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Amtlich Güglingen

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Amtlich Güglingen

Amtlich Güglingen | 27.10.2026

Synergien nutzen, individuelle Entscheidungen behalten

Technische Betriebsführung der Wasserversorgung soll interkommunal werden

Die Kommunen im Zabergäu wollen die technische Betriebsführung ihrer Wasserversorgung künftig gemeinsam organisieren. Der Güglinger Gemeinderat hat die Verwaltung ermächtigt, eine entsprechende Absichtserklärung abzuschließen. Geplant ist, die bestehende LWR Rohrnetzbau GmbH zu übernehmen und als gemeinsame kommunale Gesellschaft weiterzuführen. Beteiligen sollen sich Brackenheim, Güglingen, Pfaffenhofen, Zaberfeld und der Zweckverband Wirtschaftsförderung Zabergäu. Auch eine Beteiligung des Zweckverbands Obere Zabergäugruppe ist möglich.

Dauerhafte Lösung notwendig

Das Unternehmen Wasserversorgungstechnik Uwe Kenngott übernimmt seit vielen Jahren Aufgaben der technischen Betriebsführung für die Kommunen Brackenheim, Güglingen, Pfaffenhofen und Zaberfeld sowie für die beteiligten Zweckverbände. Er ist ebenso für die technische Betriebsführung in Cleebronn zuständig, die Gemeinde hat aber kein Interesse an einer interkommunalen Betriebsführung. Darüber hinaus erledigt die LWR Rohrnetzbau GmbH, bei der Uwe Kenngott alleiniger Gesellschafter ist, für die Kommunen Bauaufträge im Rohrnetzbau, vor allem für die Wasserversorgung. Altersbedingt möchte sich Uwe Kenngott in naher Zeit aus seinen Firmen zurückziehen. Es braucht also eine dauerhafte und zuverlässige Lösung für eine funktionsfähige Trinkwasserversorgung.

Mehrere Optionen möglich

Generell gibt es drei Optionen. Jede Kommune könnte für sich mit eigenem qualifiziertem Personal für die Wasserversorgung zuständig sein. Mangels Synergien ist das eher unwirtschaftlich und birgt in Zeiten des Fachkräftemangels auch Probleme. Die zweite Option wäre, dass jede Kommune die technische Betriebsführung ausschreibt, was teilweise europaweit geschehen müsste. Damit würden die Kommunen an Einfluss verlieren, zudem würden häufig höhere Kosten entstehen.

Bleibt als dritte Option die gemeinsame Betriebsführung: entweder über einen Zweckverband oder ein privatrechtliches Unternehmen, das neu gegründet oder übernommen wird. Nach zahlreichen Gesprächen zwischen den Kommunen sowie mit Fachleuten und der Kommunalaufsicht erwies sich eine gemeinsame kommunale Gesellschaft als beste Lösung. Die Kommunen behalten damit Einfluss auf die technische Betriebsführung und können wirtschaftliche Vorteile nutzen. Auch das vorhandene Personal und dessen Fachwissen lassen sich übernehmen. Jede Kommune bleibt weiterhin für ihre Wasserversorgung verantwortlich und kann darüber selbst entscheiden. Eine engere Zusammenarbeit zu einem späteren Zeitpunkt bleibt möglich.

Wissen und Aufträge bleiben erhalten

Uwe Kenngott will sein Einzelunternehmen zunächst in die bereits bestehende LWR Rohrnetzbau GmbH einbringen. Dabei gehen auch die Arbeitsverhältnisse und die bestehenden Verträge auf die GmbH über. Anschließend soll die Gesellschaft von den Kommunen übernommen werden. Nach dem geplanten Modell könnten die Kommunen die technische Betriebsführung künftig ohne erneute Ausschreibung an die gemeinsame Gesellschaft vergeben. Kenngott hat sich außerdem bereit erklärt, das Unternehmen noch eine Zeit lang zu unterstützen und sein Wissen weiterzugeben.

Kommunen bleiben Eigentümer der Anlagen

Die kommunalen Beteiligten bleiben Träger ihrer jeweiligen Wasserversorgung und Eigentümer der damit verbundenen Anlagen. Nur die operativ technischen Tätigkeiten werden gebündelt. Das Unternehmen soll langfristig zu 100 Prozent kommunal bleiben und ganz überwiegend für die Beteiligten tätig sein, so dass auch hier keine Ausschreibungen notwendig sind. Die laufenden Kosten für die technische Betriebsführung könnten zunächst deutlich steigen. Das wäre laut Verwaltung allerdings auch bei einer Vergabe an einen neuen Dienstleister zu erwarten. Beim Bau und bei der Erneuerung von Wasserleitungen rechnet die Verwaltung dagegen mit deutlichen Einsparungen. Die gemeinsame Gesellschaft könnte diese Arbeiten künftig zum Selbstkostenpreis übernehmen.

Nach derzeitigem Stand wird für die Übernahme mit einem Gesamtkaufpreis zwischen 400.000 und 500.000 Euro gerechnet. Der endgültige Preis und die Beteiligungsverhältnisse müssen noch ausgehandelt werden. Die Absichtserklärung verpflichtet weder die Kommunen zum Kauf noch Uwe Kenngott zum Verkauf. Anfang 2027 sollen die zuständigen Gremien über die Umsetzung beraten.