Ratsinformationssystem

Sitzung der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Oberes Zabergäu

Sitzung am 12.07.2017 um 19:00 Uhr im Rathaus Güglingen, Sitzungssaal

Anwesenheit & Sitzungsdauer

Vorsitzender: Bürgermeister Böhringer (als 1. stv. Vorsitzender)

Normalzahl der Verwaltungsverbandsmitglieder: 15,

Anwesend waren: 14 (Bürgermeister Ulrich Heckmann, Ulrich Scheerle, Helmut Barth, Andreas Burrer, Dr. Wilhelm Stark, Stefan Ernst, Petra Suchanek-Henrich, Hakan Güney, Stefan Wasserbäch, Martin Rösinger,  Bürgermeister Thomas Csaszar, Eckhard Keller, Thomas Weiß, Ulrich Heinz)

 

Abwesend waren: Martin Grüner (entschuldigt)

 

Den Verhandlungen wohnte noch bei: Frau Stöhr-Klein, Herr Gohm, Herr Behringer, Herr Kenngott, Schriftführerin Frau Koch

 

Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr      Ende der Sitzung: 19:35 Uhr

 

BM Böhringer stellt fest, dass zur heutigen Sitzung form- und fristgerecht eingeladen wurde.

Die Beschlussfähigkeit des Gremiums ist dementsprechend gegeben.

Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Wahl des Verbandsvorsitzenden

    - Vorlage Nr. 4/2017 -

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 4/2017, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeindeverwaltungsverbandes.

     

    BM Böhringer stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

    Der Bürgermeister der Stadt Güglingen, Ulrich Heckmann, wird einstimmig zum Verbandsvorsitzenden für die restliche Amtsdauer (04.05.2018) gewählt.

     

    Auf Nachfrage von BM Böhringer teilt BM Heckmann mit, dass er die Wahl annimmt. Er bedankt sich für das Vertrauen und wünscht sich eine gute Zusammenarbeit in Zukunft im Oberen Zabergäu.

  • Tagesordnungspunkt 2

    Regenüberlaufbecken (RÜB)

    a) Informationen über den Sachstand der Genehmigung der RÜBs

        - ohne Vorlage -

    b) Vergabe der Schmutzfrachtberechnung

         - Vorlage Nr. 5/2017 -

    c) Kauf einer mobilen trocken aufgestellten Pumpe

        - Vorlage Nr. 5/2017 -

     

    Protokoll

    a) Information über den Sachstand der Genehmigung der RÜBs

    Herr Kenngott informiert, dass die wasserrechtlichen Genehmigungen für drei RÜBs im Jahr 2010 abgelaufen sind. Seither gingen keine weiteren Forderungen vom Landratsamt ein. Für die Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung für den Betrieb der RÜBs ist die Schmutzfrachtberechnung Grundvoraussetzung. Daher ist hier unter b) eine Beschlussfassung geplant. Diese Berechnung muss durchgeführt werden, um wieder eine erneute wasserrechtliche Genehmigung zu bekommen.

     

    b) Vergabe der Schmutzfrachtberechnung

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 5/2017, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeindeverwaltungsverbandes.

     

    Herr Kenngott führt dazu aus, dass die allgemeinen Kanalisationspläne nahezu fertig sind. Auf Nachfrage von BM Böhringer bestätigt Herr Kenngott, dass die vorliegenden AKPs von Güglingen und Zaberfeld soweit vom Landratsamt akzeptiert werden. Als nächster Schritt muss nun die Schmutzfrachtberechnung durchgeführt werden. Hier hat man sich darauf verständigt, dass lediglich die beiden Büros angefragt werden, welche hier schon tätig waren und bereits Grundlagen haben.

    Was die Schmutzfrachtberechnung an Ergebnissen bringt ist dann wieder die Grundlage für die Regenwasserentlastungskonzeption. Danach müssen dann voraussichtlich weitere bauliche Maßnahmen an den Becken durchgeführt werden. Dies sollte schon jetzt bedacht werden.

     

    Dr. Stark hat aus der Vorlage entnommen, dass für drei RÜBs die Genehmigungen abgelaufen sind.  Herr Kenngott erläutert, dass es sich dabei um je ein Becken in Zaberfeld, in Pfaffenhofen und in Güglingen handelt. Alle drei Becken sind reine Kanalentlastungsbecken, keine Becken im Dauerstau.

    BM Böhringer ergänzt, dass die Kontrolle der Becken dennoch erfolgen muss, daran ändert auch die abgelaufene wasserrechtliche Genehmigung nichts.

    Herr Kenngott ergänzt, dass die Becken in der Regel für 20 Jahre genehmigt werden, danach muss eine neue Genehmigung benatragt werden.

     

    Herr Kenngott teilt mit, dass bei dem Angebot des Büros I-motion noch die Eventualpositionen nach Stunden hinzukommen und separat abgerechnet werden. Diese aber das Deltag zwischen den beiden Angeboten nicht aufwiegen können. Daher empfiehlt die Verwaltung auch unter diesen Gesichtspunkten an das Büro I-motion zu vergeben.

     

    BM Böhringer stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

    Der Auftrag zur Berechnung der Schmutzfrachtberechnung wird an das Ing.Büro I-motion aus Ilsfeld zum Angebotspreis von 33.325,95 € erteilt. Die Einpflegung der Daten in das System wird anhand der Eventualpositionen nach Aufwand abgerechnet.

     

    Der Beschlussantrag wird einstimmig angenommen.

     

     

    c) Kauf einer mobilen trocken aufgestellten Pumpe

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 5/2017, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeindeverwaltungsverbandes.

     

    Herr Kenngott erläutert, dass die Pumpe für die Kläranlage benötigt wird. Die dritte Reinigungsstufe wurde außer Betrieb genommen. Damit wurde Retentionsraum geschaffen, um bei Starkregen den Schlammauftrieb zu verhindern. Dieses Becken kann jedoch nicht alleine wieder komplett leer laufen und muss dann mit Hilfe dieser Pumpe leergepumpt werden. Es war bereits eine Pumpe vorhanden, diese ist jedoch zwischenzeitlich verschlissen und muss nun ersetzt werden.

     

    Herr Heinz fragt nach, ob beide Pumpen von der Förderleistung her gleich sind.

    Dies wird von Herr Kenngott bejaht.

     

    BM Böhringer stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

    Eine mobile trocken aufgestellte Pumpe der Fa. Böger GmbH Benningsweg 24 in 46325 Borken-Weseke zum Angebotspreis von 8.522,78 € Brutto wird erworben.

     

    Der Beschlussantrag wird einstimmig angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 3

    Bekanntgaben

    - ohne Vorlage -

     

    Protokoll

    - Schulsozialarbeit an den Grundschulen

    Frau Koch teilt mit, dass für die Schulsozialarbeit an den Grundschulen Pfaffenhofen, Zaberfeld und Güglingen eine Mitarbeiterin gefunden werden konnte. Rahel Hachtel wird ab 01. Oktober die Arbeit an den Grundschulen aufnehmen. Sie hat dann ihr Studium "Soziale Arbeit" abgeschlossen.

     

  • Tagesordnungspunkt 4

    Verschiedenes

    - ohne Vorlage -

     

    Protokoll

    - Klimamanager

    Herr Dr. Stark fragt nach, wie der Sachstand beim Klimamanager ist.

    Frau Stöhr-Klein teilt mit, dass zunächst die Genehmigung vom Projektträger Jülich erforderlich ist. Der Antrag wird derzeit ausgefüllt. Allerdings ist dieser sehr aufwändig. Wenn vor Genehmigung ausgeschrieben wird, kann für die Personalkosten kein Zuschuss bekommen werden.

    Dr. Stark regt an, bei dem derzeitgen Klimamanager in Brackenheim, Herrn Königstein nachzufragen. Soweit er weiß, läuft dessen Vertrag im Jahr 2018 aus. Dieser macht eine sehr gute Arbeit und er würde es begrüßen, wenn dieser dann in Güglingen seine Arbeit beginnen würde.

     

    - Sitzungsgeld

    Herr Dr. Stark fragt nach, ob die 20 Euro Sitzungsgeld noch zeitgemäß sind.

    BM Böhringer teilt mit, dass sich der neue Vorsitzende diesem Thema annehmen wird.

     

    - KKS - Entwicklung

    Dr. Stark fragt nach, ob es neue Gedanken gibt für die Entwicklung der KKS.

    BM Böhringer teilt mit, dass es im letzten Jahr immer intensive Gespräche und engen Kontakt gegeben hat, wie sich die Schule entwickelt. Der Antrag auf Gemeinschaftsschule wurde gestellt, aber leider abgelehnt. Die Entwicklung der Schule war und ist bei ihm und allen anderen Verwaltungen immer im Focus.

    BM Csaszar ergänzt, dass es freie Schulwahl gibt. In welche Schule die Kinder gehen, bzw. für welche Schule sich die Eltern entscheiden haben daher die Bürgermeister keinen Einfluss. Es gibt derzeit keinen weiteren Beschlüsse der Schulen, was die Kooperation betrifft.