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Gemeinderatssitzung

Sitzung am 19.07.2022 um 18:30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses

Anwesenheit & Sitzungsdauer

Vorsitzender: BM Heckmann

Normalzahl der Gemeinderatsmitglieder: 18

Anwesend waren: 15, bei TOP 4: 14

Abwesend waren: STR. Jesser, STR. Xander, STR. Esenwein entschuldigt, STR. Scheerle bei TOP 4 (wegen Befangenheit)

 

Den Verhandlungen wohnte noch bei: Herr Behringer, Herr Gohm, Frau Stöhr-Klein, Herr Kenngott, Schriftführerin: Frau Kuhnle

bei TOP 1: Herr Essig (Rektor KKS), Herr Gretter (Geschäftsführer Naturpark), bei TOP 2: Architektin Schüle

 

Beginn der Sitzung:  18.30 Uhr     Ende der Sitzung: 21.47 Uhr

 

BM Heckmann stellt fest, dass zur heutigen Sitzung form- und fristgerecht eingeladen wurde.

Entschuldigt sind die Stadträte (siehe oben)

Die Beschlussfähigkeit des Gremiums ist dementsprechend gegeben.

Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Naturparkschule 

    Vorlage Nr. 145/2022

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 145/2022, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt BM Heckmann Herrn Essig, Schulleiter der Katharina-Kepler-Schule und Herrn Gretter, Geschäftsführer des Naturparks Stromberg-Heuchelberg.

     

    Herr Essig bedankt sich für die Einladung und möchte die Gelegenheit nutzen, in diesem Rahmen auch die Katharina-Kepler-Schule in Kürze vorzustellen. Hierzu wird im Wesentlichen auf die als Anlage beigefügte Präsentation verwiesen.

     

    Anhand der Darstellung der Schülerschaft wird deutlich, dass die Katharina-Kepler-Schule (KKS) in erster Linie eine Grundschule mit 250 Schülern ist. Die Grundschüler seien nicht nur in Güglingen, Frauenzimmern und Eibensbach wohnhaft, sondern kommen auch aus der Raumschaft. Die KKS, berichtet Herr Essig, stelle sich auch dem Auftrag, Inklusionsschüler in der Grundschule zu betreuen. Des Weiteren betont Herr Essig, die KKS sei keine Hauptschule, sondern eine Werkrealschule, die von 150 Schülern besucht werde. Insbesondere der Zuspruch ab Klasse 6 sei dauerhaft steigend. Beim Wechsel von der Grundschule in die weiterführende Schule, schildert Herr Essig, sei für viele Eltern wichtig, dass ihr Kind mindestens die Realschule besuche. Ab Klasse 6 stellen die Eltern dann oftmals doch fest, dass die Werkrealschule die besser geeignete Schule für ihr Kind wäre. Das Einzugsgebiet der KKS Werkrealschule erstrecke sich von Ochsenburg bis Lauffen. Als einen der größten Aufträge sehe Herr Essig das Angebot der VKL-Klassen. In der KKS gebe es 3 VKL-Klassen für Kinder, die über keine Deutschkenntnisse verfügen. Die Kinder kommen nicht nur aus der Ukraine, sondern auch aus Somalia, Syrien, oder Afghanistan. Auch die Wirtschaftsmigration aus ganz Europa spiele jedoch eine große Rolle. Die VKL-Klassen werden ebenfalls von Kindern der Raumschaft und nicht ausschließlich aus Güglingen besucht. Da bereits VKL-Klassen eingerichtet waren, sei der Zuzug von Kindern aus der Ukraine somit unproblematisch gewesen.

     

    Im weiteren Verlauf schildert Herr Essig Themen, die die KKS bewegen. Da die Schule im Naturpark liege, sei eines der Ziele Naturparkschule zu werden. Das zweite große Anliegen sei der Ausbau der Digitalisierung. Weitere Themen sind die Außen-Wahrnehmung sowie das Gesamterscheinungsbild der Schule. Die Schule werde oftmals als Hauptschule, nicht aber als Werkrealschule wahrgenommen. Optisch könne die Schule zudem nicht mithalten mit anderen Schulen wie beispielsweise Sulzfeld. In Anbetracht des Rechtsanspruchs auf Ganztagesbetreuung ab 2025/26 müsse man sich zudem überlegen, ob die Räumlichkeiten hierfür ausreichend sind oder ob ein Ausbau erforderlich ist. Auch dem Mensaum- bzw. anbau müsse man sich aus Sicht von Herrn Essig stellen. Mit dem Besuch der Außenstelle in Eibensbach, berichtet Herr Essig, sollen die Viertklässler ein Stück weit auf die Selbstständigkeit vorbereitet werden. Das Thema Transfer spiele dennoch eine Rolle und insbesondere bei Krankheitsfällen von Lehrern sei die Vertretungsregelung mitunter schwierig. Bezüglich der Verkehrssituation informiert Herr Essig über eine Begehung mit dem Landratsamt, die kürzlich stattgefunden hat. Man müsse sich nun darüber Gedanken machen, wie die Kinder besser geschützt werden können – sowohl im Bereich des Festplatzes als auch im Bereich des Friedhofes.

     

    STRin Fuchs-Klaus betritt den Sitzungssaal um 18.42 Uhr

     

    Neben den Themen, die die Schule bewegen, informiert Herr Essig die Anwesenden auch über die Visionen der KKS. Weltoffen und integrativ sei die KKS bereits – schließlich werde die Schule von Kindern aus zahlreichen verschiedenen Nationen und auch von Kindern mit sonderpädagogischem Bedarf besucht. Naturparkschule sei die KKS bisher noch nicht, dies sei aber das Ziel der Schule und hierfür bittet Herr Essig um die Unterstützung des Gremiums. Ebenso bittet Herr Essig um Unterstützung beim Ausbau der digitalen Ausstattung nach aktuellen Standards.

     

    Herr Essig dankt dem Gremium nochmals für die Möglichkeit die KKS und deren Visionen vorzustellen und übergibt das Wort an Herrn Gretter.

     

    Herr Gretter, Geschäftsführer des Naturparks Stromberg-Heuchelberg, stellt im Folgenden das Konzept „Naturparkschulen“ vor. Hierzu wird im Wesentlichen auf die als Anlage beigefügt Präsentation verwiesen.

     

    Herr Gretter stellt zunächst die Handlungsfelder der Naturparkarbeit vor. Eines der Handlungsfelder ist unter anderem die Bildung für nachhaltige Entwicklung, das über das Naturschutzgesetz vorgegeben wurde. Einer der Ansätze ist unter anderem das Konzept „Naturparkschulen“. Hintergrund, erläutert Herr Gretter, sei die Kooperation zwischen Naturpark, Schule und Kommune als Schulträger. Dies treffe sich gut, da die Kommunen auch Mitglied im Naturpark sind. Voraussetzung für die Weiterentwicklung als Naturparkschule ist unter anderem, dass die Schule innerhalb des Naturparks liegt, was im Fall der KKS zutreffend ist. Herr Gretter informiert weiter, bei den Naturparkschulen handle es sich um ein bundesweites Projekt. Baden-Württemberg nehme hier eine gewisse Vorreiterrolle ein. Im Naturpark Stromberg-Heuchelberg gebe es 2 Schulen, die sich auf den Weg gemacht haben – die Grundschule Zaberfeld und die KKS Güglingen. Ziel sei es, Themen aus den Bereichen Natur, Kultur und Heimat zu vermitteln - also eine Art moderner Heimatkunde – zu vermitteln. Hierbei sollen außerschulische Partner und Lernorte einbezogen werden, was einen wichtigen Stellenwert hat. Alle behandelten Themen werden nicht nur in Klassenzimmern behandelt, sondern an authentischen Orten in der Region und von echten Menschen vorgestellt. Herr Gretter betont, es gebe zwischenzeitlich viele Studien, die die positiven Einflüsse bestätigen, die die Natur auf Kinder hat. Daher sei es wichtig, früh bei Kindern anzusetzen.

     

    Im weiteren Verlauf erläutert Herr Gretter anhand der Präsentation, was der Naturpark mit in das Konzept „Naturparkschulen“ einbringt. Zwingende Voraussetzung sei eine jährliche Lehrerfortbildung, die durch das Naturparkzentrum organisiert werde.

     

    Bei der Frage, was die Schule einbringt, hält Herr Gretter fest, sei insbesondere wichtig, dass das Projekt auch von der Schule gelebt wird und nicht nur eine „Plakette“ verliehen wird. Jede Klasse müsse jedes Jahr ein Thema aus dem Naturpark im Unterricht als Projekt oder Exkursion behandeln. Die Exkursion werde dann im Unterricht vor- und nachbereitet. Wichtig sei außerdem eine Dokumentation des Projektes. Die entsprechende Öffentlichkeitsarbeit zu den Themen führe dazu, dass man sich etwas stärker mit den Themen auseinandersetzen muss, als bei einem Klassenausflug.

     

    Zum Abschluss informiert Herr Gretter die Anwesenden anhand der Präsentation über die inhaltliche Umsetzung und schildert den Mehrwert des Konzeptes.

     

     

    STRin Nowak verweist auf die Ausführungen von Herrn Essig. Unter anderem habe er auch interessante Einblicke in die Vision der Schule hinsichtlich der Außenfassade der Schule gegeben. Diese gehe ja eigentlich über die Vorstellung von Herrn Gretter hinaus. Sie interessiere daher, worin die Visionen von Herrn Essig liegen. Herr Essig schildert, er sehe das Konzept als Ganzes. Der Standort der Schule innerhalb der Weinberge ist seines Erachtens unschlagbar. Die Schule habe mit einem Schulgarten begonnen. Die Naturparkschule sehe er jedoch auch auf dem Gelände und könne sich sogar einen kleinen Weinberg auf dem Schulgelände vorstellen. Ein ehemaliger Kollege sei Imker, auch er könne eventuell mit einbezogen werden. Und auch die Außenfassade gehöre seines Erachtens dazu.

     

    STR. Scheerle fragt, ob und in welcher Höhe zusätzliche Kosten zu erwarten sind. Herr Essig habe viele Ideen geschildert, für STR. Scheerle stelle sich auch die Frage, ob dies mit den jetzigen Kollegen zu bewältigen sei – zumal Projekte außer Haus mehr Aufwand erfordern als im Haus. Er fragt, was hier auf die Stadt zukomme. Herr Essig erläutert, die Schule gewinne dadurch. Wenn die Schule Naturparkschule ist, müsse beispielsweise ein Teil der Naturparkführer nicht mehr bezahlt werden. Letztendlich kommen – abgesehen von Transportkosten – somit keine Kosten auf die Stadt zu und diesbezüglich gebe es eine Kooperation mit der Firma Stuber, die den Transfer vergünstigt anbietet. Herr Gretter ergänzt, für Zertifikate o.ä. fallen keine Kosten an. Wenn im Sinne der Kooperationsvereinbarung Exkursionen unternommen werden, fallen hierfür Kosten an, die jedoch auch dann entstehen, wenn eine Schule, die nicht Naturparkschule ist, Ausflüge macht. Jedoch gebe es auch die Möglichkeit, ausschließlich kostenfreie Angebote umzusetzen. Es sei schließlich ohnehin das Ziel, die Exkursionen in der Region durchzuführen, um in erster Linie die eigene Region kennenzulernen. Insofern entstehen keine unmittelbaren Kosten aus den Voraussetzungen des Konzeptes Naturparkschulen. STR. Scheerle verweist auf die Ausführungen von Herrn Essig, wonach die Schule bzw. der Schulhof umgestaltet werden soll. Hierfür würden dann Kosten anfallen. Herr Essig berichtet, es sei angedacht, als Kollegium im Herbst eine Projektwoche durchzuführen, im Rahmen derer unter anderem auch Nistkästen gebaut werden. Hierbei handle es sich jedoch um überschaubare Kosten und es gebe auch einen Förderverein der Schule. Zudem könnte die Schule dann auch ihre Produkte auf Naturparkmärkten verkaufen. Er sehe daher keine unmittelbaren Kosten auf die Schule bzw. den Schulträger zukommen. Vom Steinbruch in Mühlbach habe die KKS das Angebot erhalten, Steine generieren zu können. Des Weiteren habe er mit einem Angrenzer Kontakt aufgenommen, ob dieser eine Zeile Weinberg spendiert. Konkrete Pläne gebe es zwar noch nicht, unmittelbare Kosten sehe er derzeit jedoch nicht. Langfristig zu planen, die Außenfassade zu begrünen, sei seines Erachtens dennoch kein Fehler. BM Heckmann stellt fest, unabhängig davon, ob die KKS Naturparkschule wird oder nicht, treten für die Gebäudeunterhaltung Kosten auf. Zudem habe die Schule ein Budget, mit dem sie wirtschaften könne. Letztendlich müsse man jedoch unterscheiden zwischen Kosten für die Gebäudeunterhaltung und Kosten, die für die Naturparkschule entstehen. Dass von Seiten der Schulleitung gewünscht werde, das Konzept Naturparkschule irgendwann auch mit der Außengestaltung der Schule darzustellen, sei für BM Heckmann nachvollziehbar. Herr Essig betont, es sei ihm als Schulleiter wichtig gewesen, die Schule bzw. die Gedanken vorzustellen, um die Zustimmung des Gemeinderates erbitten zu können. Er versichert, pädagogisch wäre das Kollegium sehr glücklich, da auch das Kollegium eine große Chance darin sehe. Herr Gretter ergänzt, man sollte nicht Dinge tun, weil man Naturparkschule ist, sondern weil man von der dahinterstehenden Idee überzeugt ist. Letztendlich sei es auch eine Gelegenheit, die Kinder selbst auf ihre Chancen und Talente aufmerksam zu machen in einem Rahmen, den sie in einem regulären Schulbetrieb nicht geboten bekommen.

     

    STRin Bäzner-Daubenthaler dankt für die interessanten Vorträge. Sie finde die Idee sehr gut, die KKS als Naturparkschule weiterzuentwickeln. Ihres Erachtens sei es wichtig, den Kindern bereits frühzeitig zu vermitteln, dass die Natur geschützt werden muss. Wenn das Lehrerkollegium bei dieser Idee mitziehe sei dies sehr gut und erfreulich. Die Kosten für den Transfer nach Zaberfeld müsse man hierfür aufbringen. Zum Zeitpunkt des Baus der Schule sei der Neubau modern gewesen. Ihres Erachtens müsse die Schule der Zeit angepasst werden. Güglingen habe für die Schule immer Geld gehabt und sie plädiere dafür, die Schule an die heutigen Ansprüche anzupassen. Seither habe sich niemand an das Gremium gewandt, daher habe sie angenommen, die Situation sei in Ordnung. Sie könne den Wunsch von Herrn Essig jedoch nachvollziehen, die Schule weiterzuentwickeln, zumal ansonsten auch der Zuspruch der Schüler geringer werden könnte. Herr Gohm erklärt, an dem großen Anteil an Beton könne man nichts ändern. Es sei die Überlegung gewesen, die Fassade an verschiedenen Stellen mit Holzlamellen zu verkleiden und diese natürlich vergrauen zu lassen. Es sei sicherlich möglich, an der Außenwandfläche Akzente zu setzen in unterschiedlicher Ausführung, um den lebhaften Charakter der Schule darstellen zu können.

     

    STR. Ottenbacher dankt Herrn Essig und Herrn Gretter für die Vorträge. Er spreche sich für das Konzept aus und werde dem Antrag daher zustimmen. Ihn interessiert jedoch, was von Seiten der Schulleitung – außer der erbetenen Zustimmung zum Antrag – von der Stadt als Schulträger bzw. dem Gremium erwartet werde. Herr Essig berichtet, wünschenswert wäre ein gewisses Maß an Unterstützung und Aufmerksamkeit, dass die Schule wieder mehr wahrgenommen wird. Wichtig sei es Herrn Essig, in Themen, die die Schule betreffen, beispielsweise die Diskussion um Luftfilter oder die Schulwegbeleuchtung, mit einbezogen zu werden. Er stehe mit Rat und Tat zur Seite. Auch stehe er in gutem Austausch zur Realschule und es sei sein und Frau Stahls Ziel, einen guten Bildungsstandort für Güglingen zu haben. Herr Essig versichert, Frau Stahl und er hätten sich vorgenommen, gut zusammenzuarbeiten. Dies funktioniere bisher auch sehr gut. Herrn Essig ist es wichtig, dass die KKS als Grundschule und Werkrealschule wahrgenommen wird und als Schule, die eine große soziale Aufgabe in der Raumschaft wahrnimmt. Die KKS verfüge über ein Kollegium, das jeden Schüler aufnimmt, egal mit welchem Bedarf die Kinder in die Schule kommen. Er spüre jedoch auch, dass sich das Kollegium nicht dementsprechend wertgeschätzt wird.

     

    BM Heckmann berichtet, als er OB Holaschke mitgeteilt hat, dass Herr Essig die Schulleitung an der KKS übernehmen werde, habe OB Holaschke ihm gegenüber entgegnet, man hätte keinen besseren Schulleiter für die KKS finden können, wenngleich es auch anstrengend werde. Dies könne BM Heckmann bestätigen. Herr Essig sei fordernd gegenüber der Stadt und kämpfe für die Schule. Genau dies habe man sich jedoch für die KKS gewünscht. Ein Schulleiter der für die KKS kämpft und Ideen und Impulse einbringt. Ein regelmäßiger Austausch zwischen Schulleitungen und Verwaltung finde im monatlichen Jour Fix statt. BM Heckmann wolle an dieser Stelle auch nicht versäumen, zu bedenken zu geben, dass auch im Bereich der Schulen eine Konkurrenzsituation herrsche. Alle Schulen kämpfen letztendlich um Schüler.

     

     

    BM Heckmann stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    Der Gemeinderat stimmt dem Antrag der Katharina-Kepler-Schule zu, sich zu einer „Naturparkschule“ weiter zu entwickeln.

     

    Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

  • Tagesordnungspunkt 2

    Schaufhausplatz

    Geänderte städtebauliche Konzeption

    Vorlage Nr. 146/2022

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 146/2022, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt BM Heckmann Frau Architektin Schüle.

     

    Vorab erinnert BM Heckmann, in der letzten Sitzung wurde darum gebeten, ein Verkehrsgutachten erstellen zu lassen. Bereits in der letzten Sitzung habe BM Heckmann ausgeführt, dass eine kurzfristige Erstellung eines Verkehrsgutachtens nicht möglich sein werde. Frau Stöhr-Klein habe jedoch Kontakt aufgenommen mit der Planungsgruppe SSW (früher Planungsgruppe Kölz) und den geschäftsführenden Gesellschafter, Herrn Andreas Weber, um eine Einschätzung gebeten. Die wesentlichen Hinweise bzw. Eckpunkte der Aussage des Herrn Weber habe die Verwaltung in der Vorlage Nr. 146/2022 ausgeführt. BM Heckmann sei gestern nochmals darauf angesprochen worden, ob das Gutachten von Herrn Weber, das jedoch kein Gutachten ist, an das Gremium herausgegeben werden könne. Dies sei jedoch nicht machbar. Unter rein verkehrlicher Sicht sei die Anbindung über die Wilhelmstraße zu präferieren. Diese Aussage treffe auch Herr Weber. Diese Möglichkeit sei jedoch bewusst außenvorgelassen worden. Letztendlich komme man zum Ergebnis, dass die Zufahrt sowohl über die Wilhelmstraße als auch über die Eibensbacher Straße möglich sei. Aus städtebaulicher Sicht präferiere die Verwaltung die Zufahrt über die Eibensbacher Straße. Dies entspreche auch der Ansicht von Architektin Schüle. Laut Einschätzung von Herrn Weber sei die Zufahrt über die Eibensbacher Straße möglich. Eine klare Aussage, hält BM Heckmann fest, sei lediglich über umfangreiche Gutachten möglich, dies halte BM Heckmann jedoch nicht für erforderlich. BM Heckmann betont, die Verwaltung habe niemandem etwas vorenthalten. Er bitte jedoch auch um Verständnis, dass nicht der Emailverkehr mit Herrn Weber als Anlage zur Vorlage veröffentlicht werden könne. Die wesentlichen Punkte seien in der Vorlage enthalten.

     

    Architektin Schüle bestätigt, es seien beide Zufahrtslösungen denkbar. Die Zufahrt über die Eibensbacher Straße halte sie jedoch für besser. Frau Schüle informiert, sie habe verschiedene Punkte aus der letzten Gemeinderatssitzung aufgearbeitet und hoffe, dass nun auf alle Belange eingegangen wurde. Ihr selbst sei sehr an einer guten Zusammenarbeit mit dem Gremium gelegen. Dies habe sie auch letztes Jahr bereits betont. In der letzten Sitzung wurde unter anderem auch die Straßenabwicklung der Maulbronner Straße angesprochen. Anhand der als Anlage beigefügten Präsentation werde sie nun auf die einzelnen Punkte eingehen.

     

    Durch die Straßenabwicklung der Maulbronner Straße werde deutlich, dass das Gelände zur Keplerstraße hin ansteigt. Auf die Frage von STR. Naffin in der letzten Sitzung habe Frau Schüle mitgeteilt, an der Traufhöhe sei nichts geändert worden. Das Landratsamt habe ebenfalls ausgeführt, die Firsthöhe dürfe nicht höher sein als zuvor geplant. Deutlich werden in der Darstellung auch die verschiedenen Versprünge. Von der Apotheke zum neu geplanten Gebäude habe man einen Versprung von 1,26m, dies bilde sich dann im weiteren Verlauf fort. Die beiden anschließenden Gebäude sind in der Firsthöhenentwicklung ähnlich wie das geplante Volksbank-Gebäude. Sie sei der Auffassung, dass sich das Gebäude so gut einfüge. Zwar sei das Gebäude relativ lang, dies sei jedoch auch den Grundrissen der Volksbank geschuldet. Frau Schüle berichtet weiter, die Planung sei außerdem um zwei Wohnungen reduziert worden. Frau Schüle betont, sie sei durchaus bereit, auf Anregungen einzugehen und es sei ihr Wunsch, dass sich alle Anwesenden mit der Planung einverstanden erklären können. Anhand der Straßenentwicklung werde deutlich, dass sich die Planung in die Umgebung einfügt. Frau Schüle fasst zusammen, insgesamt seien 55 Wohnungen sowie die Räumlichkeiten für die Bank geplant.

     

    Anhand der Präsentation macht Frau Schüle deutlich, dass eine Bebaubarkeit von 48,6% vorliegt, erlaubt wären 60%. Wichtig sei Frau Schüle, das sich die Menschen, die dort wohnen bzw. durchlaufen, wohlfühlen. Frau Schüle betont, durch die geringere Bebauung verzichte man auf einen Verkaufswert von rund 1,3 Mio. Euro, gerade um das Grundstück nicht auszumosten. Zudem sei das Dachgeschoss kein Vollgeschoss.

     

    Die Zufahrt zur Tiefgarage befürworte sie nach wie vor über die Eibensbacher Straße, da bei der Zufahrt über den öffentlichen Parkplatz ein Höhenunterschied von 1,91 m überwunden werden müsse. Von der Maulbronner Straße zufahrend sei ein Höhenunterschied von 5,81m zu überwinden. Entsprechend der Regelungen der LBO müsste hierfür eine Rampe von 48 m Länge gebaut werden. Aus diesem Grund werde vorgeschlagen, die Zufahrt über die Eibensbacher Straße zu schaffen. Auch bei der Vorstellung vor Ort sei der Tenor und die Bitte der Nachbarschaft gewesen, den Verkehr nicht über die Wilhelmstraße  zu führen. Dies leuchte ihr ein und sie versuche auch die Wünsche der Anwohner anzunehmen und entsprechend zu planen. Sie erachte die Zufahrt über die Eibensbacher Straße für am praktikabelsten.

     

    Die Parksituation mit Doppelparkern erachte Frau Schüle als nicht so schlimm. In einem Doppelhaus müsse man sich gegebenenfalls auch absprechen.

     

    STRin Bäzner-Daubenthaler befürwortet die Reduzierung auf 55 Wohnungen. Auf Nachfrage von STRin Bäzner-Daubenthaler teilt Frau Schüle mit, die Doppelparker mit Hebebühne seien nach wie vor vorgesehen. Letztendlich würden nun auch nicht mehr unbedingt 118 Stellplätze benötigt, nachdem weniger Wohnungen realisiert werden. STRin Bäzner-Daubenthaler spricht sich dafür aus, die Anzahl der Stellplätze zu belassen. Dies bestätigt Frau Schüle.

     

    STRin Bäzner-Daubenthaler entnimmt dem Grundriss in der Präsentation, dass das neu geplante Haus im südöstlichen Bereich sehr nahe am Bestandsgebäude steht. Frau Schüle erläutert, dies entspreche der Grundstücksgrenze laut Plan. Es sei durchaus richtig, dass sich der dortige Bewohner anders organisieren müsse, dies müsse gegebenenfalls nochmals besprochen werden. Es sei jedoch sicherlich eine Lösung zu finden.

     

    STR. Naffin dankt Frau Schüle für die Zurverfügungstellung der Straßenabwicklung. Bei Betrachtung der Straßenabwicklung werde deutlich, dass sich die Planung – auch nachdem die Höhe reduziert wurde - einfügt. STR. Naffin könne der Planung daher zustimmen.

     

    STR. Scheerle ist bezüglich der Ausführungen von BM Heckmann zu Beginn anderer Auffassung. Dem Gremium wurde die Planung in der letzten Sitzung vorgestellt, Architektin Schüle habe sich über ein Jahr damit beschäftigt und auch BM Heckmann und die Mitarbeiter des Bauamtes sei die Planung bereits bekannt gewesen. Dem Gremium aber werde die Planung vorgestellt und solle dann unmittelbar eine Entscheidung treffen. Aus der Mitte des Gremiums sei der Antrag gestellt worden, ein verkehrsrechtliches Gutachten bzw. eine Überprüfung erstellen zu lassen. Dann sei es seines Erachtens doch durchaus legitim, dass das Gremium das Ergebnis dieses Gutachtens einfordere. Schließlich habe sich auch herausgestellt, dass die positiven Aspekte zwar in die Vorlage aufgenommen wurden. Der eigentlich negative Aspekt, dass die Zufahrt über die Wilhelmstraße verkehrlich besser geeignet wäre, sei jedoch nicht in die Vorlage der Verwaltung mit aufgenommen worden. STR. Scheerle bittet darum, in solchen Fällen doch auch negative Aspekte in der Vorlage aufzuführen und diese nicht wegzulassen. Das Gremium könne sich dann doch unter Abwägung der positiven und negativen Aspekte durchaus seine Meinung bilden. Diese Zeit, um sich seine Meinung zu bilden, sei jedoch notwendig. Aus diesem Grund halte er es für richtig, das Vorhaben heute nochmals im Gremium zu behandeln. Frau Schüle entgegnet, dies sei durchaus verständlich und legitim. Auch die Bitte von STR. Naffin, die Straßenabwicklung vorzulegen, sei für sie durchaus verständlich. STR. Scheerle erklärt, er habe dies nur grundsätzlich anmerken wollen. Er finde die Bebauung durchaus gut, generell tue man sich im Gremium jedoch einfach schwer damit, man müsse jedoch etwas tun in Güglingen.

     

    STR. Pfanzler fragt, wie es sich mit der Räumpflicht verhält, wenn die Zufahrt über den öffentlichen Parkplatz erfolge. Zudem werde die öffentliche Parkplatzfläche dadurch stärker abgenutzt. Architektin Schüle entgegnet, die Tiefgarage im Neubau Stadtgraben 10  (DH 21) sei auch über die öffentliche Parkfläche in der öffentlichen Tiefgarage angebunden. Die öffentliche Tiefgarage werde dadurch auch stärker frequentiert. Herr Gohm ergänzt, die Besucher des bestehenden Ärztehauses, des Wohn- und Geschäftshauses und der Apotheke fahren auch über diese Fläche. Damals habe dies den Gemeinderat nicht interessiert. BM Heckmann merkt an, jede andere Zufahrt werde auch über die Gemeindestraße befahren. Dort sei dann auch die Kommune in der Unterhaltspflicht. Natürlich mache sich die Verwaltung hierüber Gedanken und es werde mehr Verkehr sein. Dies sei letztendlich jedoch in jedem Neubaugebiet so.

     

    STR. Knecht könne der Argumentation folgen, wenn eine Zufahrt über eine öffentliche Straße erfolgt. Für ihn sei jedoch fraglich, ob die Parkplatzfläche auf die um ein vielfach größere Belastung ausgelegt ist. Herr Gohm teilt mit, die Parkplatzfläche müsse für Schwerlastverkehr ausgelegt sein. Schließlich könnten dort ja auch LKWs parken. Letztendlich sei die Situation nicht anders, als wenn die Zufahrt über die Wilhelmstraße erfolgen würde.

     

    STR. Scheerle merkt an, für die Verwaltung seien diese Fragen alltäglich, für das Gremium jedoch nicht. Dies sollte von Seiten der Verwaltung bitte bei ihren Überlegungen und Aussagen bedacht werden. BM Heckmann hält fest, diese Fragen seien natürlich völlig nachvollziehbar, für die Verwaltung hätten sich diese Fragen tatsächlich nicht gestellt.

     

     

    BM Heckmann stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    Der geänderten städtebaulichen Konzeption der Architektin Cornelia Schüle, Flein, wird zugestimmt.

     

    Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

     

     

    Bezüglich der weiteren zeitlichen Planung informiert Frau Schüle, der Umzug von Familie Neubauer sei für September / Anfang Oktober geplant. Der Bauantrag werde im August eingereicht. Vorgesehen sei, das Grundstück parallel bereits herzurichten. Ebenfalls parallel geplant werde die Werkplanung. Je nachdem wie viel Zeit das Baugenehmigungsverfahren in Anspruch nimmt, sei der Baubeginn für Anfang nächsten Jahres vorgesehen. Die voraussichtliche Bauzeit betrage ca. 2 Jahre. BM Heckmann ergänzt, der Zeitdruck der Volksbank sei im Grunde am größten, die Volksbank benötige Planungs- und zeitliche Sicherheit.

     

    STRin Nowak möchte an dieser Stelle Architektin Schüle danken, dass im Deutschen Hof Mauerseglerkästen eingerichtet wurden. Diese seien gut angenommen worden. STRin Nowak hoffe, dass auch bei diesem Vorhaben eine gute Zusammenarbeit mit der Architektin möglich werde. Frau Schüle pflichtet STRin Nowak bei, sie unterstütze dies in jedem Fall.  

     

     

    Die Sitzung wird um 19.48 Uhr für eine kurze Pause unterbrochen und um 19.55 Uhr fortgesetzt.

  • Tagesordnungspunkt 3

    Kindertagesstätten in Güglingen

     

    a) Neufestsetzung der Beiträge ab dem Jahr 2022/2023

         Vorlage Nr. 147/2022

     

    b) Beiträge Hort INSEL

        Vorlage Nr. 123/2022

     

    Protokoll

    a) Neufestsetzung der Beiträge ab dem Jahr 2022/2023

     

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 147/2022, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    STR. Knecht stellt fest, er könne den Einspruch und die Begründungen der Eltern nachvollziehen, die zu recht das Thema aufgreifen und die Zahlen kritisieren. Solange es im Gemeinderat keine grundsätzliche Änderung der Meinung zur Wertigkeit der Betreuungszeiten und Kosten gebe, werde sich nichts daran ändern, dass die Erhöhungen im Gremium jährlich abgenickt werden. Möglicherweise habe dies auch etwas mit Wirtschaftlichkeit zu tun. Kindererziehung sei für ihn jedoch keine Frage der Wirtschaftlichkeit.

     

     

    BM Heckmann stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    1.                  

    Die Elternbeiträge in den Kindertageseinrichtungen in Güglingen werden wie in der Anlage zur Vorlage aufgeführt beschlossen. Die Anlage 1 zur Benutzungsordnung der Stadt Güglingen für die städtischen Kindertageseinrichtungen entsprechend geändert.

     

    2.                  

    Die Empfehlung der kommunalen Landesverbände und kirchlichen Trägerverbände werden für den Bereich Ü3 umgesetzt.

     

    3.                  

    Die Beiträge werden für 12 Monate erhoben.

     

    4.                  

    Während der Eingewöhnung wird ebenfalls ein Elternbeitrag erhoben. Beginnt die Eingewöhnung bis zum 15. eines Monats, wird ein ganzer Monatsbeitrag fällig. Beginnt die Eingewöhnung nach dem 15. eines Monats wird ein hälftiger Monatsbeitrag fällig.

     

    5.                  

    Das Essensgeld wird zuzüglich zu den Beiträgen erhoben.

     

    6.                  

    Das Essensgeld wird am Ende des Kindergartenjahres bei mehr als 10 entschuldigten Fehltagen pro Kindergartenjahr anteilig für die Fehltage erstattet. Die Entschuldigung muss bis spätestens 8.30 Uhr am Fehltag in der jeweiligen Kindertagesstätte eingehen.

     

    7.                  

    Die Verwaltung wird bevollmächtigt bei schwierigen finanziellen Verhältnissen der Eltern Einzelfallentscheidungen zum Wohle des Kindes treffen zu können.

     

     

    Der Antrag wird mit fünf Gegenstimmen (STRin Nowak, STRin Fuchs-Klaus, STR. Ottenbacher, STR. Knecht, STR. Ernst) mehrheitlich beschlossen.

     

     

     

    b) Beiträge Hort INSEL

       

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 123/2022, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

     

    BM Heckmann stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    Die Anlage 1 der Benutzungsordnung der Stadt Güglingen für die I.N.S.E.L. (Hort) an der Katharina-Kepler-Schule wird wie in der Vorlage geändert.

     

    Der Antrag wird mit drei Gegenstimmen (STR. Ottenbacher, STR. Ernst, STR. Knecht) und einer Enthaltung (STRin Nowak) mehrheitlich beschlossen.

  • Tagesordnungspunkt 4

    Bürgerbegehren Luftfilter

    Aufhebung des Beschlusses vom 12.04.2022 und Feststellung der Zulässigkeit

    Vorlage Nr. 124/2022

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 124/2022, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    STR. Scheerle erklärt sich für befangen und nimmt im Zuschauerraum Platz.

     

    Aus Sicht von STR. Naffin wurde leider auch in der Begründung der Beanstandungsverfügung des Landratsamtes nicht auf die zuvor angesprochenen Unklarheiten eingegangen. Daher wird seines Erachtens nach wie vor nicht klar, über was im Bürgerentscheid abgestimmt werden soll. Da dies den Vorgaben des § 21 Abs. 3 Satz 4 Gemeindeordnung widerspricht, ist das Bürgerbegehren seiner Ansicht nach weiterhin unzulässig. Darüber hinaus hätten die Bürger derzeit mit anderweitigen Problemen zu kämpfen – die Ukrainekrise, steigende Preise und die Energieversorgung. In dieser gegenwärtigen Situation noch weitere Energiefresser mit zweifelhaftem Nutzen aufstellen zu wollen, sei für ihn nicht nachvollziehbar. Zumal ihm auch bekannt ist, dass bereits in einigen Schulen bzw. Klassen die Geräte wieder abgeschaltet wurden. STR. Naffin stellt daher den Antrag, die Entscheidung des Kommunalamtes durch das Regierungspräsidium überprüfen zu lassen.

     

    BM Heckmann erläutert, entsprechend der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg 2009 ergebe sich der Gegenstand des Bürgerentscheides aus der Zielrichtung der Initiatoren. STR. Naffin entgegnet, im weiteren Verlauf der Rechtsprechung sei jedoch auch ausgeführt, dass es bei der Ermittlung der Zielrichtung darauf ankommt, wie die Unterzeichner des Bürgerbegehrens dies verstehen. Dies ist in vorliegendem Bürgerbegehren durch die beigefügten, unrichtigen, Ausführungen nicht der Fall. STR. Knecht bittet STR. Naffin darum, dies näher zu erläutern. Aus Sicht von STR. Naffin ist es widersprüchlich bzw. irritierend, dass die Initiatoren in ihrer Begründung von MLR und RTL sprechen – wobei es RTL-Geräte nicht gebe, sondern es sich dann um RLT-Geräte handeln müsste. MLR-Geräte seien jedoch etwas völlig anderes als RLT-Geräte und verursachen auch unterschiedliche Kosten. Dies könne dem Bürger bei der Unterschrift nicht klar sein. Er betont, er wolle auch Gutes für die Kinder tun, aber nicht in dem hier geforderten Umfang. Schulen, die bereits über solche Geräte verfügen, hätten die Geräte mitunter bereits abgeschaltet.

     

    Dass man Kindern Gutes tun wolle, sei heute schon mal zu hören gewesen, so STR. Knecht. Ob es sich hierbei um ein reines Lippenbekenntnis handelt oder dies tatsächlich so ist, werde sich dann zeigen. Für ihn stelle sich die Frage, inwieweit die Initiatoren bzw. Vertrauensleute eines Bürgerbegehrens Fachleute sein müsste. Der VGH habe doch in seiner Rechtsprechung klar ausgeführt, dass die Intention des Bürgerbegehrens maßgeblich ist. Dies sei seines Erachtens klar ausgedrückt. Letztendlich könne es den Vertrauenspersonen bzw. den Unterzeichnern auch nicht zugemutet werden, sich umfassend über MLR oder RLT-Geräte informieren zu müssen. Diese Entscheidung werde doch dann im Nachhinein getroffen.

     

    BM Heckmann hält fest, es gebe in diesem Fall eine formaljuristische Situation und eine politische Situation. Formaljuristisch seien zwei hoch angesehene Juristen und das Landratsamt in ihrer Prüfung zu dem Ergebnis gekommen, dass das Bürgerbegehren rechtlich zulässig ist, dies sei Fakt. Dieser Tatsache könne weder er als Bürgermeister noch der Gemeinderat sich entziehen. Die getroffenen Ausführungen seien letztendlich politische Aussagen. Nach Abwägung aller Für und Wider komme auch er in der Sache zu einem anderen Ergebnis als die Initiatoren. Seine Aufgabe sei jedoch an dieser Stelle keine sachliche oder politische Bewertung der Situation, sondern eine formaljuristische Bewertung des Bürgerbegehrens. Diese formaljuristische Frage sei eindeutig geklärt. Die Rechtsbehelfsfrist der Beanstandungsverfügung des Landratsamtes ist jedoch noch nicht abgelaufen. Es sei daher nicht ausgeschlossen, dass der Gemeinderat Rechtsmittel gegen die Verfügung des Landratsamtes einlegt. Dieses Rechtsmittel wäre gegeben. Ein solcher Beschluss des Gemeinderates, Rechtsmittel gegen die Verfügung des Landratsamtes einzulegen, wäre nicht von vornherein rechtswidrig, da der Rechtsweg der Kommune gegen den Bescheid des Landratsamtes nicht ausgeschlossen sei. Sollte der Gemeinderat diese Entscheidung treffen und das Regierungspräsidium hierzu relativ schnell eine Aussage treffen, könne BM Heckmann nicht ausschließen, dass sich das Gremium im August zu einer weiteren Sitzung einfinden müsse, da dann wiederum eine Entscheidung des Gremiums innerhalb von 4 Wochen erforderlich werde. BM Heckmann gehe davon aus, dass das RP die Entscheidung des Landratsamtes bestätigen wird. Sollte der Gemeinderat dann wiederum beschließen, gegen den Beschluss des RPs Widerspruch einzulegen, werde BM Heckmann wiederum Widerspruch gegen die Entscheidung des Gemeinderates einlegen, da dies dann zum Nachteil der Stadt Güglingen sei, da dann begonnen werde, Kosten zu produzieren. BM Heckmann betont, die Rechtslage ist eindeutig, dies könne dem Gremium politisch nicht passen, juristisch sei die Sachlage jedoch eindeutig. BM Heckmann stellt klar, er handle nach Recht und Gesetz und auch das Gremium müsse nach Recht und Gesetz handeln. Daher bittet BM Heckmann das Gremium um Zustimmung zu den Beschlussanträgen der Verwaltung.

     

    STR. Knecht bekräftigt die Ausführungen von BM Heckmann, man habe den politischen Bereich verlassen und bewege sich nun auf verwaltungsjuristischer Ebene. Er frage sich, was so schwierig daran zu verstehen ist, dass die politische Entscheidung in dieser Sache nun bei den Bürgern und nicht mehr bei den Bürgervertretern liegen soll. STR. Knecht betont, er werde sich eindeutig von der Entscheidung des Gremiums distanzieren, wenn Widerspruch gegen die Verfügung des Landratsamtes eingelegt werde und dieser durch das RP abgelehnt werde. Er stehe dazu, die Entscheidung in die Hände der Bürger zu legen und werde dann auch die Entscheidung der Bürger akzeptieren.

     

    STR. Naffin hält fest, die Aussage, das Bürgerbegehren sei rechtlich zulässig sei die Aussage des Landratsamtes und zweier Anwälte, mehr nicht. Hätte die Verwaltung mit der Kanzlei iuscomm Kontakt aufgenommen, wäre die rechtliche Einschätzung aus Sicht von STR. Naffin anders ausgefallen. Auch dem Gemeinderat stehe der Rechtsweg offen, die Entscheidung des Landratsamtes durch das RP überprüfen zu lassen. Dies sei nichts verwerfliches, sondern ein normaler Weg, den man auch als Gemeinderat wählen könne. BM Heckmann teilt mit, Rechtsanwalt Schenek, den die Stadt konsultiert habe, ist der geschäftsführende Anwalt der Kanzlei Iuscomm. STR. Naffin fragt, ob sich RA Schenek mit den Ausführungen des Gremiums oder den Ausführungen von BM Heckmann beschäftigt habe. BM Heckmann stellt klar, RA Schenek habe sich mit dem Bürgerbegehren an sich beschäftigt. BM Heckmann betont, er habe alle Fragen des Gemeinderates beantwortet. Es sei bekannt, dass er selbst ein differenziertes Bild zu Luftfiltern habe. Darum gehe es in dieser Frage jedoch nicht. Es gehe ausschließlich darum, dass er als Bürgermeister nach Abwägung aller Für und Wider und nach Einholung eines juristischen Rates entscheiden muss, ob das Bürgerbegehren rechtlich zulässig ist oder nicht. Hierbei gehe es auch nicht um die Frage, was er dem Landratsamt oder dem Anwalt weitergegeben hat. BM Heckmann betont, er habe jedem Mitglied des Gemeinderates die Möglichkeit gegeben, Einblick in die Korrespondenz mit dem Anwalt und dem Landratsamt zu nehmen. RA Schenek ist einer der profiliertesten Anwälte und BM Heckmann habe ihm auch Protokolle des Gemeinderates zur Verfügung gestellt.

     

    STR. Naffin entgegnet, auf die von ihm zuvor geschilderten Ausführungen sei nicht eingegangen worden. Er frage sich, wie der Bürger wissen soll, was er unterschreibt, wenn selbst die Antragsteller dies nicht richtig erklären können. Auf diese Frage seien weder das Landratsamt noch die Anwälte eingegangen. Diese Frage könne nun vom RP geprüft werden. BM Heckmann verweist in dieser Frage auf die von ihm zitierte ständige Rechtsprechung des VGH. Demnach sei die Zielführung für die Bestimmung des Gegenstandes eines Bürgerbegehrens maßgeblich und nicht der Wortlaut. Diese Rechtsprechung des VGH ist aus Sicht von BM Heckmann eindeutig. Wenn der Gemeinderat mehrheitlich beschließt, den Bescheid des Landratsamtes durch das RP überprüfen lassen zu wollen, sei dies möglich. Er möchte an dieser Stelle jedoch festhalten, dass es seines Erachtens gut wäre, einen Strich unter die Sache zu ziehen und die juristische Situation zu akzeptieren. Als Bürgermeister müsse er juristische Fakten einhalten und dies werde auch tun. Dies habe nichts mit der politischen Bewertung der Sache zu tun.

     

    BM Heckmann stellt den Antrag von STR. Naffin, gegen den Bescheid des Landratsamtes vom 29. Juni 2022 (eingegangen bei der Stadt Güglingen am 1. Juli 2022) Widerspruch zu erheben, zur Abstimmung.

     

    STR. Knecht bittet um eine kurze Unterbrechung, um sich den Sachverhalt nochmals in Ruhe durchlesen zu können.

     

    STR. Naffin stellt fest, der Antrag sei von ihm anders gestellt worden, er habe lediglich darum gebeten, die Entscheidung durch das RP prüfen zu lassen. BM Heckmann erklärt, er könne nicht beim RP anrufen und um eine Überprüfung bitten. Wenn eine Überprüfung durch das RP gewünscht werde, müsse die Stadt formell Widerspruch einlegen gegen den Bescheid des Landratsamtes.

     

    STR. Knecht hält fest, der Antrag zur Beschlussfassung der Verwaltung laute, den Beschluss des Gemeinderates vom 12. April 2022 aufzuheben. Ihm sei nicht klar, ob der Antrag von STR. Naffin tatsächlich weitergehender ist. BM Heckmann stimmt zu, zunächst müsste durch das Gremium die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens festgestellt werden.

     

     

    BM Heckmann stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    1.      

    Der nachfolgend aufgeführte mehrheitliche Beschluss des Gemeinderates vom 12.04.2022 (TOP 1) über die Feststellung der Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens vom 15.02.2022 wird aufgehoben:

    „Nach Anhörung der Vertrauenspersonen in öffentlicher Gemeinderatssitzung vom 22. März 2022 und der Prüfung aller rechtlichen Voraussetzungen wird die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Luftfilter“ festgestellt.

     

    Der Antrag wird in Abwesenheit von STR. Scheerle (wegen Befangenheit) mit 7 Ja-Stimmen (BM Heckmann, STR. Esenwein, STR. Knecht, STRin Nowak, STR. Ernst, STRin Fuchs-Klaus, STR. Ottenbacher), 10 Gegenstimmen (STR. Xander, STR. Burrer, STR. Pfanzler, STRin Bäzner-Daubenthaler, STR. Jesser, STRin Schmid, STRin Bäzner, STRin Xander, STR. Naffin, STRin Suchanek-Henrich) und einer Enthaltung (STRin Grün) mehrheitlich abgelehnt.“

     

    2.      

    Nach Anhörung der Vertrauenspersonen in öffentlicher Gemeinderatssitzung vom 22. März 2022 und der Prüfung aller rechtlichen Voraussetzungen wird die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Luftfilter“ festgestellt.

     

    3.      

    Der Bürgerentscheid enthält die Fragestellung „Sind Sie dafür, dass der Beschluss des Gemeinderates (Vorlage Nr. 179a/2021 Ö-Beschlussfassung zu b) vom 16.11.2021 aufgehoben wird u. die Stadt Güglingen für die in ihrer Trägerschaft stehenden Kitas und Schulen in den dortigen Gruppen-, Klassenräumen, von Kindern genutzten Räumen Raumluftfilter anschafft?“.

     

     

    Der Antrag wird in Abwesenheit von STR. Scheerle (wegen Befangenheit) mit sechs Ja-Stimmen (BM Heckmann, STR. Ernst, STR. Knecht, STRin Nowak, STRin Fuchs-Klaus, STR. Ottenbacher) und 9 Gegenstimmen (STR. Naffin, STRin Suchanek-Henrich, STRin Grün, STRin Xander, STRin Schmid, STRin Bäzner-Daubenthaler, STR. Pfanzler, STR. Burrer, STRin Bäzner) mehrheitlich abgelehnt.

     

     

     

    BM Heckmann stellt den von STR. Naffin gestellten Antrag zur Beschlussfassung:

     

    Die Stadt Güglingen erhebt Widerspruch beim RP Stuttgart gegen die Beanstandungsverfügung des Landratsamtes Heilbronn vom 29. Juni 2022 (eingegangen bei der Stadt Güglingen am 1. Juli 2022).

     

     

    Der Antrag wird mit 9 Ja-Stimmen (STR. Naffin, STRin Suchanek-Henrich, STRin Grün, STRin Xander, STRin Schmid, STRin Bäzner-Daubenthaler, STR. Pfanzler, STRin Bäzner, STR. Burrer), 3 Gegenstimmen (BM Heckmann, STRin Nowak, STR. Ernst) und 3 Enthaltungen (STRin Fuchs-Klaus, STR. Ottenbacher, STR. Knecht) mehrheitlich beschlossen.

     

     

    BM Heckmann teilt mit, entsprechend des Beschlusses des Gemeinderates werde er nun Widerspruch gegen den Bescheid des Landratsamtes einlegen bzw. zunächst prüfen, wie dieser Widerspruch einzulegen ist. Aus Sicht von STR. Knecht spricht die Ratlosigkeit von BM Heckmann Bände. Er könne diese Entscheidung keinesfalls nachvollziehen und distanziere sich von dem Beschluss des Gremiums, der wider besseren Wissens und letztendlich in einer gewissen Anmaßung geschehen ist, obwohl die juristische Situation so klar ist.

     

    BM Heckmann erklärt, die folgenden Tagesordnungspunkte 5 und 6 seien aufgrund des Beschlusses des Gemeinderates zu TOP 4 hinfällig.

     

    STRin Nowak beantragt, TOP 2 aufrecht zu erhalten, da die BU-Fraktion hierzu einen Antrag stellen wolle. STR. Knecht erklärt, aus Sicht der BU-Fraktion mangle es TOP 5 an einem Unterpunkt b) für die Alternative, die jetzt eingetreten ist. Für diesen Fall hätte sich die Verwaltung ihres Erachtens ebenfalls Gedanken machen müssen, wie nun das weitere Vorgehen ist. BM Heckmann habe zwar unter TOP 4 erläutert, was kommen kann. Dennoch gebiete es die politische Kultur, über das weitere Vorgehen zu diskutieren und nicht einfach zu sagen, TOP 5 und 6 entfalle aufgrund des Beschlusses in TOP 4.

     

    BM Heckmann stellt klar, es gebe einen eindeutigen Beschluss des Gemeinderates, den er nun umsetzen werde. BM Heckmann habe Widerspruch gegen die Entscheidung des Gemeinderates eingelegt und seine Widerspruchsgründe dem Landratsamt erläutert. Die Verwaltung werde nun die vollständigen Unterlagen entsprechend des Beschlusses des Gemeinderates an das RP Stuttgart senden. Das RP werde den Widerspruch dann prüfen. Somit sei das weitere Vorgehen in dieser Sache bestimmt und BM Heckmann wisse nicht, was anderes gemacht werden solle bzw. könne. Die Frage, was geschieht, falls das Gremium dem Beschlussantrag nicht zustimmen sollte, sei schließlich von RA Schenek im Vorfeld geprüft worden. Anders würde sich die Sachlage gestalten, wenn durch diese Entscheidung des Gremiums Kosten produziert würden.

     

    Nach Einschätzung von STRin Nowak hätte die Stadt jedoch die Möglichkeit, zu entscheiden, die Luftfilter ohne die Entscheidung des Bürgerbegehrens einzuführen. BM Heckmann entgegnet, seine Bewirtschaftungskompetenz sei – auch wenn es eine entsprechende Haushaltsstelle gäbe – auf 20.000 Euro beschränkt. STRin Nowak merkt an, es gehe jedoch auch um die Förderung, die vom Bund in Anspruch genommen bzw. beantragt werden könnte. Die Stadt müsste somit nicht alleine für die Kosten aufkommen. Herr Gohm erinnert, die Thematik wurde bereits im Gemeinderat behandelt und sei damals abgelehnt worden. BM Heckmann ergänzt, es könne durchaus ein Beschluss herbeigeführt werden, die Bundesförderung zu beantragen. Letztendlich gelten jedoch Mehrheiten und darüber müsse dann nicht diskutiert werden. BM Heckmann halte es für sinnvoll, nun entsprechend des Beschlusses den Widerspruch an das RP Stuttgart zu senden. Er gehe davon aus, dass die Antwort des RPs relativ bald vorliegen werde.

     

    STRin Grün berichtet, sie habe sich in Bietigheim, Ludwigsburg und teilweise in Brackenheim erkundigt, wie die Schüler dies empfinden und damit umgehen. 80% hätten die Aussage getroffen, sie stellen die Filter aufgrund des enormen Geräuschpegels nach einer gewissen Zeit ab und lüften doch wieder über die Fenster. Möglicherweise gebe es zwischenzeitlich andere Filter. Sie sehe den Zweck in der Anschaffung von Filtern, die dann in Räumen stehen und nicht genutzt werden, jedoch nicht. BM Heckmann möchte nochmals festhalten, dass es sich hierbei um unterschiedliche Ebenen handelt. Die juristische Frage sei eindeutig beantwortet. Er betone nochmals, die Verwaltung habe alle aus der Mitte des Gremiums gestellten Fragen in Zusammenarbeit mit einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht, der als der „Bürgerbegehrenspapst“ in Baden-Württemberg gilt, beantwortet. Die Fragen seien alle sehr tiefgehend beantwortet worden. BM Heckmann stellt klar, es gehe heute nicht um die Anschaffung von Luftfiltern. Diese Frage könne und müsse eigentlich nur politisch beantwortet werden. Letztendlich gehe es heute um die Frage, ob der Rechtsstaat gewahrt werde und diese Frage sei juristisch geklärt. Unabhängig davon sei es das legitime Recht des Gremiums, den Rechtsweg bestreiten zu wollen. Dies müsse er als Bürgermeister anerkennen und die Entscheidung des Gremiums akzeptieren, auch wenn er selbst dies juristisch für unsinnig erachte. Er habe den Eindruck, es würden juristische Fragen hier politisch beantwortet und dies halte er für falsch. Die Aussagen, von denen STRin Grün berichtet hat, habe er selbst auch erhalten. Auch er habe eine Sachabwägung vorgenommen und könnte viel dazu ausführen. Er könne auch die Wünsche der Eltern nachvollziehen und letztendlich könne man sich eine Meinung in der Sache bilden. Ob es ein Bürgerbegehren gibt oder nicht sei jedoch keine politische Frage, sondern eine rein juristische Frage und diese Frage sei nun mal beantwortet.

     

    STR. Knecht pflichtet BM Heckmann bei und man befinde sich ja schon in der Frage des weiteren Vorgehens und die BU-Fraktion lege auch Wert darauf, dass über das weitere Vorgehen – auch juristisch – gesprochen werde. Da er dies nicht erkennen könne, stelle sich für STR. Knecht die Frage, welcher sachlich juristische Grund bzw. welcher Beweggrund hinter der mehrheitlichen Entscheidung des Gemeinderates liege. Bis dahin gehe er davon aus, dass dies möglicherweise eine Verzögerungstaktik ist, die Entscheidung hinauszuzögern. Daher möchte er wissen, ob der Widerspruch aufschiebende Wirkung hat.

     

    BM Heckmann stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung. Er ist der Auffassung, alle Themen und Argumente sind ausgetauscht und würde das Thema daher gerne beenden, da man sich bei jeder weiteren Diskussion im Kreis drehen würde. Das weitere Vorgehen habe er geschildert, er werde entsprechend des Beschlusses Widerspruch erheben. Bis die Entscheidung des RPs vorliegt müsse man dann zunächst abwarten und sich dann innerhalb von 4 Wochen nach der Entscheidung zu einer erneuten Sitzung treffen.

     

    STR. Knecht möchte dennoch wissen, ob der Widerspruch aufschiebende Wirkung hat. BM Heckmann erklärt, er wolle nicht ausschließen, dass das RP einen Sofortvollzug anordnet. Laut Auskunft des Anwaltes müsse bei derartigen Sachlagen das mildeste Mittel angewendet werden. Es stelle sich dann die Frage, ob der Sofortvollzug in diesem Fall das mildeste Mittel wäre. Er sehe dies eher nicht als gegeben an, letztendlich müsse man jedoch die Entscheidung des RPs abwarten. STR. Knecht erbittet eine Auskunft zu dieser Frage, da hierdurch letztendlich auch das weitere Vorgehen des Gemeinderates beeinflusst werden kann. BM Heckmann erklärt, die Beanstandungsverfügung des Landratsamtes sehe einen Sofortvollzug nicht vor.

     

     

    Der Antrag zur Geschäftsordnung von BM Heckmann, die Diskussion an dieser Stelle zu beenden, wird mit zwei Enthaltungen (STRin Nowak, STR. Ottenbacher) mehrheitlich beschlossen.

     

  • Tagesordnungspunkt 5

    Bürgerbegehren Luftfilter

    Festlegung des weiteren Vorgehens

    Vorlage Nr. 125/2022

     

    Protokoll

    Aufgrund des Beschlusses des Gemeinderates zu TOP 4 der öffentlichen Sitzung ist dieser Tagesordnungspunkt hinfällig.

  • Tagesordnungspunkt 6

    Bürgerbegehren Luftfilter 

    Bestimmung der Mitglieder des Gemeindewahlausschusses

    Vorlage Nr. 126/2022

     

    Protokoll

    Aufgrund des Beschlusses des Gemeinderates zu TOP 4 der öffentlichen Sitzung ist dieser Tagesordnungspunkt hinfällig.

  • Tagesordnungspunkt 7

    Stadtwerke Güglingen - Wirtschaftsplan 2022

    Beratung und Beschlussfassung

    Tischvorlage Nr. 105/2022

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 105/2022, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    STR. Burrer erklärt, da die Hälfte des Jahres bereits verstrichen ist und diese somit bereits halb abgearbeitet sind, werde er sich bei der Beschlussfassung zu den Wirtschaftsplänen der Stadtwerke Güglingen und des Eigenbetriebs Herzogskelter enthalten.

     

     STR. Pfanzler verweist auf Seite 8 der Vorlage im RIS. An Entgelten sei für 2022 eine Summe von 1,163 Mio. Euro eingeplant und für 2023 eine Summe von 1,639 Mio. Euro. Ihn interessiert, wie dieser Anstieg zu begründen ist. Die Ausgaben hätten sich schließlich nicht verändert.

     

    Herr Behringer erläutert, da auch die Stadtwerke Gas nutzen, werde derzeit eine Kalkulation ausgearbeitet, die voraussichtlich im September in die Sitzung eingebracht werde. Des Weiteren habe man in der Wasserversorgung und in der Nahwärmeversorgung Herrenäcker Verluste aus Vorjahren. Zwar seien die Jahresabschlüsse noch nicht fertig gestellt. Das Landratsamt habe jedoch auferlegt, eine Lösung zu finden, wie diese Verluste ausgeglichen werden. Daher sei hier ein Verlustausgleich einkalkuliert, vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderates. Der Verlustausgleich könne alternativ über die Stadtwerke oder über den städtischen Haushalt erfolgen, dies werde im Gremium jedoch noch separat vorgestellt. Im Wirtschaftsplan sei eingeplant, die Verluste dementsprechend auszugleichen, daher stelle sich dies dar wie ein Gewinn oder Überschuss in den Folgejahren.

     

    STR. Pfanzler verweist auf Seite 33 der Vorlage im RIS. Hier sei ausgeführt, dass u.a. 20.000 Euro für die Herstellung von Hausanschlüssen veranschlagt sind. Er möchte wissen, ob die anderen Anschlüsse alle abgerechnet wurden. Herr Behringer teilt mit, alle bisher hergestellten Anschlüsse seien abgerechnet und die Bescheide zugestellt worden.

     

    STR. Pfanzler möchte wissen, ob aufgrund des Defekts der Nahwärmeversorgung Herrenäcker eine Sonderabschreibung des alten Brenners erforderlich werde. Zudem funktioniere die Hackschnitzelanlage derzeit nicht. Er fragt, ob diese bereits abgeschrieben sei oder ob dies noch erfolgen müsse. Herr Behringer erklärt, hierzu könne keine pauschale Aussage getroffen werde, dies müsse geprüft werden, je nach weiterer Fortführung des Quartierskonzeptes. Hier sei ein Austausch / Reparatur in 2023 angedacht. Der Gasbrenner sei erforderlich, um das BHKW mit Gas weiterbetreiben zu können, daher sei dies in 2022 eingestellt. Bezüglich der Stadtwerke und des Einkaufs von Gas berichtet BM Heckmann, es sei derzeit tatsächlich der Fall, dass etliche Stadtwerke vor dem Konkurs stehen, da deren Kalkulation im Herbst letzten Jahres mit völlig anderen Preisen vorgenommen wurde. Aus diesem Grund komme man um eine Neukalkulation im Herbst nicht herum.

     

    Aus Sicht von STRin Bäzner-Daubenthaler sei zu überlegen, ob überhaupt noch ein Gasbrenner eingebaut werde oder ob nicht wieder auf Hackschnitzel zurückgegangen werden sollte. BM Heckmann und Herr Behringer erklären, dies hänge auch vom Quartierskonzept ab, das derzeit vom Büro Schuler erarbeitet werde.

     

    STR. Pfanzler stellt fest, die Aufwendungen sind nur um 100.000 Euro gestiegen, die Erträge jedoch um 400.000 Euro. Dieses Verhältnis stimme seines Erachtens nicht, er könne dem daher keinen Glauben schenken. STRin Bäzner-Daubenthaler erachtet dies ebenfalls für schwierig.

     

     

    BM Heckmann stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    Der Wirtschaftsplan 2022 der Stadtwerke Güglingen wird entsprechend der Tischvorlage Nr. 105/2022 wie folgt mit einer Gegenstimme (STR. Pfanzler) und zwei Enthaltungen (STRin Bäzner-Daubenthaler, STR. Burrer) mehrheitlich beschlossen:

     

     

    Stadtwerke Güglingen

    WIRTSCHAFTSPLAN

    2022

     

     

     

    Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am  19.07.2022 aufgrund der §§ 8 und 13 Eigenbetriebsgesetz, der §§ 1 bis 4 Eigenbetriebsverordnung, i.V. mit den §§ 85 bis 89 und 96 Abs. 1 Nr. 3 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2022 wie folgt festgestellt:

     

     

    § 1

     

    1. Erfolgsplan

         Erträge und Aufwendungen                                                                      1.641.000 Euro

     

     

    2. Vermögensplan

         Einnahmen und Ausgaben                                                                        3.557.500 Euro

     

     

    3. Kreditaufnahme

         zur Finanzierung des Vermögensplanes                                                2.760.500 Euro

        

     

     

    § 2

     

    Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf                          750.000 Euro

     

     

     

    Güglingen, den 20.07.2022

     

     

     

    Ulrich Heckmann

    Bürgermeister

  • Tagesordnungspunkt 8

    Herzogskelter Güglingen - Wirtschaftsplan 2022

    Beratung und Beschlussfassung

    Tischvorlage Nr. 106/2022

     

     

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 106/2022, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

     

    BM Heckmann stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    Der Wirtschaftsplan 2022 des Eigenbetriebs Herzogskelter wird entsprechend der Tischvorlage Nr. 106/2022 wie folgt mit einer Enthaltung (STR. Burrer) mehrheitlich beschlossen:

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Eigenbetrieb Herzogskelter Güglingen

     

    WIRTSCHAFTSPLAN FÜR DAS WIRTSCHAFTSJAHR

     

     

     

    2022

     

     

     

    Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.07.2022 aufgrund der §§ 8 und 13 Eigenbetriebsgesetz, der §§ 1 bis 4 Eigenbetriebsverordnung, i.V. mit den §§ 85 bis 89 und 96 Abs. 1 Nr. 3 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2022 wie folgt festgestellt:

     

     

     

     

    1.    Erfolgsplan

           Erträge und Aufwendungen                                                            730.000 Euro

     

    2.    Vermögensplan

           Einnahmen                                                                                     402.000 Euro

           Ausgaben                                                                                       402.000 Euro

     

    3.    Kreditaufnahme

           zur Finanzierung des Vermögensplanes                                          26.000 Euro

     

     

    4.    Kassenkreditermächtigung

           Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf               400.000 Euro

     

     

     

     

    Güglingen, den 20.07.2022

     

     

     

    Ulrich Heckmann

    Bürgermeister

     

     

     

     

    Die Sitzung wird um 20.47 Uhr für eine kurze Pause unterbrochen und um 20.55 Uhr fortgesetzt.

  • Tagesordnungspunkt 9

    Neubau Kindertagesstätte und Familienzentrum

    Vergabe Malerarbeiten

    Vorlage Nr. 127/2022

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 127/2022, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    BM Heckmann stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    Die Verwaltung stellt den Antrag den Auftrag zur Vergabe der Malerarbeiten an die Firma Rehn & Sohn GmbH aus Heilbronn zum Angebotspreis von 119.594,22 € brutto zu erteilen.

     

    Die Finanziellen Mittel stehen im Haushalt innerhalb der Bereitstellung der geplanten Gesamtkosten zur Verfügung. Der Kostenrahmen ist um 20.794,22 € überschritten.

     

    Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

  • Tagesordnungspunkt 10

    Neubau Kindertagesstätte und Familienzentrum

    Vergabe Fliesenarbeiten

    Vorlage Nr. 128/2022

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 128/2022, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

     

    BM Heckmann stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    Die Verwaltung stellt den Antrag den Auftrag zur Vergabe der Fliesenarbeiten an die Firma Kerafloor GmbH aus Brackenheim zum Angebotspreis von 87.423,62 € brutto zu erteilen.

     

    Die Finanziellen Mittel stehen im Haushalt innerhalb der Bereitstellung der geplanten Gesamtkosten zur Verfügung. Der Kostenrahmen ist eingehalten.

     

    Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

  • Tagesordnungspunkt 11

    Sanierung Sporthalle Weinsteige

    Vergabe Teeküche 

    Vorlage Nr. 129/2022

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 129/2022, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    STR. Pfanzler möchte wissen, ob zusätzliche Planungskosten entstanden sind. Herr Gohm berichtet, es seien keine Planungskosten entstanden. Die Verwaltung habe die Küche gemeinsam mit Küchen Eberhard und dem Büro Knecht geplant. Dabei habe man sich an den bestehenden Anschlüssen orientiert. Klar sei auch gewesen, dass es weiterhin eine Teeküche bleiben wird, da ansonsten andere Anforderungen von Seiten des Landratsamtes gestellt würden. Wichtig sei insbesondere das zweite Handwaschbecken. Sollte tatsächlich irgendwann mehr gewünscht werden, dass beispielsweise ein Konvektomat installiert werden sollte, wären die Flächen und Anschlüsse vorhanden. Optimiert worden seien im Rahmen der Sanierung die Anschlüsse.

     

    STRin Schmid fragt, wann die Pläne von der Verwaltung ins RIS eingestellt wurden. Gestern seien die Pläne noch nicht im RIS einsehbar gewesen. Herr Gohm erklärt, die Pläne seien heute Morgen eingestellt worden, nachdem STR. Burrer darauf hingewiesen hatte, dass diese noch nicht einsehbar seien. Im System seien diese bereits seit Fertigstellung der Vorlage gewesen, weshalb diese im RIS nicht einsehbar waren, lasse sich leider nicht erklären.

     

     

    BM Heckmann stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    Die Verwaltung stellt den Antrag den Auftrag zur Vergabe der Teeküche an die Firma Eberhard Küchen aus Heilbronn zum Angebotspreis von 19.550,00 € brutto zu erteilen.

     

    Die Finanziellen Mittel stehen im Haushalt innerhalb der Bereitstellung der geplanten Gesamtkosten zur Verfügung. In der Kostenberechnung wurden für die Ausstattung Teeküche 50.000,00 € eingeplant.

     

    Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

  • Tagesordnungspunkt 12

    Sanierung Sporthalle Weinsteige

    Vergabe Blitzschutz

    Vorlage Nr. 130/2022

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 130/2022, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    STR. Burrer fragt, ob eine Ausschreibung erforderlich gewesen wäre. Herr Gohm erklärt, die Firma habe die bestehende Blitzschutzanlage immer betreut. Die bestehende Anlage müsse nun ertüchtigt werden. Die Anlage werde nicht komplett abgebaut, daher habe sich die Verwaltung entschieden, weiter mit dieser Firma zusammenarbeiten. Auf weitere Nachfrage von STR. Burrer teilt Herr Gohm mit, eine Vergabe in dieser Form sei möglich.

     

     

    BM Heckmann stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    Die Verwaltung stellt den Antrag den Auftrag zur Vergabe der Blitzschutzarbeiten an die Firma MS Blitzschutz GmbH aus Aspach zum Angebotspreis von 23.590,24 € brutto zu erteilen.

     

    Die Finanziellen Mittel für die Blitzschutzarbeiten waren in den bisherigen Kosten nicht enthalten und müssen nachträglich bereitgestellt werden.

     

    Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

  • Tagesordnungspunkt 13

    Vergabe von Bauplätzen

    Baugebiet Ob der großen Hohle

    Vorlage Nr. 131/2022

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 131/2022, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

     

    BM Heckmann stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    Dem Verkauf der 3 genannten Baugrundstücke im Baugebiet „Ob der großen Hohle“ an die in der Vorlage 140/2022 genannten Bewerber zu den dort genannten Bedingungen wird zugestimmt.

     

    Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

  • Tagesordnungspunkt 14

    Katharina-Kepler-Schule

    Vergabe von Aufträgen

    Vorlage Nr. 132/2022

     

    Protokoll

    Dieser Tagesordnungspunkt wird abgesetzt.

     

    STRin Bäzner-Daubenthaler fragt, weshalb dieser Tagesordnungspunkt abgesetzt wird.

     

    BM Heckmann erklärt, es müssten PCs angeschafft werden. Die Leistungen wurden beschränkt ausgeschrieben, zwischenzeitlich habe die Verwaltung jedoch den Hinweis erhalten und nach eigener Recherche festgestellt, dass die Angebotspreise zu hoch sind.

     

    STR. Pfanzler weist daraufhin, dass die eingeholten Angebote nicht im RIS im nichtöffentlichen Teil der Sitzung einsehbar waren.

     

    BM Heckmann teilt mit, die Ergebnisse der beschränkten Ausschreibung seien nicht sehr unterschiedlich. Insgesamt seien die Preise jedoch zu hoch gewesen, daher sei entschieden worden, diesen Tagesordnungspunkt abzusetzen und die Vergabe im September nochmals zu behandeln. Die Verwaltung gehe davon aus, dass dann günstigere Preise erzielt werden. Zudem sei die Ausschreibung etwas unglücklich gewesen, da PCs angeboten wurden, die über den Bedarf der Schule hinausgehen. Die Verwaltung werde die Leistung nochmals ausschreiben. Dies sei so auch mit der Katharina-Kepler-Schule besprochen.

  • Tagesordnungspunkt 15

    Wasserversorgung

    Antragsstellung für Nanofiltrationsanlage

    Vorlage Nr. 133/2022

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 133/2022, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    STR. Ottenbacher erinnert sich, in der Klausur war damals über die Umkehrosmose gesprochen worden. Im Beschlussantrag werde nun von einer Nanofiltrationsanlage gesprochen. Er bittet um eine kurze Erläuterung zu dieser Änderung im Vergleich zur Klausur. Herr Kenngott erläutert, eine Umkehrosmose wäre eine Vollenthärtung. Da man die Wasserhärte jedoch bei etwa 9 Grad belassen wolle, werde eine Teilenthärtung vorgenommen, die über eine Nanofiltrationsanlage möglich werde. Auf Nachfrage von STR. Ottenbacher, ob es sich somit um eine bewusste Entscheidung handle, teilt Herr Kenngott mit, dies sei die bessere Lösung, da man hiermit letztendlich besser arbeiten könne. Im Falle einer Umkehrosmose müsste wiederum härteres Wasser zugemischt werden, was im Falle der Nanofiltrationsanlage nicht notwendig ist.

     

    BM Heckmann stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    Die Verwaltung wird beauftragt den laut Förderrichtlinien Wasserwirtschaft von 2015 notwendigen Förderantrag für die Erstellung einer Nanofiltrationsanlage im SB Kaiserberg zu stellen.

     

    Der Antrag wird mit zwei Enthaltungen (STRin Fuchs-Klaus, STRin Nowak) mehrheitlich beschlossen.

  • Tagesordnungspunkt 16

    Wasserleitung Blankenhornstraße 

    Vergabe von Aufträgen

    Vorlage Nr. 134/2022

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 134/2022, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    STR. Knecht berichtet, er selbst sei seit ein paar Tagen betroffen. Löblich sei, dass auch Glasfaser gleich mit verlegt wurde. In diesem Zusammenhang habe sich jedoch für ihn die Frage gestellt, weshalb der Schotter nicht so lange belassen wird, bis die Giga-Netze auch ihre Arbeiten erledigt haben. Er habe die Auskunft erhalten, dass dies nicht möglich sei, da es sich hierbei um verschiedene Aufträge handle. Dies möge zwar sein, dass sich die Firmen nicht abstimmen können. Dennoch wäre dann für ihn die Frage, ob es nicht aus Kostengründen möglich wäre, mit einer einheitlichen Schwarzdecke zu arbeiten. Herr Kenngott teilt mit, dies sei eine völlig eigene Trasse und es sei schwierig mit Giganetze solche Vereinbarungen zu treffen.

     

    Des Weiteren berichtet STR. Knecht, der Bautrupp ziehe durch Eibensbach und in Teilen sei seit Tagen keine Kommunikation mehr vorhanden. Für ihn stellt sich die Frage, ob der Gehweg nach Abschluss der Arbeiten wieder dem Stand der Technik entspricht. Die Arbeitsweise der Firma sei für ihn sehr fraglich. Herr Kenngott informiert, ein entsprechendes Schreiben an die Firma sei heute fertig gestellt worden und werde morgen versandt. Die Verwaltung habe auch mit anderen Kommunen gesprochen, in denen die Giganetze bereits tätig sind. Es sei richtig, dass mitunter Dinge dort nicht richtig laufen. BM Heckmann bekräftigt, er sei einerseits froh, dass Glasfaser verlegt wird. Andererseits gebe es in nahezu allen Kommunen, in denen derzeit Glasfaser verlegt wird, Beschwerden von Anwohnern und Verwaltungen. Aufgrund der Änderung des Telekommunikationsgesetzes bekommen Firmen im Bau erhebliche Erleichterungen, die den Vorstellungen der Kommunen jedoch widersprechen. BM Heckmann habe einen Vertrag unterzeichnet mit Regelungen, an die sich die Firma nun nicht halten möchte – mit Verweis auf das neue Telekommunikationsgesetz. Dies sei sehr problematisch. Andere Kommunen gehen massiv hiergegen vor. Aus Botenheim könne er berichten, dort sei der Ausbau einwandfrei verlaufen. Ihm sei jedoch von massiven Problemen in Brackenheim und Pfaffenhofen bekannt. Die Verwaltung stehe im Gespräch mit der Firma.

     

    STRin Xander gibt zu bedenken, dass die LKWs beim Glasfaserausbau in der Michaelsbergstraße umgeleitet werden müssen. BM Heckmann sieht hier Probleme kommen. Die Verwaltung sei in Kontakt, Giganetze arbeite jedoch mit Subunternehmen bzw. auch mit Subsubunternehmen. BM Heckmann betont, er sei froh, dass der Glasfaserausbau stattfindet, jedoch nicht glücklich wie die Umsetzung läuft.

     

    Herr Kenngott informiert, die Firma müsse jede Aufgrabung neu beantragen und die Verwaltung habe auch bereits kommuniziert, dass diese Genehmigung nicht mehr erteilt werde, wenn so weitergearbeitet werde. Auch er sei froh, wenn der Glasfaserausbau erfolgt. Dennoch müsse bereits jetzt kommuniziert werden, wie es nicht geht.

     

    STR. Knecht berichtet, mitunter stehe früh morgens jemand vor der Haustüre und teile den Bewohnern mit, dass nun aufgegraben wird – entgegen der Aussage von Giganetze, dass dies frühzeitig kommuniziert werde.

     

    STR. Naffin stellt den Antrag zur Geschäftsordnung dieses Thema gegebenenfalls unter Verschiedenes weiter zu diskutieren.

     

    STR. Knecht merkt an, er hätte nur noch dieses ausgeführt und um Nachsicht gebeten, dass dies nur am Rande mit dem Thema Wasserleitungen zu tun hat.

     

    BM Heckmann stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    Die Verwaltung stellt nachträglich formell den Antrag, die zur Sicherstellung der Wasserversorgung in der Blankenhornstraße in Eibensbach notwendigen Arbeiten an die Firma Erdbau Haass aus Güglingen zum geschätzten Kostenaufwand in Höhe von 100.000,00 € netto zu vergeben.

     

    Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

  • Tagesordnungspunkt 17

    WiFi4EU

    Weiteres Vorgehen

    Vorlage Nr. 135/2022

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 135/2022, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    Aus Sicht von STR. Naffin hat sich die Vorlage im Prinzip zum letzten Mal nicht geändert. Im speziellen falle ihm die Aussage, „Hinzu kommt, dass die Kosten für den weiteren Betrieb ab November 2022 derzeit nicht genau abgeschätzt werden können…“ auf. Beim Erwerb oder einer Bestellung würden die Kosten durchaus genannt. Dies so in die Begründung der Vorlage aufzunehmen, halte er für kritisch. Würden die Kosten weiterhin bei 10.000 Euro liegen, wäre ihm dies ebenfalls zu viel. Da die Kosten ab November 2022 nicht klar beziffert sind, könne er auf Basis dieser Vorlage jedoch keine Entscheidung treffen und würde den Beschlussantrag der Verwaltung daher ablehnen. BM Heckmann stellt fest, die Kosten seien derzeit nicht bekannt. STR. Naffin ist der Meinung, die Verwaltung hätte den Anbieter bezüglich der weiteren Kosten anfragen können. Es gebe sicherlich Gesprächsmöglichkeiten. Dass die Kosten überhaupt nicht bekannt sein sollen, halte er für nicht plausibel.

     

    STR. Burrer pflichtet STR. Naffin bei, dass die Fragen nicht abschließend beantwortet sind. Daher könne er dem Antrag der Verwaltung nicht zustimmen.

     

    BM Heckmann merkt an, womöglich täusche er sich, jedoch müsse seines Erachtens in Frage gestellt werden, ob Hotspots noch erforderlich sind. STRin Nowak wirft ein, diese Frage stelle sich für sie auch. Zwischenzeitlich, so BM Heckmann, verfüge doch jeder über eine bestimmte Datenmenge. Und einen Hotspot zum Herunterladen von Spielen im Freibad bereitzustellen sei aus Sicht von BM Heckmann nicht erforderlich.

     

    STR. Naffin erläutert, für Senioren sei es natürlich schwierig, die in den Verträgen angebotene Datenmenge zu erreichen. Heutzutage lebe das Internet jedoch von sozialen Medien – Instagram, Youtube, etc. Man bewege sich schlichtweg in diesen Medien und so entstehen deutlich höhere Datenraten. Die in Verträgen angebotenen Datenmengen reichen hier oftmals nicht aus. BM Heckmann stellt in Frage, ob es tatsächlich Aufgabe der Kommune ist, die Datenmenge darüber hinaus zur Verfügung zu stellen.

     

    STR. Knecht hält fest, ob etwas heruntergeladen werde oder nicht, orientiere sich letztendlich auch an der Geschwindigkeit. Dann wäge der Nutzer ab. Hotspots könnten diese Leistung in der Regel nicht erbringen. STR. Naffin widerspricht dieser Aussage. BM Heckmann fragt, ob dies nicht auch damit zusammenhänge, wie viele Nutzer diesen Hotspot nutzen.

     

    STR. Naffin schlägt vor, zumindest einen Preis zu erfragen. Wenn von Kosten von 1.000 Euro oder 2.000 Euro gesprochen werde sei dies eine andere Entscheidung, als wenn sich die Kosten auf 10.000 Euro belaufen.

     

    STR. Scheerle sehe das Angebot an Hotspots als Service für die Jugendlichen. Er schlägt vor, zunächst nochmals mit dem Anbieter Kontakt aufzunehmen. Sollten sich die Kosten in einem Rahmen zwischen 3.000 Euro und 5.000 Euro bewegen, ist er der Auffassung, dass die Stadt dies aufbringen könnte.

     

    BM Heckmann erklärt, die Kosten können nicht beziffert werden. Ihm sei bekannt, dass beim Anbieter nachgefragt wurde, jedoch von deren Seite kein Preis genannt wurde. Wenn der Vertrag jetzt nicht gekündigt werde, komme man aus dem Vertrag nicht raus. Ebenso wenig könne man beim Anbieter anrufen, der Vertrag werde fortgeführt, wenn die Kosten sich nur noch auf 5.000 Euro belaufen.

     

    STR. Naffin schlägt vor, den Vertrag zu kündigen und im Nachgang zu verhandeln. Dies sei bei allen Anbietern üblich, um einen besseren Tarif zu erhalten. Die Verwaltung müsse dann jedoch auch zusichern, dass entsprechend nachverhandelt wird. Und man müsse sich auf einen Zeitpunkt einigen, wann die Verwaltung das Gremium darüber in Kenntnis setzt.

     

    STR. Knecht befürwortet den Vorschlag, den Vertrag zu kündigen, mit dem Ziel neue Konditionen zu erhalten.

     

    BM Heckmann schlägt vor, den Vertrag zu kündigen und sollte ein akzeptabler Preis zwischen 3.000 Euro und 5.000 Euro erzielt werden den Vertrag weiterlaufen zu lassen. Die Verwaltung würde das Gremium dann zu gegebener Zeit informieren, wenn der Vertrag fortgeführt würde.

     

     

    BM Heckmann stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    Die bestehenden WLAN-Hotspots in Güglingen werden zum 30.11.2022 gekündigt. Die Verwaltung wird ermächtigt die Kündigung gegenüber dem Betreiber auszusprechen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt mit dem Betreiber neue Konditionen auszuhandeln. Wenn diese in erträglichem Umfang sind (bsp. 5.000 Euro im Jahr) soll die Stadt einen neuen Vertrag abschließen

     

    Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

  • Tagesordnungspunkt 18

    Bausachen

     

    a) Brackenheimer Str. 2, Frauenzimmern, Flst. 141, 142 - Erweiterung Holzlager

        Vorlage Nr. 136/2022

     

    b) Weitere

        ohne Vorlage

     

    Protokoll

    a) Brackenheimer Str. 2, Frauenzimmern, Flst. 141, 142 - Erweiterung Holzlager

       

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 136/2022, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

     

    BM Heckmann stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    1.        

    Die Stadt Güglingen stimmt dem Bauantrag auf Erweiterung eines Holzlagers auf dem Grundstück Flst. 141 und 142, Brackenheimer Str. 2 in Frauenzimmern zu.

     

    2.        

    Das Einvernehmen der Stadt Güglingen wird in Bezug auf §§ 36, 30 BauGB erteilt.

     

    3.        

    Grundlage bilden die Planunterlagen des Büros Kuon + Partner, Nordheim vom 02.05.2022 sowie der Lageplan des Vermessungsbüros Müller, Bretzfeld vom 09.05.2022

     

     

    Der Antrag wird mit einer Enthaltung (STR. Knecht) mehrheitlich beschlossen.

     

     

    Auf Nachfrage von STR. Scheerle, um was es sich bei der im Plan eingezeichneten unterirdischen Trinkwasseranlage handelt, teilt Herr Kenngott mit, es handle sich dabei um den Übergabeschacht für Frauenzimmern. Da dieser auf Privatgelände liege, sei dieser als unterirdische Trinkwasseranlage gekennzeichnet.

     

     

     

    b) Weitere

     

    Über die weiteren Bausachen informiert Frau Stöhr-Klein wie folgt:

     

    Güglingen, Emil-Weber-Straße – DHL Packstation

     

    Frau Stöhr-Klein berichtet, der Antrag sei eigentlich verfahrensfrei, allerdings befinde sich die Packstation geringfügig außerhalb des Baufensters und werde daher heute zur Kenntnis gegeben.

     

     

    Güglingen, Gartenstraße 27/1

     

    Frau Stöhr-Klein berichtet, der Antrag sei zu kurzfristig eingegangen, als dass dieser in die Tagesordnung hätte eingebracht werden können. Aufgrund des Fristablaufs bis zur nächsten Sitzung werde dem Gremium die Bausache heute zur Kenntnis gegeben. Es handle sich hierbei um eine Nutzungsänderung. Grundsätzlich solle das Grundstück geteilt werden. Da der bisherige Schlafraum im EG künftig Garage und dem oberen Haus zugeordnet werden solle, sei eine Nutzungsänderung erforderlich. Ebenso sollen die unteren Räume umgenutzt werden, sodass eine eigenständige Nutzung möglich ist.

  • Tagesordnungspunkt 19

    Bekanntgaben

     

    a) Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung

         Vorlage Nr. 137/2022

     

    b) Weitere

        ohne Vorlage

     

     

     

    Protokoll

    a) Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung

     

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 137/2022, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    Die Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung werden dem Gremium zur positiven Kenntnisnahme bekanntgegeben.

     

     

     

    b) Weitere

     

    Medizinische Versorgung

     

    BM Heckmann berichtet, Frau Dr. Schock habe zwischenzeitlich ihre Praxis in Frauenzimmern eröffnet.

     

    Des Weiteren könne er zusichern, dass sich eine Kinderärztin in Güglingen in der Eibensbacher Straße niederlassen werde. Es werden noch Mietverträge geschlossen und es seien noch ein paar Kleinigkeiten abzustimmen. Hierfür werde jedoch eine Lösung gefunden. In der Kinderarztpraxis werde nicht nur eine Ärztin, sondern zwei Ärztinnen tätig sein. Dies sei auch ausschlaggebend dafür gewesen, dass die Stadt den Zuschlag bekommen hat. BM Heckmann gehe davon aus, dass die Praxis zum 1.1. oder 1.2.2023 eröffnen werde. Frau Dr. Holzwarth werde sich im Spätjahr im Gesundheitsausschuss vorstellen.

     

    BM Heckmann berichtet weiter, die Nachfolge von Fr. Dr. Hamann in den Bubeck Praxen sei endgültig geklärt. Somit werde man in Güglingen eine medizinische Versorgung haben, die in Kommunen vergleichbarer Größenordnung ihresgleichen sucht. BM Heckmann sei sehr stolz darauf, dass dies gemeinsam erreicht werden konnte. Ihm sei lange Zeit Untätigkeit vorgeworfen worden, was ihn persönlich auch sehr getroffen habe. Daher sei er sehr stolz darauf, dass dies nun gemeinsam erreicht werden konnte. Darüber hinaus sei er sicher, dass es auch in der Frage der Fachärzte weitergehen werde. Dass Güglingen in der Frage der Ansiedlung von Ärzten etwas mehr weiß als andere Kommunen, habe sich bereits herumgesprochen.

     

    STR. Scheerle zeigt sich erfreut über die Ansiedlung der Kinderärztinnen. Seither sei von einem 50%-Sitz gesprochen worden. Er fragt, ob nun mehr bewilligt wurde. BM Heckmann teilt mit, man dürfe nicht davon ausgehen, dass die Ärztinnen bei einem halben Sitz nur 50% arbeiten. Es dürfe eben nur ein gewisser Anteil an Scheinen erbracht werden. Auch nicht zu vergessen seien die sogenannten Igelleistungen, d.h. die Leistungen, die von den Patienten selbst zu tragen sind, sowie die Behandlung von Privatpatienten. Den halben Arztsitz sehe BM Heckmann zunächst als Einstieg. Er gehe davon aus, dass daraus relativ schnell ein ganzer Sitz werde. Wichtig sei gewesen, die zweite Ärztin zu finden, sodass die Praxis weiterlaufen kann, wenn die federführende Ärztin krank oder im Urlaub ist.


    Des Weiteren strebe BM Heckmann noch einen Sitz für einen Augenarzt an. Dies würde der Raumschaft sicherlich guttun, ist allerdings noch ein weiter Weg.

     

     

    Glasfaserausbau:

     

    BM Heckmann teilt mit, die Verwaltung sei in engem Austausch mit der Firma. Mitunter habe die Verwaltung jedoch das Gefühl, die Firma weiß nicht, von was sie reden bzw. Verwaltung und Firma reden aneinander vorbei. Die Änderung des Telekommunikationsgesetzes bereite Kommunen große Probleme. Insgesamt gebe es sehr viel Unruhe in der Region, dies habe sich auch im Bürgermeister-Kreisverband herausgestellt.

     

    STR. Knecht bittet darum, die Bevölkerung dahingehend zu sensibilisieren, dass es passieren kann, dass die Giganetze morgens vor der Türe stehen und mit den Arbeiten beginnen.

     

    STRin Grün berichtet, sie habe positive Erfahrungen mit Giganetze gemacht. Giganetze habe sich per Email angemeldet und sie konnte den Termin dann freigeben.

     

    STRin Xander pflichtet STRin Grün bei, bei ihr sei es auch so gewesen.

     

    BM Heckmann berichtet, er selbst habe auch keine schlechten Erfahrungen gemacht. Individuell könne dies jedoch immer anders sein.

  • Tagesordnungspunkt 20

    Verschiedenes

    ohne Vorlage

     

    Protokoll

    Artenschutzrechtliche Gutachten:

     

    STRin Nowak berichtet, für das Gebäude unterhalb der Bäckerei Bürk sei nun das artenschutzrechtliche Gutachten erstellt worden. Aus gegebenem Anlass möchte sie darauf hinweisen, dass dies bei abbruchreifen Häusern Vorschrift ist. Sie berichtet, sie habe einen Gutachter an der Hand, der diese Gutachten zu einem sehr guten Preis anbiete. Die Verwaltung sollte möglichst Personen, die Gebäude abbrechen oder grundsanieren möchten, auf die Vorschrift hinweisen. BM Heckmann teilt mit, im Schafhausplatz sowie im Deutschen Hof sei ein artenschutzrechtliches Gutachten erstellt worden. STRin Nowak befürwortet dies. Inzwischen sei bei ihr auch eine private Anfrage eingegangen und das Landratsamt fordere dies auch. Auf Nachfrage von STRin Suchanek-Henrich teilt STRin Nowak mit, Herr Helgard vom BUND sei vom LRA als Gutachter anerkannt, nicht nur für Fledermäuse.

     

     

    Ausgleichsmaßnahmen Herrenäcker-Baumpfad:

     

    STRin Nowak teilt mit, von Seiten des NABU und der BU-Fraktion werde viel Wert darauf gelegt, dass die Ausgleichsmaßnahmen für das Gebiet Herrenäcker-Baumpfad auch so umgesetzt werden, wie dies sein soll. Die Ausgleichsfläche sei derzeit nur ein Acker, der nun auch abgemäht wurde. STRin Nowak betont, es werde Wert darauf gelegt, dass auch im unteren Bereich ab dem nächsten Jahr ein Blühstreifen entsteht.

     

    Frau Stöhr-Klein erläutert, es sei richtig, dass die Verlegung nicht mitgeteilt wurde. Die richtige Saat sei bestellt worden. Aufgrund extremer Lieferschwierigkeiten habe der Landwirt dann letztendlich mit dem noch vorhandenen Saatgut eingesät. STRin Bäzner stellt klar, auch Landwirte hätten gewisse Fristen, bis zu denen die Saat erfolgt sein muss. STRin Nowak entgegnet, der Fehler liege darin, dass die angesetzte Ackerfläche nicht das wurde, was es sein sollte. Die ursprünglich geplante Ausgleichsfläche bestehe nicht, sondern sei letztendlich eine Ackerfläche.

     

     

    Katastrophenschutzbeauftragter:

     

    STR. Burrer möchte wissen, ob die Stadt Güglingen einen Katastrophenschutzbeauftragten hat. Vor langer Zeit sei dies Herr Baumann gewesen. BM Heckmann berichtet, die Verwaltung habe gemeinsam mit Vertretern der Feuerwehr und des DRKs drei Workshops mit der ENBW zu diesem Thema gemacht. Er als Bürgermeister habe die Aufgabe übernommen, im Zweifelsfall die Krise auszurufen. Die Meldung gehe dann an das Landratsamt, wo geprüft werde, ob es sich um einen örtlichen oder regionalen Vorfall handelt. Innerhalb der Verwaltung gebe es auch einen formalisierten Krisenstab, in dem jeder seine Aufgabe hat und Stellvertretungen geregelt sind. Hierbei gehe es auch um die Frage, wer wie benachrichtigt wird etc. Diese Dinge seien nach den Erfahrungen des vergangenen Jahres im Ahrtal nochmals sehr nachjustiert worden. Auch die Kompetenzen des Krisenstabs und des Vorsitzenden seien ausgeweitet worden. Bei dem dreitägigen Workshop seien auch Szenarien durchgespielt worden. Somit habe die Verwaltung zwar keinen Katastrophenschutzbeauftragten, jedoch einen organisierten Krisenstab.

     

     

    Ehrenabend:

     

    STR. Burrer berichtet, er sei darauf angesprochen, dass von Seiten der Verwaltung ein Ehrenabend geplant worden sei, bei dem außerordentliche Leistungen in Vereinen geehrt werden sollten, dieser jedoch abgesagt worden sei. Er fragt, ob es hierfür einen neuen Termin gebe.

     

    BM Heckmann berichtet, ursprünglich sei vorgesehen gewesen, den Ehrenabend am 30.4.2020 durchzuführen. Dieser sei jedoch im März aufgrund von Corona abgesagt worden. Es sei dann vorgesehen, den Ehrenabend dieses Jahr im Frühjahr durchzuführen, allerdings sei dann erst im Januar / Februar klar geworden, dass die Realisierung der Veranstaltung möglich wäre. BM Heckmann würde den Ehrenabend gerne und regelmäßig durchführen. Die Idee von Frau Hirschmann und BM Heckmann sei, den 30.4. als wiederkehrenden Termin für diese Veranstaltung zu benennen. BM Heckmann hoffe, den Ehrenabend im nächsten Jahr durchführen zu können. Derzeit sehe er jedoch keine Möglichkeit, den Ehrenabend noch im Spätjahr durchzuführen. Zum einen aufgrund der Terminlage, zum anderen gehe er davon aus, dass die Situation spätestens im Oktober wieder schwierig werde. Zudem werde im November auch die Katharina-Kepler-Woche stattfinden. Auch der Seniorennachmittag werde derzeit geplant, letztendlich bleibe jedoch alles spannend.

     

     

    Freibadparkplatz:

     

    STR. Pfanzler berichtet, dass regelmäßig ein Pferdeanhänger als Dauerparker auf dem Freibadparkplatz parkt. BM Heckmann sagt zu, die Verwaltung werde sich darum kümmern. Rein rechtlich könne jedoch der Anhänger dort parken, solange dieser regelmäßig bewegt werde.

     

     

    Lautsprecheranlage:

     

    STR. Scheerle fragt nach dem aktuellen Stand in Sachen Lautsprecheranlage für den Sitzungssaal. Herr Gohm berichtet, die Verwaltung habe vor 8-10 Wochen alle Firmen kontaktiert. Heute sei jedoch erst das letzte Angebot eingegangen.