© 123rf; stylephotographs

Nachrichten (Archiv)

Alle aktuellen Nachrichten rund um Güglingen und das Zabergäu

Dieser Artikel befindet sich im Archiv!

Nachrichten | 27.03.2018 – 03.04.2018

Berichte aus dem Gemeinderat vom 20.03.2018

TOP 1

Erweiterung Kindergarten Herrenäcker

Vergaben

 

Die Erweiterung des Kindergartens Herrenäcker ist in vollem Gange. In der Sitzung des Gemeinderats am 20. März 2018 wurden weitere Gewerke vergeben. Wie folgt wurde beschlossen:

Die Innenputzarbeiten für 35.158,26 € an die Firma Scholl GmbH aus Gemmrigheim, die Estricharbeiten für 48.461,57 € an die Firma Modern  GmbH aus Merzig und die Tischlerarbeiten für 109.058,45 € an die Firma Heinen GmbH aus Ilsfeld zu vergeben.

Mit den Vergabesummen liege man derzeit voll im Rahmen der Kostenplanung, an einigen Stellen sogar darunter, erläuterte die Architektin Annette Becker-Huschka, die bei der Sitzung anwesend war. Auf der Baustelle ist derzeit leider Pause, berichtete sie weiter, da wegen des Wintereinbruchs die Arbeiten nicht fortgesetzt werden können.

Da auch im Februar wegen Frosteinbruch die Baustelle ein paar Tage ruhen musste, in man ca. eine Woche im Verzug und kann nicht wie geplant nach Ostern mit dem technischen Ausbau beginnen. Man sei aber optimistisch, diese verlorene Zeit bei guten Wetter wieder einzuholen, so Becker-Huschka.

 

TOP 2

Freiwillige Feuerwehr Güglingen

Bestätigung der Wahlen im Rahmen der Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr

Bei der Versammlung am 12. Januar 2018 wurden die Kommandanten und Stellvertreter durchgeführt.

Gemäß § 10 Absatz 2 i.V.m. Absatz 14 der Feuerwehrsatzung der Freiwilligen Feuerwehr Güglingen wurden die Wahlen in geheimer Wahl durchgeführt. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre.

 

Einsprüche gegen die Wahl können nach § 10 Absatz 7 der Feuerwehrsatzung binnen einer Woche nach der Wahl von jedem Wahlberechtigten bei der Gemeinde erhoben werden. Innerhalb der genannten Frist gingen keine Einsprüche ein.

 

Die Wahlen bedürfen nach § 10 Absatz 5 der Feuerwehrsatzung der Zustimmung durch den Gemeinderat. Die erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen liegen bei den Gewählten vor.

 

In der Sitzung am 20. März 2018 wurden die Ämter wie folgt bestätigt und Bürgermeister Ulrich Heckmann übereichte den gewählten Feuerwehrleuten ihre Bestellungsurkunden.

 

Andreas Conz wurde zum Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Güglingen Jannik Heller     zum ersten stellver­tre­tenden Kommandanten und Volker Zeh wurde zum zweiten stellvertre­tenden Kommandanten gewählt.

In Frauenzimmern wurde Sven Daubenthaler            zum Abteilungskommandanten der Abteilung Frauen­zimmern und Bernd Bäzner zum stellvertre­tenden Abteilungskomman­danten der Abteilung Frauenzimmern gewählt.

In Eibensbach wurde  Uwe Koch           zum Abteilungskommandanten der Abteilung Eibensbach und Patrick Schaber zum stellvertre­tenden Abteilungskomman­danten der Abteilung Eibensbach gewählt.

Des Weiteren fanden im Rahmen der Hauptversammlung am 12. Januar 2018 die Wahlen des Leiters der Altersabteilung und dessen Stellvertreter statt.

Helmut Conz wurde zum Leiter der Altersabteilung und Bernd Neubauer           zum stellvertre­tenden Leiter der Altersabteilung gewählt.

Zwar bedürfen diese Wahlen nicht der Zustimmung des Gemeinderats, aber der Vollständigkeit halber erfolgten auch diese Bestellungen in der Sitzung durch Bürgermeister Ulrich Heckmann.

Diesen Anlasse nutzt der Bürgermeister auch für einen Dank an die gute Arbeit der Güglinger Feuerwehr und versicherte, dass die Stadt, wo sie kann, diese Arbeit auch in Zukunft unterstützt. Zudem freue er sich auf die weitere Zusammenarbeit.

 

 

TOP 3

Hauptsatzung

Schaffung eines Ältestenrats

 

Wurde auf die nächste Sitzung verschoben.

 

TOP 4

Kindertagesstätten in Güglingen

Neufestsetzung der Kindergartenbeiträge für 2018/2019

 

Die Beträge für die Kindergärten beschäftigen den Gemeinderat schon lange und die Frage nach angemessenen Beiträgen wurde intensiv diskutiert in der Klausurtagung, mit Eltern, den Einrichtungen, Fraktionsvorsitzenden und immer wieder in den einzelnen Fraktionen.

Nun haben wir eine Lösung  gefunden, die, so Bürgermeister Ulrich Heckmann, ein gangbarer Weg ist.  In allen Kindergärten soll in Zukunft die gleiche Bemessungsgrundlage gelten.  Bisher waren in der Heigelinsmühle die Beiträge beispielsweise einkommensabhängig.

Schon lange war gewünscht, dass es eine einheitliche Erhebungsart für alle Einrichtungen gibt, die transparent ist und zudem eine Systematik zu schaffen, die künftig auch an Veränderungen in den Einrichtungen angepasst werden kann.

Joachim Esenwein von der BU betont, wie wichtig es der Fraktion war, im Gemeinderat einen Konsens zu diesem Thema zu finden. Er betont aber auch, dass die Fraktion nach wie vor der Meinung sei, die Kindergärten sollten wie auch die Schulen kostenfrei sein. Allerdings müsste dafür ein finanzieller Ausgleich von Seiten des Landes  oder des Bundes kommen.

Auch Markus Xander von der FUW zeigt sich zufrieden und sieht im Entwurf eine Kompromisslösung mit nachvollziehbaren Strukturen.

Diese einheitliche Lösung sei ein Meilenstein, so Bosler, nachdem man so lange eine Baustelle in dieser Frage hatte.

Wie sieht die neue Regelung nun aus:

Von Seiten der Verwaltung wird empfohlen, die Empfehlungen der kommunalen Landesverbände und kirchlichen Trägerverbände umzusetzen.

Demnach gelten ab September in der Regelbetreuung und der VÖ-Betreuung in den Kindergärten Haselnussweg, Herrenäcker, Gottlieb-Luz und Frauenzimmern folgende Beiträge, die in der Sitzung am 20. März auch beschlossen wurden:

114 € für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind unter 18 Jahren, 87 € für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kinder unter 18 Jahren, 58 €  (Familien mit drei Kindern unter 18 Jahren) und 19 € (Familien mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren).

Für die längeren Betreuungszeiten in der Heigelinsmühle gelten für  6 Stunden (fest vereinbart) während der Öffnungszeiten die Abstufungen ebenfalls entsprechend der Kinderzahl von  200 €, 152 €, 102 € und 33 €.

In den Ganztagesbetreuungen der Kindergärten Herrenäcker und Gottlieb-Luz sind  für 40 Stunden Betreuung in der Woche 228 €, 174 €, 116 € und 38 € zu zahlen.

In der Heigelinsmühle werden bei einer Betreuungszeit von 55 Stunden pro Woche 399 €, 305 €, 203 € und 67 € fällig.

 

Bei den Beiträgen für die Kinder U3 soll auf eine Umsetzung der Empfehlung verzichtet werden. Stattdessen sollen 100% Zuschlag auf den Beitrag erhoben werden. Dies ist dadurch gerechtfertigt, da die Betreuung von Kindern in Krippen wesentlich Personalintensiver ist als die Betreuung von Kindern über 3 Jahren. Die Betreuungszeiten, welche über VÖ-Betreuung hinausgehen werden analog zur Systematik der Ü3-Kinder berechnet.

Für die Regel- und VÖ-Betreuung in den Krippengruppen gelten für 25 Betreuungsstunden in der Woche Beiträge von 190 € 145 €, 97 € und 32 € (angeboten im Kiga Gottlieb-Luz und Herrenäcker). Für 30 Betreuungsstunden  sind es 228 €, 174 €, 116 € und 38 € (angeboten im Kiga Gottlieb-Luz,  Frauenzimmern, Herrenäcker und Haselnussweg). In der Heigelinsmühle sind für 6 Stunden (fest vereinbart) 314 €, 239 €, 160 € und 52 € zu zahlen und für die Ganztagesbetreuung 513 €, 392 €, 261 € und 86 €.

 

Zudem wurde beschlossen, die Beträge für 12 Monate zu erheben und auch für die Eingewöhnungszeit  wir ein Beitrag fällig. Beginnt die Eingewöhnung bis zum 15. eines Monats, wird ein ganzer Monatsbeitrag erhoben. Beginnt die Eingewöhnung nach dem 15. eines Monats wird ein hälftiger Monatsbeitrag erhoben.

 

Diskutiert wurde in der Sitzung noch über die Frage, wie man mit Einzelfallentscheidungen umgehen soll, die die Verwaltung treffen kann, wenn die Familien in schwierigen, finanziellen Situation sind.

Stadtrat Esenwein forderte, dass dafür ein eine transparente, systematische Vorgehensweise vorhanden sein sollte. Bürgermeister Heckmann plädierte demgegenüber aber dafür, erst einmal zu schauen, wie viele Einzelfälle es gibt und nur wenn man nicht mehr von Einzelfällen sprechen kann, eine Systematik zu erarbeiten.

Wichtig sei vor allem, betont auch Hauptamtsleiterin Sandra Koch, den Menschen Beratung und Hilfestellung anzubieten. So gebe es oft auch die Möglichkeit, Zuschüsse zu beantrage, von denen Eltern gar nichts wüssten, mit denen sich die Betreuung dann aber  finanzieren lasse.

 

Dem Vorschlag der Verwaltung, die Verwaltung zu bevollmächtigen, bei schwierigen finanziellen Verhältnisse der Eltern Einzelfallentscheidungen zum Wohle des Kindes zu treffen wurde zugestimmt. Zudem soll mit den Eltern der Kita Heigelinsmühle, bei welchen die Erhöhung gravierend ist, Gespräche geführt werden, um ggf. individuelle Lösungen zu finden.

 

Da die Beiträge aus steuerlichen Gründen keine Essensbeiträge enthalten dürfen, werden diese separat aufgeführt und wurden wie folgt kalkuliert. 

Da das Essen in den Kindertagesstätten auch von Seiten des Trägers als ein wichtiges Merkmal angesehen wird und hier die Familien unterstützt werden sollen, wird empfohlen, dass die Kosten nicht zu 100% wieder von den Eltern erstattet werden müssen, sondern dass die Stadt hier einen Zuschuss gibt. Dies erfolgt auch in der Mensa an der KKS so, hier wird das Essen mit ca. 50% bezuschusst. Daher wurde auch im Bereich der Kindertagesstätten mit einem Zuschuss der Stadt von mindestens 50% gerechnet.

Nach der der Kalkulation ergaben sich folgende Essensgelder, die ebenfalls in der Sitzung am 20. März beschlossen wurden:

In Kindertagesstätte Heigelinsmühle 80 € bei Ganztagesbetreuung und 65 € bei VÖ-Betreuung. In der Kindertagesstätte Herrenäcker beträgt es 50 €. Zudem wurde beschlossen, das Essensgeld am Ende des Kindergartenjahres bei mehr als 10 entschuldigten Fehltagen pro Kindergartenjahr anteilig für die Fehltage zu erstattet. Die Entschuldigung muss dafür aber  bis spätestens 8.30 Uhr am Fehltag in der jeweiligen Kindertagesstätte eingehen.

 

Bei der Beschlussfassung über die Neufestsetzung der Beiträge für das Jahr 2017/2018 hat der Gemeinderat auch eine grundlegende Neustrukturierung der Beitragserhebung für das Jahr 2018/2019 beschlossen.

Im Kindergartenausschuss sowie bei der Klausurtagung des Gemeinderates wurde daher dieses Thema ausführlich beraten.

 

Es wurde sich darauf verständigt, dass eine einheitliche Erhebungsart in der Stadt Güglingen eingeführt werden soll. Des Weiteren wurde gewünscht eine Systematik zu schaffen, welche nachvollziehbar ist und auch künftig an die Veränderungen in den Kindertagesstätten angepasst werden kann.

 

Von Seiten der Verwaltung wird empfohlen, die Empfehlungen der kommunalen Landesverbände und kirchlichen Trägerverbände umzusetzen. Diese haben sich bereits vor Jahren darauf geeinigt, dass durch die Elternbeteiligung ein Kostendeckungsgrad von 20% erreicht werden soll. Diese 20 % beziehen sich jedoch nicht auf die Einrichtungen in Güglingen, sondern auf die durchschnittlichen Kosten aller Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg.

 

Es war geplant, in der Sitzung im Januar 2018 über die Beiträge zu entscheiden. Aufgrund von eines ein Alternativvorschlag für die Erhebung der Beiträge für das Jahr 2018/2019 wurde dieser Tagesordnungspunkt jedoch von der Sitzung abgesetzt. Es wird daher auch auf die Vorlage 03/2018, übergeben zur Sitzung des Gemeinderats am 23.01.2018 verwiesen.

Dieser neue Vorschlag unterscheidet sich in einigen Punkten von dem für die Beschlussfassung im Januar vorgesehenen Modell. Dieser Vorschlag wurde von Verwaltung und Vertretern des Gemeinderates gemeinsam besprochen. Es wurde sich darauf verständigt, den Elternbeirat zu diesem neuen Vorschlag erneut anzuhören bevor eine Beschlussfassung im Gremium erfolgt.

Die Elternbeiräte wurden daher mit Schreiben vom 18. Januar 2018 gemäß § 5 Kinderbetreuungsgesetz zu den geplanten Erhöhungen angehört. Um den Elternbeiräten Zeit zur genauen Durchsicht und Besprechung untereinander zu geben, wurde die Frist für die Rückmeldung auf 08. Februar 2018 festgelegt. Von Seiten des Elternbeirats der Kita Heigelinsmühle und Herrenäcker gingen Schreiben zu den geplanten Beiträgen ein. Diese Schreiben und die Antwortschreiben der Verwaltung sind der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Die kirchlichen Träger wurden vorab über die geplanten Beiträge informiert. Auch die generelle Neustrukturierung wurde mit diesen besprochen. Es ist davon auszugehen, dass die kirchlichen Träger den Vorschlag der Verwaltung – sofern der Gemeinderat zustimmt – auch in den kirchlichen Einrichtungen umsetzen werden.

 

BEITRÄGE

 

Aus der Anlage können die einzelnen geplanten neuen Beiträge entnommen werden. Da die Beiträge aus steuerlichen Gründen keine Essensbeiträge enthalten dürfen, werden diese separat aufgeführt.

Bei den Beiträgen für Kinder Ü3 soll die Empfehlung umgesetzt werden. Es werden für RG und VÖ dieselben Beiträge erhoben. Des Weiteren soll mit der Erhebung von jeweils 10% zusätzlichen Beitrags jeder weiteren Betreuungsstunde eine nachvollziehbare Systematik geschaffen werden.

Bei den Beiträgen für die Kinder U3 soll auf eine Umsetzung der Empfehlung verzichtet werden. Stattdessen sollen 100% Zuschlag auf den Beitrag erhoben werden. Dies ist dadurch gerechtfertigt, da die Betreuung von Kindern in Krippen wesentlich Personalintensiver ist als die Betreuung von Kindern über 3 Jahren. Die Betreuungszeiten, welche über VÖ-Betreuung hinausgehen werden analog zur Systematik der Ü3-Kinder berechnet.

 

Es wird von der Verwaltung empfohlen auf eine Beitragserhebung von 11 auf 12 Monaten umzustellen. Dieses Modell wird als gerechter angesehen, falls Kinder während des Jahres erst in den Kindergarten kommen oder auch während des Kindergartenjahres wegziehen. So wird jeder Monat gleich berechnet. Die Systematik der Erhebung von 11 Beiträgen kommt auch noch aus der Zeit, als in den Sommerferien die Kindertageseinrichtungen bis zu vier Wochen geschlossen waren. Dies ist nicht mehr der Fall. Die Einrichtungen in Güglingen haben in den Sommerferien teilweise 2 oder 3 Wochen geschlossen. Aber auch an Pfingsten oder Ostern gibt es Schließzeiten von zwei Wochen.

 

Neu mit aufgenommen wurde die Beitragserhebung für den Waldkindergarten. Sollte die Gruppe ab dem neuen Kindergartenjahr starten, stehen die Beiträge ebenfalls schon fest. Hier wurde auch die Lösung angewandt, dass sich der Beitrag anteilig zu den Betreuungsstunden reduziert.

 

TOP 5

Kindertagesstätten in Güglingen

Bedarfsplanung

 

Seit August 2013 haben ein- bis dreijährige Kinder einen Rechtsanspruch (§ 24 SGB VIII) auf den Besuch einer Kindertagesstätte. Es ist daher darauf hinzuwirken, dass für diese Altersgruppen ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen in Kindertagesstätten zur Verfügung steht.

Hauptamtsleiterin Sandra Koch stellt daher alle zwei Jahre die aktuelle Bedarfsplanung für die zwei folgenden Kindergartenjahre im Gemeinderat zur zustimmenden Kenntnis vor. Die Bedarfsplanung dient der vorausschauenden Personal- und Belegungsplanung. Diese ist unter fachlicher Begleitung und mit den Trägern der Einrichtungen festzustellen und fortzuschreiben. Die Bedürfnisse der Eltern sind soweit vertretbar zu berücksichtigen.

Derzeit ist es so, erläutert Koch in der Sitzung am 20. März, dass vor allem im U 3 Bereich bis zum Endes des Kindergartenjahrs alle Plätze gelegt sein werden. Im Ü 3 Bereich gebe es noch einzelne freie Plätze. Die Berechnung des Bedarfs an Betreuungsplätzen in den nächsten zwei Jahren richtet sich nach der jährlichen Geburtenrate, die in Güglingen in den letzten fünf Jahren bei durchschnittlich 64 Kindern lag.

Alternativ werden circa ein Prozent der Einwohnerzahl für einen Kindergartenjahrgang angesetzt. Für Güglingen mit rund 6300 Einwohnern wären das 63 Kinder.

Für Güglingen ergibt sich für die Kinder unter drei Jahren. Ein Bedarf von 71 Plätzen.

Vorhanden sind allerdings nur 56 Plätze.

Bei den Kindern über drei Jahren werden  224 Plätze benötigt und zur Verfügung stehen 271 Plätze. Wobei an dieser Stelle angemerkt werden muss, dass zwar rechnerisch 49 Plätze frei sind, aber tatsächlich nur 8 Plätze. Das kommt daher, dass beispielsweise Kinder in der Inklusionsgruppe zwei Plätze beanspruchen ebenso wie die Kinder U3 in den altersgemischten Gruppen.

Zur Bedarfsdeckung wurde vom Gemeinderat beschlossen, neue Gruppen im Kindergarten Herrenäcker und Gottlieb-Luz zu schaffen beide Gruppen werden derzeit bereits in räumlichen Übergangslösungen betrieben. Die Gruppe im Herrenäcker in Containern und die Gruppe im Gottlieb Luz im Gemeindehaus. Zudem wird nach den Sommerferien eine zunächst halbe Waldkindergartengruppe eingerichtet. Dieses bietet 10 Plätze für Kinder Ü3. Daher ist im Bereich Ü3 im kommenden Jahr eine Entspannung zu erwarten.

Im U3 Bereich sieht es schwieriger aus, da immer mehr Eltern ihre Kinder auch schon  vor dem 2. Geburtstag in Einrichtungen geben möchten. Von Seiten der Stadt werden mit den Leitungen der Kindertagesstätten und den Trägern derzeit Gespräche geführt, wie man Lösungen für diesen Engpass finden kann.

 

TOP 6

Bausachen

 

In der Sitzung am 20. März 2018 standen eine ganze Reihe Bauvorhaben auf der Tagesordnung.

Zugestimmt wurde einer Nutzungsänderung Ladengeschäft in Kosmetik in Güglingen und dem Anbau einer Lagerhalle an ein bestehendes Gebäude in Frauenzimmern.

Abgelehnt wurde ein Antrag auf Nutzungsänderung Garage in Wohnen in Frauenzimmern sowie die Überdachung der Loggia an einem bestehenden Weinberghäuschen.

 

Vorschlag zur Bebauung Schulstraße 8, Eibensbach

Bereits im vergangenen Jahr hat das Gremium über mögliche Bebauungsvarianten an dieser Stelle gesprochen. In der Zwischenzeit ist ein Bauträger an die Verwaltung herangetreten, welcher sich auf den Bau und die Vermarktung von Reihenhäusern spezialisiert hat und dort  6 Häuser in 2 Reihen errichten möchte.

In der Sitzung am 20. März wurde daher im Gremium eine Tendenz abgefragt, ob

ob das Einvernehmen für solch ein Bauprojekt in Aussicht gestellt werden könnte.

Die Gebäude sollen mit 2 Vollgeschossen, Dachgeschoss und Untergeschoss ausgeführt werden. Dies entspricht einer Haushöhe von etwa 11,50 Metern bei einer Dachneigung von 40°.

Der Bauträger hat darauf hingewiesen, dass dies ein erster Entwurf ist und man gerade auch was die Stellplätze anbelangt noch variieren könnte. Weitere Planungen werden selbstverständlich erst vorangetrieben, wenn die Erteilung des Einvernehmens in Aussicht steht.

Im Gemeinderat äußerte man sich gegenüber diesem Vorschlag zum Teil kritisch, da die Häuser viel zu hoch seien, so Esenwein (BU), und sich daher nicht gut in die Umgebung einfügen. Zudem befürchte er, dass es „Ausbauhäuser“ sind, bei denen zu einem späteren Zeitpunkt auch noch das Dachgeschoss noch ausgebaut wird, um mehr Wohnungen unterzubringe.

Markus Xander (FUW) ist der Meinung, dass man  einem Bau von 2 mal 3 Häusern durchaus zustimmen könne und mit genaueren Entwürfen weiterarbeiten könne.

 

Bürgermeister Ulrich Heckmann versichert, dass man mit den Investoren in engem Kontakt stehe und Anregungen und Wünsche aus dem Gremium weitergebe. Das an dieser Stelle etwas geschehen muss, da ist er sich sicher, da auch Güglingen ein Wohnraumproblem hat und vor allem im Bereich günstigere Wohnraum ein Mangel herrscht. Mit der vorgeschlagenen Bebauung in Eibensbach könne auch Wohnraum in einem etwas günstigeren Segment geschaffen werden, was dringend notwendig sei, so Heckmann.

 

Der Bauträger wird nun von der Verwaltung informiert, dass einer Bebauung mit 2 mal 3 Häusern grundsätzlich zugestimmt wird, allerdings müssen Höhenentwicklung, Kniestock, Dachentwicklung und EFH nochmals nachgearbeitet werden.