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Amtlich Güglingen

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Amtlich Güglingen

Amtlich Güglingen | 21.06.2026

Kommunen am Limit

Bei bundesweitem Aktionstag "Kommunen am Limit" haben die Städte und Gemeinden auf die schwierige finanzielle Situation aufmerksam gemacht Bund und Länder müssen endlich handeln

Die Finanzen der Städte und Gemeinden stehen unter hohem Druck. Das gilt auch für Güglingen und Pfaffenhofen. Bundesweit haben sich am heutigen Montag Städte, Landkreise und Gemeinden am Aktionstag „Kommunen am Limit“ beteiligt. „Wir teilen die Forderung der kommunalen Spitzenverbände, dass Bund und Land entschlossen handeln müssen, um die Kommunen zu entlasten“, erklären Güglingens Bürgermeister Michael Tauch und Pfaffenhofens Bürgermeisterin Carmen Kieninger. Ausgeglichene Haushalte aufzustellen, sei absehbar kaum möglich. „Wir bieten unserer Bürgerschaft eine gute Infrastruktur und wollen das auch künftig tun“, sagt Michael Tauch.

Hohes kommunales Defizit

Die drei kommunalen Spitzenverbände – Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag und Deutscher Städte- und Gemeindebund – hatten gemeinsam zu diesem Aktionstag aufgerufen. Die Finanzlage der Städte, Landkreise und Gemeinden ist sehr schwierig: Das kommunale Defizit lag 2025 bei rund 30 Milliarden Euro: ein historischer Höchststand, Tendenz steigend. Eine Hauptursache sind steigende Sozialausgaben, die die Kommunen bundesgesetzlich leisten müssen, und bei denen in der Vergangenheit der Umfang und die Standards immer weiter erhöht wurden.

Folgen für den Alltag

Für die Bürgerinnen und Bürger wird die kommunale Finanzkrise direkt spürbar. Und sie betrifft viele kommunale Aufgaben wie zum Beispiel die Instandhaltung von Schulen, Bibliotheken, Schwimmbädern, Kultur- und Sportangeboten, den ÖPNV, die Krankenhausversorgung, die Wirtschaftsförderung und viele soziale Angebote.

Die Kommunen und ihre drei kommunalen Spitzenverbände fordern deshalb von Bund und Ländern:

  • Das kommunale Finanzierungsdefizit muss vollständig beseitigt werden. Dies kann über eine jährliche Soforthilfe, eine Erhöhung des kommunalen Anteils an den Gemeinschaftssteuern sowie notwendige Reformen in den sozialen Sicherungssystemen geschehen.
  • Der Grundsatz „Wer bestellt, bezahlt auch“ muss sofort für jede Aufgabenübertragung oder
    -ausweitung von Bund und Ländern gelten – mit einem vollständigen finanziellen Ausgleich für alle Aufgaben, die den Kommunen von Bund und Ländern übertragen werden.