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Gemeinderatssitzung

Sitzung am 11.10.2022 um 19:00 Uhr im Sitzungssaal Rathaus, Güglingen

Anwesenheit & Sitzungsdauer

Vorsitzender: BM Heckmann

Normalzahl der Gemeinderatsmitglieder: 18

Anwesend waren: 17, bei TOP 3-5: 16, bei TOP 12: 16, bei TOP 15a: 16, bei TOP 15b: 15, bei TOP 15c: 16

Abwesend waren: STRin Bäzner-Daubenthaler entschuldigt, STR. Scheerle bei TOP 3-5 (wegen Befangenheit), STR. Burrer bei TOP 12 (wegen Befangenheit), STR. Naffin bei TOP 15a und b, STR. Xander bei TOP 15b (wegen Befangenheit), STR. Jesser bei TOP 15c (wegen Befangenheit)

 

Den Verhandlungen wohnte noch bei: Frau Koch, Herr Behringer, Frau Adelhelm, Herr Gohm, Frau Stöhr-Klein, Schriftführerin: Frau Kuhnle

 

Beginn der Sitzung: 19.00 Uhr       Ende der Sitzung: 21.35 Uhr

 

BM Heckmann stellt fest, dass zur heutigen Sitzung form- und fristgerecht eingeladen wurde.

Entschuldigt sind die Stadträte (siehe oben)

Die Beschlussfähigkeit des Gremiums ist dementsprechend gegeben.

Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Bürgerfragestunde

    ohne Vorlage

     

    Protokoll

    BM Heckmann erklärt die Regularien zur Bürgerfragestunde.

     

     

    Frage 1:

    Die Bürgerin dankt BM Heckmann für die Absetzung des TOP 9. Dies sei die einzig vernünftige Lösung, die Sache sauber aufzuarbeiten. Sie möchte jedoch wissen, ob dies bedeute, dass die nächste Preisanpassung mit der angegebenen Kalkulationsformel und nicht vor April 2023 erfolgt.

     

    BM Heckmann erläutert dies liege in der Entscheidung des Gemeinderates. Die Sache müsse nun aufgearbeitet und geprüft werden. Seines Erachtens müsse die Kalkulation entsprechend der angegebenen Formel erfolgen. Dies müsse jedoch von Juristen geprüft werden.

     

     

    Frage 2:

    Der Bürger verweist auf die Wirtschaftspläne 2017-2022, in denen auch die BHKWs enthalten sind. Unter anderem werden hier auch Preise angegeben, die für Gas und Holz bezahlt wurden. 2017 teilen sich die Ausgaben ca. je zur Hälfte in Ausgaben für Gas und Holz auf. Die Ausgaben für Holz seien dann immer mehr zurückgegangen, bis diese nun auf 0 Euro gesunken sind. Für den Bürger bedeutet dies, dass bereits 2017 extrem von dem besprochenen Verhältnis (85/15) abgewichen wurde. In der Unterlage, die damals an Erwerber verkauft wurde, sei nichts von Gas zu lesen. Auf dem Preisblatt sei ein Verhältnis von 2/3 Holz und 1/3 Gas angegeben. 2017 sei das Verhältnis jedoch bereits 50/50 gewesen. Er selbst habe den Notarvertrag 2019 unterschrieben, eigentlich wurde jedoch bereits zwei Jahr zuvor nicht das eingehalten, was verkauft wurde.

     

    BM Heckmann stellt fest, die Verwaltung habe sich mit der Heizzentrale Herrenäcker nicht in der Weise beschäftigt, wie sie es hätte machen können und vielleicht auch müssen. Mit dem Hackschnitzelwerk sei es unter anderem auch zu Problemen gekommen, weil dieses nie unter richtiger Volllast gelaufen ist. Die Preise 2016/17 müssen nun entsprechend der angegebenen Formel nachberechnet werden. Die gestellte Frage hänge jedoch mit dem Verbrauch zusammen, nicht mit der Formel. Diese Frage könne er so nicht beantworten, ihm sei nur bekannt, dass es auch zu Problemen kam, weil nicht mit Volllast gearbeitet wurde.

     

     

    Frage 3:

    Der Bürger fragt, von welchem Gasanbieter das Gas bezogen werde. Das Land Baden-Württemberg gebe vor, dass ein gewisser Anteil an erneuerbaren Energien verwendet werden muss, wenn ausschließlich mit Gas geheizt werde. Ihn interessiert daher, ob Biogas bezogen werde. Er wisse von einem Arbeitskollegen, dass dieser mindestens einen gewissen Anteil an Biogas beziehen muss. BM Heckmann teilt mit, diese Frage könne er ad hoc nicht beantworten. Sofern der Bürger der Verwaltung seine Anschrift mitteile, könne die Information jedoch nachgereicht werden.

     

    Der Bürger entgegnet, er habe damit kein Problem, da er Holz habe. Seines Erachtens hätte sich die Kommune hierüber jedoch bereits vorher Gedanken machen müssen. Er habe ein Schreiben erhalten, in dem die Verwaltung mitteilt, dass das Hackschnitzelwerk seit 1 Jahr defekt ist. Dies sei nicht optimal. BM Heckmann teilt mit, er habe diesen Hinweis zur Kenntnis genommen.

     

     

    Frage 4:

    Eine Bürgerin berichtet, sie habe 2018 ein KFW55-Haus im Gebiet Herrenäcker gebaut und hierfür Fördermittel erhalten. Die Fördermittel errechnen sich u.a. auch aus der Heizung. Sie habe mit dieser Anlage bauen müssen. Sie fragt, wie es sich verhalte, wenn nun im Zweifelsfall Fördermittel zurückbezahlt werden müssen.

     

    BM Heckmann teilt mit, auch diese Frage könne er ad hoc nicht beantworten. Diese Fragen sind auch bei der Verwaltung in den letzten Tagen aufgekommen. BM Heckmann bittet daher um Verständnis. BM Heckmann sei im letzten Jahr im Juni darüber informiert worden, dass die Anlage defekt ist. Lange bevor die Anlage kaputtgegangen ist, habe sich die Stadt Gedanken gemacht, weil klar war, dass die Anlage endlich ist, wie man als Betreiber arbeiten könne. Aus diesem Grund sei beispielsweise die Studie in Auftrag gegeben worden. Für BM Heckmann und die Verwaltung sei dies im vergangenen Jahr ein Nebenthema gewesen. Man habe sich darauf verständigt, zunächst mit Gas zu arbeiten. Letztendlich habe sich die Verwaltung insgesamt zu wenig mit den Themen, die die Heizzentrale angeht, beschäftigt.

     

    Die Bürgerin betont, die Verwaltung verpflichte die Erwerber, dies mit KFW55-Häusern anzunehmen und bittet nun um Verständnis. Hierfür habe sie kein Verständnis. BM Heckmann hält fest, die Hackschnitzelanalge ist nicht mehr dauerhaft zu betreiben, letztendlich könne man sich nur noch über den Winter retten. Wenn er jedoch dem Gemeinderat letztes Jahr die Erneuerung der Hackschnitzelanlage zur Entscheidung vorgelegt hätte, hätte man gesagt, es gibt doch günstiges Gas. Letztendlich, fasst BM Heckmann zusammen, habe man sich nicht intensiv genug mit diesem Thema beschäftigt.

     

     

    Frage 5:

    Der Bürger verweist auf die Aussage von BM Heckmann, die Anlage sei seit einem Jahr defekt, er hätte dies dem Gemeinderat jedoch nicht zur Entscheidung vorlegen können. Der Bürger betont, die Stadt ist jedoch Versorger für die Nutzer, dann müsse man auch redundant sein. Die Redundanz müsse als öffentlicher Versorger mit zwei unabhängigen Heizungen vorgehalten werden. Aus diesem Grund, erläutert BM Heckmann, habe man sich nun entschieden, das Hackschnitzelwerk noch über den Winter zu retten. Im vergangenen Jahr, als klar war, dass es mit der Hackschnitzelanlage immer schwieriger werden würde, sei man hier eventuell etwas zu blauäugig gewesen. Erst in den vergangenen Wochen habe sich die Verwaltung intensiv damit beschäftigt. Jetzt werde die Sache jedoch richtig aufgearbeitet.

     

     

    Frage 6:

    Der Bürger fragt, wann die Verwaltung auf die Bürger zugegangen wäre. Er habe nur nebenbei von der Sache erfahren. Wenn er heute einen Brief erhalte, in dem die Verwaltung den Bürgern mitteilt, dass die Anlage seit 1 Jahr defekt ist, frage er sich, wann die Stadt die Bürger informiert hätte. Des Weiteren frage er sich, wie dies in Zukunft gehandhabt werde, wann die Reparatur erfolgt und wann die Bürger gefragt werden, ob wieder alles in Ordnung ist. Letztendlich bezahlen die Nutzer ja auch für die Instandhaltung. BM Heckmann erklärt, die Nutzer bezahlen nach Preisblatt. Der Bürger teilt mit, damals habe es geheißen, es müssten auch Kosten für die Instandhaltung bezahlt werden.

     

    BM Heckmann erläutert, der entscheidende Fehler habe darin bestanden, dass das Preisblatt nicht beachtet wurde. Dies müsse nun von Seiten der Verwaltung aufgearbeitet werden. Letzte Woche habe die Verwaltung ein Rundschreiben zur Post gegeben, das jedoch wohl heute erst zugestellt wurde. Es stelle sich natürlich die Frage, ob die Nutzer bereits im vergangenen Jahr hätten informiert werden sollen. Im vergangenen Jahr sei dieses Thema jedoch nur ein Nebenthema in der Verwaltung gewesen. Das Thema Heizzentrale, gesteht BM Heckmann ein, sei nicht mit dem nötigen Fokus beachtet worden. Dies könne man der Verwaltung als Fehler anlasten, die Verwaltung habe die notwendige Brisanz damals jedoch nicht erkannt. Ziel der Verwaltung war und ist es, über ein Nahwärmekonzept möglichst mit der Abwärme heimischer Unternehmen zu arbeiten. Natürlich hätte die Verwaltung im vergangenen Jahr darüber informieren können, im Nachhinein ist man jedoch immer schlauer.

     

     

    Frage 7:

    Der Bürger verweist auf die Aussage von BM Heckmann, die Anlage sei von einem Ingenieurbüro begutachtet worden und es sei möglich, dass die Anlage nicht mehr betrieben werden kann. Der Bürger fragt, wie dann die Zukunft aussehe, wenn die Anlage nicht mehr betrieben werden kann und wie mit dem Energiefaktor verfahren werde. Er selbst habe EnEV 2016 einhalten müssen. Wenn sich der Energiefaktor nun verschlechtere, habe er eigentlich unrechtmäßig ein Haus gebaut.

     

    BM Heckmann erläutert, wie bereits im Rundschreiben angekündigt, solle eine Informationsveranstaltung stattfinden, sobald der Verwaltung die notwendigen Unterlagen vorliegen. Die Informationsveranstaltung solle jedoch erst dann stattfinden, wenn auch belastbare Aussagen getroffen werden können. Die heute gestellten Fragen gehören auch zur Aufarbeitung der gesamten Angelegenheit. Die Verwaltung werde versuchen, bald die entsprechenden Unterlagen zusammen zu haben und dann die Informationsveranstaltung anberaumen.

     

     

    Frage 8:

    Die Bürgerin verweist auf das Rundschreiben der Verwaltung, wonach mit dem Ingenieurbüro in Betracht gezogen worden sei, Abwärme zu nutzen und entsprechende Anträge gestellt wurden. BM Heckmann berichtet, es sei ein Förderantrag gestellt worden zur Untersuchung dieser Leistung. Er sei in den vergangenen Tagen auch bereits mehrfach auf Rechtsanwaltskosten in Höhe von 80.000 Euro angesprochen worden. Die Kosten für die Untersuchung belaufen sich auf rund 80.000 Euro, diese Untersuchung werde jedoch mit 75% gefördert.

     

    Die Bürgerin fragt, ob sie sich darauf verlassen könne, dass die Betroffenen informiert werden, wenn es neue Informationen gibt. BM Heckmann entgegnet, dies sei im Rundschreiben ja so ausgeführt. Die Bürgerin merkt an, sie habe sich vergewissern wollen, da das Thema innerhalb der Verwaltung ja keine so große Brisanz hat. BM Heckmann betont, zum damaligen Zeitpunkt habe das Thema nicht die entsprechende Brisanz innerhalb der Verwaltung gehabt, dies sei richtig. Die Brisanz sei erst durch die explodierenden Preise entstanden. Nun werde die Angelegenheit jedoch aufgearbeitet und sobald belastbare Informationen vorliegen werde die Verwaltung auf die Bürger zugehen.

     

     

    Frage 9:

    Eine Bürgerin hält fest, die Häckselanlage ist Grundlage der ganzen Notarverträge (Verteilung 85/15). Daher müsse es ihres Erachtens unbedingt wieder in die Richtung gehen, dass die Anlage wieder funktionier, da dies Grundlage der Verträge ist. BM Heckmann erklärt, es gehe darum, in eine andere, eventuell auch ökologisch bessere Situation zu kommen, dann müsse auch über das Preisblatt gesprochen werden. Dies gehöre jedoch alles zu dem Aspekt, der mit der Heizzentrale zusammenhängt. Natürlich habe man den Fehler gemacht, das Preisblatt nicht zu beachten, dies könne nun jedoch aufgearbeitet werden.

     

     

    Um gegebenenfalls auch andere Fragen in der Bürgerfragestunde behandeln zu können, bittet BM Heckmann darum, alle Fragen, die dieses Thema betreffen in der Informationsveranstaltung zu besprechen.

     

     

    Frage 10:

    Ein Bürger fragt, ob es eine Plattform gibt, über die die Betroffenen ihre Fragen an die Verwaltung richten können. BM Heckmann teilt mit, Betroffene könnten ihre Fragen per Email an die Verwaltung richten.

     

     

    Frage 11:

    Eine Bürgerin fragt, ob es von Seiten der SÜWAG einen Zeitplan gibt, bis wann die entsprechenden Informationen vorliegen. BM Heckmann bittet um Verständnis, dass nun noch etwas Zeit notwendig ist, das Vorgehen sei gestern erst besprochen worden. Eine Aussage der SÜWAG, wie viel Zeit für die Berechnung notwendig ist, liege der Verwaltung nicht vor. Einen Zeitplan könne die Verwaltung daher heute noch nicht vorlegen.

     

     

    Frage 12:

    Eine Bürgerin hält fest, es soll ja derzeit Energie, insbesondere Gas, eingespart werden. Sie fragt, ob die Anlage dann reduziert werde und die Betroffenen nur noch ein gewisses Pensum erhalten. BM Heckmann hält fest, viele Bürgerinnen und Bürger – nicht nur die Betroffenen der Heizzentrale Herrenäcker – nutzen Gas. Bis vor kurzem sei in vielen Fällen Gas als Primärwärmeträger empfohlen worden. BM Heckmann gehe davon aus, dass relativ schnell klar sein werde, ob es möglich ist, die Anlage nochmals zum Laufen zu bekommen. Aber auch wenn die Anlage wieder in Gang gebracht werden kann, heiße dies nicht, dass Energie rausgepumpt werden kann. Losgelöst von der Problematik der Heizzentrale merkt Herr Gohm an, wer zuhause Gas sparen möchte, dreht den Heizkörper runter. Wenn dies jeder mache, werde von der Heizzentrale bereits weniger angefordert.

     

    BM Heckmann betont, seit die Angelegenheit an Brisanz gewonnen hat, lasse die Verwaltung Transparenz walten. Und im vergangenen Jahr habe niemand frieren müssen, auch als die Anlage außer Betrieb war. Unabhängig von Fragen der Förderung sei vor einem Jahr günstig Gas geliefert worden. Niemand habe sich darüber Gedanken gemacht, auch nicht die Verwaltung und dies sei letztendlich ein Fehler gewesen. Der zweite Fehler habe darin bestanden, das Preisblatt nicht beachtet zu haben. Diese Themen, versichert BM Heckmann nochmals, werden nun aufgearbeitet und dann sei man in einer guten Situation, gut über den Winter zu kommen.

     

     

    Frage 13:

    Eine Bürgerin stellt fest, dass in Güglingen oftmals auf Gehwegen geparkt und die Parkscheibenpflicht nicht eingehalten werde. Des Weiteren habe sie festgestellt, dass auf Anliegerstraßen Durchgangsverkehr herrscht. Sie möchte wissen, was die Stadt gedenkt, hiergegen zu tun. Des Weiteren fragt sie nach dem aktuellen Stand der Umgehungsstraße.

     

    BM Heckmann informiert, am 3.11.22 werde der Spatenstich stattfinden und er gehe davon aus, dass dann auch bald über die Umgehungsstraße gefahren werden könne. Wenn die Umgehung realisiert wurde, könne dann auch an den innerstädtischen Verkehr leichter herangegangen werden.

     

     

    Frage 14:

    Ein Bürger wirft nochmals die Frage der Verkehrsüberwachung auf. Diesbezüglich erklärt BM Heckmann, die Überwachung des fahrenden Verkehrs obliege dem Landratsamt Heilbronn. Allerdings nehme die Verwaltung gerne Hinweise aus der Mitte der Bürgerschaft entgegen und leite diese an das Landratsamt weiter. Der ruhende Verkehr werde durch den Vollzugsdienst der Stadt Güglingen kontrolliert und die Mitarbeiterin sei sehr engagiert. Allerdings sei eine Kontrolle rund um die Uhr nicht möglich. Den Hinweis des Durchgangsverkehrs in Anliegerstraßen nimmt BM Heckmann zur Kenntnis.

     

     

    Frage 15:

    Ein Bürger spricht das Thema „Bürgerbegehren Luftfilter“ an. Bereits im März 21 habe sich der Gemeinderat mit der Anschaffung von Luftfiltern auseinandergesetzt und diese abgelehnt. Die weiteren Ergebnisse seien sicherlich allen bekannt. Er selbst sei eine der Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens. Die Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens haben einen Kostenvoranschlag und einen Finanzierungsvorschlag erstellt, welches der Gemeinderat – wie inzwischen von 2 Gutachten festgestellt wurde – rechtswidrig abgelehnt hat. Nun kommen eine zusätzliche Inflationslage sowie zusätzliche Aufwände intern und extern der Verwaltung sowie auslaufende Förderprogramme hinzu. Der Bürger fragt, was BM Heckmann zu tun gedenkt, auch hinsichtlich einer möglichen privaten Haftung einzelner Gemeinderäte, insbesondere aus der FUW-Fraktion.

     

    BM Heckmann entgegnet, dem Gemeinderat stehe es zu, mehrheitlich zu beschließen, den Rechtsweg eingehen zu wollen. Er selbst sei zwar andere Meinung gewesen, der Beschluss, den Rechtsweg bestreiten zu wollen, sei jedoch rechtmäßig gewesen.

     

     

    Frage 16:

    In Anbetracht des Klimawandels und der Klimabedrohung stellt sich für die Bürgerin die Frage, wie mit der zunehmenden Versiegelung umgegangen werde. So sehr sich alle auf die Umgehungsstraße freuen, habe dies auch eine zunehmende Versiegelung zur Folge. Die Bürgerin fragt, welche Ausgleichsmaßnahmen im Sinne der Biodiversität, der Naturparkschule, den Kindern, die Natur näher zu bringen getroffen werden. Die Themen seien vielfältig und die Bürgerin ist der Auffassung, Kommunen stehen in einer höheren Verantwortung. Sie hält an dieser Stelle fest, Schottergärten sind in Baden-Württemberg verboten.

     

    BM Heckmann berichtet, für die Realisierung der Umgehung mussten umfangreiche Ausgleichsmaßnahmen getroffen werden – auch deshalb habe sich das Verfahren gezogen.

     

    Vergangene Woche Donnerstag fand das Richtfest der Fa. Layher statt. Aus Sicht von BM Heckmann ist dies ein vorbildhaftes Beispiel dafür, wie Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt werden können. Im Bereich der Zaberrenaturierung seien hohe Beträge zusätzlich investiert worden.

     

     

    Frage 17:

    Ein Bürger meldet sich bezüglich der Artenschutzmaßnahme im Rahmen des Neubaugebietes Ob der großen Hohle zu Wort. Ende 2020 habe er im Rahmen des LNV eine Stellungnahme abgegeben und damals bereits auf die Zauneidechsen hingewiesen, habe jedoch nichts mehr gehört. Ende 2021 sei das Thema wieder aufgekommen, dann wurde etwas getan, dem Bürger erschließe sich jedoch nicht, was getan wurde. In der RMZ sei nun zu lesen gewesen, wie viel für Grunderwerb ausgegeben wurde. Zwischenzeitlich sei ein Eidechsenquartier entlang der Kreisstraße angelegt worden. Aus Sicht des Bürgers ist dies jedoch eine Todesfalle für die Tiere. Der Bürger betont, der Verwaltung sei bekannt, dass im Rahmen der Realisierung des Mittelpunktes des Zabergäus mehrere Eidechsenquartiere angelegt wurden. Er frage sich, weshalb nicht ein Teil des Geldes dafür aufgewendet wurde, um die Tiere dorthin umzusiedeln. Dann hätte man nun keine Todesfalle für die Tiere.

     

    BM Heckmann sagt zu, die Frage im Nachgang schriftlich zu beantworten. Frau Stöhr-Klein erläutert, die Situation sei mit einem entsprechenden Fachbüro geprüft worden und gemeinsam mit dem Landratsamt sei die Ausgleichsmaßnahme festgelegt und so auch umgesetzt worden.

     

     

    Frage 18:

    Eine Bürgerin spricht nochmals das Thema „Bürgerbegehren Luftfilter“ an. Sie hält fest, in den vergangenen Sitzungen sei der Antrag auf Feststellung der Zulässigkeit immer an den Fragen der Neuen Liste und der FUW-Fraktion gescheitert. Zwischenzeitlich liegen zahlreiche Unterlagen vor, unter anderem auch ein umfassendes Gutachten des Regierungspräsidiums. Für die Bürgerin stellt sich nun die Frage, ob es weitere Fragen von Seiten des Gemeinderates gebe oder ob nun alle Fragen beantwortet wurden.

     

    BM Heckmann weist daraufhin, dass das Bürgerbegehren Luftfilter Gegenstand der heutigen Tagesordnung ist.

     

     

    Frage 19:

    Ein Bürger möchte wissen, ob der Speicher der Hackschnitzelanlage befüllt ist. BM Heckmann teilt mit, der Bunker ist derzeit nicht befüllt, die Stadt habe jedoch entsprechende Lieferverträge.

     

     

    Frage 20:

    Ein Bürger fragt, wie die von der Regierung beschlossene Senkung des Mehrwertsteuersatzes auf Gas und Fernwärme im Zeitraum Oktober 22 bis März 23 umgesetzt werde. BM Heckmann sagt zu, die Verwaltung werde sich an alle rechtlichen Vorgaben halten.

     

     

    Frage 21:

    Eine Bürgerin möchte wissen, welche Ausgleichsmaßnahmen für die Umgehung bereits umgesetzt werden. BM Heckmann teilt mit, dies sei sehr umfassend, er werde die Information nachreichen.

  • Tagesordnungspunkt 2

    Unterbringung von Flüchtlingen

    ohne Vorlage

     

    Protokoll

    BM Heckmann informiert, nach aktuellem Stand müsse die Stadt Güglingen im Oktober 7 weitere Flüchtlinge aus der Ukraine unterbringen. Da jedoch jeder davon ausgehe, dass mit einer deutlich erhöhten Anzahl an Flüchtlingen aus anderen Ländern zu rechnen ist, suche die Stadt händeringend nach Unterbringungsmöglichkeiten. BM Heckmann betont, die Stadt werde die Menschen unterbringen müssen, da dies Aufgabe der Kommune sei. Er versichert, er werde alles daran setzen, Hallenschließungen zu vermeiden. Daher bittet er die Anwesenden darum, auch im Bekanntenkreis dafür zu werben, Wohnraum zur Verfügung zu stellen. BM Heckmanns erklärtes Ziel sei es, keine Hallen belegen zu müssen, was zwischenzeitlich in vielen Kreisen bereits der Fall ist.

     

    Derzeit sehe es so aus, als könne die Kommune im Oktober ihr Soll erfüllen. Alle Vorschläge an Unterbringungsmöglichkeiten, die auch von Seiten des Gemeinderates unterbreitet wurden, hätten sich jedoch zwischenzeitlich zerschlagen – auch aufgrund einer entsprechenden Zurückhaltung der Eigentümer. Die Verwaltung suche auch in Gewerbegebieten noch nach Unterbringungsmöglichkeiten, da dies nun bedingt möglich sei. Eine Containerlösung stehe nicht mehr zur Debatte, da es keine Container mehr gibt. BM Heckmann appelliert an die Anwesenden, gemeinsam zu suchen und mitzuhelfen, diese Aufgabe zu lösen.

     

    STR. Esenwein verweist auf die Ausführungen von BM Heckmann, wonach die Vorschläge bereits analysiert wurden, inwieweit diese zum Tragen kommen können. Wenn er die Ausführungen richtig verstanden habe, komme keiner der Vorschläge zum Tragen, die eine größere Unterbringungsmöglichkeit zur Folge hätte. Aus diesem Grund, hält STR. Esenwein fest, sei die BU-Fraktion dagegen gewesen, den Antrag der Verwaltung zurückzustellen. In der letzten Sitzung sei bereits klar gewesen, dass Container benötigt werden und diese könne man nun nicht mehr bekommen. Eine Containerlösung hätte Zeit zum Handeln verschafft. Stattdessen habe BM Heckmann einen Aufruf veröffentlichen müssen – den STR. Esenwein im Übrigen nachvollziehen könne – dass Menschen Wohnraum zur Verfügung stellen. Dies bedeutet aber gleichzeitig, dass dem Mietwohnungsmarkt Wohnungen entzogen werden, die auch anderweitig dringend benötigt werden. Der Gemeinderat habe sich in der Vergangenheit jedoch nicht dazu durchringen können, Mietwohnungen zu schaffen. Entscheidend wäre aus Sicht von STR. Esenwein für Güglingen, auch Mietwohnungen zu schaffen. Potenzial an Mietwohnungen habe man im Nachbarhaus liegen lassen. Nun komme man in eine Konkurrenzsituation, BM Heckmann hätte mit einer Containerlösung jedoch für Entlastung gesorgt.

     

    Daher wolle STR. Esenwein für die BU-Fraktion an dieser Stelle nochmals festhalten:

    Die BU-Fraktion halte den in nichtöffentlicher Sitzung getroffenen Beschluss nach wie vor für rechtswidrig, da die Diskussion hätte öffentlich geführt werden müssen. Das Gremium habe es nicht geschafft, die Container, die in vielen Gemeinden unproblematisch beschafft werden konnten, zu beschaffen. Dadurch werde das Problem zusätzlich verengt.

     

    STR. Xander verweist auf die Ausführungen von STR. Esenwein wonach es von allen angesprochenen Objekten keine Resonanz gegeben habe. Derzeit stehe jedoch seinen Informationen zufolge noch eine Prüfung aus. Des Weiteren bittet STR. Xander den Wohnungsaufruf zu wiederholen und auch in der Gesamtausgabe zu veröffentlichen. Zudem sollte die Veröffentlichung nicht nur im amtlichen Teil, sondern auch im Anzeigenteil erfolgen. In dem Aufruf sollte seines Erachtens außerdem darauf hingewiesen werden, dass die Stadt als Mieter auftritt und auch befristete Mietverhältnisse denkbar wären.

  • Tagesordnungspunkt 3

    Bürgerbegehren Luftfilter

    Aufhebung der bisherigen Beschlüsse und

    Feststellung der Zulässigkeit

    Vorlage Nr. 175/2022

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 175/2022, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    STR. Scheerle erklärt sich für die Tagesordnungspunkte 3-5 befangen und nimmt im Zuschauerraum Platz. An dieser Stelle teilt STR. Scheerle bereits mit, er stehe auch für den Gemeindewahlausschuss nicht zur Verfügung und bittet um eine Umbesetzung.

     

     

    STR. Xander berichtet, die FUW-Fraktion habe sich mit der Stellungnahme des Regierungspräsidiums beschäftigt. Zunächst wolle er an dieser Stelle festhalten, dass Einspruchsverfahren normale Vorgänge sind und nichts rechtswidrig verlaufen ist. Es sei das Recht des Gemeinderates gewesen, aufgrund entsprechenden mehrheitlichen Beschlusses den Rechtsweg einzugehen. Seines Erachtens werde in der Stellungnahme des Regierungspräsidiums erstmals konkret auf die gestellten Fragen eingegangen – sowohl auf die Fragen der Neuen Liste als auch auf die von der FUW-Fraktion aufgeworfenen Fragen. STR. Xander erklärt, die FUW-Fraktion könne aufgrund dieser Stellungnahme nun die Entscheidung treffen, es dabei zu belassen. Ob die Fragen befriedigend beantwortet wurden oder nicht, sei dahingestellt. Insofern werde die FUW-Fraktion sich dem Bürgerbegehren jedoch nicht verschließen, wenngleich die Fraktion die Anschaffung von Filtern nach wie vor nicht für sinnvoll erachten.

     

    Bezüglich der Beantwortung der aufgeworfenen Fragen verweist BM Heckmann auf seine Email vom 11.03.2022. BM Heckmann betont, bei genauer Betrachtung der Stellungnahme des Regierungspräsidiums werde man feststellen, dass in nicht wenigen Punkten fast wortwörtlich die bisherige Begründung übernommen wurde – auch in der Frage der Fristen, neuer Sachverhalt, etc. Er werde es daher nicht so stehen lassen, dass von Seiten der Verwaltung die Fragen nicht umfangreich beantwortet wurden. Zu jeder Zeit seien alle Fragen ausführlich beantwortet worden – auch in Absprache mit dem beauftragten Anwalt. BM Heckmann lege außerdem Wert darauf, dass er angeboten hatte, den von der Verwaltung beauftragten Rechtsanwalt Schenek (geschäftsführender Anwalt der Kanzlei Iuscomm) für die April-Sitzung einzuladen. STR. Xander habe dies damals jedoch als nicht unbedingt notwendig erachtet. BM Heckmann halte es nicht für fair gegenüber der Verwaltung und ihm selbst, dies nun so darzustellen, als seien Fragen nicht beantwortet worden.

     

    STR. Esenwein könne dies nur bestätigen. Alle Verfahrensfragen seien von der Verwaltung beantwortet worden. Es sei auch darauf hingewiesen worden, dass es neue Erkenntnisse gibt und das Bürgerbegehren schon deshalb zulässig sein kann, weil neue Erkenntnisse vorliegen. Auch dies sei jedoch von STR. Xander verneint worden. Im April habe STR. Naffin vorgeschlagen, mit einem Anwalt der Kanzlei Iuscomm Kontakt aufzunehmen, dabei war ihm noch gar nicht aufgefallen, dass dieser Anwalt bereits von der Kommune beauftragt wurde. STR. Esenwein hält fest, es sei der Fraktion auch egal gewesen, dass von Seiten der Initiatoren ebenfalls ein Anwalt einer renommierten Kanzlei in Deutschland beauftragt wurde, der zum selben Ergebnis gekommen ist. Wohlwollend sei zur Kenntnis genommen worden, dass das erste Bürgerbegehren aufgrund des Finanzierungsvorschlags rechtswidrig war, wenngleich die Verwaltung dieses noch als rechtmäßig eingestuft hatte. BM Heckmann habe daraufhin vorgeschlagen, das Bürgerbegehren bzw. den Bürgerentscheid in eigener Zuständigkeit durchzuführen, dies wurde jedoch von Seiten des Gemeinderates mehrheitlich abgelehnt. Für STR. Esenwein bedeutet dies man habe sich politisch orientiert, unabhängig von Aussagen von Rechtsexperten. STR. Esenwein stellt klar, das Bürgerbegehren ist rechtskonform. Im ersten Fall wäre es von Seiten des Gemeinderates ein Zeichen gegenüber den Unterzeichnern gewesen, den Entscheid selbst durchzuführen. Nun liege die Entscheidung des Regierungspräsidiums vor. Völlig außen vor bleiben aus Sicht von STR. Esenwein jedoch die Menschen, v.a. die Kinder der Kitas und Schulen. Auch jetzt lasse man die Kinder weiter in der ungeschützten Situation, wenn der normale Weg gegangen werde.

     

    BM Heckmann betont, es werde heute über juristische Fragen gesprochen, nicht über politische Fragen. Die juristische Frage, die zu klären ist, ist, ob das Begehren rechtmäßig ist oder nicht.

     

    STR. Esenwein möchte an dieser Stelle nur festhalten, dass die Inzidenzen im Landkreis Heilbronn wieder steigen. Die Kinder aber werden weiterhin ohne Prävention in die Schule geschickt. Er beantrage daher nochmals, da es hier um Menschen geht, das Bürgerbegehren bzw. den Bürgerentscheid heute zu übernehmen. Wenn das Gremium dies nicht tue, werden weitere Kosten verursacht und die Stadt werde auf Zuschüsse verzichten. Es werde also weiter zu Lasten der Kinder und Familien gearbeitet, in die die Infektionen letztendlich aus der Schule hineingetragen werden.

     

    STR. Naffin betont, Menschen, Bürger, Kinder stehen bei der Neuen Liste entscheidend im Fokus. Die finale Entscheidung des Regierungspräsidiums liegt vor. Diese Entscheidung werde STR. Naffin respektieren und sich bei der kommenden Entscheidung enthalten. Er gehe davon aus, dass der Bürgerentscheid stattfinden wird. Für ihn bleibe jetzt nur auf die Vernunft der Bürger zu hoffen, dass die Kosten in Höhe von rund 1 Mio. Euro in die Ausbildung der Kinder und Jugendlichen und nicht in die Anschaffung fragwürdiger Geräte eingebracht werden.

     

    BM Heckmann erklärt, über den Antrag von STR. Esenwein könne nicht abgestimmt werden. STR. Esenwein könne seinen Wunsch als Antrag einbringen, dann könne dieser in der nächsten Sitzung behandelt werden. STR. Naffin fragt, ob dies möglich sei, wenn der Bürgerentscheid terminiert werde. BM Heckmann erläutert, über den Antrag von STR. Esenwein könne heute nicht abgestimmt werden. Der Bürgerentscheid werde nun durchgeplant. Der Gemeinderat könne dann noch immer entscheiden, dass der Bürgerentscheid nicht stattfindet, sondern das Gremium dem Ansinnen der Initiatoren entspricht.

     

     

    BM Heckmann stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    1.    

    Die bisherigen, mehrheitlich gefassten Beschlüsse des Gemeinderates über die Feststellung der Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens „Luftfilter“ vom 15.02.2022 werden aufgehoben.

     

    2.    

    Nach Anhörung der Vertrauenspersonen in öffentlicher Gemeinderatssitzung vom 22. März 2022 und der Prüfung aller rechtlichen Voraussetzungen wird die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Luftfilter“ festgestellt.

     

    3.    

    Der Bürgerentscheid enthält die Fragestellung „Sind Sie dafür, dass der Beschluss des Gemeinderates (Vorlage Nr. 179a/2021 Ö-Beschlussfassung zu b) vom 16.11.2021 aufgehoben wird u. die Stadt Güglingen für die in ihrer Trägerschaft stehenden Kitas und Schulen in den dortigen Gruppen-, Klassenräumen, von Kindern genutzten Räumen Raumluftfilter anschafft?“.

     

     

    Der Antrag wird in Abwesenheit von STR. Scheerle (wegen Befangenheit) mit 9 Enthaltungen (STR. Naffin, STRin Suchanek-Henrich, STRin Grün, STR. Xander, STRin Bäzner, STR. Burrer, STRin Schmid, STR. Jesser, STRin Xander) mehrheitlich beschlossen.

  • Tagesordnungspunkt 4

    Bürgerbegehren Luftfilter

    Festlegung des weiteren Vorgehens

    Vorlage Nr. 176/2022

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 176/2022, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    STR. Scheerle erklärt sich für befangen und nimmt im Zuschauerraum Platz.

     

    STRin Schmid möchte wissen, ob die Infobroschüre von der Verwaltung erstellt und dem Gremium vor dem Druck vorgelegt werde. Des Weiteren interessiere sie, wie diese aussehen solle.

     

    BM Heckmann teilt mit, die Verwaltung könne heute keine Grafik hierzu vorlegen. Den Initiatoren werde derselbe Raum zur Stellungnahme eingeräumt. Der Gemeinderat könne entweder eine gemeinsame Stellungnahme abgeben oder es könne jeder Fraktion eine entsprechende Anzahl an Zeichen zur Verfügung gestellt werden. Die entsprechenden Texte müssten der Verwaltung zur Verfügung gestellt werden und diese werden dann grafisch aufbereitet. Vor dem Druck vorgelegt werde dem Gremium die Broschüre nicht. Die Verwaltung werde bezüglich der weiteren Abstimmungen der Zeichenanzahl, etc. auf die Fraktionsvorsitzenden zukommen.

     

     

    BM Heckmann stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    1.    

    Als Termin für den Bürgerentscheid „Luftfilter“ wird Sonntag, der 29.01.2023 festgelegt.

     

    2.    

    Der Bürgerentscheid enthält die Fragestellung „Sind Sie dafür, dass der Beschluss des Gemeinderates (Vorlage Nr. 179a/2021 Ö-Beschlussfassung zu b) vom 16.11.2021 aufgehoben wird u. die Stadt Güglingen für die in ihrer Trägerschaft stehenden Kitas und Schulen in den dortigen Gruppen-, Klassenräumen, von Kindern genutzten Räumen Raumluftfilter anschafft?“.

     

    3.    

    Es ist geplant, eine Informationsbroschüre zu veröffentlichen. In dieser soll die innerhalb der Gemeindeorgane vertretene Auffassung dargelegt werden. Den Vertrauensleuten wird die Möglichkeit eingeräumt, ihre Auffassung in gleichem Umfang wie die Gemeindeorgane darzulegen. Es ist besprochen, dass sich die Fraktionsvorsitzenden gemeinsam mit den Initiatoren über den Modus der Broschüre verständigen.

     

     

    Der Antrag wird in Abwesenheit von STR. Scheerle (wegen Befangenheit) mit einer Enthaltung (STRin Xander) mehrheitlich beschlossen.

  • Tagesordnungspunkt 5

    Bürgerbegehren Luftfilter

    Bestimmung der Mitglieder des Gemeindewahlausschusses

    Vorlage Nr. 177/2022

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 177/2022, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    STR. Scheerle erklärt sich für befangen und nimmt im Zuschauerraum Platz.

     

     

    Da STR. Scheerle bereits mitgeteilt hat, nicht für den Gemeindewahlausschuss zur Verfügung zu stehen, wird Ersatz benötigt. STR. Xander teilt mit, STR. Burrer würde sich bereit erklären.

     

     

    BM Heckmann stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    Die Besetzung des Gemeindewahlausschusses für den Bürgerentscheid am 29.01.2023 wird wie folgt beschlossen:

     

    Vorsitzender (kraft Gesetz)

    BM Heckmann

    Stellvertreter

    STR. Xander

    Beisitzer  

    STR. Knecht

    Stellvertreter 

    STR. Burrer

    Beisitzer 

    STRin Suchanek-Henrich

    Stellvertreter

    STRin Nowak

     

     

     

     

     

     

     

     

    Der Antrag wird in Abwesenheit von STR.. Scheerle (wegen Befangenheit) einstimmig beschlossen.

     

    Die Sitzung wird um 20.18 Uhr für eine Lüftungspause unterbrochen und um 20.25 Uhr fortgesetzt.

  • Tagesordnungspunkt 6

    Neubau Kindertagesstätte mit Familienzentrum

    Vergabe Bodenbelagsarbeiten und Schreiner Innentüren

    Vorlage Nr. 178/2022

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 178/2022, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    BM Heckmann berichtet, dieser Tagesordnungspunkt wurde bereits im Rahmen der Bauausschuss-Sitzung vorbesprochen. Im Rahmen der Sitzung des Bauausschusses habe heute auch eine Begehung der Baustelle stattgefunden.

     

    Herr Gohm informiert der Vollständigkeit halber, die im Beschlussantrag aufgeführten Fragezeichen stammen noch aus dem Entwurf der Vorlage. Die Fragezeichen seien zu streichen.

     

     

    BM Heckmann stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    a.)   Gewerk Bodenbelagsarbeiten:

    Die Verwaltung stellt den Antrag den Auftrag zur Vergabe der Bodenbelagsarbeiten an die Firma Lang Raum Design aus 74545 Michelfeld zum Angebotspreis von 63.639,43 € brutto zu erteilen.

     

    Die Finanziellen Mittel stehen im Haushalt innerhalb der Bereitstellung der geplanten Gesamtkosten zur Verfügung. Der Kostenrahmen wird um 41.260,57 € unterschritten.

     

    b.)   Gewerk Innentüren:

    Die Verwaltung stellt den Antrag den Auftrag zur Vergabe der Innentüren an die Firma MTS GmbH&Co.KG aus 71672 Marbach zum Angebotspreis von 76.016,43 € brutto zu erteilen.

     

    Die Finanziellen Mittel stehen im Haushalt innerhalb der Bereitstellung der geplanten Gesamtkosten zur Verfügung. Der Kostenrahmen wird um 25.983,57 € unterschritten.

     

     

    Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

     

  • Tagesordnungspunkt 7

    Mensa an der Katharina-Kepler-Schule

    Änderung des Essenspreises

    Vorlage Nr. 179/2022

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 179/2022, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    STR. Xander teilt mit, die FUW-Fraktion könne dem Verwaltungsantrag grundsätzlich zustimmen. Allerdings rege die FUW-Fraktion an, einen Grundsatzbeschluss zu fassen, dass der Essenspreis zu 40% bezuschusst wird und der Rest des Preises selbst zu tragen ist. In Zukunft könnte die Verwaltung so die Preise selbst anpassen. Dies möchte STR. Xander als ergänzenden Antrag stellen.

     

    STR. Scheerle interessiert, wie viele auswärtige Kinder in der Mensa versorgt werden und wie viele Kinder aus Güglingen die Mensa nutzen. Frau Koch erläutert, diese Frage könne sie so nicht beantworten. Sie werde prüfen, inwieweit diese Zahlen erhoben werden können und die Information nachliefern. Allerdings variiere die Zahl der Esser immer.

     

    STR. Scheerle möchte wissen, ob sich die anderen Kommunen Pfaffenhofen und Zaberfeld beteiligen. Die Verwaltung teilt mit, dies sei nicht der Fall. STR. Scheerle fragt, ob von Seiten der Verwaltung schon einmal darüber nachgedacht wurde, auf die jeweiligen Kommunen zuzugehen bezüglich einer Beteiligung. Sofern eine Beteiligung anderer Kommunen erfolgen würde, wäre möglicherweise gar keine Erhöhung des Essenspreises erforderlich. Daher bittet STR. Scheerle um Prüfung und Information zur nächsten Sitzung bzw. darum die Zahlen gegebenenfalls in den GVV einzubringen bzw. bei den jeweiligen Kommunen bezüglich einer Beteiligung anzufragen.

     

    Frau Koch informiert, auch Güglinger Kinder besuchen andere Schulen und nutzen dort die Mensa. Die Stadt Güglingen beteilige sich in diesen Fällen auch nicht an den Essenskosten. Es sei generell so üblich, dass die Kosten von der Kommune getragen werden, die das Essensangebot bereitstellt. Frau Koch sagt jedoch zu, dies zu prüfen.

     

    STR. Esenwein erachtet den Vorschlag von STR. Scheerle für gut, darüber nachzudenken bzw. zu prüfen, ob und wie sich dies umsetzen ließe.

     

    STRin Suchanek-Henrich fragt, woher das Essen derzeit geliefert werde bzw. wie die Qualität des Essens ist bzw. ob das Angebot gut angenommen werde. Frau Koch berichtet, das Essen werde warm vom Haus Zabergäu geliefert. Laut der eingegangenen Rückmeldungen sind die Kinder mit dem Essen zufrieden, wenngleich natürlich nie alle Kinder zufriedengestellt werden können.

     

     

    Da der von STR. Xander gestellte Antrag weiterführender ist, stellt BM Heckmann diesen zunächst zur Abstimmung:

     

    Der Zuschuss für ein Essen an der Mensa der KKS wird ab 1.11.2022 auf 40% geändert.

    Die Benutzungsordnung, § 4 Nutzungsentgelt wird entsprechend geändert.

     

    Der Antrag wird mit 2 Enthaltungen (STR. Ernst und STR. Knecht) mehrheitlich beschlossen.

  • Tagesordnungspunkt 8

    Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte

    der Stadt Güglingen (Obdachlosensatzung)

    2. Änderung

    Vorlage Nr. 180/2022

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 180/2022, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    STR. Xander fragt, ob die Verwaltung Probleme darin sehe, dass die Stadt bei diesem Gebäude nur Teileigentum hat. Wenn sich STR. Xander richtig erinnere, ist dies das einzige Gebäude, in dem die Stadt nur Teileigentum hat.

     

    Letztendlich, hält BM Heckmann fest, ist dies Kaffeesatzleserei. Wenn die Verwaltung größere Probleme erwarten würde, hätte die Verwaltung diesen Schritt nicht vorgeschlagen. Es sei natürlich immer besser, alleiniger Eigentümer zu sein. Momentan habe man jedoch nicht viele Möglichkeiten.

     

     

    BM Heckmann stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    Die 2. Änderung der Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Güglingen sowie die Anlage 1 zur Satzung werden wie in der Vorlage aufgeführt beschlossen.

     

    Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

  • Tagesordnungspunkt 9

    Stadtwerke Güglingen - Kalkulation der Wärmepreise

    Vorlage Nr. 181/2022

     

    Protokoll

    Dieser Tagesordnungspunkt wurde aus den bereits genannten Gründen abgesetzt.

     

    Die Betroffenen der BHKWs Weinsteige, Stadtmitte und Schulstraße wurden darüber informiert, dass die Preise im Gas angepasst werden.

     

  • Tagesordnungspunkt 10

    Änderungen von Benutzungsordnungen

     

    a)  Blankenhornhalle Eibensbach

         Vorlage Nr. 182/2022

     

    b)  Riedfurthalle Frauenzimmern

         Vorlage Nr. 183/2022

     

    Protokoll

    a)  Blankenhornhalle Eibensbach

       

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 182/2022, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    STR. Xander erklärt, grundsätzlich könne die FUW-Fraktion diesem und den nächsten Punkten zustimmen. Allerdings sei in allen Benutzungsordnungen festgehalten, dass diese am Tag nach deren Veröffentlichung in Kraft treten sollen. Die FUW-Fraktion möchte diesbezüglich als Ausnahme festhalten, dass alle bereits bestehenden Mietverträge nach den bisherigen Konditionen abgerechnet werden.

     

    Herr Behringer informiert, dies sei auch so vorgesehen. Alle bestehenden Mietverträge werden nicht nach den neuen Konditionen abgerechnet, für diese gelten die bisherigen Konditionen.

     

    STR. Xander hält fest, dies gelte dann auch für in den folgenden Tagesordnungspunkten zur Diskussion stehenden Benutzungsordnungen.

     

     

    BM Heckmann stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    Der Gemeinderat stimmt der Änderung der in der Vorlage beifügten Anlage 1 der Benutzungsordnung Blankenhornhalle Eibensbach zu.

     

    Für alle bis zum heutigen Tag unterschriebenen Verträge für die Blankenhornhalle gelten weiterhin die Konditionen entsprechend der bis zum heutigen Tage gültigen Benutzungsordnung.

     

    Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

     

     

     

    b)  Riedfurthalle Frauenzimmern

     

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 183/2022, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

     

    BM Heckmann stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    Der Gemeinderat stimmt der Änderung der in der Vorlage beifügten Anlage 1 der Benutzungsordnung Riedfurthalle Frauenzimmern zu.

     

    Für alle bis zum heutigen Tag unterschriebenen Verträge für die Riedfurthalle gelten weiterhin die Konditionen entsprechend der bis zum heutigen Tage gültigen Benutzungsordnung.

     

    Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

  • Tagesordnungspunkt 11

    Änderung der Benutzungsordnung "Herzogskelter Saal"

    Vorlage Nr. 184/2022

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 184/2022, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

     

    BM Heckmann stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    Der Gemeinderat stimmt der Änderung der in der Vorlage beifügten Anlage 1 der Benutzungsordnung Herzgskelter Saal zu.

     

    Für alle bis zum heutigen Tag unterschriebenen Verträge für die Herzogskelter (Saal) gelten weiterhin die Konditionen entsprechend der bis zum heutigen Tage gültigen Benutzungsordnung.

     

    Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

  • Tagesordnungspunkt 12

    Gottlieb-Luz Kindertagesstätte 

    Ersatzbeschaffung Spielgerät

    Vorlage Nr. 185/2022

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 185/2022, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    STR. Burrer erklärt sich für befangen und nimmt im Zuschauerraum Platz.

     

     

    BM Heckmann stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    1. Die Verwaltung stellt den Antrag den Auftrag zur Vergabe zur Ersatzbeschaffung eines neuen Kindespielgerät an die Firma Spielgeräte Maier aus 55234 Bechtolsheim zum Angebotspreis von 18.467,92 € brutto zu erteilen.

     

    1. Die Verwaltung stellt den Antrag den Auftrag zur Vergabe der Tiefbauarbeiten an die Firma Burrer Garten- und Landschaftsbau aus Güglingen zum Angebotspreis von 2.283,61 € zu vergeben.

     

    Der Antrag wird in Abwesenheit von STR. Burrer (wegen Befangenheit) einstimmig beschlossen.

  • Tagesordnungspunkt 13

    Anträge der Bürgerunion

     

    a)  Wasserspeicher Schafhausplatz / Regenerative

         Wasserversorgung mit Wärmegewinnung aus Abwasser

         Vorlage Nr. 186/2022

     

    b)  Waldbrand

          Vorlage Nr. 187/2022

     

    c)  Aussetzen der Kita-Gebühren

         Vorlage Nr. 188/2022

     

    Protokoll

    a)  Wasserspeicher Schafhausplatz / Regenerative

         Wasserversorgung mit Wärmegewinnung aus Abwasser

         

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 186/2022, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    STR. Esenwein berichtet, die BU-Fraktion sei mit Frau Schühle in Kontakt gewesen. BM Heckmann habe darauf hingewiesen, er habe mit ihr gesprochen und sie habe sich damit beschäftigt. Die BU-Fraktion sei unter anderem darauf gekommen, als die Heilbronner Stimme über Kommunen berichtet hat, die sich um Wasserspeicher kümmern. STRin Nowak hatte ja im Gremium bereits über die Schwammstadt berichtet. Der Schafhausplatz sei aus Sicht der BU-Fraktion geradezu prädestiniert, Wasser in der Stadt zu halten. Aus diesem Grund sei die Fraktion zu der Auffassung gelangt, dass über Rückhaltung nachgedacht werden sollte. Im Gremium sei eigentlich noch kein Starkregenrisikomanagement diskutiert worden, dies könne man eigentlich auch im Vorfeld machen. Das Areal Schafhausplatz wäre aus Sicht der BU-Fraktion sehr geeignet. Die Leitlinien des Ministeriums für Wirtschaft und Wohnungsbau enthalten viele interessante Vorschläge, die auch zum Schafhausplatz passen könnten.

     

    Daher bittet die BU-Fraktion die Verwaltung, nochmals gemeinsam mit Frau Schühle zu prüfen, wo man eventuell zu einer Ebene kommen könnte und welche Möglichkeiten bestünden. Es ginge um nicht unbedeutende Mengen, die über die versiegelten Flächen kommen. Die BU-Fraktion bittet die Verwaltung darum, das Gremium – möglichst mit einem Umsetzungsvorschlag – über die Ergebnisse zu informieren.

     

    Von der ebenfalls angesprochenen Wärmegewinnung aus Abwasser sei die BU-Fraktion im Gespräch mit Frau Schühle relativ schnell abgekommen. Dies sei angedacht worden, weil vorgesehen war, mit Holzpellets zu heizen. Nicht richtig sei, dass der Kanal ohnehin zu klein ist. Frau Schühle werde diesbezüglich auch nochmals auf die Verwaltung zugehen.

     

    BM Heckmann schildert, er stehe in regelmäßigem Kontakt zu Architektin Schühle. Die Bebauung des Schafhausplatzes ist eine große Herzensangelegenheit von BM Heckmann. Er betont, es sei ihm wichtig, dass die Bebauung an diesem hervorgehobenen Standort in Güglingen städtebaulich gut und herausragend wird. Er sei jedoch sehr zuversichtlich, dass dies auch gelingen wird.

     

    In der heutigen – sehr intensiven – Bürgerfragestunde sei ein Punkt für BM Heckmann auch der gewesen, der zu den Schwierigkeiten im Gebiet Herrenäcker geführt hat, dass Themen in der Verwaltung besetzt wurden, die nicht besetzt werden dürfen, weil die entsprechenden Kompetenzen in einer Größe Güglingens nicht vorhanden sind. Daher würde BM Heckmann es als sehr problematisch sehen, sich im Schafhausplatz als Gesellschafter mit einzubringen. Er sehe die Aufgabe der Verwaltung darin, das Thema mit Frau Schühle nochmals aufzuarbeiten und sie darum zu bitten, über Pellets nachzudenken. Ihm sei bekannt, dass der Großteil der Flächen im Bestand der Investoren bleiben soll. BM Heckmann ist nicht der Auffassung, dass sich die Stadt bzw. Verwaltung damit einen Gefallen tue, solche Projekte als Initiatoren / Gesellschafter selbst zu realisieren. Dies sollte man als Lehre aus der Problematik Herrenäcker mitnehmen.

     

    STR. Esenwein ist der Auffassung, es wäre dann dringend notwendig, sich generell über alle Fragen der Energieversorgung Gedanken zu machen, wenn die entsprechende Kompetenz im Rathaus nicht gegeben ist. Es stelle sich dann die Frage, wo ein entsprechender Partner gefunden werden kann, der die Themen gemeinsam mit der Kommune abarbeitet. STR. Esenwein ist überzeugt, die Fragen werden in diesen Bereichen jedenfalls nicht weniger.

     

    BM Heckmann stimmt zu, dies müsse getan werden. Die Verwaltung sichere zu, mit Frau Schühle ins Gespräch zu gehen mit der Bitte die technische Prüfung vorzunehmen.

     

    STR. Esenwein hält nochmals fest, die Wärmegewinnung aus Abwasser sei für die BU-Fraktion kein Thema mehr.

     

     

    BM Heckmann stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    Wasserspeicher Schafhausplatz

    Dieser Teil des Antrags wird an die Architektin des Gebäudes weitergegeben mit der Bitte sich mit diesem Thema entsprechend zu befassen.

     

    Der Antrag wird mit einer Enthaltung (STR. Scheerle) mehrheitlich beschlossen.

     

    Regenerative Wärmeversorgung mit Wärmegewinnung aus Abwasser-wärmetauscher

    Aufgrund der nicht gegebenen technischen Voraussetzungen wird dieser Teil des Antrags abgelehnt.

     

    Der Antrag wird mit einer Enthaltung (STR. Knecht) mehrheitlich beschlossen.

     

     

     

    b)  Waldbrand

     

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 187/2022, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    BM Heckmann berichtet, Wunsch der BU-Fraktion sei, zu diesem Thema den Kreisbrandmeister des Landkreises Heilbronn in die Sitzung einzuladen.

     

    Aus diesem Grund wird dieser Tagesordnungspunkt von der heutigen Sitzung abgesetzt.

     

     

     

     

    c)  Aussetzen der Kita-Gebühren

     

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 188/2022, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    BM Heckmann teilt mit, die Verwaltung könne sich diesem Vorschlag so nicht anschließen. Im Folgenden wolle er auch erläutern, weshalb. Wenn die Aussetzung der Kita-Gebühren wie von der BU-Fraktion beantragt umgesetzt würde, würde letztendlich eine bestimmte Gruppe bevorzugt. Daher sehe die Verwaltung dies als kritisch an. Innerhalb der Verwaltung habe man sich damit beschäftigt, ob dies umgesetzt werden kann und soll. In der gegenwärtigen Situation überlege jeder Haushalt, wie man über die Runden kommt. Ausdruck dessen sind auch die immens gestiegenen Energiekosten, die – nach allem was BM Heckmann bekannt ist – wohl auch im kommenden Jahr nicht geringer werden. Die Landes- und Bundesregierungen bemühen sich momentan durchaus die Haushalte zu entlasten und BM Heckmann ist auch der Auffassung, es sei Aufgabe des Bundes, die Familien zu entlasten.

     

    Würde die Stadt Güglingen sich dafür entscheiden, die Kita-Gebühren für 2 Jahre auszusetzen, erläutert BM Heckmann, würden diejenigen bevorzugt werden, die Kita-Kinder haben. BM Heckmann stellt auch fest, Prognosen hinsichtlich der Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen, können derzeit keine abgegeben werden. Hierzu liegen derzeit noch keine Aussagen der Gewerbetreibenden vor. Diese Frage beschäftige die Verwaltung derzeit massiv. Entsprechend der Rückmeldungen, die BM Heckmann aus der Mitte der Güglinger Unternehmerschaft erhalte, kämpfen jedoch alle mit hohen Energiekosten und hohen Rohstoffkosten. Daher könne BM Heckmann seriöserweise den Bürgerinnen und Bürgern eine solche Entlastung derzeit nicht anbieten, da die Verwaltung selbst nicht absehen kann, wie sich die Haushaltslage künftig weiterentwickelt. Möglicherweise könne man punktuell für Entlastung sorgen, hier gebe es sicherlich Ansatzmöglichkeiten. Allerdings sei er nicht der Meinung, dass die Stadt derzeit in der Lage ist, Familien im großen Stil zu entlasten.

     

    STR. Esenwein könne die Argumentation einerseits nachvollziehen. Andererseits benötige man auch Antworten. Nicht nur in Güglingen kämpfen die Menschen mit Abstiegsängsten und Frustration. Es gebe Menschen, die von der Gesellschaft ausgeschlossen sind, nicht mehr teilnehmen und sich ausgeschlossen fühlen. Diese Sorgen greifen auch in den Mittelstand deutlich ein. STR. Esenwein ist der Meinung, die Politik – auch die kommunale Politik – müsse Lösungen anbieten. Diese Entwicklung müsse jedem eine Warnung sein. Er selbst sei nicht in dem Maße betroffen, ihm sei aber bekannt, dass viele Menschen betroffen sind. Die Kinderarmut, betont STR. Esenwein, liege bei 19%. Wenn man sich fragt, was für diese Menschen, die vor allem jetzt unter Druck stehen, getan wird, werde man die Entlastungen sehen. Fraglich sei jedoch, wer von diesen Entlastungen profitiert. Wer Kinder hat und arbeiten gehen muss, betont STR. Esenwein, für den seien Kosten in Höhe von 500-600 Euro viel. STR. Esenwein gibt zu bedenken, es sind insbesondere die Familien, die derzeit leiden, die Menschen, die viel arbeiten.

     

    Das Gremium hätte heute die Möglichkeit, einen Beschluss zu fassen, der bereits im nächsten Monat für eine Entlastung sorgen würde. Letztendlich, ist STR. Esenwein überzeugt, sind es immer die Familien, die belastet sind. Seines Erachtens wäre dies eine richtige Entlastung. Die BU-Fraktion wäre auch bereit, über den Zeitraum der Aussetzung zu sprechen. Da insbesondere der Winter aufgrund der hohen Heizkosten herausfordernd sein werde, könne die BU-Fraktion auch einer Aussetzung von zumindest 5 Monaten zustimmen.

     

    Dass von Zuschüssen immer nur einzelne Gruppen profitieren, ist auch der BU-Fraktion klar, dies sei letztendlich immer so. STR. Esenwein gibt jedoch zu bedenken, Kinder und Familien sind die Zukunft, daher bittet er darum, die Kita-Gebühren zumindest für 5 Monate auszusetzen. Dies wäre ein Kompromiss und ein Signal nach außen, das nicht nur in Güglingen gesetzt werden müsste. Es könnten auch andere Kommunen diesem Beispiel folgen. Sicherlich würden dadurch auch Menschen gefördert, die nicht so sehr unter der Entwicklung leiden. Aber wiederum gebe es auch Menschen, die gerade erst gebaut haben und daher knapp bei Kasse sind. Auch diesen würde mit solch einem Beschluss geholfen. Der Beschluss wäre aus Sicht von STR. Esenwein ein Zeichen, dass das Gremium an diejenigen denkt, die es nötig haben. Mit einem Kompromiss von 5 Monaten könnte sich die BU-Fraktion einverstanden erklären.

     

    STRin Grün stellt fest, es werde immer von Kindern gesprochen. Ihres Erachtens müsste dann jedoch auch Unterstützung für Alte, Kranke und Behinderte geschaffen werden. Schließlich hätten diejenigen das geschaffen, was heute die Grundlagen für den Erfolg sind. Natürlich sind Kinder die Zukunft, dieser Ansicht ist auch STRin Grün. Allerdings könne man nicht immer einer Gruppe einen Vorteil geben, von dem diese künftig profitiert und diejenigen, die jahrelang dafür gearbeitet haben erhalten keine Hilfe, obwohl auch diese mit steigenden Heiz- und Lebensmittelkosten zu kämpfen haben.

     

    STR. Xander ist ebenfalls der Auffassung, es sei legitim, sich Gedanken zu machen, was getan werden kann. Allerdings würden von dieser Förderung maximal 10% der Güglinger und im Übrigen auch Auswärtige profitieren. Es würden Personen gefördert, die eine Förderung möglicherweise nicht unbedingt benötigen und gleichzeitig würden Personen nicht einbezogen, die eine Unterstützung unbedingt benötigen. STR. Xander betont, es sei legitim sich darüber Gedanken zu machen, es sei allerdings nicht zu befürworten, nur einzelne Gruppen zu fördern. Wenn alle BürgerInnen einbezogen werden sollen, könne dies am ehesten über den Wasserpreis funktionieren.

     

    STR. Knecht verweist auf die Ausführungen bzw. den Hinweis von BM Heckmann auf die hohen Energiekosten. Er fragt, ob davon auch die Beiträge für den Waldkindergarten betroffen sind. Die Politik, stellt STR. Knecht fest, werde immer in Teilen gerecht und in Teilen ungerecht sein. In gewisser Weise werde es auch immer eine Klientelförderung sein. Daher könne er die Begründung, durch die Aussetzung der Kita-Gebühren würde eine bestimmte Bevölkerungsgruppe bevorzugt, nicht nachvollziehen, da dies letztendlich immer so sein werde. Bezüglich des Einwandes der Förderung alter Menschen, merkt STR. Knecht an, diese wohnen oftmals auch in Großfamilien mit den nächsten Generationen zusammen. Daher würden diese auch von einer Aussetzung der Kita-Gebühren letztendlich profitieren. STR. Knecht appelliert daher dafür, die Kita-Gebühren zumindest für den eingeschränkten Zeitraum von 5 Monaten auszusetzen.

     

    BM Heckmann stellt fest, eine Förderung über den Wasserpreis würde zu Problemen mit dem Kommunalamt führen. Er sehe keine Möglichkeit der Unterstützung über die Aussetzung von Kita-Gebühren. Möglicherweise könnten Familien jedoch über Nachlässe beispielsweise bei den Freibadkarten unterstützt werden.

     

    STRin Nowak entgegnet, dies sei zwar ein netter Vorschlag, bringe jedoch keine Entlastung. Sie pflichtet STR. Knecht bei, Gerechtigkeit gebe es letztendlich nicht. Sie ist auch der Meinung, Familien müssten insbesondere in den Wintermonaten entlastet werden. Der Verzicht auf Kita-Gebühren für einen Zeitraum von zumindest 5 Monaten wäre ihres Erachtens das richtige Zeichen.

     

    STR. Esenwein bittet darum, den Antrag der BU-Fraktion dahingehend zu ändern, dass die Aussetzung für 5 Monate beantragt wird.

     

    Bezüglich der Klientelförderung gibt STR. Xander zu bedenken, es werde nur von Kindern in städtischen Kitas gesprochen. Somit gäbe es also noch immer Familien, die nicht von dieser Förderung profitieren würden. BM Heckmann erklärt, die Gebühren der kirchlichen Träger müsste die Stadt dann übernehmen. Dies, entgegnet STR. Xander, sei im Antrag der BU-Fraktion so nicht aufgeführt. Für BM Heckmann wäre dies jedoch die Konsequenz.

     

    Nach Kenntnisstand von STR. Knecht schließt sich die Kirche den Entscheidungen der Kommune an.

     

    BM Heckmann teilt der Vollständigkeit halber mit, es ginge um Kosten in Höhe von 180.000 Euro im Falle einer Aussetzung von 5 Monaten.

     

    BM Heckmann erklärt, der weitergehender Antrag ist der Antrag auf Aussetzung für 2 Jahre. STR. Esenwein bittet BM Heckmann darum, den Antrag der BU-Fraktion dahingehend zu ändern, dass die Aussetzung für 5 Monate beantragt wird. STR. Xander stellt fest, im Antrag der Verwaltung sei keine Rede von einer zeitlichen Begrenzung. BM Heckmann erklärt, wenn der Antrag der Verwaltung abgelehnt werde, könne im Anschluss über die Aussetzung für 5 Monate abgestimmt werden.

     

     

    BM Heckmann stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    Die Aussetzung der Elternbeiträge wird, wie im Antrag aufgeführt, nicht umgesetzt.

     

    Der Antrag wird mit 5 Gegenstimmen (STR. Knecht, STR. Ottenbacher, STR. Ernst, STRin Fuchs-Klaus, STR. Esenwein) und einer Enthaltung (STRin Nowak) mehrheitlich beschlossen.

     

     

    STR. Esenwein beantragt die Aussetzung der Kita-Gebühren über einen Zeitraum von 5 Monaten. BM Heckmann entgegnet, die Aussetzung sei generell abgelehnt worden.

     

    STR. Knecht ist der Auffassung es müsse über den Wortlaut des Antrags der BU-Fraktion abgestimmt werden, nicht über die Meinung der Verwaltung.

     

     

    BM Heckmann stellt den Antrag der BU-Fraktion wie folgt zur Abstimmung:

     

    Der Gemeinderat beschließt, die Kita-Gebühren für einen Zeitraum von 5 Monaten auszusetzen und dies der Kirchengemeinde ebenfalls zu empfehlen. Der Abmangel soll durch die Stadt getragen werden.

     

    Der Antrag wird mit 6 Ja-Stimmen (STR. Knecht, STR. Ottenbacher, STR. Ernst, STRin Fuchs-Klaus, STR. Esenwein, STRin Nowak) und einer Enthaltung (STRin Bäzner) mehrheitlich abgelehnt.

     

     

  • Tagesordnungspunkt 14

    Vergabe von Bauplätzen

    Baugebiet Ob der großen Hohle

    Vorlage Nr. 189/2022

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 189/2022, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

     

    BM Heckmann stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    Dem Verkauf des genannten Baugrundstückes im Baugebiet „Ob der großen Hohle“ an den in der Vorlage 195/2022 genannten Bewerber zu den dort genannten Bedingungen wird zugestimmt.

     

    Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

  • Tagesordnungspunkt 15

    Bausachen

     

    a)  Bannholzstr. 33 - Bauvoranfrage -

         Errichtung eines zweiten Wohnhauses auf dem Flurstück

          Vorlage Nr. 190/2022

     

    b)  Sonnenrain 6 - Errichtung eines Carports in

          Verlängerung der bestehenden Garage

          Vorlage Nr. 191/2022

     

    c)  Otto-Linck-Str. 1 - Bauvoranfrage -

          Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern (21 WE) mit Tiefgarage

          Vorlage Nr. 192/2022

     

    d)  Im Grund 1, Bauvoranfrage - Errichtung eines ZINIPLI-Modulhauses

          Vorlage Nr. 197/2022

     

    e)  Schafhausplatz - Errichtung eines Wohnhofes mit 55 WE, Bank und TG

          Vorlage Nr. 198/2022

     

    f)  Weitere zur Kenntnis

         ohne Vorlage

     

    Protokoll

    a)  Bannholzstr. 33 - Bauvoranfrage -

         Errichtung eines zweiten Wohnhauses auf dem Flurstück

         

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 190/2022, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    Frau Stöhr-Klein erläutert, der potenzielle Bauherr möchte gerne vorab anfragen, ob eine Nachverdichtung in zweiter Reihe möglich ist.

     

    STR. Xander meint, wenn er dies richtig sehe, handelt es sich bisher um ein landwirtschaftliches Grundstück. Er fragt, ob Erschließungsbeiträge fällig werden. Frau Stöhr-Klein erklärt, Erschließungsbeiträge werden im Zuge der Voranfrage noch nicht geprüft. Wenn der Vorbescheid positiv ausfalle, könne dies geprüft werden.

     

     

    BM Heckmann stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    1.      

    Die Stadt Güglingen stimmt der Bauvoranfrage auf Errichtung eines zweiten Wohnhauses mit Einliegerwohnung auf dem Grundstück Flst. 384, Bannholzstr. 33 in Eibensbach zu.

     

    2.      

    Das Einvernehmen der Stadt Güglingen wird in Bezug auf §§ 36, 34 BauGB erteilt.

     

    3.      

    Grundlage bilden die Planunterlagen des Büros n28, Architekten, Christian Croissant, Güglingen vom 01.09.2022.

     

     

    Der Antrag wird in Abwesenheit von STR. Naffin einstimmig beschlossen.

     

     

    b)  Sonnenrain 6 - Errichtung eines Carports in

          Verlängerung der bestehenden Garage

       

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 191/2022, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    STR. Xander erklärt sich für befangen und nimmt im Zuschauerraum Platz.

     

     

    BM Heckmann stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    1.      

    Die Stadt Güglingen stimmt dem Bauantrag auf Errichtung eines Carports in Verlängerung der bestehenden Garage auf dem Grundstück Flst. 249/2, Sonnenrain 6 in Güglingen zu.

     

    2.     

    Das Einvernehmen der Stadt Güglingen wird in Bezug auf §§ 36, 31 BauGB erteilt.

     

    3.     

    Grundlage bilden die Planunterlagen des Bauherrn vom 01.09.2022.

     

    Der Antrag wird in Abwesenheit von STR. Xander (wegen Befangenheit) und STR. Naffin mit einer Enthaltung (STR. Scheerle) mehrheitlich beschlossen.

     

     

    c)  Otto-Linck-Str. 1 - Bauvoranfrage -

          Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern (21 WE) mit Tiefgarage

     

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 192/2022, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    STR. Jesser erklärt sich für befangen und nimmt im Zuschauerraum Platz.

     

    STR. Scheerle stellt fest, das Baufenster sei massiv überschritten, daher werde er sich enthalten.

     

    STRin Nowak möchte an dieser Stelle beantragen, dass hier eine artenschutzrechtliche Begehung stattfindet – wie bei allen anstehenden Renovierungen von Altbauten.

     

    Frau Stöhr-Klein weist daraufhin, dass es sich auch hierbei zunächst nur um eine Voranfrage handelt.

     

     

    BM Heckmann stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    1.      

    Die Stadt Güglingen stimmt der Bauvoranfrage auf Errichtung zweier Mehrfamilienhäuser mit 21 Wohneinheiten und Tiefgarage auf den Grundstücken Flst. 3345/2, 3345/4, 3292, Otto-Linck-Str. 1 in Güglingen zu.

     

    2.      

    Das Einvernehmen der Stadt Güglingen wird in Bezug auf §§ 36, 34 BauGB erteilt.

     

    3.      

    Grundlage bilden die Planunterlagen des Büros HerrmannPlus GbR, Bönnigheim vom 26.08.2022.

     

    Der Antrag wird in Abwesenheit von STR. Jesser (wegen Befangenheit) mit einer Enthaltung (STR. Scheerle) mehrheitlich beschlossen.

     

     

    d)  Im Grund 1, Bauvoranfrage - Errichtung eines ZINIPLI-Modulhauses

     

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 197/2022, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    STRin Suchanek-Henrich interessiert, ob ein Flachdach oder Satteldach vorgesehen ist.

     

    Frau Stöhr-Klein erklärt, es gehe zunächst um das Grundsätzliche, wahrscheinlich sei eher ein Flachdach vorgesehen, für den Moment sei dies jedoch noch unerheblich.

     

    STR. Xander fragt, ob die Privilegierung trotzdem gelte, auch wenn das Ende des Betriebshofs in gestrichelter Linie eingezeichnet ist. Frau Stöhr-Klein teilt mit, es handle sich um ein Grundstück. Die Abtrennung sei lediglich gedanklich erfolgt, die Privilegierung gelte dennoch.

     

     

    BM Heckmann stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    1.      

    Die Stadt Güglingen stimmt der Bauvoranfrage auf Errichtung eines ZINIPI-Modulhauses auf dem Grundstück Flst. 311, Im Grund 1 in Eibensbach zu.

     

    2.      

    Das Einvernehmen der Stadt Güglingen wird in Bezug auf §§ 36, 35 BauGB erteilt.

     

    3.      

    Grundlage bilden die Planunterlagen des Büros n28, Architekten, Christian Croissant, Güglingen vom 01.09.2022.

     

    Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

     

     

    e)  Schafhausplatz - Errichtung eines Wohnhofes mit 55 WE, Bank und TG

     

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 198/2022, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    STR. Pfanzler erinnert sich, bei den letzten Diskussionen zu diesem Vorhaben sei immer betont worden, es werde eine Praxis angesiedelt, hiervon sei nun nichts mehr zu lesen. BM Heckmann teilt mit, es sei nicht so, dass ein Arzt abgesprungen ist. Momentan gehe es darum, dass eventuell auch zwei Praxen entstehen, eine größere und eine kleinere Praxis. Fr. Schühle stehe in Kontakt mit den Interessenten, dies müsse dann nachgereicht werden. Frau Stöhr-Klein ergänzt, dies erfolge dann im Zuge einer baurechtlichen Nutzungsänderung, wie jetzt in der Eibensbacher Straße.

     

    BM Heckmann betont an dieser Stelle, was Arztpraxen angehe, sei die Stadt auf einem sehr guten Weg. Eine Facharztpraxis werde an dieser Stelle jedoch nicht entstehen.

     

     

    BM Heckmann stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    1.     

    Die Stadt Güglingen stimmt dem Bauantrag auf Errichtung eines Wohnhofes mit 55 Wohneinheiten, Bankinstitut, Tiefgarage und 8 offenen Stellplätzen auf den Grundstücken am Schafhausplatz (s. Lageplan) in Güglingen zu.

     

    2.      

    Das Einvernehmen der Stadt Güglingen wird in Bezug auf §§ 36, 34 BauGB erteilt.

     

    3.      

    Grundlage bilden die Planunterlagen des Planungsbüros Schüle, Flein vom 12.09.2022 sowie der Lageplan des Vermessungsbüros Holderrieth, Heilbronn vom 22.09.2022.

     

    Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

     

     

     

    f)  Weitere zur Kenntnis

     

    Über ein weiteres Bauvorhaben informiert Frau Stöhr-Klein wie folgt:

     

    Frauenzimmern, Ob der großen Hohle Nr. 13, FlSt. 2022:

    Neubebauung eines der ersten Doppelhausplätze, die Vorgaben sind alle eingehalten.

  • Tagesordnungspunkt 16

    Bekanntgaben

     

    a)  Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung

         Vorlage Nr. 193/2022

     

    b)  Weitere

         ohne Vorlage

     

    Protokoll

    a)  Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung

     

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 193/2022, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

     

    Die Beschlüsse aus nichtöffentlichen Sitzungen werden dem Gremium zur positiven Kenntnisnahme bekanntgegeben.

     

     

     

    b)  Weitere

     

    Weitere Bekanntgaben lagen nicht vor.

  • Tagesordnungspunkt 17

    Verschiedenes

    ohne Vorlage

     

    Protokoll

    Tontechnik:

     

    Auf Nachfrage von STR. Naffin teilt die Verwaltung mit, vermutlich hänge der Ausfall des Beamers mit der neuen Tontechnik zusammen.

     

    Von Seiten der Zuhörer wird auf Nachfrage von STR. Xander mitgeteilt, der Sitzungsverlauf sei durch die neue Tontechnik gut zu verstehen gewesen.

     

     

    Heckenrückschnitt

    STRin Nowak berichtet, sie habe heute etliche Anrufe bekommen, dass im Bereich des Kreisverkehrs Eibensbach und Flügelau großflächig Hecken auf Stock gesetzt werden. Sie fragt, ob es hierfür einen Grund gebe.

     

    Herrn Gohm ist nichts bekannt.

     

    STR. Scheerle teilt mit, die Firma Weber habe Rodungen vorgenommen, dass ihre PV-Anlage wieder genügend Sonne bekomme. Hierfür seien absolut gesunde Bäume gerodet worden.