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Amtlich Güglingen

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Amtlich Güglingen | 19.05.2026

Bebauungsplanverfahren „Riedfurt-West, 2. Änderung – KiTa Jakobsäcker“, Frauenzimmern

Bebauungsplanverfahren „Riedfurt-West, 2. Änderung – KiTa Jakobsäcker“, Frauenzimmern
Öffentliche Bekanntmachung
Erneute Veröffentlichung im Internet des Bebauungsplans gem. § 3 Abs. 2, § 4 a Abs. 3 BauGB

Der Gemeinderat der Stadt Güglingen hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 04.06.2024 beschlossen, den Bebauungsplan „Riedfurt-West, 2. Änderung – KiTa Jakobsäcker“ nach § 13 a BauGB aufzustellen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit von 24.06.2024 – 26.07.2024. In der öffentlichen Sitzung vom 13.05.2025 wurde das Verfahren in ein Regelverfahren nach § 2 BauGB geändert und die eingegangenen Stellungnahmen als frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 BauGB abgewogen, sowie die öffentliche Auslegung beschlossen. Diese fand in der Zeit von 26.05.2025 – 27.06.2025 statt und wurde von 14.07.2025 – 19.08.2025 erneut ausgelegt. Der Satzungsbeschluss erfolgte in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 23.09.2025.

Veröffentlichung im Internet (Auslegung) des Bebauungsplans gemäß § 3 Abs. 2, § 4 a Abs. 3 BauGB
In der Begründung zum Bebauungsplan wurde eine Änderung angeregt, es wurde die Standortwahl nochmals ausführlich dargelegt. Zudem wurde aus der Stellungnahme im Zuge der Auslegung noch eine Starkregenuntersuchung durchgeführt. Aufgrund dieser Änderungen wird eine erneute Auslegung notwendig. Der Gemeinderat der Stadt Güglingen beschloss in seiner Sitzung vom 12.05.2026 die erneute öffentliche Auslegung und Veröffentlichung im Internet.

Die Veröffentlichung im Internet erfolgt daher erneut in der Zeit von 01.06.2026 bis einschließlich 01.07.2026 auf der Homepage der Stadt Güglingen unter
https://www.gueglingen.de/website/de/wohnen-wirtschaft/bauen-planen/bauleitplanung.
Neben der Veröffentlichung im Internet besteht eine andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit durch die öffentliche Auslegung im Rathaus der Stadt Güglingen, Bauamt, Zi. 109 im 1. OG, wo die genannten Unterlagen zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden können.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen durch jedermann abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per eMail an katrin.stoehr-klein@gueglingen.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich beim Bauamt der Stadt Güglingen, Marktstraße 19-21, 74363 Güglingen abgegeben werden. Während der Dienstzeiten können Stellungnahmen auch mündlich zur Niederschrift beim Bauamt abgegeben werden. Da das Ergebnis der Stellungnahmen auf Wunsch mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.


Güglingen, 22.05.2026
gez. Michael Tauch
Bürgermeister