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Gemeinderatssitzung

Sitzung am 12.12.2017 um 19:00 Uhr im Rathaus Güglingen, Sitzungssaal

Anwesenheit & Sitzungsdauer

Vorsitzender: BM Heckmann

Normalzahl der Gemeinderatsmitglieder: 21

Anwesend waren: 19 (ab TOP 5: 18)

Abwesend waren: STRin Muth und STRin Bäzner-Daubenthaler, STR. Knecht (ab TOP 5) entschuldigt

 

Den Verhandlungen wohnte noch bei: Frau Koch, Herr Behringer, Herr Gohm, Schriftführerin: Frau Kuhnle

 

Beginn der Sitzung: 19.00 Uhr      Ende der Sitzung: 21.05 Uhr

 

BM Heckmann stellt fest, dass zur heutigen Sitzung form- und fristgerecht eingeladen wurde.

Entschuldigt sind die Stadträtinnen Muth und Bäzner-Daubenthaler.

Die Beschlussfähigkeit des Gremiums ist dementsprechend gegeben.

Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Kindertagesstätten in Güglingen

    - Leitungszeit

    - Vorlage Nr. 198/2017

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 198/2017, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    Die Leitungszeit wurde bereits mehrfach im Gremium zur Diskussion gestellt. In Güglingen, erläutert Frau Koch, sei die Leitungszeit im Vergleich zu anderen Kommunen knapper bemessen. Gleichzeitig falle inzwischen ein sehr hoher Büroaufwand für die Leiterinnen an. Die Aufgaben einer Kita-Leitung seien um einiges vielfältiger und umfangreicher geworden. So gebe es beispielsweise inzwischen deutlich mehr Vorstellungsgespräche, da überall Erzieherinnen gesucht werden, und es seien auch durchaus mehr Mitarbeiter- und Elterngespräche notwendig. Viele der Leitungskräfte der Güglinger Einrichtungen haben Überstunden im dreistelligen Bereich. Dies sei auch in der vermehrten Arbeit im Leitungsbereich der Kitas begründet. Alles weitere sei in der Vorlage ausführlich dargelegt.  

     

    STR. Scheerle könne die Leitungszeit an sich grundsätzlich nachvollziehen. Jedoch halte er dies für den falschen Zeitpunkt, über dieses Thema zu diskutieren. Er hätte es für richtiger empfunden, sich nach der Haushaltsdebatte im Januar damit zu befassen, wenn ein Gesamtüberblick über die Haushaltssituation bestehe.

     

    Des Weiteren habe STR. Scheerle das Gefühl beim Thema Kindergärten/Kinderbetreuung die einzelnen Dinge nur scheibchenweise präsentiert zu bekommen. In einer der letzten Sitzungen sei die Grundausstattung an ErzieherInnen um eine halbe Stelle aufgestockt worden, jetzt solle die Leitungszeit erhöht werden. Dies halte er nicht für den richtigen Weg. Seines Erachtens solle vielmehr ein Gesamtkonzept gefertigt werden.

     

    STR. Scheerle stellt fest, dass bezüglich des Umfangs der Leitungszeit lediglich auf die in der Vorlage aufgeführte Tabelle verwiesen wird. Von einer zusätzlichen Stelle werde nicht gesprochen. Entsprechend des Antrags der Verwaltung solle jedoch die Leitungszeit um 100% aufgestockt werden. Er frage sich, wie diese weiteren 100% abgedeckt werden können bzw. ob diese von den bisherigen Stellen mit abgedeckt werden können.

     

    Frau Koch erläutert, die Leitungszeit werde bereits seit der Einführung diskutiert. Die letzte Beratung hierzu im Gremium habe im Oktober 2016 stattgefunden. Bereits damals habe die Verwaltung beantragt, die Leitungszeit zu erhöhen. Dies sei damals von Seiten des Gremiums abgelehnt worden. Die Entscheidung des Gremiums habe vorgesehen, nach einem Jahr nochmals über die Erfahrungen zu berichten. Aus diesem Grund habe die Verwaltung dieses Thema nun wieder eingebracht. Es sei nicht so, dass eine komplett neue Kraft eingestellt werde, die Prozentsätze würden entsprechend je Einrichtun erhöht. Eine Arbeitskraft für einen Stellenumfang von 10% zu finden, werde nicht möglich sein. Es werde stattdessen versucht, mit dem vorhandenen Personal Gespräche zu führen, ob diese gegebenenfalls ihren Stellenumfang erhöhen würden. Es sei jedoch nicht vorgesehen, dass die kürzlich zusätzlich geschaffene Stelle dies übernehme. Diese zusätzliche Stelle solle zu einer Entlastung auch im krankheitsbedinten Ausfall in Kitas führen.

     

    Frau Koch stellt klar, den Leiterinnen der Kitas sei es derzeit tatsächlich gar nicht möglich, ihre Leitungszeit überhaupt in Anspruch zu nehmen. Stattdessen werde derzeit zugunsten der Arbeit in den Gruppen auf die Leitungszeit verzichtet, wenn in den Gruppen eine Mitarbeiterin ausfalle. Hierdurch entstünden die zahlreichen Überstunden.

     

    STR. Sigmund steht dem Antrag der Verwaltung sehr positiv gegenüber, der heute nicht notwendig wäre, wäre das Gremium vor einem Jahr bereits der Empfehlung der Verwaltung gefolgt. In der damaligen Sitzung habe das Gremium eine Auflistung der Tätigkeiten erbeten. Diese Liste sei mit der Vorlage vorgelegt worden und zeige deutlich den Handlungsbedarf. Seines Erachtens sei diese Entscheidung sogar längst überfällig. Wer einen Überblick über die Einrichtungen habe, wisse, was dort derzeit geleistet werde und dass die geforderte Erhöhung nicht zu viel ist.

     

    Aus Sicht von STR. Xander könne die Leitungsfunktion und die Arbeit am Kind nicht strikt voneinander getrennt betrachtet werden, dies wirke zusammen. Vor kurzem erst seien 2,5 Stellen geschaffen worden, dies müsse seines Erachtens damit abgedeckt werden können. Aus diesem Grund spreche er sich gegen die Schaffung einer zusätzlichen Stelle und einer damit verbundenen Stellenplanerhöhung aus. Außerdem sei er verwundert, dass die Empfehlungen des ev. Landesverbandes jedes Mal höher liegen als die des kath. Landesverbandes und warum die ev. Kirchengemeinde dies dann nicht in ihren Einrichtungen umsetze. Eine Kostenbeteiligung der Kirche erfolge jedenfalls nicht. Frau Koch entgegnet, in diesen Einrichtungen gebe es die Leitungszeit auch. Für STR. Xander sei es jedoch unverständlich, dass keine finanzielle Beteiligung der Kirche erfolge.

     

    Des Weiteren sei für STR. Xander auffällig, dass die Verwaltung in den meisten Einrichtungen den Durchschnitt der Empfehlungen der Verbände vorschlage mit Ausnahme der Kita Heigelinsmühle, dort sei die beantragte Leitungszeit höher. Frau Koch erklärt, in der Heigelinsmühle sei der Aufwand zur Erstellung der Dienstpläne und der Koordination im 3-Schicht-Betrieb entsprechend höher. STR. Xander fragt, ob sich dies nicht auch in den Empfehlungen der Landesverbände niederschlage. Frau Koch teilt mit, in der Heigelinsmühle komme hinzu, dass dort mehr Personal zu betreuen sei. Dies alles fließe nur bedingt in die Empfehlung der Verbände ein. Zum großen Teil gehe es hierbei lediglich um die Anzahl der Gruppen und darüber hinaus können dann noch Sonderpunkte vergeben werden.

     

    Bezüglich der neu geschaffenen 50%-Stellen stellt Frau Koch klar, diese seien nicht geschaffen worden, um die Leitungszeit zu ermöglichen, sondern um krankheits- und fortbildungsbedingte Ausfälle kompensieren zu können. Die personelle Ausstattung entsprechend des Mindespersonalschlüssels sei in Güglingen nicht immer so gewesen. Es habe Zeiten gegeben, in denen es pro Gruppe 0,5 Stellen mehr gegeben habe. Eine Anpassung mit der Erhöhung des Mindestpersonalschlüssels sei jedoch nicht erfolgt.

     

    Frau Koch erläutert, die Leitungszeit solle der Kita-Leitung Zeit geben, in der sie nicht in der Gruppe arbeite, sondern sie ihre verwaltungstechnischen Aufgaben erledigen kann. Dies sei nicht zu schaffen, wenn die Kita-Leitung auch noch zu nahezu 100% in der Gruppe arbeiten müsse. Die derzeitige Leitungszeit sei so jedenfalls nicht ausreichend.

     

    Für STR. Esenwein gehe es zunächst darum, Kitas in Güglingen zur Verfügung zu stellen, in denen Mitarbeiter zufriedenstellende Arbeitsbedingungen vorfinden können. Mit der Anhäufung von Überstunden könne dies jedoch nicht erreicht werden. Die Verwaltung sei derzeit in der Situation, dass sie vieles gerade rücken müsse, was in der Vergangenheit eigentlich bereits sukzessive hätte geschafft werden können und müssen.

     

    Vor einem Jahr habe das Gremium eine Auflistung an Tätigkeiten gefordert. Die jetzt vorgelegte Liste mache das umfangreiche Aufgabengebiet deutlich. Darüberhinaus habe die Verwaltung die Personalsituation offengelegt, wobei deutlich wurde, dass der Mindestpersonalschlüssel nicht erreicht werde.

     

    STR. Esenwein sehe die Gefahr, dass die Situation des vorbildhaften Arbeitens in den Einrichtungen momentan nach und nach aufgegeben werde. Die Stadt sei derzeit wieder dabei, einen Stand zu erarbeiten, der überhaupt den gesetzlichen Voraussetzungen entspreche. Frau Koch habe deutlich gemacht, die Leitungszeit stehe faktisch derzeit überhaupt nicht zur Verfügung. Seines Erachtens werde also über die notwendige Leitungszeit entschieden. Er befürchtet, dass das eigentliche Ziel der zusätzlich geschaffenen Stelle so eigentlich gar nicht erreicht werden könne.

     

    In Zeiten, in denen landauf landab Personal in Kindertageseinrichtungen gesucht werde, müsse die Stadt dafür sorgen, entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen. Die Erzieherinnen, mahnt STR. Esenwein, seien jedenfalls nicht auf Güglingen angewiesen. Güglingen könne sich nicht ausruhen und wenn die Leitungszeit auf dem Papier gewährt werde, müsse diese auch umsetzbar sein. STR. Esenwein stellt an dieser Stelle auch klar, dass dies kein Vorwurf gegenüber der Verwaltung sein solle, er halte das Vorgehen für richtig.

     

    STR. Gutbrod könne dies nicht aus eigener Kenntnis nachvollziehen, sondern sei auf die Empfehlungen der Verbände und die Erfahrungen der Mitarbeiter angewiesen. Die hohen Unterschiede zwischen den Empfehlungen der Verbände seien für ihn jedoch irreführend. Der ev. Landesverband empfehle für den Kindergarten Gottlieb-Luz beispielsweise 110%, der katholische Landesverband dagegen nur 62,5%. Frau Koch erklärt, die Empfehlung des kath. Landesverbandes beziehe sich ausschließlich auf die Anzahl der Gruppen. Pro Gruppe werde ein bestimmter Prozentsatz angesetzt. Bei der Berechnung des ev. Landesverbandes fließe außer der Gruppenanzahl auch die Betreuungsform und die Anzahl an Pesonal ein, die es in der jeweiligen Einrichtung gibt. Darüber hinaus können noch Sonderpunkte vergeben werden, wenn beispielsweise spezielle Herausforderungen in der Einrichtung bestehen, sowie die INKI-Gruppe.

     

    STR. Bruder ist durch die Tätigkeit seiner Tochter mit der Materie vertraut. Seines Erachtens sei die Diskussion fehlgelaufen. Ihm gehe es auch nicht um die Erklärung der aufgelaufenen Überstunden. In der vergangenen Sitzung habe sich das Gremium für die Aufstockung in allen Kitas ausgesprochen. Für ihn stelle sich jedoch die Frage, ob die Leitungszeit nicht in absehbarer Zeit nochmals steige. STR. Bruder habe aktuell das Gespräch zu einer der Leiterinnen gesucht. Er könne den immensen Aufwand durch die Leitungsaufgaben nachvollziehen, frage sich jedoch wie dies weitergehe, wenn die Kita-Leitung möglicherweise irgendwann fast ausschließlich Leitungs- bzw. Verwaltungsaufgaben nachgehe. Dann werde über kurz oder lang möglicherweise noch mehr Personal erforderlich. STR. Bruder sieht die Gefahr, dass die Kita-Leitungen irgendwann mit den Verwaltungsaufgaben überfordert sein könnten.

     

    STR. Bruder möchte an dieser Stelle auch an die Doppik erinnern. Auch Güglingen sei dadurch zum Sparen gezwungen. Aus diesem Grund dürfe es die Vertreter des Gremiums durchaus interessieren, wie die personelle Entwicklung und die damit verbundene Entwicklung der Personalkosten aussehen könnte. Dies, stellt STR. Bruder, bedeute jedoch nicht, dass er die Überstundensituation anzweifle.

     

    Wenn das Gremium bereit ist, Personal aufzustocken - was aus Sicht von STR. Bruder bei einer Erhöhung der Leitungszeit wohl erforderlich werde - frage er sich, ob und welche Folgen dies für die Kindergartenbeiträge haben könnte. Die dann anfallenden Kosten dürften nicht weitergegeben werden, da ansonsten Widerstand von Elternseite zu erwarten sei.

     

    STR. Bruder meint, eventuell gebe es auch die Möglichkeit, die Leitungen über eine neu zu schaffende zentrale Personalstelle zu entlasten. Er bezweifle jedoch, dass dies in der Praxis umsetzbar sei. Wenn dann ein höherer Personalbedarf bestehe, müsse das Gremium wohl zustimmen. Gleichermaßen müssten aus Sicht von STR. Bruder die Eltern dann akzeptieren, dass höhere Beiträge fällig werden.

     

    BM Heckmann stellt klar, viele Aufgaben, die derzeit in den Kitas übernommen werden, wurden früher in den Familien erledigt. Diese Entwicklung sei fakt und letztendlich so auch politisch gewollt. BM Heckmann stelle eine zunehmende Institutionalisierung der Erziehung fest. Tatsache sei jedoch aus, dass die Kosten bislang von den Kommunen getragen und das Prinzip, wer bestellt bezahlt, ausgehebelt wurde.

     

    Der Wunsch einer starken frühkindlichen Erziehung bestehe auch aus der Bevölkerung heraus. Daher seien in den Einrichtungen viele Gespräche erforderlich. Gleichzeitig habe jedoch auch der Verwaltungsteil in den Einrichtungen massiv zugenommen. Frau Koch ergänzt, viele der heutigen Vorschriften und Dokumentationspflichten hätten früher gar nicht bestanden. Dies müsse nun von den Leiterinnen mit erledigt werden, ob sie wollen oder nicht.

     

    Die zuvor angesprochene 100%ige Leitungszeit schließe BM Heckmann zum heutigen Zeitpunkt für aus. Er möchte an dieser Stelle auch nochmals betonen, dass er den Leiterinnen aller Einrichtungen und jeder einzelnen Erzieherin außerordentlich dankbar für deren Leistungen und dafür, wie sie der Verwaltung den Rücken freihalten, ist. Die Stadt bzw. die Verwaltung müsse umgekehrt dafür sorgen, dass den Kita-Leiterinnen auch der Rücken freigehalten werde.

     

    Bezüglich der Anmerkung von STR. Scheerle teilt BM Heckmann mit, seitens der Verwaltung bestehe keine Taktik oder Strategie, die Dinge scheibchenweise zu präsentieren. Oftmals werde man im Bereich der Kinderbetreuung jedoch vom Tagesgeschäft erschlagen.

     

    Zu dem Gedanken von STR. Bruder bezüglich einer Gesamtkindergartenleitung berichtet Frau Koch, dies sei zu Beginn der Leitungszeit diskutiert worden. Die Verwaltung spricht sich jedoch gegen dieses Modell aus, da letztendlich eine zusätzliche Ebene eingeschoben würde und dadurch wiederum viel Zeit für zusätzliche Kommunikation verloren gehe. Der große Vorteil in der Kita-Leitung vor Ort bestehe darin, dass diese für die Eltern vor Ort ansprechbar ist. Dies sei im Alltag sehr viel einfacher und effektiver umsetzbar. Dies ist STR. Bruder durchaus bewusst. Er schätze die Arbeit der Erzieherinnen und der Leiterinnen und wisse, was von ihnen geleistet werde. Ihm gehe es jedoch um die Frage, wie die Verwaltung die Personalsituation für die Zukunft einschätze, ob zusätzliches Personal nötig werde. Frau Koch informiert, der heutige Vorschlag der Verwaltung sei im Grunde bereits bei der Einführung der Leitungszeit vorgeschlagen worden. Damals habe man sich jedoch zunächst für eine geringere Leitungszeit entschieden, um dies zunächst zu versuchen und dann nach gegebener Zeit wieder zu berichten. Der Antrag der Erhöhung im letzten Jahr sei von Seiten des Gremiums abgelehnt worden. Wenn die Rahmenbedingungen so bleiben, sei eine weitere Erhöhung der Leitungszeit nicht geplant. Bezüglich des nachfolgenden Personals erläutert Frau Koch, es seien bereits in allen Einrichtunen Ausbildungsplätze eingerichtet mit dem Ziel, die Auszubildenden nach und nach zu übernehmen und so erforderliche Neubesetzungen von Stellen zu kompensieren. Wenn allerdings mehr Stellen neu besetzt werden müssen, als Auszubildende nachrücken, sei dies nicht möglich. BM Heckmann ergänzt, viel hänge auch von bundes- und landespolitischen Entscheidungen ab, die dann in den Einrichtungen umgesetzt werden müssen.

     

    STR. Bruder erinnert, vor rund 8 Jahren sei an selber Stelle darüber diskutiert worden, welche Einrichtung geschlossen werde. Heute boomen die Einrichtungen. Er stellt nochmals klar, er zweifle die Überstunden nicht an. Ihn interessiere jedoch, wie die personelle Situation weiterhin bewältigt werden soll. Frau Koch erklärt, im Bereich der Kinderbetreuung gebe es eine hohe Fluktuation. Da man bei Ausschreibungen hoffen müsse, überhaupt eine Bewerbung zu erhalten, werde versucht, Neubesetzungen wenn irgendwie möglich über Auszubildende abzudecken.

     

    STR. Bosler erachtet es für wichtig, an dieser Stelle festzuhalen, dass Güglingen mit diesem Problem nicht alleine ist. Landauf landab bestehe dieses Problem. Es gehe definitiv nicht darum, dass das Gremium eine negative Haltung gegenüber den Einrichtungen hat. Die Stadt stehe unter der Notwendigkeit, eine fachlich richtige Entscheidung zu treffen, die dann jedoch auch bezahlt werden müsse. Diese Frage werde vermutlich in etlichen Kommunen diskutiert. Mit dieser Entscheidung zur Leitungszeit werde die Spirale aus Sicht von STR. Bosler wetier befeuert. Ein erhöhter Aufwand im Personalbereich erhöhe gleichzeitig auch die Kostensituation. Daher sei die Frage aus der Mitte der FUW-Fraktion seines Erachtens durchaus berechtigt, wie mit den zusätzlichen Kosten umgegangen werde. Dies müsse der Ansatz sein, der auch mit den Eltern diskutiert und argumentiert werden müsse. Qualität habe seinen Preis und die Frage, was auf die Beiträge umgelegt werden kann und muss, müsse berechtigt sein.

     

    STR. Bosler halte es außerdem für wichtig, jedem bewusst zu machen, dass das Gremium angehalten ist, auf die Gesamtausgaben der Kommune Acht zu geben und derartige Entscheidungen bewusst getroffen werden müssen. STR. Bosler zitiert aus einem Artikel der Zeitschrift "Die Gemeinde" in der auch die Bertelsmann-Stiftung herangezogen werde. Daraus wird auch deutlich, dass die Leitungszeit durchaus Auswirkungen auf den Stellenmarkt haben werde. Letztendlich fehle jetzt bereits Personal, wenn in allen Kommunen die Leitungszeit eingeführt werde, vergrößere sich dieses Defizit noch.

     

    Trotz allem plädiert STR. Bosler dafür, dem Antrag der Verwaltung zuzustimmen. Aus der Vorlage und dem Beobachtungszeitraum werde die Belastungssituation der Leiterinnen deutlich. Die Stadt tue gut daran, hier Abhilfe zu schaffen. Neben der Arbeitszufriedenheit gehe es auch darum, das Gefühl zu vermitteln, dass die Aufgaben händelbar sein müssen. Gleichwohl könne er auch die Argumentation von STR. Bruder nachvollziehen, dass durchaus die Frage sei, wo Möglichkeiten bestehen, auch Positionen zu finden, die einem punktuell ermöglichen, aus diesem Dauerwettbewerbsdruck auszusteigen. Letztendlich müsse unter Beachtun der Qualitätssicherung ein Gesamtkonzept entwickelt werden. Die Stadt habe bereits viel getan mit dem Qualitätshandbuch und einer kompetenten Kindergartenfachberatung und auch an der Klärung der Beitragsstruktur werde gearbeitet. Hier müsse man in jedem Fall dran bleiben.

     

    STR. Sigmund bittet darum, sich nicht an den Unterschieden der Landesverbände sondern an der Realtität zu orientieren. Die Stadt strebe eine entsprechende Qualität in den Kitas an, habe jedoch auch die Verantwortung für die Mitarbeiter. Diese müssten dann auch mit der Zeit ausgestattet werden, um ihre Arbeiten entsprechend erledigen zu können. An dieser Realität komme man nicht vorbei. STR. Sigmund sehe lediglich die Möglichkeit, entweder die Kitas mit entsprechenden Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter auszustatten oder es müssten über kurz oder lang Einrichtungen geschlossen werden.

     

    Zu der Argumentation, man müsse sich an den Realitäten orientieren entgegnet STR. Xander, seines Erachtens müsse die Situation mit der im Oktober beschlossenen Aufstocken regeln lassen. Letztendlich sei der Vorschlag zur Erhöhung der Leitungszeit auch mit beeinflusst durch die Anzahl an Überstunden, die bisher angefallen sind. Der Erhöhungsvorschlag entspreche jedoch zum Teil nur einem Ausgleich der Überstunden und zum Teil eines vielfachen mehr. Frau Koch erklärt, in den Einrichtungen, in denen lediglich VÖ-Betreuung angeboten werde und die Kinder lediglich bis 13.30 Uhr in der Einrichtung sind, sei am Nachmittag noch Zeit für Verfügungszeit und Leitungsaufgaben. Dann sei es auch einfacher, wieder Stunden abzubauen. In Einrichtungen mit Ganztagesbetreuung sei dies jedoch nicht so einfach. STR. Xander entgegnet, in Zeiten, in denen Überstunden abgebaut werden können, falle demnach jedoch nicht so viel an. Frau Koch teilt mit, die prozentuale Erhöhung der Leitungszeit sei nicht an den Überstunden gerechnet, sondern nach den Empfehlunen. Wenn jedoch der Ruf nach Orientierung an der Realität komme, so STR. Xander, kämen die angefallenen Überstunden durchaus zum Tragen. Frau Koch erklärt, da die Erhöhung der Leitungszeit nicht nach den Überstunden, sondern nach der Empfehlung gerechnet worden sei, könne dies auch nicht mit der Anzahl an Überstunden verglichen werden. Die Leitung habe die Leitungszeit tatsächlich nicht immer in Anspruch nehmen können. Letztendlich seien Aufgaben mitunter nicht gemacht worden bzw. konnten nicht gemacht werden, worunter im Zweifelsfall die Qualität leide. Wenn eine Qualitätssteigerung erzielt werden solle, habe dies eben ihren Preis. Wenn dies jedoch durch die Eltern mitgetragen werden müsse, müsse auch die Frage erlaubt sein, warum Eltern kein Schulgeld bezahlen müssen. Die Betreuung im Kindergarten sei schließlich auch eine Form von Bildung. Des Weiteren, berichtet STR. Esenwein, beklage die Bertelsmann-Sitftung, dass die Leitungszeit nicht wahrgenommen werden könne. Dies werde schon seit Jahren beklagt.

     

    Aus Sicht von BM Heckmann passen die von der Bertelsmann-Stiftung angeführten Vergleiche nicht zusammen. Darüber hinaus werden Kommunen nicht von der Bertelsmann-Stiftung sondern von der Regierung regiert und müsse deren Entscheidungen und Beschlüsse letztendlich mittragen.

     

    Die Notwendigkeit der Leitungszeit ist für STR. Esenwein beim Blick auf die Stundenanzahl unbestritten. Wenn eine entsprechende Qualität erreicht werden soll, sei die Leitungszeit unverzichtbar. Auch für das QM-Handbuch sei dies unbedingt notwendig. Eine Erhöhung der Gebühren werde nur einen marginalen Teil des Defizits im Haushalt abdecken. Der Haushalt werde über eine Erhöhung der Kita-Gebühren sicherlich nicht gerettet. STR. Esenwein betont, die Eltern dürften in ihrem normalen Alltag nicht durch Kita-Gebühren belastet werden.

     

    Die Entstehung der Überstunden, so STR. Bosler, habe nicht direkt etwas mit der Leitungszeit zu tun, sondern mit dem Personalnotstand in den Einrichtungen, was sich dann wiederum auf die Leitungszeit auswirke. STR. Bosler stellt klar, er habe bewusst nicht die Bertelsmann-Stiftung direkt zitiert, sondern einen Artikel aus der "Gemeinde"-Zeitschrift des Gemeindetags Baden-Württemberg. Ihm sei es um die Sichtweise des Gemeindetags als Vertreter der Kommunen gegangen.

     

     

    BM Heckmann stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    Die Leitungszeit in den Kindertageseinrichtungen in Güglingen wird auf die in der Tabelle dargestellten %-Sätze zum 01.01.2018 angepasst.

     

     

    Einrichtung

    Empfehlung ev. Landes-verband

    Empfehlung kath. Landes-verband

    momentane Leitungszeit

    künftige Leitungszeit

    Frauenzimmern

    29%

    20,0%

    15%

    25%

    Gottlieb-Luz

    110%

    62,5%

    60%

    85%

    Haselnussweg

    55%

    31,5%

    25%

    40%

    Heigelinsmühle

    93%

    37,5%

    50%

    75%

    Herrenäcker

    92%

    50,0%

    45%

    70%

    GESAMT

    379%

    201,5%

    195%

    295%

     

     

    Der Antrag wird mit 14 Ja-Stimmen, 5 Gegenstimmen (STR. Xander, STR. Barth, STR. Bruder, STR. Jesser, STRin Xander) und einer Enthaltung (STR. Scheerle) mehrheitlich beschlossen.

  • Tagesordnungspunkt 2

    Kindertagesstätten in Güglingen

    - Neufestsetzung der Beiträge für das Jahr 2018/2019

    - Vorlage Nr. 199/2017

     

    Protokoll

    BM Heckmann informiert, dieser Tagesordnungspunkt werde auf die Sitzung des Gemeinderates am 23. Januar 2018 vertagt.

     

    Hintergrund sei, dass BM Heckmann den Eltern der Kita Heigelinsmühle zugesichert habe, nochmals das Gespräch mit ihnen zu suchen, nachdem von deren Seite der ausdrückliche Wunsch hierzu geäußert worden sei. 

  • Tagesordnungspunkt 3

    Flächennutzungsplan 8. Änderung der 1. Fortschreibung

    - Bevollmächtigung der Vertreter Verbandsversammlung

    - Vorlage Nr. 200/2017

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 200/2017, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    Hintergrund der Änderung des Flächennutzungsplans ist die geplante Verlagerung und damit einhergehende Vergrößerung des bestehenden Netto-Marktes in Zaberfeld. BM Heckmann ist der Auffassung, dass Güglingen hiervon nicht tangiert sei und hierdurch kein Kaufkraftabfluss zu befürchten sei. Güglingen sei mit Vollsortimentern und Discountern gut ausgestattet.

     

    STR. Gutbrod ist ebenfalls der Meinung, dass nichts gegen die geplante Änderung spreche.

     

     

    BM Heckmann stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    Die Vertreter in der Verbandsversammlung werden bevollmächtigt, der notwendigen 8. Änderung der 1. Fortschreibung des FNP zuzustimmen.

     

    Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

  • Tagesordnungspunkt 4

    Bebauungsplan „Kippelberg-Nord, 1.- Änderung

    - Information

    - Vorlage Nr. 201/2017

     

    Protokoll

    STRin Suchanek-Henrich erklärt sich für befangen.

     

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 201/2017, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    Für STR. Xander ist die Haltung des Landratsamtes nach wie vor unverständlich. In der Vergangenheit habe das Gremium bereits mehrfach sein Einvernehmen erteilt und das Landratsamt sei dieser Entscheidung bislang immer gefolgt. Warum das Landratsamt in diesem Fall anders verfahren ist, habe ihm bislang niemand erklären können. STR. Xander mahnt, die Änderung des Bebauungsplans müsse sehr gut überdacht werden, ansonsten stünden in naher Zukunft möglicherweise noch einige Änderungsverfahren mehr an. BM Heckmann teilt mit, das Landratsamt tendiere zunehmend dazu, sich bei Befreiungen und Abweichungen eher strikter am Bebauungsplan zu orientieren als bisher. Dies bestätige für STR. Xander jedoch eher noch seine Befürchtung, dass dann mit mehr ähnlich gelagerten Fällen zu rechnen sein könnte.

     

    STR. Xander verweist auf die Sitzungsvorlage, in der nun zwar Bebauungspläne aufgeführt seien. Ihm fehle jedoch die Angabe, wie viele freie Bauplätze es in diesem Gebiet noch gibt, um beurteilen zu können, was durch die heutige Entscheidung möglicherweise ausgelöst werde. STR. Xander bittet um Überprüfung, ob über eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung eine Kostenbeteiligung des Antragsstellers geregelt werden könne. Herr Gohm bezweifelt, dass dies möglich ist. Im Falle eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans könne jedoch ebenso die Gefahr bestehen, dass noch einige weitere Anträge auf vorhabenzogene Bebauungspläne gestellt werden. Durch die Änderung des Bebauungsplans sehe die Verwaltung die Möglichkeit, die Wohnqualität und Bebauungsmöglichkeit in diesem Gebiet zu erhöhen. STR. Xander bittet um Überprüfung der Kostenbeteiligung durch den Veranlasser über eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung.

     

    STR. Gutbrod hält es für wichtig, die Sache auch aus Sicht des Bauherrn zu betrachten. Die FUW-Fraktion habe ihn hierzu gehört. Der Bauherr habe sein Vorhaben zuvor dem Landratsamt vorgestellt. Damals sei ihm von Seiten des Landratsamtes mitgeteilt worden, das Vorhaben sei unproblematisch. Diese Aussage des Landratsamtes sei für den Bauherrn mit Anlass gewesen, den Bauplatz zu erwerben. Auch das Gremium habe sein Einvernehmen zu dem Vorhaben erteilt. Das Landratsamt habe seine Zustimmung nun entgegen dessen ursprünglicher Aussage nicht erteilt. STR. Gutbrod sehe darin auch einen klaren Verstoß des Landratsamtes gegen den verwaltungsrechtlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes. Wenn es nun bei der Ablehnung des Vorhabens belassen werde, müsse der Bauherr schlussendlich versuchen, das Grundstück wieder zu veräußern. Dies, ist sich STR. Gutbrod sicher, führe jedoch auch mit zu der weitverbreiteten Haltung innerhalb der Bevölkerung, dass die Verwaltung willkürlich handle. Alternativ könne das Gremium nun durch die Zustimmung zum Verwaltungsvorschlag mit dazu beitragen, das verlorengegangene Vertrauen wieder herzustellen. STR. Gutbrod plädiere daher dafür, dem Verwaltungsantrag zu folgen und den konkreten Fall zum Anlass zu nehmen, sich den neuen Gegebenheiten anzupassen. STR. Gutbrod halte eine Kostenbeteiligung über eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung für denkbar.

     

    Nachdem sich das Gremium bereits im Mai mehrheitlich für das Vorhaben ausgesprochen habe, ist an dieser Stelle aus Sicht von STR. Xander keine Diskussion zum Vorhaben an sich notwendig. Er könne der Änderung des Bebauungsplans zustimmen, ihn beschäftige jedoch das Vorgehen an sich. In der Vergangenheit seien Änderungen in Bauart, Material, etc. durch Befreiungen und Ausnahmen geregelt worden. Wenn sich die Haltung des Landratsamtes nun jedoch generell geändert habe, sehe STR. Xander enorme Arbeit und Kosten auf die Verwaltung zukommen für etwas, was jahrelang anders gehandhabt werden konnte. BM Heckmann entgegnet, es sei sicherlich nicht völlig auszuschließen, dass es in Zukunft bei der Schließung von Baulücken immer wieder zu ähnlich gelagerten Fällen kommen könnte.

     

    STR. Xander interessiert, ob von Seiten des Landratsamtes eine Aussage getroffen wurde, warum sich die Haltung des Landratsamtes so verändert hat. Herr Gohm teilt mit, das Landratsamt habe seine Haltung generell geändert. Nachdem die in der Vergangenheit verfolgte "weichere" Linie immer wieder Problemen und gegebenenfalls Rechtsstreitigkeiten geführt habe, habe sich das Landratsamt nun entschieden, generell eine "härtere" Linie zu fahren.

     

    STR. Esenwein spricht sich für den Vorschlag der Verwaltung aus. Zumal die Änderung des Bebauungsplans nicht nur für einen Bauplatz Änderungen in den Vorgaben mit sich bringe sondern für mehrere Bauplätze gelten werde. Er wisse von einigen Bauherren, die beklagt hatten, dass sie nicht wie gewünscht bauen können. Möglicherweise sollte man sich von Seiten der Stadt vor Aufstellung eines Bebauungsplans bereits darüber im Klaren sein, wie das Gebiet künftig aussehen soll.

     

    Bezüglich der Befürchtung, es könne durch die Entscheidung ein Präzedenzfall geschaffen werden, der Mehraufwand zur Folge haben könnte, merkt STR. Ottenbacher an, er sehe dies für diesen speziellen Fall sogar umekehrt. Durch die Bebauungsplanänderung könne der Stadt sogar Arbeit durch eventuelle Anträge auf Abweichungen und Ausnahmen erspart werden.

     

     

    BM Heckmann stellt den Beschlussantrag der Verwaltung - ergänzt um die Anregungen aus der Mitte des Gremiums - zur Abstimmung:

     

    1. Das Bebauungsplanverfahren „Kippelberg-Nord, 1. Änderung“ wird nach Kenntnis der aktuellen Informationen eingeleitet.

     

    2. Der Bebauungsplan "Kippelberg-Nord" wird an die aktuellen Gegebenheiten und Werte angepasst.

     

    3. Eine Kostenbeteiligung des Veranlassers/Bauherrn über eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird geprüft.

     

    Der Antrag wird in Abwesenheit von STRin Suchanek-Henrich (wegen Befangenheit) einstimmig beschlossen.

     

     

    STR. Esenwein regt in diesem Zusammenhang an, Steingärten im Bebauungsplan auszuschließen.

  • Tagesordnungspunkt 5

    Bausachen

    a)     Lailenweg 2, Güglingen-Eibensbach
           
    - Errichtung einer Geräte-Lagerhalle

            - Vorlage Nr. 189/2017 - übergeben zur Gemeinderatssitzung am 21.11.2017

    b)     Karl-Heim-Straße 3 Güglingen-Frauenzimmern

            - Neubau Carport, Überdachung bestehende Garage

            - Vorlage Nr. 202/2017

    c)     Weitere

            - ohne Vorlage -

     

    Eine Veröffentlichung der Vorlagen auf der homepage der Stadt Güglingen ist aus datenschutzrechtlichen Gründen leider nicht möglich.

     

    Protokoll

     

    STR. Knecht verlässt die Sitzung um 20.25 Uhr

     

     

    Bausachen

     

    a) Lailenweg 2, Güglingen-Eibensbach

    - Errichtung einer Geräte-Lagerhalle

         

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 189/2017, übergeben zur Sitzung des Gemeinderates am 21.11.2017.

     

    Aus Sicht von STR. Xander spricht grundsätzlich nichts gegen den Antrag. Jedoch werde der Grenzabstand nicht eingehalten. Dies sei zwar im jetzigen Fall nicht maßgeblich, da beide Grundstücke demselben Eigentümer gehören. Er gibt jedoch zu bedenken, was geschehe, wenn sich die Eigentumsverhältnisse ändern sollten. Herr Gohm teilt mit, dies werde durch das Landratsamt in der Regel mit einer Baulast geregelt.

     

    Herr Gohm weist auf eine Korrektur im Beschlussantrag (Nr. 3) hin. Da sich die Fläche nicht mehr im Innenbereich, sondern im Außenbereich befinde, werde das Einvernehmen richtigerweise in Bezug auf § 35 Abs. 2 BauGB erteilt.

     

     

    BM Heckmann stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

     

    1. Die Stadt Güglingen stimmt dem Bauantrag zur Errichtung einer Geräte-Lagerhalle auf dem Flst. Nr. 372, Lailenweg 2 in Eibensbach zu.
    2. Der Unterschreitung des Grenzabstandes zu Flurstück Nr. 373 wird zugestimmt.
    3. Das Einvernehmen der Stadt Güglingen wird in Bezug auf § 35 Abs. 2 BauGB erteilt.
    4. Grundlage bilden die Planunterlagen des Dipl. Ing. Willi Petersik, Mossautal/Odw. vom 06.11.2017

     

    Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

     

     

     

    b) Karl-Heim-Straße 3 Güglingen-Frauenzimmern

    - Neubau Carport, Überdachung bestehende Garage

        

    STRin Suchanek-Henrich erklärt sich für befangen.

     

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 202/2017, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    Bezüglich der im Beschlussantrag vorgeschlagenen Ablehnung der Eindeckung mit Trapezblech merkt STR. Ernst an, eine Eindeckung mit Ziegel sei bei einer Dachneigung von 8 Grad technisch nicht umsetzbar. Er könne sich eine Eindeckung in Blechoptik optisch vorstellen und dies entspräche eher dem ursprünglich beantragten Trapezblech. Herr Gohm entgegnet, die Verwaltung habe sich mit ihrem Vorschlag am Bebauungsplan orientiert. STR. Ernst weist darauf hin, eine Ziegeleindeckung sei bei dieser Dachneigung nicht möglich.

     

    STR. Xander beantragt, diesen Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung zu vertagen. Um einen Überblick zu erhalten, bittet er vor einer Entscheidung um Vorlage eines Lageplans, in dem das Baufenster eingezeichnet ist. Herr Gohm erläutert, auch beim Nachbargrundstück seien Abweichungen gewährt worden. Bei diesem Vorhaben liege der Carport zur Hälfte aus dem Baufenster, die Garage befinde sich ebenfalls teilweise aus dem Baufenster. Unabhängig davon habe jedoch das Landratsamt ohnehin einen qualifizierten Lageplan beim Bauherrn angefordert. STR. Xander könne unter diesen Voraussetzungen in der heutigen Sitzung keine Entscheidung treffen und werde sich daher bei einer Abstimmung enthalten.

     

    STR. Burrer fragt, ob die Nachbarn sich mit der Überschreitung des Grenzabstandes einverstanden erklärt haben. Herr Gohm berichtet, die Nachbarn hätten ihre Bedenken geäußert und das Landratsamt werde auf die geäußerten Bedenken entsprechend reagieren. Bezüglich der Anmerkung von STR. Ernst hinsichtlich der zu geringen Dachneigung für eine Eindeckung mit Ziegeln merkt STR. Burrer an, wenn das Dach steiler gemacht würde, könnten Ziegel verwendet werden. Dann, entgegnet Herr Gohm, werde das Dach jedoch höher und es würde dadurch die maximale Höhe überschritten werden.

     

     

    BM Heckmann stellt den Antrag von STR. Xander, diesen Tagesordnungspunkt zu verschieben, zur Abstimmung.

     

    Das Gremium beschließt mit 3 Gegenstimmen (STR. Naffin, STR. Sigmund, STR. Esenwein) und 4 Enthaltungen (STRin Giebler, STR. Dr. Stark, STRin Stengel, STR. Ottenbacher) mehrheitlich, diesen Tagesordnungspunkt zu vertagen.

     

     

    STR. Xander bittet darum, einen entsprechenden Lageplan vorzulegen. Die Ergänzungen von STR. Ernst, bittet STR. Sigmund, sollten ebenso aufgenommen werden.

     

     

     

    c) Weitere

         

    Weitere Bausachen lagen nicht vor.

     

    Auf Nachfrage von STR. Xander teilt Herr Gohm mit, die Frist zur Erteilung des Einvernehmens in der Bausache "Blankenhornstraße, Eibensbach - Erstellung einer Garage" sei abgelaufen, daher habe die Verwaltung das Einvernehmen erteilt, nachdem die Bausache in der letzten Sitzung nicht mehr hatte behandelt werden können.

  • Tagesordnungspunkt 6

    Bekanntgaben

    a)       Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen

              - Vorlage Nr. 190/2017 - siehe Gemeinderatssitzung 22.11.2017

    b)       Römermuseum

              - Besucherzahlen

              - Vorlage Nr. 194/2017 - siehe Gemeinderatssitzung 22.11.2017

    c)       Weitere

              - ohne Vorlage -

     

    Protokoll

    Bekanntgaben

     

    a) Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen

          

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 190/2017, übergeben zur Sitzung des Gemeinderates am 21.11.2017.

     

    STR. Scheerle verweist auf Seite 4 der Vorlage. Die unter § 5 c genannte Information, inwieweit bereits Anmeldungen von Kindern der Erwerber der Bauplätze im Baugebiet "Herrenäcker-Baumpfad, Erweiterung" für die Kindertagesstätten vorliegen, wurde nach Einschätzung von STR. Scheerle bislang gegenüber dem Gremium nicht erteilt. Frau Koch entgegnet, sie habe das Gremium in der Sitzung vom 24. Oktober hierüber dahingehend informiert, dass Anmeldungen von Kindern der Erwerber der Bauplätze vorliegen, manche sich jedoch noch nicht gemeldet hätten. Darüber hinaus sei ohnehin nicht klar, ob die Kinder überhaupt eine Kindertagesstätte in Güglingen besuchen werden.

     

    Zur Bekanntgabe der Sitzung vom 24.10.2017 unter § 1 Personalangelegenheiten teilt Frau Koch mit, dass sich hier in der Bekanntgabe ein Fehler eingeschlichen habe. Richtigerweise müsse es heißen "Matthias Reegen".

     

    Die Beschlüsse werden dem Gremium zur positiven Kenntnisnahme bekanntgegeben.

     

    BM Heckmann informiert die Anwesenden, dass die Beschlüsse aus nichtöffentlichen Sitzungen künftig nicht nur zur Kenntnis gegeben, sondern öffentlich verlesen werden müssen.

     

     

     

    b) Römermuseum - Besucherzahlen

             

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 194/2017, übergeben zur Sitzung des Gemeinderates am 21.11.2017.

     

    Die Aufstellung der Besucherzahlen des Römermuseums werden dem Gremium zur positiven Kenntnisnahme bekanntgegeben.

     

    Zu Beginn, stellt BM Heckmann fest, habe das Römermuseum mit seiner Eröffnung große Wirkung in der regionalen und überregionalen Presse erzielt und viel bewirken können. Der Austritt aus dem Kraichgau-Stromberg-Touristikverband 2009 habe eine gewisse Problematik nach sich gezogen. Die Katharina-Kepler-Schule kooperiere derzeit relativ viel mit dem Römermuseum. Des Weiteren sei ein Sonderführungsprogramm organisiert worden.

     

    Für 2018, informiert BM Heckmann, sei eine Ausstellung zu Pflanzen in Verbindung zur Mythologie vorgesehen. Im Rahmen dieser Ausstellung solle auch zur Gärtnerei Münch eine gute Kooperation stattfinden.

     

    Für 2019 sei eine Sonderausstellung im Römermuseum und der Freifläche geplant zum Thema Gerüstbau von früher bis heute. Überregionale Aufmerksamkeit erhoffe sich BM Heckmann durch eine Ausstellung, die ab September 2018 im Martin-Gropius-Bau stattfindet.

     

    BM Heckmann berichtet, die Verwaltung habe unter anderem auch Kontakt zu Herrn Stilling aufgenommen. Herr Stilling habe jedoch mitgeteilt, von seiner Seite werden keine Ausstellung in Kooperation mit der Stadt oder dem Römermuseum geplant.

     

    Für STR. Dr. Stark ist der Rückgang der Besucherzahlen teilweise auch darauf zurückzuführen, dass keine publikumswirksame Sonderausstellungen stattgefunden haben. Zu Beginn habe er auch in zahlreichen weiter entlegenen Museen große Werbeplakate des Römermuseums wahrgenommen. Dies sei inzwischen jedoch nicht mehr der Fall. Möglicherweise könne auch versucht werden, das Römermuseum in den Newsletter der Oberrheinischen Musseen aufzunehmen. Die Werbung für das Römermuseum müsse jedenfalls verbessert werden. Seines Erachtens müssten auch die Ausgrabungen aus dem Gebiet "Langwiesen" ins Römermuseum aufgenommen werden, hierzu fehle derzeit jedoch wohl der Platz.

     

    BM Heckmann erhoffe sich auch durch die Ausstellung "Gerüstbau von früher bis heute" eine positive Wirkung. Auch an der überregionalen Werbung werde derzeit gearbeitet.

     

    Möglicherweise, regt STR. Dr. Stark an, könne auch aus den Partnerstädten eine Ausstellung gemacht werden.

     

    STR. Xander merkt an, Sonderausstellungen müssten nicht nur angedacht, sondern auch umgesetzt werden.

     

    Für STR. Gutbrod wäre es vordergründig, die Präsentation nach außen zu verbessern. Die Stadt müsse mit dem "Pfund" Römermuseum wuchern und dürfe dies nicht vernachlässigen.

     

    STR. Esenwein stellt klar, die Vorarbeiten und die Einweihung der Panoramawand habe für Herrn De Gennaro keinen unerheblichen Aufwand nach sich gezogen und er sei hier langezeit gebunden gewesen. Nach Einschätzung von STR. Esenwein wäre es Herrn De Gennaro während dieser Zeit gar nicht möglich gewesen, parallel eine Sonderausstellung durchzuführen. Hierzu merkt STR. Xander an, die letzte Sonderausstellung hätte jedoch bereits vor 2 Jahren stattfinden sollen.

     

     

     

    c) Weitere

     

    Weitere Bekanntgaben lagen nicht vor.

  • Tagesordnungspunkt 7

    Verschiedenes

    - ohne Vorlage -

     

    Protokoll

    1. Ortsumfahrung Pfaffenhofen - Güglingen

     

    STR. Scheerle bittet um Information zum aktuellen Stand bezüglich der Ortsumfahrung Güglingen-Pfaffenhofen.

     

    BM Heckmann teilt mit, am 16.1.2018 finde eine gemeinsame Besprechung mit den Eigentümern und Pächtern der betreffenden Grundstücke in Güglingen und Pfaffenhofen statt. Ursprünglicher Gedanke sei gewesen, auch die Vertreterinnen und Vertreter des Gemeinderates zu dieser Besprechung einzuladen. BM Heckmann habe sich jedoch inzwischen mit BM Böhringer darauf verständigt, nur die Eigentümer und Pächter einzuladen. Das Gremium werde jedoch entweder per Rundmail oder aber in der Sitzung am 23.1.2018 über die Besprechung informiert.

     

    Auf Nachfrage von STR. Esenwein teilt mit, neben BM Böhringer und ihm werden auch Vertreter des Regierungspräsidiums an der Besprechung teilnehmen.

     

    Darüber hinaus informiert BM Heckmann, die Stadt werde im Grunderwerb nun doch unterstützend tätig werden können. Der Grunderwerb werde nicht wie ursprünglich vorgesehen ausschließlich durch eine externe Firma durchgeführt. Es sei auch Wunsch des Verkehrsministeriums, dass die Sache in Güglingen und Pfaffenhofen möglichst bald abgeschlossen werden könne.

     

    STR. Esenwein berichtet, er habe sich mit einem Schreiben an einen Landtagsabgeordneten gewandt und ihn darum gebeten, die Fragen des Grunderwerbs dahingehend zu bringen, dass auch das Gremium entsprechend informiert werde. Es sei jedoch durchaus das Anliegen von STR. Esenwein gewesen, dass auch Vertreter des Gemeinderates (bsp. Fraktionssprecher) mit anwesend sind, wenn das Regierungspräsidium zu einer Besprechung vor Ort kommt. Auch von Seiten des Gemeinderates gebe es einige bislang ungeklärte Fragen, die er gerne den Vertretern des Regierungspräsidiums stellen würde. Aus diesem Grund bitte er darum, zumindest die Fraktionssprecher zu diesem Termin zuzulassen.

     

    BM Heckmann erläutert, die Problematik bestehe hierin jedoch, dass dadurch eine eigentlich nichtöffentliche Veranstaltung (aufgrund des Themas Grundstückserwerb) öffentlich gemacht würde. BM Heckmann schlägt jedoch vor, alternativ zeitnah im Januar einen Termin mit den Fraktionssprechern im Regierungspräsidium - mit Frau Dr. Stöckle - anzuberaumen. Dies sei mit ihr auch so besprochen.

     

     

     

    2. Bushaltestelle Schulzentrum / Weinsteige:

     

    STR. Sigmund interessiert, ob bzw. wann die Überdachungen an der Bushaltestelle angebracht werden. Herr Gohm teilt mit, diese werden noch angebracht. Auf Nachfrage von STR. Esenwein informiert Herr Gohm, die Überdachung sei von Anfang an geplant gewesen, die Umsetzung sei jedoch nicht rechtzeitig erfolgt. STR. Esenwein meint, ob hier möglicherweise ein Planungsfehler des Planers vorliege und dies mit Mehrkosten verbunden sei. Herr Gohm teilt mit, der Zusatzaufwand liege darin, das Pflaster herauszunehmen und dies wieder zu verlegen.

     

    Auf Nachfrage von STR. Esenwein erklärt Herr Gohm, die Entwässerung erfolge über die Pflanzbeete. Des Weiteren informiert Herr Gohm auf Nachfrage, die Aufbauten des Maienfestes wurde berücksichtigt.

     

     

     

    3. Kreisumlage:

     

    Auf Nachfrage von STR. Gutbrod teilt BM Heckmann mit, er habe noch keinen schriftlichen Bescheid des Landratsamtes über die Zurückweisung des Widerspruchs. 

     

     

     

    4. Schwimmunterricht KKS:

     

    BM Heckmann berichtet, es sei erfreulicherweise gelungen, ab dem kommenden Jahr Schwimmunterricht für die Schüler der KKS in Kooperation mit dem Hallenbad Bretten anbieten zu können.

     

    STR. Jesser fragt, warum hierzu nicht auch das Freibad in Güglingen genutzt werden könne. BM Heckmann erläutert, für den Schwimmunterricht würden ausgebildete Schwimmlehrer benötigt. Von Lehrern könne dies nicht übernommen werden.

     

    STR. Bosler interessiert, wie die praktische Umsetzung dann erfolge. BM Heckmann informiert, es hätten sich private Sponsoren gefunden, die Geld für Busse gespendet haben. Der Schwimmunterricht werde im Blockunterricht stattfinden.

     

     

     

    5. Pflasterung Adlereck / Reinigung:

     

    STR. Ottenbacher wurde von Bürgern auf den schlechten und unebenen Pflasterbelag am Adlereck und vor der Reinigung angesprochen. Herr Gohm teilt mit, dies sei öffentliche Fläche. Ihm seien derartige Meldungen nicht bekannt, die Verwaltung werde dies jedoch prüfen.

     

     

     

    6. Ampelanlage Kleingartacher Straße:

     

    STR. Gutbrod erinnert, es sei vereinbart, dass mit der Verlegung der Ampelanlage in der Kleingartacher Straße auf Höhe des Ausgangs der Realschule eine Barriere angebracht werde. Dies sei bislang noch nicht geschehen. Herr Gohm sagt zu, dies werde noch angebrahct.

     

    STR. Naffin ist aufgefallen, dass die Ampel in sehr unregelmäßigen Abständen auf rot schalte - auch ohne vermeintlichen Auslöser. Die Verwaltung sagt zu, dies zu überprüfen.

     

     

     

    7. Ortsdurchfahrt Frauenzimmern:

     

    STR. Barth berichtet, die Schächte entlang der Ortsdurchfahrt Frauenzimmern seien zum Teil sehr abgesackt. Herr Gohm berichtet, die verkehrsrechtliche Anordnung für die Firma Amos sei erlassen und beginne ab 13.12.2017 zur Reparatur. Auf Nachfrage von STR. Barth teilt Herr Gohm mit, die Ursache sei nicht bekannt.

     

    Die nicht mehr benötigten Schächte, berichtet STR. Xander, wurden erst mit dem Schlussbelag gefüllt und nicht bereits mit dem Unterbau. Er fragt, ob dies im Protokoll festgehalten wurde, da der Beton andere Setzungen habe als die Verfüllungen des Unterbaus. Herr Gohm teilt mit, dies sei im Protokoll festgehalten.

     

     

     

    8. Neubau Familienzentrum:

     

    BM Heckmann informiert, die GU-Ausschreibung könne wie beschlossen durchgeführt werden. Mit Herrn Kürschner und den Ingenieurbüros sei besprochen worden, die Leistungsphasen 5-9 nicht mit den vollen Prozentpunkten zu beauftragen. Dies sei nicht zuschussschädlich.

     

    Auch wenn dies rechtlich möglich ist, gibt STR. Esenwein zu bedenken, woher man annehme, dass dies die günstigere Alternative ist und dass überhaupt ein GU gefunden werde. BM Heckmann stellt klar, das Gremium habe einen entsprechenden lautenden Beschluss gefasst. Es könne nun nicht in Einzelgewerken ausgeschrieben werden. Die Vergleichssumme der beiden Alternativen erhalte man letztendlich nur durch Ausschreibungen. Der Beschluss bestehe jedoch, eine GU-Ausschreibung durchzuführen und dies müsse nun umgesetzt werden.

     

    STRin Suchanek-Henrich interessiert, wie weit die Planungen voran geschritten sind und ob bereits Fachingenieure eingebunden seien bzw. wie weit das Baugesuch vorangeschritten ist. Das Gremium habe noch keine abschließende Planung vorliegen und es sei kein Ausschuss gegründet worden. Herr Gohm entgegnet, die abschließende Planung sei beschlossen worden. Aus den Besprechungen mit den Nutzern seien Anpassungen vorgenommen worden und das Gremium habe die Planung so beschlossen. Lediglich die Frage der GU-Ausschreibung sei noch offen gewesen. Parallel hierzu finden Gespräche mit den Ingenieuren statt.

     

    Auf Nachfrage von STRin Suchanek-Henrich teilt Herr Gohm mit, das Baugesuch solle im Januar eingereicht werden.

     

    STR. Scheerle erinnert, die Verwaltung sei beauftragt worden zu prüfen, ob eine Verlegung des Gebäudes um 3 Meter in Richtung Süden möglich sei. Herr Gohm erklärt, dies sei möglich, das Gebäude sei ein Stück in Richtung Süden und Westen verschoben worden.

     

    Aus Sicht von STR. Esenwein ist die Anzahl der Parkplätze recht knapp bemessen. Wenn nun eine GU-Ausschreibung erfolge, bittet STR. Esenwein darum, darauf Wert zu legen, dass die Arbeiter auf der Baustelle eine entsprechende Entlohnung erhalten und keine Sub-Sub-Unternehmer beschäftigt werden. Herr Gohm erläutert, bei Ausschreibungen müssten etliche Nachweise erbracht werden. Hundertprozentig verhindert werden könne dies dadurch aber natürlich nicht.

     

    STR. Xander bittet um Vorlage einer akutellen Kostenschätzung. Die letzte Schätzung für die Kostengruppen 300-600 habe sich auf 3,8 Mio. Euro belaufen. Unter Berücksichtigung der Nebenkosten komme man auf ca. 4,5 Mio. Euro. Herr Behringer habe zuletzt jedoch eine Summe in Höhe von 4,9 Mio. Euro genannt. STR. Xander bittet daher darum, eine aktuelle Kostenschätzung zur Verfügung zu stellen.