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Amtlich Güglingen

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Amtlich Güglingen

Amtlich Güglingen | 26.10.2026

Geldstrafen bei Verstößen mit E-Scootern

Unser Güglinger Vollzugsdienst hat kürzlich in Güglinger Straße in Eibensbach zwei Personen auf einem E-Scooter angehalten. Der E-Scooter hatte weder Kennzeichen noch Licht (siehe Foto). Später wurde ein weiterer E-Scooter-Fahrer ohne Licht angehalten. Auch für E-Scooter gibt es klare Regelungen und Strafen:

Fahren ohne Pflichtversicherung (ohne Versicherungskennzeichen) nach dem Pflichtversicherungsgesetz ist eine Straftat): Dieses Vergehen wird mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet.

Zu zweit auf dem E-Scooter: 10 Euro Verwarnungsgeld, ab März 2027 steigt dieser Betrag auf 25 Euro.

Ohne vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen (oder bei Dunkelheit ohne Licht): 20 Euro Bußgeld.

Stadt und Polizei behalten die Situation in Güglingen im Blick. Dabei geht es um konkretes Fehlverhalten. Wo andere gefährdet oder erheblich gestört werden, muss konsequent reagiert werden.