Deutsche Rentenversicherung | 15.09.2026
Ab 1. Januar 2027 gelten neue Regeln für die staatlich geförderte private Altersvorsorge. Was bedeutet die Reform für bestehende Riester-Verträge? Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) gibt einen Überblick.
Bestehende Riester-Verträge laufen weiter und können auch nach der Reform und dem bisherigen Fördermodell weiter bespart werden. Es erfolgt keine automatische Kündigung oder Umwandlung. Ab 2027 können jedoch keine neuen Riester-Verträge mehr abgeschlossen werden. Wer bereits einen Riester-Vertrag hat, kann in das neue Altersvorsorgedepot wechseln, ohne die bisherige Förderung zurückzahlen zu müssen. Ob sich ein Wechsel lohnt, hängt vom bestehenden Vertrag und der persönlichen Situation ab. Dabei können Wechsel-Kosten entstehen. Riester-Verträge können noch bis Ende 2026 mit dem bisherigen Fördermodell abgeschlossen werden. Ob ein Neuabschluss sinnvoll ist, hängt von den Lebensumständen ab. Beispielsweise können Familien mit Kindern und Menschen mit geringerem Einkommen von der aktuellen Riester-Förderung besonders profitieren. Ein späterer Wechsel in das Altersvorsorgedepot ist bei Bedarf jederzeit möglich.
Gibt es künftig auch eine Förderung für Selbständige?
Ab 2027 wird der Kreis der Förderberechtigten erweitert. Künftig können grundsätzlich auch Selbständige sowie Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen unmittelbar von der staatlichen Förderung profitieren. Gemeinsam mit den Altersvorsorgeberatenden finden Sie heraus, welche Förderung für Sie den größten Vorteil bietet. Unter www.drv-bw.de/intensivberatung finden Sie Ihre Ansprechperson in der Region.