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Deutsche Rentenversicherung | 14.07.2026

FSJ wird auf dem Rentenkonto angerechnet

Viele junge Menschen nutzen nach dem Schulabschluss die Chance auf ein Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr (FSJ oder FÖJ), den Bundesfreiwilligendienst (BFD) oder Freiwilligen Wehrdienst (FWD). Der Einsatz zahlt sich für das Rentenkonto aus, so die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW): Egal welcher freiwillige Dienst gewählt wird, der Arbeitgeber übernimmt die kompletten Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung. Obwohl kein reguläres Gehalt bezogen wird, werden jeden Monat echte Rentenpunkte (Entgeltpunkte) gutgeschrieben. Für Taschengeld oder Sold gelten gesonderte monatliche Bezugsgrößen zur Berechnung der Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung. Generell aber gilt: Je mehr Beiträge einzahlt werden, desto höher die spätere Rente. Die geleisteten Monate zählen voll zu den Pflichtbeitragszeiten. Sie helfen dabei, die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) zu erfüllen, die alle brauchen, um überhaupt Reha- oder Rentenleistungen in Anspruch nehmen zu können. Mehr Infos gibt es unter www.deutsche- rentenversicherung.de