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Nachrichten (Archiv)

Alle aktuellen Nachrichten rund um Güglingen und das Zabergäu

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Nachrichten | 28.06.2018 – 18.07.2018

Berichte aus der Gemeinderatssitzung 19.06.2018

TOP 1

 

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Kippelberg-Nord,

1.   Änderung“, Gemarkung Güglingen

 

Der Gemeinderat hat sich entschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kippelberg-Nord, 1. Änderung“ in Güglingen durchzuführen, um den  Grundstücksbesitzern mehr Freiheiten in der Gestaltung zu lassen und somit auch flexiblere Bauformen in diesem Gebiet zu ermöglichen. Der Bebauungsplan wurde in der Zeit von 12.03.2018 bis 12.04.2018 öffentliche ausgelegt und in der Sitzung am 19. Juni 2018 die eingegangenen Anregungen abgewogen.

Matthias Käser vom Vermessungsbüro Käser erläuterte in der Sitzung kurz die wichtigsten  Stellungnahmen.

Von Seiten der Bürgerunion kam die Anregung, dass die Artenempfehlung zur Bepflanzung verbindlich sein sollte, um zu vermeiden, dass nur Gehölze gepflanzt werden, die beispielsweise für Insekten nutzlos sind. Der dazu formulierte Änderungsvorschlag wurde aber mehrheitlich abgelehnt, sodass die Abwägungen der eingegangenen Anregungen entsprechend der Stellungnahme der Verwaltung beschlossen wurden und die Satzung entsprechend beschlossen wurde.

 

Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplanverfahren „Kippelberg-Nord, 1. Änderung“, Güglingen
Aufstellung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB

Satzungsbeschluss

 

 

Der Gemeinderat der Stadt Güglingen hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 19. Juni 2018 den Bebauungsplan „Kippelberg-Nord, 1. Änderung“ und die zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit bekanntgemacht. Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften treten mit dieser Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften werden mit der Begründung zu jedermanns kostenloser Einsicht während der Dienststunden bei der Stadt Güglingen, Rathaus, Stadtbauamt, Marktstr. 19/21, bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen kostenlos Auskunft gegeben.
Unbeachtlich werden
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 – 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 1 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des vorstehenden Bebauungsplans gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung oder den Mangel begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.
Soweit der Bebauungsplan unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden Württemberg (GemO) oder von solchen aufgrund der GemO zustande gekommen ist, gilt er ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen (§ 4 Abs. 4 Satz 1 GemO). Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung des Bebauungsplans verletzt worden sind (§ 4 Abs. 2 Nr. 1 GemO), der Bürgermeister dem Satzungsbeschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist (§ 4 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 GemO).
Ist eine Verletzung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 GemO geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 12, Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4 BauGB über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Güglingen, den 29.06.2018
gez. Heckmann
Bürgermeister

 

TOP 2

 

Realschule Güglingen

Lieferung von IT-Komponenten – Vergabe

 

In der Sitzung am 8. Mai wurde vom Gemeinderat beschlossen, die Computerräume der Realschule aufzurüsten. Dafür sollen 95 neue Computer angeschafft werden. Die Lieferung der Komponenten wurde ausgeschrieben und es gingen drei Angebote ein.  Nach Auswertung der Angebote durch das Büro GCL-IT GRÖZINGER Computer Lösungen GmbH aus Kirchheim/Neckar war die  Fa. DSG IT –Systemhaus Dieter Gallert aus Besigheim mit einem Angebot von 72.302,02 € brutto der günstigste Bieter. Veranschlagt wurden sogar 99.000,00 €

In der Gemeinderatsitzung am 19. Juni 2018 wurde die Lieferung der Hardware an die oben genannte Firma vergeben. Die Lieferung und Aufstellung der Computer soll noch vor den Sommerferien erfolgen.

 

TOP 3

 

Erweiterung Kindergarten Gottlieb-Luz und Familienzentrum

– Festlegung Heizungskonzept und aktueller Planungsstand

 

Beim Beschluss der  Entwurfsplanung zum Neubau, in dem das neue FIZ sowie Räume des Kindergarten Gottlieb-Luz Platz finden, wurde beschlossen, zu prüfen, ob eine Grundwasserwärmepumpe für die Beheizung des Gebäudes möglich ist.

Diese Möglichkeit wurde mit der Firma Geotechnik Südwest nun näher untersucht und von Herr Frey in der Sitzung am 19. Juni 2018 vorgestellt: Aufgrund der vorliegenden hydrogeologischen Verhältnisse könne für die geplante Grundwassererschließung zur Wärmenutzung keine eindeutige Aussage getroffen werden. Die Wahrscheinlichkeit im Bereich des Bauvorhabens Grundwasser zu erschließen, sei aber sehr hoch, so Frey. Es wird empfohlen, zunächst einen Entnahmebrunnen zu bohren, um zu sehen ob die gewünschte Mindestergiebigkeit von Q 3,0 l/s erreicht wird. Bei ausreichender Ergiebigkeit des Entnahmebrunnens kann anschließend mit der Bohrung und dem Ausbau des Versickerungsbrunnens begonnen werden.

Im Gemeinderat stieß dieser Vorschlag auf ein positives Echo und man hat sich entschlossen, diesen Weg zu gehen, da eine solche Pumpe auch vom beteiligten Büro für Bauphysik als sehr sinnvoll erachtet wurde. So wurde die Firma Geotechnik Südwest aus Bietigheim für die Brunnenbohrungen zur thermische Nutzung von Grundwasser zum Angebotspreis von max. 41.650,00 € brutto beauftragt.

Zusätzlich belaufen sich die Ingenieursleistungen auf 23. 520,35 €, wofür ebenfalls die Firma Geotechnik Südwest beauftragt wurde.  

Das Risiko, dass durch die Bohrungen Gefahren entstehen könnten, sei nicht gegeben, konnte Herr Frey entgegen der geäußerten Bedenken von Seiten des Gemeinderats beruhigen.

Sobald die Beheizungsart des Gebäudes feststeht, kann auch der Bauantrag beim Landratsamt Heilbronn eingereicht werden.

In den vergangenen Monaten wurden zudem die Planungen mit den Fachplanern Statik, Brandschutz, Bauphysik, Elektro und Heizung-Lüftung-Sanitär weiter vertieft.

Mit den daraus gewonnen Erkenntnissen wurden die Entwurfsplanungen an manchen Stellen angepasst. Z.B. ist im Obergeschoss eine zweiter Fluchtweg einzubauen und das Treppenaus aus Stahlbeton zu errichten, erläuterten die Architekten Kürschner und Esch, die ebenfalls in der Sitzung anwesend waren.

Vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau ist zwischenzeitlich auch die Mitteilung eingegangen, dass der Neubau Kindergarten mit Familienzentrum in Höhe von 1.236 Mio. € gefördert wird.

 

TOP 4

 

Nahwärmeversorgung Herrenäcker-Baumpfad Erweiterung der Heizzentrale

Vergabe Elektrotechnik und Photovoltaikanlage

 

Im Februar 2017 wurde beschlossen,die Errichtung und den Betrieb einer Photovoltaikanlage auf der Dachfläche zum Erweiterungsgebäude Kindergarten Herrenäcker-Baumfpad nicht an die Bürger-Energie-Zabergäu zu vergeben. Es wurde stattdessen einstimmig der Beschluss gefasst, die Errichtung und den Betrieb der Photovoltaikanlage in Regie der Stadt Güglingen auszuführen.

 

Die erforderlichen Arbeiten wurden nun von Seiten der Stadt Güglingen im Zuge der Erweiterung Blockheizkraftwerk Herrenäcker beschränkt mit ausgeschrieben.

 

Sieben Firmen waren zur Angebotsunterbreitung aufgefordert und bis zur Submission am 24.05.2018 sind drei Angebote eingegangen.

Die Firma Gronover hat zusätzlich zu ihrem Hauptangebot ein Nebenangebot abgegeben, das für den Bereich der PV-Anlage gewertet werden kann und den technischen Angaben des Hauptangebotes entspricht.

Nach Prüfung und Wertung der Angebote durch das Ing.-Büro IBS wird die Vergabeempfehlung ausgesprochen, das Nebenangebot der Fa. Gronover zum Angebotspreis von 81.408,66 € brutto anzunehmen. Dieser Empfehlung stimmte der Gemeinderat in seiner Sitzung am 19. Juni 2018 zu.

 

TOP 5

 

Erweiterung Kindergarten und Heizzentrale Herrenäcker-Baumpfad

Vergaben

 

Zur Erweiterung des Kindergartens wurden im Frühjahr vom Gemeinderat die Baubeschlüsse getroffen und nach und nach die Gewerke vergeben.

Die dritte Ausschreibungsrunde erfolgte im Mai, sodass in der Sitzung am 19. Juni 2018 nun folgende Gewerke nach den Vorschlägen der Fachbüros vergeben werden konnten:

Gewerk 1 Fliesenarbeiten an die Fa. Konz + Schäfer aus Leinfelden zu einem Angebotspreis von 23.152,14 €

Gewerk 2 Bodenbelagsarbeiten an die Fa. Lang Objekt GmbH aus Michelfeld zum Angebotspreis von 26.834,75 €

Gewerk 3 Maler-/Tapezierarbeiten Fa. Kappler aus Nordheim zum Angebotspreis

21.471,17 €

Gewerk 4 Trockenbauarbeiten an die Fa. Stego Projektbau GmbHaus Gomaringen zum Angebotspreis von 62.238,55 €

 

Mit den Angeboten könne man sehr zufrieden sein, so die anwesende Architektin Annette Becker-Huschka. Wir haben mehr Angebote als erwartet bekommen und liegen bei nahezu allen Gewerken sogar unter der Kalkulation des Kostenrahmens.

Auch die Budgetentwicklung insgesamt sei sehr positiv, sodass zu erwarten sei, unter dem geplanten Budget abzuschließen.

Weniger erfreulich sei die hingegen die Terminentwicklung. Die drei Wochen Rückstand, die im Januar auf Grund der Witterung entstanden sind, konnten nicht reingeholt werden und wegen Problemen mit dem Fensterbauer sind die Arbeiten inzwischen fünf Wochen im Verzug. Dennoch ist Becker-Huschka zuversichtlich, dass nächste Woche der Estrich aufgebracht werden und der Kindergarten dann nach dem Sommer umziehen kann.

 

TOP 6

 

Güglinger Bürgerbus

Entscheidung über das weitere Vorgehen.

 

 

Seit Januar 2017 gibt es in Güglingen den Bürgerbus, ein Projekt, das sich damals aus einer Idee der Zukunftswerkstatt entwickelt hat.

Er wird von ehrenamtlichen Fahrern an zwei Tagen in der Woche gesteuert, um Menschen, die selbst nicht Auto fahren, kleinere Fahrten im Stadtgebiet zu ermöglichen. 

Leider blieben die Fahrgastzahlen bisher weit hinter den Erwartungen zurück. Trotz Anpassungen bei den Routen und Fahrtagen gibt es immer noch halbe Tage ohne einen einzigen Fahrgast.

Lediglich ein kleiner Personenkreis schätzt das Angebot sehr und nutzt den Bus regelmäßig. Bis Ende März wurden lediglich 700 Fahrgäste befördert, was auf eineinhalb Jahre gesehen eine sehr geringe Anzahl ist. 

Die Genehmigung für den Linienbetrieb des Bürgerbusses wurde befristete bis 30.11.2018 erteilt. Daher sollte in der Sitzung am 19. Juni 2018 entschieden werden, wie es mit dem Bus weitergeht.

Im Gemeinderat wurde lange diskutiert, ob man dem Bus noch eine Chance geben oder ihn einstellen sollte, da der Bedarf einfach zu gering sei. Auf Grund der langen Diskussion können an dieser Stelle nicht alle Statements wiedergegeben werden.

Bürgermeister Heckmann sieht die Gründe dafür, warum der Bus nicht angenommen wird, vor allem darin, dass Güglingen schon immer eine Autostadt gewesen sei und die Menschen es daher nicht gewohnt seien, die öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen. Die Hürde damit dann im Alter anzufangen, sei daher sehr groß.

Er sei sich aber sicher, dass Güglingen auf Dauer ein Mobilitätskonzept vor allem für die älteren Menschen brauche, aber dieses zumindest in Form eines Bürgerbusses bisher nicht wirklich angenommen werde.

Die Meinungen der Stadträte gingen auseinander. Markus Xander (FUW) plädierte dafür, konsequent zu sein und den Bus einzustellen, zumal das Projekt auch schon viel länger ausprobiert wurde, als ursprünglich geplant.

Die Wirtschaftlichkeit des Busses sei nicht gegeben, so Stadtrat Werner Gutbrod.  

Es gehe beim Bürgerbus grundsätzlich nicht um Wirtschaftlichkeit, argumentierte demgegenüber Markus Bosler.

Als wichtiges Angebot für Senioren sieht Ulrich Scheerle den Bus, der strikt gegen die Einstellung des Bürgerbusses ist.

Gegen die Einstellung spricht man sich auch von Seiten der Neuen Liste aus. Es sei zu früh, das Projekt sterben zu lassen, findet Frank Naffin. Man sollte erst noch überlegen, ob sich die Idee nicht weiterentwickeln lässt, so Marianne Giebler, die sich so etwas wie einen Shoppingbus vorstellen könne, der vielleicht auch auf Bestellung Runden zum  Supermarkt dreht.

Auch Joachim Esenwein (BU) spricht sich dafür aus, die Nutzung evtl. über eine App zu individualisieren und mehr Werbung für den Bus zu machen.

Neben der konkreten Frage, ob und wie es mit dem Bürgerbus weitergehen sollte,  wurde darüber hinaus diskutiert, welche Angebote vor allem für die ältere Bevölkerung sinnvoll sein könnten. So gehe es vielen älteren Menschen gar nicht darum, unbedingt mit dem Bus einkaufen gehen zu können, sondern sie haben das Bedürfnis auch einmal raus zu kommen, berichtet Bürgermeister Heckmann, der bei seinen Geburtstagsbesuchen viel in den Haushalten herumkommt.

Diesen Leuten müsse man, wenn der Bus wegfällt, helfen, so Heckmann.

Bei diesem Thema gehe es um mehr, als die bloße Frage danach, wie man den Einkauf erledigen kann.    

Eine Ehrenamtsbörse, die Menschen direkt zusammenbringt, kann sich Markus Bosler vorstellen. Dadurch könnten ältere Menschen gezielt unterstützt werden.  

 

Am Ende wurde bei einer knappen Entscheidung  mit 9 gegen 12 Stimmen entschieden, den Bürgerbus im November einzustellen. Bis dahin wird die Verwaltung eine mögliche Alternative in Sachen Mobilitätskonzept entwickeln. Was man dann mit dem Bus macht und ob er in anderer Form weitergenutzt werden kann, wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.

 

TOP 7

 

Förderung von Tagespflegepersonal

 

 

Im Herbst 2016 hat der Güglinger Gemeinderat beschlossen,

Tagespflegepersonen durch die Stadt Güglingen finanziell zu unterstützen. Diese erhalten für die Betreuung von Kindern außerhalb der Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen (Mo-Fr von 16.00 – 8.00 Uhr und am Wochenende) je Kind und Betreuungsstunde einen Zuschuss von 1 €.

 

Inzwischen ist seit der Beschlussfassung mehr als ein Jahr vergangen, daher wurde von Seiten der Verwaltung ein Resümee gezogen und mit der zuständigen Ansprechpartnerin beim Landratsamt Heilbronn Kontakt aufgenommen. Von dieser wurde mitgeteilt, dass es derzeit in Güglingen leider nur noch eine Tagespflegeperson gebe. Diese sei aktuell mit sechs Kindern ausgebucht. Die Nachfrage von Seiten der Eltern sei aber nach wie vor hoch, daher wäre eine weitere  Tagespflegeperson in Güglingen gut.

Nach der alten Beschlusslage können diese Personen aber keine Förderung der Stadt erhalten, wenn sie die Kinder z.B. zwischen 13.30 Uhr und ca. 17 Uhr betreuen. Das sei laut LRA aber die Zeit, in der vor allem die Eltern in Eibensbach eine Tagespflegeperson brauchen.

 

Es wird von Seiten der Verwaltung daher vorgeschlagen, den Beschluss dahingehend abzuändern, dass Tagespflegepersonen eine Förderung der Stadt erhalten, wenn sie Kinder außerhalb der Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen, in welcher das Kind angemeldet ist, betreuen. Ansonsten solle der Beschluss wie bisher formuliert werden.

Weiter wird vorgeschlagen, die Förderung zunächst bis Ende 2019 zu befristen. Im Herbst 2019 soll dann erneut im Gremium hierüber beraten werden und ein Resümee gezogen werden. Ggf. ist der Beschluss dann anzupassen oder zu ändern.

 

Vom Gemeinderat wurde daher in der Sitzung am 19. Juni 2018 beschlossen, ab 1. Juni befristet bis zum 31.12.2019 Tagespflegepersonen durch die Stadt Güglingen wie folgt zu unterstützen: Tagespflegepersonen erhalten eine Förderung der Stadt in Höhe von 1,00 € pro Betreuungsstunde und Kind, sofern diese Kinder außerhalb der Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen, in welcher die Kinder angemeldet sind betreut werden.

Der Zuschuss wird nur ausbezahlt, wenn die Tagespflegeperson keinen höheren Stundensatz als 4,50 € bzw. 5.50 € pro Betreuungsstunde/Kind von den Eltern verlangt.

 

TOP 8

 

Stadtwerke Güglingen

Feststellung des Jahresabschlusses 2016

 

 

Der Gemeinderat der Stadt Güglingen hat in seiner Sitzung am 19.06.2018 den Jahresabschluss der Stadtwerke Güglingen für das Wirtschaftsjahr 2016 (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) gem. §15 Eigenbetriebsgesetz; §§11 bis 13 Eigenbetriebsverordnung i.V.m. §§ 95 und 96 GemO wie folgt festgestellt:

 

Die Bilanz hat ein Volumen von 4.705.077,73 € und gliedert sich wie folgt:

 

Anlagevermögen     

Immaterielle Vermögensgegenstände                                                795,51 €

Sachanlagen                                                                             4.377.372,83 €

Finanzanlagen                                                                             122.400,00 €

 

Umlaufvermögen

Vorräte                                                                                              1.500,00 €

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände                   203.009,39 €

Aktivseite                                                                                 4.705.077,73 €

 

Die Finanzierung erfolgt über:

 

Eigenkapital

                                                                                                    

Stammkapital                                                                            2.300.000,00 €

Rücklagen                                                                                      86.423,45 €

Verlust aus Vorjahren                                                                - 379.683,27 €

Jahresverlust                                                                                - 73.608,26 €

 

Empfangene Ertragszuschüsse                                               711.260,00 €

 

Rückstellungen                                                                            20.480,00 €

 

Verbindlichkeiten                                                                    2.040.205,81 €

 

Passivseite                                                                               4.705.077,73 €

 

Der Jahresabschluss und der Jahresbericht für das Wirtschaftsjahr 2016 liegen ab Montag, 02.07.2018 bis Donnerstag 19.07.2018 – je einschließlich – während den üblichen Dienststunden beim Bürgermeisteramt Güglingen, Zimmer 106, öffentlich zur Einsichtnahme aus.

 

Stadtpflege

 

TOP 11

 

Sanierung Fliederweg in Frauenzimmern

Ermächtigung und Ausschreibung

 

Seit einigen Jahren steht die Sanierung des Fliederwegs in Frauenzimmern ganz oben auf der Prioritätenliste.

Im Haushalt für das Jahr 2018 sind für die Sanierung des Fliederwegs insgesamt

140 000 € eingeplant. Es ist vorgesehen den Unterbau der Straße tragfähig aufzubauen und neu zu asphaltieren. In diesem Zuge wird auch die Wasserleitung nebst Hausanschlussleitungen mit erneuert. Des Weiteren wird der Kanal punktuell saniert.

Die Kostenberechnung der Maßnahme wurde durch das Ing. Büro Ippich aus Brackenheim durchgeführt  und ergab ein Gesamtvolumen von 147.595,00 € brutto.

 

In der Sitzung am 19. Juni 2018 hat der Gemeinderat die Verwaltung ermächtig, die Abreiten durch das Ing. Büro Ippich ausschreiben zu lassen.

 

TOP 12

 

Bausachen

 

Zwei Bausachen wurde in der Gemeinderatsitzung am 19. Juni 2018 beschlossen:

Der Abriss und Neubau einer Garage in Eibensbach sowie dem Neubau einer Wohnung mit Garage und Carport in Güglingen.