen können.

     

    BM Heckmann berichtet, das eingeführte Terminvergabesystem im Einwohnermeldeamt werde von der Bürgerschaft sehr gut angenommen. Die Situation habe sich dadurch gewissermaßen entspannt und insbesondere Dienstagnachmittags komme es nicht wie früher zu langen Warteschlangen. BM Heckmann suche nach Lösungen für das neue Jahr, wie einerseits das Terminvergabesystem aufrecht erhalten bleiben kann, andererseits aber auch das Rathaus geöffnet werden kann. Herr Gohm ergänzt, Bürger, die außerhalb der Öffnungszeiten kommen, können klingeln und auch Besuchern, die die Ausstellung anschauen möchten, werde die Türe geöffnet. Das Bauamt ist nicht an das Terminvergabesystem angebunden. Es werde jedenfalls niemand abgewiesen, gegebenenfalls komme es eben zu kurzen Wartezeiten. Die Aussage, das Rathaus wäre geschlossen, ist für Herrn Gohm nicht nachvollziehbar. Der Verwaltung gehe es insbesondere darum, dass sich im Hauptamt keine Schlangen bilden, diese Situation habe sich durch das Terminvergabesystem viel mehr entspannt.

     

    BM Heckmann halte die momentane Lösung für sehr bürgerfreundlich. Zwar heiße es immer wieder, die anderen Rathäuser seien geöffnet. Dies ist jedoch dort der Fall, wo Bürgerbüros vorgeschaltet sind.  In Brackenheim gebe es beispielsweise zwei Schalter mit Termin und zwei Schalter ohne Termin. Und auch in Brackenheim werden zu 80% vorab Termine vereinbart. Vor Einführung des Terminvergabesystems, merkt BM Heckmann an, haben sich mitunter dienstags lange Schlangen gebildet. Dies habe sich durch die Terminvergaben entspannt.

     

    Aus Sicht von STR. Xander schließe das eine das andere nicht aus, das Rathaus könne dennoch geöffnet sein. Wenn jemand nur die Ausstellung anschauen möchte, müssten die Mitarbeiter der Ämter nicht durch Klingeln gestört werden, wenn das Rathaus geöffnet wäre. Und wenn es darum geht, dass das Rathaus offen sein soll, müsste am Haupteingang auch ein Hinweis angebracht werden, dass am Seiteneingang geklingelt werden soll. BM Heckmann versichert, er arbeite an einer Lösung.

     

     

    7. Einstellen von Vorlagen ins RIS

     

    STR. Xander merkt an, die Vorlagen für die heutige Sitzung seien zum Teil wieder sehr spät eingestellt worden. Er bittet darum, die Vorlagen künftig wieder früher einzustellen.

     

     

    8. Situation Flüchtlingsunterbringung

     

    STR. Xander bittet um Information zum aktuellen Stand der Flüchtlingsunterbringung.

     

    BM Heckmann informiert, derzeit befinden sich rund 8.500 Personen in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes. Hiervon stammen rund 80% nicht aus der Ukraine. Laut Aussage des Landratsamtes sei die Unterbringung der Flüchtlinge aus der Ukraine derzeit händelbar. Die Problematik liege jedoch darin, dass nicht abzusehen ist, ob die immer angekündigte hohe Anzahl an Flüchtlingen aus der Ukraine noch kommt oder nicht. Dies werde auch davon abhängen, wie stark die Infrastruktur in der Ukraine zerstört wird. Man könne letztendlich nur abwarten.

     

     

    9. Beleuchtung zwischen Frauenzimmern und Güglingen

     

    STR. Esenwein weist darauf hin, dass eine Leuchte zwischen Güglingen und Frauenzimmern defekt ist.

     

     

    10. Katastrophenschutz

     

    STR. Esenwein bittet im Namen der BU-Fraktion darum, zu Beginn des nächsten Jahres das Thema Katastrophenschutz in einer Sitzung zu behandeln. Der BU-Fraktion wäre es wichtig, zu erfahren und gemeinsam darüber nachzudenken, wie sich die Stadt die Thematik vorstellt, welche Aufgaben es gibt, wie die Feuerwehr eingebunden ist, wie die Stadt mit Hitzewellen umgeht, inwieweit Personen des Gemeinderates mit eingebunden sind, etc. Dies wären Themen, die die BU-Fraktion gerne besprochen hätte, um zu erfahren, wie wir uns auf eventuelle Katastrophen vorbereitet haben.

     

    BM Heckmann berichtet, die Verwaltung habe mehrere Workshops gemacht. Heute habe auch nochmals ein Gespräch mit der Feuerwehr und Herrn Dr. Schock zu diesem Thema stattgefunden. Am 20.12. finde eine Dienstbesprechung mit dem Landrat statt, in der es ebenfalls um dieses Thema gehen wird. Das eigentliche Problem ist, dass nicht abzusehen ist, was auf die Stadt zukommt. BM Heckmann habe STR. Esenwein so verstanden, dass das Interesse daran besteht, generell zu erfahren, was vorgesehen ist. BM Heckmann werde prüfen, wie man dieses Thema unterbringen kann.

     

    STR. Esenwein erklärt, er habe deshalb gefragt, weil ihm bekannt ist, dass es mitunter in Kommunen bestimmte Pläne gibt, wie in bestimmten Szenarien vorzugehen ist, wie Personen aus dem Gemeinderat eingebunden werden, etc. Der Gedanke der BU-Fraktion sei, einfach darzustellen, wie die Planung in Güglingen aussieht, wenn bestimmte Szenarien eintreten sollten.