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Amtlich Güglingen

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Amtlich Güglingen | 19.05.2026

Ganztagsbetreuung erhält Vorrang

Die Stadt Güglingen stellt die Betreuung für Grundschulkinder an der Katharina-Kepler-Schule und den Hort „Zaber-Lamas“ neu auf. Das hat der Gemeinderat jetzt beschlossen. Hintergrund ist der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, der ab dem Schuljahr 2026/2027 zunächst für Kinder der ersten Klassen gilt. Die Stadt muss deshalb gemeinsam mit der Schule sicherstellen, dass an jedem Schultag eine Betreuung von insgesamt acht Zeitstunden angeboten wird.

Flexibilität für die Familien

Die Katharina-Kepler-Schule ist eine Ganztagsschule in Wahlform. Eltern können also entscheiden, ob ihr Kind nur am Vormittag unterrichtet wird oder zusätzlich am schulischen Ganztagsangebot teilnimmt. Die Betreuung der „Zaber-Lamas“ ergänzt dieses Angebot. Sie deckt Zeiten vor Unterrichtsbeginn, über Mittag und an den Tagen ohne Nachmittagsunterricht ab.

Betriebserlaubnis setzt derzeit Grenze

Die Stadt verfügt für den Hort über eine Betriebserlaubnis des Kommunalverbands für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS). Diese erlaubt drei Gruppen mit jeweils bis zu 20 Kindern. Insgesamt können damit höchstens 60 Kinder gleichzeitig betreut werden. Diese Grenze spielt für die weitere Planung eine wichtige Rolle, weitere Gruppen würden keine Betriebserlaubnis des KVJS erhalten. Die Betriebserlaubnis gibt dem Hort einen verlässlichen rechtlichen Rahmen. Sie ist Voraussetzung dafür, dass betroffene Familien Förderungen erhalten können. Auch Fragen der Aufsicht und der Absicherung der Ferienbetreuung hängen daran. Deshalb will die Stadt die vorhandene Betriebserlaubnis zunächst erhalten und die Plätze innerhalb dieser Grenze einsetzen. Die Stadt nutzt die vorhandenen Plätze deshalb vorrangig für Kinder, die die Ganztagsbetreuung in Anspruch nehmen. Dabei sollen primär Kinder der ersten Klassen berücksichtigt werden, anschließend die weiteren Klassenstufen. So will die Stadt den gesetzlichen Anspruch verlässlich erfüllen und zugleich die Zukunftstauglichkeit der vorhandenen Betriebserlaubnis prüfen.

Halbtagsbetreuung bleibt bei freien Plätzen möglich

Eine Halbtagsbetreuung bis 13.30 Uhr kann weiterhin angeboten werden, sofern nach der Vergabe der Ganztagsplätze noch freie Plätze vorhanden sind. Die Halbtagsbetreuung stellt ein freiwilliges Zusatzangebot der Stadt dar, auf das kein Rechtsanspruch besteht. Nach den derzeit vorliegenden Zahlen kann davon ausgegangen werden, dass die bisherige Betreuung in zwei Ganztags- und einer Halbtagsgruppe für das kommende Schuljahr fortbestehen kann. Sollten trotz der positiven Planungsprognose mehr Ganztagesplätze benötigt werden, so könnte die Stadt gemäß dem Beschluss des Gemeinderats Halbtagesplätze mit einer Frist von acht Wochen zum Monatsende kündigen.

Vor dem Hintergrund des gesetzlichen Rechtsanspruchs muss das Angebot jetzt überprüft werden, da derzeit nicht absehbar ist, ob es in seiner bisherigen Form künftig aufrechterhalten werden kann.

Der Stadt ist bewusst, dass die Betreuung bis 13.30 Uhr für viele Familien eine sinnvolle Betreuungsergänzung darstellt. Gleichzeitig muss sie die begrenzten Plätze so einsetzen, dass sie den Rechtsanspruch erfüllt. Auch Personal, Räume und Kosten setzen dem Angebot mittelfristig Grenzen. Der Sozialausschuss hatte sich deshalb ausführlich mit der Frage beschäftigt, wie die Stadt den gesetzlichen Anspruch erfüllen und zugleich so viele Halbtagsplätze so lange wie möglich erhalten kann.

Benutzungsentgelte beschlossen

Der Gemeinderat hat zudem eine Änderung der Benutzungsentgelte beschlossen. Die neuen Beiträge gelten ab 1. September 2026. Der Vormittagsblock von 6.30 bis 7.30 Uhr kostet 40 Euro pro Monat. Der Nachmittagsblock in der Ganztagsbetreuung an Mittwoch und Freitag kostet 65 Euro pro Monat. Wer nur den Mittwoch oder nur den Freitag bucht, zahlt jeweils 35 Euro pro Monat. Für die freiwillige Halbtagsbetreuung von 11.45 bis 13.30 Uhr beträgt das Entgelt 80 Euro pro Monat. Die Ferienbetreuung kostet bei fünf Ferientagen 80 Euro pro Woche. Ergänzt wurde bei den Halbtagsschülern als freiwilligem Angebot der Block „Mittagsschule“ donnerstags von 13:30 Uhr bis 14:00 Uhr mit einem Entgelt von 5 Euro pro Monat. Kosten für das Mittagessen kommen jeweils hinzu. Die Eltern werden über die anstehenden Änderungen persönlich informiert.

Beim Personal geht die Stadt schrittweise vor. Zusätzliche Stellen sollen zunächst nicht geschaffen werden. Wenn absehbar ist, dass in allen drei Gruppen tatsächlich Ganztagskinder betreut werden müssen, wird der Gemeinderat sich nochmals mit der Thematik beschäftigen. Die Stadt will die Erfahrungen aus dem kommenden Schuljahr auswerten. Anfang 2027 soll erneut beraten werden, wie das Angebot für das Schuljahr 2027/2028 weiterentwickelt wird. Außerdem soll die Anmeldung für das Ganztagsangebot künftig früher und verbindlicher abgefragt werden. So kann die Stadt den Bedarf besser einschätzen und die Betreuung rechtzeitig planen.