Amtlich Güglingen | 18.06.2026
Die Umgehungsstraße bedeutet für viele Güglinger vor allem entlang der Ortsdurchfahrt in Sachen Lärm eine enorme Entlastung. Trotzdem hat die Stadt die Entwicklung entlang der Heilbronner und Eibensbacher Straße im Kernort im Blick. Deshalb hat das Büro SoundPlan GmbH den Lärmaktionsplan der Stadt fortgeschrieben. Dafür wurden auch die Ortsdurchfahrten in Eibensbach und Frauenzimmern untersucht. Die Ergebnisse zeigen: Die Anwohner müssen weiter entlastet werden, dafür wurden eine Reihe von Maßnahmen definiert.
Plan gibt es seit 2016
Der Lärmaktionsplan „Oberes Zabergäu“ wurde erstmals im Juli 2016 verabschiedet. Inzwischen kümmern sich die drei Kommunen getrennt voneinander um die jeweilige Fortschreibung. Güglingen hat dies zuletzt 2021 mit der Stufe 3 getan. Jetzt steht Stufe 4 an. Dafür wurden Mitte Juli 2025 - also nach der Einweihung der Umgehungsstraße - Verkehrszählungen durchgeführt, die als Grundlage für die Lärmberechnung nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen aus dem Jahr 2019, kurz RLS-19, notwendig waren.
Bisherige Maßnahmen
Es gibt einige Maßnahmen aus dem Lärmaktionsplan 2021, die umgesetzt wurden. In Güglingen ist das Tempo 30 in der Ortsdurchfahrt sowie Tempo 50 nach dem Ortsschild Richtung Pfaffenhofen bis zum Ende der einseitigen Bebauung. Tempo 70 für das restliche Stück konnte nicht umgesetzt werden, ebenso wenig eine Temporeduzierung Richtung Frauenzimmern entlang der einseitigen Bebauung. In Frauenzimmern wurde Tempo 30 in der Brackenheimer Straße ausgeweitet und in der Cleebronner Straße eingeführt, nicht jedoch in der Stockheimer Steige.
Geplante Lärmschutzmaßnahmen
Neben der Ortsdurchfahrt in Güglingen wurde nun auch die Eibensbacher Straße zwischen der Markt- und der Talstraße untersucht sowie 50 Meter der Ochsenwiesenstraße ab dem Kreisverkehr. In Eibensbach wurden die Güglinger Straße, die Michaelbergstraße und An der Umgehungsstraße aufgenommen.
Aus den Werten ergeben sich folgende Maßnahmen:
Berechnungen und Grenzwerte verändert
Es ist schwierig, die bisherigen Erfolge von Lärmschutzmaßnahmen oder die Entwicklung der Lärmsituation zu bewerten, da sich seit dem letzten Lärmaktionsplan die Berechnungsverfahren und Grenzwerte geändert haben. So werden etwa Bewohner nun grundsätzlich der Gebäude-Vorderseite zugeordnet, aber auch die Kategorisierung der Fahrzeugarten wurde neu definiert. Alle Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen Gewicht sind nun ein Pkw. Lkw werden in leichte und schwere unterteilt. Motorräder gelten als schwere Lkw mit dem Tempo eines Pkw.
Berechnung der Schallausbreitung
Außerdem wurde die Lärmkartierung deutlich verändert: Emissionen sind detaillierter, so werden zum Beispiel Roll- und Motorengeräusche getrennt berechnet. Deutlich komplexer wird auch die Schallausbreitung errechnet. Während Grenzwerte früher für die jeweilige Stufe überschritten werden mussten, reicht jetzt das Erreichen dieser Grenzwerte. Dadurch gelangen mehr Gebäude in relevante Pegelbereiche. Grundsätzlich gibt es vier Bereiche, nach Tag und Nacht unterschieden. Alles unter 65/55 dB(A) ist in Ordnung. Ab diesem Wert gilt die Zone als gesundheitskritischer Bereich, in der sich das Ermessen zum Einschreiten verdichtet. Diese Bereiche werden im Lärmaktionsplan in gelber Farbe dargestellt. Ab 67/57 dB(A) gibt es eine Pflicht zur Anordnung und Durchführung von Maßnahmen. Diese Bereiche werden im Lärmaktionsplan in roter Farbe dargestellt. 70/60 dB(A) ist die Schwelle zur Gesundheitsgefährdung, Konflikte müssen abwägungsgerecht gelöst werden (blaue Darstellung im Lärmaktionsplan).
Der Lärmaktionsplan kann bei der Stadtverwaltung Güglingen während der Öffnungszeiten oder auf der Homepage der Stadt Güglingen unter www.gueglingen.de / Öffentliche Bekanntmachungen eingesehen werden. Insoweit wird auch auf die Amtliche Bekanntmachung verwiesen, in welcher nähere Schritte aufgeführt sind.