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Sitzung der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Oberes Zabergäu

Sitzung am 30.11.2021 um 19:00 Uhr im Bürgersaal der Herzogskelter, Güglingen

Anwesenheit & Sitzungsdauer

Vorsitzender: Bürgermeister Heckmann

Normalzahl der Mitglieder der Verbandsversammlung: 18

Anwesend waren: 17

Abwesend waren: 1 (STR Knecht - Güglingen) - entschuldigt als Vertreter für Güglingen STR Jesser, dafür anwesend STR Pfanzler

 

Den Verhandlungen wohnte noch bei: Herr Gohm, Herr Behringer, Frau Adelhelm, Herr Kenngott, Frau Rösch, bei TOP 1 Herr Greiser (KEA), Schriftführerin: Frau Koch

 

Beginn der Sitzung: 19.00 Uhr     Ende der Sitzung: 19.55 Uhr

 

BM Heckmann stellt fest, dass zur heutigen Sitzung form- und fristgerecht eingeladen wurde.

Die Beschlussfähigkeit des Gremiums ist dementsprechend gegeben.

Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Auszeichnung kommunales Energiemanagement durch KEA

    Vorlage Nr. 12/2021 Ö

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 12/20221, übergeben zur heutigen Sitzung der Verbandsversammlung.

     

    Bürgermeister Heckmann begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Greiser von der Landesenergieagentur KEA. Mithilfe einer Präsentation stellt Herr Greiser die aktuelle Situation und bisher erfolgte Arbeit vor. Die Präsentation ist diesem Protokoll als Anlage beigefügt. Bereits im Jahr 2016 wurde das integrierte Klimaschutzkonzept erstellt und eine Klimaschutzmanagerin ist beim GVV angestellt. Er betont, dass bei dem jetzigen Konzept nicht über investive Maßnahmen gesprochen werde, sondern über weiche Maßnahmen. Es geht daher nicht darum, z.B. einen Kessel zu sanieren oder energetische Sanierungen an Gebäuden vorzunehmen. Ein Vorteil des Energiemanagements ist, dass alles bekannt ist und daher zielgerichtet und in der richtigen Art und Weise investiert werden kann. Z.B. wird erhoben, wie viel warmes Wasser benötigt wird und dann bei einer Sanierung lediglich noch die Speichergröße für Warmwasser eingebaut wird, wie auch tatsächlich benötigt und nicht einfach das abgängige eins zu eins ersetzt wird. Auch wenn die Einsparungen teilweise nur wenige Prozent sind, kommt in der Summe bei den vielen Maßnahmen doch etwas zusammen. Das Energiemanagement ist laut Herr Greiser etwas Wertvolles. Es wird erläutert, was seit 2020 im Mai durch die KEA geleistet wurde. Die kommunalen Liegenschaften aller drei Kommunen wurden angeschaut, priorisiert und einzelne ausgewählt. Für diese wurden alle Schritte des Energiemanagements durchgeführt. Durchgeführt wurde das Energiemanagement mit einer Internetplattform auf welcher alles abgebildet wird. Dies ist ein Wissensportal, ein Werkzeug zur Qualitätssicherung. Inzwischen sei es bundesweiter Standard diese Plattform für das Energiemanagement einzusetzen. Im Zuge des Energiemanagements wurden auch Dienstanweisungen in jeder Kommune erstellt, diese wurden den Mitarbeitern bekanntgegeben und veröffentlicht. Die ausgewählten Gebäude wurden in der Internetplattform angelegt und die Zählerstände und Verbrauchswerte erfasst und eingetragen, sodass ein monatliches Verbrauchscontrolling möglich ist. Erste Hinweise zur Verbesserung des Verbrauchs wurden gegeben. In allen drei Kommunen wurde so ein funktionierendes Energiemanagementsystem aufgebaut. Nachdem jetzt bereits viel geleistet wurde stelle sich natürlich auch die Frage, wie es jetzt weitergeht. Funktionierende Energiemanagementsysteme wurden aufgebaut. Primär ist es wichtig das Bestehende fortzuführen und aber auch auf andere Liegenschaften auszuweiten. Hierfür braucht es jemanden, der sich darum kümmert. Der Vorschlag von Herrn Greiser ist hierzu, dass hierfür eine zentrale weitere Stelle beim GVV geschaffen wird. Die weitere Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes soll auch bestehen bleiben. Für eine solche Stelle eines Energiebeauftragten erhalten Kommunen vom Bund eine Förderung von 3 Jahre in Höhe von 70 % für die Personalkosten. Mithilfe einer in der Präsentation enthaltenen Tabelle erläutert Herr Greiser, wer für welche Bereiche zuständig ist und wer welche Aufgaben hat. Ein Beauftragter für Klimaneutrale Kommunalverwaltung wird über ein Landesförderprogramm finanziert. Er regt an, sich Gedanken zu machen diese beiden Stellen zusammenzunehmen. Dass aus beiden Stellen eine 100%-Stelle gemacht wird und diese dann durch Bund und Land gefördert wird. Von Seiten des Bundes ist diese Zusammenlegung möglich, dies wurde bereits so kommuniziert.

    Die Auszeichnungen „Kommune mit ausgezeichneten Energiemanagement“ werden von Herrn Greiser an die Bürgermeister der drei Mitgliedskommunen übergeben.

  • Tagesordnungspunkt 2

    Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2022

    Beratung und Beschlussfassung

    Vorlage Nr. 13/2021 Ö

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 13/2021, übergeben zur heutigen Sitzung der Verbandsversammlung.

     

    Bürgermeister Heckmann erläutert die wesentlichen Kennzahlen des Haushalts:

    Im Vergleich zum Vorjahr erhöhen sich im Ergebnishaushalt die Aufwendungen und Erträge auf 3.100.200,- Euro. Dies entspricht einer Erhöhung um 223.200,- Euro. Grund dafür ist im Wesentlichen die Abwasserbeseitigung.

    Im Finanzhaushalt gibt es eine Änderung des Finanzierungsmittelbestandes zum Ende des Haushaltsjahres in Höhe von 10.000,- Euro. Grund dafür ist, dass im Ergebnishaushalt die Abschreibungen höher sind, als die bilanzielle Auflösung. Aufgrund der anstehenden Investitionen im Bereich der Abwasserbeseitigung ist es geplant, ein Darlehen dafür aufzunehmen.

    Bürgermeister Heckmann gibt einzelne Auszüge aus dem Ergebnishaushalt bekannt:

    Zur Haupt-/ Werkrealschule erwähnt er, dass der Aufwand für EDV einen höheren Ansatz enthält. Hier eingeplant sind EDV Raumausstattung, Lizenzen, Software und Wartung. Der Planansatz 2022 liegt bei 50.000,- Euro im Vorjahr waren es 34.500,- Euro. Zur Unterhaltung Grundstücke und bauliche Anlagen teilt Bürgermeister Heckmann mit, dass hier im Wesentlichen die weitere Umsetzung des Brandschutzkonzeptes und die Flachdachsanierung eingeplant seien. Bei der Stadtentwicklung, bzw. -planung sind 150.000,- Euro für das Planverfahren eingeplant und 100.000,- Euro für den Landschaftsplan. Hierfür wurden erste Teilzahlungen bereits im Jahr 2021 getäigt. Im Bereich der Abwasserbeseitigung erhält der GVV voraussichtlich Zuweisungen vom Land in Höhe von 77.000 Euro,- als Zuschuss für die Erstellung einer Starkregengefahrenkarte. Die Kosten dazu sind unter Rechts- und Beratungskosten enthalten. Komplett neu im Haushalt ist der Ansatz für die Unterhaltung RÜB/RÜ in Höhe von 60.000,- Euro aufgenommen worden. Aufgrund eines anderen Verteilungsschlüssels wurde hier eine Satzungsanpassung am 21.07.2021 beschlossen. Die Änderung der Satzung muss noch in einer der kommenden Sitzungen beschlossen werden. Die Unterhaltung der RÜs und RÜBs der Kommunen erfolgt ab dem Jahr 2022 über den GVV. Ebenfalls bei der Abwasserbeseitigung eingeplant wurde unter der Position Unterhaltung Grundstücke und bauliche Anlagen die Faulturmräumung sowie unter Aufwand für Rechts- und Beratungskosten ein Ansatz von insgesamt 200.000,- Euro für die Erstellung einer Starkregengefahrenkarte, des Indirekteinleiterkataster und der Schmutzfrachtberechnung. Unter der Position Klimaschutzkonzept wurde die Erhöhung der Förderung eingeplant, das zum ende der Förderung bis 2022 noch Abschlagszahlungen eingehen werden und zusätzlich von einer weiteren Förderung über einen neuen Antrag ausgegangen wird.

    Zu den geplanten Investitionen erläutert Bürgermeister Heckmann, dass in der Schule der Einbau einer mobilen Trennwand in Höhe von rund 16.000,- Euro geplant ist sowie die Erneuerung, bzw. Erweiterung des Pausengong und Alarmierungssystems inkl. Anbindung der Sporthallen in Höhe von 65.000,- Euro. Im Rahmen des Digitalpaktes sind weitere Anschaffungen geplant.

    Bei der Abwasserbeseitigung sind Sanierungen mit einem Umfang von 650.000,- Euro geplant, 600.000,- Euro sollen durch ein Darlehen abgedeckt werden. Die Kosten verteilen sich im Wesentlichen auf den Neubau der Schlammbehandlung in Höhe von 200.000,- Euro, der Erneuerung der Phosphorelimination in Höhe von 200.000,- Euro und der Erneuerung des Zulaufhebewerks on Höhe von 150.000,- Euro.

     

    Ohne weitere Aussprache fasst die Verbandsversammlung einstimmig folgenden Beschluss:

    1.     Die Haushaltssatzung für das Jahr 2022 wird wie in der Vorlage Nr. 13/2021 dargestellt und im folgenden aufgeführt beschlossen (übergeben als gebundene Fassung des Haushaltsplanes 2022).

     

    2.     Die Finanzplanung für das Jahr 2023 – 2025 wird wie in der Vorlage Nr. 13/2021 dargestellt, beschlossen.

     

    Haushaltssatzung

    des

     Gemeindeverwaltungsverbandes Oberes Zabergäu

    - Sitz Güglingen -

                                                                                                                                                              

    2022

     

     

    Auf Basis der Verbandssatzung vom 05.09.2001 in Verbindung mit § 79 der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg in Verbindung mit § 18 und § 19 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (GKZ) hat die Verbandsversammlung am 30.11.2021 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 erlassen.

     

     

    § 1  Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

     

    Der Haushaltsplan wird festgesetzt

     

    1. im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen                                                       EUR

     

    1.1

    Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

    3.100.200

    1.2

    Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

    - 3.100.200

    1.3

    1.4

    1.5

    Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von

    Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren von

    Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.3 und 1.4) von

    0

    0

    0

    1.6

    Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

    0

    1.7

    Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

    0

    1.8

    Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.6 und 1.7) von

    0

    1.9

    Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.5 und 1.8) von

    0

     

    2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen                                                              EUR

     

    2.1

    Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender

    Verwaltungstätigkeit von

     

    2.576.200

    2.2

    Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender

    Verwaltungstätigkeit von

     

    - 2.566.200

    2.3

    Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit (Saldo aus 2.1 und 2.2) von

     

    10.000

    2.4

    Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

    384.500

    2.5

    Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

    - 892.500

    2.6

    Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von

     

    -508.000

    2.7

    Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf

    (Saldo aus 2.3 und 2.6) von

     

    -498.000

    2.8

    Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

    600.000

    2.9

    Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

     - 92.000

    2.10

    Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von

     

    508.000

    2.11

    Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von

     

    10.000

    § 2   Kreditermächtigung

     

    Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-fördermaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf                                                                                                                                 600.000 EUR.

     

     

    § 3   Verpflichtungsermächtigungen

    Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf                                                                                                          0 EUR.

     

     

    § 4  Kassenkredite

    Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf                           100.000 EUR.

     

    § 5   Kapitalkostenumlage

     

    Die Kapitalkostenumlagen für das Jahr 2022 werden wie folgt festgelegt:

    a) nach § 14 II Ziffer 1 (Allg. Verwaltung)                                                                  0 EUR

    b) nach § 14 II Ziffer 2 (Schule)                                                                       81.750 EUR

    c) nach Verbandsbeschluss v. 01.10.2015 (Schulsozialarbeit)                                0 EUR

    d) nach § 14 II Ziffer 3 (Abwasser)                                                                  70.000 EUR
    e) nach § 14 II Ziffer 4 (Naherholung)                                                                5.000 EUR
    f) nach § 14 II Ziffer 1b (GV-Straßen)                                                                        0 EUR
    g) nach § 14 II Ziffer 5 (Darlehenstilgung)                                                       92.000 EUR

     

     

    § 6   Betriebskostenumlage

     

    Die Betriebskostenumlagen für das Jahr 2022 werden wie folgt festgelegt:

    a) § 13 II Ziffer 2   (Allg. Verwaltung)                                                               33.500 EUR

    b) § 13 II Ziffer 3   (Schule)                                                                            224.000 EUR

    c) nach Verbandsbeschluss v. 01.10.2015 (Schulsozialarbeit)                       95.500 EUR 

    d) § 13 II Ziffer 2    (Bauleitplanung u. Klimaschutz)                                     261.000 EUR

    e) § 13 II Ziffer 2.1 (Abwasser)                                                                   1.329.000 EUR

    f)  § 13 II Ziffer 4    (Naherholung)                                                                      9.000 EUR

    g) § 13 II Ziffer 2.2 (Zinsen)                                                                             13.000 EUR

     

     

    Güglingen, den 30.11.2021

     

    Ulrich Heckmann

    Verbandsvorsitzender

     

     

  • Tagesordnungspunkt 3

    Inventurrichtlinie des Gemeindeverwaltungsverbandes Oberes Zabergäu

    Vorlage Nr. 14/2021 Ö

     

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 14/2021, übergeben zur heutigen Sitzung der Verbandsversammlung.

     

    Bürgermeister Heckmann führt zu diesem Tagesordnungspunkt kurz aus, dass die Richtlinie Grundlage für die Erstellung von Inventuren ist. Diese soll sicherstellen, dass alle Vermögensgegenstände und Schulden erfasst sind.

     

    GR Steinhausen fragt nach, ob dies bedeute, dass bisher keine Inventur durchgeführt wurde.

    Frau Adelhem erläutert, dass es bisher keine Richtlinie und keine Inventur gab. Herr Behringer ergänzt dazu, dass die Verpflichtung zur Durchführung einer Inventur erst mit dem NKHR eingeführt wurde. Vorher wurde dies von den Kommunen nicht gefordert und wurde daher auch nicht durchgeführt.

     

    STR Scheerle möchte wissen ob für die Durchführung der Inventur auch eine Eröffnungsbilanz benötigt wird.

    Herr Behringer antwortet, dass die Vermögensbewertung vorliege, man sich auf der Ziellinie für die Eröffnungsbilanz befinde. Es müssten noch die Kontostände, Forderungen und Verbindlichkeiten erfasst werden. Geplant ist, dass in der Sitzung des GVV im Frühjahr über die Eröffnungsbilanz Beschluss gefasst werden.

     

    GR Steinhausen hat in der Vorlage gelesen, dass die Inventur mittels Vordrucken durchgeführt wird. Hierzu hat er die Frage, wie dies praktisch erfolgt und was darunter zu verstehen sei. Des Weiteren möchte er wissen, ob die Erfassung digital erfolge.

    Herr Behringer teilt mit, dass Gegenstände erst ab einem Wert von 1.000,- Euro zu erfassen sind. Daher sind so viele Gegenstände etc. beim GVV gar nicht zu erfassen. Bei diesem Betrag fallen viele Gegenstände wie bspw. Tische, Stühle etc. bereits raus. Maschinen, techn. Anlagen, u.ä. würden dann erfasst, dies seien aber nicht viele Gegenstände.

    Frau Adelhelm ergänzt zur praktischen Ausführung, dass Listen erstellt werden mit den Gegenständen welche dann ausgedruckt werden und die Gegenstände manuell abgehakt werden. Da es sich wie von Herrn Behringer bereits erwähnt beim GVV nicht um sehr viele Gegenstände handle sei diese der einfachere Weg. Hinzu komme, dass durch diese Vorgehensweise auch das Vier-Augen-Prinzip gewährt werden.

     

    Die Verbandsversammlung stimmt einstimmig der Inventurrichtlinie zu.

  • Tagesordnungspunkt 4

    Katharina-Kepler-Schule

    Vergabe von Aufträgen

     

    a) Lehrerpulte

    Vorlage Nr. 15/2021 Ö

     

    b) Elektroarbeiten

    Vorlage Nr. 16/2021 Ö

     

    Protokoll

    BM Heckmann begrüßt zu Beginn dieses Tagesordnungspunktes Herrn Essig, den neuen Schulleiter der KKS. Dieser stellt sich dem Gremium kurz vor. Er schon mehrjährige Erfahrung als Rektor und war zuletzt im Ausland als Schulleiter tätig. Derzeit sind an der KKS zwölf Klassen an der Grundschule und siebn Klassen an der Werkrealschule. Es krankt an der digitalen Ausstattung der Schule, hier muss die Schule weiter unterstützt werden. Elementare Dinge fehlen hier, so sind bspw. nicht alle Klassenzimmer mit Wifi ausgestattet. Er wirbt dafür, dass die Schule auch weiterhin durch den GVV die Untersütung erfährt.

     

    a) Lehrerpulte

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 15/2021, übergeben zur heutigen Sitzung der Verbandsversammlung.

     

    Ohne Aussprache wird der von Bürgermeister Heckmann gestellte Beschlussantrag wie folgt einstimmig angenommen.

    Der Auftrag für die Beschaffung von Lehrerpulten wird an die Firma 3bIDO aus Lauffen am Neckar zum Angebotspreis i.H.v. 29.143,10 € brutto erteilt.

    b) Elektroarbeiten

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 16/2021, übergeben zur heutigen Sitzung der Verbandsversammlung.

     

    Der Beschlussantrag wird wie folgt einstimmig angenommen.

    Der Auftrag für die Elektroarbeiten zur Digitalisierung der Katharina-Kepler-Schule wird der Firma Gronover Elektrotechnik GmbH aus Güglingen zum Angebotspreis in Höhe von 74.385,74 € brutto erteilt.

  • Tagesordnungspunkt 5

    Kläranlage

    Vergabe von Aufträgen

     

    a) Schmutzfrachtberechnung

    Vorlage Nr. 17/2021 Ö

     

    b) Indirekteinleiterkataster

    Vorlage Nr. 18/2021 Ö

     

    Protokoll

    a) Schmutzfrachtberechung

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 17/2021, übergeben zur heutigen Sitzung der Verbandsversammlung.

     

    BM Heckmann stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

    Der Auftrag zur Schmutzfrachtberechnung für die Regenwasserbehandlungsanlagen RÜB´s wird zum Angebotspreis von 52.657,50€ an die Stadtwerke Bietigheim-Bissingen erteilt.

    Im Haushalt 2022 sind hierfür unter Rechts- und Beratungskosten insgesamt 200.000€ eingestellt.

     

    Dieser wird mit zwei Stimmen dafür und einer Enthaltung (Gemeinde Pfaffenhofen) mehrheitlich angenommen.

     

    b) Indirekteinleiterkataster

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 18/2021, übergeben zur heutigen Sitzung der Verbandsversammlung.

     

    BM Heckmann stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

    Der Auftrag zur Erstellung des Indirekteinleiterkataster wird zum Angebotspreis von 36.890,00€ an die Stadtwerke Bietigheim-Bissingen erteilt.

    Im Haushalt 2022 sind hierfür unter Rechts- und Beratungskosten insgesamt 200.000€ eingestellt.

     

    Dieser wird einstimmig angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 6

    Bekanntgabe Starkregenrisikomanagement

    ohne Vorlage

     

    Protokoll

    Herr Kenngott führt zu diesem Tagesordnungspunkt aus, dass unter TOP 2 bei den Erläuterungen zum Haushaltsplan bereits erwähnt wurde, dass für das Starkregenmanagement zur Erstellung der Gefahrenkarten Mittel im Haushalt eingeplant wurden. Es wurde von Seiten der Verwaltung ein Förderantrag hierfür gestellt. Die Kosten für alle drei Kommunen des GVV belaufen sich auf insgesamt rund 100.000,- Euro. Der Zuschuss liege bei 70%. Sobald der Zuschussbescheid eingehe, werden die Arbeiten in Auftrag gegeben. Die Karten werden dann für jede Kommune einzeln auch unter Berücksichtigung der Gebäude der Bürger erarbeitet.

  • Tagesordnungspunkt 7

    Bekanntgaben

    ohne Vorlage

     

    Protokoll

    Es gibt keine Bekanntgaben.

     

  • Tagesordnungspunkt 8

    Verschiedenes

    ohne Vorlage

     

     

    Corona-Hygienekonzept

    Bei der Durchführung einer Sitzung öffentlicher Gremien als Präsenzveranstaltung ist folgendes zu beachten:

    Es besteht eine Verpflichtung für alle Teilnehmer und Zuhörer durchgehend und korrekt FFP-2-Masken oder medizinischer Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

    Sollten wir uns am 30. November 2021 in einer der Alarmstufen nach der Corona-Verordnung befinden, müssen nicht-immunisierte Stadträtinnen und Stadträte einen Antigen- oder PCR Test als Nachweis vorlegen. Dieser darf nicht älter als 24 Stunden sein.

    Es werden regelmäßige Lüftungspausen stattfinden und die Sitzung hierfür unterbrochen.

    Die Dauer der Veranstaltung ist möglichst kurz zu halten. Redebeiträge sollten so kurz wie möglich gehalten werden. Auf Essen/Trinken sollte möglichst verzichtet werden. Nach Möglichkeit sollten Pausen draußen und unter Einhaltung aller Sicherheitsvorkehrungen verbracht werden.

    An- und Abreise möglichst alleine im eigenen PKW.

     

    Protokoll

    Unter diesem Tagesordnungspunkt werden keine Themen angesprochen.