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Amtlich Güglingen

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Amtlich Güglingen

Amtlich Güglingen | 07.07.2026

Höhere Kita-Gebühren ab September

Die Kita-Gebühren in Güglingen steigen zum Kindergartenjahr 2026/2027. Der Gemeinderat hat die neuen Gebühren in seiner jüngsten Sitzung beschlossen. Hintergrund ist die Finanzierung der Kindertageseinrichtungen: Die städtischen Kitas kosteten im Jahr 2025 rund 3,96 Millionen Euro, die Einnahmen durch die Elternbeiträge lagen für die Stadt bei 386.600 Euro. Das entspricht einem Kostendeckungsgrad von 9,8 Prozent. Landesweit empfehlen Städtetag, Gemeindetag und Kirchen einen Anteil von 20 Prozent. Güglingen geht die Anpassung dennoch schrittweise an, um die Belastung für Familien abzufedern.

Stadt trägt weiter den größten Teil der Kosten

Die Spitzenverbände empfehlen für das Kindergartenjahr 2026/2027 eine Erhöhung der Gebühren um 4,5 Prozent. Für 2027/2028 raten sie zu einer weiteren Erhöhung um vier Prozent. In Güglingen ist die Lücke jedoch größer. Die Stadt folgte in den vergangenen Jahren nicht vollständig den Empfehlungen. Außerdem hatte der Gemeinderat 2024 beschlossen, die Erhöhung für das Kita-Jahr 2025/2026 auszusetzen. Dadurch weichen die Güglinger Gebühren inzwischen deutlich von den empfohlenen Sätzen ab. Gleichzeitig steigen die Ausgaben für Personal, Gebäude, Betrieb und Betreuung weiter. Den größten Teil der Kosten übernimmt weiterhin die Stadt. Hinzu kommen die Aufwendungen für die evangelischen Kindertageseinrichtungen Gottlieb-Luz-Kita und Kita Frauenzimmern. Sie lagen 2025 bei insgesamt rund 1,84 Millionen Euro. Die Elternbeiträge fließen dort direkt an den kirchlichen Träger.

Was ändert sich für Familien

Die neuen Gebühren gelten ab dem Kindergartenjahr 2026/2027 und werden für zwölf Monate erhoben. Wie stark die Gebühren steigen, hängt vom Alter des Kindes, von der Betreuungsform und von der Zahl der Kinder unter 18 Jahren im Haushalt ab. Vier Beispiele:

In der Regel- und VÖ-Betreuung für Kinder über drei Jahren - etwa in Haselnussweg, Herrenäcker, Seebrückle, Gottlieb-Luz, Frauenzimmern oder Waldelfen bei 30 Stunden pro Woche – steigen die Gebühren für eine Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren von 111 Euro auf 123 Euro im Monat. Bei einer Familie mit einem Kind unter 18 Jahren steigen sie von 143 Euro auf 158 Euro.

Für Kinder unter drei Jahren in altersgemischten Gruppen steigen die Gebühren bei 30 Stunden pro Woche in Frauenzimmern, Herrenäcker, Seebrückle, Gottlieb-Luz und Haselnussweg für eine Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren von 222 Euro auf 245 Euro im Monat. Bei einer Familie mit einem Kind unter 18 Jahren steigen sie von 286 Euro auf 316 Euro.

In der Ganztagsbetreuung für Kinder über drei Jahren in Gottlieb-Luz und Herrenäcker bei 40 Stunden pro Woche steigen die Gebühren für eine Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren von 222 Euro auf 245 Euro. Bei einer Familie mit einem Kind unter 18 Jahren steigen sie von 286 Euro auf 316 Euro.

In der Heigelinsmühle steigen die Gebühren für U3-Kinder in der Ganztagsbetreuung bei 40 Stunden pro Woche für eine Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren von 377 Euro auf 417 Euro. Bei einer Familie mit einem Kind unter 18 Jahren steigen sie von 486 Euro auf 537 Euro.

Das Essensgeld kommt zusätzlich zu den Betreuungsgebühren hinzu. In der Kita Herrenäcker steigt es von 72 auf 75 Euro im Monat, in der Heigelinsmühle in der VÖ-Betreuung von 100 auf 105 Euro und in der Ganztagsbetreuung von 120 Euro auf 125 Euro im Monat.

Elternbeiräte äußern Kritik

Die Elternbeiräte haben zu der geplanten Neufestsetzung Stellung genommen. Sie erkennen an, dass frühkindliche Bildung verlässlich finanziert werden muss und Fachkräfte angemessen bezahlt werden sollen. Zugleich kritisieren sie die Höhe der Steigerung. Aus Sicht der Elternbeiräte belastet die Anpassung Familien deutlich. Sie verweisen auf steigende Lebenshaltungskosten, die besondere Situation junger Familien im U3-Bereich und Unterschiede zu Kommunen, in denen einzelne Betreuungsangebote beitragsfrei sind.

Gebührenmodell kommt im Herbst auf den Prüfstand

Die Stadt nimmt diese Einwände ernst. Deshalb soll es nicht nur um die Gebühren für das kommende Kindergartenjahr gehen. Verwaltung und Gemeinderat sehen, dass die bisherige Berechnungssystematik an Grenzen stößt. Sie wurde vor neun Jahren beschlossen und passt aus Sicht der Verwaltung nicht mehr zu den aktuellen Entwicklungen. In der Klausurtagung im Herbst sollen Gemeinderat und Verwaltung deshalb grundsätzlich über das Gebührenmodell beraten. Dabei soll es um eine Systematik gehen, die nachvollziehbar ist, zu den tatsächlichen Kosten passt und die Belastung der Familien im Blick behält.

Unterstützung für Familien bleibt möglich

Familien, die die Gebühren finanziell nicht tragen können, haben weiterhin die Möglichkeit, Zuschüsse zu den Betreuungskosten zu beantragen. Das Familienzentrum unterstützt Eltern bei der Antragstellung. Außerdem kann die Verwaltung bei schwierigen finanziellen Verhältnissen Einzelfallentscheidungen zum Wohl des Kindes treffen. Parallel stellt die Stadt die bisherige Gebührenordnung zum 1. September 2026 auf eine Satzung um. Das hängt auch mit der Änderung des Umsatzsteuergesetzes ab 2027 zusammen. Die Satzung schafft eine rechtssichere Grundlage für die Erhebung der Gebühren. Außerdem sorgt sie dafür, dass auf die Kita-Gebühren keine Umsatzsteuer erhoben wird. Eltern erhalten für das kommende Kita-Jahr deshalb neue Bescheide.

Weitere Informationen: www.gueglingen.de