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Nachrichten | 30.04.2018 – 30.05.2018

Kanalsanierung Weitere Vorgehensweise nach Eigenkontrollverordnung

Die kommunalen Abwasseranlagen unterliegen der Eigenkontrollverordnung, in der geregelt ist, in welchen Zeitabständen die Abwasserkanalisation auf Schadstellen untersucht werden muss.

Die letzte Untersuchung nach EKVO liegt schon länger als 15 Jahre zurück. Im Jahr 2003 wurden die letzten Sanierungsarbeiten im Kanalnetz durchgeführt.

Es ist daher vorgesehen im Jahr 2018 mit der erneuten Zustandsuntersuchung der Abwasserkanäle zu beginnen. Im Haushalt 2018 sind für Unterhaltungsarbeiten 100.000 € eingestellt.

Die Länge des Kanalnetzes und der Aufwand für die Untersuchung in den einzelnen Stadtteilen stellen sich wie folgt dar:

 

Güglingen                                                28.655 m                         168.605,00 € brutto

Frauenzimmern                                        13.030 m                           68.615,00 € brutto

Eibensbach                                                9.760 m                           58.380,00 € brutto

 

Es handelt sich hier um eine Kostenschätzung zuzüglich pausch. 5% Nebenkosten erhoben durch das Ing. Büro Ippich. In den Ansätzen ist die Reinigung und TV-Befahrung der Abwasserkanäle enthalten.

Die Auswertung und Schadensklassifizierung erfolgt durch das Ing. Büro Ippich und wird in Zustandsklassen eingeteilt, die dann den Handlungsbedarf ergeben. Da sich die Gesamtkosten auf 295.600 € summieren, ist vorgesehen, nicht alle Stadtteile gleichzeitig zu untersuchen, sondern mit dem Ortsteil Eibensbach zu beginnen und die Schadensklassifizierung abzuwarten.

In der Sitzung am 24. April wurde das Ing. Büro Ippich beauftragt, eine beschränkte Ausschreibung für den Stadtteil Eibensbach durchzuführen.