Sperrung im Bereich Eibensbacher Straße 12

 

Aufgrund von Tiefbauarbeiten kommt es im Bereich  Eibensbacherstr. 12 ab dem 26.01.2026 zu einer halbseitigen Gehwegsperrung. Der Straßenverkehr wird in diesem Bereich bis voraussichtlich zum 04.02.2026 gestört sein. 

 

 

 

 

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Gemeinderatssitzung

Sitzung am 19.10.2021 um 19:00 Uhr im Bürgersaal der Herzogskelter, Güglingen

Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Vorstellung Neubebauungskonzept

    Heilbronner Straße 4 / Lindenstraße 4 / Gartenstraße 5

    Vorlage Nr. 171/2021 Ö

     

     

  • Tagesordnungspunkt 2

    Neubau Kindertagesstätte und Familienzentrum

    Vorstellung Entwurfsplanung Außenanlagen

    Vorlage Nr. 167/2021 Ö

     

     

  • Tagesordnungspunkt 3

    Neubau Kindertagesstätte und Familienzentrum

    Vergabe 4 Gewerke - Estrich / Außentüren / Außenjalousie / Trockenbau

    Vorlage Nr. 168/2021 Ö

     

     

  • Tagesordnungspunkt 4

    1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan 2021

    Beratung und Beschlussfassung

    Vorlage Nr. 150/2021 Ö

     

     

     

  • Tagesordnungspunkt 5

    Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Stadt Güglingen

    Änderung

    Vorlage Nr. 169/2021 Ö

     

     

     

  • Tagesordnungspunkt 6

    Bausachen

    a) Seestr. 19, Flst. 3325, 82/34

    Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit 11 Wohneinheiten, 12 TG- und 10 Außenstellplätzen

    Vorlage Nr. 170/2021 Ö

     

    b) Weitere Bausachen

    ohne Vorlage

     

     

  • Tagesordnungspunkt 7

    Bekanntgaben

    ohne Vorlage

     

     

  • Tagesordnungspunkt 8

    Verschiedenes

    ohne Vorlage

     

     

    Corona-Hygienekonzept:

     

    Bei der Durchführung einer Sitzung öffentlicher Gremien als Präsenzveranstaltung ist folgendes zu beachten:

    ·         Es besteht eine Verpflichtung für alle Teilnehmer und Zuhörer durchgehend und korrekt FFP-2-Masken oder medizinischen MNS zu tragen. (Unter medizinischen Masken sind OP-Masken (DIN EN 14683:2019-10) oder FFP2-Masken (DIN EN 149:2001) respektive Masken der Normen KN95/N95 zu verstehen.)

    ·         Es wird empfohlen, dass sich alle Teilnehmer sowie Zuhörer vor der Sitzung auf Corona testen lassen. Der Test sollte nicht älter als 24 Stunden sein.

    ·         Es werden regelmäßige Lüftungspausen stattfinden und die Sitzung hierfür unterbrochen.

     

    Außerdem sollte folgendes beachtet werden:

    ·         Die Dauer der Veranstaltung ist möglichst kurz zu halten.

    ·         Redebeiträge sollten so kurz wie möglich gehalten werden.

    ·         Auf Essen/Trinken sollte möglichst verzichtet werden.
    Nach Möglichkeit sollten Pausen draußen und unter Einhaltung aller Sicherheitsvorkehrungen verbracht werden.

    ·         An- und Abreise möglichst alleine im eigenen PKW.