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Amtlich Güglingen

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Amtlich Güglingen | 27.10.2026

Güglingen ordnet Kinderbetreuung neu

Gemeinderat beschließt Änderungen in drei Kindertageseinrichtungen – Stadt will Angebote besser auf den Bedarf abstimmen und Personalkosten senken

Für Familien muss die Kinderbetreuung verlässlich sein, für die Stadt auf Dauer finanzierbar. Deshalb ordnet Güglingen die Betreuungsangebote in drei Einrichtungen neu. Der Gemeinderat hat Änderungen für die Heigelinsmühle, das Seebrückle und Herrenäcker beschlossen. Ziel ist, die Betreuungsangebote besser auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Familien abzustimmen und den Einsatz des Personals verlässlicher und effizienter zu organisieren. Wann die neuen Regelungen gelten, steht noch nicht fest.

Neue Betreuungszeiten in drei Einrichtungen

Die Kindertageseinrichtung Heigelinsmühle wird künftig ausschließlich Ganztagsbetreuung anbieten. Die Öffnungszeiten bleiben mit 6.30 bis 16.30 Uhr unverändert. Bisher bietet die Einrichtung auch Plätze mit verkürzter Betreuungszeit an. Künftig richtet sie sich ganz auf Familien aus, die eine ganztägige Betreuung benötigen.

Im Seebrückle können Eltern ihre Kinder künftig bereits um 6.30 Uhr statt bisher um 7.30 Uhr bringen. Dafür endet die reguläre Betreuung um 12.30 Uhr und damit eine Stunde früher als bisher. Für Familien, die eine Betreuung am Nachmittag benötigen, ist ein ergänzendes Angebot durch Tagesmütter vorgesehen. Wie dieses im Einzelnen organisiert wird, muss die Stadt noch klären.

In der Kindertageseinrichtung Herrenäcker ändern sich ebenfalls die Betreuungszeiten. Die Einrichtung öffnet eine halbe Stunde früher als bisher und damit bereits um 07:00 Uhr, bietet aber künftig eine flexibilisierte Betreuung bis 14.30 Uhr an. Die bisherige Ganztagsbetreuung bis 16 Uhr entfällt.

In den übrigen fünf Einrichtungen bleiben die Öffnungszeiten unverändert.

Betreuungsplätze besser nutzen

Güglingen verfügt über insgesamt 359 Betreuungsplätze in acht Einrichtungen. Davon sind derzeit 317 belegt. Die Auslastung liegt damit bei 88 Prozent, unterscheidet sich zwischen den Einrichtungen allerdings erheblich. Während beispielsweise die Heigelinsmühle vollständig belegt ist, werden im Seebrückle derzeit nur 23 der 44 Plätze genutzt.

Freie Plätze bedeuten allerdings nicht automatisch, dass sie den Familien auch helfen. Entscheidend ist unter anderem, ob der Standort, die Betreuungszeiten und das Angebot für das Alter des Kindes passen. Bislang bieten mehrere Einrichtungen nahezu identische Öffnungszeiten. Gleichzeitig benötigen manche Familien eine besonders frühe Betreuung am Morgen, andere sind auf längere Betreuungszeiten am Nachmittag angewiesen.

Auch die Anforderungen an die pädagogischen Fachkräfte sind gestiegen. Immer mehr Kinder benötigen individuelle Unterstützung. Hinzu kommen krankheitsbedingte Ausfälle, die den Betrieb der Einrichtungen erschweren. Mit der Neuordnung will die Stadt die vorhandenen Plätze besser nutzen und das Personal gleichmäßiger einsetzen.

Verlässliche Betreuung bleibt das Ziel

Der Stadt ist bewusst, wie wichtig eine gute und vor allem verlässliche Kinderbetreuung für die Familien ist. Eltern müssen Beruf und Familienleben miteinander vereinbaren und ihren Alltag planen können. Änderungen der Betreuungszeiten können deshalb erhebliche Auswirkungen haben.

„Viele Eltern sind darauf angewiesen, dass ihre Kinder zu festen Zeiten gut betreut werden. Wir wissen, welche Bedeutung das für die Familien hat“, betont Bürgermeister Michael Tauch. „Deshalb werden wir sorgfältig prüfen, wie sich die beschlossenen Änderungen umsetzen lassen und welche Übergangsregelungen notwendig sind.“

Die Stadt Güglingen wendet jährlich rund 5,8 Millionen Euro für die Kinderbetreuung auf. Das Geld ist aus Sicht der Stadt gut investiert. Sie muss aber ihre finanziellen Mittel verantwortungsvoll einsetzen. Im Kindergartenjahr 2026/2027 sollen rund 282.000 Euro an Personalkosten eingespart werden. Dies geschieht ausschließlich durch natürliche Personalfluktuation. Betriebsbedingte Kündigungen sind nicht vorgesehen. Zudem reduziert die Stadt den Umfang der Vertretungskräfte von 150 auf 100 Prozent einer Vollzeitstelle. Diese werden auf zwei Beschäftigte verteilt.

Umsetzung wird gemeinsam vorbereitet

Mit dem Gemeinderatsbeschluss stehen die künftigen Betreuungsmodelle fest. Nun muss die Stadt klären, wann die Änderungen beginnen und wie sie umgesetzt werden. Dazu gehören auch mögliche Übergangsregelungen und der Umgang mit bestehenden Betreuungsverhältnissen.

Die Stadt bezieht die Einrichtungsleitungen, den Elternbeirat und weitere Beteiligte in die Planungen ein. Auch die zuständigen Fachstellen müssen eingebunden werden. Die betroffenen Familien werden über die nächsten Schritte informiert, sobald konkrete Ergebnisse vorliegen.