Sperrung im Bereich Distelweg

 

Aufgrund einer Störungsbeseitigung kommt es im Bereich Diestelweg zu einer halbseitigen Straßensperrung. Der Straßenverkehr wird in diesem Bereich bis voraussichtlich zum 23.01.2026 gestört sein. 

 

Sperrung im Bereich Eibensbacher Straße 12

 

Aufgrund von Tiefbauarbeiten kommt es im Bereich  Eibensbacherstr. 12 ab dem 26.01.2026 zu einer halbseitigen Gehwegsperrung. Der Straßenverkehr wird in diesem Bereich bis voraussichtlich zum 04.02.2026 gestört sein. 

 

 

 

 

Ratsinformationssystem

Gemeinderatssitzung

Sitzung am 18.01.2022 um 19:30 Uhr im Bürgersaal der Herzogskelter, Güglingen

Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Kulturarbeit in Güglingen

    Vorlage Nr. 15/2022 Ö

     

  • Tagesordnungspunkt 2

    Kindertagesstätten in Güglingen

    Elternbeiträge

    Vorlage Nr. 02/2022 Ö

     

  • Tagesordnungspunkt 3

    Vergabe von Bauplätzen

    Baugebiet "Ob der großen Hohle"

    Vorlage Nr. 07/2022 Ö

     

  • Tagesordnungspunkt 4

    Neckar Netze Bündelgesellschaft A GmbH & Co. KG

    Darlehensvergabe

    Vorlage Nr. 09/2022 Ö

     

  • Tagesordnungspunkt 5

    Bausachen

     

    a) Schönbergstr. 3, Flst. 5085

    Ausbau Dachgeschoss

    Vorlage Nr. 06/2022 Ö

     

    b) Ochsenbacher Str. 56, Flst. 271/1

    Einbau Meisterbüro im UG Kundenzentrum

    Vorlage Nr. 13/2022 Ö

     

    c) Weitere Bausachen

    ohne Vorlage

     

  • Tagesordnungspunkt 6

    Bekanntgaben

     

    a) Bekanntgaben von nichtöffentlichen Beschlüssen

    Vorlage Nr. 12/2022 Ö

     

    b) Weitere

    ohne Vorlage

     

     

  • Tagesordnungspunkt 7

    Verschiedenes

    ohne Vorlage

     

    Corona-Hygienekonzept

    Bei der Durchführung einer Sitzung öffentlicher Gremien als Präsenzveranstaltung ist folgendes zu beachten:

    Es besteht eine Verpflichtung für alle Teilnehmer und Zuhörer durchgehend und korrekt FFP-2-Masken oder medizinischer Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

    Sollten wir uns am 18. Januar 2022 in einer der Alarmstufen nach der Corona-Verordnung befinden, müssen nicht-immunisierte Zuhörer sowie Stadträtinnen und Stadträte einen Antigen- oder PCR-Test als Nachweis vorlegen. Dieser darf nicht älter als 24 Stunden sein.

    Es werden regelmäßige Lüftungspausen stattfinden und die Sitzung hierfür unterbrochen.