Amtlich Güglingen | 21.05.2026
TOP 1
Kommunale Wärmeplanung – Abschlussbericht
Nach mehreren Beteiligungs- und Informationsschritten sowie einer öffentlichen Auslegung wurde der Abschlussbericht zur kommunalen Wärmeplanung fertiggestellt. Eingegangene Stellungnahmen wurden in den Bericht aufgenommen. Startermaßnahmen wie Wissenstransfer, Energieeffizienz, Sanierung kommunaler Liegenschaften oder die Prüfung eines möglichen Wärmenetzes sollen in den kommenden Jahren weiterverfolgt werden. Die Wärmeplanung ist ein Planungsinstrument, d.h. konkrete Maßnahmen mit finanzieller Tragweite müssen dem Gemeinderat gesondert zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden. Der Gemeinderat beschloss den kommunalen Wärmeplan Güglingen gemäß Abschlussbericht in der Fassung vom 29.04.2026. Außerdem wurde die Verwaltung mit der Planung der im Abschlussbericht enthaltenen Startermaßnahmen beauftragt.
TOP 2
Bebauungsplan "Riedfurt - West, 2. Änderung - Kita Jakobsäcker"
Beschluss über die erneute Auslegung
Der Gemeinderat behandelte die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplans. Anlass war eine Anmerkung der Genehmigungsbehörde bei der Vorprüfung. Da der Bebauungsplan nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt wurde, ist eine Genehmigung erforderlich. Im ergänzenden Verfahren soll die Abwägung der untersuchten Standorte für den Kindergarten ergänzt werden. Die erneute Auslegung verursacht nur einen überschaubaren zusätzlichen Aufwand. Der Gemeinderat fasste den entsprechenden Beschluss zur erneuten Auslegung.
TOP 3
Kindertageseinrichtungen in Güglingen
Hort (Zaber Lamas) an der Katharina Kepler Schule
a) künftige Betreuung
b) Benutzungsentgelte
Der Gemeinderat beschäftigte sich mit der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung, der ab dem Schuljahr 2026/2027 zunächst für die Erstklässler gilt und in den Folgejahren weiter aufwächst. Da sich die Stadt in einer Übergangsphase befindet und verschiedene Rahmenbedingungen noch nicht abschließend geklärt sind, wurde zunächst eine Regelung für das kommende Schuljahr getroffen.
Die bisherigen Betreuungszeiten werden grundsätzlich fortgeführt. Eine Betreuung wird morgens von 6:30 Uhr bis 7:30 Uhr von Montag bis Freitag sowie nachmittags von 11:45 Uhr bis 15:30 Uhr am Mittwoch und Freitag angeboten. Soweit die bestehenden 60 Plätze nicht vollständig durch Ganztagskinder belegt sind, können die übrigen Plätze weiterhin für die Halbtagsbetreuung (11.45 Uhr bis 13.30 Uhr) genutzt werden. Außerdem wurden neue Benutzungsentgelte beschlossen. Ergänzt wurde bei den Halbtagsschülern der Block „Mittagsschule“ donnerstags von 13:30 Uhr bis 14:00 Uhr mit einem Entgelt von 5 Euro pro Monat. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst – siehe separater Bericht.
TOP 4
Bausachen
a) Eibensbacher Str. 41, Flst. 1943, Güglingen
Nutzungsänderung bestehende Garage in Wohneinheit
Der Gemeinderat erteilte mehrheitlich sein Einvernehmen.
b) Herrenäckerstr. 7, Flst. 5080, Güglingen
Errichtung Stellplatz
Da in der Nachbarschaft bereits ein vergleichbares Vorhaben positiv behandelt wurde, stimmte der Rat mehrheitlich zu.
c) Weitere Bausachen
Es lagen keine weiteren Bausachen ohne Vorlage vor.
TOP 5
Bekanntgaben
a) Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung
Die Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 21. April 2026 wurden bekanntgegeben.
b) Maienfest
Auf das bevorstehende Maienfest hingewiesen. Die Einladung wurde an die Mitglieder des Gemeinderats sowie an Vereinsvorsitzende, soweit entsprechende E-Mail-Adressen vorliegen, versandt.
TOP 6
Verschiedenes
Das Ablassen eines Regenrückhaltebeckens wurde angesprochen, weil dort eine Froschpopulation vermutet wurde. Bei solchen Maßnahmen müsse künftig der Naturschutz stärker berücksichtigt werden. Von Seiten der Verwaltung wurde erläutert, dass es sich nicht um eine reguläre Wartung, sondern um einen Störfall gehandelt habe. Ein Otrstermin mit der Umweltschutzbehörde soll stattfinden.