Amtlich Güglingen | 30.09.2026
Das Landratsamt Heilbronn verlängert die Allgemeinverfügung, die die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern einschränkt, bis zum 31. Oktober 2026. Grund hierfür sind die anhaltende Trockenheit und weiterhin niedrige Wasserstände.
Die Wasserstände zahlreicher Gewässer im Landkreis Heilbronn liegen weiterhin auf einem sehr niedrigen Niveau. Auch die Niederschläge der vergangenen Wochen haben bislang nicht ausgereicht, um die Wasser- und Grundwasserstände nachhaltig zu verbessern. Eine nachhaltige Entspannung der Situation ist derzeit nicht absehbar, zumal nach den aktuellen Wetterprognosen kurzfristig nicht mit ausreichenden Niederschlägen zu rechnen ist.
Da die Grundwasserneubildung überwiegend durch Herbst- und Winterniederschläge erfolgt, ist unter normalen Bedingungen erst im weiteren Jahresverlauf mit einer Entspannung zu rechnen. An jeder dritten Messstelle im Land liegen die aktuellen Verhältnisse unter den bisherigen September-Niedrigstwerten der vergangenen 30 Jahre. An mehr als 10 Prozent der Messstellen bewegen sich die Grundwasserstände mittlerweile auf historisch niedrigem Niveau, unter anderem hauptsächlich im Bereich des Neckarbeckens. Da bereits ein erhebliches Niederschlagsdefizit vorliegt und die Herbstniederschläge bisher unterdurchschnittlich ausfallen, ist davon auszugehen, dass das Wasserdargebot weiter zurückgeht.
Einhaltung der Regeln leistet wichtigen Beitrag zum Gewässerschutz
Das Landratsamt Heilbronn bittet alle Bürgerinnen und Bürger sowie die betroffenen Betriebe um Verständnis für die weiterhin geltenden Einschränkungen. Durch die Einhaltung der Regelungen und einen sparsamen Umgang mit Wasser leisten alle einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Gewässer und ihrer vielfältigen Lebensgemeinschaften.
Angesichts des fortschreitenden Klimawandels gewinnt ein bewusster und vorausschauender Umgang mit der Ressource Wasser zunehmend an Bedeutung. Niederschlagswasser sollte – sofern möglich – in regenreichen Zeiten gesammelt und beispielsweise in Zisternen oder Teichen gespeichert werden, um es während trockener Perioden nutzen zu können. Ist eine Speicherung nicht möglich, kann die Versickerung des Niederschlagswassers dazu beitragen, die Grundwasserneubildung zu unterstützen.
Die Allgemeinverfügung und ihre Änderung können auf der Internetseite des Landratsamts Heilbronn unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ eingesehen werden: https://www.landkreis-heilbronn.de/amtliche-bekanntmachungen.9861.htm
Weitere Informationen und die Beantwortung zu öfters aufkommenden Fragen hinsichtlich der Regelungen der Allgemeinverfügung und deren Änderung enthält das FAQ, welches unter der Rubrik „Gewässer und Hochwasserschutz“ auf der Internetseite des Landratsamtes Heilbronn eingesehen werden kann: https://www.landkreis-heilbronn.de/gewaesser-und-hochwasserschutz.867.htm
Aktuelle Informationen zur Niedrigwasserlage in Baden-Württemberg sind außerdem über das Niedrigwasser-Informationszentrum Baden-Württemberg abrufbar: https://niz.baden-wuerttemberg.de/